Susanne Schaper
Danke. – Ohne menschliche Obhut und Fürsorge sind die Tiere erheblichem Stress ausgesetzt. Unterernährung und sozialer Stress durch Nahrungsknappheit und Revierkämpfe machen die Tiere anfällig für Krankheiten, wie zum Beispiel Katzenschnupfen, Katzenseuche und Parasitenbefall, und ebnen den Weg für deren massenhafte Verbreitung. Ein nicht unerheblicher Teil der so geschwächten Tiere stirbt einen leidvollen Tod. Andere kommen durch Verkehrsunfälle ums Leben oder werden grausam verstümmelt. Je mehr Katzen in einem Gebiet so zusammenleben, desto größer ist das Tierleid. Mit Kastrationsaktionen und kontrollierten Futterstellen versuchen engagierte Tierschutzvereine und Aktivist(inn)en diesem Tierleid entgegenzuwirken. An dieser Stelle sei Dank dafür gesagt, dass diese Aktionen ausschließlich über das Ehrenamt realisiert werden. Solange jedoch der Zustrom unkastrierter Freigängerkatzen aus Privathaushalten nicht abreißt, bleibt alles Bemühen der Tierschützer(innen) ein aussichtsloser Kampf gegen Windmühlen. Aus diesem Grund hat der Bundesgesetzgeber bereits vor zehn Jahren mit einer Novellierung des Tierschutzgesetzes die Landesregierungen ermächtigt, durch Rechtsverordnungen Maßnahmen zur Verhütung erheblicher Schmerzen, Leiden oder Schäden frei lebender, herrenloser Katzen zu ergreifen. Nun sind die Länder in der Pflicht. Dieser Pflicht sind inzwischen nahezu alle Bundesländer nachgekommen. Die Ausnahmen sind Brandenburg und Sachsen. So verwundert es auch nicht, dass in der öffentlichen Anhörung zu unserem Gesetzentwurf die Sachverständigen dringenden Handlungsbedarf sahen. Selten herrschte so viel Einigkeit unter den Expert(inn)en darüber, dass die unkontrollierte Vermehrung frei lebender Katzenpopulationen ein reales Tierschutzproblem darstellt und dass die Kommunen hier so oder so in der Pflicht sind. Dieser Pflicht können sie aber nur nachkommen, wenn ihnen die Landesregierung dafür den Weg ebnet. Zur Erinnerung ein paar Zitate aus der Anhörung. Sigrid Gies, juristische Referentin und Landestierschutzbeauftragte aus Baden-Württemberg, nannte die gegenwärtige Situation in Sachsen ohne Verordnungsermächtigung aus tierschutzethnischen und verfassungsrechtlichen Gründen nicht hinnehmbar. Dr. Jähnig, Tierarzt aus Leipzig und seit 20 Jahren zuständig für Tierheime, beschreibt den sächsischen Istzustand so: „Es kommen jedes Jahr viele Jungkatzen auf die Welt, und jedes Jahr gibt es im Frühjahr immer wieder dieses große Katzenleid – trotz des hohen Aufwandes von engagierten Tierschützern, von Tierschutzvereinen, auch von Veterinärämtern und praktizierenden Tierärzten, die seit Jahren mit hohem Aufwand einiges machen, aber letztendlich nicht zum Ziel kommen. Das Ziel, die Population zu senken, ist noch nicht gelöst.“ Dr. Zohni als Vertreterin des Deutschen Tierschutzbundes erklärte: „Nach Meinung des Deutschen Tierschutzbundes, die sich mit der Meinung der Vorredner deckt, ist ein tierschutzgerechtes und langfristiges Populationsmanagement nicht mit einer einzigen Maßnahme zu erreichen, sondern es sind zwei Ansätze notwendig, und zwar die flächendeckende Kastration der freilebenden Katzen sowie die konsequente Kastration von Freigängern.“ Der vorgeschlagene Lösungsweg der Sachkundigen ist naheliegend und in vielen Bundesländern bereits gelebte Praxis. Besitzer freilebender Katzen müssen verpflichtet werden, die Tiere kastrieren, kennzeichnen und registrieren zu lassen. Die Kastration verhindert, dass potente Tiere aus Privathaltungen zusätzlich zur Reproduktion herrenloser Katzen beitragen. Zudem wird der Zustrom aus ungewolltem, ausgesetztem Nachwuchs gestoppt. Kennzeichnung und Registrierung helfen bei der Zuordnung ausgesetzter oder entlaufener Tiere und erleichtern damit sowohl die Rücküberführung von Tieren in ihr Zuhause als auch die Ahndung illegaler Aussetzung. Im Übrigen würde es damit weniger attraktiv erscheinen, sich unerwünschter Haustiere zu entledigen. Das von meiner Fraktion vorgelegte Katzenschutzgesetz ermöglicht es den sächsischen Kommunen, auf einer verbindlichen, tierschutzrechtlichen Grundlage in ihren Gemeindegebieten die beschriebenen Tierschutzmaßnahmen in Form von Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierpflichten für freilaufende Katzen einzuführen. Nur so könne die unablässige Reproduktion der Streunerkatzen gestoppt und bestehende Kolonien durch Kastrationsprogramme langfristig verkleinert und angemessen versorgt werden. Wichtige Fördergelder für Kastrationsaktionen können nur nachhaltig wirken, wenn Kastrationspflichten erlassen werden. Gleichzeitig wird das Land in die Pflicht genommen, die Kommunen mit der Bereitstellung der dafür erforderlichen finanziellen Mittel zu unterstützen. Ganz im Sinne des Grundgesetzes werden hiermit sowohl Kommunen als auch der Freistaat in Verantwortung genommen, dem Tierschutz einen hohen Stellenwert beizumessen. Bisher wurde der Gesetzentwurf dennoch in den Ausschüssen abgelehnt. Die Koalitionsfraktionen begründeten ihre Ablehnung im Innenausschuss damit, dass derzeit kein Bedarf an einer solchen Regelung bestehe, und stützten sich dabei auf das Ergebnis einer Befragung der Kommunen aus dem Jahr 2016. Da muss man sich doch sehr wundern. Nach allem, was die Sachverständigen übereinstimmend in der Anhörung zu unserem Gesetzentwurf gesagt haben, und nach all dem, was die ehrenamtlichen Aktiven im Tierschutz seit vielen Jahren immer wieder fordern, fragt man sich, ob hier das Problem oder die eigene parlamentarische Verantwortung nicht ernst genommen wird oder eben beides. Denn wofür veranstalten wir eigentlich Anhörungen, wenn die Empfehlungen und Hinweise der Sachverständigen dann im parlamentarischen Entscheidungsprozess gar keinen Widerhall finden? Welches Verständnis haben Mandatsträgerinnen und Mandatsträger von Demokratie, wenn sie denen, die in ehrenamtlichem Engagement staatliche Pflichtaufgaben erfüllen, immer wieder wohlklingende, aber offensichtlich leere Versprechungen machen? Warum wurden die in Sachsen tätigen Tierschutzvereine, die Kastrationsaktionen durchführen und freilebende Katzenkolonien betreuen, nicht in die Befragung einbezogen? Davon einmal ganz abgesehen, ist selbst dieses Argument wenig tragfähig; denn um es einmal ganz deutlich zu sagen: Unser Gesetzentwurf verpflichtet weder Kommunen dazu, eine Rechtsverordnung zu erlassen, noch Katzenhalterinnen und Katzenhalter dazu, ihre Freigänger zu kastrieren. Er schafft lediglich die rechtlichen Voraussetzungen für betroffene Kommunen. Die Entscheidung, ob und in welchem Umfang die Kommune eine solche Regelung trifft, liegt in ihrem eigenen Ermessen; denn die Kommunen können die tatsächliche Situation vor Ort in Abstimmung mit den dort tätigen Tierschützerinnen und Tierschützern am besten beurteilen. Der Grundsatz des Tierschutzgesetzes verpflichtet uns alle, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf heraus dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Daran sollten sich gerade die Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger hier bei uns in diesem Hohen Hause messen lassen. Danke denen, die zugehört haben. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Schaper sprach für die Fraktion DIE LINKE. Kollegin Saborowski spricht nun für die CDU-Fraktion. Bitte schön, Frau Kollegin.
