Ronny Wähner
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Mit dem Antrag der LINKEN wird die Schaffung einer Sächsischen Kompetenzstelle für Nachhaltige Beschaffung beim Wirtschaftsministerium für die Kommunen gefordert. Vielleicht erst einmal etwas Grundsätzliches: Die Beschaffung dient dazu, öffentliche Aufträge am Markt zu platzieren. Ich warne davor, auch wenn es Entwicklungen in der Welt gibt, die wir gern anders sehen wollen, dieses Vorhaben zu sehr mit Begleitbestimmungen zu überfrachten, weil das nur dazu führt, dass die Beschaffung oder Platzierung von Aufträgen immer schwieriger wird, und es dazu kommt, dass man nur schlechte oder mittlerweile gar keine Angebote mehr erhält. Die Beschaffung der Kommunen erfolgt durch diese selbst im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung. Man ist hier im Zivilrecht unterwegs. Dafür zuständig sind nun einmal die Kommunen. Sie machen das in guter Eigenverantwortung und sind damit auch zuständig für die Schulung ihres Personals. Sie haben es außerdem selbst in der Hand, wie sie hierbei agieren. Ich denke, das ist ein Ausfluss der kommunalen Selbstverwaltung, so wie wir sie als CDU sehen. Die geforderte Unentgeltlichkeit, die Sie im Antrag ansprechen, ist ein Stück weit ein Problem und verstößt gegen das Beihilferecht; denn damit kommt es direkt zur Ausgrenzung von Rechtsdienstleistern bzw. Fachanwälten, die im Vergabeverfahren Hilfestellungen geben, aber natürlich zwingend gegen Entgelt, weil sie davon leben müssen. Letztendlich würde es dazu führen, dass die Kommunen die kostenlosen Dienstleistungen des Freistaates beanspruchen würden und die erwähnten Berufsgruppen keine Aufträge mehr hätten. Ebenso würde diese Unentgeltlichkeit dazu führen, dass das Beschaffungswesen von den Kommunen auf den Freistaat verlagert wird und es am Ende zu Einsparungen bei den Kommunen, aber zu massiven Mehrkosten und Personalaufbau beim Freistaat führt. In diesem Zusammenhang ist Ihre Herangehensweise etwas inkonsequent. Sie sagen im Antrag, ohne dass wir das jetzt näher geprüft haben, dass die nachhaltige Vergabe langfristig zu enormen Kosteneinsparungen führt – das mag wohl so sein –, aber gleichzeitig verlagern Sie die gesamten Kosten für dieses Verfahren auf den Freistaat. Ich denke, man sollte hier bei einer gewissen Stringenz bleiben, sodass diejenigen, die gewisse Vorteile aus den Verfahren genießen, am Ende auch für die anteiligen Kosten aufkommen. Ich denke, es wäre gut, wenn man hier in klaren Strukturen bleibt und weiterhin arbeitet. Es ist auch so, dass bereits jetzt unsere Kommunen im Bereich der Auftragsvergabe durch die Auftragsberatungsstelle Sachsen e. V. unterstützt werden. Dort sind die sächsischen Handwerkskammern, die Ingenieurkammer Sachsen, die Architektenkammer Sachsen und die sächsischen IHKs Mitglieder. Dort kann man eine kostenlose Erstberatung erhalten. Wenn man weiterführende Dienstleistungen als Kommune benötigt – gerade kleinere nutzen dies –, dann sind diese kostenpflichtig. Aber auch das ist stringent. Bei größeren Kommunen, die ein größeres Beschaffungswesen haben, müssen diese Kosten auch selbst im eigenen Haus getragen werden. Nach den zusammenfassenden Ausführungen kommen wir als CDU-Fraktion zu dem Ergebnis, dass es einer Sächsischen Kompetenzstelle für Nachhaltige Beschaffung nicht bedarf und lehnen damit Ihren Antrag ab. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und des Staatsministers Armin Schuster)
