Jan Hippold
Die geforderte angebotsorientierte Taktverdichtung, die Verbesserung der Erreichbarkeit sowie die technische Ausstattung der Fahrzeuge erfordern eine finanzielle Untersetzung im Doppelhaushalt, die von den Einbringern des Gesetzentwurfs vollständig ausgeblendet wird. Hierdurch wird erneut dokumentiert, dass wir scheinbar den Sozialismus noch nicht hinter uns gelassen haben. Derzeit werden im sächsischen Nahverkehr nur 30 % der Ausgaben durch die Fahrkarteneinnahmen gedeckt. Die Lücke wird durch staatliche Regionalisierungsmittel und Landesmittel geschlossen. Diese Lücke – darauf weise ich schon jetzt hin – wird durch die Einführung des Deutschlandtickets größer werden. Zweitens bleibt die technische Entwicklung des ÖPNV im Gesetzentwurf der LINKEN völlig außen vor. Hier wird nur aus dem sechs Jahre alten Stratkomm-Gutachten abgeschrieben, ohne über den Tellerrand zu schauen, was KI, autonomes Fahren sowie technischer Fortschritt perspektivisch im ÖPNV bedeuten. Kurzum: Der vorliegende Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE greift im Sinne eines zukunftsorientierten Mobilitätsgesetzes zu kurz. Das kann an den Aussagen der Experten in der Anhörung festgemacht werden. Der Finanzierungsbedarf findet im Gesetzentwurf keine Berücksichtigung. Wie immer ist das bei Ihnen nach dem Motto „Wünsch dir was“. (Zurufe der Abg. Marco Böhme und Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE) Weitere Kritikpunkt am Gesetzentwurf – – Es ist schon spannend, wie manche reagieren, die die ganze Zeit nicht zugehört haben, dann aber einen Satz aufnehmen und gleich darauf reagieren. (Zurufe der Abg. Marco Böhme und Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE) Nein, Marco Böhme war jetzt nicht gemeint. Ich denke, die Person weiß, wer gemeint war. (Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE: Ich kann aber beides!) Weitere Kritikpunkte am Gesetzentwurf sind Details, die in einem Gesetz wie diesem vielleicht keinen Platz finden sollten, zum Beispiel das Thema Beschwerdemanagement oder das Thema Sanktionen für Verkehrsverträge. Das ist nach unserer Einschätzung zu komplex, um es in einem Gesetz wie diesem lösen zu können, weil auf alle Eventualitäten eingegangen werden müsste. Das sollte den Verkehrsverträgen vorbehalten bleiben. Ein weiteres Beispiel zum Thema Anreizsysteme zur Kooperation: Hier greift der Gesetzentwurf wiederum zu kurz, indem ausgesagt wird: Wir bezahlen alles, was in der Kommune an Verkehr entsteht. Hier fehlt der Anreiz im Sinne von Effizienz und Effektivität. Und dies einfach so in einem Gesetz zu erklären, wenn noch kein Preisschild dran ist, halte ich strategisch, aber auch betriebswirtschaftlich für fahrlässig. Insgesamt ist der Gesetzentwurf nach unserer Überzeugung nicht durchdacht und realitätsfern. Wir werden den Gesetzentwurf daher ablehnen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD – Unruhe) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die CDUFraktion sprach Kollege Hippold. Für die AfD-Fraktion spricht nun Kollege Keller. Bitte schön, Herr Kollege. – Bevor Sie beginnen, Herr Kollege Keller: Meine Damen und Herren! Die Geräuschkulisse nimmt wieder etwas zu. Ich bitte, die Gespräche von der Lautstärke her etwas nach unten zu fahren, ansonsten stört das den Redner. Vielen Dank.
