Rico Gebhardt
Zuhören!) Sie können und sollen repariert werden. Sobald das nicht mehr geht und sobald die soeben angesprochene Anlage beispielsweise nicht an ein Wärmenetz angeschlossen werden kann – darum geht es nämlich auch; wir sollten uns als Gesellschaft darum bemühen, dass mehr Menschen an das städtische oder kommunale Wärmenetz, zum Beispiel der Stadtwerke, angeschlossen werden und das auch befördern –, gibt es trotzdem noch die Möglichkeit, noch zehn Jahre lang eine alte fossile Heizung – die in dem Fall neu ist – zu betreiben bzw. einzubauen. Auch das hat der Gesetzgeber auf Bundesebene vorgelegt. Ein ganz konkretes Beispiel: Wenn eine Gasetagenheizung kaputtgeht, muss die Hausverwaltung mit den Wohnungseigentümern darüber diskutieren. Diese müssen dann entscheiden: Wollen sie an das städtische Gasnetz, wollen sie eine Anlage mit erneuerbaren Energien oder wollen sie eine alte Anlage wieder für die nächsten zehn Jahre anschaffen? Die hier herumgeisternde Übergangsfrist von zwei oder drei Jahren gibt es nicht. Zehn Jahre hätten die Leute Zeit, auch weiterhin eine alte Anlage zu betreiben. Deswegen ist die Panikmache der CDU ziemlich übertrieben. Sie haben selbst für die Pariser Klimaziele gestimmt. Der einzige Kritikpunkt an der bundesgrünen Gesetzgebung, den ich bereits genannt habe, ist, dass die Mieterinnen und Mieter mit den hohen Investitionskosten – die der Eigentümer hat oder wenn man selbst Eigentümer ist – alleingelassen werden. Da müsste der Staat nachregeln. Dazu müsste aus meiner Sicht auf Bundesebene ein Ermöglichungsgesetz kommen, das jedem das Recht einräumt, eine moderne und saubere Heizungsanlage einzubauen, die der Staat dann finanziert. Das ist wichtig, damit wir vom Ausland unabhängig werden, wir in unserem Land volkswirtschaftlich viel mehr erreichen und nicht Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Bitte zum Ende kommen!
