Sebastian Wippel
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Herr Staatsminister, halten Sie es mit dem Gebot der Sparsamkeit für vereinbar, wenn der öffentlich-rechtliche Rundfunk seine ach so überzeugenden Beiträge auch noch mit Beitragszahlermitteln, zum Beispiel bei Youtube oder anderen Social Media, bewirbt, also quasi in Konkurrenz zu anderen tritt und damit wirklich unnötig überzeugende, aber auch ohne die Bewerbung angebotene Mittel dann noch bewirbt? Ist das sparsam? Oliver Schenk, Chef der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien: Sie vermengen hier die Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, alle Bevölkerungsgruppen zu erreichen: Alte, Junge, Ältere, verschiedene thematische Inhalte, und dazu ist es notwendig, unterschiedliche Ausspielwege zu nutzen. Darauf komme ich gleich noch zu sprechen. Das alles muss im Rahmen eines vom Bundesverfassungsgericht beschriebenen Verfahrens, bedarfsorientierte Anmeldung, geregelt werden. Insofern stellt sich an dieser Stelle überhaupt nicht die Frage, in welcher Form diese Dinge ausgespielt werden, sondern es geht darum, einen breiten Kreis von Menschen in der Bevölkerung mit einem Angebot des öffentlichrechtlichen Rundfunks zu erreichen. Das ist sein Auftrag. Er hat sich nicht danach zu richten, ob es eine Quote gibt, in welchem Umfang sie erreicht wird, sondern es muss ein breites Angebot für die gesamte Bevölkerung erreicht werden. Deshalb ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk ein Pfeiler unserer demokratischen Gesellschaft und essenziell für die freie Meinungsbildung dort. Aus diesem Grund wird der öffentlich-rechtliche Rundfunk durch den Beitrag finanziert. Damit wird er in die Lage versetzt, ein Angebot für alle anzubieten, das zur inhaltlichen Vielfalt beiträgt, wie sie allein über den freien Markt gerade nicht gewährleistet werden kann. Das Angebot soll dem Umstand Rechnung tragen, dass aufgrund der Beitragsfinanzierung Möglichkeiten der Programmschaltung eröffnet werden, die sich nicht allein durch Quotenorientierung auszeichnen, sondern durch Qualität, Innovation, Differenzierung, eigene Impulse und vielfältige Perspektiven. Inhalte mit allein unterhaltender Zielsetzung sind weiterhin umfasst, müssen aber in einem besonderen Maße dem öffentlich-rechtlichen Profil entsprechen. Ein weiterer Kernpunkt der Reform ist die Flexibilisierung. Flexibilisierung bedeutet, dass bislang fest für die Ausstrahlung im linearen Fernsehen vorgeschriebene Programme in Onlineangebote überführt oder gegebenenfalls gänzlich eingestellt werden können. Dabei ist sicherzustellen, dass durch Überführung oder Austausch kein Mehrbedarf entsteht. Damit wird den Anstalten ein Spielraum eingeräumt, den sie verantwortungsbewusst nutzen müssen. Die Anstalten haben die Chance, sich einer wirklichen Reform zu öffnen. Aktuell vom neuen ARD-Vorsitzenden Gniffke ins Spiel gebrachte Veränderungen weisen in die richtige Richtung. Nicht zuletzt geht es um die Erweiterung der Möglichkeiten beim Telemedienangebot in den Mediatheken ohne eine Ausstrahlung vorab im linearen Fernsehprogramm. Zudem wird die Verpflichtung zur Entwicklung einer gemeinsamen Plattformstrategie aufgenommen. Sie soll es ermöglichen, publizistische, technische und wirtschaftliche Synergieeffekte zu heben und zugleich Nutzerinteressen gerecht zu werden. Die Neuregelungen sollen sicherstellen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk künftig unter den Bedingungen der modernen Massenkommunikation seinem verfassungsrechtlichen Informationsauftrag nachkommen kann. Daher bitte ich Sie: Stimmen Sie dem Gesetz zum Dritten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge zu, und sorgen Sie dafür, einen wichtigen Reformschritt für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland zu ermöglichen! Wenn alle Länder den vorliegenden Änderungsstaatsvertrag in der ersten Jahreshälfte 2023 ratifizieren, wird er zum 1. Juli dieses Jahres in Kraft treten. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Staatsminister Schenk. Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist das Gesetz zum Dritten Medienänderungsstaatsvertrag in der Drucksache 7/11327, Gesetzentwurf der Staatsregierung. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus in der Drucksache 7/13142. Es liegen keine Änderungsanträge vor. Ich schlage Ihnen auch hier vor, wenn Sie damit einverstanden sind, im Block abzustimmen. Gibt es dagegen Widerspruch? Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Gesetz zur Änderung des Sächsischen Tierschutzgesetz und zu weiteren Drucksache 7/12058, Drucksache 7/13143, für Soziales und Es ist keine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch der Berichterstatter, Herr Wendt, das Wort? – Das sehe ich nicht. Meine Damen und Herren, wir können dann zur Abstimmung über diesen Gesetzentwurf kommen. Aufgerufen ist – ich wiederhole – das Gesetz zur Änderung des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Tierschutzgesetz und zu weiteren tierschutzrechtlichen Vorschriften. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses – das ist schon gesagt. Es liegen keine Änderungsanträge vor – das habe ich auch schon gesagt. Hier wieder meine Frage: Sind Sie damit einverstanden, dass wir im Block abstimmen, oder soll artikelweise abgestimmt werden? – Herr Staatsminister Piwarz sagt im Block. Dann stimmen wir im Block ab. (Zurufe) – Bitte? – Dann würden wir das genauso machen, und zwar stimmen wir ab über die Überschrift, Artikel 1 und Artikel 2. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Danke schön. Gibt es Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Bei einigen Stimmen dagegen und trotzdem einer Mehrheit an Stimmen dafür ist dem Entwurf zugestimmt. Meine Damen und Herren, wir gehen trotzdem noch einmal in die Schlussabstimmung, und zwar in die Schlussabstimmung über das Gesetz zum Dritten Medienänderungsstaatsvertrag. Wer die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Bei einigen Stimmen dagegen und einer Mehrheit an Stimmen dafür ist diesem Gesetzentwurf entsprochen und das Gesetz beschlossen. Meine Damen und Herren, es liegt uns ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung dieses Gesetzes vor. Dem wird entsprochen, wenn der Landtag gemäß § 49 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung die Dringlichkeit beschließt. Gibt es Widerspruch gegen die Dringlichkeit? – Ich sehe keinen. Damit ist die Dringlichkeit beschlossen und der Tagesordnungspunkt 7 beendet. Sehr geehrte Damen und Herren! Ich rufe auf des Entwurfs Ausführungsgesetzes zum tierschutzrechtlichen Vorschriften Gesetzentwurf der Staatsregierung Beschlussempfehlung des Ausschusses Gesellschaftlichen Zusammenhalt Wir stimmen über die neue Überschrift Erstes Gesetz zur Änderung des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Tierschutzgesetz und zu weiteren tierschutzrechtlichen Vorschriften, Artikel 1 Änderung des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Tierschutzgesetz und zu weiteren tierschutzrechtlichen Vorschriften, Artikel 2 Bekanntmachungserlaubnis und Artikel 3 Inkrafttreten ab. Ich stelle den Entwurf Erstes Gesetz zur Änderung des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Tierschutzgesetz und zu weiteren tierschutzrechtlichen Vorschriften zur Abstimmung. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist dem so entsprochen, und zwar einstimmig. Wir kommen noch einmal in die Schlussabstimmung. Wer für dieses Gesetz stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Mitmachen ist angesagt! – Danke schön. Wer stimmt dagegen? – Stimmenenthaltungen? – Sehe ich keine. Damit ist der Entwurf als Gesetz beschlossen und dieser Tagesordnungspunkt beendet. Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Gesetz zur Änderung des Drucksache 7/12945, Drucksache 7/13144, Beschlussempfehlung Auch hierzu ist keine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch der Berichterstatter, Herr Barth, das Wort? – Das sehe ich nicht. Dann kommen wir gleich zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist das Gesetz zur Änderung des Sächsischen Reisekostengesetzes. Grundlage unseres Beschlusses ist die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses. Es liegen keine Änderungsanträge vor. Auch hier meine Frage: Ist es in Ordnung, dass wir im Block abstimmen? (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Sehr wohl, Frau Präsidentin!) – Sehr gut, das ist ganz wunderbar. – Dann stimmen wir über die Überschrift, Artikel 1 Änderung des Sächsischen Tagesordnungspunkt Aktive Mobilität stärken – Drucksache 7/13065, Antrag der Fraktionen Die Fraktionen können wie üblich Stellung nehmen. Ich bitte als Erstes für die CDU-Fraktion Herrn Kollegen Flemming nach vorn.
