Ines Kummer
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin der Fraktion DIE LINKE dankbar, dass wir heute das Thema Tierschutz wieder einmal auf der Tagesordnung haben. Das kommt in unseren Debatten viel zu selten vor. Jetzt aber zum Gesetzentwurf. Wir sprechen heute über entlaufene, ausgesetzte oder zurückgelassene Hauskatzen und deren Nachkommen. Diese Tiere sind – anders als die europäische Wildkatze – keine Wildtiere und nicht an das Leben in freier Wildbahn gewöhnt. Unterernährung oder Krankheiten, wie zum Beispiel Katzenschnupfen oder Verletzungen und Traumata, treten deshalb bei diesen Tieren viel häufiger auf. Wir, die BÜNDNISGRÜNE-Fraktion, sind überzeugt, dass wir diesem Tierleid wirkungsvoll und nachhaltig begegnen müssen. Über das Wie waren sich die Sachverständigen in der Anhörung zu diesem Gesetz einig. Die konsequente Durchführung des Ansatzes Einfangen-Kastrieren-Freisetzen führt mittelfristig zu abnehmenden Tierzahlen. Damit einher geht eine Verbesserung des Wohlbefindens der Tiere. Begleitend könnten Maßnahmen, wie eine Kastrations- und Registrierungspflicht für Freigängerkatzen, eingeführt werden; denn diese Katzen können die Fortpflanzungskette aufrechterhalten. Diesen Ansatz verfolgt auch das vorliegende Gesetz. Dennoch halte ich eine parlamentarische Lösung an dieser Stelle nicht für sinnvoll. Der Bundesgesetzgeber hat die Aufgabe, zu entscheiden, welche Maßnahmen in welchem Gebiet ergriffen werden sollen, der Landesregierung übertragen und nicht den Landesparlamenten. Das liegt daran, dass auf der Ebene der Exekutive die notwendigen Fachkenntnisse bestehen, um die Rahmenvorgaben des Bundes umzusetzen. Die Landesregierung kann natürlich auch ihre Befugnisse an eine andere Behörde weitergeben. Das heißt, sie kann diese auch an die Kommunen weitergeben. Genau das wollen Sie im Grunde mit diesem Gesetz für die Landesregierung erledigen. An dieser Stelle bin ich hin- und hergerissen. Auf der einen Seite bin ich ganz bei Ihnen. In der letzten Ausschusssitzung des Sozialausschusses haben Sie sehr deutliche Worte gefunden. Es ist unbedingt notwendig, dass Maßnahmen ergriffen werden, auch zum Beispiel mit Blick auf die Population von Bodenbrütern, deren Bestände schon stark gefährdet sind und die neben natürlichen Vorkommen an Prädatoren auch in das Beuteschema von Freigängerkatzen fallen. Das Festhalten am jetzigen Status quo ist unbefriedigend. Aber, und das ist die andere Seite, es ist erstens nicht unsere Aufgabe, den Job der Staatsregierung zu erledigen und zweitens bin ich auch nicht so glücklich mit diesem Gesetzentwurf. Ein wesentlicher Aspekt wird nämlich nicht bedacht: Es reicht nicht, den Kommunen die Möglichkeit zu geben, Maßnahmen zu ergreifen; die Kommunen müssen auch handeln. Entschließen sich nur einige Kommunen zum Handeln, bleibt Sachsen ein Flickenteppich und gleichzeitig wird der Kampf gegen verwilderte Katzenpopulationen ein Kampf gegen Windmühlen. Werden nur in einigen Gebieten Maßnahmen ergriffen, werden fortpflanzungsfähige Katzen aus benachbarten Kommunen zuwandern. Das wird erfolgen, weil in Gebieten mit weniger Katzen zum Beispiel das Nahrungsangebot besser ist. Diese Katzen tragen dann wieder zu einer wachsenden Population bei. Das ist nicht wirkungsvoll und nicht unbedingt nachhaltig. So reduzieren wir die Katzenpopulationen nicht. Kommunen, die Maßnahmen ergriffen haben, kommen nie an den Punkt, dass diese wieder aufgehoben werden können. Das führt zu Frustration in diesen Kommunen, da Verantwortlichkeiten abgeschoben und die bisherigen Bemühungen zunichtegemacht werden. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der Freistaat die Finanzierung der Maßnahmen durch die Kommunen übernimmt. Ich kann es aber nicht verantworten, öffentliche Gelder bereitzustellen, wenn nicht sichergestellt wird, dass die Katzenpopulationen signifikant verringert werden. Sie kennen mich, Sie kennen uns BÜNDNISGRÜNE, wir haben uns Nachhaltigkeit auf die Fahnen geschrieben, und Nachhaltigkeit kann dieser Entwurf nicht gewährleisten. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will aber nicht nur meckern, sondern auch Vorschläge machen. Schon jetzt unterstützt der Freistaat mit der Förderrichtlinie Tierschutz Tierheime zum Beispiel finanziell bei der Kastration von frei laufenden oder verwilderten Katzen einschließlich des Chippens. Ich halte dieses Konzept grundsätzlich für sinnvoll, da am Ende das Geld dort ankommt, wo es hingehört, nämlich bei den Menschen, die das vor Ort machen. An dieser Stelle spreche ich meinen allerherzlichsten Dank den Engagierten aus, die sich vor Ort dafür einsetzen, den frei lebenden, verwilderten Katzen ihr Leben ein wenig zu erleichtern. Wir müssen uns in diesem Zusammenhang die Tierheimfinanzierung genauer anschauen. Ich weiß aus meinen Gesprächen mit Engagierten, dass viele Tierheime personell und finanziell am Limit sind. Wir brauchen ein sachsenweites Konzept, um langfristig die Populationen von verwilderten Katzen einzudämmen. Die Kommunen und die Tierheime sind dabei wichtige Partner. Ich persönlich bin froh, dass es bald eine Landestierschutzbeauftragte oder einen Landestierschutzbeauftragten geben wird. Ich sehe diese Thematik als ein Kernanliegen, dass durch die Beauftragte oder den Beauftragten unbedingt forciert werden muss. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es fällt mir nicht leicht, diesen Gesetzentwurf abzulehnen. Ich habe mir während des laufenden parlamentarischen Verfahrens viele Gedanke dazu gemacht. Ich bin bei Ihnen, wir müssen Maßnahmen ergreifen, um die Katzenpopulationen einzudämmen und damit Tierleid zu reduzieren, und wir müssen auch endlich damit anfangen. Im Ergebnis bin ich aber der Überzeugung, dass der hier vorliegende Gesetzentwurf nicht der richtige Weg ist, um dem Tierleid wirkungsvoll und nachhaltig zu begegnen. Daher lehnen wir den Gesetzentwurf ab. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Kummer sprach für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Kollegin Lang spricht nun für die SPD-Fraktion. Bitte schön.
