Jörg Kühne
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! In der Nacht vom 24. auf den 25. Oktober 2022 schändeten Unbekannte die Emmauskirche in Leipzig. Die Bilanz: ein zertrümmertes Fenster, ein verwüsteter Innenraum, ein gestohlenes Altarkreuz, ein Feuer im Treppenhaus und – am schlimmsten – Exkremente im Altarraum. Danach geschah das, was in solchen Fällen leider so oft geschieht: Es gab ein paar Zeitungsartikel, man redete ein paar Tage darüber, und schon interessierte sich niemand mehr dafür. Auch die Regierung hat diesen Akt der Barbarei bis heute nicht deutlich verurteilt. Der Vorfall droht in Vergessenheit zu geraten. Aber, sehr geehrte Damen und Herren, wir wollen solche Verbrechen nicht vergessen. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Deshalb beantragten wir, dass sich die Staatsregierung endlich ernsthaft mit dem Problem der um sich greifenden Gewalt gegen Kirchen befasst. Allein im Jahr 2022 hat es unzählige Angriffe auf kirchliche Einrichtungen gegeben. Es wurden Fassaden beschmiert, Scheiben eingeschmissen, Opferstöcke aufgebrochen, Innenräume verwüstet, Kupferrohre gestohlen, Statuen zertrümmert und in einem Fall sogar das Allerheiligste entweiht. Doch wo bleibt der Aufschrei? Wo bleibt die Empörung derjenigen, die sich sonst stets über alles Mögliche empören? Nehmen wir einmal an, der Leipziger Fäkalienangriff hätte einen buddhistischen Tempel getroffen oder gar – man will es kaum aussprechen – eine Synagoge. Der Fall wäre in den Medien gewesen, begleitet von staatstragenden Reden des Ministerpräsidenten – und das völlig zu Recht. Denn Angriffe auf friedliche Religionen sind niederträchtig und haben in einer Demokratie wie der unseren nichts verloren. Aber wenn es gegen christliche Kirchen geht, herrscht das berühmte Schweigen im Walde. Das Ausmaß der Taten wird heruntergespielt – so auch in der Stellungnahme der Staatsregierung zu unserem Antrag. Was dort geboten wird, ist an Überheblichkeit und Verdrehung kaum noch zu überbieten. Es wird so getan, als hätten wir die vorliegende Datenbasis nicht verstanden. Wer auch immer diese Stellungnahme geschrieben hat, hat den Antrag offenbar nicht aufmerksam gelesen. Aus unserer Begründung geht klipp und klar hervor, dass wir durchaus imstande sind, allgemein-kriminelle Taten von Straftaten gegen Kirchen zu unterscheiden. Wenn man Taschendiebstahl, Beleidigung, Körperverletzung usw. aus der Fallübersicht herausrechnet – auch schlimme Verbrechen –, dann bleibt immer noch – (Beifall bei der AfD –
