Susanne Schaper
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Prantl: Ich muss Ihnen widersprechen. Die Pflicht bezieht sich nur auf Halterkatzen. All die Fragen, die Sie eingangs aufgeworfen haben, hat Frau Gies hinreichend beantwortet. Das finden Sie im Protokoll. Sie können es dort nachlesen. Frau Saborowski, Frau Kummer und Frau Lang: Sachsen ist neben Brandenburg inzwischen das einzige Bundesland. Ich beziehe mich auf Ihre drei Reden und bedanke mich für den Austausch. – Doch zu dem, was Sie, Herr Minister Dulig, hier vorgetragen haben, sage ich: Diese Rede würde ich gerne mal den Tierheimen und Tierschützern vorlegen. Also das war wirklich – à la bonne heure – eine Missachtung von dem, was in der Anhörung gelaufen ist. Mit so vielen Scheuklappen herumzulaufen, das muss man erstmal schaffen. – Wie gesagt: Sachsen ist neben Brandenburg das einzige Bundesland, das nicht solche tierschutzrechtlichen Verordnungsermächtigungen zum Schutz von Katzen erlassen hat. Einige wenige sächsische Kommunen haben notwendigerweise – unter anderem mangels tierschutzrechtlicher Alternativen – eine entsprechende kommunale Verordnung auf polizeirechtlicher Grundlage erlassen. Diese ordnungsrechtlichen Erlasse sind nicht nur juristisch anfechtbar, sondern verfehlen auch die eigentliche Zielstellung. Hier geht es nicht vornehmlich um die öffentliche Sicherheit und deren Gefährdung durch freilaufende Katzenpopulationen – im Zweifelsfall dürfte das auch schwer nachzuweisen sein –, hier geht es um Tierschutz! Da ist es schon kühn, dass Sie eingangs das Gesetz zitieren und einen auf emotional machen, um dann fortlaufend in Ihrer weiteren Rede dieses Problem völlig zu negieren und wegzuschieben. Weil wir uns dieser Verantwortung bewusst sind und das Problem als unseren parlamentarischen Auftrag ernst nehmen, haben wir diesen Gesetzentwurf vorgelegt. Wir haben insbesondere all das, was in der Anhörung kam, was unklar war, was fehlformuliert war oder was nochmal geschärft werden sollte, in den Änderungsantrag zur Begriffsbestimmung und zur Anpassung eingebracht. Es waren sich alle fortfolgend einig, dass es genau so etwas braucht. Jetzt auf den Tierschutzbeauftragten oder die Beauftragte zu warten, das ist wirklich ein klein wenig armselig. Ich muss nochmal sagen: Seit 10 Jahren versuchen wir im Freistaat Sachsen das Problem zu beheben und einen Beschluss zu fassen, der den Tierschützern und vor allen Dingen den Katzen am Ende des Tages hilft. Das mit noch mehr Bürokratie zu begründen: „Die können ja Anträge stellen“, – Zweiter Vizepräsident André Wendt: Die Redezeit ist abgelaufen.
