landtag.sachsen.de ↗

Franziska Schubert

GRÜNE 26.04.2023 Sitzungen 7/69

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf soll Zuwendungsverfahren durch zwei Maßnahmen beschleunigen. Wir haben das eben schon gehört. Erstens soll eine Bewilligungsfrist von grundsätzlich sechs Wochen festgelegt werden und zweitens soll eine Bewilligungsfiktion eingeführt werden. Das hieße, dass nach Ablauf der gesetzlich vorgesehenen Bewilligungsfristen die jeweils beantragte Zuwendung – wir reden heute nicht über Leistungen, sondern über Zuwendungen, das will ich einfach nach der Debatte noch einmal richtig stellen – dann als bewilligt gilt, ohne dass die Bewilligungsbehörde darüber entschieden hat. Zum Gesetzentwurf haben wir im Januar 2023 eine öffentliche Anhörung durchgeführt sowie im Ausschuss auch die Folgen und Grenzen einer solchen Bewilligungsfiktion intensiv diskutiert. Es ist dort eben nicht gelungen, die rechtlichen Bedenken auszuräumen. Auch deswegen werden wir den Gesetzentwurf ablehnen, aber es sind auch weitere Gründe für uns BÜNDNISGRÜNE ausschlaggebend. Erstens wurden in dieser Legislatur bereits umfassende Maßnahmen angeschoben, um Sachsens Förderprogramme und auch die Förderstrategie auf Eignung und Praktikabilität zu prüfen und neu auszurichten. Zweitens streift der vorliegende Gesetzentwurf die Koalitionsvereinbarung nur geringfügig und greift leider die Ergebnisse der Förderkommissionen überhaupt nicht auf. Zu erstens. Die Erarbeitung von Förderrichtlinien und die Durchführung von Förderverfahren sind exekutives Handeln. Sachsen hat – und das wissen Sie alle – in den vergangenen drei Jahrzehnten sehr hohe Summen an Drittmitteln vom Bund und von der EU erhalten. Über Jahre war es tatsächlich auch erklärtes Ziel, dieses Geld über Förderprogramme ins Land zu bringen. Einen gewissen Wildwuchs kann man da auch nicht absprechen. Wenn so etwas über eine so lange Zeit praktiziert wird, dann stellen sich auf allen Seiten Gepflogenheiten ein, die sich in kleinteiligen, sehr detaillierten Richtlinien, zeitaufwendigen Verfahren, aber eben auch in Erwartungshaltungen widerspiegeln. Wir denken, dass das nicht mehr zeitgemäß ist und auch keine Zukunft hat. Wir sehen das also sehr kritisch. Die Haltung von uns BÜNDNISGRÜNEN war und ist auch, dass man das grundsätzlich mit dem Besen durchgehen muss. Wir haben daher mit der SPD und mit der CDU im Koalitionsvertrag vereinbart, dass wir die Effizienz und Leistungsqualität der Staatsverwaltung verbessern wollen. Dazu gehört eben auch, Verwaltungsprozesse zu optimieren, Bürokratiekosten abzubauen, Standardvorgaben zu überprüfen und die Förderverfahren zu vereinfachen. Das heißt, wir wollen eine einfache, bürokratiearme Förderlandschaft, und dafür sind eben auch Möglichkeiten der Digitalisierung zu nutzen. Wir glauben aber nicht, dass das, was Sie vorschlagen, Erfolg hat. Ich will Ihnen das auch noch einmal erklären. Denn was wird denn passieren? Für meine Fraktion kann und will ich sagen: Wir werden das Thema nicht über Zeitdruck auf die Mitarbeitenden in den Bewilligungsbehörden regeln. Denn wenn es diese sechs Wochen gäbe, dann wird es in allererster Linie zu mehr Ablehnungen führen. Das heißt, der Zeitdruck ist da. Es wird lieber erst einmal abgelehnt, dann gibt es einen Widerspruch, es kommt zu einem Pingpong. Es gibt Mehraufwand und mehr Frust. Wir denken, dass das, was Sie vorschlagen, eben genau dazu führen würde und eben nicht zu weniger. Die Verfahren und Prozesse – und da sind wir bei Ihnen – müssen geprüft und überarbeitet werden. Sicherlich ist auch zu klären, ob es alle Richtlinien braucht und wo strukturell Zusammenführungen definitiv notwendig sind. Um das Thema aber anzugehen, hat es einerseits geholfen, dass der Bund mit dem Online-Zugangsgesetz die Länder verpflichtet hat, ihre Verwaltungsleistungen elektronisch anzubieten. Idealerweise gelingt es andererseits auch in Sachsen demnächst, Fördervorgänge digital zu bearbeiten. Sachsen hat zwei Förderkommissionen eingerichtet: 2018 die Förderkommission I und 2021 die Förderkommission II. Die Berichte sind informativ, weil sie immer den Umfang und das Ausmaß der sächsischen Förderlandschaft sichtbar gemacht und den Fokus tatsächlich auf das Ausmaß gerichtet haben. Es gibt sehr viele Vorschläge zur Konsolidierung von Förderprogrammen sowie zur Weiterentwicklung der sächsischen Förderstrategie. Die Empfehlungen, die dort ausgesprochen worden sind, liegen nicht nur öffentlich vor, sondern sind auch Diskussions- und Arbeitsgrundlage. Glauben Sie mir: In den Ministerien, in den Behörden und im Kabinett wird hart miteinander darum gerungen. Das ist auch meines Erachtens der Komplexität der Sache angemessen. Als Parlament unterstützen wir die Arbeit der Kommissionen bzw. auch die Umsetzungen der Empfehlungen, indem wir notwendige haushalterische Voraussetzungen schaffen. Das haben wir auch getan. Sie können sich das anschauen. Im Einzelplan des Finanzministeriums wurden Mittel zur Umsetzung des Förderportals bereitgestellt. Das wird zusammen mit der Sächsischen Aufbaubank erarbeitet. Diese digitalisiert bereits jetzt alle neuen Programme und berichtet auch öffentlich über den Stand. Auch im Einzelplan 02 sind Gelder für die Förderplattform und das Portal vorgesehen. Sie fordern mit Ihrem Gesetzentwurf als Linksfraktion ausschließlich und nur schnellere Bewilligungen. Das Anliegen ist nachvollziehbar. Das habe ich dargestellt, aber der Vorschlag greift zu kurz. Ich hatte Ihnen ausgeführt, was unsere Befürchtungen sind, wohin das eher führt. Das heißt: Zeitlicher Druck wird das Bearbeitungsproblem nicht lösen. Hier brauchen wir andere, geeignetere, zielführendere Verfahren. Ich glaube, wir sollten mit dem Thema Druck nicht so unkritisch umgehen. Das wollen und werden wir, die BÜNDNISGRÜNEN, nicht unterstützen. Wir wollen eine strategisch ausgerichtete Förderlandschaft, die nachhaltig ist, die zukunftsfest aufgestellt ist, in der man sich gut orientieren kann. Dafür braucht es eine gemeinsame Vorstellung, wie öffentliche Förderung tatsächlich aussehen soll, nicht nur jetzt, sondern auch in drei, fünf oder in zehn Jahren, und welche Rolle dabei sowohl die Kommunikation zwischen Behörde und Antragstellenden als auch die Digitalisierung haben können. Sachsen hat sich auf den Weg gemacht. Wir werden weiterhin die Staatsregierung bei der Umsetzung der Empfehlungen unterstützen. Ihren Vorschlag lehnen wir ab. Ich habe Ihnen begründet, warum: Wir sind nicht vom Erfolg Ihres Ansatzes überzeugt und wünschen uns, dass wir darüber noch einmal in eine ganzheitliche Debatte einsteigen. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Schubert sprach für die BÜNDNISGRÜNEN. Kollege Panter spricht nun für die SPD-Fraktion. Bitteschön.

Alle Reden von Franziska Schubert Protokoll ↗