landtag.sachsen.de ↗

Dr. Claudia Maicher

GRÜNE 26.04.2023 Sitzungen 7/69

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Nachdem die Zustände im RBB im letzten Jahr aufgedeckt wurden, hat die öffentliche Diskussion über den öffentlichrechtlichen Rundfunk noch einmal deutlich an Brisanz gewonnen. Zu Recht wurden Konsequenzen gefordert, und die Länder steuern nun nach. Der Vierte Medienänderungsstaatsvertrag hat die Landtage bereits erreicht. Heute geht es aber um den Dritten Medienänderungsstaatsvertrag und damit um die Grundfrage, welchen Auftrag der öffentlich-rechtliche Rundfunk heute und vor allem in Zukunft wahrnehmen soll. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich möchte daran erinnern, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk nur dann seine Funktion für die Demokratie erfüllen kann, wenn er mit der gesellschaftlichen und medialen Entwicklung mitgeht. Die Anstalten müssen ihre Angebote dringend reformieren, um eine breite Akzeptanz und Nutzung zu erreichen. Dafür muss die Politik, dafür müssen wir einen passenden Rahmen setzen. Wir BÜNDNISGRÜNEN haben hier immer wieder darauf hingewiesen – und das auch mit eigenen Fraktionsbeschlüssen unterlegt –, dass es neben der Effizienzsteigerung eine zeitgemäße Angebotsentwicklung braucht. Wir können nicht hinnehmen, dass Teile der Gesellschaft nicht erreicht werden und die gesellschaftliche Vielfalt zu wenig abgebildet wird. Die öffentlich-rechtliche Qualität ist unverzichtbar in einer digitalen Welt, in einer sich rasant wandelnden, krisengeprägten Gesellschaft, in einer Zeit, in der Falschmeldungen und immer weiter um sich greifender Populismus an der Tagesordnung sind. Ein zentraler Punkt des Staatsvertrags betrifft den Auftrag. Er wird nicht gänzlich neu definiert, aber er wird geschärft. Oberste Ziele sind eine breite Zielgruppenstrategie und ein hoher Qualitätsanspruch. Unterhaltung bleibt ein wichtiger Angebotsbereich, soll aber weniger auf Massengeschmack und Quote fixiert sein. Gerade mit fiktionalen Formaten können breitere Bevölkerungsgruppen mit meinungsbildenden Angeboten erreicht werden, jenseits von verbaler Auseinandersetzung zwischen Politik, Wissenschaft und Interessengruppen. Wir BÜNDNISGRÜNEN begrüßen vor allem auch die stärkere Ausrichtung auf Kinder, auf Jugendliche, auf junge Menschen, auf Inklusion sowie auf die Vielfalt der Lebensrealitäten in unserem Land. Dass nicht nur die Inhalte stärker am Gemeinwohl orientiert werden, sondern auch das Auffinden der Inhalte, wird zu einer neuen Schlüsselfunktion der öffentlich-rechtlichen Medien innerhalb des dualen Mediensystems. Der Staatsvertrag hebt deshalb auf Empfehlungsalgorithmen ab, die nicht die Aufmerksamkeitslenkung der TechKonzerne nachahmen, sondern vielfältige Perspektiven sichtbar machen und gesellschaftlicher Spaltung entgegenwirken. Durch die Flexibilisierung der Ausspielwege werden einzelne Spartenkanäle nicht mehr von der Politik festgelegt. Die Anstalten entscheiden künftig selbst, wie sie welche Zielgruppen erreichen: ob über lineares Programm oder zeitunabhängige Abrufangebote und auch internetspezifische Angebote. Ich finde, es ist gut, dass das nicht als Sparprojekt angelegt ist. Ich will es hier noch einmal klar sagen: Das ist kein Kostensenkungsstaatsvertrag, und das ist gut so. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll durch die Flexibilisierung aber auch nicht größer werden, sondern besser. Er muss den neuen Handlungsspielraum für eine zielgenaue, effiziente und datenbasierte Verbreitungsstrategie nutzen, und zwar übergreifend über das öffentlich-rechtliche Angebot, über den gesamten Verbund. Wie man auf bisher noch wenig erreichte Zielgruppen zugeht und auch neue Formate erprobt, dafür kann die Entwicklungsstrategie des MDR ein Vorbild sein. Die Entwicklung hin zu einer gemeinsamen Plattform ist ein weiterer wesentlicher Faktor für das Gesamtgewicht am Medienmarkt. Es kommt dabei aber auch auf eine gute Wahrnehmbarkeit regionaler Inhalte und themenspezifischer Angebote sowie auf bedarfsgerechte Verweildauern an. Uns GRÜNEN fehlt bei der Plattformstrategie noch die Kooperation mit weiteren Anbietern von Public-value-Inhalten. Die Verknüpfung mit anderen öffentlich finanzierten Inhalten, zum Beispiel über Museen, Theater, Wissenschaft und Zivilgesellschaft, hat ein großes Potenzial. Wir begrüßen die stärkere gesellschaftliche Beteiligung an der Angebotsentwicklung, indem die Gremien entsprechende Maßstäbe aufstellen. Die Leistungsfähigkeit der Gremien wird dann zusammen mit Regelungen zu Transparenz und Compliance im Vierten Medienänderungsstaatsvertrag Thema sein. Der effiziente Umgang mit den Beitragsgeldern durch Bündelung von Verwaltung und Programmaufwand sowie die Regelung zur Finanzierung werden in weiteren Staatsvertragsverfahren zu klären sein. Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der heute vorliegende Staatsvertrag gibt als wichtiger Zwischenschritt innerhalb der Gesamtreform einen Modernisierungsschub hin zu einem zukunftsfähigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk im Dienste des Gemeinwohls. Dieser ist unverzichtbar für die demokratische Meinungsbildung und deswegen werden wir ihm zustimmen. Herzlichen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Frau Dr. Maicher für die BÜNDNISGRÜNEN. Für die SPD-Fraktion jetzt bitte Dirk Panter.

Alle Reden von Dr. Claudia Maicher Protokoll ↗