Dirk Panter
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Völlig unstrittig ist, dass Förderverfahren in Sachsen zu lange dauern. Ich kann auch sagen, dass es ein Anliegen der SPD-Fraktion und der Koalitionsfraktionen insgesamt ist, Förderverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen. Leider Gottes können wir dem Gesetzentwurf, wie er vorliegt, nicht folgen, weil er zwar die richtigen Ziele verfolgt, die Instrumente dafür aber nicht geeignet sind. Dazu möchte ich kurz drei Punkte aufgreifen. Erst einmal geht es ganz grundsätzlich darum, dass eine automatische, ungeprüfte Bewilligung gegen das Haushalts- und Zuwendungsrecht verstößt. Unserer Meinung nach schließt das schon das Haushaltsgrundsätzegesetz des Bundes aus. Daraus leiten sich die §§ 23 und 24 der Sächsischen Haushaltsordnung ab. Auch Artikel 94 der Sächsischen Verfassung besagt, dass nur so viele Anträge bewilligt werden dürfen, wie Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Das zeigt, dass das nicht funktioniert. Anträge bedürfen weiterhin einer Einzelfallprüfung und auch einer Prüfung des staatlichen Interesses. Wir können auch nicht Förderfälle über und unter 150 000 Euro unterschiedlich behandeln. Das wäre auch ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. Zweitens ist eine Bewilligungsfiktion haushaltsrechtlich nicht möglich. Es kann kein Rechtsanspruch auf eine Zuwendung bestehen. Es geht auch um die Antragsqualität. Förderprogramme haben ein begrenztes Budget, und da kann nicht schon bei der Einreichung klar sein, dass am Ende die Förderung bewilligt wird, falls ein gewisser Prüfungszeitraum nicht eingehalten wird. Das ist nicht möglich. Ich habe auch nicht verstanden, Kollege Brünler, wie dem abgeholfen werden soll. Wir haben diese Kritik in der Anhörung gehört. Bisher ist aber auch kein Änderungsantrag vorgelegt worden. Sie haben hier auch gesagt, dass das gar nicht der Fall und gar nicht beabsichtigt sei. Ich lese es aus dem Gesetzentwurf so raus. Ich habe mir ihn auch angeschaut. Ich kann nicht erkennen, wie das funktionieren soll. Vielleicht hören wir gleich noch mehr dazu. Drittens müssen wir auch das Risiko einer Budgetüberschreitung sehen. Das wäre auch eine Beschneidung des Budgetrechts des Landtages. Wir diskutieren über Haushalte und legen Haushaltsansätze fest. Dann können wir aber nicht über eine Bewilligungsfiktion Anträge bewilligen, ohne den Rahmen einzuhalten. Das funktioniert nicht. Vielleicht ganz grundsätzlich zu dem, was Kollegin Schubert gerade gesagt hat: Wir haben im Freistaat eine Förderkommission I und II. Diese haben – leicht unterschiedlich, aber doch sehr klar – deutlich gemacht, dass wir Förderverfahren vereinfachen müssen. Mit diesen Ergebnissen beschäftigt sich – das darf ich, wie auch Kollegin Schubert bereits gesagt hat, unterstreichen – die Staatsregierung momentan sehr intensiv. Ich bin guter Dinge, dass wir einiges sehen werden, das zur Vereinfachung von Förderverfahren beitragen kann. Ich möchte jedoch der Staatsregierung nicht vorgreifen; denn es ist Hoheit der Staatsregierung, sich damit zu beschäftigen. Wir sind guter Hoffnung, dass dies alsbald passiert und müssen diesen Antrag leider Gottes ablehnen, auch wenn wir das Ziel teilen. Dem Weg können wir nicht folgen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD und den BÜNDNISGRÜNEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Dirk Panter für die SPD-Fraktion. Gibt es weiteren Redebedarf vonseiten der Fraktionen? – Das sehe ich nicht. Dann bitte ich für die Staatsregierung Herrn Vorjohann.
