Tobias Keller
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf der LINKEN wurde von allen drei Ausschüssen – dem HFA, dem Innenausschuss und dem Wirtschaftsausschuss – mit großer Mehrheit abgelehnt: an einigen Stellen rechtlich nicht umsetzbar, an anderen Stellen praktisch nicht umsetzbar und an vielen Stellen zu kurz gegriffen. So lauteten die eindeutigen Beratungsergebnisse in den Ausschüssen. Werte Kollegen! Ein Änderungsantrag der einbringenden Fraktion liegt uns trotz dieser Aussagen in den Ausschüssen nicht vor. Deshalb möchte ich meine Argumente aus den Beratungen gern noch einmal vertiefen. DIE LINKE möchte mit ihrem Gesetzentwurf etwas zur Barrierefreiheit und zur Umweltfreundlichkeit beitragen. So steht es in der Zielstellung des Gesetzentwurfes. Ja, Barrierefreiheit und Umweltfreundlichkeit haben für den Verkehrsbereich eine große Bedeutung. Doch allein die Erkenntnis führt noch zu keiner Verbesserung des Zustandes, zumal bei Planungen und Erweiterungen des ÖPNV auch derzeit schon auf Barrierefreiheit und Umweltfreundlichkeit großen Wert gelegt wird. Insoweit bringt uns die Erwähnung in der Zielstellung des Gesetzesentwurfes nicht viel weiter. Richtig ist auch, dass die Definition des ÖPNV als Aufgabe der Daseinsvorsorge wünschenswert wäre. Aber diese Forderung muss nicht nur gestellt, sondern auch erfüllt werden. Es ist dabei aber nicht nur die Frage zu stellen, wer diese Pflichtaufgabe zu erfüllen hat, sondern es ist auch zu klären, wer diese bezahlt und finanziert. Doch dazu schweigt sich der Gesetzentwurf aus. Das tut er im Übrigen in Gänze, wenn es um Kostenfragen geht; denn im Entwurf heißt es lediglich kryptisch: Für den Staatshaushalt ergeben sich Mehrausgaben. Das wissen wir auch ohne diesen Satz. Dabei haben die Sachverständigen in der Anhörung am 11. Oktober 2022 zutreffend ausgeführt, dass bereits die ÖPNV-Strategiekommission im Jahr 2017 ein Preisschild von 500 Millionen Euro nannte. Heute müssen wir von ganz anderen und wesentlich höheren Summen ausgehen. Auch das müssen Sie dem Bürger sagen, wenn Sie hier vielversprechend den ÖPNV für alle propagieren. Wie gesagt, hier greift der Gesetzentwurf zu kurz. Sie möchten dabei unter dem Denkmantel der besonderen sozialen Funktion des ÖPNV diesen rechtsverbindlich neu normieren. Im § 7 Abs. 4 Ihres Entwurfes heißt es dazu: „Die Tarife für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs sind einfach, nachvollziehbar und übersichtlich zu gestalten. Durch Bemessung der Höhe und der Struktur der Tarife sind die Bindung der Kunden an den öffentlichen Personennahverkehr zu honorieren sowie die Zahl der Fahrgäste zu erhöhen. Die Vertriebswege sind leicht zugänglich und barrierefrei zu gestalten und so zu konzipieren, dass der Aufwand für den Fahrausweiserwerb für die Fahrgäste minimiert wird.“ Werte Kollegen! Warum ein Gesetz nun Tarife gestalten soll, erschließt sich mir nicht. Ich halte das weder aus rechtlichen noch aus tatsächlichen Gründen für praktikabel. Aber, werte Abgeordnete der LINKE-Fraktion, natürlich können in einem Gesetz ein Ticketpreis und dessen Finanzierung festgelegt werden. Das wurde im Regionalisierungsgesetz bereits getan. Das Ergebnis ist das deutschlandweit gültige 49-Euro-Ticket. Noch einfacher, noch übersichtlicher kann ein Tarif wohl kaum sein. Der Tarif wurde vom Bund und von den Ländern gerade ausgehandelt. Besondere Barrieren im Rahmen der Vertriebswege sind dabei auch nicht feststellbar. Welchen Mehrwert hat Ihr Gesetzentwurf eigentlich noch? Gut, Sie möchten einen Absatz weiter Menschen mit geringen Einkommen sowie Kindern und Jugendlichen eine unentgeltliche Nutzung des ÖPNV zukommen lassen. Die Worte höre ich wohl gern. Ich erinnere aber einmal daran, dass wir in der 6. Wahlperiode forderten, Schülern und Auszubildenden innerhalb der Landkreise, in denen sie ihren Wohnsitz haben, die kostenlose Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs inklusive freigestellten Schülerverkehrs zu ermöglichen. Der Antrag, auf den ich mich beziehe, hat die Drucksache 6/13769. Die Antwort der LINKEN war dazu – Sie wissen es –: Ablehnung. Die Begründung der LINKEN war – jetzt hören Sie zu und beziehen es einmal auf Ihren eigenen Antrag, auf Ihren eigenen Gesetzentwurf: Erstens. Die Preisgestaltung des ÖPNV ist ein kommunales Thema. Zweitens. Die Preise machen die kommunalen Zweckverbände. Drittens. Wir, die AfD, wüssten nicht, woher wir das Geld bzw. wie wir das rechtlich lösen wollen – eine glatte Lüge. Ein kostengünstiger oder gar kostenloser ÖPNV – wie wir, die AfD, ihn fordern – nützt vor allem dann nichts, wenn es überhaupt keinen Verkehr gibt, also wenn beispielsweise der Bus in einem Dorf gar nicht fährt. So hieß es damals von der Linksfraktion. Herr Gebhardt ist nicht mehr da, aber Herr Böhme, hören Sie mir jetzt zu: Was ist denn nun? Gelten für die AfD andere Maßstäbe als für DIE LINKE? Auch wenn ich die Frage wiederhole: Wo ist denn Ihre Finanzierung? Wenn die Preise die – – (Marco Böhme, DIE LINKE: Waren Sie bei den Haushaltsverhandlungen dabei?) – Ich war bei den Haushaltsverhandlungen dabei, das ist richtig! Wenn Sie eine Frage stellen wollen, dann machen Sie es doch am Mikrofon! Wenn die Preise die kommunalen Zweckverbände festlegen, dann können Sie zwar in Ihrem Gesetzentwurf versuchen zu regeln, dass der Freistaat dafür mehr Geld zuschießen darf. Das ändert aber nichts daran, dass die Zweckverbände die Preisfestlegungen treffen. Wie garantiert denn Ihr Entwurf, dass durch jedes Dorf tatsächlich ein Bus fährt? Mietet Ihre Fraktion denn Busse an, um dieses zu realisieren? Wenn Sie das Gesetz ausschließlich auf kostenlose Angebote im Schüler- und Ausbildungsverkehr beziehen würden, wären wir dabei. Leider ist der Gesetzentwurf aber auch mit Unsinn vollgepackt, den wir unseren Wählern nicht vermitteln können. Denn wir möchten keine Bevorzugung des ÖPNV vor dem motorisierten Individualverkehr. (Marco Böhme, DIE LINKE: Aha!) Wir möchten eine Gleichrangigkeit des gesamten Verkehrs. Wir wollen auch nicht Busse abschaffen, um die Schiene aus rein ideologischen Gründen zu bevorzugen. Alles muss dort vorhanden sein, wo es sinnvoll ist, und dazu gehören eben auch Busse, vor allem im ländlichen Raum. Und dass wir die komplette Umstellung der Fahrzeuge im öffentlichen Personennahverkehr bis 2030 auf alternative Antriebe ablehnen, das müsste Ihnen eigentlich auch klar sein; denn diese Forderung ist absolut unrealistisch, technologiefeindlich und zudem unbezahlbar. Aber über die Fragen der Finanzierung machen Sie sich ohnehin keine Gedanken. Öffentlicher Personennahverkehr muss nicht nur klimafreundlich sein, sondern er muss vor allen Dingen auch funktionieren, und dazu trägt der Gesetzentwurf überhaupt nicht bei. Deshalb werden wir ihn in Gänze ablehnen. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die AfD-Fraktion sprach Herr Kollege Keller. Kollege Liebscher spricht nun für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Bitte schön.
