Henning Homann
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Staat – das sind wir – ist ein zentraler Auftraggeber in diesem Land. Wir bauen Schulen, Krankenhäuser und Kitas und wir geben Busse und Bahnen in Auftrag. Wir sind deshalb ein wichtiger Wirtschaftsfaktor in diesem Land. Selbstverständlich haben die Menschen in diesem Land einen Anspruch darauf, wenn wir als Freistaat oder als Kommunen mit ihren Steuergeldern öffentliche Aufträge auslösen. Dazu kann man ein paar Beispiele nennen. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten von uns, dass wir mit den Geldern, die wir für öffentliche Aufträge ausgeben, keine Unternehmen beauftragen, die schlechte Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind, Billiglöhne zahlen, ihre Beschäftigten schlecht behandeln und nicht darauf achten, ob ihre Produkte, die sie weiterverarbeiten, aus Kinderarbeit stammen, und denen ökologische Standards egal sind. Die Bürgerinnen und Bürger verlangen von uns, dass wir dort schon etwas genauer hinschauen. Um es positiv zu formulieren: Sie wollen, dass wir als Staat eine Vorbildwirkung haben, dass wir mit den Steuergeldern auch steuern, dass wir die Unternehmen belohnen, die nach Tarif bezahlen und schauen, dass ihre Baustoffe nachhaltig hergestellt sind. Deshalb diskutieren wir in diesem Land darüber, wie Vergabekriterien gestaltet werden müssen und wie ein Staat dieser besonderen Verantwortung bei der öffentlichen Vergabe gerecht werden kann. Das tun wir zum einen über das Sächsische Vergabegesetz. Das ist zu Recht Gegenstand einer Diskussion, weil das aktuelle nicht nur den Bundesgesetzen, sondern auch den gesellschaftlichen Anforderungen nicht mehr gerecht wird. An einer Änderung arbeiten wir als Koalition und nicht zuletzt als SPD mit einem klaren Fokus. Das Zweite ist aber: Wir haben in Sachsen viele Kommunen. Diese Kommunen haben auch eine gewisse Freiheit bei der Ausgestaltung des Vergaberechts. Das haben sie jetzt und das werden sie auch in Zukunft haben. Die Rückmeldungen, die ich gerade von vielen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern bekomme, besagen: Wir würden gern mehr tun. Wir haben Stadtratsbeschlüsse, die uns dazu auffordern, genauer hinzuschauen, was die ökologischen Kriterien angeht, genauer hinzuschauen, dass wir Kinderarbeit ausschließen, und genauer hinzuschauen, dass bei uns der anständige Unternehmer zum Zuge kommt und nicht derjenige, der die billigsten Löhne zahlt. Gleichzeitig haben wir eine rechtliche Lage, die für viele Kommunen kompliziert ist. In der Stadtverwaltung einer kleinen Stadt mit 7 000 Einwohnern ist eine halbe Personalstelle dafür vorgesehen, sich um öffentliche Vergaben zu kümmern. Wie soll diese in allen Präzedenzurteilen auf dem Laufenden sein? Das ist ein juristisch hoch umkämpftes Feld. Entscheidungen werden nicht selten beklagt oder mit Einsprüchen überzogen. Deshalb ist das formale Recht der Kommunen, über die Vorgaben, die wir als Land machen, tätig zu werden, nur ein formales Recht, das in Sachsen so gut wie nie in Anspruch genommen wird, weil die notwendige Sicherheit und die Orientierung fehlen. Deshalb ist es wichtig, dass wir das Sächsische Vergabegesetz novellieren, aber es ist darüber hinaus auch wichtig, dass wir den Kommunen zur Seite stehen, wenn sie ihre Freiheiten nutzen, um an der einen oder anderen Stelle ein besonderes Augenmerk bei ihren öffentlichen Vergaben zu formulieren. Deshalb macht eine solche Beratungsstelle an vielen Stellen Sinn. Aber wir müssen trotzdem aufpassen – und deshalb können wir dem Antrag der Linksfraktion nicht zustimmen –, dass wir erstens nicht in Konflikt mit Recht und Gesetz gelangen. Zweitens müssen wir schauen, dass wir für die Kommunen ein handhabbares Angebot machen. Denn wir haben bereits eine kommunale Beratungsstelle, und ich halte es nicht für klug, einfach eine daneben zu stellen. Was passiert denn, wenn eine Kommune zwei staatlich unterstützte Beratungsstellen fragt und diese unterschiedliche Hinweise geben? Das macht keinen Sinn. Deshalb halte ich Ihren Antrag an dieser Stelle für nicht zu Ende gedacht. Gleichwohl haben wir als Koalition uns dazu klar bekannt. Wir haben im Haushalt die notwendigen haushälterischen Mittel zur Verfügung gestellt, um eine Unterstützungs- und Beratungsstruktur für Kommunen einzurichten, aber immer in der Abgrenzung. Wir können, dürfen und wollen den Kommunen ihre Arbeit nicht abnehmen, sondern wir wollen sie dabei beraten, rechtssichere Wege zu gehen, für die sie sich selbst in ihrer kommunalen Autonomie entscheiden. Deshalb plädieren wir an dieser Stelle für ein modernes und gerechtes Vergabegesetz, für eine Beratungs- und Unterstützungsstruktur für Kommunen, die bereit sind, ihrer Verantwortung für soziale und nachhaltige Vergabe gerecht zu werden, aber das in einem guten und klugen Konstrukt, das die Kommunen nicht überfordert und nicht in unterschiedliche Beratungssituationen versetzt, die am Ende weniger als mehr Sicherheit schaffen. In diesem Sinne, liebe Linksfraktion, werden wir Ihren Antrag ablehnen. (Beifall bei der SPD und der Staatsregierung)
