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Ines Saborowski

CDU 26.04.2023 Sitzungen 7/69

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Der Gesetzentwurf zum Schutz freilebender Katzen im Freistaat Sachsen hat zum Ziel, eine verbindliche tierschutzrechtliche Grundlage für die Kommunen zu schaffen, um in den von ihnen bestimmten Gemeindegebieten wirksame Tierschutzmaßnahmen in Gestalt von Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflichten für freilaufende Hauskatzen einführen zu können. Zur Finanzierung der damit verbundenen Aufgaben und Schutzmaßnahmen für freilebende Katzen sollen den Kommunen, die von dieser Verordnungsermächtigung im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltungskompetenz Gebrauch machen, die erforderlichen finanziellen Mittel aus Landesmitteln zur Verfügung gestellt werden. Die in § 4 des Entwurfs vorgesehene Einführung eines kommunalen Vollkostenanspruchs zur Umsetzung der Maßnahmen war bislang kein Gegenstand im Rahmen des Austauschs zum FAG, das heißt, eine Problemanzeige liegt bis zum heutigen Zeitpunkt nicht vor. Im Kostenblatt zum Gesetzentwurf wird ein Mehrbedarf aufgezeigt. Dieser ist jedoch nicht untersetzt. Änderungsanträge zum aktuellen Haushalt wurden nicht vorgelegt und mangels Aussagen zur finanziellen Untersetzung und zukünftigen Belastung ist eine Bewertung nicht möglich. Auch in der Anhörung gab es nur Schätzungen. Mit dem Inkrafttreten des Dritten Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes wurde geprüft, ob von der Ermächtigungsgrundlage im Tierschutzgesetz in Sachsen Gebrauch zu machen ist, um den Landkreisen und kreisfreien Städten zu ermöglichen, eine Verordnung nach § 13 b des Tierschutzgesetzes zum Schutz freilebender Katzen zu erlassen. Zu diesem Zwecke wurde eine Abfrage in den Landkreisen und kreisfreien Städten bei den für den Vollzug des Tierschutzgesetzes zuständigen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämtern in Sachsen durchgeführt und erhoben, ob in den in ihrem Zuständigkeitsbereich liegenden Gebieten die Voraussetzungen des § 13 b des Tierschutzgesetzes erfüllt sind. Dies bedeutet, dass abgefragt wurde, ob in diesen Gebieten – erstens – an freilebenden Katzen erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden festgestellt werden, die auf die hohe Anzahl der Katzen in diesem Gebiet zurückzuführen sind, und zweitens, ob durch eine Verringerung der Zahl der Katzen innerhalb dieses Gebiets deren Schmerzen, Leiden oder Schäden verringert werden könnte. Acht der 13 damals befragten Landkreise und kreisfreien Städte teilten mit, dass ihnen keine Region in ihrem Zuständigkeitsgebiet bekannt sei, bei der diese Voraussetzungen vorlägen bzw. dass für solche Regelungen kein Bedarf gesehen werde. In zwei Landkreisen gab es bereits Polizeiverordnungen für bestimmte Gebiete, die Maßnahmen zum Schutz der Katzen festgelegt haben. Zwei Landkreise meldeten, dass es Gebiete gebe, in denen der Wunsch bestehe, eine Verordnungsermächtigung zu erhalten. Konkrete Daten, die die Notwendigkeit zur Ausweisung von Schutzgebieten belegen, wurden jedoch nicht vorgelegt. Seitens des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz wird konstatiert, dass die vom Gesetzgeber geforderten Voraussetzungen zum Erlass einer landesweiten Verordnung derzeit nicht gegeben seien. Es werde daher keine Notwendigkeit gesehen, durch eine Rechtsverordnung der Landesregierung Gebiete entsprechend auszuweisen. Nun sind diese Aussagen so alt wie der Wald. Nichtsdestotrotz fehlen zurzeit Informationen über die Situation vor Ort – außer in Leipzig. Frau Schaper hat vorhin erwähnt, dass wir einen guten Einblick haben, wie das in Leipzig funktionieren kann. Doch so ist es eben schwer, auf der aktuellen Grundlage eine landesgesetzliche Regelung zu erschaffen. Auch halten wir es für notwendig, die kommunale Ebene mit einzubeziehen. Allerdings – das ist nicht von der Hand zu weisen – hat die Anhörung deutlich gemacht, welche Probleme es mit freilaufenden Katzen gibt und dass dringender Handlungsbedarf besteht. Aber der Freistaat ist nicht untätig und hat auf diese Entwicklung bereits reagiert, unter anderem mit der Bereitstellung von Fördermitteln für Tierheime und Tierschutzvereine (Zuruf der Abg. Susanne Schaper, DIE LINKE) nach der Förderrichtlinie Tierschutz, aus der auch Maßnahmen für Kastrationen von Katzen einschließlich des Chippens gefördert werden können. 920 000 Euro stehen dafür pro Jahr zur Verfügung. Auch wenn der Gesetzentwurf absolut in die richtige Richtung geht, um Tierleid einzudämmen, braucht der vorliegende Entwurf einen umfangreicheren Ansatz nicht nur unter Einbeziehung der Kommunen, auch die Tierhalter müssen einbezogen werden. Diesen Ansatz, das Zusammenwirken aller wesentlichen Beteiligten, halten wir für zielführender und würden diesen gern mit dem oder der kommenden Landestierschutzbeauftragten weiterverfolgen. Er oder sie wird auch dieses Thema mutig angehen. – Wir lehnen Ihren Entwurf ab. Schönen Dank, dass Sie mir zugehört haben. (Lebhafter Beifall bei der CDU) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Saborowski sprach für die CDU-Fraktion. Nun spricht Kollege Prantl für die Fraktion der AfD. Bitte schön.

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