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Marco Böhme

Die Linke 26.04.2023 Sitzungen 7/69

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich finde es schon wirklich krass, dass die AfD jetzt den Fußverkehrsförderungsantrag als linksextremistisch hält und sich wundert, dass die Koalition so etwas einbringt. Natürlich ist das okay. In der Tat stimmen wir dem Antrag zu. Wir finden das in Ordnung, was hier gemacht wird und natürlich stimmen wir dem auch zu, weil wir auch für die in dem Fall schwachen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer sind. In der Tat, wir sind nicht alle Radfahrer, wir sind nicht alle Autofahrerinnen und Autofahrer, aber wir sind alle Fußgängerinnen und Fußgänger. Insbesondere sehr junge Menschen und sehr ältere Menschen sind in der Regel nur noch Fußgänger oder erst Fußgänger, wenn man so will. Genau diese Personengruppen haben im Alltag, wenn sie zu Fuß gehen, erhebliche Probleme in vielen Kommunen in Sachsen. Es gibt dort an vielen Stellen kaum Übergänge. Es gibt Hindernisse, alte Wege, die kaputt sind, die Stolperquellen und gerade für ältere Leute mit Rollator oder auch Familien mit Kinderwagen ein Problem sind. Manchmal gibt es gar keine Wege in den Kommunen. Dort gibt es schlicht nur eine Straße und keinen Fußweg. Es gibt oftmals auch keine Ziele mehr, weil nichts mehr vor Ort ist, das heißt, die Menschen zu Fuß oder selbst mit dem Fahrrad können gar nichts erreichen, weil kein Supermarkt mehr vorhanden ist oder weil andere Infrastrukturen zu weit weg sind. Auch das hat etwas mit Fußverkehrspolitik zu tun, nämlich nahe Einrichtungen, Infrastrukturen und Daseinsvorsorge aufrechtzuerhalten, und dafür setzen wir uns ein. Zu Ihrem Antrag muss ich sagen, dass ich über Teil I schon etwas verwundert bin. Sie wollen bis 31. März 2024 sich von der Regierung über verschiedene Dinge berichten lassen. Ich finde, über ein Jahr Zeit zu geben, bis etwas an Informationen kommt, ist zu lang. Da bin ich mit einer Kleinen Anfrage tatsächlich schneller. Das finde ich eine etwas sehr lange Zeit. Dass wir bei den Kommunen um Auskunft bitten müssen, weil wir zumindest als Landtagsabgeordnete keine Information verlangen können, und Ihnen dafür ein bisschen mehr Zeit geben, ist okay. Aber auch hier über ein Jahr darauf zu warten, bis alle Kommunen einmal ihr Fußverkehrskonzept abgegeben oder erzählt haben, ob sie einen Fußverkehrsbeauftragten haben, ist zu lang. Sorry, es muss doch in sechs Wochen möglich sein, die Kommunen anzuschreiben und anzufragen: Habt ihr das, ja oder nein? Mehr fragt ihr ja nicht und dann habt ihr die Antwort. Und ihr lasst der Regierung über ein Jahr Zeit, bis sie eine Antwort hat. Also das finde ich schon eine krasse Nummer. (Zuruf von der AfD: Das ist gut so!) Ich kann zumindest für meine Heimatstadt Leipzig sagen: Dort gibt es einen Fußverkehrsbeauftragten, der macht eine sehr gute Arbeit und berät die Stadt und die Stadträtinnen und Stadträte. Diese entscheiden sich schon seit Jahren dafür, dass mehr für Fußverkehrspolitik getan werden muss. Dazu zählt zum Beispiel auch Folgendes, und da schaue ich noch einmal Herrn Keller an, der gar nicht mehr da ist. Er ist auch Leipziger Stadtrat und hat erst kürzlich sich dagegen ausgesprochen, dass zum Beispiel Radfahrerinnen und Radfahrer von dem Fußweg wegkommen und auf die Straße kommen. Auch das hat etwas mit Fußverkehrspolitik zu tun, dass man den Weg frei macht für Fußgänger, die sich dann nicht mehr durch Autos oder Radfahrerinnen und Radfahrer gefährdet fühlen. In Leipzig wurde eine Autospur weggenommen. Darüber gab es ein riesengroßes Getöse, aber am Ende hat das auch etwas mit Sicherheit zu tun, dass sich Menschen sicher fortbewegen können, und damit hat die AfD anscheinend, wie sie auch hier gezeigt hat, nichts zu tun und ist dagegen. Das ist schon auch etwas, was man hier anmerken muss. Einen Satz möchte ich noch zu Punkt IV sagen. Darin wird geschrieben, dass die Förderrichtlinien unter anderem bei der ÖPNV-Förderung jetzt auch auf die Fußverkehrsbelange Rücksicht nehmen müssen. Das ist eine krasse Sache, die schon lange überfällig ist. Ich meine, ich finde es ja schön, wenn Busse und Bahnen und auch die Haltestellen immer mehr barrierefrei ausgebaut werden. Das ist höchste Zeit und dafür gibt es eigentlich Zeitpläne, die schon lange gerissen sind. Das Problem ist aber manchmal in den Kommunen, dass ich zwar eine barrierefreie Haltestelle, aber keinen Fußweg habe. Die Haltestelle steht dann einfach mitten im Dorf oder im Nichts, und der Mensch mit Rollator oder die Person mit Kinderwagen kann zwar aus dem Bus ein- oder aussteigen, aber von dort nicht wegkommen, weil kein Fußweg da ist. Auch das muss dringend mit bedacht werden. Insofern ist der Antrag lange überfällig. Wir stimmen dem zu, aber wir hätten hier mehr erwartet, meine Damen und Herren! (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Marco Böhme für die Fraktion DIE LINKE. Gibt es jetzt den Bedarf für eine zweite Runde? – Das sehe ich nicht. Dann Herr Staatsminister Dulig, bitte. Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich bei den Koalitionsfraktionen ausdrücklich dafür bedanken, dass sie mit diesem vorliegenden Antrag zur richtigen Zeit das Schlaglicht auf ein Thema werfen, das bis jetzt unberechtigterweise viel zu sehr im Schatten der Aufmerksamkeit stand. Es wurde schon festgestellt: Wir sind alle zu Fuß Gehende. Auch die Mobilitätsformen der Neuzeit fangen zumindest mit einem Fußweg an und hören ebenso mit einem solchen auf. Das Zufußgehen ist und bleibt ein Stück unseres Menschseins. Es ist gesund und vermittelt uns die unmittelbarsten Begegnungen mit der Umwelt und mit anderen Menschen. Leider haben die Stadt- und Verkehrsplaner dieses menschliche Grundbedürfnis in den vergangenen 70 Jahren nur unzureichend berücksichtigt. Um Missverständnissen vorzubeugen, sei gesagt: Es geht jetzt in dieser Debatte nicht um den Kulturkampf gegen das Auto. Es geht schlichtweg darum, den Menschen den angemessenen Teil des öffentlichen Raums als lebenswerten und sicheren Erlebnisraum zurückzugeben. Jede moderne Stadtplanung, egal ob die Stadt im politischen Sinne eher alternativ oder konservativ geprägt ist, fordert heute, den Fußverkehr stärker zu berücksichtigen. Flankierend tritt das Erfordernis des klimagerechten Umbaus unserer Städte und Gemeinden hinzu. Eine sich in den Sommermonaten aufheizende Stadt wird schon bald ihre Anziehungskraft verlieren. Veränderungen sind daher erforderlich. Mein Haus war auf Fachebene auf dem 4. Nationalen Fußverkehrskongress vertreten, der in der vergangenen Woche in Bremen stattgefunden hat. Als Ergebnis der Kongressdiskussion ist festzustellen, dass die dezidierte Befassung mit dem Thema „Fußverkehr in Deutschland“ immer noch in den Kinderschuhen steckt. Wissenschaft und Forschung sind bereits ziemlich aussagefähig. Allein die Umsetzung stockt, weil zu viele Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger vor Ort die Bedeutung dieses Themas noch nicht erkannt haben. Dabei belegen fast alle Feldversuche nach anfänglicher Skepsis und bisweilen auch Widerständen, dass eine große Mehrheit der Menschen immer überzeugt werden kann. Die Superblocks in Barcelona sind zu einem Aushängeschild der Stadt geworden. Dabei geht es darum, Durchgangsverkehr in den Wohnquartieren zugunsten von Fußund Radverkehr zu reduzieren und damit die Lebensqualität zu erhöhen. Jede Metropole, die etwas auf sich hält, folgt auf ihre Art und Weise diesem Beispiel. Meine Kolleginnen und Kollegen des SMWA kamen mit der Einschätzung nach Hause, dass sich der Freistaat Sachsen bei einem deutschlandweiten Vergleich nicht verstecken muss, auch wenn wir hier nur über Zwischenergebnisse reden können. An dieser Stelle ist ausdrücklich die hochprofessionelle Arbeit des durch Beschluss dieses Hauses geförderten Wegebundes zu würdigen, der im Volltext bekanntermaßen „Arbeitsgemeinschaft sächsischer Kommunen zur Förderung des Rad- und Fußverkehrs e. V.“ heißt. Jede Kommune ist gut beraten, wenn sie sich vom Wegebund über die vielfältigen Themen der Nahmobilität gut beraten lässt. Eines ist klar: Der Freistaat kann unter anderem im Rahmen der Umsetzung des bestehenden Antrags gute Rahmenbedingungen schaffen. Die konkrete Förderung des Fußverkehrs kann jedoch nur vor Ort, also in unseren Kommunen, stattfinden. Sehr gerne leisten wir unseren Beitrag, indem wir zum Beispiel mit den Finanzmitteln dieses Doppelhaushaltes die Fußverkehrs-Checks im wahrsten Sinne des Wortes zum Laufen gebracht haben. Ich bin jetzt sehr gespannt auf die Ergebnisse. Beim ÖPNV setzen wir uns kontinuierlich für Barrierefreiheit ein. Kein Projekt darf gefördert werden, wenn es nicht die diesbezüglichen Kriterien erfüllt. Dank der klugen Mitwirkung der vielen beteiligten Akteure haben wir auf diesem Gebiet sehr viele sichtbare Fortschritte erzielt. Schwerpunkt im neuen Verkehrssicherheitsprogramm werden die Themen „Sicherer Fußverkehr und Teilhabe für alle“ bilden. Die Staatsregierung setzt sich seit Jahren mit verschiedensten präventiven Verkehrssicherheitsprojekten für die Verbesserung der Fußgängersicherheit ein. Ich lade Sie jetzt schon ganz herzlich zum 23. Verkehrssicherheitstag am 2. Juli dieses Jahres auf dem Sachsenring ein. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es liegt aber immer noch sehr viel Arbeit vor uns. Hin und wieder gilt es auch Widerstände zu überwinden. So hat mein Haus im Jahr 2020 Hinweise für die Einrichtung von Fußgängerüberwegen erlassen, die den Bau derartiger Anlagen erleichtern sollen. Die praktischen Ergebnisse sind jedoch deutlich hinter unseren Erwartungen zurückgeblieben. Deshalb werden wir auch in diesem Jahr noch einmal nachschärfen. Ich kann das aus eigenem Erleben in meinem Heimatort berichten. Wenn tatsächlich die Fragen von Sicherheit dem Denkmalschutz – dabei ging es um Sichtachsen – unterlegen sind, dann stimmt etwas nicht. Sicherheit muss immer Vorrang haben. Ich habe deshalb meiner Fachabteilung die Devise auf den Weg gegeben: Lieber lassen wir uns verklagen, verlieren vielleicht auch einmal einen solchen Prozess, aber ich möchte mich nicht mitschuldig machen an einem unnötig verunglückten oder gar getöteten Verkehrsteilnehmenden. Der Kern des Problems liegt allerdings darin, dass der Bund bei der Novellierung der StVO viel zu langsam und zaghaft voranschreitet. Dabei liegen viele gute Vorschläge der Länder bereits seit Langem auf dem Tisch. Jetzt ist der Bund am Zug. Die von Bund und Ländern gleichermaßen verfolgte Vision Zero bleibt unerreichbar, wenn den VorOrt-Akteuren bei den dafür notwendigen Maßnahmen die Hände gebunden sind. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich zum Abschluss ein kleines Fazit ziehen. Wir wissen sehr wohl, dass wir in puncto Förderung des Fußverkehrs erst am Anfang eines längeren Prozesses stehen. Wir haben uns aber ambitioniert auf den Weg gemacht und freuen uns darauf, Ihnen demnächst über weitere Zwischenergebnisse berichten zu dürfen. Ziel ist es, möglichst schnell aus der Problemanalyse heraus in die Umsetzungsphase zu kommen. Einen Königsweg gibt es dabei nicht. Gefragt sind ebenso kreative wie individuelle Lösungen. Ganz wichtig ist es, die Menschen von Anfang an mitzunehmen, weil jede Erneuerung im Umkehrschluss auch eine Abkehr vom Gewohnten beinhaltet. Es müssen im wahrsten Sinne des Wortes neue Wege beschritten werden. Dabei werden wir letztendlich nicht um kontroverse Diskussionen bezüglich der Neuverteilung von öffentlichen Flächen herumkommen. Aber dieser Aufwand wird sich allemal lohnen, weil die Dividende der Bemühungen in gesunden Menschen und in lebenswerten Städten besteht. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Staatsminister Dulig. Wir würden jetzt zum Schlusswort kommen. Wer möchte das Schlusswort halten? (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Wir verzichten!) Tagesordnungspunkt Führerscheinoffensive für Drucksache 7/13068, Die Fraktionen können wie üblich Stellung nehmen. Für die AfD-Fraktion bitte Herr Thumm.

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