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Oliver Fritzsche

CDU 26.04.2023 Sitzungen 7/69

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Der Gesetzentwurf der Staatsregierung, Gesetz zum Dritten Medienänderungsstaatsvertrag, wurde dem Ausschuss für Wissenschaft, Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus am 10. November 2022 zur weiteren geschäftsorddes AWK am 16. Januar 2023 wurde der Gesetzentwurf umfänglich öffentlich angehört. Der zuständige Ausschuss für Wissenschaft, Hochschule, Kultur, Medien und Tourisßend dazu beraten. Diese inhaltlich sehr gehaltvolle Auseinandersetzung mit dem Gesetzentwurf hat in Sachsen Tradition, ist wertvoll im Sinne einer weiteren Schärfung der politischen Standpunkte der Fraktionen zum öffentlichrechtlichen Rundfunk, und findet dennoch in engen Grenzen statt; denn Änderungen am vorliegenden Staatsvertrag sind länderseitig nicht möglich. Wir als CDU-Fraktion stehen zum System des öffentlichen-rechtlichen Rundfunks. Gleichwohl sehen wir einen Bedarf an grundlegenden Reformen. Der vorliegende Medienänderungsstaatsvertrag dient der Umsetzung der ersten Phase der aus unserer Sicht notwendigen Reform von Auftrag und Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden die Regelungen des Dritten Medienänderungsstaatsvertrages ratifiziert und notwendige Änderungen in Landesrecht umgesetzt. Zudem wird der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sowie die Beauftragung der Angebote der in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten des ZDF und des Deutschlandradios an die Lebenswirklichkeit veränderter Mediennutzung angepasst und flexibler ausgestaltet. Mit den Neuregelungen soll dazu beigetragen werden, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk auch künftig unter den Bedingungen der modernen Massenkommunikation seinem verfassungsrechtlichen Funktionsauftrag nachkommen kann. Zugleich wird durch die Änderung des Medienstaatsvertrages die Rolle der Gremien in Programmangelegenheiten und in Fragen der Haushaltswirtschaft betont und gestärkt. Die im Medienänderungsstaatsvertrag enthaltenen Neudefinitionen des Auftrages des öffentlich-rechtlichen Rundfunks stellen die Grundlage für weitere Reformen dar. Gestatten Sie mir, diese inhaltlichen Schlaglichter ein wenig weiter auszuführen. An erster Stelle ist hier die Spezifizierung und Ergänzung des Auftrages der öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten zu nennen. Allen Bevölkerungsgruppen soll die Teilhabe an der Informationsgesellschaft ermöglicht werden. Um nicht zuletzt einem Generationsabriss bei der Nutzung öffentlich-rechtlicher Angebote entgegenzuwirken, wird nun ausdrücklich festgeschrieben, alle Altersgruppen, aber insbesondere Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, als Nutzer eines qualitativ hochwertigen öffentlich-rechtlichen Angebots gezielt anzusprechen. Außerdem sind die Belange für Menschen mit Behinderungen und Anliegen von Familien angemessen zu berücksichtigen. (Beifall bei der CDU) Der Kernauftrag in § 26 wird geschärft und nun wie folgt gefasst: Die öffentlich-rechtlichen Angebote haben der Kultur, Bildung, Information und Beratung zu dienen. Unterhaltung, die einem öffentlich-rechtlichen Profil entspricht, ist Teil des Auftrages. Ein zweiter wichtiger Punkt ist die Flexibilisierung der Beauftragung. Nun besteht für die Anstalten die Möglichkeit, bislang fest für die Ausstrahlung im Fernsehen vorgeschriebene Programme in Online-Angebote zu überführen oder gegebenenfalls sogar einzustellen. Ein dritter Punkt ist die Erweiterung des Telemedienauftrages. Diese beinhaltet im Wesentlichen die Möglichkeit, europäische und internationale Produktionen ausschließlich in den Mediatheken für bis zu 30 Tage zur Verfügung zu stellen, ohne dass diese zwingend – wie bisher geregelt – auch im linearen Fernsehen ausgestrahlt werden müssen. Des Weiteren wurde die Verpflichtung zur Entwicklung einer gemeinsamen Plattformstrategie aufgenommen. Die Nutzerstatistiken zeigen, dass die Mediatheken immer stärker an Relevanz gewinnen und bessere Streaming-Angebote die Wettbewerbsfähigkeit der Anstalten zukünftig stärken können. Außerhalb der Themen Auftrag und Beauftragung beinhaltet der vorliegende Medienänderungsstaatsvertrag einen weiteren zentralen Punkt: die Stärkung der Gremien. Es ist eine wichtige Lehre – nicht nur aus den Geschehnissen rund um den rbb im Jahre 2022 –, dass die Aufsichtsgremien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks weiter gestärkt und ertüchtigt werden müssen. Ihre Aufgabe liegt in der Hauptsache in der Verpflichtung zur Überwachung der Erfüllung des Auftrages sowie der wirtschaftlichen und sparsamen Haushalts- und Wirtschaftsführung. Darüber hinaus werden die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten verpflichtet, in einen regelmäßigen gesamtgesellschaftlichen Dialog mit der Bevölkerung zu treten, um insbesondere über Qualität, Leistung und Fortentwicklung des Angebots zu informieren und auch zu debattieren. Zum Abschluss ein kurzes Fazit: Der vorliegende Gesetzentwurf soll dafür sorgen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinen öffentlichen Auftrag auch in einer sich verändernden Medienlandschaft nachkommen kann. Der Gesetzentwurf verschafft den Anstalten durch die stärkere Trennung zwischen fest beauftragten und flexibler zu behandelnden Inhalten mehr Handlungsspielraum. Er ermöglicht eine Reduktion des Angebots einzelner Sender, wie sie der Vorsitzende der ARD in der öffentlichen Anhörung zur Drucksache hier in diesem Hause bereits angekündigt hat und macht damit auch Ressourcen für den Ausbau des digitalen Angebots frei. Die Flexibilisierung des Auftrages führt hoffentlich auch zu einer Verschlankung der Strukturen, wenn Angebote einzelner Spartensender wegfallen. Dies entspricht damit der Position der CDU-Fraktion zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Kurz zusammengefasst: Reformen? Ja. Abschaffen? Nein! Denn der öffentlich-rechtliche Rundfunk nimmt eine zentrale Rolle bei der Versorgung der Bürgerinnen und Bürger mit validen und frei zugänglichen Informationen ein. Er trägt damit wesentlich zur unabhängigen Meinungsbildung bei und sichert die Demokratie. Der vorliegende Staatsvertrag bietet den Rahmen für Weiterentwicklung und notwendige Anpassungen. Aus Sicht der CDU-Fraktion ist dies gelungen, jedoch – und auch dies ist festzustellen – nur ein Auftakt für den zwingend gebotenen Reformprozess im öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Kollege Fritzsche für die CDU-Fraktion. Für die AfD jetzt bitte Herr Kumpf.

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