Ingo Flemming
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit diesem Antrag kommen wir einer Vereinbarung in unserem Koalitionsvertrag nach, beim Thema Mobilität einen Fokus auf den Fußverkehr zu richten. Zu oft fristet der Fußverkehr in der Verkehrsplanung eine untergeordnete und nachrangige Rolle. Viel zu oft erkennen wir, dass zum Beispiel Fußwegachsen oder Gehwege als Anlagen zur Sicherheit von Fußgängern nachrangig behandelt werden oder nur geringfügige Bedeutung finden. Dabei sagt uns der sogenannte Modal Split – die Gliederung des Gesamtverkehrs in die verschiedenen Verkehrsarten wie Autoverkehr, ÖPNV, Fußverkehr und Fahrradverkehr –, dass heutzutage in den Großstädten circa 26 % des Verkehrs in Dresden oder 28 % des Verkehrs in Leipzig Fußverkehr ist – in den mittelgroßen Städten sogar bis zu einem Drittel. Interessanterweise lag der Fußgängerverkehr in den 1980er- und 1990er-Jahren höher. Ich rufe auf des Entwurfs Sächsischen Reisekostengesetzes Gesetzentwurf der Staatsregierung des Haushalts- und Finanzausschusses Reisekostengesetzes, Artikel 2 Bekanntmachungserlaubnis und Artikel 3 Inkrafttreten ab. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gibt es Stimmen dagegen? – Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? – Sehe ich auch keine. Damit ist das einstimmig. Wir kommen wie üblich zur Schlussabstimmung zum Gesetz zur Änderung des Sächsischen Reisekostengesetzes. Wer jetzt noch einmal dafür stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Herzlichen Dank. Stimmen dagegen? – Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? – Sehe ich auch keine. Damit ist der Entwurf als Gesetz beschlossen und dieser Tagesordnungspunkt beendet. Ich rufe auf Fußverkehr attraktiver machen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD Interessant ist auch, dass gerade die jungen, aber auch die älteren Menschen über 65 Jahre überdurchschnittlich häufig zu Fuß gehen. Zumindest den Senioren kann man unterstellen, dass sie die Vorteile des Fortbewegens zu Fuß zu schätzen wissen. (Sebastian Wippel, AfD: Die können sich auch kein Auto mehr leisten!) Grund genug, sich des Themas anzunehmen. Im Fokus des Antrags stehen die Förderung von Gehwegsanierungen und die Verbesserung der Sicherheit des Fuß- und Radverkehrs sowie der Barrierefreiheit. Dies soll mit Nahmobilitäts-Checks begleitet werden und ist im Doppelhaushalt so auch abgebildet. Mit der Einführung des neuen Beratungs- und Unterstützungsangebots Fußverkehrs-Check sollen die Kommunen nicht nur bei der Verbesserung der örtlichen Fußverkehrssituation unterstützt werden, sondern erhalten gleichzeitig zusätzliche Werkzeuge zur Verbesserung der Schulwegesicherheit und zur Herstellung der Barrierefreiheit nach dem Personenbeförderungsgesetz. Aktive Mobilität ist ein wichtiger Faktor für eine gesunde Gesellschaft. Um dies zu fördern, müssen wir den Fußverkehr attraktiver gestalten. Dazu können verschiedene Maßnahmen ergriffen werden, zum Beispiel die Schaffung von sicheren und gut beleuchteten Gehwegen, die Förderung von Grünflächen und Ruhezonen entlang der Wege sowie die Einrichtung von Fußgängerzonen in den Städten. Darüber hinaus sollten Anreize geschaffen werden, Menschen dazu zu bewegen, öfter zu Fuß zu gehen. Hierzu können beispielsweise öffentliche Verkehrsmittel mit dem Fußweg kombiniert werden, oder es könnten spezielle Angebote für Fußgänger geschaffen werden, zum Beispiel geführte Wanderungen oder kostenlose Stadtführungen. Dies ist auch ein Vorschlag, den man umsetzen könnte. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Sensibilisierung der Bevölkerung für die Vorteile des Fußverkehrs; denn nur, wenn wir uns bewusst machen, dass das Gehen nicht nur gesundheitsfördernd ist, sondern auch zur Entlastung des Straßenverkehrs beiträgt und somit einen positiven Effekt auf die Umwelt hat, werden wir bereit sein, öfter zu Fuß zu gehen. Insgesamt ist es wichtig, den Fußverkehr als eine attraktive Alternative zum Auto- oder Fahrradverkehr zu positionieren. Nur so können wir gemeinsam dazu beitragen, unsere Städte lebenswerter und umweltfreundlicher zu gestalten. Doch dafür bedarf es auch einer guten Infrastruktur. Fußgängerzonen, breite Gehwege und sichere Überquerungen sind nur einige Beispiele. Auch die Einrichtung von Parkand-Walk-Plätzen am Stadtrand oder der Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs können dazu beitragen, dass mehr Menschen bereit sind, auf das Auto zu verzichten. Neben den ökologischen Vorteilen hat der Fußverkehr aber auch gesundheitliche Aspekte. Es liegt also in unser aller Interesse, den Fußverkehr zu fördern und attraktiver zu gestalten, für uns selbst sowie für kommende Generationen; denn nur so können wir die Städte zukunftsfähig und lebenswert machen und gleichzeitig etwas Gutes für unsere Gesundheit tun. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Sicherheit der Fußgänger. Hierbei geht es nicht nur um gut ausgebaute Gehwege, sondern auch um angepasste Verkehrsführungen und ausreichende Beleuchtung in den Abendstunden. Denn nur wenn sich Menschen sicher fühlen, sind sie bereit, öfters zu Fuß unterwegs zu sein. Um die Belange der Zielgruppen des Fußverkehrs-Checks hinsichtlich Fußgängersicherheit abzubilden, sind die entsprechenden Vertreter inklusive Behindertenselbstvertretungen in die Bewertung von Fußverkehrssituationen und die Erarbeitung von Verbesserungsvorschlägen einzubeziehen. Mit der Förderung des Fußverkehrs unterstützt der Freistaat Sachsen sozial- und umweltverträgliche Mobilität. Gleichzeitig werden Stadt- und Soziokultur durch die Aufwertung der öffentlichen Räume gefördert. Danke. (Beifall bei der CDU und des Staatsministers Martin Dulig) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Kollege Flemming für die CDU-Fraktion. Für die BÜNDNISGRÜNEN spricht jetzt Herr Kollege Liebscher; bitte.
