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André Barth

AfD 26.04.2023 Sitzungen 7/69

Drittens kann die Bewilligungsfiktion auf EU- und viele andere Bundesförderprogramme nicht angewendet werden, da zwingende Vorschriften des Förderverfahrens enthalten sind, die der Freistaat beachten muss. Eine Ausnahme hierfür haben Sie, Herr Gebhardt, in Ihrem Gesetzentwurf nicht vorgesehen. Viertens würde die Bewilligungsfiktion rein gar nichts dazu beitragen, die Ursachen des Problems der langen Bearbeitungszeit zu lösen. Die Ursache ist in der Regel zu wenig Personal, um die Anzahl eingehender Anträge zeitnah bearbeiten zu können. Dafür sind weitere Gründe denkbar. Dazu gehören neben Ausscheiden, Krankheit, Fortbildung von Kollegen auch eine unerwartet hohe Anzahl von Anträgen sowie die allgemein knappe Besetzung von Bewilligungsstellen. Herr Gebhardt, wenn wir das Gesetz heute durchgehen ließen und schauen würden, was mit den Wohngeldanträgen, die bei sächsischen Kommunen herumliegen – – Die sächsischen Kommunen werden von der Bundeskoalition mit gut gemeinten Gesetzen überschüttet, aber mit Geld und Personal im Rückstand gelassen. Jeder, der einen Wohngeldantrag stellt, würde Wohngeld bekommen, weil die Behörden völlig überlastet sind. Das könnte nicht sachlich geprüft werden. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das ist doch kein Fördergeld! –

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