Ronald Pohle
Sehr geehrte Frau Präsidentin, vielen Dank! Ich muss gestehen, ich hatte mich jetzt auf eine zweite Rederunde gar nicht vorbereitet – Ich möchte mich noch einmal bei meinem Kollegen Fritzsche für seine äußerst gelungene Darstellung des Sachverhalts bedanken –, aber der Redebeitrag von Herrn Kumpf hat mich doch noch einmal hergetrieben. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die großen medialen Themen beschäftigen uns mehrmals in dieser Legislaturperiode. Es sind die Medienstaatsverträge und Gebührenrundfunkstaatsverträge, welche in Abstimmung aller Bundesländer beraten und abgestimmt werden. Es ist also auch ein Auftrag der Staatsregierung, mit dem Parlament zu kommunizieren, Anregungen aufzunehmen und diese bestenfalls in die Verhandlungen mit den weiteren Ländern einzubringen. Wir haben in dieser Legislaturperiode zum Thema öffentlich-rechtlicher Rundfunk verschiedene Redebeiträge der CDU-Fraktion von Kollegen Nowak und mir gehört. Seit dem Jahr 2019 und 2022 haben wir einen kritischen Blick auf die verschiedenen Themen gesetzt. Insbesondere die Notwendigkeit von Reformen beim öffentlich-rechtlichen Rundfunkt hat dabei immer eine Rolle gespielt. Kollege Nowak hat als medienpolitischer Sprecher immer wieder auf die Auftragsdebatte abgestellt und dabei weitere Aspekte wie Probleme bei den Gremien bezüglich Kontrolle und Impulse angesprochen. Meine wesentlichen Ansätze waren die Kritiken der KEF in ihrem zweijährigen Berichtsturnus. Warum habe ich diesen Ansatz erwähnt? Die vielfältigen Befassungen zu thematisch unterschiedlichen Staatsverträgen führen eben nicht zu Reformen innerhalb des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Ich sehe es als meine Pflicht im Rahmen der öffentlichen Debatte an, die Verantwortung der politischen Ebene anzusprechen. Dazu bedarf es natürlich nicht des Redebeitrags von Kollegen Kumpf, der jetzt auch unkonzentriert ist. Er hat es aber zumindest erwähnt, dass er bei der Anhörung am 16.01.2023 offensichtlich zugegen war, doch eine Wortmeldung vonseiten des Herrn Kumpf konnten wir nicht erkennen. Insofern haben wir seit etwa 2022 die öffentliche Debatte zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks – aus unterschiedlichen Gründen – Fahrt aufnehmen sehen. Ein Zusammenhang ist die in der Debatte stehende Rundfunkgebühr. Diese wiederum entsteht nicht im luftleeren Raum, sondern hat ihre Ursache im Finanzbedarf der Anstalten, der wiederum durch die KEF geprüft wird. Es ist eben nicht in der Bevölkerung vermittelbar, wenn wir uns ständig neuen Staatsverträgen widmen, die keine grundsätzlichen Reformen mit positiver finanzieller Wirkung und Einsparung beinhalten. In einer letzten Aktuellen Debatte hatte ich darauf verwiesen, dass es eine schwierige Herausforderung darstellt, dass sich sämtliche Bundesländer auf grundständige Reformen verständigen. Das wäre wohl aussichtslos. – Herr Kumpf, es wäre schön, wenn Sie dem Wortbeitrag von mir vielleicht mit beiwohnen und ihn verinnerlichen würden; denn Ihre gestellten Forderungen sind schwer umsetzbar. Sie haben die Inhalte der Rundfunkverträge wahrscheinlich nicht so richtig verstanden. – Aber insofern wäre es wichtig, dass vom Freistaat Sachsen Impulse für notwendige Reformen kommen und wir diese im Parlament besprechen sowie durch unsere Staatsregierung in den Verhandlungen auf Länderebene platziert sehen. Dazu bedarf es nicht des Redebeitrags von Kollegen Kumpf. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU und der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Kollege Pohle für die CDU-Fraktion. Gibt es weiteren Redebedarf? – Das sehe ich nicht. Dann spricht Herr Staatsminister Schenk; bitte schön. Oliver Schenk, Chef der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Während heute die Ratifizierung des vorliegenden Dritten Medienänderungsstaatsvertrages ansteht, haben die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten am 16.03.2023 bereits den Vierten Medienänderungsstaatsvertrag beschlossen und zur Vorunterrichtung freigegeben. Diese rasche Abfolge von Änderungsstaatsverträgen ist in dieser Form selbst für den Medienbereich ungewöhnlich und unter anderem sicherlich den Vorkommnissen des letzten Jahres beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk, insbesondere beim rbb, geschuldet. Im Lichte der Ereignisse beim RBB scheinen die mit dem Dritten Medienänderungsstaatsvertrag aufgegriffenen Reformen dringender denn je. Das gilt insbesondere für die Stärkung der Gremien; denn den internen Kontrollgremien, beispielsweise einem Rundfunkrat, kommt bei diesen Reformen eine zentrale Rolle zu – sowohl hinsichtlich der Kontrolle der Auftragserfüllung als auch der sparsamen Verwendung von Rundfunkbeitragsmitteln. Sie sind die tragende Säule eines unabhängigen, staatsfernen, plural gesicherten öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Daher geht es im Dritten Medienänderungsstaatsvertrag auch um die Stärkung der Gremien bei Fragen der wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung. Zudem geht es um die mindestens genauso wichtige Frage, ob und wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinen Auftrag ausreichend erfüllt. Auch in diesem Punkt werden die Gremien stärker eingebunden, indem sie Richtlinien mit inhaltlichen und formalen Qualitätsstandards ausstellen. Der Dritte Medienänderungsstaatsvertrag stellt zudem wichtige Weichen im Bereich des Auftrags und der Beauftragung. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Staatsminister, gestatten Sie eine Zwischenfrage? Oliver Schenk, Chef der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien: Gern.
