Antje Feiks
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Zweite Medienänderungsstaatsvertrag liegt noch kein Jahr zurück, und der Vierte wirft schon seine Schatten voraus. Es ist also fast schon Routine – aber nicht ganz, sollte doch dieser Dritte Änderungsstaatsvertrag sich schwerpunktmäßig mit dem Programmauftrag und der Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beschäftigen. Die Erwartungen waren entsprechend groß. Herausgekommen ist die gemeinsame Schnittmenge von 16 Landesregierungen, und die ist dann doch eher klein. Ändern können wir als Landtag an dem Ergebnis nichts. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, klarzumachen, welche Erwartungen DIE LINKE an eine Aufgaben- und Strukturreform der öffentlich-rechtlichen Medien hatte und immer noch hat. Wir LINKEN befürworten und verteidigen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, aber wir müssen dabei auch nichts schönreden. Ich würde mich bei meiner Kritik auf den Inhalt des Dritten Medienänderungsstaatsvertrags beziehen und nicht von Videotheken und anderem sprechen. Beginnen wir einmal damit, für wen der öffentlich-rechtliche Rundfunk da ist. „Für alle“, heißt es jetzt neu im Staatsvertrag. Das lässt in unseren Augen zu viel Spielraum für Interpretationen. Die Formulierung darf zum Beispiel nicht als Begründung dafür dienen, dass auch schlechter Journalismus und seichte Unterhaltung noch Zuschauer finden und schon allein deshalb gerechtfertigt sind – wie es in der Vergangenheit leider zu oft der Fall war. Nein, öffentlich-rechtlicher Rundfunk muss sich gerade dadurch auszeichnen, dass er das bietet, was in einer privatwirtschaftlichen, allein am kommerziellen Erfolg ausgerichteten Medienwelt zu kurz kommt: Qualitätsjournalismus und anspruchsvolle Unterhaltung. Darauf müssen sich Zuschauerinnen und Zuschauer, müssen sich Zuhörerinnen und Zuhörer verlassen können. Davon ist die Formulierung jedoch weit entfernt. Nehmen wir weiter das Schlagloch – das war ein Freud‘scher Versprecher –, das Schlagwort „Flexibilisierung der Angebote“ in den Blick. Natürlich gehen wir davon aus, dass nicht alles so bleiben muss, wie es ist. Heute sind die Zuschauerinnen und Zuschauer weder an ihre regionalen Sendeanstalten noch an feste Sendezeiten gebunden. Es ist daher vermutlich nicht mehr nötig, dass alle dritten Programme artgleiche Verbrauchermagazine, Gesundheits- oder Ratgebersendungen produzieren. Hier könnte durch Kooperation wirklich gespart und verschlankt werden. Auch bei den 59 Hörfunkprogrammen kann reduziert werden. Um nicht missverstanden zu werden: Ich will nicht, dass am Ende nur ein einziges Klassikradio, ein Infokanal und eine Schlagerwelle übrig bleiben – es muss eine Auswahl geben. Aber vielleicht doch etwas weniger, dafür aber überschaubarer und qualitativ hochwertiger. Die regionalen Medienanstalten der ARD bedienen heute nicht mehr nur ein Sendegebiet, sondern sie haben vielmehr die Verantwortung, Informationen, Bildung und Kultur aus ihrem Zuständigkeitsbereich für den gesamten deutschsprachigen Raum aufzubereiten. Diese Art der Flexibilisierung findet sich allerdings im neuen Staatsvertrag nicht. Stattdessen sehen wir Flexibilisierung an der falschen Stelle; denn theoretisch kann der Kinderkanal künftig zur Disposition gestellt werden. Ich behaupte nicht, dass das bei ARD und ZDF aktuell irgendjemand möchte; allerdings lastet auf den Anstalten ein enormer Einsparungs- und Kostendruck. Genau hier wäre ein entgegengesetztes Signal notwendig gewesen: Der Kinderkanal und das Jugendangebot Funk hätten ausdrücklich beauftragt und von der Kür zur Pflicht erhoben werden müssen. Der Programmanteil der Kinder- und Jugendangebote, egal ob Fernsehen, Hörfunk oder online, muss deutlich erhöht werden. Bisher gaben ARD und ZDF für Kinderangebote 1,2 % ihres Gesamtetats aus. Der Bevölkerungsanteil der unter Zwölfjährigen beträgt aber 12 %; das heißt, er ist zehn Mal so hoch. Der Blick in die Zukunft hört aber nicht bei den Kinder- und Jugendangeboten auf. Perspektivisch muss es eine Aufgabe öffentlich-rechtlicher Medien sein, wieder gemeinsame digitale Gesprächsräume für unsere Gesellschaft zu schaffen, die gegenwärtig in Echokammern sogenannter sozialer Netzwerke mit undurchschaubaren Algorithmen zerfallen. Ich weiß, das ist sehr leicht gesagt und viel schwerer zu realisieren. Aber wenn wir wollen, dass es auch künftig eine faktenbasierte gemeinsame Wirklichkeit gibt, müssen wir uns dieser Aufgabe stellen. Auch davon steht nichts im vorliegenden Text. Ein weiterer Punkt. Warum werden mit Beitragsgeldern erstellte Programmangebote noch immer depubliziert? Aus unserer Sicht müssen sie dauerhaft zugänglich sein. Öffentlich-rechtliche Medien müssen zum digitalen Gedächtnis der Gesellschaft werden. Es mag sein, dass das an technische Grenzen stößt – an medienrechtliche sollte es jedenfalls nicht stoßen. (Zuruf des Abg. Dirk Panter, SPD) Ich könnte die Aufzählung unserer Kritikpunkte fortsetzen, will am Ende aber doch noch etwas zum Geld sagen, war doch das Dogma der Beitragsstabilität aus unserer Sicht der falsche Ausgangspunkt der Debatte. Die Vorstellung, in der gegenwärtigen Zeit mit ihrer galoppierenden Inflation und den wachsenden Umsätzen kommerzieller Medien könnte man Rundfunkbeiträge dauerhaft absolut begrenzen, ist absurd. Aber das heißt nicht, dass wir uns dem Geldbeutel der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler nicht verpflichtet fühlen. Uns geht es bei der Diskussion vor allem um die Frage, wofür Geld ausgegeben wird: nicht für hohe Intendantengehälter oder überteuerte Sportrechte, sondern zum Beispiel für eine faire und angemessene Bezahlung der zuliefernden Produktionsfirmen und der vielen freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Anstalten, von denen wir auch einen wesentlich höheren Anteil festangestellt sähen, da sie dauerhafte Aufgaben wegtragen. Diese Themen haben es bisher übrigens noch nie in die verbindlichen Texte der Medienstaatsverträge geschafft, sondern allenfalls in unverbindliche Protokollerklärungen. Aus den genannten Gründen erachten wir den vorliegenden Staatsvertrag als ungenügend und lehnen ihn ab. Aber wir werden weiter dafür kämpfen, dass die wirklich wichtigen Aufgaben endlich angegangen werden. (Beifall bei den LINKEN und des Abg. Dirk Panter, SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Anje Feiks für die Fraktion DIE LINKE. Für die BÜNDNISGRÜNEN jetzt bitte Frau Dr. Maicher.
