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Thomas Prantl

AfD 26.04.2023 Sitzungen 7/69

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegen! In großer Zahl frei lebende Katzen können in der Tat ernsthafte tierschutzrelevante, ernsthafte ökologische und hygienische Probleme bereiten. Dies geschieht für viele Bürger allerdings unsichtbar und unbemerkt. Die Populationen frei lebender Katzen können innerhalb kurzer Zeit sehr schnell wachsen, da diese Tiere zwei- bis dreimal im Jahr trächtig werden können und vier bis sechs Junge pro Wurf bekommen. Gibt es dann zu wenig Futter oder steigt der Infektionsdruck, so werden die Verbreitung von Krankheiten oder Verletzungen durch Revierkämpfe wahrscheinlicher. Deshalb ist der Gesundheitszustand vieler frei lebender Katzen in der Tat oft kritisch, das Leid der Tiere erheblich. Es sind nicht nur die Katzen selbst, die unter zu großen Populationen leiden. Frei lebende Katzen jagen als Raubtiere auch einheimische Tierarten, worin auch eine Ursache für den Rückgang unserer Singvögel und Bodenbrüter liegen kann. Populationsbegrenzende Maßnahmen wollen wir als AfDFraktion daher auch, um den Katzen erhebliches Leid zu ersparen. Das Ziel des Gesetzentwurfs stimmt, aber ist das auch wirklich der geeignete Weg? Werte Kollegen, ich möchte Ihnen sagen, warum wir dem Gesetzentwurf trotz seiner richtigen Zielstellung nicht zustimmen werden. Schauen wir uns dafür die geplanten Regelungen zu den frei lebenden Katzen an. Die Kommunen sollen die Möglichkeit erhalten, Maßnahmen zum Schutz von frei lebenden Katzen zu treffen. Dabei geht es im Kern um eine Sterilisierungspflicht für alle frei lebenden Katzen. Abgesehen davon, dass unklar ist, wie diese Maßnahmen von den Kommunen personell und finanziell bewältigt werden sollen, hinterfragen wir auch, ob diese Regelung überhaupt notwendig ist; denn in der Ausschussanhörung im November letzten Jahres wurde uns eindrucksvoll geschildert, wie die Stadt Leipzig mit frei lebenden Katzen umgeht und wie dort die Anzahl frei lebender Katzen sehr erfolgreich begrenzt wurde. Das ist ein positives Beispiel, was uns zeigt, dass Kommunen dann, wenn sie das notwendige Geld, das erforderliche Personal und leistungsfähige Partner haben, bereits heute erfolgreich handeln können, ohne dass es eines sächsischen Katzenschutzgesetzes bedarf. Kommen wir nun zu den Regelungen in Bezug auf privat gehaltene Katzen. Hier sollen die Kommunen die Option erhalten, ein Freilaufverbot für unkastrierte privat gehaltene Katzen zu erlassen. Der Gesetzentwurf trifft aber keine Aussage dazu, wie bei einem solchen Freilaufverbot verfahren werden soll. Daher hinterfragen wir, ob diese Regelungen wirklich praktisch umsetzbar sind. Wer soll denn zum Beispiel die Kennzeichnung privat gehaltener Katzen kontrollieren? Mit welchem technischen Aufwand bzw. personellen Aufwand ist zu rechnen? Das sind wesentliche Fragen, auf die der Gesetzentwurf keine Antwort gibt. Die Kommunen sollen ferner ermächtigt werden, eine Anordnung zu treffen, dass privat gehaltene Katzen, wenn sie Freigang haben, zu kastrieren sind. Hier stellen sich, liebe Kollegen, die Fragen erneut. Wer kann dieses Kastrationsgebot von Freigängern überhaupt kontrollieren? Wer kontrolliert die Registrierung? Ein weiteres Problem sehen wir auch zwischen der Kastrationspflicht für Katzen und den Eigentumsrechten der Katzenhalter. Eine Sterilisierung bei weiblichen Tieren kostet um die 140 Euro, bei männlichen Tieren rund 85 Euro. Wir sehen nicht, dass dieser staatliche Eingriff tatsächlich verhältnismäßig wäre. Ich fasse zusammen: Wirkungsvolle Beiträge, um Probleme vor Ort zu minimieren und das Leben der Katzen zu verbessern, sind erstens die Einführung von Schutzmaßnahmen, wie zum Beispiel die Kastration und Sterilisation frei lebender Katzen – was aber den kommunalen Ordnungsbehörden nach Polizeirecht in Sachsen heute schon möglich ist – und zweitens die Unterstützung von Tierheimen und Tierschutzorganisationen. Sie werden sich erinnern, dass sich die AfD-Fraktion in den letzten Haushaltsverhandlungen sehr stark dafür gemacht hat, die Finanzmittel für Tierschutzheime deutlich zu erhöhen, weil das tatsächliche Problem bei der finanziellen und personellen Ausstattung liegt und damit bei der Leistungsfähigkeit – auch zum Schutz unserer Katzen. Unsere Fraktion hat dazu den weitreichendsten Haushaltsantrag vorgelegt, den dann aber auch Sie, werte LINKE, abgelehnt haben. Sie können das in Drucksache 7/11703 noch einmal nachlesen. Wir forderten für die Haushaltsjahre 2023/2024 insgesamt 1,5 Millionen Euro mehr für Tierheime. Nun komme ich noch einmal auf die Terminkette zurück. Sie haben Ihren Gesetzentwurf am 5. Juli 2022 eingereicht, am 21. November 2022 angehört, am 16. Dezember 2022 1,5 Millionen Euro mehr für Tierheime abgelehnt und sprechen heute erneut von der aufopferungsvollen Arbeit der Tierschützer. Das ist ein bisschen widersprüchlich. Letzter Punkt: Wir setzen auf bessere Informationen und Aufklärung der Katzenhalter sowie bei den privat gehaltenen Katzen auf die Freiwilligkeit bei der Sterilisierung. Insgesamt tragen wir Ihr Ziel ausdrücklich mit, das Leid frei lebender Katzen zu verringern, aber Ihren Weg des Gesetzentwurfes können und wollen wir nicht mitgehen, da die vorgesehenen Regelungen nicht geeignet sind, dieses Ziel zu erreichen. Wir werden uns daher bei der Abstimmung enthalten. Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Prantl von der Fraktion AfD. Nun spricht Kollegin Kummer für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE, bitte schön.

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