Antonia Mertsching
Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Als Erstes will ich darauf eingehen, was Herr Wähner befürchtet, nämlich dass es weniger Angebote gebe, wenn man entsprechende Nachhaltigkeitskriterien in die Vergabe integrieren würde. Schaut man sich das in anderen Bundesländern an, die dabei vorangehen – zum Beispiel Nordrhein-Westfalen –, sieht man, dass die Angebotsanzahl wieder steigt, wenn bestimmte Dinge nachgefragt werden. Denn gerade in den Bereichen Dienst- und Schutzkleidung oder IT haben sich die Unternehmen auf den Weg gemacht, die Arbeitsbedingungen zu verbessern und entsprechende Siegel und Zertifikate nachzuweisen. Wenn die öffentliche Hand das nicht nachfragt, führt dies eher dazu, dass bei anderen Unternehmen bzw. bei denen, die es machen, der Eindruck entsteht: Warum sollen wir das tun, wenn es nachher nicht eingekauft wird? Es gibt Unternehmen, die sich auf den Weg machen oder machen wollen. Ein ganzer Branchenverband – Bitkom – steht dahinter. Die öffentliche Hand ist nun einmal ein bedeutender Nachfrager, und wenn von dort endlich einmal Signale ausgehen würden nach dem Motto „Wir interessieren uns dafür und nehmen diese Produkte ab“, dann fordert sie das heraus bzw. unterstützt sie darin, die Wege zu gehen, die sie gehen wollen. Von daher ist es an der Zeit, dass wir die Kriterien verbindlich festlegen. Ich habe nicht richtig verstanden, was Sie mit den Rechtsanwälten etc. meinten. Wir sprechen bei der Kompetenzstelle die ganze Zeit von Beratung. Wir sprechen nicht von Rechtsberatung, sondern wir sprechen von einer Beratung bei einem Vergabeauftrag, die einer Kommune dabei helfen soll, wie sie diesen sicher in die Ausschreibung aufnehmen kann. Das sind natürlich auch rechtliche Hinweise, die dabei gegeben werden, aber es ist nicht zwangsläufig eine Rechtsberatung. Trotzdem ist es nicht ausgeschlossen, dass man diese Rechtsberatung über einen Rahmenrechtsvertrag etc. für die Kommunen organisieren könnte. Es hätte auch nichts damit zu tun, dass Kompetenzen verlagert werden würden, sondern es würde nur denjenigen, die sich sowieso darum kümmern müssen, eine praktische Hilfe an die Seite stellen, ohne lange Leitfäden lesen zu müssen, die man vielleicht im ersten Moment nicht nachvollziehen kann, sondern es braucht jemanden, der es einmal mit einem durcharbeitet. Ich habe das in der Stadt Leipzig gemacht. Ich habe einen Beschaffungsprozess bei der Feuerwehr begleitet. Wir haben uns zusammen mit einem Anwalt angeschaut, wie man das machen kann, und die Kommune bzw. die Feuerwehr dabei unterstützt, weil sie unsicher sind, weil sie sich fragen, was sie machen und wie sie es einbauen können. Es hat am Ende funktioniert, und wir waren froh darüber, dass es funktioniert hat. Wir schlagen eine solche Kompetenzstelle vor, weil ich in der Praxis gesehen habe, dass es funktioniert. Mir ist die Auftragsberatungsstelle in den letzten Jahren immer nur als ein Ort mit dem Vorsitzenden oder dem Geschäftsführer bekannt gewesen, den sie einmal hatte, die sich die ganze Zeit gegen die Anwendung dieser Kriterien ausgesprochen hat. Von daher hätten wir niemals vorgeschlagen, die Auftragsberatungsstelle dafür zu nutzen. Sollte sich der Geist im Hause etwas verändert haben, wäre es sinnvoll, das dort anzudocken, wenn tatsächlich Beratung in der Hinsicht stattfindet. In der Zeit, in der ich mich damit beschäftigt habe, war das nicht so. Deshalb haben wir eine eigene Kompetenzstelle vorgeschlagen. Ich bitte weiterhin um Ihre Zustimmung zum Antrag. Danke. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Mertsching eröffnete die zweite Rederunde. Gibt es seitens der Fraktionen noch Redebedarf? – Das sehe ich nicht. Dann übergebe ich jetzt an die Staatsregierung, an Herrn Staatsminister Schuster. Bitte schön, Herr Staatsminister.
