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Gerhard Liebscher

GRÜNE 26.04.2023 Sitzungen 7/69

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! So alltäglich, so natürlich, so simpel – wir tun es alle: Wir gehen zu Fuß. Wir alle sind Fußgängerinnen und Fußgänger. Der eine oder andere zwar nur vom Fahrstuhl zur Tiefgarage oder vom Carport aufs Sofa, aber sei es drum. Die 10 000 Schritte pro Tag – in diesem Fall: geschenkt. Andere wiederum erschließen sich ihren Alltag nur oder zum Großteil zu Fuß. Nicht nur, weil es gesund ist, sondern auch, weil das Zu-Fuß-Gehen die preiswerteste, flexibelste und klimafreundlichste Mobilitätsform ist, wohlgemerkt: für alle Generationen. Dabei gehört das Zu-Fuß-Gehen – also der Fußverkehr – neben dem Radverkehr zur aktiven Mobilität, bei dem sich mit eigener Muskelkraft aktiv fortbewegt wird. Warum braucht es diesen Antrag, wenn das Zu-Fuß-Gehen so alltäglich und fast banal ist? Die Antwort ist einfach: Das Zu-Fuß-Gehen wird stark unterschätzt und der Anteil der zu Fuß zurückgelegten Wege sinkt stetig. Kleine Ausnahme: Während der Corona-Pandemie erfuhr das Spazierengehen eine kurze Renaissance. Wie wichtig die Bewegung an frischer Luft für unser Wohlbefinden ist, wurde vielen wieder bewusst. Die viel umworbenen 10 000 Schritte werden dann alltäglich und nicht zum Sonderprogramm auf dem Ergometer, wenn die Randbedingungen stimmen und das Zu-Fuß-Gehen attraktiv und sicher ist. Doch leider stimmen diese Randbedingungen auch im Freistaat Sachsen häufig nicht. Das Alltäglichste, das Gehen, fiel bei den Verkehrs- und Stadtplanungen der Vergangenheit allzu oft hinten runter, so auch der Fußverkehr in unseren Kommunen. Unsere Städte wurden auf den Autoverkehr ausgelegt. Mehrspurige, schnell befahrene Hauptstraßen sind nicht nur gefährlich beim Überqueren, sondern auch laut und abgasbelastet. Die Straßenränder und Plätze sind unübersichtlich, zugeparkt und häufig ohne barrierefreie Querungsmöglichkeit. Es gibt kaputte Gehwege, die nicht oder nur beschwerlich von mobilitätseingeschränkten Menschen genutzt werden können, und dazu gehören nicht nur Seniorinnen und Senioren oder Menschen mit Behinderung, sondern auch junge Eltern mit Kinderwagen oder Kindern. Natürlich spielen viele weitere Faktoren hinein, ob ein Weg zu Fuß erledigt wird. Sind die Wege zum Supermarkt zu weit oder beschwerlich, wird ohne Frage schnell auf das Auto zurückgegriffen. Orte, seien es Städte oder kleine Gemeinden, mit kurzen Wegen zu den wichtigsten Nahversorgungseinrichtungen sind belebter und attraktiver. Zahlreiche Großstädte wie Paris, Oslo, Wien und Kopenhagen setzen auf die Stadt der kurzen Wege, die sogenannte 15-Minuten-Stadt, um wieder lebenswert zu werden und den Menschen eine Unabhängigkeit vom eigenen Auto zu ermöglichen. Aber das ist ein anderes Thema. Fokussieren wir uns auf den Fußverkehr und die Aspekte dieses Antrags für den Freistaat Sachsen. Der Antrag hat zunächst eine Bestandsaufnahme der Fußverkehrsförderung im Freistaat zum Ziel. Zum einen bitten wir die Staatsregierung um einen Bericht über die eigenen Maßnahmen seit dem Jahr 2017. Zum anderen erbitten wir von der kommunalen Ebene Berichte, welche Städte und Gemeinden bereits über Fußverkehrskonzepte und Fußverkehrsbeauftragte verfügen. In einem zweiten Teil stellt der Antrag darauf ab, Fußverkehr-Checks in Sachsen zu etablieren und den Kommunen als niederschwelliges Beratungs- und Unterstützungsangebot anzubieten, durchgeführt entweder über die Beauftragung eines Dritten oder von der Landesverwaltung. Dabei haben wir den Inhalt eines solchen Fußverkehrschecks grob abgesteckt und das Rad muss dabei nicht noch einmal neu erfunden werden. Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen machen sehr erfolgreich vor, wie die Kommunen mit FußverkehrsChecks die Attraktivität des Zu-Fuß-Gehens verbessern können. Im Fokus eines solchen Checks steht immer eine konkrete Aufgabenstellung für einen abgesteckten Rahmen und eine definierte Zielgruppe, beispielsweise die Wegebeziehung oder Schulwegsicherung für Schulkinder, eine Quartiersanalyse für Seniorinnen und Senioren und mobilitätseingeschränkte Gruppen oder soziale Wegsicherung mit der Untersuchung von Angsträumen, insbesondere in der Dunkelheit oder zur Nacht. Gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Zielgruppen, aber auch mit der Verwaltung, Verbänden und der Politik werden die Qualität der Fußwege und Wegeverbindungen vor Ort bewertet und Verbesserungsvorschläge erarbeitet. Damit die entwickelten Maßnahmen schlussendlich nicht in einer Schublade verschwinden, hat der Antrag außerdem zum Ziel, die Kommunen bei der Umsetzung dieser Maßnahmen zu unterstützen und beim Aufbau einer systematischen Fußverkehrsförderung in Form von Fußverkehrskonzeptionen zu beraten. Damit alle Kommunen von der gesamten Erfahrung profitieren können und nicht jede Kommune im stillen Kämmerlein ihre eigenen Maßnahmen plant und umsetzt, soll anhand der Erfahrungen ein Leitfaden zur Handreichung an die interessierten Kommunen und Vorschläge zur systematischen Stärkung und Förderung des Fußverkehrs im Freistaat entwickelt werden. Letztendlich sollen in allen relevanten Bereichen die Belange des Fußverkehrs umfänglich berücksichtigt und einbezogen werden. Daher gilt es, diese Interessen auch bei der Novellierung der entsprechenden Förderrichtlinien, sei es bei der kommunalen Straßenbauförderung oder der ÖPNV-Förderung, zu berücksichtigen. Die notwendigen finanziellen Voraussetzungen für die Einführung der Fußverkehrs-Checks haben wir bereits in den vergangenen zwei Doppelhaushalten gelegt. Ich bin froh, wenn es jetzt endlich losgeht. Damit können wir den Koalitionsvertrag umsetzen und den Fußverkehr – und damit die aktive Mobilität – weiter stärken. Auch wenn das Zu-Fuß-Gehen alltäglich erscheinen mag, ist es doch keine Selbstverständlichkeit. Legen wir mit diesem Antrag die Grundlage dafür, dass wieder mehr Menschen im Freistaat gern und sicher zu Fuß gehen. Das entlastet nicht nur die anderen Verkehrsträger, sondern belebt auch unsere Innenstädte, fördert die Gesundheit und ist klimafreundlich. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, vereinzelt bei der CDU und des Abg. Henning Homann, SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Meine sehr verehrten Damen und Herren! (Die Mikrofonanlage ist außer Betrieb.) Ich muss jetzt ohne Mikrofon sprechen, denn hier ist gerade alles ausgefallen, (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Oh!) sowohl dieses Mikrofon als auch das Mikrofon am Redepult. Zumindest sieht es so aus, dass wir nichts mehr bedienen können. (Die Mikrofonanlage funktioniert wieder. –

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