Plenarprotokoll 18/40
02.03.2023 · 221 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗
Beteiligte Fraktionen: CDU (30)AfD (29)SPD (25)GRÜNE (17)FREIE WÄHLER (11)FDP (8)fraktionslos (1)
37 Mittelstandsbericht 2022 Besprechung des Berichts der Landesregierung (Drucksache 18/5112) auf Antrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE Daniela Schmitt, Ministerin für Wirtschaft, Verkehr, LandwirtGesetzentwurf der Fraktion der CDU – Drucksache 18/5568 – Erste Beratung dazu: Heute für morgen – Ein zukunftsfähiger ÖPNV für ein mobiles Rheinland-Pfalz Antrag der Fraktion der CDU – Entschließung – – Drucksache 18/5569 – Gesetzesfolgenabschätzung zum Landesgesetz zur Änderung des Nahverkehrsgesetzes Antrag der Fraktion der CDU auf Ersuchen an die Landesregierung nach § 53 Abs. 4 Satz 1 GOLT Katrin Eder, Ministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mehrheitliche Ablehnung des Antrags – Drucksache 18/5603 –. 86 Überweisung des Gesetzentwurfs – Drucksache 18/5568 – an den Ausschuss für Klima, Energie und Mobilität – federführend – Überweisung des Entschließungsantrags – Drucksache 18/5569 – Wirtschaftliche Situation der Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz Besprechung der Großen Anfrage der Fraktion der AfD und Antwort der Landesregierung auf Antrag der Fraktion der AfD
Clemens Hoch
. 95 Altershöchstgrenzen bei Schöffen abschaffen Antrag der Fraktion FREIE WÄHLER
Carl-Bernhard von Heusinger GRÜNE
105 Mehrheitliche Ablehnung des Antrags – Drucksache 18/5550 – 112 Flüchtlingspolitik ehrlich denken – Kommunen und Gesellschaft entlasten Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/5571 – dazu: Verantwortungsvolles, verlässliches und koordiniertes Vorgehen von Land und Kommunen bei der Bewältigung der Herausforderung in der Aufnahme von Geflüchteten in Rheinland-Pfalz Antrag (Alternativantrag) der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP Katharina Binz, Ministerin für Familie, Frauen, Kultur und InteMehrheitliche Ablehnung des Antrags – Drucksache 18/5571 – 139 Mehrheitliche Annahme des Antrags – Drucksache 18/5636 – 139 Landesbeteiligung am Fonds zur Abmilderung von Härtefällen im Rentenrecht Antrag der Fraktion der AfD Alexander Schweitzer, Minister für Arbeit, Soziales, TransformaMehrheitliche Ablehnung des Antrags – Drucksache 18/5566 – 152 Angriff auf Rettungskräfte und Polizisten verdeutlicht: Flächendeckende Einführung von Bodycams ist überfällig Antrag der Fraktion FREIE WÄHLER – Entschließung – – Drucksache 18/5558 – dazu: Flächendeckend Bodycams mit Pre-Recordingfunktion bei der Polizei einführen und 360 Grad hochauflösende Kameras auf allen Einsatzfahrzeugen installieren Antrag (Alternativantrag) der Fraktion der AfD
Carl-Bernhard von Heusinger GRÜNE
160, 162 Mehrheitliche Ablehnung des Antrags – Drucksache 18/5558 – 173 Mehrheitliche Ablehnung des Antrags – Drucksache 18/5609 – 173 Präsidium: Präsident Hendrik Hering, Vizepräsidentin Astrid Schmitt, Vizepräsident Matthias Lammert. Anwesenheit Regierungstisch: Malu Dreyer, Ministerpräsidentin; Doris Ahnen, Ministerin der Finanzen, Katharina Binz, Ministerin für Familie, Frauen, Kultur und Integration, Michael Ebling, Minister des Innern und für Sport, Katrin Eder, Ministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität, Clemens Hoch, Minister für Wissenschaft und Gesundheit, Dr. Stefanie Hubig, Ministerin für Bildung, Herbert Mertin, Minister der Justiz, Daniela Schmitt, Ministerin für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Alexander Schweitzer, Minister für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung; Dr. Denis Alt, Staatssekretär, Andy Becht, Staatssekretär, Bettina Brück, Staatssekretärin, Petra Dick-Walther, Staatssekretärin, Dr. Matthias Frey, Staatssekretär, Prof. Dr. Jürgen Hardeck, Staatssekretär, Michael Hauer, Staatssekretär, Fabian Kirsch, Staatssekretär, Dr. Erwin Manz, Staatssekretär, David Profit, Staatssekretär, Fedor Ruhose, Staatssekretär, Simone Schneider, Staatssekretärin, Nicole Steingaß, Staatssekretärin, Dr. Stephan Weinberg, Staatssekretär. Entschuldigt: Abg. Horst Gies, CDU, Abg. Jennifer Groß, CDU, Abg. Marcus Klein, CDU, Abg. Nina Klinkel, SPD, Abg. Damian Lohr, AfD, Abg. Peter Moskopp, CDU, Abg. Susanne Müller, SPD, Abg. Joachim Paul, AfD, Abg. Michael Wagner, CDU; Heike Raab, Staatssekretärin. 40. Plenarsitzung des Landtags Rheinland-Pfalz am 02. März 2023 Beginn der Sitzung: 9.30 Uhr
Hendrik Hering
Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf Sie recht herzlich zur 40. Plenarsitzung begrüßen. Schriftführende Abgeordnete sind die Kollegen Ralf Schönborn und Dr. Oliver Kusch, der auch die Redeliste führen wird. Entschuldigt haben sich für heute die Abgeordneten Horst Gies, Jennifer Groß, Marcus Klein, Nina Klinkel, Damian Lohr, Peter Moskopp, Susanne Müller, Joachim Paul und Michael Wagner. Seitens der Landesregierung fehlt entschuldigt Frau Staatssekretärin Heike Raab. Wir dürfen Gäste im rheinland-pfälzischen Landtag begrüßen, und zwar Schülerinnen und Schüler der 11. Jahrgangsstufe des Gutenberg-Gymnasiums in Mainz. Herzlich willkommen bei uns! (Beifall im Hause) Weiterhin begrüßen wir Schülerinnen und Schüler des Albert-Einstein-Gymnasiums in Frankenthal, auch hier die 11. Jahrgangsstufe. Herzlich willkommen bei uns! (Beifall im Hause) Wir fahren fort mit Punkt 7 der Tagesordnung und dem ersten Thema: AKTUELLE DEBATTE Mädchen und Frauen stärken – Chancengleichheit im Erwerbsleben erreichen auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/5583 – Für die antragstellende Fraktion spricht Abgeordnete Stuppy.
Lisett Stuppy GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuhörende! Chancengleichheit bedeutet, die Hälfte der Macht gehört den Frauen, (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und sie bedeutet auch, Gleichstellung am Arbeitsplatz, die Hälfte der Führungspositionen in der Wirtschaft, in der Wissenschaft, und es bedeutet eben auch gleiche Bezahlung. Bis wir soweit sind, braucht es den Diskurs, um auf diese Ungleichheiten aufmerksam zu machen. Diese Botschaften senden Gleichstellungsbeauftragte, Frauenbewegungen, Gewerkschaften, Politikerinnen. Auch unser Frauenministerium nutzt die Tage um den 8. März, den Weltfrauentag, um für Gleichstellung zu kämpfen, und die grüne Landtagsfraktion nutzt heute diese Aktuelle Debatte dafür. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) Was wir wollen, ist, Mädchen, junge Frauen, Wiedereinsteigerinnen, Quereinsteigerinnen, Frauen eben konsequent zu stärken, damit wir Chancengleichheit im Erwerbsleben erreichen. Das ist unser Ziel in Rheinland-Pfalz. Nach wie vor verdienen aber Frauen weniger als Männer. Das sind 18 % oder 4 Euro und 31 Cent, was die Lohnlücke im Durchschnitt pro Stunde ausmacht, und die Ursachen sind sehr unterschiedlich, aber sie haben eine Gemeinsamkeit. Chancengleichheit ist hier Fehlanzeige. Schlechter bezahlte Branchen, mehr Teilzeit, mehr Minijobs. Frauen besetzen deutlich weniger Führungspositionen, und sie nehmen auch generell seltener am Erwerbsleben teil, und Erwerbsbiografien gestalten sich vielfältiger. Frauen erhalten von ihrem Arbeitgeber sogar dann weniger, wenn Tätigkeit, Bildungsweg und Erwerbsbiografie vergleichbar sind mit denen der männlichen Kollegen, und dies hat enorme Auswirkungen auf die finanziellen Möglichkeiten von Frauen. Denken wir an Weiterbildung, Netzwerke, Mobilität, Gesundheit. Das verstärkt den Verdienstunterschied und das Armutsrisiko, und das können und dürfen wir nicht hinnehmen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie vereinzelt bei der SPD und der FDP) Deshalb machen wir in Rheinland-Pfalz gezielte Frauenpolitik und Frauenförderung. Dafür danke ich Katharina Binz und dem Frauenministerium, die Gleichstellung von Frau und Mann als durchgängiges Leitprinzip umsetzen. Der öffentliche Dienst in Rheinland-Pfalz ist heute Vorreiter beim Anteil von Frauen in Führungspositionen, bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Wir stärken Frauen konkret in der Wissenschaft mit dem Professorinnenprogramm von Bund und Ländern, und ein landeseigenes Juniorprofessorinnenprogramm ist erfolgreich angelaufen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir unterstützen Frauen gezielt bei Fragen zum Wiedereinstieg und der beruflichen Weiterentwicklung. Wir unterstützen Gründerinnen, Selbstständige und Unternehmensnachfolgerinnen im Handwerk mit einer Informationsplattform. Wir haben im Landtag einen Unternehmerinnenpreis verabschiedet, um Frauen in der Wirtschaft sichtbarer zu machen, damit sie Vorbilder für andere Frauen sein können. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) Um Frauen im Erwerbsleben dann aber tatsächlich zu stärken, ist auch ein gesellschaftliches Umdenken notwendig, und genauso müssen auch strukturelle Fehlanreize abgebaut werden; denn wir müssen endlich diesen Gender Paygap überwinden. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD) Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts hat jetzt bestätigt, Arbeitgeber können höhere Löhne für Männer nicht mehr damit begründen, der Mann habe mehr gefordert. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit ist also nicht verhandelbar, das stärkt uns Frauen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es braucht aber noch so viel mehr. Die Aufteilung der Sorgearbeit ist zentral. Männer müssen mehr in die Verantwortung genommen werden, und es müssen Rahmenbedingungen geschaffen werden. Die Ausweitung der Partnermonate oder des Basiselterngeldes ist zentral. Das ist eine moderne Familienpolitik. Änderungen im Steuersystem, weg mit dem Ehegattensplitting oder der Steuerklassenkombination 3 und 5, gleichzeitig brauchen wir Quotenregelungen und spürbar mehr Frauen in Führungspositionen, Vorständen und Aufsichtsräten, damit eben mehr weibliche Chefinnen und Vorbilder da sind. Das Entgelttransparenzgesetz, eine gute Basis, es fehlt allerdings an Durchschlagskraft. Deshalb ist es richtig und gut, dass die Bundesregierung hier nachsteuern will. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) Der DGB hat den kurz bevorstehenden Weltfrauentag sehr passend unter das Motto gestellt: „Wer Fachkräfte sucht, kann auf Frauen nicht verzichten.“ Heute Mittag findet sogar eine PK dazu statt. Hier liegt wahnsinnig viel Potenzial. Jetzt ist es daran, dass der Arbeitsmarkt sich frauen- und familienfreundlicher aufstellt. Die Politik wird dabei tatkräftig unterstützen und sich für Chancengleichheit einsetzen. Ich bin davon überzeugt. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei der SPD und der FDP)
Hendrik Hering
Für die SPD-Fraktion spricht Abgeordnete Bätzing-Lichtenthäler. (Zuruf von der SPD: Nein, bitte zuerst die CDU!) – Oh, Entschuldigung, Entschuldigung! – Abgeordnete Demuth, Sie können gern nach vorne kommen.
Ellen Demuth CDU
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, guten Morgen! – Ich war etwas übereifrig, weil ich, ein wenig getriggert von Frau Stuppys Rede, gern sofort antworten wollte. Also, danke, Frau Bätzing-Lichtenthäler, dass Sie mir den Vortritt lassen. (Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD: Gerne!) Meine Damen und Herren, eigentlich hatte ich etwas anderes vorbereitet, aber, Frau Stuppy, da Sie zum heutigen Tag vollkommen richtig ausgeführt haben, dass wir den Gender Paygap schließen und Frauen und Mädchen stärken möchten, muss ich doch einige Dinge zu Ihren Ausführungen sagen. Meine Damen und Herren, richtig ist, es gibt große Baustellen in diesem Bereich in Rheinland-Pfalz, in Deutschland, sogar in ganz Europa, nicht in allen Ländern Europas, aber in vielen. Allerdings gibt es in Rheinland-Pfalz im öffentlichen Dienst und auch darüber hinaus große Potenziale, die wir noch zu heben haben. Sie haben richtig gesagt, wir haben eine hohe Beteiligung von Frauen im öffentlichen Dienst, das ist korrekt, aber ich habe es einmal nachgeschlagen: Von 120.000 Beschäftigten, die für das Land Rheinland-Pfalz arbeiten, arbeiten über 30 % in Teilzeit. 77.000 Menschen in Rheinland-Pfalz, die für das Land arbeiten, arbeiten in Vollzeit, und fast 40.000 in Teilzeit, meine Damen und Herren. Wenn Sie richtig sagen, dass Teilzeitbeschäftigung auch zu Armutsrisiken beiträgt, dass wir Frauen aus geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen herausholen wollen und mehr Frauen in Vollzeit haben möchten, dann haben wir in Rheinland-Pfalz noch einen großen Handlungsbedarf im öffentlichen Dienst. (Beifall der CDU – Zuruf des Abg. Sven Teuber, SPD) Darüber hinaus, glaube ich, könnte man fragen: Warum arbeiten denn Frauen in Teilzeit für das Land Rheinland-Pfalz und auch in ganz Rheinland-Pfalz? – Dazu sage ich Ihnen, das liegt nicht nur an den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, sondern vor allen Dingen an den Rahmenbedingungen, die für Frauen vorherrschen. Es ist doch so, dass man die Kinderbetreuung und die Vollzeitarbeit kaum unter einen Hut bringt. Wir haben eine Beschäftigungsquote von Frauen in Rheinland-Pfalz von 56 %. Nur ein bisschen mehr als die Hälfte aller Frauen in Rheinland-Pfalz geht überhaupt einer Arbeit nach, geringfügig oder sozialversicherungspflichtig. Die andere Hälfte, meine Damen und Herren, zwischen 15 und 65 Jahren arbeitet nicht. Warum ist das so? – Das ist nicht gottgegeben. In anderen Ländern Europas ist das nicht so. In Island, in den skandinavischen Ländern, in Kanada und in Australien liegen die Beschäftigungsquoten von Frauen um die 80 %, in Rheinland-Pfalz nur bei 56 %. Wir haben also vor allen Dingen Schwierigkeiten, Frauen die richtigen Rahmenbedingungen zur Verfügung zu stellen, meine Damen und Herren. (Beifall der CDU –
Sven Teuber SPD
Und da klatscht jetzt die CDU? Das ist ja ein Witz!) Wir brauchen mehr verlässliche Betreuung während der Arbeitszeit für Kinder. Wir brauchen nicht so viel Unterrichtsausfall. Wir brauchen eine verlässlichere Betreuung in den Kindertagesstätten. Als CDU Rheinland-Pfalz sagt meine Kollegin Jenny Groß immer vollkommen richtig in den bildungspolitischen Debatten, wir brauchen eine bessere Bezahlung für Lehrerinnen und Lehrer in den Grundschulen, sodass Anreize bestehen, auch dort Kräfte dazuzugewinnen, damit eine verlässliche Betreuung stattfindet. (Zuruf von der CDU: Sehr gut! – Beifall der CDU und bei den FREIEN WÄHLERN – Zurufe von der SPD) – Da höre ich jetzt Blödsinn, das würde ich widerlegen. (Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD: Nein! –
Martin Haller SPD
Ich habe gar nichts gesagt. Ich habe Ihnen zugehört! Jetzt geht’s aber los hier! – Glocke des Präsidenten) – Dann habe ich es falsch verstanden. Ich will Ihnen aber noch einmal sagen, das ist kein Blödsinn. Ich habe selbst eine große Familie mit vielen Kindern im Grundschulalter. Vor Karneval ist wieder einmal zwei Tage der Unterricht ausgefallen, weil maximaler Lehrkräftemangel in der Grundschule bei mir vor Ort herrschte, und da sind Eltern einfach aufgeschmissen. Wenn man dann Vollzeit arbeiten geht und Urlaub nehmen muss, weil die Kinder wieder zwei Tage zu Hause sind und man selbst mit ihnen lernen muss, dann wird man als Mutter zurückgeworfen. Kein Arbeitgeber macht das lange mit. Das ist das Kernproblem in Rheinland-Pfalz. (Beifall der CDU und bei den FREIEN WÄHLERN) Alle Bemühungen auf Bundesebene, die Sie aufgeführt haben, eine Steuerrechtsreform, das Entgelttransparenzgesetz, über all das muss auch geredet werden, aber wir sind doch vor allen Dingen für das Land Rheinland-Pfalz zuständig, und deshalb haben wir Handlungsbedarf. (Abg. Sven Teuber, SPD: Aber das hat die CDU doch blockiert!) Wir müssen Rahmenbedingungen schaffen, die es Frauen ermöglichen, arbeiten zu gehen; denn wir sehen in Skandinavien, wenn die Rahmenbedingungen stimmen, dann stimmt auch die Frauenerwerbsquote. Das ist unsere Hauptbaustelle, und ich fordere Sie auf, daran zu arbeiten. (Beifall der CDU und bei den FREIEN WÄHLERN)
Hendrik Hering
Jetzt spricht für die SPD-Fraktion deren Vorsitzende Bätzing-Lichtenthäler.
Sabine Bätzing-Lichtenthäler SPD
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, meine Vorrednerinnen haben es deutlich gemacht: Im Kern beschäftigen wir uns heute im Plenum in der Aktuellen Debatte schon mit einer traurigen Wahrheit; denn in Deutschland – auch in Rheinland-Pfalz, Frau Demuth, ja – sind Frauen seltener erwerbstätig, erzielen geringere Einkommen, sind im Vergleich zu Männern seltener in Führungspositionen, leisten mehr unbezahlte Sorgearbeit und sind daher auch summa summarum häufiger von Armut bedroht. (Abg. Michael Frisch, AfD: Dann bezahlen Sie sie doch!) Diese Tatsachen müssen wir uns immer wieder vor Augen führen, aber ganz besonders im Hinblick auf nächste Woche, wenn der Weltfrauentag und der Equal Payday begangen werden. Mir wird es jetzt leicht fallen, auch noch einmal aus der eigenen Biografie oder aus dem Freundeskreis Beispiele zu erzählen, dass man selbst Ungleichheit erfahren hat, wenn beispielsweise Frauen nur auf ihr Aussehen reduziert werden oder wenn Frau an bestimmten Männerrunden nicht teilnehmen darf, weil sie einfach gar nicht erst eingeladen wird. Aber ich möchte heute im Landtag in dieser Debatte den Blick weiten und darauf richten, was wir alles schon erreicht haben; denn seit 30 Jahren zielt die Politik der SPD-geführten Landesregierung darauf ab, traditionelle Rollenbilder zu überwinden und Sexismus zu bekämpfen. (Unruhe im Hause – Glocke des Präsidenten) Ja, wir setzen uns ein für eine bessere Bezahlung von Frauen, für eine gerechtere Verteilung der Sorgearbeit. Es ist seit jeher eines unserer zentralen politischen Ziele, dass die Frauen nicht mehr an die gläserne Decke stoßen; (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) denn, liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist tatsächlich noch viel zu oft so, dass Frauen kaum in Führungspositionen, in Toppositionen zu finden sind, weder in den Kommunen noch in Unternehmen noch in anderen Organisationen. Schauen wir uns Rheinland-Pfalz an. Allein hier sind von den 129 Verbandsbürgermeistern lediglich 13 Frauen. Das sind zu wenige. Das sind viel zu wenige, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Manche sagen dann, na ja, die Frauen sollen sich halt mehr anstrengen oder mal ein Coaching besuchen, oder sie setzen eben nicht genügend Energie in ihre Karriereplanung. Nein, das ist falsch. Es geht hier um strukturelle Veränderungen, die notwendig sind und für die wir uns auch weiterhin einsetzen werden, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Daher haben wir als Ampelkoalition für die Bereiche, in denen das Land mittelbar und unmittelbar zuständig ist, in den vergangenen Jahren und auch in dieser Legislatur Verschiedenes in die Wege geleitet. So füllen wir seit Jahren das Landesgleichstellungsgesetz mit Leben. Ich will das Mentoring-Programm „Frauen an die Spitze“ oder auch die „Beratungsstelle Frau und Beruf“ erwähnen; sie tragen Früchte. Auch nenne ich mit Blick auf die Hochschulen – meine Kollegin hat es erwähnt – das Professorinnenprogramm. Wir haben dafür gesorgt, dass es jetzt schon in die vierte Runde geht, und das sehr erfolgreich. Wir wollen, dass die gläserne Decke Risse bekommt und einstürzt, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) In diesem Sinne ist einer der Ampelschwerpunkte die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Wir sorgen dafür mit mehr Ganztagsplätzen, mehr Ganztagsschulen, einer verbesserten Kinderbetreuung. Liebe Frau Demuth, das neue KiTa-Zukunftsgesetz hat dafür gesorgt, (Abg. Sven Teuber, SPD: Genau! So ist es!) dass es gerade durch die Betreuung über die Mittagszeit den Frauen ermöglicht wird, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. (Beifall der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP – Zuruf des Abg. Christian Baldauf, CDU) Es geht aber auch darum, die Zeitpolitik in den Kommunen zu stärken. Auch dafür setzen wir uns ein. Warum machen wir das alles? – Wir machen das alles, damit die Mütter ihre Arbeits- und Pendlerzeit, ihre Kitazeit und ihre Familienzeit besser unter einen Hut bringen. (Beifall der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP –
Ellen Demuth CDU
Das geht aber nicht!) Wir wollen die stille Reserve heben, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP – Zuruf der Abg. Ellen Demuth, CDU) Wir wollen den Müttern ermöglichen, dass sie früher nach der Elternzeit wieder in den Beruf kommen, mehr Wochenarbeitsstunden leisten und gut bezahlte Jobs haben, weil gerade hier der niedrige Lohn Auswirkungen auf die Frage der Altersarmut hat, die immer wie ein Damoklesschwert über den Frauen schwebt. Daher gilt es, die Ungleichstrukturen abzubauen und ganz klar diesen Weg weiterzugehen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Männer müssen an dieser Stelle aber weiter unterstützend auf dem Weg der Gleichberechtigung mitwirken. Wir Frauen müssen gemeinsam solidarisch an diesem feministischen Strang ziehen. Lassen Sie mich abschließend noch einen Satz sagen, der mich sehr betroffen gemacht hat. Als ich vor einer Woche hörte, was Frau Wagenknecht und Alice Schwarzer auf einer Demo zum Ukraine-Krieg gesagt haben, ist es mir eiskalt den Rücken hinuntergelaufen. Ich musste an all die ukrainischen Frauen denken, denen Leid widerfährt, die sexuelle Gewalt und den Terror erfahren. Diesen Frauen wird gesagt, sorry, soll die Ukraine mal einen Kompromiss mit dem russischen Aggressor finden. Kolleginnen und Kollegen, wer so spricht, der hat jede Empathie und Solidarität verloren. (Beifall der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der FREIEN WÄHLER ) Die Worte dieser selbst ernannten Feministinnen sind blanker Hohn. (Glocke des Präsidenten) Wir sollten uns davon distanzieren und solidarisch mit Frauen und Mädchen sein. Danke schön. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Hendrik Hering
Für die AfD-Fraktion spricht Abgeordnete Nieland.
Iris Nieland AfD
Sehr geehrter Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. – Sehr geehrte Kollegen! Es ist eine immer wieder aktuelle Debatte. Ich will heute ein paar Schlaglichter setzen, die auch immer wieder in diese Debatte gehören. Ein Punkt, auf den ich das Schlaglicht werfen will und der uns als AfD-Fraktion besonders wichtig ist, ist die stärkere Wertschätzung und Anerkennung familiärer Erziehungs- und Betreuungsarbeit. Auch wenn Männer und Frauen diese Arbeit inzwischen immer häufiger untereinander aufteilen, ist vor allem die Mutterschaft ein biologischer Faktor, der auf das Erwerbsleben von Frauen erheblichen Einfluss hat. (Abg. Sven Teuber, SPD: Ach nein, wirklich?) Frauen, die sich entscheiden, ihre Kinder in den ersten Lebensjahren selbst aufzuziehen, sollten dadurch keine finanziellen Nachteile erleben, sondern eine Kompensation für ihre familiäre Fürsorgearbeit erhalten. (Unruhe im Hause – Glocke des Präsidenten) Dasselbe gilt natürlich auch für Männer, für Väter und pflegende Männer. (Beifall der AfD) Das ist der Grund, warum meine Fraktion, die AfD-Fraktion, in den Haushaltsberatungen regelmäßig die Einführung eines Landeserziehungs- und eines Landespflegegeldes fordert. Zudem fordern wir eine stärkere Berücksichtigung von Erziehungszeiten bei der Rente, damit Eltern und hier insbesondere Mütter für ihre wertvolle Arbeit nicht auch noch mit Altersarmut bezahlen müssen. (Beifall der AfD –
Michael Frisch AfD
Sehr gut!) So schaffen wir insgesamt gleiche Chancen für alle, die in unserer Gesellschaft einen wichtigen Beitrag leisten, sei es auf dem Arbeitsmarkt oder in der Familie. Sehr geehrte Kollegen, im Jahr 2022 verdienten Frauen mit vergleichbaren Qualifikationen, Tätigkeiten und Erwerbsbiografien wie Männer – das ist ein weiterer Spot, den ich lenken möchte – im Schnitt 7 % weniger pro Stunde als ihre männlichen Kollegen. Das Statistische Bundesamt weist allerdings darauf hin, dass die Unterschiede geringer ausfallen würden, wenn mehr Informationen über lohnrelevante Einflussfaktoren für die Analyse zur Verfügung stünden, etwa Angaben zu Erwerbsunterbrechungen aufgrund von Schwangerschaft, Geburt von Kindern oder Pflege von Angehörigen. Der bereinigte Gender Pay Gap sei daher als Obergrenze für Verdienstunterschiede zu verstehen. In der Tat ist es so, dass exakt identische Arbeit in Deutschland gleich entlohnt werden muss. Differenzen werden aber nie ganz verschwinden, wenn wir es mit der Vertragsfreiheit ernst nehmen. Das ist keine vorrangige Frage des Geschlechts, sondern der individuellen Ausgestaltung von Arbeitsverhältnissen. Hierin unterscheiden sich Frauen und Männer durchaus in ihren Präferenzen und Bedürfnissen. Sehr geehrte Kollegen, um verbleibende Gehaltslücken trotzdem bestmöglich zu schließen, müssen Mädchen und Frauen weiter ermutigt und befähigt werden, selbstbewusst und kompetent in Vertragsverhandlungen aufzutreten und sich bietende Chancen konsequenter zu nutzen. Auch in Sachen Gründerinnen und Start-up-Kultur gibt es sicherlich noch einigen Nachholbedarf, obwohl wir natürlich niemanden zwingen können und wollen, ins unternehmerische Risiko zu gehen. Allerdings bietet die fortschreitende Digitalisierung hier aus meiner Sicht noch erhebliche ungenutzte Potenziale, (Glocke des Präsidenten) insbesondere für Mütter, die beispielsweise nicht in Vollzeit arbeiten möchten. Mädchen und Frauen einfachere und neue Wege in die Erwerbstätigkeit zu öffnen, sollte am Ende branchenübergreifend gelingen. Deshalb finde ich es gut und sinnvoll, dass das Land sie dabei unterstützt, auch in MINT-Berufen verstärkt Fuß zu fassen. Nach dem Motto „Was ich will, das kann ich“ fördert das Ada-Lovelace-Projekt gezielt junge Frauen, die eine Erwerbslaufbahn in den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik anstreben. Es handelt sich um zielscharfe frauenpolitische Ergänzungsmaßnahmen, die wir als AfD-Fraktion gerne unterstützen. Sehr geehrte Kollegen, anders verhält es sich aus unserer Sicht mit Bestrebungen aus der linken politischen Ecke, die das Leistungsprinzip aushebeln wollen, beispielsweise durch die Einführung starrer Geschlechterquotenregelungen in Unternehmensvorständen. Das ist nicht nur praxisuntauglich und stellt Betriebe vor immense Herausforderungen, sondern es ist auch ungerecht gegenüber männlichen Arbeitnehmern. Als Alternative zu einer von links erzwungenen Gleichstellungspolitik stehen wir für Gleichberechtigung am Arbeitsplatz. Über beruflichen Erfolg und Karriere sollten ausschließlich Neigung, Befähigung und Leistung entscheiden, unabhängig von Geschlecht, Alter und Herkunft. Vielen Dank. (Beifall der AfD)
Hendrik Hering
Für die FDP-Fraktion spricht Abgeordnete Willius-Senzer.
Cornelia Willius-Senzer FDP
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte der GrünenFraktion danken, dass wir heute über Chancengleichheit im Erwerbsleben sprechen können. Für uns Freie Demokraten steht fest, Frauen können alles werden. Beim Papstamt müsste die CDU-Fraktion noch einmal den Vatikan lobbyieren. (Heiterkeit bei der FDP, bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der AfD und bei den FREIEN WÄHLERN – Unruhe im Hause – Glocke des Präsidenten) Fernab dessen stehen Mädchen und jungen Frauen viele Türen auf dem Weg in ein erfolgreiches Erwerbsleben offen. Das ist gut so, und doch gibt es weiterhin Hürden. Uns Frauen der Freien Demokraten ist die Selbstbestimmung in allen Lebenslagen wichtig. Daraus leitet sich der politische Auftrag ab, alles dafür zu tun, dass Menschen nach ihrem Willen und ihren individuellen Fähigkeiten ihr Leben gestalten können, und das ohne Zwang und ohne Vorschriften. Das passiert in vielen Fällen noch immer vor dem Hintergrund tradierter Rollenbilder und überholter Klischees. Der Erzieher, die Informatikerin, der Entbindungspfleger, die Kfz-Meisterin, der Sekretär, die Dachdeckerin, daran stoßen wir uns sogar sprachlich noch immer, weil das noch immer untypische Berufsbezeichnungen sind und jeweils nicht ganz in das Bild passen, das wir von den Berufsständen haben. (Zuruf des Abg. Stephan Wefelscheid) Die Erzieherin, der Informatiker, die Hebamme, der Kfz-Meister, die Sekretärin oder der Dachdecker, das geht uns dann doch leichter über die Lippen. Wir stören uns nicht daran, dass eine Berufswahl nicht paritätisch stattfindet. Es geht uns nicht um Gleichmacherei. Es geht uns darum, dass Menschen geschlechterunabhängig und nach ihren Fähigkeiten ihr berufliches Glück suchen können. Dazu braucht es Vorbilder. Ich bin deshalb sehr stolz darauf, dass unsere Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt und unsere Frauenministerin Katharina Binz, eben jene Frauen, die als Unternehmerinnen Vorbilder darstellen, im vergangenen Dezember erstmals den Unternehmerinnenpreis verliehen haben. (Beifall der FDP, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) Preisträgerinnen wie Jungunternehmerin Alice Demessier von Hajok + Wärme aus Ludwigshafen zeigen, dass Frauen heutzutage früh Führungsverantwortung übernehmen und in vermeintlich männerdominierten Branchen erfolgreich sind, dass individuelle Beiträge von Frauen, Stück für Stück die Lohnlücke weiter zu schließen und damit mehr finanzielle Unabhängigkeit zu erreichen, die Grundlage für ein selbstbestimmtes Leben sind und vor allem eine Absicherung im Alter bieten. Vom Girls’ Day und von der Berufsorientierung über das Ada-Lovelace-Projekt für Mädchen im MINT-Bereich bis zu zahlreichen Maßnahmen der Landesregierung zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf leistet das Land sehr viel, um Chancengleichheit im Erwerbsleben zu erreichen. Vor allem die gebührenfreie Kita in Rheinland-Pfalz, und zwar ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr, muss genannt werden und trägt dazu bei. (Beifall der FDP, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) Wir verstehen unser Engagement in der Frauenpolitik als Beitrag zum Empowerment. Glauben Sie mir, ich kenne die Zeit, in der es Vorbehalte gegenüber Frauen gab, die ihre Berufung nicht allein in der Kindererziehung gesucht haben. Ich weiß auch, wie schwierig es war, als erste Frau bei Verbänden an der Spitze zu stehen und den Weg dorthin zu finden. Ob es in England, in den USA oder in Japan war, es war immer eine Ausnahme, dass ich als Frau allein dort gestanden habe, weil nur Männer da waren. Das hat sich überall schon ein wenig verändert. Die mutigen Frauen, die sich in der jungen Bundesrepublik dem Zeitgeist entgegengestellt, gegründet, geführt, ihre Ideen verwirklicht und beruflich Verantwortung getragen haben, dürften für die Emanzipation einen größeren Beitrag geleistet haben, als Alice Schwarzer es jemals vermocht hat. (Beifall der FDP, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) Zuletzt will ich noch die rheinland-pfälzische Wirtschaft in den Mittelpunkt rücken. Nicht jede Gleichstellungsmaßnahme muss politisch verortet werden. Dass sich Unternehmen über ein kluges Diversity-Management oder Empowerment-Programme wie die Initiative „Chefsache“ für die Chancengerechtigkeit von Frauen und Männern einsetzen, begrüßen wir als Freie Demokraten ausdrücklich. Setzen wir uns also mit den Sozialpartnern dafür ein, dass noch vorhandene Hürden abgebaut werden und wir ein modernes Bild der heutigen Frau aufbauen. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Hendrik Hering
Für die FREIEN WÄHLER spricht Abgeordnete Jeckel.
Lisa-Marie Jeckel FREIE WÄHLER
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wir sind uns einig: Niemand hier hat etwas gegen erfolgreiche Mädchen und Frauen. Niemand kann es sich leisten – unsere Gesellschaft schon einmal gar nicht –, dass ein großer Teil der Bevölkerung ausgegrenzt oder benachteiligt wird. Frau Bätzing-Lichtenthäler, Bürgermeisterinnen werden übrigens – zumindest nach unserem Demokratieverständnis – gewählt und nicht nach dem Geschlecht ausgesucht. (Abg. Jaqueline Rauschkolb, SPD: Aber die müssen ja auch aufgestellt werden!) Wir haben das in der Verbandsgemeinde Rhein-Mosel vorgemacht. (Beifall der FREIEN WÄHLER, der AfD und bei der CDU) Chancengleichheit, Mitbestimmung und Karrierechancen allen Bürgern gleichermaßen zu ermöglichen, ist ein Auftrag für uns als Politiker. Wir haben hier schon oft über Chancengleichheit gesprochen, und wir hören darüber viel von der Ampel. So heißt es im Koalitionsvertrag, dass Frauen in allen Bereichen unseres gesellschaftlichen Lebens in gleicher Weise teilhaben und mitbestimmen können müssen wie Männer. Richtig. Frauen und Männer, Mädchen und Jungen sollten sich frei entscheiden können, wofür und wie sie leben wollen. Im Koalitionsvertrag findet man viel von Familie, Kindern und der Vereinbarkeit von beidem mit Karriere für die Frau. Genau da sollte man auch ansetzen. Um diese Vereinbarkeit zu bekommen, müssen dringend die Voraussetzungen verbessert werden. Gewährleistete Kinderbetreuung, die Möglichkeit von Homeoffice, Fortbildungen und dynamische Regelungen im Arbeitsverhältnis sind nur wenige Beispiele, wo man ansetzen kann. Generell muss bei der Digitalisierung in unserem Land dringend nachgebessert werden. Der Präsident der Deutschen Industrie- und Handelskammer, Peter Adrian, sieht ein großes ungenutztes Potenzial, welches gerade durch eine gewährleistete Kinderbetreuung die Lösung für den Arbeitsmarkt in der Fachkräftefrage bereitstellt. Bis heute sind Frauen in der Arbeitswelt unterrepräsentiert. Einen Grund dafür sieht auch Herr Adrian darin, dass es keine verlässliche Kinderbetreuung gibt. Bei der Debatte gibt es aber auch noch eine andere Seite der Medaille. Die damalige Staatsministerin Bätzing-Lichtenthäler sprach 2019 davon, alles daran setzen zu wollen, Frauen einen schnellen und langfristigen Wiedereinstieg ins Erwerbsleben zu ermöglichen bzw. einen Ausstieg gar nicht erst nötig zu machen. Das klingt fast, als sollten Frauen ohne viel Aufhebens, quasi im Vorübergehen, Kinder zur Welt bringen, sich einmal frisch machen und dann wieder an die richtige Arbeit gehen. Kommen da nicht diejenigen Frauen zu kurz, die sich lieber dafür entscheiden wollen, (Abg. Kathrin Anklam-Trapp, SPD: Ihre Interpretation!) nicht direkt arbeiten zu gehen, sondern die sich für die Familie zu Hause entschieden haben? (Abg. Sven Teuber, SPD: Das ist immer eine Frage auch der Einstellung des Empfängers!) Im Themenkomplex „Gleichbehandlung“ und „Frauen müssen Karriere machen können“ fehlt mir oft die Wertschätzung für die Frauen, die sich bewusst dagegen entscheiden; (Beifall der FREIEN WÄHLER, bei der CDU und bei der AfD) die Wertschätzung und auch die finanzielle Möglichkeit. Hier entsteht Druck, auch nach dem Kinderbekommen noch sämtliche weitere Teilbereiche des Lebens schultern zu müssen. Solange es aber mit enormen finanziellen Vorteilen oder gar der Notwendigkeit im Hinblick auf das zur Verfügung stehende Familieneinkommen und auf die späteren Rentenaussichten verbunden ist, (Zuruf des Abg. Sven Teuber, SPD) Kinder so früh wie möglich und so lange wie möglich fremdbetreuen zu lassen, so lange existiert für Familien keine echte freie Entscheidungsmöglichkeit für die persönliche Lebensform. (Zuruf von der AfD: Sehr gut! – Unruhe im Hause – Glocke des Präsidenten) Für viele Bürger besteht immer noch das Ideal, seine Kinder selbst liebevoll und nicht staatlich erziehen zu wollen. (Zuruf der Abg. Jaqueline Rauschkolb, SPD) Ich wiederhole es hier noch einmal. Der verfügbare Kitaplatz, (Zuruf des Abg. Marco Weber, FDP) die wohnortnahe Schule und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie allgemein, (Abg. Michael Frisch, AfD: Das sind junge Frauen, die sehen das anders!) schnelles und belastbares Internet für das Homeoffice, (Unruhe im Hause – Glocke des Präsidenten) dynamische und individuelle Lösungen mit dem Arbeitgeber und auch die Frage nach der generellen Anerkennung der Familienarbeit, das sind die Themen, mit denen sich junge Frauen und Frauen im Allgemeinen konkret auseinandersetzen müssen. (Abg. Michael Frisch, AfD: Sehr richtig! – Zuruf des Abg. Martin Haller, SPD) Lösungen für diese Fragen haben Sie bisher keine gefunden, aber Sie wiederholen jedes Mal die gut klingenden Phrasen. (Beifall der FREIEN WÄHLER, der AfD und bei der CDU – Zuruf des Abg. Sven Teuber, SPD) Programme und Anreize für Arbeitgeber, welche Frauen einen Wiedereinstieg in den Beruf nach einer Geburt ermöglichen oder zumindest erleichtern könnten, sollten aufgestockt oder aufgelegt werden. Es ist absolut notwendig, dass für genug hochqualifizierte Kinderbetreuungsmöglichkeiten gesorgt wird, damit Frauen überhaupt die Möglichkeit haben, (Unruhe im Hause – Glocke des Präsidenten) sich für einen schnellen Wiedereinstieg ins Berufsleben zu entscheiden. Druck – gesellschaftlicher oder existenzieller – sollte bei dieser Entscheidung aber keine Rolle spielen dürfen. Wir haben doch ein natürliches Interesse daran, dass sich Frauen auch für ein Familienleben und für das Kinderkriegen entscheiden können. (Abg. Sven Teuber, SPD: ChatGPT hat das geschrieben!) So oder so, Frauen wieder den Einstieg ins Berufsleben zu erleichtern und zu ermöglichen, unterstützen wir Freien Wähler ausdrücklich. Auch alle, welche innerhalb ihrer Familie arbeiten, (Zuruf des Abg. Marco Weber, FDP) indem sie die Kinderbetreuung und Kindererziehung gewährleisten, Familienmitglieder pflegen oder sich generell im Familienumfeld kümmern, sollten aber genügend gesellschaftliche Wertschätzung erfahren. (Abg. Michael Frisch, AfD: Sehr gut!) Das Wort „Arbeit“ wird im Koalitionsvertrag beim Thema „Gleichstellung“ ausschließlich in Bezug auf Erwerbsarbeit verwendet. Unter dem Punkt „Gleichstellung in der Arbeitswelt“ geht der Blick wieder ausschließlich in eine Richtung, nämlich die Gleichstellung in Bezug auf die Berufstätigkeit. Gleichstellung in Bezug auf unbezahlte Familien- oder Hausarbeit wird hier nicht in den Blick genommen. Ich wiederhole es gerne noch einmal. Erst wenn wir die Voraussetzungen dafür schaffen, dass sich Mädchen und Frauen frei, ohne Druck, für eine selbstgewählte Lebensform entscheiden können, kommen wir der wahren Chancengleichheit ein Stück näher. (Beifall der FREIEN WÄHLER, bei der CDU und bei der AfD) Hier arbeiten wir gerne mit Ihnen zusammen und freuen uns darauf, Ihre Vorschläge und Anregungen wie gewohnt kritisch begleiten zu können. Vielen Dank. (Beifall der FREIEN WÄHLER, bei der CDU und bei der AfD –
Hendrik Hering
Für die Landesregierung spricht Staatsministerin Binz.
Katharina Binz
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Nächste Woche begehen wir den Weltfrauentag. Dieser Tag ist jedes Jahr einmal Anlass, den Blick auf den Stand der Gleichstellung natürlich in unserer Gesellschaft, aber auch weltweit zu richten. Ich glaube, nächste Woche werden wir uns vor allen Dingen sehr mit dem Stand der Gleichstellung und auch dem Stand der Frauenrechte im internationalen Kontext auseinandersetzen, wenn wir uns anschauen, wie sich die Situation in Afghanistan gestaltet und wie sich die Situation im Iran gestaltet. Ich bin der Abgeordneten BätzingLichtenthäler dankbar, dass sie auch noch einmal auf die besondere Situation der Frauen aus der Ukraine aufmerksam gemacht hat. Heute geht es aber um die Frage, wie es um die Chancengleichheit im Erwerbsleben für Mädchen und Frauen hier in Rheinland-Pfalz, hier in der Bundesrepublik Deutschland steht. Einen Tag vor dem Weltfrauentag findet der Equal Pay Day statt, der uns wieder daran erinnert, wie viele Tage Frauen in Deutschland im Jahresschnitt länger arbeiten müssen, um auf das gleiche Einkommen zu kommen. Das sind in diesem Jahr 66 Tage, ganze 13 Arbeitswochen. 13 Arbeitswochen, die Frauen länger arbeiten müssen, um genauso viel zu verdienen wie die Männer. Auch heute in der Diskussion hat man das Gefühl bekommen, dass dieser Gender Pay Gap, diese Lohnlücke, manchmal so ein bisschen wie ein Naturgesetz betrachtet wird. Na ja, das ist halt so. Das ist halt ein Unterschied, den man hinnehmen muss. – Dann stellt sich für mich aber schon die Frage, warum es andere Länder viel, viel besser hinbekommen als wir und warum es in der gesamten Europäischen Union nur drei Staaten gibt, in denen die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen größer ist als in Deutschland. In allen anderen europäischen Staaten ist sie kleiner. Das zeigt, diese Lohnlücke ist kein Naturgesetz. Diese Lohnlücke ist etwas, das wir politisch angehen müssen. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP sowie der Abg. Gerd Schreiner und Ellen Demuth, CDU) Der Gender Pay Gap liegt im Bundesdurchschnitt bei 18 %. Das heißt, Frauen verdienen pro Stunde brutto 4,31 Euro weniger als Männer. (Zuruf des Abg. Michael Frisch, AfD) Ja, das ist der sogenannte unbereinigte Gender Pay Gap, aber auch bei dem bereinigten Gender Pay Gap – wenn ich also die gleiche Qualifikation, die gleiche Tätigkeit, die gleiche Erwerbsbiografie vergleiche – habe ich immer noch eine Lohnlücke von 7 %. Ich glaube, auch das ist deutlich zu viel, auch das sollte uns Anlass dazu geben, weiter dafür zu kämpfen, dass sich diese Lücke schließt. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP) In Rheinland-Pfalz liegen wir mit 15 % zwar unterhalb des Bundesdurchschnitts, das heißt, bei uns verdienen Frauen brutto pro Stunde 3,51 Euro weniger als Männer, aber auch das ist natürlich immer noch viel zu viel. Es sollte uns nicht zufriedenstellen, und auch hieran sollten wir weiter arbeiten. Das Gute daran ist, dass sich diese Lohnlücke schließt. Wir sehen es anhand der Entwicklung der letzten Jahre im bundesweiten Vergleich. 2002 lag der Gender Pay Gap noch bei 26 %. Da sehen wir also, wie er sich deutlich geschlossen hat. Auch in Rheinland-Pfalz hat er sich bereits seit 2010 um ganze sieben Prozentpunkte verringert. Wir sehen dort also eine Bewegung, aber es geht, wie gesagt, darum, dass wir uns weiter dafür einsetzen, verstärkt dafür einsetzen, dass sich diese Lücke schließt. Das sehen nicht nur wir so. Das sieht mittlerweile auch das Bundesarbeitsgericht so, das erst vor Kurzem geurteilt hat, dass der Grundsatz „gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit“ unabhängig vom Geschlecht zu gelten hat, und auch unabhängig von den Verhandlungskünsten, den Verhandlungskenntnissen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Spätestens seit diesem drastischen Weckruf durch das Bundesarbeitsgericht sollte auch dem allerletzten klar sein, dass wir an dieser Stelle wirklich einen dringenden Handlungsbedarf haben, dass es kein Naturgesetz ist und es vieler Maßnahmen bedarf, um diese Lohnlücke anzugehen und zu schließen. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP) Es ist eben auch schon gesagt worden, dass wir es uns in Zeiten des Fachkräftemangels überhaupt nicht mehr leisten können, Frauen nicht in der Art und Weise auf dem Arbeitsmarkt einzubinden, wie das vielleicht in der Vergangenheit der Fall war. Ein großes Problem, das sich mit dieser Lohnlücke natürlich auch noch auftut, ist, dass sie im Laufe des Berufslebens immer größer wird und diese Lohnlücke einen ganz, ganz, ganz relevanten Einfluss darauf hat, wie sich später einmal die Versorgung im Alter ausgestaltet. Der Gender Pay Gap hat weitreichende Konsequenzen. Der sogenannte Gender Pension Gap, also die Lücke in der Altersversorgung zwischen Männern und Frauen, beträgt aktuell ganze 49 %. Das ist eine riesige Lücke, die da in den letzten Jahrzehnten entstanden ist. (Abg. Michael Frisch, AfD: Kindererziehung! – Glocke des Präsidenten) Damit liegt Deutschland auch im Ländervergleich der OECD auf dem allerletzten Platz. Das zeigt uns ganz, ganz deutlich, dass das Phänomen der Altersarmut, mit dem wir zu kämpfen haben, in Deutschland ein weibliches Phänomen ist. Deswegen ist es nach wie vor wichtig, dass wir an dieser Stelle rangehen. Was tun wir als Landesregierung dafür? – Wir unterstützen landesweit Frauen dabei, in den Beruf einzusteigen, in den Beruf wieder einzusteigen, sich auch höher zu qualifizieren und eine Erbwerbsbiografie für sich persönlich aufzubauen, die natürlich ihren Neigungen, ihren Kenntnissen entspricht, die ihnen aber auch verspricht, dann ein entsprechendes Einkommen zu generieren. Deshalb bin ich sehr, sehr froh, dass es uns gelungen ist, unsere Beratungsstellen „Frau und Beruf“, die wir im Land bereits haben, im letzten Jahr von drei auf ganze sechs Beratungsstandorte zu verdoppeln (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP) und damit viel, viel mehr Angebote im Land machen zu können, die Frauen in Anspruch nehmen können. Es ist eben auch über den öffentlichen Dienst gesprochen worden. Natürlich versteht sich auch die Landesregierung als Vorbild in dieser Frage der Erwerbstätigkeit von Frauen und in der Frage, in welchen Positionen Frauen arbeiten. Der öffentliche Dienst in Rheinland-Pfalz ist Vorreiter beim Anteil von Frauen in Führungspositionen, auch bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie bei der paritätischen Besetzung von entsprechenden Gremien. Auch darüber haben wir eben gesprochen. Ein ganz, ganz wichtiger Grund dafür ist natürlich unser Landesgleichstellungsgesetz, aber nicht nur dieses Gesetz, sondern es sind auch Maßnahmen wie das mittlerweile lange Jahre bewährte Mentoring-Programm „Mehr Frauen an die Spitze!“, das es jedes Jahr Frauen aus dem öffentlichen Dienst ermöglicht, sich weiterzuqualifizieren und sich dann auch entsprechend für Führungspositionen zu qualifizieren. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP) Ich bin der Abgeordneten Demuth dankbar, dass sie noch einmal den Anteil der Teilzeitbeschäftigten im öffentlichen Dienst angesprochen hat. Natürlich ist Teilzeitbeschäftigung auch im öffentlichen Dienst ein großes Problem. Ja, wir müssen die Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter angehen. Ich glaube, wir haben in Rheinland-Pfalz schon wirklich ganz, ganz, ganz, ganz große Schritte gemacht mit der gebührenfreien Kita, mit den Ganztagsangeboten usw. usf., aber das ist nach wie vor eine Baustelle, an die wir rangehen müssen. Ich will an dieser Stelle aber einmal sagen: Wir reden von der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, nicht von Frau und Beruf. (Abg. Jaqueline Rauschkolb, SPD: Ja!) Es gibt auch noch einen anderen Teil der Familie, das ist der männliche, und der hat auch etwas mit der Vereinbarkeit zu tun. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP) Wir sollten dieses Thema nicht immer nur den Frauen zuschieben. Es bleibt also nach wie vor sehr, sehr viel zu tun, um eine tatsächliche Gleichstellung von Frauen im Erwerbsleben zu erreichen. Wir müssen ganz früh ansetzen, bereits bei den Mädchen, bereits bei der Frage der Berufswahl. Auch hier wissen wir einfach aus Erhebungen, dass die Berufswahl nach wie vor an vielen, vielen Stellen noch viel zu sehr Rollenvorbildern und Geschlechterklischees folgt. (Abg. Michael Frisch, AfD: Dann müssen Sie das steuern, ganz genau!) Da müssen wir weiter ansetzen beispielsweise mit unserem erfolgreichen Programm, dem Ada-Lovelace-Programm, mit dem Girls‘Day. Auch das sind alles Maßnahmen, die wir ergreifen, um vor allen Dingen früh anzusetzen, damit sich Mädchen auch für Berufe entscheiden, in denen sie später entsprechend höhere Einkommen generieren können. Dafür setzen wir uns ein. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP) Unser großes Ziel ist, dass wir den Equal Pay Day irgendwann an seinem wirklich richtigen Tag feiern können, nämlich am 1. Januar. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP)
Hendrik Hering
Aufgrund der Redezeit der Landesregierung haben die Fraktionen jetzt insgesamt, mit der zusätzlichen Redezeit, eine Redezeit von 3 Minuten. Die kann, muss aber nicht genutzt werden. Abgeordnete Stuppy, bitte.
Lisett Stuppy GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Demuth, Rahmenbedingungen verbessern: Ja, genau das ist richtig. Wir brauchen eine Politik, die Chancengleichheit von Frauen zur Priorität macht. Wir brauchen eine Politik, die ernsthaft versucht, die Lohnlücke zu schließen, die Diskriminierung am Arbeitsplatz bekämpft und eben auch richtige Anreize schafft, damit Carearbeit gerecht aufgeteilt werden kann. Was macht das Land Rheinland-Pfalz? – Es macht Beratung, es macht Mentoringprogramme, es bietet Frauenförderung, und wir haben den Rechtsanspruch auf sieben Stunden Betreuung in den Kitas. Die Ganztagsschulen sind im Aufbau und Ausbau. Rheinland-Pfalz macht an dieser Stelle schon richtig viel. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und bei der SPD) Was macht aber die CDU? – Die CDU ist grundsätzlich eher von Frauen unterrepräsentiert. (Abg. Gerd Schreiner, CDU: Sagen Sie doch mal Bundeskanzlerin!) Jahrelang haben Sie gegen die Frauenquote gestimmt. (Abg. Christian Baldauf, CDU: Ich habe eine Parität im Vorstand!) Sie lehnen die Verschärfung des Entgelttransparenzgesetzes ab. (Unruhe im Hause – Glocke des Präsidenten) Sie verteidigen das Ehegattensplitting, (Abg. Michael Frisch, AfD: Gut so! –
Anke Beilstein CDU
Ja! – Weitere Zurufe von der CDU) und Sie zögern beim Ausbau des Elterngelds. Das ist die Wahrheit, die wir hier sagen müssen; denn ich habe gesagt, wir brauchen ein gesellschaftliches Umdenken. Genauso wichtig ist aber das Umdenken in den Fraktionen und in den Parteien. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP –
Gerd Schreiner CDU
Jetzt werfen Sie doch keine falschen Gräben auf! – Weitere Zurufe des Abg. Gerd Schreiner, CDU –
Benedikt Oster SPD
Mein Gott!) Teilzeit ist ein tolles Angebot. Es ist doch generell nichts Schlimmes, in Teilzeit zu arbeiten. Eltern sind dadurch gestärkt, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu regeln. Deshalb brauchen wir eben auch das Umdenken in den Familien. (Abg. Michael Frisch, AfD: Ihr wollt doch die Minijobs abschaffen!) Es ist genauso wichtig, dass sich die Eltern überlegen, wie sie sich das aufteilen; (Abg. Gerd Schreiner, CDU: Ja!) denn zwei Elternteile in Vollzeit und dann noch mit kleinen Kindern ist eben auch nicht für alle das Ziel. (Abg. Michael Frisch, AfD: Aha! – Zurufe von der CDU: Aha!) Noch einmal zur Quote: Für die grüne Landtagsfraktion ist sie ein wirkungsvolles Instrument. (Zurufe von der CDU und der AfD – Unruhe bei der SPD – Glocke des Präsidenten) Das liegt zum einen an der Wirkung, die weibliche Vorbilder auf andere Frauen haben, und zum anderen daran, dass Frauen wiederum Frauen fördern können. Das erhöht den Frauenanteil in Führungspositionen enorm und bietet damit Chancen für weitere weibliche Beschäftigte. Wir suchen doch händeringend überall Personal, gut ausgebildete und qualifizierte Menschen. (Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Frauen haben dieses Potenzial. Sie sind es. (Zuruf des Abg. Michael Frisch, AfD) Sie haben tolle Schulabschlüsse und Ausbildungen, und daher: Führen in Teilzeit, mehr Spitzenpositionen weiblich besetzen. Unternehmen werben mit Equal Pay, als attraktive Arbeitgeberin, als familienfreundliche Unternehmen. (Glocke des Präsidenten) Das ist für mich die Zukunft. Ich habe gerade manchmal das Gefühl, Sie hätten Angst vor Frauen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)
Hendrik Hering
Für die SPD-Fraktion spricht Abgeordnete Bätzing-Lichtenthäler.
Sabine Bätzing-Lichtenthäler SPD
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Jeckel, mich entsetzt schon, (Heiterkeit des Abg. Michael Frisch, AfD) wie Sie hier mir nichts, Dir nichts die viel zu geringe kommunale Beteiligung von Frauen relativiert haben. Sie verkennen damit absolut, dass es doch historische und, ja, hartnäckige Strukturen gibt, die Frauen ganz gezielt ausschließen. Das wischen Sie hier gerade einmal so mir nichts, Dir nichts weg. Ich sage Ihnen auch, warum wir eine höhere Beteiligung von Frauen, beispielsweise als Verbandsbürgermeisterinnen, wollen. Ich glaube, dass vielerorts die Politik deutlich besser wäre, wenn auch Frauen ihre Perspektiven als Frauen und für Familien mit in die Politik einbringen würden, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Es gibt halt progressive Politik, und es gibt konservative Politik. (Abg. Martin Haller, SPD: Wobei konservativ noch nett formuliert ist!) Was Ihre Antwort auf mehr Frauen ist, das ist heute Morgen in der Aktuellen Debatte jedenfalls mehr als klar geworden. (Abg. Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER: Sehr gut!) Der Applaus der AfD war Ihnen dabei ebenfalls sicher. Vielleicht sollte Ihnen wenigstens das zu denken geben, meine Damen und Herren. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP – Zurufe von der AfD und von den FREIEN WÄHLERN) Ich möchte noch einmal kurz auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Lohnungleichheit eingehen, das Frau Ministerin angesprochen hat. Ja, das hat auch mich sehr gefreut, weil es ein Unding ist, dass ein Mann für die gleiche Arbeit 1.000 Euro mehr erhält als eine Frau. Das wird sicherlich einiges verändern, aber das reicht nicht. Wir müssen in diesem Kampf gegen Ungleichbehandlung weiter dranbleiben, und zwar gesetzgeberisch und politisch. Deswegen ist es gut, dass die Ampelkoalition in Berlin beispielsweise das Entgelttransparenzgesetz angehen, die Familienbesteuerung weiterentwickeln und den elternzeitbedingten Kündigungsschutz weiterentwickeln wird. Das sind alles Schritte, die wirklich notwendig sind, um in diesem Jahrzehnt endlich zu einer tatsächlichen Gleichberechtigung zu kommen, meine Damen und Herren. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) In diesem Kampf müssen wir uns den Reaktionären entgegenstellen, die gegen gesellschaftlichen Fortschritt sind und unter den Stichworten Gleichmacherei oder Gender-Hysterie Kampagnen in der Öffentlichkeit fahren. Ich will es noch einmal ganz klar sagen: Gender- und Geschlechterforschung ist kein Wahn, Gender- und Geschlechterforschung ist Wissenschaft, meine Damen und Herren. (Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –
Michael Frisch AfD
Gender-Gaga!) Progressive und feministische Politik (Dr. Jan Bollinger, AfD: Außenpolitik!) benötigt einen langen Atem. Wir haben den. Vielen Dank. (Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –
Hendrik Hering
Für die CDU-Fraktion spricht Abgeordnete Demuth. (Abg. Ellen Demuth, CDU, versucht, das Redepult abzusenken) – In der Mitte.
Ellen Demuth CDU
Das ist ein bisschen hoch. – Wo?
Hendrik Hering
Vorne in der Mitte, da geht es. (Abg. Michael Hüttner, SPD: Sollen wir einen Hocker holen? –
Ellen Demuth CDU
Logisch, selbsterklärend. Danke! Meine Damen und Herren! Frau Ministerin, ich bin Ihnen dankbar, dass Sie noch einmal seitens der Landesregierung Dinge erklärt und eingeordnet haben; denn ich bin als Frau davon überzeugt, dass es viel mehr Frauen gäbe, die mehr arbeiten gehen wollen – auch in Rheinland-Pfalz –, wenn sie Rahmenbedingungen hätten, um das tun zu können. (Beifall der CDU) Wir können es uns heute in der Wirtschaft gar nicht mehr leisten, dass wir im Frauenbereich nur eine Erwerbsquote von 56 % haben und die Hälfte dieser Frauen, 53 % davon, nur in Teilzeit arbeiten geht. Das ist für die Wirtschaft ein Problem – die Wirtschaftsministerin sieht das wahrscheinlich ähnlich –, aber auch für die Armutsgefahr und die Altersarmut dieser Frauen, da hat Frau Ministerin Binz vollkommen recht. Wir sehen es statistisch: Wenn Frauen über 40 Jahre 2.400 Euro und weniger verdienen, dann läuft das auf eine Rente von 1.000 Euro und weniger hinaus, und damit unterhalb der Armutsgrenze. Das ist, wenn man Teilzeit arbeiten geht, bei 2.400 Euro Gehalt und wahrscheinlich weniger, einfach die Realität, wenn wir über 53 % der Frauen am rheinland-pfälzischen Arbeitsmarkt sprechen, die in Teilzeit arbeiten gehen. Darüber müssen wir uns bewusst sein. Deshalb müssen wir mit Hochdruck daran arbeiten, daran etwas zu ändern. Da sage ich noch einmal als Frau: Die Rahmenbedingungen sind entscheidend. Daran müssen wir arbeiten, ansonsten wird es nicht funktionieren. (Beifall der CDU und bei den FREIEN WÄHLERN) Deshalb bin ich Ihnen dankbar, dass Sie das noch einmal klargestellt haben. An Frau Stuppy: In Teilzeit arbeiten zu gehen, ist nur eine Notlösung in meinen Augen. Es ist besser, wenn Frauen die Möglichkeit bekommen, in Vollzeit oder in großer Stundenzahl arbeiten zu gehen, weil sonst alle die Probleme, die ich eben genannt habe, entstehen. (Abg. Michael Frisch, AfD: Und die Kinder?) Davor müssen wir Frauen schützen. (Beifall der CDU –
Michael Frisch AfD
Was ist mit den Kindern? Kein Thema!)
Hendrik Hering
Für die AfD-Fraktion spricht Abgeordnete Nieland.
Iris Nieland AfD
Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen! Liebe Kollegin Jeckel, ich danke Ihnen für Ihre Ausführungen. Diese Ausführungen aus dem Mund einer jungen Kollegin sind ganz prima. (Abg. Jaqueline Rauschkolb, SPD: Oh! Na super! –
Sabine Bätzing-Lichtenthäler SPD
Tolles Lob! Kann man stolz drauf sein!) Sehr geehrte Kollegen, Frau Ministerin, Sie haben sich intensiv mit der Altersarmut auseinandergesetzt. Ich möchte noch einmal betonen und ganz klar formulieren: Wir fordern eine stärkere Berücksichtigung von Erziehungszeiten bei der Rente, damit Eltern und insbesondere Mütter für ihre wertvolle Arbeit nicht auch noch mit Altersarmut bezahlen müssen. So schaffen wir insgesamt gleiche Chancen für alle, die in unserer Gesellschaft einen wichtigen Beitrag leisten, sei es auf dem Arbeitsmarkt oder in der Familie. (Beifall der AfD) Sehr geehrte Frau Ministerin, sehr geehrte Landesregierung, Sie machen sich hier aber einen schlanken Fuß. Vielen Dank. (Beifall der AfD –
Michael Hüttner SPD
Ein schlanker Fuß sieht aber gut aus!)
Hendrik Hering
Für die FREIEN WÄHLER spricht Abgeordnete Jeckel.
Lisa-Marie Jeckel FREIE WÄHLER
Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Bätzing-Lichtenthäler, vielen Dank, Ihr Redebeitrag hat mir gezeigt, der Inhalt meiner Rede ist bei Ihnen angekommen. (Beifall der FREIEN WÄHLER, der CDU und der AfD – Heiterkeit bei den FREIEN WÄHLERN und des Abg. Michael Frisch, AfD) Wie gut die Frauen der SPD beim Wähler ankommen, zeigt Ihre Auswahl bei der OB-Wahl in Mainz. (Abg. Jaqueline Rauschkolb, SPD: Was? Das ist unter der Gürtellinie!) Es zählt eben nicht das Geschlecht, sondern es geht um Eignung, Befähigung und Leistung. Dabei hilft auch keine Quote. Danke. (Beifall der FREIEN WÄHLER, der CDU und der AfD – Heiterkeit der FREIEN WÄHLER und der CDU –
Sabine Bätzing-Lichtenthäler SPD
Sie erweisen den Frauen einen Bärendienst! –
Sven Teuber SPD
Höhnisches Gelächter bei der CDU! –
Jaqueline Rauschkolb SPD
So viel zu Solidarität mit Frauen! – Unruhe im Hause – Glocke des Präsidenten)
Hendrik Hering
Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. (Anhaltend Unruhe im Hause – Glocke des Präsidenten) Der erste Teil der Aktuellen Debatte ist beendet. (Anhaltend Unruhe im Hause) Jetzt war genug Zeit, sich auf- und abzuregen. Jetzt kommen wir zum zweiten Thema der AKTUELLEN DEBATTE Disziplinarverfahren gegen ehemalige ADD-Vizepräsidentin Hermann eingeleitet auf Antrag der Fraktion der AfD – Drucksache 18/5567 – Für die antragstellende Fraktion spricht Fraktionsvorsitzender Frisch. (Anhaltend Unruhe im Hause)
Michael Frisch AfD
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wie das Innenministerium im Rahmen einer Sondersitzung des Innenausschusses am vergangenen Mittwoch bekannt gab, wurde ein Disziplinarverfahren gegen die ehemalige Vizepräsidentin der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, Begoñia Hermann, eingeleitet. Es gebe Hinweise darauf, so der Innenminister, dass sie eine private USAReise als dienstlich deklariert habe, um die zu dieser Zeit geltenden coronabedingten Einreisebeschränkungen zu umgehen. Zudem hat Frau Hermann den Untersuchungsausschuss über ihre Anwesenheit in der Einsatzleitung in Ahrweiler offenbar belogen. Laut Aussage der Landesregierung war sie nicht, wie mehrfach von ihr behauptet, vom 23. bis zum 30. Juli vor Ort, sondern lediglich vom 23. bis zum 26. des Monats. Natürlich gilt auch für sie die Unschuldsvermutung. (Zuruf des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Was an den schwerwiegenden Verdachtsmomenten wirklich dran ist und was möglicherweise sonst noch dahintersteckt, werden die Ermittlungen zeigen. Eines ist allerdings jetzt schon klar. Diese Vorfälle fügen sich nahtlos in eine lange Reihe beschämender Ereignisse im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe ein, die weit über das persönliche Versagen einzelner Akteure hinausgehen. Da haben wir eine Umweltministerin, die eine folgenschwere, weil das bevorstehende Hochwasser verharmlosende Pressemitteilung lediglich gendert, ansonsten aber freigibt und in Absprache mit ihrem Staatssekretär auch später trotz dramatischer Prognosen nicht mehr ändert, die in der Flutnacht zu Hause vor dem Computer sitzt und sich im Internet über die Katastrophe informiert, (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Mein Gott!) aber keinerlei Aktivitäten unternimmt, Menschen zu warnen und zu retten, die am Tag nach der Apokalypse vor allem um ihr eigenes Image besorgt ist und ihre Mitarbeiter um ein glaubwürdiges Wording im Blame-Game mit ihrem Ministerkollegen bittet, die dann mitten in der ersten Phase der Flutbewältigung mehrere Wochen in Urlaub fährt und die die Öffentlichkeit schließlich auch noch über ihre Teilnahme an Kabinettssitzungen belügt. Da haben wir einen Innenminister, der nach einem kurzen Fototermin in der Technischen Einsatzleitung in Ahrweiler die Schreckensnacht in seinem Büro zu Hause verbringt, der es nicht für nötig hält, aktiv Informationen über den Verlauf der Katastrophe einzuholen, gleichzeitig aber die ihn erreichenden Informationen ignoriert oder ihre Tragweite falsch bewertet, den nicht einmal erschreckende Bilder eines Aufklärungshubschraubers davon abbringen können, von einer punktuellen Lage auszugehen, der es versäumt hat, die ihm möglichen Warnungen über die Medien auszusprechen, in dessen Verantwortungsbereich dem Untersuchungsausschuss wichtige Informationen vorenthalten wurden und der später jede Kritik an seinem Versagen selbstherrlich an sich abperlen ließ. Da haben wir eine ADD-Vizechefin, eine enge Vertraute der Ministerpräsidentin, die in einem skandalösen Verständnis von Work-Life-Balance nur 14 Tage nach der Flut mit der ausdrücklichen Erlaubnis ihres Präsidenten und möglicherweise unter Vortäuschung falscher Tatsachen in den Urlaub nach Kalifornien fliegt, anstatt die personell unterbesetzte Einsatzleitung zu unterstützen, die von dort per E-Mail mitteilt, es sei sehr schön hier, aber sie denke auch oft an das Ahrtal, jenes Ahrtal, in dem zu dieser Zeit viele Menschen schwer traumatisiert waren und nicht einmal wussten, wo sie schlafen sollen, und die dann auch noch die Dreistigkeit besaß, sich für das mehr als üppig dotierte Amt einer Geschäftsführerin des Vereins Zukunftsregion Ahr ins Gespräch zu bringen, da sie beste Verbindungen zur Landesregierung besitze. Da haben wir schließlich eine Ministerpräsidentin, die sich am 14. Juli 2021 um 21.45 Uhr mit den Worten „Schönen Abend“ von ihrem Innenminister verabschiedete und sich anschließend nicht mehr um den Fortgang der Ereignisse kümmerte, die keinen Krisenstab einberief und auch sonst nichts für die Kommunikation innerhalb ihrer Regierung tat, eine Ministerpräsidentin, die in den Stunden der größten Not, als 134 Menschen ihr Leben und Tausende ihre Existenz in den Fluten verloren, gemeinsam mit ihren Ministern den Schlaf der Gerechten schlief, (Abg. Marco Weber, FDP: Das ist eine böswillige Unterstellung!) um dann am nächsten Morgen ihre Mitarbeiter um Worte des Mitgefühls zu bitten, um den medienwirksamen Wahlkampfauftritt ihres SPD-Spitzenkandidaten vorzubereiten, die sich dann gemeinsam mit ihm vor der Kulisse der Katastrophe als Kümmerin inszenierte, eine Ministerpräsidentin, der bis heute kein Wort der Entschuldigung gegenüber den Flutopfern über die Lippen gekommen ist für das, was diesen Menschen auch durch schwerwiegende Fehler politischer Verantwortungsträger ihrer Regierung zugefügt worden ist. (Beifall der AfD) Meine Damen und Herren, das ist das erschreckende Bild des Totalversagens dieser Landesregierung, bei dem die Causa Hermann nur die Spitze eines Eisbergs darstellt. Mehr dazu in der nächsten Runde. (Beifall der AfD) Präsident Hendrik Hering Für die SPD-Fraktion spricht Abgeordneter Hüttner
Michael Hüttner SPD
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Aktuelle Debatte lautet bzw. geht um das Thema des Disziplinarverfahrens gegen die frühere Vizepräsidentin der ADD, und es geht nicht um das Ahrtal. Ich bin Herrn Minister Ebling sehr dankbar dafür, dass er in einer besonderen Offenheit unmittelbar nach der Einleitung dieses Verfahrens den Innenausschuss darüber informiert hat. Wir müssen feststellen, es ist ein innerdienstliches Verfahren. Es ist eigentlich kein Thema des Parlaments. Herr Minister, insoweit herzlichen Dank für die Offenheit Ihres Ministeriums. (Beifall bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein Disziplinarverfahren ist ein total formelles Verfahren. Die meisten wissen, dass ich früher bei der Polizei war, eine Ermittlungsbehörde. So geht es für den jeweiligen Vorgesetzten oder die festgestellte Person darum, dass ein Ermittlungsverfahren durchgeführt wird. Die ermittelnde Behörde hat Rechte und Pflichten. Sie hat ähnlich wie bei anderen Ermittlungsverfahren ihre Aufgaben zu wahren. Es ist ähnlich wie in diesem Verfahren abzuwarten, was die Ermittlungen ergeben. Es ist nicht Sinn der Sache, darüber vorher zu spekulieren. (Abg. Michael Frisch, AfD: Habe ich nicht gemacht!) Die Disziplinarbefugnisse werden im Landesdisziplinargesetz eindeutig dargestellt. Hier braucht man nicht im Ausschuss unbedingt Fragen zu stellen, was könnte werden, sondern es geht darum, was wird festgestellt. Es geht dann darum zu sagen, da war ein Verstoß oder dies war keiner. Wenn es einen Verstoß gegeben hat, sind im Gesetz Regelungen enthalten. Es ist ebenfalls geregelt, dass man ein Verfahren einstellen kann. Das wird sich nachher alles feststellen. Herr Minister Ebling – ich will auf die Sache an für sich kurz zu sprechen kommen – hat in der öffentlichen Sitzung des Ausschusses darüber berichtet, dass das Ministerium des Innern den ADD-Präsidenten gebeten hat, eine Aufklärung zu dieser Aussage durchzuführen. Aus diesen ersten Tätigkeiten ist entstanden, dass möglicherweise ein Fehlverhalten der früheren Vizepräsidentin vorliegen könnte. Das wollen wir abwarten. Dann schauen wir weiter. Weil das hart am Thema vorbeigegangen ist, muss ich auf die Aussage meines Vorredners eingehen. Es geht nicht darum, dass wir einen solch peinlichen Auftritt hier dulden müssen, sondern dass eine Situation im Ahrtal in diesem Raum, in dieser Situation und in dieser Aktuellen Debatte und nicht in einem Untersuchungsausschuss dargestellt wird. (Abg. Michael Frisch, AfD: Wir sind das Parlament!) Gehen Sie hin und reden Sie über das Ahrtal im Untersuchungsausschuss, oder benennen Sie ein anderes Thema, wenn Sie eine Aktuelle Debatte haben wollen. (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Das ist Ihnen peinlich, das können wir uns denken! – Zuruf von der AfD: Transparenz!) Das hier ist eine bodenlose Frechheit, in dieser Situation mit dieser Aktuellen Debatte das zu machen. Sie haben im Prinzip kaum ein Wort dazu gesagt, was das Verfahren insgesamt bedeutet. Sie haben eigentlich Ihr Thema verfehlt. In der Schule hätte man früher gesagt, Thema verfehlt, setzen, sechs. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP – Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD)
Hendrik Hering
Für die CDU-Fraktion spricht Abgeordneter Schnieder.
Gordon Schnieder CDU
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Flutkatastrophe und die Urlaube danach, was für eine unrühmliche Geschichte. Wenn man geneigt war zu glauben, dass wir in diesem Zusammenhang schon alles durchlebt hätten, wurden wir nun eines Besseren belehrt. Ich möchte dieser mit Abstand unrühmlichsten Geschichte aus verschiedenen Gründen den Titel geben „Ich mach mir die Welt, widdewiddewitt, wie sie mir gefällt“. Nein, ich werde es Andrea Nahles nicht nachtun. Ich werde es nicht singen. (Zurufe von der SPD und der FDP) Aber diese Liedzeile ist ein tragfähiges Motto für die Sozialdemokratie in Rheinland-Pfalz. (Beifall der CDU, bei der AfD und bei den FREIEN WÄHLERN) Die Geschichte, um die es heute geht, ist für uns noch nicht zu Ende. Hier sind noch Kapitel offen. (Abg. Michael Frisch, AfD: Allerdings!) Meine Damen und Herren, zuletzt wurde bekannt, gut zwei Wochen nach der schlimmsten Katastrophe der Nachkriegsgeschichte nahm die Vizepräsidentin, die auch für den Katastrophenschutz zuständig war, Urlaub und verschwand für zwei Wochen in die USA. Das erfolgte, obwohl für private Reisen wegen der Pandemie gar keine Einreise zu dieser Zeit möglich war. Aber was soll’s, kein Problem, machen wir eine angebliche Dienstreise draus. Was nicht passt, wird passend gemacht, frei nach dem Motto „Ich mach mir die Welt, wie sie mir gefällt“. (Beifall der CDU, bei der AfD und bei den FREIEN WÄHLERN) Der ehemaligen Vizepräsidentin ist, wie im Übrigen einigen verantwortlichen Politikerinnen und Politikern dieser Landesregierung – hier zitiere ich den Chefredakteur des Trierischen Volksfreundes Thomas Roth aus seinem Kommentar aus der vergangenen Woche –, „jegliches Gespür verloren gegangen, was die Flutkatastrophe für eine Dimension hatte und was für Chefinnen und Chefs gefragt waren. Menschen, die ihre Verantwortung wahrnehmen, zu Fehlern stehen und die dann vor Ort sind, um den Menschen zu helfen, die ihr Lebenswerk und teils ihre Verwandten und Freunde verloren hatten. In diesem Sinne ist Hermann nur ein weiterer Beweis für die Abgehobenheit mancher Entscheider. Dazu passt es übrigens auch, dass etwa Roger Lewentz immer noch Vorsitzender der größten Regierungspartei ist. Und dass die Ministerpräsidentin immer noch kein einziges Mal wirklich um Entschuldigung für das Versagen in Teilen der Regierung und der Verwaltung gebeten hat.“ (Beifall der CDU, bei der AfD und bei den FREIEN WÄHLERN) Es mutet zutiefst schändlich an, dass die Vizepräsidentin als Einreisegrund genau diese schlimme Katastrophe zur eigenen Steigbügelhilfe nimmt. Wie schräg, wie abgebrüht muss man drauf sein, einen solchen Antrag zu konstruieren mit den schrecklichen Bildern vor Ort im Kopf, mit diesen Bildern vor dem inneren Auge? Meine Damen und Herren, das ist zutiefst perfide. (Beifall der CDU, bei der AfD und bei den FREIEN WÄHLERN) Natürlich bleibt die Frage offen, inwieweit der Präsident der ADD in diesen Sachverhalt involviert war. Hat es ihn wirklich nicht interessiert, mit welchen stichhaltigen Gründen seine Vertreterin ein Visum bekommen hat? Wir dürfen gespannt sein, ob und welche Zeichnungsvermerke wir auf dem Genehmigungsschreiben der amerikanischen Stellen finden, das aus meiner Sicht nicht als Privatpost an Frau Hermann gekommen ist, sondern wohl eher über den Dienstweg verschickt wurde. Der Untersuchungsausschuss wird dem mit Sicherheit noch nachgehen. Man ist geneigt, davon auszugehen, dass der Präsident hier möglicherweise mehr wusste. Eine so zentrale Figur einer damals aktuellen Katastrophenlage fährt nicht einfach so weg, meine Damen und Herren. (Beifall der CDU, bei der AfD und bei den FREIEN WÄHLERN) So geht also die Geschichte, wie so oft bei den Sozialdemokraten in RheinlandPfalz, man macht sich die Welt, wie sie einem gefällt, was nicht passt, wird passend gemacht. Wenn das nicht geht, kennt man jemanden, der einem hilft, gerne auch in passende Ämter mit Zusagen für Fördermittel, Beförderungen oder mit einer netten Dienstreise. (Beifall der CDU, bei der AfD und vereinzelt bei den FREIEN WÄHLERN – Zuruf von der FDP) Frau Ministerpräsidentin, Sie bleiben in dieser Affäre merkwürdig stumm. Verständlich, geht es doch um eine enge politische Vertraute von Ihnen, die Sie über Jahre protegiert und gefördert haben. Sie höchstpersönlich setzten Ihre Weggefährtin und Stellvertreterin im Trierer SPD-Vorsitz vor zehn Jahren zunächst als Vize der SGD-Nord ein. 2016 ging es weiter die Treppe hoch als Vizepräsidentin der ADD. Noch vor wenigen Wochen würdigten Sie Frau Hermann, sie habe die ADD in herausragender Weise geprägt. Sollte ihr daher der Ruhestand noch vergoldet werden an der Spitze des neu zu gründenden Vereins Zukunftsregion Ahr, einer Idee, die aus der Staatskanzlei kam, aus der aber, wie wir wissen, jetzt nichts mehr wurde? (Glocke des Präsidenten) Meine Damen und Herren, alles Weitere in Runde zwei. (Beifall der CDU, bei der AfD und bei den FREIEN WÄHLERN)
Hendrik Hering
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Abgeordneter von Heusinger.
Carl-Bernhard von Heusinger GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Innenministerium hat uns im vergangenen Sonderinnenausschuss am 22. Februar 2023 über das Disziplinarverfahren gegen die ehemalige Vizepräsidentin der ADD ausführlich informiert. Das war einen Tag, nachdem das Disziplinarverfahren durch den ADD-Präsidenten eingeleitet wurde. Auch ich möchte mich bei Ihnen, sehr geehrter Herr Minister, an dieser Stelle dafür bedanken, dass Sie das Parlament frühzeitig und so offen eingebunden haben. Es liegt in der Natur der Sache, dass im laufenden Disziplinarverfahren nicht viel gesagt werden kann. Man sieht es aber an dem Antrag und an Ihrem Beitrag, Herr Schnieder, es geht Ihnen überhaupt nicht um die Sache selbst, es geht Ihnen nur darum zu polemisieren und vorzuverurteilen. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie vereinzelt bei der SPD und bei der FDP – Zurufe der Abg. Gordon Schnieder, CDU, und Michael Frisch, AfD) Es handelt sich um eine Personalangelegenheit. Es geht um einen Sachverhalt, der erst geklärt werden muss und nicht vorher zu beurteilen ist. (Zuruf des Abg. Gerd Schreiner, CDU) In diesem Verfahren werden Unterlagen bewertet, Zeugen werden möglicherweise gehört. All das wird ausgewertet. Dann greift das Landesdisziplinargesetz mit Blick auf die Ergebnisse, die daraus resultieren. Die Ermittlungsführung liegt ausschließlich beim Innenministerium und nicht beim Parlament oder irgendwo anders, erst recht nicht bei der Öffentlichkeit. (Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD, und weitere Zurufe von der CDU) Ich weiß daher nicht, welcher Erkenntnisgewinn sich aus dieser Aktuellen Debatte ergeben soll. Ich gehe davon aus, dass die Ermittlungen im Rahmen des Disziplinarverfahrens zügig erfolgen und der Verdacht, der im Raum steht, entweder bestätigt oder verworfen wird. Wenn er sich bestätigt, wenn das, was im Raum steht, sich bestätigen sollte, dann muss man natürlich sagen, dass wäre in aller Deutlichkeit zu beanstanden, aber, wie gesagt, es ist ein internes Disziplinarverfahren. Sie nutzen diese Aktuelle Debatte, um zu polemisieren, vorzuverurteilen und nicht zur Sache in irgendeiner Form beizutragen. Da kann ich nur den Kopf schütteln. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)
Hendrik Hering
Für die FDP-Fraktion spricht Abgeordneter Fernis.
Philipp Fernis FDP
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Innenminister hat die vergangene Sondersitzung des Innenausschusses genutzt, um den Innenausschuss und mit dem Innenausschuss die Öffentlichkeit darüber zu informieren, dass gegen die frühere Vizepräsidentin der ADD ein Disziplinarverfahren eingeleitet wurde, und über den Gegenstand dieses Verfahrens informiert. Dieser Schritt allein verdient großen Respekt. Dieser Schritt verdient großen Respekt, weil es sich um eine sensible Personalangelegenheit handelt, die dem Grunde nach ausdrücklich nicht der Öffentlichkeit zugänglich ist. Es geht hier tatsächlich jedes Mal wieder um eine – das will ich bewusst sagen – Einzelfallabwägung auch gegenüber den berechtigten Interessen von politischen Beamtinnen und Beamten, gegebenenfalls nicht einer öffentlichen Vorverurteilung, wie wir sie heute erlebt haben, ausgesetzt zu werden. In dieser Abwägung, weil es sich um eine politische Beamtin handelt, hat der Innenminister dennoch entschieden, zum frühestmöglichen Zeitpunkt Öffentlichkeit und Parlament in Kenntnis zu setzen, weil er ein – das teile ich – berechtigtes Informationsinteresse auch der Öffentlichkeit angenommen hat. Herr Abgeordneter Frisch, Herr Abgeordneter Schnieder, sich in dieser Situation zum jetzigen Informationsstand aber hier hinzustellen und in dieser Art und Weise die Betroffene in einem Verfahren vorzuverurteilen, ist schlicht und ergreifend hochgradig unanständig. (Abg. Michael Frisch, AfD: Das habe ich überhaupt nicht gemacht! – Unruhe bei der SPD) Das ist schlicht und ergreifend hochgradig unanständig. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir haben uns aus wirklich guten Gründen dafür entschieden, dass wir Rechtsprechung nicht mehr auf dem Marktplatz der öffentlichen Meinung machen, sondern dafür geordnete rechtsstaatliche Verfahren haben. Daran sollten wir uns auch an dieser Stelle halten. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Herr Frisch, ich habe Ihnen hier zugegebenermaßen jedes Mal widersprochen, aber Sie verbreiten immer diese Legende, bei der AfD handele es sich um eine Rechtsstaatspartei. Bei der AfD handelt es sich um eine Rechtspartei im Staat Deutschland und nicht um eine Rechtsstaatspartei. Das haben Sie hier wieder relativ eindrücklich bewiesen. Gelegentlich hilft ein Blick ins Gesetz bei der Rechtsfindung. Deswegen möchte ich doch mit Erlaubnis des Präsidenten an dieser Stelle, nach dem, was Sie aus dieser Aktuellen Debatte gemacht haben, § 25 Abs. 2 Untersuchungsausschussgesetz zitieren: „Vor Abschluß der Beratung über die Abfassung des schriftlichen Berichts (§ 28 Abs. 1) sollen sich die Mitglieder und Ersatzmitglieder einer öffentlichen Beweiswürdigung enthalten.“ (Zurufe von der SPD) Sie haben hier das Gegenteil gemacht. Sie haben das gemacht, was die AfD immer tut. Sie haben vorverurteilt, Sie haben polemisiert, Sie haben an einer Aufklärung in der Sache keinerlei Interesse. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Heiterkeit des Abg. Michael Frisch, AfD) Sie haben ein Interesse daran, Dinge zu finden, mit denen Sie Verantwortliche in den Dreck ziehen können. Darum geht es Ihnen. Das können Sie so machen. Auch das habe ich hier schon öfter gesagt. Ihre Freiheit, hier Unsinn zu reden, werde ich immer verteidigen. (Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Ich werde es allerdings dann auch immer als das bezeichnen, was es ist: grober Unsinn. Den Rest überlassen wir rechtsstaatlichen Verfahren. Das ist eine große Errungenschaft in diesem Land. Nachdem der Innenminister in dieser Form transparent vorgegangen ist, bin ich davon überzeugt, dass auch das Verfahren mit der gebotenen Konsequenz geführt wird. Ich will mich in einer Frage dem Innenminister ausdrücklich anschließen. Sollten sich die Vorwürfe als wahr erweisen, ist das ein Verhalten, das in der Tat zutiefst politisch zu missbilligen ist. Jenseits des Politischen entscheiden darüber Verwaltungsbehörden und gegebenenfalls unabhängige Gerichte. Zu deren Schutz sind wir zu allererst in diesem Parlament berufen. Herzlichen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Hendrik Hering
Für die FREIEN WÄHLER spricht Abgeordneter Wefelscheid.
Stephan Wefelscheid FREIE WÄHLER
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Dass die Vizepräsidentin a. D. der ADD, die Abteilungsleiterin der Abteilung für Bevölkerungsschutz war – immerhin die Abteilung, in der das Referat Katastrophenschutz angesiedelt ist –, während der schwierigsten Phase in den Tagen nach der Flut in den Urlaub fährt, ist für sich genommen schon ein Skandal. Wenn man dann aber noch erfährt, Herr von Heusinger, ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten aus dem Sprechvermerk des Innenministeriums, der „Verdacht steht im Raum, dass die politische Beamtin im Ruhestand im Juli 2021 einen dienstlichen Anlass konstruiert haben könnte, um für eine private Reise in die USA eine Einreisegenehmigung von den US-Behörden zu erhalten“, dann ist das ein Skandal im Skandal. Meine Damen und Herren, wenn Herr von Heusinger sagt, es gebe kein öffentliches Interesse an einer Plenardebatte, (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das habe ich aber nicht gesagt!) dann muss man sich eigentlich nur den Sprechvermerk des Innenministers ansehen. Mit Ihrer Erlaubnis zitiere ich daraus noch einmal. Dort sagte er: „Ich werde Ihnen heute über ein Disziplinarverfahren bei der ADD berichten. Über solche Verfahren berichten wir in der Regel nur, wenn es ein entsprechendes öffentliches Interesse gibt.“ (Beifall der FREIEN WÄHLER, der CDU und der AfD –
Gordon Schnieder CDU
So ist das!) „Dies ist“, so der Innenminister, „aus unserer Sicht in diesem Fall gegeben. Wir halten es für geboten, hierüber das Parlament schnellstmöglich zu informieren.“ Deswegen ist es auch nur folgerichtig, dass sich das Parlament in einer Aktuellen Debatte mit dieser Thematik befasst. Herr Ebling, ich bin Ihnen allerdings auch dankbar, dass Sie diesen Schritt gegangen sind und wir kein Katz-und-Maus-Spiel spielen müssen, über Anfragen herauszukitzeln, wie die Verhältnisse sind. Sie haben bei Ihrem Antritt gesagt, dass Sie unvoreingenommen an diese Aufarbeitung der Flutkatastrophe herangehen. Insofern, wie gesagt, bin ich Ihnen dankbar, dass Sie proaktiv auf den Innenausschuss zugegangen sind, auch deshalb, weil – wir haben das Verhältnis zum Untersuchungsausschuss eben angesprochen – es für die politische Bewertung der Frage im Untersuchungsausschuss meines Erachtens irrelevant ist, ob sie in den Urlaub geflogen ist und dabei ein Einreisevisum erschlichen hat oder nicht. Wir müssen im Rahmen des Untersuchungsausschusses prüfen: Waren die Verantwortlichen bei der Bewältigung der Flutkatastrophe vor Ort? – Nein, das war sie nicht. Gab es einen Anlass dafür? – Ja, sie hatte einen Urlaubsantrag eingereicht. War er genehmigt oder nicht? – Ja, er war genehmigt. Dann haben wir als Untersuchungsausschuss eigentlich zu bewerten, warum dieses Fehlen gerechtfertigt sein könnte oder nicht. Hier haben wir divergierende Ansichten. Die Ampel-Fraktionen vertreten die Ansicht von Thomas Linnertz, dass es durchaus möglich gewesen und er in der Lage gewesen sei, das zu bewältigen. Ich persönlich habe dort eine andere Einschätzung. Ich selbst habe das schon als Skandal bezeichnet; denn wir haben im Untersuchungsausschuss mannigfaltige Zeugen gehört. (Abg. Michael Frisch, AfD: So ist es!) Das haben wir in der Zeitung alle lesen können, dass unter anderem die Bundesakademie für Bevölkerungsschutz Hilfe angeboten hatte, die aber abgelehnt wurde. Wir haben Zeugen gehört. Von der Branddirektion München war ein Mitarbeiter im Lagezentrum, der sagte, S1 bis S6 sei unklar gewesen, das Mindset habe gefehlt. Wir haben gehört, dass es unterschiedliche Interpretationen der DV 100 gab. Herr Ebling, es hätte aus meiner Sicht nahegelegen, dass die Abteilungsleiterin, die für den Bevölkerungsschutz originär zuständig ist, nicht in den Urlaub fliegt, sondern sie, wenn die Erkenntnisse vorliegen, dass es schwierig ist, auswärtige Hilfskräfte aus anderen Bundesländern in der Leitstelle zu integrieren, hingeht und zum Beispiel Richtlinien oder Stabsordnungen entwirft. Das wäre aus meiner Sicht ihre Aufgabe gewesen. (Beifall der FREIEN WÄHLER, bei der CDU und bei der AfD) Dass sie aber – Sie haben selbst diesen Verdacht im Innenausschuss vorgetragen – einen Einreisegrund konstruiert haben könnte – das haben wir eben vom Kollegen Schnieder gehört, er sprach von Abgebrühtheit –, ist aus meiner Sicht ein Punkt, bei dem man sich ein Sittengemälde von emotionaler Kälte zeichnen kann; denn sie war drei Tage vor Ort gewesen. Sie hat ausgeführt, dass sie gesehen hat, welche Probleme auch bei der Abfallbeseitigung bestehen, dass Straßen nicht geräumt werden können. In einer solchen Situation von sich aus zu sagen, ich bleibe nicht hier, sondern dann noch – so ist der Verdacht im Raum – etwas zu konstruieren, um ein Visum zu bekommen, um die Familie in Sacramento zu besuchen, kann man aus meiner Sicht – ich habe vorher davon gesprochen, dass sie die Flucht vor der Verantwortung antritt – schon von politischer Fahnenflucht sprechen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN, bei der CDU und bei der AfD) Meine Damen und Herren, abschließend – ich habe noch 20 Sekunden – möchte ich darauf eingehen, dass auch ich über die Brücke noch nicht gehe. Herr Ebling hatte Herrn Linnertz soweit in Schutz genommen, dass er sagte, Herr Linnertz sei in das Vorgehen nicht involviert. Ich halte das für wenig glaubwürdig, einfach aus dem Grund, dass man als Präsident eigentlich weiß, was seine Abteilungsleiter tun. (Abg. Michael Frisch, AfD: Wissen sollte!) Ich halte es für merkwürdig anzunehmen, dass ein Präsident nicht im Bilde gewesen sein sollte über das, was seine Abteilungsleiterin tut. Das werden wir uns beim weiteren Disziplinarverfahren ansehen. Ich habe schon Akteneinsicht beantragt. Ich bin gespannt, was da noch alles zutage kommt. Vielen Dank.
Hendrik Hering
Für die Landesregierung spricht Innenminister Ebling.
Michael Ebling
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Der Innenausschuss wurde im Rahmen der Sondersitzung am 22. Februar unmittelbar über den hier thematisierten Sachverhalt informiert. Ich möchte ausschließlich über diesen thematisierten Sachverhalt sprechen. Ich möchte hier nicht über die boshaften Verdrehungen des Abgeordneten Frisch sprechen. Ich finde es auch nicht angemessen – das ist meine Bewertung –, dieses Thema in 7 Minuten im Rahmen einer Aktuellen Debatte zu versuchen abzuhandeln. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Ich habe mich entschlossen, das Parlament schnellstmöglich über das eingeleitete Disziplinarverfahren gegen die ehemalige ADD-Vizepräsidentin in Kenntnis zu setzen. Es ist hier mehrfach angesprochen worden. Ich sehe ein öffentliches Interesse für diesen Vorgang. Die wesentlichen Punkte habe ich in der öffentlichen Sitzung des Innenausschusses dargestellt. Diese sind, dass der ADD-Präsident am 21. Februar das erwähnte Disziplinarverfahren eingeleitet hat, der Präsident der ADD zuvor vom Innenministerium mit der Aufklärung des Sachverhalts beauftragt wurde und im Ergebnis der Verdacht im Raum steht, dass die politische Beamtin im Ruhestand im Juli 2021 einen dienstlichen Anlass konstruiert haben könnte, um für eine private Reise in die USA eine Einreisegenehmigung von den US-Behörden zu erhalten. Die Reise wurde von der Beamtin im Ruhestand ausschließlich selbst finanziert. Es handelte sich ausdrücklich nicht um eine Dienstreise, und ja, Einzelheiten sind Teil der Prüfungen im Rahmen des Disziplinarverfahrens. Meine Damen, meine Herren, ich habe ebenfalls darüber informiert, dass der ADD-Präsident nicht in den Vorgang eingebunden war und erst durch die Aufklärungsbitte des Innenministeriums Kenntnis von dem in Rede stehenden Sachverhalt erlangte. Er hatte den Urlaubsantrag der ehemaligen Vizepräsidentin im Frühjahr des Jahres 2021 genehmigt. Er kannte das Reiseziel. Weitere Details der Reise, insbesondere Möglichkeiten zur Einreise, sind nicht Teil eines Antrags auf Erholungsurlaub. Urlaubsgesuche müssen auch grundsätzlich nicht begründet werden. Es wird lediglich die Dauer eines Urlaubs zur Genehmigung vorgelegt. Dass der Präsident die genauen Umstände einer möglichen Einreise nicht hinterfragte, daraus ist kein Vorwurf zu machen. Er hatte von einer rein privaten Reise auszugehen. Dass allgemein gesprochen ein Dienstvorgesetzter einen Urlaubsantrag auf Einreisebestimmungen überprüft, ist mit Verlaub realitätsfern. Zudem hatte er, wie Sie alle wissen, die extrem herausfordernde Aufgabe als Gesamteinsatzleiter übernommen. Der ADD-Präsident kümmerte sich zu dieser Zeit ausschließlich um die Krisenbewältigung und hielt sich ständig im Ahrtal auf. Auch das ist eine bekannte Tatsache. Meine Damen, meine Herren, ich habe dem Innenausschuss klar gesagt – ich wiederhole das in aller Klarheit –, sollte sich der in Rede stehende Vorwurf bestätigen, wäre ein solches Verhalten in aller Deutlichkeit zu missbilligen. Ich habe aber auch betont, dass dies nun im Rahmen des angestoßenen Disziplinarverfahrens aufzuklären ist. Selbstverständlich darf und muss man von der Landesregierung erwarten können, dass die Ermittlungen dabei nach rechtsstaatlichen Grundsätzen geführt werden. Weitere Details wurden daher in vertraulicher Sitzung des Innenausschusses dargestellt, um das Parlament weiterhin transparent und unmittelbar zu informieren. Darüber hinaus wurden dem Parlament im Nachgang der Sitzung zentrale Dokumente des Vorgangs zur Einsicht zur Verfügung gestellt. Da es sich um eine Personalangelegenheit handelt, sage ich noch einmal mit allem Verständnis, dass sich die ADD und das Innenministerium auch in Zukunft nur dann öffentlich in der Angelegenheit äußern werden, wenn das rechtlich und unter Berücksichtigung der Fürsorgepflicht gegenüber der Beamtin auch vertretbar ist. Diesen Anspruch auf ein rechtsstaatliches Verfahren haben alle Beamtinnen und Beamten in unserem Land. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Hendrik Hering
Für die AfD-Fraktion spricht Abgeordneter Frisch.
Michael Frisch AfD
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir schauen hier auf das Sittengemälde einer politischen Elite, der das eigene Überleben offenbar wichtiger als das Wohl des ihr anvertrauten Landes und seiner Bürger ist. (Zuruf von der SPD: Meine Güte!) „Wir erkennen hier ein Muster, das sich wiederholt, Nürburgring, Hahn und jetzt das Ahrtal. Es wird vertuscht und getäuscht, Realitäten werden verleugNotfall ein Bauernopfer gebracht.“ Diese Worte stammen aus meiner Rede, die ich am 13. Oktober 2022, nur einen Tag nach dem Rücktritt des früheren Innenministers, im Plenum gehalten habe. Mit der Affäre Hermann hat dieses Sittengemälde eine weitere Facette bekommen. In geradezu exemplarischer Weise offenbart sie das vollständige Versagen der SPD-geführten Landesregierung im Rahmen der Flutkatastrophe, das ich vorhin noch einmal kursorisch zusammengestellt habe. Meine Damen und Herren zur Linken, ich weiß, das tut weh. (Zuruf des Abg. Josef Winkler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dabei reden wir nicht nur über eine Summe von Einzelfällen. Hier zeigt sich vielmehr eine grundsätzliche Haltung, die sich wie ein roter Faden durch die Regierung und die Spitzen der ihr nachgeordneten Behörden zieht. (Abg. Hans Jürgen Noss, SPD: Das gehört nicht zum Thema!) Hier zeigt sich eine Kultur der Abgehobenheit und der Verantwortungslosigkeit, der jegliches Gespür für die Bedürfnisse der Menschen verloren gegangen ist, Inkompetenz, mangelnde Empathie, keine Einsicht in die eigenen Fehler und keine Bereitschaft, die notwendigen Konsequenzen daraus zu ziehen. Stattdessen anmaßende Selbstgerechtigkeit, schamloses Kleben am Amt, in dem man sichtlich überfordert ist, lockerer Umgang mit der Wahrheit, um egoistische Interessen durchzusetzen, und nicht zuletzt der Erhalt der Macht um jeden Preis. (Abg. Hans Jürgen Noss, SPD: Worüber reden Sie überhaupt?) Meine Damen und Herren, das sind die Sumpfblüten, die auf 30 Jahre altem rotem und inzwischen auch grünem Filz gedeihen. (Abg. Hans Jürgen Noss, SPD: Um was geht es denn jetzt?) Man regiert nach Gutsherrenart, hält sich für unangreifbar und handelt nach dem Motto „Uns kann man ja doch nichts“. (Glocke des Präsidenten) Kein Wunder, dass sich immer mehr Menschen angewidert von der Politik abwenden und das Vertrauen in unseren Staat verlieren. (Glocke des Präsidenten)
Michael Frisch AfD
Eine Zeitenwende tut Not, (Zuruf von der SPD: Thema!) auch in Rheinland-Pfalz. Vielen Dank, meine Damen und Herren. (Beifall der AfD)
Hendrik Hering
Für die CDU-Fraktion spricht Abgeordneter Schnieder.
Gordon Schnieder CDU
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Erst einmal darf ich Kollegen Wefelscheid für die Klarstellung danken. Natürlich ist das ein öffentliches Verfahren. Natürlich sprechen wir darüber, weil es sonst gar keinen Grund dafür gegeben hätte, dass es der Minister im Innenausschuss angesprochen hat. (Zuruf des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sei es, weil es dieses besondere Interesse gibt oder weil man vorgreifen wollte, da der U-Ausschuss die Sachen doch in den Unterlagen findet. Damit ist es aber spätestens öffentliches Interesse geworden. (Beifall der CDU, der AfD und der FREIEN WÄHLER) Meine Damen und Herren, hier geht es nicht nur um irgendeine Affäre, sondern hier geht es auch um Haltung, die wir von einer Spitzenbeamtin erwarten können, zu ihrem Dienstverständnis. (Abg. Michael Frisch, AfD: So ist es!) Privaturlaub in einer Zeit, in der ehren- und hauptamtliche Helfer bis zum Umfallen in Flutgebieten schufteten, Menschen um Angehörige weinten, buchstäblich auf den Trümmern ihres Lebens standen, aus dem ganzen Bundesgebiet Menschen anreisten, die ihren eigenen Urlaub opferten, um anzupacken. Was sich Frau Hermann geleistet hat, ist genau das Gegenteil von Pflichtbewusstsein, meine Damen und Herren. (Beifall der CDU, der AfD und der FREIEN WÄHLER) Das ist das Gegenteil von dem, was wir von einer Behörde erwarten dürfen, und das noch in einer furchtbaren Notsituation. Meine Damen und Herren, gerade in Krisenzeiten müssen sich doch die Menschen darauf verlassen können, bestmöglich geschützt zu sein und unterstützt zu werden. Meine Damen und Herren, wir erwarten vom neuen Innenminister und auch von der Ministerpräsidentin, dass sie mit den umfänglichen Aufklärungsversprechen ernst machen, dass sie nicht dulden, wenn ausgerechnet die Vizepräsidentin des rheinland-pfälzischen Katastrophenschutzes die Menschen im Ahrtal benutzt, um in Urlaub zu fahren. Diese Landesregierung steht für ein schwerwiegendes Staats- und Organisationsversagen während und nach der Flut. (Beifall der CDU, der AfD und der FREIEN WÄHLER) Was für ein trauriger Teil dieser Geschichte. Vielen Dank. (Anhaltend Beifall der CDU, der AfD und der FREIEN WÄHLER)
Hendrik Hering
Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit ist der zweite Teil der aktuellen Debatte beendet. Wir kommen zu Punkt 7 c der Tagesordnung: Mittelstandsbericht 2022 Besprechung des Berichts der Landesregierung (Drucksache 18/5112) auf Antrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP Die FDP-Fraktion hat von ihrem Optionsrecht Gebrauch gemacht. Für die antragstellende Fraktion spricht Abgeordneter Wink.
Steven Wink FDP
Verehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Zu Beginn lassen Sie mich sagen – wir wiederholen das immer wieder –, der Mittelstand hat eine große Bedeutung. 99 % – das zeigt auch der vorliegende Bericht – der Unternehmen in Rheinland-Pfalz zählen zum Mittelstand, ob das das Sanitätshaus ist, das Hotel, das Restaurant oder auch Unternehmen sind, die in der Krise, in der Pandemie-Zeit große Erfolge ins Land geführt haben. (Vizepräsidentin Astrid Schmitt übernimmt den Vorsitz) Der Mittelstandsbericht zeigt uns die Analyse der Lage, er zeigt erfreuliche Entwicklungen, aber er zeigt auch Herausforderungen oder Aufgaben, die sich gestellt hatten oder die sich für die Zukunft stellen. Im Jahr 2021 hatten wir unter anderem auch Nachwirkungen und Auswirkungen durch Corona. Einige Unternehmen wurden dadurch und gerade auch durch die weltweite Lieferkettenproblematik und die Lieferschwierigkeiten in Mitleidenschaft gezogen, aber auch Bereiche wie Kunst, Unterhaltung oder Erholung, also die sonstigen Dienstleistungen, hatten in den Zeiten zu kämpfen. Wichtig war, dass das Land im Schulterschluss mit dem Bund hier viele Hilfen zur Verfügung gestellt hat, ob das die Bundeshilfen waren, ob das die Kurzarbeit war, ob das Corona-Steuerentlastungsgesetze waren. Trotz dieser Pandemie hatten wir auch erfreuliche Aspekte. BioNTech zum Beispiel hat im Schulterschluss mit der Gesundheitswirtschaft zum gesamtwirtschaftlichen Aufschwung in Rheinland-Pfalz beigetragen. Die Leistungen dieser Branchen konnten sogar über den Stand aus dem Jahr 2019 angehoben werden. Dies führte zu neuen Arbeitsplätzen und zur Stabilität der Erwerbstätigkeit. Während das Bruttoinlandsprodukt in Deutschland im Jahr 2021 um 2,9 % gestiegen ist, ist es in Rheinland-Pfalz um 9,6 % gestiegen. Das ist eine hervorragende Leistung der Wirtschaft in unserem Land. Auch das Baugewerbe hat mit der guten Konjunktur in dieser Zeit ein 2,1%iges Umsatzplus generiert. Die mittelständischen Betriebe im Bereich Handel, Instandhaltung und Reparatur zeigten sich als große Ausbilder. Bei allen Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern gab es 56.400 Auszubildende. Davon waren 13.100 in dieser Branche in Ausbildung. Dass diese Krise überstanden wurde, war aber auch ein Aspekt des Zusammenhalts der Gesellschaft in unserem Land, aber auch der stabilen Wirtschaft und dem Engagement der Wirtschaft in unserem Land und vor allem der Unternehmerinnen und Unternehmer allen voran. Deshalb ist es wichtig, auch in der Zukunft die Rahmenbedingungen für die Wirtschaft gut aufzustellen, der Wirtschaft Möglichkeiten zu geben, (Unruhe im Hause – Glocke der Präsidentin) international wettbewerbsfähig zu bleiben und international noch stärker zu werden. Wichtig ist hierbei die Fach- und Arbeitskräftegewinnung. Deshalb finden wir es als FDP-Fraktion auch wichtig, dass wir die Maßnahmen für die inländische Aus- und Weiterbildung weiter im Fokus haben, weiter denken, stärken und fördern, aber auch das strukturierte Einwanderungsgesetz nun ebenfalls von Rheinland-Pfalz durch die Landesregierung, durch die Ministerin mit dem Bund mit verhandelt wird. Gleiches gilt für Maßnahmen wie die Innovationsförderung, die Förderung im Handwerk, die Verkehrsinfrastruktur, aber auch die Start-up-Förderung sowie dem Wachstumsfonds. Wir danken Ministerin Daniela Schmitt und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Haus, dass sie stetigen Einsatz zeigen, für die Wirtschaft ansprechbar sind, da sind und Maßnahmen umsetzen; denn die Maßnahmen zeigen Wirkung. Ich darf sagen, die Gleichung ist letztendlich ganz einfach: Je stärker die Wirtschaft, umso mehr Arbeitsplätze schafft sie, und desto höher ist unser Wohlstand; denn jeder Euro, den wir ausgeben, muss durch die starke Wirtschaft, die wir haben, erst einmal verdient werden. Vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Astrid Schmitt
Bevor ich der nächsten Rednerin das Wort erteilen darf, begrüße ich ganz herzlich eine weitere Besuchergruppe bei uns, und zwar sind das Schülerinnen und Schüler des Gutenberg-Gymnasiums in Mainz, 11. Jahrgangsstufe, die zweite Gruppe aus dem Schulklassenprogramm. Seien Sie herzlich bei uns willkommen! (Beifall im Hause) Jetzt spricht für die SPD-Fraktion Abgeordnete Dr. Köbberling.
Dr. Anna Köbberling SPD
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mittelständische Unternehmen, also solche mit weniger als 250 Beschäftigten, stellen in unserem Land 99 % aller Unternehmen, 60 % aller Beschäftigten und 56 % aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Sie generieren 41 % aller Umsätze und 71 % aller Ausbildungsverhältnisse. Deshalb sollte man den Mittelstand noch einmal gesondert betrachten, wenn man die gesamtwirtschaftliche Lage in unserem Land analysieren möchte und daraus eine erfolgreiche Wirtschaftspolitik ableiten will. Seit dem Jahr 2011 gibt es deshalb einen Mittelstandsbericht mit einer Fülle von Analysen, Grafiken und Informationen. Ich möchte an dieser Stelle auch einmal dem Statistischen Landesamt sehr herzlich dafür danken, dass es uns Jahr für Jahr diese verlässliche Grundlage für unsere Arbeit zur Verfügung stellt. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) In diesem Jahr ist aber etwas anders. Der Mittelstandsbericht enthält nicht nur Analysen und Daten, sondern er flankiert diesen Befund auch mit einer politischen Agenda, er liefert also auch Antworten auf die Frage: Was machen wir jetzt mit den Daten, die wir gelernt haben, mit diesem Sachstandsbericht? Damit schaffen wir eine noch nie dagewesene Transparenz, die insbesondere den Unternehmen selbst hilft, die listenartig sehen können, welche Maßnahmen und welche Unterstützungsleistungen es gibt, an denen man möglicherweise selbst partizipieren kann. Die wichtigsten Aussagen dieses Mittelstandsbericht sind erstens: Nach einem sehr starken Rückgang der Anzahl unserer Kleinstunternehmen im letzten Jahr ist die Zahl im Jahr 2021, auf das sich dieser Bericht bezieht, leider noch einmal gesunken. Das betrifft vor allem Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und ist zum Teil auch auf Änderungen in der Statistik zurückzuführen. Es wurden nämlich neue Umsatzuntergrenzen zugrunde gelegt, ab wann ein Unternehmen überhaupt als Unternehmung zählt. Der Hauptgrund dürfte aber weiter in der Corona-Pandemie zu finden sein. Darauf deutet auch hin, dass die Zahl der Unternehmen vor allem im Gastgewerbe und in den Bereichen Kunst, Unterhaltung und Erholung am deutlichsten gesunken ist. Zweitens: Die Zahl der Beschäftigten ist hingegen nur sehr geringfügig, nämlich um 0,1 % gesunken. Ich habe gesagt, seit dem Jahr 2011 gibt es den Mittelstandsbericht. Schauen wir einmal auf die Daten seit dem Jahr 2010 zurück, die analysiert werden. Langfristig können wir beobachten, dass die Zahl der Beschäftigten stark gestiegen ist, nämlich um 18 %. Es zeigt sich also, dass der Mittelstand insgesamt robust aufgestellt ist. Allerdings muss man sich auch bewusst machen, dass dieser Bericht auf der Datengrundlage vor dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine und dem dadurch ausgelösten Energiepreisschock erstellt wurde. Drittens: Das längerfristige Wachstum im Handwerk fiel deutlich höher aus als im Mittelstand insgesamt. 22 % unserer mittelständischen Betriebe gehören dem Handwerk an, aber er generiert 24 % des Umsatzes. Wenn man sich dann noch einmal die langfristige Entwicklung seit dem Jahr 2010 anschaut, dann beobachten wir ein Wachstum um 31 %. Am stärksten betrifft dies die Bau- und Ausbauberufe, aber auch das Klimahandwerk ist voll ausgelastet. Hier werden nach Einschätzung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung in Zukunft noch viele Arbeitsplätze und Geschäftsfelder entstehen. Die SPD-Fraktion beschäftigt sich übrigens im Moment noch einmal ganz intensiv mit dem Handwerk. Sie hat eine Reise zu vielen Unternehmen im Land angestoßen, weil wir noch einmal ganz besonders auf die Herausforderungen und Bedürfnisse des Handwerks schauen wollen. In einem Punkt bereitet der Bericht aber leider Sorgen, und zwar ist das beim Thema „Ausbildung“. Im Jahr 2021 wurden 300 Ausbildungsverträge weniger abgeschlossen als im Vorjahr, aber im Jahr zuvor wurden 2.400 Ausbildungsverträge weniger abgeschlossen. Diese Lücke ist nicht wieder aufgeholt worden. Die Landesregierung reagiert darauf mit einer Vielzahl von Maßnahmen, die Berufsförderung in allen Schularten, die Feriencamps zur Berufsorientierung, noch einmal eine halbe Million Euro obendrauf bei der Förderung der Berufsbildungszentren, die Elternkampagne und vieles andere. Wir müssen uns aber auch darüber unterhalten, ob eine von den Gewerkschaften geforderte Ausbildungsgarantie der richtige Weg ist, oder gar das Modell, das es in Bremen gibt mit einer Ausbildungsumlage. Darüber müssen wir intensiv diskutieren. Zum Schluss aber noch eine gute Nachricht. Nach einer wenige Tage alten Umfrage des Bundesverbands mittelständische Wirtschaft blickt die deutliche Mehrheit der Mittelständler optimistisch ins Jahr 2023. Trotz hoher Energiepreise, trotz Fachkräftemangel erwarten über 65 % bei Umsatz und Geschäftslage eine positive Entwicklung. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Astrid Schmitt
Für die CDU-Fraktion hat Abgeordnete Schneider das Wort.
Petra Schneider CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Jedes Jahr veröffentlicht das Landesministerium für Wirtschaft und Verkehr in Zusammenarbeit mit dem Statistischen Landesamt Rheinland-Pfalz den Mittelstandsbericht. Der aktuelle Bericht vom Dezember 2022 befasst sich mit der Situation der mittelständischen Wirtschaft in Rheinland-Pfalz und bezieht sich dabei auf statistische Daten aus dem Jahr 2021. An dieser Stelle möchte ich mich für die Ausarbeitung und Darstellung bei allen Mitwirkenden herzlich bedanken. Der Mittelstand prägt in Rheinland-Pfalz die Wirtschaft, das steht fest; denn mehr als die Hälfte aller sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten im Land arbeitet bei mittelständischen Unternehmen. Darum ist es wichtig, dass der Mittelstand bei der Gesetzgebung berücksichtigt und auf die Probleme eingegangen wird. (Beifall der CDU) Der Schein dieses Mittelstandsberichts trügt allerdings, und die Herausforderungen der Unternehmer werden nicht deutlich abgebildet. Im Bericht wird das Wachstum des BIP, also des Bruttoinlandsprodukts, von Rheinland-Pfalz mit 9,6 % ausgewiesen. Doch dieses enorme Plus ist ein Sondereffekt, insbesondere dem Wachstum von BioNTech und Krisengewinnern geschuldet. Es kann nicht allgemein auf einen florierenden Mittelstand zurückgeführt werden. Kleine und mittlere Unternehmen im Einzelhandel, Handwerk und in der Industrie haben unterdessen mit den Folgen der vielen Krisen und den bürokratischen Herausforderungen schwer zu kämpfen. Während der Pandemie haben viele Unternehmen von den Reserven gelebt, die nun erschöpft sind. Die Explosion der Energiepreise und die Lieferengpässe bedrohen nun viele mittelständische Unternehmen in ihrer Existenz. Besonders in ländlichen Regionen unseres Landes sehen sich viele Betriebe nicht mehr in der Lage, ihr Familienunternehmen fortzuführen. Das hat mir jüngst die Landesinnungsmeisterin der Metzger- und Fleischer-Innung in meinem Wahlkreis bei einem Besuch dort mitgeteilt. Für in Notlage geratene Betriebe, für die KMU, kommen die vom Ministerrat am Dienstag beschlossenen Härtefallhilfen sehr spät. (Beifall bei der CDU –
Gordon Schnieder CDU
Eigentlich zu spät!) Wenn Sie wirklich den Erhalt von innovativen und leistungsfähigen Mittelständlern in Rheinland-Pfalz wollen, sollten Sie schnellstmöglich die landespolitischen Bürokratiehürden abbauen. (Beifall bei der CDU) Zusätzlich werden die Unternehmen durch die Erhöhung der Gewerbesteuerhebesätze, resultierend aus dem neuen LFAG, belastet. Wie sollen kleine und mittlere Unternehmen bei diesen Belastungen noch wettbewerbsfähig bleiben? Wenn der Landesregierung der Mittelstand tatsächlich so wichtig ist, wie es im Bericht dargestellt wird, frage ich mich, warum es genau vier Monate braucht, um Gelder für kleine und mittlere Unternehmen aus dem Härtefallfonds auszuzahlen. Man sollte doch meinen, dass der Ampelregierung hier im Land ein guter Draht nach Berlin zur gleichfarbigen Bundesregierung dabei geholfen hat. Der angekündigte Wumms entlarvt sich immer mehr als eine Enttäuschung für die Unternehmer. Es kommt zu wenig und zu spät. (Beifall bei der CDU) Ein weiterer Punkt, der die Trägheit der Landesregierung verdeutlicht, ist das langsame Handeln beim Thema „Fachkräftemangel“. Wir sprechen schon seit Jahren von diesem Problem, aber effektive und wirksame Maßnahmen wurden bisher leider nicht umgesetzt. Dazu nur das Stichwort „Unbesetzte Ausbildungsplätze“. Unsere jahrelangen stetigen Forderungen nach mehr Jobfüxen, mehr Berufswahlkoordinatoren, bezahlte Schülerpraktika in den Ferien, Incentivierung, mehr Berufsschullehrer, mehr Praktika wurden, wie in den jüngsten Haushaltsberatungen, leider abgelehnt. Im Vorwort zu dem Bericht heißt es von Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt: „Die langjährige Tradition unserer familiengeführten Unternehmen sorgt dafür, dass das unternehmerische Know-how auch künftigen Generationen weitergegeben wird.“ Die Statistik im Mittelstandsbericht und die Stimmen der Unternehmer im Land stellen jedoch ein anderes Bild dar. (Abg. Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER: Genau!) Die nachfolgenden Generationen sind von der überbordenden Bürokratie abgeschreckt und wollen ihre Familienunternehmen nicht weiterführen. Die Landesregierung muss dringend entbürokratisieren und sich daran messen lassen, wie viele landesspezifische Regelungen abgeschafft (Glocke der Präsidentin) bzw. entschärft wurden. (Beifall bei der CDU) Ausreichend Grund und Boden für Gewerbe- und Industrieareale sind das A und O für die Ansiedlung und Erweiterung von mittelständischen Unternehmen. In Rheinland-Pfalz haben sich diese Flächen schon seit Jahren überproportional verknappt. Dadurch stehen die mittelständischen Unternehmen vor großen, fast unlösbaren Herausforderungen für ihre künftigen Entwicklungen und warten schon seit Jahren auf eine entsprechende Unterstützung durch die Landesregierung. (Glocke der Präsidentin) In dieser Erkenntnis hat die Landesregierung im Jahr 2020 eine Konzeptstudie gestartet.
Astrid Schmitt
Frau Kollegin, Ihre Redezeit ist leider abgelaufen.
Petra Schneider CDU
Leider ist bis heute keine konkrete Lösung umgesetzt worden. (Beifall der CDU und bei den FREIEN WÄHLERN)
Astrid Schmitt
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Abgeordneter Dr. Braun.
Dr. Bernhard Braun GRÜNE
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich hätte Ihnen gern noch eine Viertelstunde zugehört, aber das können Sie dann nachher noch vortragen. Meine Damen und Herren, der Mittelstand ist das Rückgrat der Wirtschaft in Rheinland-Pfalz. Natürlich nicht nur in Rheinland-Pfalz, aber Rheinland-Pfalz ist auch dabei ein besonderes Land. Wir haben viel Mittelstand. Wir haben einen erfolgreichen Mittelstand. Wir haben viele, viele Hidden Champions im Mittelstand, und darauf sind wir stolz in Rheinland-Pfalz. Das wollen wir erhalten, als Landesregierung, als Bundesregierung, und ich glaube als jeder einzelne Abgeordnete und jede einzelne Abgeordnete in diesem Parlament. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und bei der FDP) Wir haben 99 % der Betriebe, die im Mittelstand sind. Nun ist das kein Wunder, weil wir nicht so viele Großbetriebe haben, und bei Tausenden Betrieben kommen 99 % beim Mittelstand zustande. Wir haben aber auch viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Mittelstand. Mehr als die Hälfte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind im Mittelstand beschäftigt. Deswegen ist der Mittelstand in Rheinland-Pfalz für das Wachstum, den Wohlstand und die Aufstellung der Wirtschaft so wichtig. Wir haben im Mittelstand die Betriebe, die an die Großindustrie zuliefern. Wir haben im Mittelstand vor allem die Innovation, und ganz wichtig ist für uns alle, wir haben im Mittelstand vor allem auch die Ausbildung. Wenn die großen Betriebe bei der Ausbildung versagen, wissen wir, wir können uns auf das Handwerk verlassen, wir können uns auf die mittelständischen Betriebe verlassen. Zwar ist auch dort die Ausbildung zurückgegangen, aber nicht so stark wie in den anderen Bereichen. Deswegen freuen wir uns, dass dieser Mittelstand in Rheinland-Pfalz innovativ ist, der Mittelstand in Rheinland-Pfalz ausbildungswillig ist und der Mittelstand diese beiden Möglichkeiten in den Vordergrund stellt. So kann der Mittelstand in Rheinland-Pfalz unterstützt und erhalten werden, und das ist unser aller Interesse, meine Damen und Herren. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD sowie der Abg. Cornelia Willius-Senzer, FDP) Wir hatten im Ausbildungsjahr 2021 23.400 Ausbildungsverträge, die neu abgeschlossen wurden. Das ist eine ganze Menge, meine Damen und Herren. Wenn ich als jemand, der aus Ludwigshafen kommt, sehe, wie stark bei der BASF die Ausbildungsverhältnisse in den letzten Jahren zurückgegangen sind – gut, es ist natürlich nicht mehr leicht, Auszubildende zu finden –, dann muss ich sagen, deswegen ist es so toll, dass wir differenziert und divers die Möglichkeit in den einzelnen Bereichen haben, Menschen in Rheinland-Pfalz auszubilden. Wir haben einen Mittelstandslotsen – das heißt, nicht nur der Mittelstand muss gelotst werden, sondern es müssen auch Leute zum Mittelstand gelotst werden, also in beide Richtungen –, und wir haben viele Beratungsangebote in der Regierung, wir haben viele Beratungs- und Förderangebote im Bereich nicht nur des Wirtschaftsministeriums, aber vor allem dort. Wir haben vorhin schon gehört, wir können in Rheinland-Pfalz besonders stolz sein, weil wir auch eine Frauenförderung im Mittelstand haben und dort Gründerinnen und Gründer genauso unterstützen wie in anderen Bereichen. Das ist das Pfund für die Zukunft. Es ist für die Wirtschaft wichtig, dass man eine Perspektive für die Zukunft hat und schauen kann, wo es hingehen kann. Mit unserem Mittelstand in Rheinland-Pfalz können wir stolz darauf sein, dass wir uns darauf verlassen können, wir haben eine Zukunft, meine Damen und Herren. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und bei der FDP) Ich will noch einmal besonders auf die Handwerksunternehmen eingehen. Die Handwerksunternehmen sind – das wissen wir – in Rheinland-Pfalz gut aufgestellt. Auch ich kenne diese Klage der Vorsitzenden der Metzger-Innung. Natürlich gibt es Betriebe, die Schwierigkeiten haben, gerade auch im Handwerk. Die Energiepreise sind stark gestiegen. Gerade energieintensive Betriebe wie Bäckereien und Metzgereien brauchen Strom beispielsweise für die Kühlung, die Heizung und das Backen. Deswegen haben wir Unterstützung angeboten. Es ist so – Sie haben das zu Recht gesagt –, die Unterstützung kommt nicht so schnell, wie man sich die Unterstützung wünscht. Die Unterstützung läuft jetzt aber. Ich kenne hauptsächlich die Klagen, dass es keinen Nachwuchs gibt. Wenn wir sehen, dass Bäckereien und Metzgereien einen Tag die Woche zumachen, liegt es meistens nicht an den Energiekosten, sondern daran, dass sie keine Arbeitskräfte finden. Das ist unser Hauptproblem. Das hatten Sie auch angesprochen. Nun aber für die Arbeitskräfte die Landesregierung verantwortlich zu machen, wenn man eine Bundesregierung hatte, die über viele, viele Jahre – genau 16 –, über 16 Jahre verhindert hat, dass wir Arbeitskräfte aus dem Ausland vernünftig anwerben und andere Maßnahmen umsetzen können, dann ist es doch ein bisschen dünn von der Opposition zu sagen, Arbeitskräftemangel, Energiekrise, an all dem ist die Regierung schuld, damit haben wir nichts zu tun, und eigentlich würden wir uns gern nur beschweren. Meine Damen und Herren, das ist zu wenig von der Opposition. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP – Glocke der Präsidentin) Mehr in der zweiten Runde. Danke. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP –
Gordon Schnieder CDU
Es gibt keine zweite, es gibt auch nicht mehr! – Vereinzelt Heiterkeit im Hause)
Astrid Schmitt
Liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor ich der nächsten Rednerin das Wort erteile, freue ich mich, dass wir weitere Gäste bei uns im Landtag begrüßen dürfen: Auszubildende der Firma Wolfgang Loch und Gemeinderatsmitglieder der Ortsgemeinde Berschweiler sowie Auszubildende des Finanzamts IdarOberstein. Seien Sie uns alle ganz herzlich willkommen! (Beifall im Hause) Für die AfD-Fraktion spricht Abgeordnete Nieland.
Iris Nieland AfD
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrte Kollegen! Vor uns liegt der Mittelstandsbericht 2022, der die Zahlen des Jahres 2021 darstellt. Es ist ein umfangreiches Konvolut und noch einmal deutlich gewachsen gegenüber den letzten Berichten, von 170 auf nunmehr über 200 Seiten. Darin viele Zahlen, dazu viele schöne Formulierungen und Ausdeutungen, und alles in Hochglanz verpackt. Ich will Ihnen dies an einem Beispiel aufzeigen. Ich zitiere dazu, mit Erlaubnis der Präsidentin, aus Ihrem Bericht Ihre Wahrnehmung, Rheinland-Pfalz sei bewusst und resilient, und es sei das einzige Bundesland, das diese Wirtschaftsleistung bereits wieder erreicht habe und über dem Niveau des Jahres 2019 liege. Ja, das ist wirklich eine gute Leistung, aber gleichwohl, wir müssen bedenken – das sollte der Deutlichkeit, Vollständigkeit und Ehrlichkeit halber vonseiten der Landesregierung auch so formuliert werden –, dass dieser Anstieg des BIP in Rheinland-Pfalz bekanntermaßen fast ausschließlich ein BioNTechEffekt ist. Es ist keine generalisierbare Lagebeschreibung der Wirtschaft in Rheinland-Pfalz. (Abg. Carl-Bernhard von Heusigner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Doch!) Die Ausgangslage zu kennen, ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, künftigen Herausforderungen erfolgreich begegnen zu können. So habe ich mich mit Interesse Ihrem Projekt, Ihrem großen Kapitel „Handlungsprogramm Mittelstand“ im Mittelstandsbericht zugewandt und gesucht, was an Konkretem in den Kapiteln steht, die sich mit der Zukunft befassen. Ich will ein paar Beispiele geben. Ihre Rheinland-Pfalz-Agenda für die KMU. Sie verweisen auf ein Maßnahmenpaket der Bundesregierung. Ihre Agenda für die Wirtschaft: in sogenannten Inputpapieren die Transformation analysieren. Interessant ist auch Ihre Demografiestrategie. Es handelt sich um „Gut leben im Alter“. Immerhin stellen Sie in einem Halbsatz fest, dass für die Ansiedlung von Unternehmen eine verkehrsgünstige Lage ein Entscheidungskriterium sein kann. Ansonsten kein Wort über den notwendigen Erhalt und Ausbau von Verkehrsinfrastruktur, keine Aussage über eine belastbare und kostengünstige Energieversorgung, praktisch keine konkrete wirtschaftsfördernde Agenda für den ländlichen Raum und einige wenige Absichtserklärungen, immerhin, ganz am Ende des Berichts zu Möglichkeiten des Bürokratieabbaus. Sie versprechen aber Großes, und ich zitiere: Wir sichern den Wohlstand unseres Landes. – Wenn man Ihren Bericht weiterliest, dann müssten die Investoren hier Schlange stehen. Ich will Ihnen einmal die Realität dagegensetzen; denn was lesen wir in diesen Tagen in den Medien? – In Winnweiler wird geschlossen, wird abgeschaltet. Warnende Stimmen kommen auch aus den Handwerkskammern. Zitat: „Wenn nicht schnell etwas passiert, werden wir bis zum Ende des Jahres eine Pleitewelle erleben, wie wir sie in der Nachkriegszeit noch nicht hatten.“ Auch der Bundesverband der mittelständischen Industrie warnt vor einer Insolvenzwelle unter kleinen und mittleren Unternehmen, und ich zitiere: „Viele Betriebe stehen mit dem Rücken zur Wand und wissen schon jetzt nicht mehr, wie sie die höheren Kosten bewältigen sollen.“ Sehr geehrte Kollegen, die kleinen Unternehmen stehen aber nicht so oft und so prominent in den Medien. Sehr geehrte Kollegen, die kleinen Unternehmen fallen leise. Wir fordern Sie auf, endlich wieder eine vernünftige und zukunftsorientierte Politik anzufassen mit bezahlbarer Energie, einer belastbaren Infrastruktur und Konkurrenzfähigkeit durch Bürokratieabbau. Weg mit der EU-Gängelung. Den Rest schafft eine gesunde Marktwirtschaft. Das hier, sehr geehrte Kollegen, sehr geehrte Landesregierung, Ihr Mittelstandsbericht, ist aber eine große Märchenerzählung. Vielen Dank. (Beifall der AfD)
Astrid Schmitt
Für die Fraktion der FREIEN WÄHLER hat Abgeordneter Wefelscheid das Wort.
Stephan Wefelscheid FREIE WÄHLER
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Mittelstandsbericht zeichnet das Bild eines – ja, wenn auch durch die Corona-Krise – kurzzeitig durchgeschüttelten, dennoch robust und zukunftsfest aufgestellten Landes. Das BIP wächst, die Zahl der Erwerbstätigen lag 2021 um 6,1 Prozentpunkte höher als noch 2010, die preisbereinigte Arbeitsproduktivität sogar ganze 11,3 % höher. Ja, der Bericht befasst sich aber auch mit den Herausforderungen, mit denen sich unser Mittelstand konfrontiert sieht, Klimawandel, internationale Krisen auf der einen, demografischer Wandel, Digitalisierung und weitere Transformationsprozesse auf der anderen Seite. Über die Bedeutung des Fachkräftemangels haben wir uns jüngst im Plenum unterhalten ebenso wie in den Fachausschüssen, und es kann und wird nicht das letzte Mal sein, da der Fachkräftemangel eine der großen Sorgen und Herausforderungen unserer Zeit ist, ein strukturelles Problem, das sich leider mit jedem Jahr verschlimmert. Ein anderes, hochinteressantes Detail ist mir beim Lesen des Berichts sofort ins Auge gesprungen. In meiner Heimatregion Mittelrhein-Westerwald konzentriert sich die Produktivität und Schaffenskraft des rheinland-pfälzischen Mittelstands, und das freut mich als Koblenzer natürlich außerordentlich. (Zurufe von der SPD: Ah! –
Sven Teuber SPD
Endlich!) Ein Drittel aller Mittelständler ist dort angesiedelt. Auf 1.000 Einwohner kommen ganze 40 mittelständische Unternehmen, und diese Unternehmen erwirtschaften zudem noch im Durchschnitt jeweils rund 718.000 Euro Umsatz. In der Westpfalz liegt der Durchschnitt hingegen lediglich bei 585.000 Euro. Das zeigt mir eindeutig, die Region Mittelrhein-Westerwald ist ein wertvoller, leistungsstarker Motor des Mittelstands, in den es sich lohnt zu investieren. (Beifall der FREIEN WÄHLER) Das fordert auch IHK-Präsidentin Szczesny-Oßing im vergangenen Jahr in Koblenz auf dem Sommerabend der Wirtschaft mit klaren Worten, wenn sie sagt – ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin –: „[Eine] mangelhafte Infrastruktur ist ein wesentlicher Standortnachteil für die Unternehmen und schadet der wirtschaftlichen Entwicklung sowie der unserer Arbeitsplätze.“ Unerlässlich für die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts seien demnach Infrastrukturprojekte wie die Mittelrheinbrücke oder der Lückenschluss der A 1, aber auch die Stärkung der Universität in Koblenz. Dem kann ich mich nur anschließen. Gerade unser Mittelstand braucht in der Region gut ausgebildete Ingenieure und Fachleute, die noch eine gewisse Verbundenheit zu ihrer Heimat haben. (Beifall der FREIEN WÄHLER) Ich bin davon überzeugt, dass die von der IHK-Präsidentin geforderte Willkommenskultur für die Wirtschaft der richtige Impuls ist, um den wertvollen Wirtschaftsstandort Mittelrhein-Westerwald zukunftsfest und leistungsstark zu erhalten. Um das zu erreichen, ist es unsere Aufgabe und zuvorderst die der Landesregierung, auf die Bedürfnisse des Mittelstands zu hören und einen geeigneten Rahmen zu schaffen. Doch ob unsere Landesregierung dafür wirklich das nötige Maß an Anpassungswillen und Kritikfähigkeit besitzt, ist derzeit leider fraglich. Im vergangenen Jahr ist der „Bundesländerindex Familienunternehmen“, eine Studie im Auftrag der Stiftung Familienunternehmen, herausgekommen. Damit haben wir uns bereits im Wirtschaftsausschuss befasst, in dem Frau Staatssekretärin Dick-Walther für das Wirtschaftsministerium das katastrophale Abschneiden unseres Landes mit Kritik an dem Design der Studie zu verteidigen versuchte. Den anschließenden Sprechvermerk von Frau Ministerin Schmitt hatte ich mir erlaubt, an die Stiftung Familienunternehmen weiterzuleiten, die daraufhin eine umfassende Entkräftung eben dieser Kritik vorlegte. Im Grunde kann man sagen, dass nicht die Studie, sondern vielmehr die die daran geübte Kritik an wissenschaftlicher Sorgfalt und Stichhaltigkeit vermissen lässt. (Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER: Hört, hört!) Ein Beispiel: Laut Ministerin Schmitt sei die Gewichtung der fünf Subindizes ein wesentlicher Grund für das Erreichen des letzten Platzes. Das Land werde dementsprechend in der Studie methodisch benachteiligt. Dazu zitiere ich mit Erlaubnis der Präsidentin den Studien-Autor Professor Dr. Friedrich Heinemann vom ZEW Mannheim: Abschließend ist festzuhalten, dass das vergleichsweise schlechte Abschneiden von Bundesländern wie Rheinland-Pfalz nicht einfach auf die gewählte Gewichtung im Bundesländerindex Stiftung Familienunternehmen zurückzuführen ist. Es existiert keine Möglichkeit einer Andersgewichtung, die Rheinland-Pfalz zu einer Platzierung in der Spitzengruppe verhelfen würde. – Auch die Qualität und Kohärenz der verwendeten Daten hat Ministerin Schmitt kritisiert und versucht, damit der Studie ihre Belastbarkeit abzusprechen. Besonders unverständlich ist dabei, dass moniert wurde, dass sich Daten zu unterschiedlichen Sachverhalten auch auf unterschiedliche Zeithorizonte, etwa Jahre und Quartale, bezögen. Professor Dr. Heinemann dazu: Bei der aktuellen Erfassung der Daten wurde stets auf die aktuellen verfügbaren Daten zurückgegriffen, was in 78 % der Fälle die Jahre 2020 und 2021 betrifft. – Auch die restlichen Daten seien aktuell bundesweit erhoben und mithin vergleichbar. Frau Schmitt, ob man für einzelne Indikatoren nun quartals- oder jahresweise Daten heranzieht, ist irrelevant für die Belastbarkeit der darauf basierenden Ergebnisse, solange man sich bei den jeweiligen Daten auf einen Zeithorizont beschränkt. In anderem Rahmen werden wir dieses Thema noch einmal aufgreifen. Bis dahin möchte ich unsere Landesregierung und insbesondere Sie, Frau Schmitt, dazu aufrufen, sich die Kritikpunkte aus dem Bundesländerindex als Impuls für die künftige Gestaltung der Rahmenbedingungen in unserem Land zu Herzen zu nehmen; denn gerade dies möchte uns die Studie anbieten, nämlich Ideen und Anhaltspunkte, wo wir unser Land noch weiter verbessern können. Vielen Dank. (Beifall der FREIEN WÄHLER)
Astrid Schmitt
Bevor ich der Landesregierung das Wort erteile, freue ich mich, dass wir weitere Gäste bei uns begrüßen dürfen. Zum einen sind das die Ortsbürgermeister aus der Verbandsgemeinde Arzfeld. Ihnen ein herzliches Willkommen! (Beifall im Hause) Weiterhin haben wir Gäste aus dem Betreuten Wohnen in Andernach. Auch Ihnen ein ganz herzliches Willkommen! (Beifall im Hause) Nun erteile ich sehr gern Frau Staatsministerin Daniela Schmitt das Wort.
Daniela Schmitt
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir heute über den Mittelstandsbericht 2022 debattieren, dann sprechen wir über das, was unsere Wirtschaft in Rheinland-Pfalz ausmacht. Es sind die zahlreichen Unternehmen, egal ob aus Handwerk, aus Handel, Dienstleistungsbranchen, aus der Industrie, aus der Landwirtschaft und dem Weinbau, die Tag für Tag die Erfolgsgeschichte des Wirtschaftsstandorts RheinlandPfalz fortschreiben. Der Wirtschaftsstandort Rheinland-Pfalz, er ist erfolgreich. Er ist solide. Hier stimmt grundsätzlich die Wirtschaftsstruktur. Hier gibt es Wertschöpfung und Innovation. Kurzum, der Mittelstand ist das Rückgrat und Garant für Wohlstand, für Arbeitsplätze und Ausbildungsplätze und letztendlich für Lebensqualität in Rheinland-Pfalz. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Meine Damen und Herren, die vergangenen Jahre waren in jeder Hinsicht herausfordernd für den Mittelstand. Der Beginn der Pandemie ist drei Jahre her, und ebenfalls fast haargenau vor einem Jahr hat Russland die Ukraine überfallen und einen schrecklichen Krieg verursacht. Beides sind einschneidende Ereignisse mit mannigfaltigen Auswirkungen auf die Wirtschaft im Land. In diesen außerordentlichen Zeiten haben das Land, der Bund und die EU massive Hilfe mit historischem Ausmaß ermöglicht. Ich will es noch einmal deutlich machen: Es war richtig, die Hilfen haben gewirkt. Abgeordneter Wink hat darauf hingewiesen, wir haben in Rheinland-Pfalz im Durchschnitt das Vorkrisenniveau bereits wieder übertroffen. Wichtig, meine Damen und Herren, ist mir aber hierbei, noch einmal eines zu betonen: Diese massive Unterstützung war und ist nur möglich, weil wir eine starke Wirtschaft haben und der Staat darauf aufbauend kraftvoll handeln kann. Ein starker handlungsfähiger Staat fußt immer auf einer starken Wirtschaft, und das will ich an der Stelle auch noch einmal einordnen. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Meine Damen und Herren, damit wir die Herausforderungen der Zukunft ähnlich erfolgreich bewältigen können, brauchen wir auch weiterhin eine starke Wirtschaft mit einem starken Mittelstand, und deswegen gilt es, die Weichen für die Zukunft jetzt richtig zu stellen. Deswegen, so wichtig die Hilfen waren und im Falle der Energiepreisbremse nach wie vor noch sind, so wichtig ist es aber auch jetzt wieder, die Rolle des Staates und der Wirtschaft wieder auf die originären Aufgaben zu konzentrieren. Diese Rolle liegt insbesondere darin, die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass der Wirtschaftsstandort Rheinland-Pfalz, ja, dass der Wirtschaftsstandort Deutschland sich im internationalen Wettbewerb behaupten kann. Deswegen sind aus meiner Sicht drei Leitlinien ganz besonders wichtig: Das Erste ist ein international wettbewerbsfähiges System der Unternehmensbesteuerung. Ich sage auch, die aktuell vorliegende Studie des ZEW ist kein gutes Signal für Deutschland. Der zweite Bereich sind genauso international wettbewerbsfähige Energiepreise. Das zu hohe Niveau der Energiepreise in Deutschland trifft nicht nur unseren Mittelstand, sondern auch die energieintensiven Industrieunternehmen. (Abg. Matthias Joa, fraktionslos: Der Energiewende sei Dank! – Weitere Zurufe von der SPD) Der dritte Punkt ist die Frage der Arbeitskräftegewinnung und der Fachkräftegewinnung. Deswegen bin ich auch der Bundesregierung dankbar, (Zurufe aus dem Hause – Glocke der Präsidentin) dass wir jetzt die Grundlagen für ein modernes Zuwanderungsrecht schaffen. Wir brauchen gut ausgebildete Arbeits- und Fachkräfte sowohl aus dem Inland wie auch aus dem Ausland. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Meine Damen und Herren, die Landesregierung tut das Ihre, damit die Weiterentwicklung unserer Wirtschaft im Zeichen von Klimaschutz und Digitalisierung gelingt und unser Mittelstand weiterhin auch erfolgreich bleibt. Ich finde, der Mittelstandsbericht gibt mit dem Handlungsprogramm Mittelstand genau richtige und wichtige Ansatzpunkte. Wir schaffen zukunftsfähige Strukturen. Allein über 80 Millionen Euro werden in diesem und im kommenden Jahr in die Innovationsfähigkeit unserer Unternehmen fließen, aber auch schon jetzt ist der Wirtschaftsstandort Rheinland-Pfalz modern, innovativ und dynamisch. Ich will noch einmal an den Erfolg der Impfstoffentwicklung erinnern, Industrie 4.0, was in RheinlandPfalz seinen Beginn genommen hat, Künstliche Intelligenz, aber auch Themen wie Precision Farming. Bei all dem sind unsere Unternehmen und unsere Forschungseinrichtungen vorne dabei, und das ist auch gut so. (Beifall bei SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Genauso investieren wir in das Thema „Fachkräftegewinnung und Fachkräftesicherung“. Ich will auch noch einmal die Bemühungen für die Arbeits- und Ausbildungsplatzsicherung erwähnen. Gerade auch im Bereich der beruflichen Bildung und im Bereich des Handwerks sind das zwei wichtige Punkte. Meine Damen und Herren, als Standortfaktor sind aber auch die Investitionen in die Infrastruktur ein ganz wichtiges Thema. Deswegen bin ich dankbar, dass das eben schon angesprochen wurde. Wir bieten unseren Unternehmen im Land einen guten Mobilitätsmix. Wir investieren in die Straßen, in die Binnenhäfen und auch in die Schienengüterverkehrsstrecken. Meine Damen und Herren, Investitionen sind das eine, um unseren Mittelstand weiter zu stärken; es braucht aber auch eine gesellschaftliche Haltung. Es braucht Prozesse und Veränderungen. Deswegen will ich noch einmal appellieren, dass wir mehr Menschen für die Selbstständigkeit begeistern. Wir brauchen mehr mutige Gründerinnen und Gründer, Nachfolgerinnen und Nachfolger, damit ähnliche Erfolgsgeschichten wie BioNTech bei uns im Land weiter entstehen. Wir brauchen aber auch viel stärker als bisher ein Bewusstsein. Wohlstand, meine Damen und Herren, ist keine Selbstverständlichkeit. Wir brauchen daher eine stärkere Offenheit für die Belange des Mittelstandes. Deswegen wünsche ich mir beispielsweise mehr Offenheit vor Ort, wenn es darum geht, notwendige Gewerbe- und Industriegebiete weiter zur Verfügung zu stellen, auch mehr Windkraftanlagen zu errichten. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Meine Damen und Herren, Engagement für das eigene Unternehmen, aber auch für die eigene Region ist etwas, was den Mitelstand in Rheinland-Pfalz auszeichnet. Jeder und jede von Ihnen kennt die Persönlichkeiten, die Mittelständlerinnen und Mittelständler, die fest verwurzelt in der Region und engagiert sind. Wenn der Fußballverein wieder einen neuen Trikotsatz braucht, dann ist es der Mittelständler vor Ort, der ihn zur Verfügung stellt. Gleichzeitig ist er hoch innovativ und auf den Weltmärkten erfolgreich. Lassen Sie uns gemeinsam diese Erfolgsgeschichten weiterschreiben. Arbeiten wir daran, damit diese Geschichten auch in Zukunft eine gute Grundlage in Rheinland-Pfalz haben. Herzlichen Dank. (Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Astrid Schmitt
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Dr. Braun, aufgrund der Redezeit der Landesregierung gibt es nun doch die 2 Minuten zusätzlich statt der zweiten Runde. Ich frage aber, gibt es Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dann haben wir diesen Tagesordnungspunkt mit Besprechung des Berichts der Landesregierung erledigt. Ich darf Punkt 8 der Tagesordnung aufrufen: Gesetzentwurf der Fraktion der CDU – Drucksache 18/5568 – Erste Beratung dazu: Heute für morgen – Ein zukunftsfähiger ÖPNV für ein mobiles RheinlandPfalz Antrag der Fraktion der CDU – Entschließung – – Drucksache 18/5569 – Gesetzesfolgenabschätzung zum Landesgesetz zur Änderung des Nahverkehrsgesetzes Antrag der Fraktion der CDU auf Ersuchen an die Landesregierung nach § 53 Abs. 4 Satz 1 GOLT – Drucksache 18/5603 – Es wurde eine Grundredezeit von 5 Minuten vereinbart. Die Fraktion der CDU hat 8 Minuten, die FREIEN WÄHLER haben 6 Minuten. Zunächst begründet ein Mitglied der antragstellenden Fraktion, in dem Fall Abgeordneter Schreiner.
Gerd Schreiner CDU
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Meine sehr geehrten Damen und Herren! In Vorbereitung zu der Rede heute habe ich versucht, einmal herauszubekommen, wie viele Bushaltestellen und Bahnhaltestellen wir in Rheinland-Pfalz haben. Die Zahlen differieren ein bisschen, aber es sind etwa 10.000 Bushaltestellen, die wir haben. Warum erzähle ich das? – Weil ich Sie gerne an eine solche Bushaltestelle morgens um 7.30 Uhr in Rheinland-Pfalz mitnehmen möchte. Da zerbricht nämlich das schöne Bild, das die Landesregierung an diesem Pult gerne vom ÖPNV in Rheinland-Pfalz zeichnet, an der Realität. Kommt der Bus, oder kommt er nicht? Ist der Bus voll, oder ist er leer? Komme ich mit meinem Kinderwagen oder mit dem Rollstuhl hinein oder nicht? Und was kostet es? Kostet es 365 Euro, wie im Koalitionsvertrag versprochen? Kostet es 588 Euro, wie es ab 1. Mai wahrscheinlich kosten wird? Oder kostet es – ganz aktuell hier in Mainz als Beispiel – 855 Euro? Ich möchte Sie mitnehmen in diese Realität an jedem Morgen in RheinlandPfalz, weil es die Realität der Bürgerinnen und Bürger in diesem Land ist und wir an diesem Pult etwas ganz anderes erleben. Die Ministerpräsidentin zeichnet hier immer ein Bild vom Land des Lächelns. Frau Wirtschaftsministerin Schmitt, Sie sagen immer, Rheinland-Pfalz, Gold, alles Gold, Goldstandard, wunderbar. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Stimmt ja auch!) Frau Ministerin Eder, ich war neugierig, wie Sie und Ihr Staatssekretär, Herr Hauer, im Rahmen der Auftaktveranstaltung für das Beteiligungsverfahren zum Nahverkehrsplan das Bild von Rheinland-Pfalz malen würden. Da war ganz klar, wir in Rheinland-Pfalz sind der Vorreiter beim ÖPNV. Frau Ministerin, schön wäre es; (Beifall der CDU und der FREIEN WÄHLER) denn in Rheinland-Pfalz gibt es eine ganz klare Arbeitsteilung: Die Ampel in Mainz malt die schönen Bilder – alles immer schön –, und die Verantwortlichen vor Ort müssen dann sagen, es geht leider nicht, wir haben das Geld nicht. (Abg. Gordon Schnieder, CDU: So ist es!) Diese Arbeitsteilung – good Cop, bad Cop – wollen wir als CDU nicht länger akzeptieren. (Beifall der CDU und der FREIEN WÄHLER) Die Landesregierung malt die schönen bunten Bilder eines vielfältigen, gerecht finanzierten, mit gut ausgebildeten und zu fairen Bedingungen beschäftigten Busfahrern, barrierefreien Haltestellen und, und, und. Die Kommunen sollen es dann – so wörtlich – „in den Grenzen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit“ umsetzen. Was heißt das denn? Was ist das denn, eine Pflichtaufgabe in den Grenzen der finanziellen Leistungsfähigkeit? – Eine Pflichtaufgabe in den Grenzen der finanziellen Leistungsfähigkeit ist keine Pflichtaufgabe mehr. Das ist de facto eine freiwillige Aufgabe, eine freiwillige Leistung, die im Zweifel nicht finanzierbar ist. Um beim Bild von der Bushaltestelle zu bleiben: Da kommt der Bus nicht, oder die Bushaltestelle wird gar nicht angebunden, oder, wenn die Defizite weiter so steigen, wie sie in den letzten Jahren gestiegen sind, dann heißt das, dass Verkehre in diesem Land abbestellt werden. Frau Ministerin, dann sind wir leider an einem Punkt, an dem das schöne Bild, das Sie zeichnen wollten und das wir auch zeichnen wollen, nicht mehr passt. (Beifall der CDU und der FREIEN WÄHLER) Machen wir uns nichts vor, im Grundsatz, was die Dienstleistung für die Bürgerinnen und Bürger angeht, sind wir uns einig, Frau Ministerin. Wir wollen einen billigeren ÖPNV. –Haken dahinter. Wir wollen, dass er öfter kommt. – Haken dahinter. Wir wollen, dass er bequemer wird. – Haken dahinter. Wir wollen, dass er ökologischer wird. – Haken dahinter. Wir wollen, dass er barrierefrei ist. – Haken dahinter. Wir wollen, dass er besser finanziert wird durch das Land. – Oh, dahinter können wir leider noch keinen Haken setzen. Wir wollen das Spiel durchbrechen, dass immer mit dem Zeigefinger auf die Kommunen gezeigt wird. Wenn wir an diesem Pult schöne Bilder vom ÖPNV in Rheinland-Pfalz malen, dann will ich, dass wir ihn in diesem Hause bezahlen und das Land das Geld dafür zur Verfügung stellt, dass die Versprechen, die wir den Bürgern machen, letztendlich auch finanziert werden. (Beifall der CDU und bei den FREIEN WÄHLERN) Deshalb schlagen wir etwas ganz, ganz Einfaches vor: Wir wollen im Landesnahverkehrsgesetz einen kleinen, dürren Halbsatz streichen. Das ist keine Überraschung für Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen. Diesen wollten wir schon immer streichen. Wir haben schon, als das Gesetz eingebracht worden ist, gesagt, dass dieser Halbsatz nichts taugt. Frau Ministerin, jetzt, dank des angelaufenen Beteiligungsverfahrens, geben Sie uns dankenswerterweise die Gelegenheit, wieder darauf hinzuweisen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie haben nun einmal die Mehrheit und können den Satz mit uns zusammen herausstreichen, oder Sie lassen ihn stehen. Wir würden aber gerne mit Ihrer Unterstützung den Halbsatz herausstreichen, dass die Kommunen nur im Rahmen ihrer finanziellen Grenzen den ÖPNV finanzieren müssen. Wenn er nämlich erst einmal draußen ist, dann werden plötzlich der Landesnahverkehrsplan und das Landesnahverkehrsgesetz konnexitätsrelevant und dann – damit komme ich zum zweiten Antrag, den wir gestellt haben – reden wir über Mittel, die wir als Landeshaushaltsgesetzgeber in die Hand nehmen müssen, um all das umzusetzen, was für dieses Land richtig und erfreulich wäre. Wir wollen einen Gesetzesfolgenabschätzungsantrag stellen. Was ist das? – Wir wollen, dass vorher ausgerechnet wird, was es nachher wen kostet. (Beifall der CDU) Wir wollen die Defizite berechnen, benennen und letzten Endes über das Landeshaushaltsgesetz abdecken. Wir wollen die Kommunen damit nicht alleine lassen. Wir als CDU-Fraktion haben einen solchen Gesetzesfolgenabschätzungsantrag schon viermal eingebracht. (Abg. Martin Haller, SPD: Ein echter Klassiker, ein echter Klassiker!) – Ein tolles Instrument, wenn Sie nur einmal mitmachen würden, Herr Kollege Haller. Wir haben ihn beim Kita-Gesetz, beim ÖPNV-Gesetz im Jahr 2020, beim Bundesteilhabegesetz, als hier die Eingliederungshilfe diskutiert wurde, und beim Landesfinanzausgleichsgesetz eingebracht. (Abg. Martin Haller, SPD: Es bleibt spannend!) – Herr Haller, jedes Mal haben Sie ihn abgelehnt. (Zuruf des Abg. Martin Haller, SPD) Sie könnten wissen, was ein Gesetz kostet, bevor wir es verabschieden. Sie wollen es aber gar nicht wissen. (Beifall der CDU – Zurufe von der CDU: So ist es! –
Martin Haller SPD
Das ist eine Unterstellung!) Sie wollen es doppelt nicht wissen, weil Sie die Gesetze immer und gerne zulasten Dritter, nämlich zulasten der Kommunen machen. Damit muss ein für alle Mal Schluss sein, (Beifall der CDU) weil Sie sonst letztendlich Gesetze zulasten der Bürgerinnen und Bürger machen, (Abg. Martin Brandl, CDU: Und zulasten des ÖPNV! –
Martin Haller SPD
Meine Güte, was eine Binsenweisheit!) denen Sie etwas versprechen, was nicht gehalten werden kann. Wir beantragen das Instrument insofern heute zum fünften Mal. Vielleicht klappt es diesmal. Frau Ministerin, guter ÖPNV gelingt nämlich dann, wenn man einig ist. Wir brauchen für einen guten ÖPNV eine große Einigkeit, weil er nicht billig ist. Ich wünsche mir diese große Einigkeit. Ich wünsche mir nicht nur die großen Versprechungen, sondern auch die große Einigkeit und dass wir die großen Versprechungen am Ende bezahlen können, damit sie Wirklichkeit werden. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall der CDU und bei den FREIEN WÄHLERN)
Astrid Schmitt
Für die SPD-Fraktion spricht Abgeordneter Benedikt Oster.
Benedikt Oster SPD
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Um in der Bildsprache zu bleiben: Ich war nie gut im Malen, aber ich glaube, mein Bild, welches ich mit Strichmännchen malen würde, wäre immer noch schöner als die Schwarzmalerei, die Sie heute hier betrieben haben, Herr Schreiner. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Meine Damen, meine Herren, wir sind es gewohnt, dass Sie von der Opposition Anträge und Gesetze einbringen, die oft handwerkliche Fehler haben. Dass Sie jedoch heute eine Gesetzesänderung auf den Weg bringen, die Sie innerhalb von einer Woche gleich zweimal mit Entschließungsanträgen nachbessern müssen, damit man Ihre Intention überhaupt versteht, zeigt, wie unorganisiert Sie in dem Thema des ÖPNV unterwegs sind. Es ist gut, dass Sie in Rheinland-Pfalz keine Regierungsverantwortung tragen. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP – Zuruf des Abg. Martin Brandl, CDU) – Ihr Gesetz war nicht aussagekräftig genug, sodass Sie noch zwei Entschließungsanträge auf den Weg bringen müssen. Das habe ich gesagt. Der Nahverkehrsplan ist noch nicht in Kraft getreten, und Sie haben heute nicht zum ersten Mal Änderungen über Änderungen eingebracht. Ich sage es ganz einfach und salopp: Geben Sie dem ganzen Gesetz doch erst einmal eine realistische Chance. Zum Verfahren habe ich an dieser Stelle sehr oft etwas gesagt und versucht zu erklären. Sie wollen es einfach nicht verstehen. (Zuruf des Abg. Martin Brandl, CDU) Wir können nicht hier in Mainz vom grünen Tisch aus einen Nahverkehrsplan auf den Weg bringen, so wie Sie das lapidar immer fordern. Der Nahverkehrsplan wird gerade gemeinsam mit den Kommunen erstellt. Sie waren selbst bei der Auftaktveranstaltung dabei. Lassen Sie mich kurz noch zwei Sätze zur Finanzierung sagen; denn immer wieder wird der Eindruck erweckt, die Finanzierung würde gerade auf der Kippe stehen und es wären keine Gelder vorhanden. (Zuruf des Abg. Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER) Der ÖPNV ist aktuell – Stand heute – gesichert und nach § 5 des Nahverkehrsgesetzes geregelt. (Abg. Martin Brandl, CDU: Die Renten sind sicher!) Ich weiß nicht, woher Sie die Selbstverständlichkeit nehmen, dass das Land Rheinland-Pfalz den ÖPNV zum Großteil finanzieren soll. Man muss es an dieser Stelle noch einmal klar sagen, auch wenn Sie es nicht hören wollen: Aufgabenträger für den öffentlichen Personennahverkehr in Rheinland-Pfalz sind schlichtweg die Kommunen und ist nicht das Land Rheinland-Pfalz, meine Damen und Herren. (Beifall der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Auch entziehen wir uns nicht der Verantwortung. So haben wir allein in diesem Haushalt 530 Millionen Euro für das gesamte Kapitel des ÖPNV hinterlegt, was noch einmal deutlich zeigt, welcher Etat dahinter steht. Lassen Sie mich zu Ihrer Pflichtaufgabe kommen, meine Damen und Herren. Ich sage es deutlich, kein einziges Bundesland in ganz Deutschland hat sich jemals an diese Pflichtaufgabe herangetraut. Manche haben es versucht und wieder abgebrochen, weil sie gemerkt haben, sie bekommen es nicht hin. Selbst bei Ihren CDU-geführten Bundesländern sieht man nichts. Nein, keiner macht es. Die aktuelle Finanzschieflage, die es im ÖPNV durchaus gibt – es gibt sie, da müssen wir ehrlich sein -, (Abg. Martin Brandl, CDU: Ah! – Weitere Zurufe von der CDU: Ah!) beruht nicht auf der Pflichtaufgabe, sondern darauf, dass die Energiekosten und die Personalkosten sehr stark gestiegen sind. (Abg. Martin Brandl, CDU: Dass der Herr Wissing nicht liefert, dass der Herr Wissing nicht genug Geld aus Berlin liefert!) Selbst die Bundesländer, die keine kommunale Pflichtaufgabe im Gesetz stehen haben, haben dieselben finanziellen Probleme. Sprich, zu sagen, die aktuellen Probleme wären gekoppelt an die kommunale Pflichtaufgabe, ist an den Haaren herbeigezogen. Meine Damen und Herren, lange Rede kurzer Sinn: Ihrem Harakiri-Kurs, den Sie bei diesem Thema des ÖPNV seit Wochen und Monaten auf den Weg bringen, werden wir nicht folgen. Ihre Gesetzesänderung ist das Papier nicht wert, auf dem es geschrieben ist. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP – Heiterkeit des Abg. Martin Brandl, CDU)
Astrid Schmitt
Bevor ich dem nächsten Redner das Wort erteile, gibt es eine Kurzintervention des Abgeordneten Schreiner.
Gerd Schreiner CDU
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Kollege Oster, vielen Dank, dass Sie mir durch die Möglichkeit, noch einmal eine Kurzintervention zu dem Thema unseres Entschließungsantrags nachzuschieben, die Chance geben, dass ich Ihnen ein bisschen Nachhilfeunterricht geben kann. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Brauchen Sie nicht!) Was wir wollen, ist erstens der Gesetzesänderungsantrag. Das habe ich ausgiebig begründet. Wir wollen zweitens, dass hier transparent, mit Ross und Reiter, mit Zahlen und Daten, benannt wird, wie hoch die Defizite jetzt schon sind, wie hoch die Defizite sein würden, wenn wir all das umsetzen, was wir uns im Landesnahverkehrsplan vornehmen, und das letztendlich mit Landesmitteln konnexitätsgemäß ausgeglichen wird. Das ist der zweite Punkt. Der dritte Punkt – vielen Dank, dass Sie mir die Möglichkeit geben, darüber zu reden – ist natürlich auch das Thema eines Entschließungsantrags, weil wir über das rein dürre Finanzielle hinaus auch Ideen haben, was alles besser gemacht werden muss, was besser sein muss. Wenn wir jetzt das Gesetz in den Ausschuss überweisen, würden wir uns freuen, wenn es auch mit den Stimmen der Regierungsmehrheit möglich wäre, diesen Entschließungsantrag vielleicht als Anlage für eine dann anzuberaumende Anhörung von Fachleuten aus dem Verkehrsgewerbe oder woher auch immer mit zu überweisen. Wenn die Regierungsmehrheit da heute nicht mitgeht, müssten wir den Antrag für eine solche Anhörung gegebenenfalls noch einmal direkt einreichen; denn ich würde mich schon freuen, wenn Sie von den Regierungsfraktionen sich die Zeit nehmen würden, Ideen der Opposition nicht einfach pauschal als Klamauk, als Eitelkeiten, als Harakiri-Politik oder wie Sie es auch immer benennen möchten abzutun. Ich würde mich freuen, wenn Sie sich die Zeit nehmen würden, das, was wir vorschlagen, einfach einmal durchzulesen, und in Ihrem Herzen zu bewegen und zu überlegen, ob das nicht gute Ideen sind, gerade auch die im Entschließungsantrag. Das mit der – – – (Abg. Michael Frisch, AfD: Was erwarten Sie? – Glocke der Präsidentin)
Gerd Schreiner CDU
Vielen Dank. Bewegen Sie es in Ihrem Herzen. (Beifall der CDU)
Astrid Schmitt
Zur Erwiderung erteile ich Abgeordnetem Oster das Wort.
Benedikt Oster SPD
Erstens brauche ich keine Belehrung zur Geschäftsordnung. Natürlich können Sie Entschließungsanträge stellen, aber es sagt viel darüber aus, wenn die Substanz in Ihrem Gesetz nicht genug beziffert ist. Zweitens können wir natürlich gerne in den Ausschuss gehen und dazu eine Anhörung machen. (Zurufe der Abg. Lars Rieger, CDU, und Michael Frisch, AfD) Wir haben bereits in der letzten Periode im Wirtschafts- und Verkehrsausschuss eine Anhörung zum Nahverkehrsgesetz gehabt. Es ist nicht so, wie Sie es gerade dargestellt haben, dass wir unsere Herzen verschließen und nicht auf die Themen eingehen. (Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Das können wir alles gerne machen. Daher also die herzliche Einladung: Lassen Sie uns in den Ausschuss gehen, und lassen Sie uns darüber reden. Ein Punkt aber noch zur Konnexität. Es ist doch so, wie ich es eben schon einmal sagte, auch wenn Sie es nicht hören wollen: Es ist eine Aufgabe der Kommunen. Das heißt, wir müssten doch mit den Kommunen gemeinsam über die finanziellen Rahmenbedingungen sprechen, und nicht, das Land macht eine Kostenfolgenabschätzung über die Geldströme und Finanzströme der Kommunen. Wir können doch nicht in deren Kassenbücher schauen. Das müssen wir, wenn überhaupt, gemeinsam machen. Deshalb ist das, was Sie da fordern, nach wie vor an den Haaren herbeigezogen. (Beifall der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)
Astrid Schmitt
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat jetzt Kollegin Dr. Heidbreder das Wort.
Dr. Lea Heidbreder GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! An diesem Freitag findet der globale Klimastreik statt, und wir wissen, dass wir die Emissionen im Verkehrssektor deutlich senken und den Verkehr verlagern müssen, um die Klimaschutzziele zu erreichen. (Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) 8 % der Wege werden in Rheinland-Pfalz mit dem ÖPNV zurückgelegt. Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, diesen Anteil erheblich zu steigern und den Menschen zu ermöglichen, klimafreundlich unterwegs zu sein. Das ist im Landesnahverkehrsgesetz festgelegt. Dort ist auch festgelegt, dass wir als erstes Bundesland überhaupt den ÖPNV zur kommunalen Pflichtaufgabe erklärt und damit deutlich aufgewertet haben. Bei der Verabschiedung des Nahverkehrsgesetzes war klar, dass diese Ausgestaltung der Pflichtaufgabe im Landesnahverkehrsplan geregelt werden soll. Der Landesnahverkehrsplan war für die Mitte dieser Legislaturperiode angekündigt. Dazu hat gerade der große Auftakt des Beteiligungsverfahrens stattgefunden. Die Landesregierung ist also genau im angekündigten Zeitplan. Was hingegen zur Unzeit kommt, das ist Ihr Antrag. Mit Ihrem Antrag der Streichung der Grenzen der finanziellen Leistungsfähigkeit wollen Sie den letzten Schritt vor dem ersten machen. Sie schreiben im Antrag selbst, für die Streichung müsse auf einer soliden Datenbasis die Mehrbelastung ermittelt werden. Genau das machen wir mit dem Landesnahverkehrsplan. Zuerst festlegen, wie das Angebot aussehen soll – Sozialstandards, Angebot, Taktung, vernetzte Mobilität –, um dann die Kosten abschätzen zu können und als Land die Finanzierung auch mitzutragen. Sie steigen stattdessen in den Bus, ohne zu wissen, wohin die Reise am Ende gehen soll. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP) Es ist schlichtweg falsch, wenn Sie sagen, dass wir keine originären Landesmittel verwenden. Für die Infrastrukturmaßnahmen erhalten die Aufgabenträger nach LVFG jährlich 12 Millionen Euro – Landesmittel –, 52 Millionen Euro für die Kofinanzierung des Deutschlandtickets auch als Entlastung für die Schulwegkostenträger durch günstigere Schülerfahrausweise – Landesmittel –, 15 Millionen Euro im Jahr 2024 für das 365-Euro-Ticket – Landesmittel –, erstmals 15 Millionen Euro zum Unterhalt der SPNV-Leistungen – Landesmittel –. Herr Dr. Gensch, ich glaube, Sie erkennen das Stilmittel. (Heiterkeit bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP) Hinzu kommen 99 Millionen Euro für den Einkauf der Schülerfahrkarten und 30 Millionen Euro für die freigestellten Schülerverkehre, keine originären ÖV-, aber Landesmittel. Ich könnte so weitermachen. 80 Millionen Euro für die Elektrifizierung, 21 Millionen Euro für die Lohnkostensteigerungen der Busfahrerinnen und Busfahrer. Wir haben in diesem Doppelhaushalt so viel Geld für den ÖPNV bereitgestellt wie noch nie. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP) Sie hingegen haben nicht einen einzigen Antrag im Haushaltsverfahren eingebracht, um die Mittel für den ÖPNV zu erhöhen. (Abg. Marco Weber, FDP: Oi, oi, oi!) In der vergangenen Legislatur haben Sie noch die Kürzung der Schieneninfrastruktur zugunsten der Straße gefordert. (Abg. Lars Rieger, CDU: Sie lehnen doch eh alles ab! – Heiterkeit im Saal – Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der AfD, bei der FDP und bei den FREIEN WÄHLERN – Glocke der Präsidentin) Liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, Ihren plötzlichen Einsatz für den ÖPNV kauft man Ihnen nicht ab. Sie kritisieren den ÖPNV nach Kassenlage. Ich sage, was Sie machen, ist Politik nach Stimmungslage. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP –
Lars Rieger CDU
Wie kommen denn grüne Abgeordnete nach Mainz? Bestimmt mit dem Pkw!) Als letzter Punkt: Die finanzielle Leistungsfähigkeit ist keine Einbahnstraße. Schon jetzt ist geregelt, dass die ADD bis zum Erlass des Landesnahverkehrsplans nicht die Finanzierung von ÖPNV-Maßnahmen verhindern soll. Wenn also eine Kommune mit Gewerbesteuer, mit Parkraumbewirtschaftung oder anderen Maßnahmen weitere Einnahmen erzielt, kann sie schon jetzt entscheiden, den ÖPNV vor Ort auszubauen. (Unruhe im Hause – Glocke der Präsidentin) Einige Kommunen, zum Beispiel Landau, machen das bereits und machen davon tatkräftig Gebrauch. (Abg. Anke Beilstein, CDU: Und wenn sie das nicht kann? –
Lars Rieger CDU
10 Millionen im Jahr!) Die Zeit ist abgelaufen. Ich kann Ihnen sagen – – –
Astrid Schmitt
Nein, liebe Kollegin Dr. Heidbreder, die Zeit ist nicht abgelaufen. Ich habe die Kollegen eigentlich mit dem Signal hier noch einmal um Ruhe bitten wollen; denn es gibt noch eine Kurzintervention. Das kann man nur machen, wenn man der Rednerin auch zuhört. Deswegen bitte ich noch einmal um Aufmerksamkeit für Sie. Sie haben eine Minute.
Dr. Lea Heidbreder GRÜNE
Danke. – Einige Kommunen machen auch tatkräftig davon Gebrauch, genau das Geld in die Hand zu nehmen und den ÖPNV vor Ort als Aufgabenträger, als originäre Aufgabe der Kommunen zu stärken. Es gibt eine Interimslösung, die vom Land gemeinsam mit den Kommunen diskutiert wurde, für die Finanzierung zwischen der Verabschiedung des Landesnahverkehrsgesetzes und der Verabschiedung des Landesnahverkehrsplans. Genau hier wurde eine Finanzierung, eine Interimslösung auf Grundlage bestehender ÖPNV-Konzepte festgelegt. Mit dem Deutschlandticket und mit der Entwicklung des Landesnahverkehrsplans ist dieses Jahr das Jahr des ÖPNV. Stellen wir also gemeinsam Bus und Bahn ins Rampenlicht für eine zuverlässige, klimaschonende und sozial gerechte Mobilitätswende in diesem Land. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP)
Astrid Schmitt
Zu einer Kurzintervention erteile ich Abgeordnetem Martin Brandl das Wort.
Martin Brandl CDU
Liebe Kollegin Dr. Heidbreder! Vielen Dank für das Stilmittel der Redundanz, weil es auch noch einmal die Möglichkeit gibt, darauf einzugehen, dass natürlich das Bild, das Sie zeichnen, genau das Bild ist, was wir auch gerne zeichnen würden. Das schafft man aber nur, wenn die Aufgabenträger tatsächlich entsprechend Geld zur Verfügung haben, um diese Investitionen zu tätigen und das auch dauerhaft zu finanzieren. Wenn Sie jetzt die ganzen Mittel aufzählen, die Sie ausgeben, dann könnte auf der Gegenseite jetzt die Aufgabenträgerliste stehen, in der aufgezählt wird, wie viele zusätzliche Millionen die Kommunen im Moment in den ÖPNV investieren und hineingeben. (Beifall der CDU) Diese Steigerungen betragen zum Teil deutlich über 100 % des Vorjahres. Dann frage ich Sie anhand Ihrer Aufzählung: Wie viel Prozent Steigerung sind denn die Mittel, die Sie jetzt aufgezählt haben? – Das ist prozentual ein verschwindend geringer Teil im Gegensatz zu den Kommunen, die wirklich massiv in den ÖPNV investieren. (Beifall der CDU – Zuruf von der SPD: Falsch!) Anstatt dagegen zu reden, nehmen Sie das doch einmal ein Stück weit als Steilvorlage; denn wer liefert das Geld nicht? Es steht im Koalitionsvertrag, dass Wissing liefern muss, die Regionalisierungsmittel aufwachsen müssen und es mehr Geld für den ÖPNV geben muss. Wissing macht aber nichts anderes als Scheuer, sein Vorgänger, er versagt nämlich im Amt und macht nichts für den ÖPNV, meine Damen und Herren. (Beifall bei der CDU – Heiterkeit bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Da hätte ich mir jetzt eigentlich Applaus von der SPD erwartet, weil das doch nichts anderes ist. (Abg. Philipp Fernis, FDP: Die Hälfte davon war richtig!) Wissing versagt an der Stelle im Amt, und – sind wir doch einmal ehrlich – daran krankt es. Daran krankt es. (Unruhe im Hause – Glocke der Präsidentin) Wenn Wissing die Regionalisierungsmittel ordentlich bereitstellen würde, wie es im Koalitionsvertrag geregelt wäre, dann bräuchten wir die Diskussion nicht zu führen. Frau Eder könnte die Mittel weiterleiten, die Kommunen könnten wir ordentlich finanzieren, und wir könnten gemeinsam diese Zeichnung, die Sie machen und die wir gerne auch machen würden, vertreten. (Beifall der CDU)
Astrid Schmitt
Zur Erwiderung erteile ich der Abgeordneten Dr. Heidbreder das Wort.
Dr. Lea Heidbreder GRÜNE
Vielen Dank, Herr Brandl. Sie haben absolut Recht. ÖPNV zu gestalten, ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Wir brauchen die Kommunen, wir brauchen das Land, und wir brauchen den Bund. (Abg. Anke Beilstein, CDU: Brauchen Geld!) Das ist eine Aufgabe, die wir nur gemeinsam für die Klimaschutzziele im Land stemmen können. Genau deswegen machen wir auch genau das als Landesregierung, als Parlament, dass wir den ÖPNV mit dem Landesnahverkehrsgesetz, das das modernste Gesetz überhaupt war, und mit dem Landesnahverkehrsplan, in dem wir ausgestalten, wie wir die Finanzierungsgrundlage am Ende haben wollen, wie wir uns den ÖPNV hier im Land vorstellen, nach vorne bringen, und unsere Ministerin, Katrin Eder, setzt sich auch auf Bundesebene dafür ein, dass die Regionalisierungsmittel erhöht werden. Die Verkehrsministerkonferenz hat sich dafür stark gemacht. (Abg. Martin Brandl, CDU: Und nichts ist passiert!) Liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, ganz ehrlich, Sie hatten im Bund 16 Jahre Verantwortung für den Verkehrsbereich. (Zurufe von der CDU: Oh!) Da hat man gesehen, wie wenig Ihnen der ÖPNV wert war. In den Kommunen sieht man es ähnlich. Wir haben jetzt die Möglichkeit, hier gemeinsam auf Grundlage dieses modernen Nahverkehrsgesetzes ÖPNV zu gestalten und dafür im Landesnahverkehrsplan die Mindeststandards festzusetzen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD –
Astrid Schmitt
Für die AfD-Fraktion spricht Abgeordneter Schönborn.
Ralf Schönborn AfD
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Schöne Debatte. (Heiterkeit bei der CDU) Werte Kollegen, der vorliegende Gesetzentwurf der CDU und der vorliegende Entschließungsantrag legen den Finger an der richtigen Stelle in die Wunde. Angesichts steigender Energiekosten und steigender Personalkosten droht dem ÖPNV eine drastische Unterfinanzierung. Dabei habe ich sehr wohl noch die Zahlen aus dem Haushaltsplan im Kopf. Über den Landeshaushalt sollen 2023 719 Millionen Euro in den laufenden Betrieb des ÖPNV fließen. Das ist auch im Vergleich zum Gesamthaushalt eine ganz erhebliche Summe. Allerdings stammen davon nur 126 Millionen Euro, also 17 %, aus originären Landesmitteln. Frau Ministerin Eder, man kann doch nicht – wie Sie jüngst – ankündigen, dass Rheinland-Pfalz bundesweit eine Vorreiterrolle im ÖPNV einnehmen werde, dann aber nur mit einem Kleckerbetrag um die Ecke kommen. Die Kluft zwischen ehrgeizigen Zielen einerseits und kümmerlichen Finanzmitteln andererseits ist bei dieser Landesregierung in kaum einem Bereich so groß wie beim ÖPNV. Meine Damen und Herren, würde der vorliegende Gesetzentwurf der CDU angenommen, könnte das durchaus helfen, diese Kluft etwas zu verkleinern. Bereits bei der Debatte über das neue Nahverkehrsgesetz 2020/21 hatte meine Fraktion diesen sehr fragwürdigen Passus in § 5 Abs. 1 kritisiert. Der ÖPNV wurde damit zur Pflichtaufgabe der Kommunen, aber nur im Rahmen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit. Das war der Knackpunkt; denn angesichts der chronisch klammen Kassen unserer Kommunen war damit die Unwirksamkeit der neuen Regelung in der Praxis garantiert. Wenn aber nun, wie die CDU vorschlägt, der ÖPNV ohne Einschränkungen zur Pflichtaufgabe erklärt würde, hätte das schon gewichtige Vorteile. Zum einen müssten sich die Kommunen nicht mehr gegenüber der ADD rechtfertigen, wenn sie mehr Mittel für den ÖPNV ausgeben wollen. Zum anderen wäre das Land aufgrund des Konnexitätsprinzips in der Pflicht, den Kommunen die Kosten des ÖPNV zu ersetzen. Natürlich gibt es Gegenargumente. Das Land behandelt seine Pflichten aus dem Konnexitätsprinzip sehr nachlässig. Die Gesetzesänderung ist daher leider keine Garantie, dass das Land tatsächlich tätig wird. Des Weiteren bedeuten mehr Mittel für den ÖPNV in der Praxis vor allem mehr Mittel für die Städte. Ländliche Strukturen profitieren weniger, weil dort einfach andere Voraussetzungen vorliegen. In der Abwägung der Vor- und Nachteile dieser Gesetzesänderung sehen wir aber, dass die Vorteile überwiegen, zumal man für die entstehenden Nachteile Abhilfe schaffen könnte, selbst wenn ich bei dieser Landesregierung wenig Hoffnung habe. In ihrem Entschließungsantrag spricht die CDU-Fraktion noch eine Vielzahl weiterer Punkte an, die aus ihrer Sicht den ÖPNV in Rheinland-Pfalz verbessern sollen. Wie immer gibt es bei solchen Katalogen Punkte, die schlecht sind, und Punkte, die fehlen. In der Kürze der Zeit spreche ich daher nur ein paar Punkte an. Nach dem, was ich zum vorliegenden Gesetzentwurf vorgetragen habe, überrascht es dann nicht, dass wir ebenfalls eine Erhöhung der originären Landesmittel für den ÖPNV befürworten. Wir würden allerdings noch viel deutlicher als die Kollegen von der CDU fordern, dass die zusätzlichen Landesmittel primär in die Verbesserung des Bus- und teilweise auch Bahnverkehrs im ländlichen Raum fließen müssen. Wichtig ist zudem die Feststellung, dass die Finanzierung des 49-Euro-Tickets über 2023 hinaus unklar ist. An der Stelle sehen wir aber den Bund in der Pflicht. Schließlich wollte die Bundesregierung unbedingt das Ticket als punktuelle Entlastung angesichts der vielen Belastungen, die sie uns sonst zumutet. Angesichts der ohnehin schon steigenden Kosten für den ÖPNV können wir es wiederum nicht verstehen, wenn die CDU zusätzliche und vollkommen unnötige Kosten draufsatteln will. (Abg. Marco Weber, FDP: Ja!) Das ist aber der Fall, wenn batteriebetriebene Busse und sogar Wasserstoffbusse eingeplant werden. (Heiterkeit des Abg. Martin Brandl, CDU) Meine Damen und Herren von der CDU, manchmal hilft da schon ein Blick über den Tellerrand oder zumindest über den Rhein. Wiesbaden schafft seine Wasserstoffbusse jetzt wieder ab, weil ein Jahr Praxiserfahrung gezeigt hat, dass diese Busse eben nicht alltagstauglich und in der Handhabung viel zu kompliziert sind. Man höre und staune: Als Ersatz beschafft die hessische Landeshauptstadt (Glocke der Präsidentin) nun 36 umweltfreundliche, zuverlässige und kostengünstige Dieselbusse. Meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion, was also Ihren Entschließungsantrag betrifft, so können wir uns bestenfalls enthalten. Vielen Dank. (Beifall der AfD)
Astrid Schmitt
Für die Fraktion der FDP spricht Abgeordneter Marco Weber. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sehr gut!)
Marco Weber FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Mobilitätssektor steht wie viele Bereiche derzeit vor enormen Herausforderungen. Gleichzeitig nimmt der öffentliche Personennahverkehr in RheinlandPfalz insbesondere durch die vielen ländlich strukturierten Regionen eine besondere Wichtigkeit ein. Der ÖPNV in Rheinland-Pfalz ist eine tragende Säule der Mobilitätswende in unserem Land. Diesen auf Schiene und Straße zu stärken, ist eine zentrale Aufgabe der Landesregierung bzw. der Ampelregierung auf Landes- und Bundesebene. Eine nachhaltige und zukunftsfeste Mobilitätswende kann nur mit guten Rahmenbedingungen funktionieren. Dazu gehört auch eine entsprechende finanzielle Ausstattung. Unsere Landesregierung hat in der vergangenen Legislaturperiode bereits viel zur Stärkung des öffentlichen Personennahverkehrs erreicht. Dazu zählen unter anderem die Verdichtung der Takte, längere Züge und mehr Busverkehre sowie die Einführung des Rheinland-Pfalz-Takts. Bei der Modernisierung und dem Ausbau von Bahnhöfen und anderen Haltestelleneinrichtungen konnten wir ebenfalls bereits viele Verbesserungen umsetzen. An diese Erfolge knüpfen wir in der derzeitigen Legislaturperiode an und setzen uns weiterhin konsequent für eine Erweiterung des ÖPNV-Angebots und für steigende Fahrgastzahlen ein. So ist der neue Landesnahverkehrsplan das zentrale Instrument zur Entwicklung eines modernen und zukunftsfähigen Nahverkehrssystems für das ganze Land. Dieser setzt die Mindeststandards für das Verkehrsangebot fest und definiert somit das Pflichtmindestbedienungsangebot, welches die Aufgabenträger für die Pflichtaufgabe ÖPNV in kommunaler Selbstverwaltung vorhalten müssen. Die Weiterentwicklung der bestehenden ÖPNV-Konzepte geht damit in die Umsetzung und ermöglicht weitere nutzerfreundliche und angebotsorientierte Vorhaben für die Mobilität in Rheinland-Pfalz. Mit dem Landesnahverkehrsplan setzt die Landesregierung ein weiteres wichtiges Vorhaben aus unserem Koalitionsvertrag um. Darüber hinaus sind Projekte wie der Neubau von Bahnstationen an bestehenden Strecken, die Reaktivierung von stillgelegten Strecken oder die Sanierung und Erweiterung des Straßenbahnnetzes in unseren Großstädten ebenfalls wichtige Anliegen. Des Weiteren steht mit der Einführung des deutschlandweit gültigen 49-EuroTickets die bislang größte Reform des ÖPNV in Deutschland bevor. Das hat Herr Scheuer nicht hinbekommen; das hat Volker Wissing hinbekommen. (Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER: Aha!) Dass sich Bund und Länder auf die Finanzierung dieses Vorhabens zu gleichen Teilen geeinigt haben, ist eine sehr gute Nachricht. Neben der nun erreichten attraktiven Preisgestaltung bedarf es weiterer Maßnahmen der Angebotsstärkung. Meine sehr geehrten Damen und Herren, für mich von besonderem Stellenwert ist vor allem die Verfügbarkeit von Bus und Bahn im ländlichen Raum. Um mehr Menschen zur Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs zu bewegen, ist vor allem der Ausbau der Bus- und Bahnangebote unerlässlich. Eine gute Mobilität in Stadt und Land bleibt eine entscheidende Grundlage unserer persönlichen Freiheit, unseres leistungsfähigen Wirtschaftssystems und unseres Wohlstands. Ebenso gilt es, das Leistungsangebot so gut wie möglich auszubauen und attraktiv zu halten, damit die Menschen den ÖPNV dauerhaft verstärkt nutzen. Wir arbeiten an Angeboten, die allen Lebensrealitäten gerecht werden und die die verschiedenen Verkehrsträger miteinander vereinbaren. Dabei handelt es sich oftmals um sehr komplexe Aufgaben, Beteiligungsverfahren und Prozesse, die ihre Zeit in Anspruch nehmen, um eine gute Vorbereitung und Umsetzung zu ermöglichen. Bestehende Projekte wie in diesem Fall das Nahverkehrsgesetz bilden die Basis für einen attraktiven ÖPNV in unserem Land. Ein moderner und leistungsfähiger öffentlicher Personennahverkehr ist eine wichtige Säule unseres Mobilitätssektors, schafft Arbeitsplätze, entlastet die Umwelt und erhöht die Lebensqualität, insbesondere in unseren ländlich geprägten Regionen in Rheinland-Pfalz. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte die letzte Minute dazu nutzen, weil der Antragsteller ein städtisches Mitglied dieses Landtags ist und ich aus dem ländlichen Raum des nördlichen Rheinland-Pfalz komme, (Abg. Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER: Gibt es da überhaupt Busse?) wir aber auch die Herausforderung haben – bei mir zum Beispiel als Mitglied des Kreistags des Vulkaneifelkreises –, beim ÖPNV-Ausbau und bei ÖPNVKonzepten mitzuentscheiden und sie mitbezahlen zu dürfen, (Abg. Nico Steinbach, SPD: So sieht es aus!) an dieser Stelle zu thematisieren versuchen, dass es schon eine große Herausforderung ist, sich im ländlichen Raum für gleichwertige Lebensverhältnisse im Bereich des ÖPNV zu engagieren und Geld zur Verfügung zu stellen. (Beifall des Abg. Gerd Schreiner, CDU) Zudem muss im Kommunalen Rat, aber auch im Landesparlament und Bundesparlament ein Konsens herrschen, und alle Beteiligten der drei Ebenen müssen sich der großen Herausforderungen (Glocke der Präsidentin) der Unterschiedlichkeit eines Bundeslands bewusst sein. (Beifall der FDP und bei der CDU sowie der Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine sehr geehrten Damen und Herren, Frau Präsidentin, abschließend erlaube ich mir noch einen Satz: Wir werden es auch in Zukunft nicht schaffen, es in Rheinland-Pfalz oder anderen Bundesländern hinzubekommen, diese Gleichwertigkeit zwischen einer Stadt und einem ländlichen Raum im öffentlichen Personennahverkehr so hinzubekommen, dass er gleichwertig ist. Vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von der SPD: So ist es! –
Martin Brandl CDU
Heute stehen die Wahrheiten an, Marco! –
Gerd Schreiner CDU
Marco, heute hast Du aber von uns mehr Beifall bekommen als von der Ampel! Klatscht doch noch einmal für den Marco! – Zurufe von der SPD)
Astrid Schmitt
Für die Fraktion der FREIEN WÄHLER spricht Abgeordneter Kunz.
Patrick Kunz FREIE WÄHLER
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Der ÖPNV in Rheinland-Pfalz fährt derzeit mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten. Zunächst haben wir die Wunschgeschwindigkeit. Wir alle hier im Plenum wünschen uns einen funktionierenden, bezahlbaren und gut genutzten ÖPNV. (Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER: Genau!) Bus und Bahn sollten für alle Rheinland-Pfälzer verfügbar sein, damit der ÖPNV eine Alternative zum Individualverkehr wird. Wir Freien Wähler nehmen es der Landesregierung sogar ab, dass sie diese Intention verfolgt hat, als noch kurz vor der Landtagswahl 2021 das Nahverkehrsgesetz am 3. Februar 2021 aus der Taufe gehoben wurde. Um die Kommunen zu ermächtigen, einen attraktiven ÖPNV anzubieten, war es folgerichtig, diesen zur kommunalen Pflichtaufgabe zu ernennen. Nicht erst seit diesem bedeutenden Schritt sind im Land an vielen Stellen die Angebote besser geworden. In vielen Landkreisen gibt es unterdessen einen deutlichen Zuwachs im Busverkehr. Das führt mich zur Kommunalgeschwindigkeit. Gerade weil es die Kommunen erkannt haben, dass zu einer guten Lebensqualität in der Stadt und im Landkreis ein bezahlbarer und attraktiver ÖPNV gehört, haben sie sich schon vor Jahren auf den Weg gemacht, entsprechende Angebote zu schaffen. Der Eifelkreis Bitburg-Prüm hat zusätzliche Linienbündel ausgeschrieben, um den ÖPNV stärker zwischen den Dörfern und der Kreisstadt zu verknüpfen. Die Stadt Koblenz hat ihren ÖPNV rekommunalisiert und im Verbund mit den Stadtwerken Koblenz eine neue Busgesellschaft gegründet. Die koveb fährt nun auf tradierten Buslinien, und der Stadtrat hat zusätzlich das Angebot ausgeweitet. Diese beiden Beispiele belegen, dass die Kommunen schon lange auf dem richtigen Weg sind, um Mobilität im Land besser zu machen. Wir Freien Wähler bedanken uns bei der kommunalen Familie für den Mut, an dieser Stelle als Vorreiter unterwegs zu sein und auch in unklaren Zeiten der Finanzierung trotzdem die richtigen Schritte zu gehen oder eben zu fahren. Die unklare Finanzierung führt mich zur dritten Geschwindigkeit, der Landesgeschwindigkeit. Beim Land Rheinland-Pfalz steht die Ampel in erster Linie auf Rot. (Heiterkeit des Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER – Zuruf von der SPD: Ja!) Rot bedeutet Stopp. Rot bedeutet Stillstand. Rot bedeutet, nichts bewegt sich. (Abg. Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER: Sehr gut! – Zuruf von der SPD: Orange ist doch aber nicht so viel besser! – Unruhe bei der SPD) Dies ist leider beim Nahverkehrsgesetz der Fall; denn seitdem die vorherige Ampel das NVG beschlossen hat, eiert die Nachfolgeampel bei der Frage der Finanzierung herum. De facto bleibt alles auf Rot. Wir FREIEN WÄHLER haben dass der ehemalige Landesverkehrsminister mit dem NVG einen ungedeckten Schüttelscheck ausgestellt hat. Recht hilflos versuchte die damalige Mobilitätsministerin Anne Spiegel, diesen einzulösen. Ihre Nachfolgerin Katrin Eder ist bislang ebenfalls nicht in der Lage, eine klare Finanzierungsaussage zu tätigen. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Das kommt noch!) Unterstrichen wurde dies sehr eindrucksvoll bei der Auftaktveranstaltung zum Landesnahverkehrsplan in der Steinhalle. Selbst auf konkrete Nachfrage blieb Frau Ministerin Eder ausweichend, vermied klare und verlässliche Aussagen zur Finanzierung. Diese klaren Aussagen brauchen die Aufgabenträger vor Ort aber, meine Damen und Herren. Ohne diese klare Finanzierungszusage durch das Land Rheinland-Pfalz fahren sowohl die Aufgabenträger als auch die Kommunen und Verkehrsunternehmen weiter im Nebel. Nur eine starke und entschlossene Landesregierung kann dafür sorgen, dass eine planbare Zukunft und klare Sicht für einen nachhaltigen ÖPNV und dessen Finanzierung herrschen. Wir Freien Wähler helfen gerne dabei, für Klarheit zu sorgen. (Abg. Jaqueline Rauschkolb, SPD: Wir wollen aber gar nicht Eure Hilfe!) Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf kann ein Schritt hin zu einer richtigen Finanzierungsklarheit gegangen werden; denn derzeit wissen die Kommunen gar nicht, ob ihre ÖPNV-Angebote am Ende unter die Finanzierungszusage des Landes fallen oder nicht. Das Land lässt die Aufgabenträger im Unklaren, was die Mindeststandards sind, für die es Landesgelder gibt. Frau Ministerin Eder, jetzt stoßen Sie einen neuen Diskussionsprozess an, der wieder einmal Hoffnung weckt und am Ende Enttäuschung bringen wird. Dieser Prozess zum Landesnahverkehrsplan wird dazu führen, dass die Busse im Land ein weiteres Jahr im Nebel fahren, ohne zu wissen, wie am Ende die erbrachte Leistung, die verfahrenen Kraftstoffe und Personalkosten gedeckt werden und von wem. Daher ist es zu begrüßen, dass wir heute einen entscheidenden Schritt gehen können. Mit dem Schneckentempo der Landesregierung erreichen wir keinesfalls das nächste Wartehäuschen. Wir brauchen jetzt den Tiger im Tank, so wie es früher einmal ein Mineralölhersteller beworben hat. Der Tiger im Tank ist eine klare Zusage, dass das Land den ÖPNV in wesentlichen Teilen mitfinanziert. Liebe Kollegen der Ampel, gerade weil wir nun seit 2021 die Kommunen im Unklaren lassen, haben Sie den Mut, etwas Bewegung in den ÖPNV zu bringen. Werfen Sie Ihre Abwehrhaltung guter Vorschläge der Opposition über Bord; denn auch Sie haben Parteifreunde in den kommunalen Vertretungen, den Stadträten und den Kreistagen, in denen Verantwortung für den ÖPNV getragen wird. Ihre Parteifreunde vor Ort werden es Ihnen danken. Wir Freien Wähler wollen endlich Bewegung in der Finanzierungsfrage. Daher unsere Zustimmung zur vorliegenden Änderung des NVG und der Entschließung; denn Rheinland-Pfalz braucht einen zukunftsfähigen und ausfinanzierten ÖPNV. Dieser muss mit einer Geschwindigkeit endlich Fahrt aufnehmen. Vielen Dank. (Beifall der FREIEN WÄHLER)
Astrid Schmitt
Ich erteile dem fraktionslosen Abgeordneten Andreas Hartenfels das Wort.
Andreas Hartenfels fraktionslos
Vielen Dank. – Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Schreiner, Sie haben Ihren Antrag mit „Heute für morgen“ überschrieben. Die Hoffnung stirbt natürlich zuletzt. Wir haben, glaube ich, kaum ein politisches Feld, in dem wir so weit hinter unseren Ansprüchen zurückliegen wie im Verkehrssektor. Dabei denke ich zum Beispiel an die Pariser Klimaschutzziele. (Vizepräsident Matthias Lammert übernimmt den Vorsitz) Insofern ist die Stoßrichtung richtig, dass wir viel zu wenig Geld im System haben. Der Bund lässt vor allem nach wie vor vermissen, die Weichen im wahrsten Sinne des Wortes neu zu stellen. Frau Wendling von der Allianz pro Schiene hat das in ihrem letzten Newsletter sehr treffend formuliert. Sie hat auf der Bundesebene gesagt, uns fehlt der Schienenwumms, stattdessen gibt es einen großen Krach auf der Ebene des Bundes, Stichwort beschleunigter Autobahnneubau. (Zuruf des Abg. Marco Weber, FDP) Wie absurd ist es eigentlich, dass wir nach wie vor auf Autobahnneubau setzen, wenn wir uns das Ziel gegeben haben, in 20 Jahren deutlich weniger Autos und deutlich weniger Güterverkehr auf unseren Straßen zu haben. (Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Insofern legen Sie schon den Finger in die Wunde. Wir müssen weg von Investitionen, die völlig in die falsche Richtung gehen. Wir müssen vor allen Dingen hin zu Schienenausbauinvestitionen. Hier liegen die Zahlen auf dem Tisch, man muss sie sich nur einmal anschauen. Deutschland gibt für den Schienenausbau 120 Euro pro Kopf aus. Schweden gibt locker das Doppelte dafür aus. Selbst Österreich, unser Nachbar, gibt pro Kopf 270 Euro aus. Ganz zu schweigen von den Schweizern, die machen seit vielen Jahren sehr viel richtig. Die geben etwa 400 Euro pro Kopf für den Schienenneubau aus. Das ist das Dreifache von dem, was wir im Moment in die Hand nehmen. Das ist eigentlich die Crux auf der Bundesebene. Wir müssten mindestens eine Verdreifachung der Mittel hinbekommen, damit wir uns zukunftsfähig im Verkehrssektor aufstellen können, wenn wir die Pariser Klimaschutzziele ernst nehmen. Ich gehe nach wie vor davon aus, dass wir in Deutschland die Pariser Klimaschutzziele erfüllen wollen. Jetzt habe ich gelernt, eigentlich ist Geld genug vorhanden. Vor einem Jahr hat der Bundestag mit großer Mehrheit beschlossen, 100 Milliarden Euro Sondervermögen für noch mehr Militär bereitzustellen, obwohl die Militärausgaben in den letzten 20 Jahren weltweit explodiert sind. 100 Milliarden Euro, das kommt einem so locker flockig über die Lippen. 100 Milliarden Euro würden für das Land Rheinland-Pfalz bedeuten, wenn wir das für ein Verkehrssondervermögen ausgeben würden, 5 Milliarden Euro mehr im System. Herunter gebrochen auf die Kommunen – die haben Sie angesprochen – bedeutet das, ein Landkreis Kusel hätte dann 250 Millionen Euro zur Verfügung. (Zuruf des Abg. Marco Weber, FDP) Mit 250 Millionen Euro könnte ich im Landkreis Kusel einen Qualitätssprung vornehmen, dass wir nicht abgehängt sind, weil kein Bus oder keine Bahn fahren. Wenn sie fahren, haben wir oft die Schwierigkeit, den Anschluss rechtzeitig zu bekommen. Insofern ist Geld vorhanden. Wir müssen nur die Weichen richtig stellen. Die Hoffnung stirbt zuletzt, Herr Schreiner. Ich finde es gut, dass wir heute dieses Thema wieder auf die Tagesordnung gesetzt haben. Ob wir wirklich mehr Geld in das System bekommen, wie gesagt, die Hoffnung stirbt zuletzt. (Glocke des Präsidenten) Vielen Dank (Abg. Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER: Wie sich das ändert, wenn man nicht mehr der Regierungskoalition angehört! – Zuruf des Abg. Gerd Schreiner, CDU)
Matthias Lammert
Für die Landesregierung erteile ich Ministerin Eder das Wort.
Katrin Eder
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Schreiner hat gesagt, ÖPNV gelingt nur gemeinsam. Da möchte ich bitten, dass wir das auch für uns gelten lassen. Mich wundert ein bisschen der Zeitpunkt dieses Gesetzentwurfs, weil er die Bedeutung und die Ziele des Landesnahverkehrsplans verkennt. Erst der Landesnahverkehrsplan setzt die Mindeststandards zur Erfüllung der Pflichtaufgabe, deren Einhaltung der Stabilisierung und Weiterentwicklung des öffentlichen Personennahverkehrs im gesamten Landesgebiet dienen soll. Die Ausfüllung der Pflichtaufgabe durch die Aufgabenträger kann also erst dann im vom Nahverkehrsgesetz beschriebenen Umfang erfolgen, wenn der Landesnahverkehrsplan vorliegt. Es war schon bei der Verabschiedung des Nahverkehrsgesetzes im Februar 2021 nicht die Vorstellung des Gesetzgebers, dass die Pflichtaufgabe vor und unabhängig von der Fertigstellung des Landesnahverkehrsplans definiert sein soll. Im Gegenteil, das ist doch der Kern des ganzen Prozesses. Der Prozess ist jetzt gestartet. Entgegen dessen, was in der letzten Sitzung gesagt wurde, dass wir in Verzug waren, ist zu sagen, wir sind voll im Zeitplan. Es war schon immer vorgesehen, dass der Landesnahverkehrsplan zur Mitte dieser Legislaturperiode fertig ist. Der Prozess ist jetzt begonnen. Sie waren alle dabei. Er liegt voll im Zeitplan. Ich lasse mir das nicht kaputtreden. Der Landesnahverkehrsplan, so, wie wir ihn vorhaben, ist bundesweit ein absolutes Novum. Die Taktung der Schiene in Kombination mit der Taktung von Busverkehren, eine solche Komplexität, einen solchen Prozess, ein solches Beteiligungsverfahren hat es in dieser Form bisher in keinem Bundesland gegeben. Wir betreten damit neue Wege, die gut vorbereitet sein müssen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) In dieser Hinsicht sind wir Vorreiter, so wie mit den ÖPNV-Konzepten und früher bereits beim Rheinland-Pfalz-Takt. Doch nicht nur der Landesnahverkehrsplan wird den Nahverkehr in RheinlandPfalz verändern, auch die Einführung des Deutschlandtickets zum 1. Mai bringt viele herausfordernde Fragestellungen und Aufgaben mit sich. Meine Hoffnung ist, dass die damit einhergehenden Veränderungen dem ÖPNV einen großen Schub geben. All dies, insbesondere der Landesnahverkehrsplan und die Umstellung der Strukturen, wird ohne die Kommunen – jetzt komme ich wieder zur Aussage von Herrn Schreiner zurück, ÖPNV geht nur gemeinsam – gar nicht gehen. Im Gesetz steht, dass in den Zweckverbandsversammlungen der Landesnahverkehrsplan mit einer Mehrheit von 66,67 % beschlossen werden muss. Das heißt, die Kommunen müssen mit im Boot sein. Das muss am Ende des Tages Konsens sein. In diesem Prozess wird über die Neustrukturierung der Finanzierungsströme gesprochen. Es gab jüngst einen Termin mit den kommunalen Spitzen, den Zweckverbänden. Es waren sehr viele kommunale Vertreter dabei. Ich habe persönlich – Herr Hauer auch – mehrere CDU-Landräte durchtelefoniert, Oberbürgermeister, Landrätinnen. Wir haben die komplette Spitze der kommunalen Familie diesbezüglich durchtelefoniert und stehen mit ihr in einem engen Austausch. Insofern teilen wir das, ÖPNV, die Veränderung, auf den Weg, auf den wir uns gemacht haben, geht nur gemeinsam. Wir wollen ein transparentes und rechtssicheres Regelwerk schaffen, um die schon oft zitierte Spaghettifinanzierung zu entwirren. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD) Sehr geehrte Damen und Herren, zu den Inhalten, die wir wirklich in jeder Sitzung besprochen haben und in jedem Ausschuss besprechen, will ich nicht viel sagen, aber Sie merken es an dem, wie ich den Prozess geschildert habe. Ich schildere ihn dauernd an unterschiedlichen Stellen. Jetzt mitten im Prozess dieses Gesetz wieder aufzumachen und die Gesetzesgrundlage zu verändern, ohne die entscheidenden Prozesse zu Ende gebracht zu haben, würde – – – (Abg. Gerd Schreiner, CDU: Das ist genau richtig!) – Nein, das ist genau zum falschen Zeitpunkt, Herr Schreiner. Wenn dieser Prozess fertig ist, dann können wir noch einmal darüber sprechen, ob die Rechtsgrundlage fertig ist. Erst dann ist es sinnvoll. Heute ist der völlig falsche Zeitpunkt. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)
Matthias Lammert
Zu einer Kurzintervention erteile ich Abgeordnetem Markus Wolf von der CDU-Fraktion das Wort. 2 Minuten.
Markus Wolf CDU
Frau Ministerin, Sie haben gesagt, wir sind voll im Zeitplan. (Zuruf des Abg. Gerd Schreiner, CDU) Wir sind voll im Zeitplan, dass die Unternehmen, mit denen wir sprechen, uns sagen, wir laufen auf massive Liquiditätsprobleme zu, weil die Finanzierung durch das 49-Euro-Ticket nach wie vor nicht geklärt ist, weil wir nicht wissen, wie wir dann fahren sollen, wenn wir kein Geld bekommen. Das ist nicht geklärt. Wir sind voll im Zeitplan, dass das wirklich geklärt wird. Wir sind voll im Zeitplan, dass die Defizite bei den Kommunen durch die Decke schießen und alle Landkreise, viele Landkreise uns berichten – auch aus eigener Anschauung wissen wir das –, dass es in naher Zukunft so nicht finanzierbar sein wird. Es ist keine Lösung in Sicht. Da sind wir voll im Zeitplan. Auch beim Nahverkehrsplan sind wir voll im Zeitplan, angekündigt für 2023. Auf der Auftaktveranstaltung haben Sie schon angekündigt, na ja, es könnte auch 2024 werden, vielleicht auch nach der Kommunalwahl. Dies müssen wir abwarten. (Staatsministerin Katrin Eder: Nein, nein!) Wir sind voll im Zeitplan, das stimmt doch nicht. Wir sind nicht im Zeitplan. (Beifall bei der CDU) Ich nenne ein zweites Argument. Frau Ministerin, ein Gesetz, das falsch ist, wird durch warten nicht besser. Deswegen ist die Änderung jetzt richtig. Ein Gesetz, das falsch ist, muss gleich geändert werden. Das wird durch abwarten einfach nicht besser. (Beifall der CDU)
Matthias Lammert
Frau Staatsministerin Eder, wird Erwiderung gewünscht? (Staatsministerin Katrin Eder: Nein!) – Gut, es wird keine Erwiderung gewünscht. (Abg. Gerd Schreiner, CDU: Seitdem sie nicht mehr Beigeordnete ist, hat sie keine eigene Meinung dazu!) Wir wären am Ende der der Debatte. Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/5603 – auf Ersuchen an die Landesregierung nach § 53 Abs. 4 Satz 1 GOLT zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP gegen die Stimmen der CDU, der AfD und der FREIEN WÄHLER abgelehnt. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU – Drucksache 18/5568 – an den Ausschuss für Klima, Energie und Mobilität – federführend – sowie an den Rechtsausschuss zu überweisen. Besteht Einverständnis? – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Es wird vorgeschlagen, den Entschließungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/5569 – ebenfalls an den Ausschuss für Klima, Energie und Mobilität zu überweisen. Besteht Einverständnis? – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Ich rufe Punkt 9 der Tagesordnung auf: Wirtschaftliche Situation der Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz Besprechung der Großen Anfrage der Fraktion der AfD und Antwort der Landesregierung auf Antrag der Fraktion der AfD – Drucksachen 18/5212/5546 – Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich darf zunächst der antragstellenden Fraktion das Wort erteilen, und zwar Herrn Dr. Bollinger. Es ist eine Grundredezeit von 5 Minuten vereinbart. Die AfD hat eine Zusatzredezeit von 1,5 Minuten, also insgesamt 6,5 Minuten.
Dr. Jan Bollinger AfD
Vielen Dank, Herr Präsident. – Meine Damen und Herren! Das aktuelle Krankenhaus Barometer des Deutschen Krankenhausinstituts zeigt, unsere Krankenhäuser stehen bundesweit unter wirtschaftlichem Druck. Der Anteil der Krankenhäuser, die 2021 im Vergleich zum Vorjahr einen Fehlbetrag erwirtschafteten, stieg bundesweit von 29 auf 43 % an. 65 % erzielten ein schlechteres Ergebnis als im Vorjahr. In besonderem Maße waren dabei kleine Krankenhäuser mit weniger als 299 Betten betroffen. Für das abgelaufene Jahr 2022 hatten 59 % der Krankenhäuser mit einem negativen Jahresergebnis und nur 20 % mit einem positiven Jahresergebnis gerechnet. Für das angebrochene Jahr 2023 rechnen 56 % der Krankenhäuser mit einer weiteren Verschlechterung ihrer wirtschaftlichen Situation. Insgesamt 58 % der Krankenhäuser schätzen ihre wirtschaftliche Situation als unbefriedigend ein. Nur 28 % betrachten ihre Investitionsfähigkeit als ausreichend. Vor diesem Hintergrund hat unsere Fraktion mit der gegenständlichen Großen Anfrage die wirtschaftliche Situation der Krankenhäuser in unserem Land hinterfragt. Die vorliegenden Zahlen für Rheinland-Pfalz geben keinen Anlass zu Optimismus. Entsprechend der Antwort der Landesregierung erwirtschafteten 44 % der Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz im Jahr 2021 einen Überschuss, 49 % hingegen einen Fehlbetrag. Im Jahr 2020 hatten noch 74 % einen Überschuss und nur 18 % einen Fehlbetrag erwirtschaftet, was einer positiven Verzerrung durch Corona-Ausgleichszahlungen geschuldet war. Im Jahr 2019 hatten 56 % einen Überschuss und 42 % einen Fehlbetrag. Meine Damen und Herren, damit ist die Lage in Rheinland-Pfalz noch schlechter als im Bundesschnitt. Wir sprechen hier nur vom Jahr 2021 und nicht vom Jahr 2022, das auf Bundesebene noch deutlich schwieriger war. Leider war es das dann aber auch mit konkreten Erkenntnissen der Landesregierung zur wirtschaftlichen Situation der Krankenhäuser in unserem Land. Abgesehen von der reichlich allgemeinen Formulierung, die Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz stünden unabhängig von ihrer Größe wirtschaftlich unter Druck, war die Landesregierung nicht in der Lage, die Entwicklung der wirtschaftlichen Situation unserer Krankenhäuser in den letzten gut zehn Jahren differenziert zu beurteilen. Auch zur Investitionsfähigkeit der Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz liegen der Landesregierung keinerlei differenzierte Erkenntnisse vor. Nach Auswertung der Antwort der Landesregierung muss man sagen, der Kenntnisstand der Landesregierung zur wirtschaftlichen Situation der Krankenhäuser im Land ist erbärmlich. Gleichwohl erklärte der rheinland-pfälzische Minister für Wissenschaft und Gesundheit Clemens Hoch in der Presse am 3. Februar dieses Jahres – ich zitiere –: „Die Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz sind gut aufgestellt.“ In ihrer Antwort auf die Große Anfrage heißt es zudem – ich zitiere erneut –: „Für den Teil, für den das Land im Rahmen der Krankenhausinvestitionsfinanzierung Verantwortung trägt, kann von einer guten, bedarfsgerechten Investitionsfähigkeit ausgegangen werden.“ Angesichts der fehlenden Erkenntnisse der Landesregierung zur wirtschaftlichen Situation der Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz, insbesondere der kleinen Krankenhäuser und der Krankenhäuser im ländlichen Raum, muss man sich nun aber ernstlich fragen, wie die Landesregierung zu dieser Erkenntnis gelangt sein will, zumal die wenigen Erkenntnisse, die der Landesregierung tatsächlich vorliegen, eine ganz andere Sprache sprechen. Meine Damen und Herren, faktenbasierte Politik sieht nach unserer Sicht anders aus. Die Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz e. V. jedenfalls schätzt die Situation grundlegend anders ein. Hier darf man davon ausgehen, dass die wirtschaftliche Situation der Krankenhäuser sehr wohl hinreichend bekannt ist. Erforderlich sei demnach etwa eine Erhöhung des derzeitigen Krankenhausinvestitionsvolumens des Landes auf mindestens 300 Millionen Euro jährlich, zudem noch ein Sondervermögen zum Abbau des derzeitigen Investitionsstaus von 1 Milliarde Euro. Der Geschäftsführer der Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz warnt ansonsten vor einem kalten Strukturwandel, also der unkontrollierten Schließung von Krankenhäusern. Davon, dass die Krankenhäuser gut aufgestellt seien, kann also wohl kaum die Rede sein, geschweige denn von einer bedarfsgerechten Investitionsförderung. Handlungsbedarf sieht die Landesregierung dennoch nur im Bereich der Betriebskostenfinanzierung, bei der der Bund in der Verantwortung ist. Nun sind eine Strukturreform auf Bundesebene und eine adäquate Betriebskostenfinanzierung in der Tat dringend geboten, aber auch das Land muss seine Schuldigkeit tun und bei den Betriebskosten ordentlich drauflegen; denn selbst wenn die vom Land eingesetzten Mittel im aktuellen Haushalt für die Jahre 2023 und 2024 in homöopathischen Dosen um 1 Million Euro jährlich ansteigen, stehen den Krankenhäusern in den kommenden beiden Jahren aufgrund wegfallender Mittel aus dem Krankenhausstrukturfonds insgesamt knapp 9 bzw. rund 10 Millionen Euro im Jahr weniger für Investitionen zur Verfügung. Wir reden hier von einer Summe von jeweils ca. 141 Millionen Euro in den Jahren 2023 und 2024. Das ist angesichts des Bedarfs von 300 Millionen Euro jährlich, wie ihn die Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz e. V. formuliert, jedenfalls deutlich zu wenig. Wir haben den Eindruck, dass sich die Landesregierung hier aus ihrer Verantwortung stehlen möchte. Wir jedenfalls fordern von der Landesregierung, wie bereits in den vergangenen Jahren in den Haushaltsberatungen beantragt, eine Erhöhung der Investitionskostenförderung auf ein bedarfsgerechtes Maß. Hier sind die 300 Millionen Euro der Krankenhausgesellschaft eine gute Messlatte, um eine flächendeckende, hochwertige stationäre Versorgung im Land auf Dauer zu sichern, damit es nicht zu weiteren Schließungen kommt. Wir fordern das Land auch auf, sich künftig selbst einen belastbaren Überblick über die wirtschaftliche Situation der Krankenhäuser im Land zu verschaffen, statt ohne Grundlage falsche Informationen an die Öffentlichkeit zu bringen. Vielen Dank. (Beifall der AfD)
Matthias Lammert
Nächster Redner ist Abgeordneter Dr. Kusch. Er spricht für die Fraktionen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP.
Dr. Oliver Kusch SPD
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Wir befassen uns heute mit der wirtschaftlichen Situation der Krankenhäuser in RheinlandPfalz. Die Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz sind wirtschaftlich unter Druck geraten. Das liegt an der Corona-Pandemie, an den Folgen davon, an sinkenden Fallzahlen, an steigendem Wettbewerb und an den gestiegenen Betriebskosten. Ich möchte mit Ihnen gerne drei Situationen betrachten und dann noch einen kleinen Blick in die Zukunft wagen. Die erste Situation ist: Wie ging es den Krankenhäusern vor der Corona-Pandemie? – Wir haben schon gehört, 75 % der Krankenhäuser hatten vor der Corona-Pandemie einen Überschuss, 7 % einen ausgeglichenen Haushalt und 18 % einen Fehlbetrag. Im Jahr 2021 hatte sich das schon deutlich gewandelt. Wir hatten 44 % noch mit einem Überschuss, 7 % ausgeglichen und 49 % schon mit einem Jahresfehlbetrag. Dann wurden die Corona-Zahlungen geleistet, damit die Krankenhäuser stabilisiert werden konnten. Für das Jahr 2022 liegen noch keine belastbaren Zahlen für alle Krankenhäuser vor, aber auch dort ist es nicht wesentlich besser geworden. Viele Krankenhäuser haben einen Fehlbetrag. Deshalb wurde dann mit hohem Aufwand eine Ausgleichszahlung geleistet, um die Energie- und Inflationskosten abzufedern. Für die Gynäkologie und die Pädiatrie wurden Kosten vorgezogen. Sie wurden schon außerhalb der Budgets bezahlt. Diese zusätzlichen Zahlungen sind schon geflossen. Momentan gehen die Fallzahlen in den Krankenhäusern wieder hoch. Sie waren auch heruntergefahren worden, nicht nur weil die Patienten an Corona erkrankt, sondern auch viele vom Personal nach dieser langen Zeit krank geworden waren. Deshalb mussten Betten geschlossen werden, was jetzt aber schon wieder hochgefahren wird. Nun gehen auch die Patienten wieder mehr in die Krankenhäuser, die das in der Corona-Pandemie gescheut haben, aber die Fallzahlen steigen mittlerweile wieder an. Wir haben aus der Corona-Pandemie gelernt bzw. das BMG hatte auch seine Folgerungen daraus gezogen. Die Vorschläge, die das BMG im Januar gemacht hat, gehen dahin, dass man – so wie wir das in Rheinland-Pfalz in der CoronaPandemie sehr gut gemacht haben, wir hatten diese fünf Maximalversorger mit zugeordneten kleinen Krankenhäusern, zu denen die Intensivpatienten und die Corona-Patienten verlegt wurden – dieses System mittlerweile für die Krankenhausstrukturreform vorschlägt, also sagt, man hat ein Grundlevel, man hat eine zweite Form und dann die Maximalversorger und den Supramaximalversorger, die Uniklinik, im Land. Die Level-Einteilung ist eine sehr gute Sache, weil dort auch die Finanzierungen unterschiedlich vorgenommen werden sollen. Was bei dieser neuen Reform bzw. diesem Strukturwandel angedacht ist, ist, dass es nicht mehr viel und billig ist, also alles aus dem Fallpauschalensystem bezahlt wird, sondern es Vorhaltepauschalen gibt. Die Grundversorgung und die Regelversorgung sollen komplett aus dieser Versorgung herausgenommen werden und zu 40 % eine Vorhaltepauschale bekommen. Die Gynäkologie, die Neonatolgie, die Pädiatrie und die Intensivmedizin sollen 60 % bekommen. Ich denke, das ist schon einmal ein guter Plan. Bis Juli bzw. Sommer hat nun die Bund-Länder-Kommission geplant, dass es Neuigkeiten gibt, um das Krankenhauswesen in Deutschland resilient aufzustellen. Ich denke, das ist eine gute Zahl, aber dazu werden wir nachher mit Sicherheit noch etwas hören. Wir werden gespannt sein, was dabei herauskommt und wie wir in der Zukunft unsere Krankenhäuser gut aufstellen werden. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Matthias Lammert
Zu einer Kurzintervention erteile ich Abgeordnetem Dr. Bollinger von der AfD-Fraktion das Wort.
Dr. Jan Bollinger AfD
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Kollege Dr. Kusch, ich diskutiere immer gerne mit Ihnen, weil Sie sich sehr sachlich einlassen. Eine Sache habe ich jetzt aber eben als falsch dargestellt oder irreführend empfunden; denn Sie sagten, dass die Krankenhäuser durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten seien. Das mag auch sein. Nun ist es aber nicht so, dass es ihnen vorher gut gegangen wäre. Die 70 % Überschuss waren eben nicht in dem Vor-Corona-Jahr 2019 gegeben. Da hatten wir noch einen Überschuss von 56 %. Das ist dann im Jahr 2020, Artefakt der CoronaHilfszahlungen, auf die von Ihnen genannten 74 % gestiegen. Es ist dann aber im Jahr 2021 wieder deutlich gesunken, also auf einen Stand, bei dem wir mehr Krankenhäuser mit einem Fehlbetrag als mit einem Überschuss haben. Wenn wir uns die Einschätzungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft anschauen, dann besteht dort nicht die Hoffnung, dass es sich bessert, nachdem Corona jetzt weniger gravierend ist, sondern im Gegenteil erwarten die Krankenhausgesellschaft und Krankenhäuser selbst, dass sich die Situation weiter verschlechtert. Diese Befürchtung wird auch aus Sicht der Krankenhausgesellschaft nicht wesentlich durch das, was bislang über die Pläne des Bundesgesundheitsministers Lauterbach zur Strukturreform des Krankenhauswesens in Deutschland durchgedrungen ist, gemildert. Da kommt vielleicht noch mehr nach, aber bislang sieht das nicht wirklich gut aus. Ich komme zu meinem Fazit: Das Land muss seine Verantwortung wahrnehmen und die Investitionskosten deutlich aufstocken. Vielen Dank. (Beifall der AfD)
Matthias Lammert
Erwiderung wird gewünscht. Abgeordneter Dr. Kusch für die regierungstragenden Fraktionen.
Dr. Oliver Kusch SPD
Herr Präsident, vielen Dank. – Wissen Sie, das ist gelegentlich so ein bisschen der Unterschied zwischen uns und Ihnen. Wir warten, was uns die Wissenschaft bringt, und Sie sagen immer, Sie haben Ihre Meinung. Dabei ist es noch lange nicht eine Wissenschaft. Das ist alles Forschen im Trüben, was Sie jetzt gemacht haben. Ich habe gesagt, wir wagen einen Ausblick. Sie sagen schon, dass es wieder schlecht wird. Warten Sie es doch einfach einmal ab. Warten Sie doch einmal ab. Schauen Sie, was herauskommt, und schauen Sie, was herauskommen wird und was die Kommissionen alle sagen. Dann werden wir doch sehen, was kommt. Im Moment kann noch keiner genau sagen, was sein wird, aber wie gesagt, wir warten die wissenschaftlichen Auswertungen und die Vorschläge dazu ab. Dann werden die richtigen Schlüsse gezogen. Vielen Dank. (Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Matthias Lammert
Nächster Redner ist für die CDU-Fraktion Abgeordneter Torsten Welling.
Torsten Welling CDU
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, sofern Sie denn noch zuhören! (Abg. Kathrin Anklam-Trapp, SPD: Wir sind doch alle da!) Auf die Qualität der Antworten in dieser Großen Anfrage ist bereits eingegangen worden. Auch die Tatsache, dass man als Parlamentarier froh sein kann, dass die Antworten zu dieser Großen Anfrage nicht als Tischvorlage, sondern am Montag vorgelegt wurden, ist mehr als bedenklich. Allerdings hoffe ich, dass Ihnen mehr Daten vorliegen als Sie in Ihrer Antwort schreiben. Ich erwarte sogar, dass Sie die Daten für das Jahr 2021 haben und daraus Schlüsse auch auf die wirtschaftliche Situation der Krankenhäuser in diesem Land ziehen; denn basierend auf der beschriebenen Datenlage ist es logisch, dass die Landesregierung nichts gegen das Kliniksterben – ich darf hier exemplarisch aus den letzten Monaten nur die Paracelsus-Klinik in Bad Ems und das Krankenhaus in Adenau erwähnen –, nichts gegen die mangelnde notärztliche Versorgung, die besonders von kleinen und regionalen Krankenhäusern getragen wird – ich darf auf die Große Anfrage meiner Fraktion zu diesem Thema hinweisen –, und nichts gegen die zu geringe Studienplatzkapazität unternimmt, sodass sich kommunale Initiativen gründen müssen, um zum Beispiel den Medizincampus in Koblenz gemeinsam mit dem BwZKrhs zu initiieren. (Beifall der CDU) Es ist bezeichnend genug, dass Sie nicht wissen, wie es um die wirtschaftliche Situation der Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz bestellt ist. Da wundert es mich auch nicht, dass Sie glauben, Sie würden genügend Geld für die Krankenhausinvestitionen geben. Das ist ein Punkt, den wir, besonders aber auch die Krankenhausgesellschaft, immer wieder bemängelt haben. Mit den KHGMitteln 2020 lagen wir je Einwohner in Rheinland-Pfalz auf dem drittletzten Platz im Ländervergleich. Ich frage mich, wie Sie jemals gegen die Anträge der CDU stimmen konnten, wenn Sie gar nicht wissen, wie die wirtschaftliche Situation der Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz ist. (Beifall der CDU) Vermutlich ist das auch der Grund dafür, dass Sie glauben, Sie würden genügend Ärzte in Rheinland-Pfalz ausbilden. Sie haben offensichtlich keine Datenbasis, auf der Sie entscheiden konnten. Glauben Sie daher Dr. Gensch: Wir brauchen mindestens 250 zusätzliche Studienplätze in der Medizin. (Beifall der CDU) Im Übrigen brauchen wir auch dringend eine Veränderung im Krankenhaussystem in Deutschland. Der Bundesgesundheitsminister hat endlich das schon länger im Bundesgesundheitsministerium vorbereitete Konzept vorgelegt, (Heiterkeit bei der SPD) welches wir grundsätzlich in weiten Teilen so unterstützen. Notwendig für diese Umsetzung ist aber natürlich auch eine Krankenhausplanung in den Ländern, eine Krankenhausplanung, die weiß, welches Krankenhaus was leistet und leisten kann. Notwendig ist es zu wissen, welches Krankenhaus seinen Anforderungen gerecht werden kann, welche Investitionen notwendig sind und wo Erweiterungen vonnöten sind. Gegebenenfalls ist es auch notwendig zu wissen, auf welches Krankenhaus verzichtet werden kann, wenn es dem wirtschaftlichen Druck nicht mehr standhält. Dafür muss man aber doch wissen, welche Krankenhäuser das sind, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall der CDU) Wie wollen Sie eine Krankenhausreform in Rheinland-Pfalz umsetzen, wenn Sie keine Daten über die wirtschaftliche Situation unserer Krankenhäuser haben? Oder fühlen Sie sich hier genauso wenig vom Bundesgesundheitsminister angesprochen wie beim Ausbau der Studienplatzkapazitäten? Ich hätte es nicht für möglich gehalten, so etwas einmal zu sagen, aber hören Sie doch einfach auf Ihren Bundesgesundheitsminister. Übernehmen Sie Verantwortung, und lassen Sie unsere Krankenhäuser nicht im Regen stehen. Vielen Dank. (Beifall der CDU und bei den FREIEN WÄHLERN sowie des Abg. Ralf Schönborn, AfD)
Matthias Lammert
Nächster Redner ist für die Fraktion der FREIEN WÄHLER Abgeordneter Helge Schwab.
Helge Schwab FREIE WÄHLER
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Die medizinische Versorgung in den Krankenhäusern ist eine gleichwertige, gemeinsame Pflichtaufgabe in Stadt und Land. Die Antwort auf die Große Anfrage der AfD macht neben der Tatsache, dass zu vielen Fragen keine Erkenntnisse vorliegen, eines klar: Die Gründe für die wirtschaftliche Misere sind vielschichtig. Unsere krisengeschüttelten Krankenhäuser brauchen zweifelsfrei dringend unsere Unterstützung. Hier erklärte sich die FREIE WÄHLER-Landtagsfraktion uneingeschränkt solidarisch. Um unsere Krankenhäuser zukunftsfähig zu erhalten, müssen wir die Probleme detailliert und konkret beleuchten. Es ist wie in der Medizin, vor der Therapie kommt die sorgfältige Diagnose. Die allgemeingültigen Ursachen kennen wir alle durch unzählige Brandbriefe. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie, die Folgen durch die Energiekrise, die Beschaffungsengpässe mit Inflation und der weiter zunehmende Personalmangel mit seinen Folgen sind uns allen ersichtlich. Es ist kein Geheimnis, dass die Infrastruktur unserer Krankenhäuser sehr unterschiedlich ist. Hier muss das Land weiter deutlich nachbessern und die Grundlagen für die bedarfsgerechte gleichwertige Ausstattung herstellen. Unsere Krankenhäuser brauchen unbedingt eine tragfähige Lösung für ihre Investitionskosten. Die widrigen Gründe für den akuten, besorgniserregenden wirtschaftlichen Druck unserer Krankenhäuser sind genauso vielschichtig und unterschiedlich wie die regionalen Gegebenheiten, die Träger und die Schwerpunkte der Häuser, die manchmal sehr speziell sind. Neben der Ausstattung stehen bei allen aktuell vor allem die Betriebs- und Personalkosten im Vordergrund. Nach einer Umfrage des vdek geht gerade bei den Betriebskosten die Schere immer weiter auseinander. Seit dem Jahr 2012 zeigt sich eine gravierende und massiv steigende Unterfinanzierung. Bei der Krankenhausfinanzierung liegt Rheinland-Pfalz unter dem Bundesdurchschnitt. Wir erwarten von unseren Krankenhäusern, dass sie auf Krisen und vielfältige Behandlungen vorbereitet sind. Unser System Krankenhaus ist allerdings nachhaltig erschöpft. Nehmen wir einmal eine andere Daseinsvorsorge zum Vergleich, unseren Brand- und Katastrophenschutz. Hier gibt es flächendeckend eine vorsorgliche, vorhaltende Finanzierung für den Fall der Fälle, von dem wir alle hoffen, dass er nie eintritt. In der Krankenhausversorgung dagegen bauen wir betriebswirtschaftlich darauf, dass sich der medizinische Behandlungsfall ereignet, um seine eigene Vollfinanzierung zu sichern. Wir sind uns alle einig, die Fallpauschale war der falsche Weg. Sie war die Freigabe zur kompletten Kommerzialisierung unseres Gesundheitswesens. Gesundheitspolitisch, wirtschaftlich und infrastrukturell hat sie die vorliegende Katastrophe ausgelöst. Unabhängig von Einsätzen oder Fallzahlen muss es für die Vorhaltung der medizinischen Behandlung auch eine Vorhaltefinanzierung geben und zusätzlich für die ländlichen Regionen einen strukturbedingten Ausgleich zur Sicherstellung der gleichwertigen medizinischen Versorgung auf dem Land. Sie müssen als solidarische Gemeinschaftsaufgabe anerkannt und mitfinanziert werden. Dies betrifft nicht nur die Geburtshilfe und die Kinderkliniken, auch die Notfallambulanzen, die Chirurgie und die Innere dürfen hier nicht vergessen werden. Nun das Wichtigste im Gesamtkontext, die personelle Problematik. Ärzte, Pflegekräfte und Gesundheitspersonal sind das Rückgrat unserer Krankenhäuser. Sie stimmen gerade in der aktuellen Arbeitsmarktsituation mit den Füßen ab. Der Erfolg aller Maßnahmen wird entscheidend davon abhängen, ob es uns gelingt, die Arbeits- und Rahmenbedingungen in den Krankenhäusern zu verbessern. Erlauben Sie mir noch eine Frage zum Abschluss. Mit welchem Grund werden Krankenhäuser, welche die personellen Mindestanforderungen aus bekannten Gründen nicht erfüllen, wohlgemerkt nicht erfüllen können, finanziell sanktioniert und für ihre medizinische Behandlung abgestraft? Willkommen in der bürokratischen Realität. Willkommen im deutschen Gesundheitswesen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall der FREIEN WÄHLER und vereinzelt bei der CDU)
Matthias Lammert
Für die Landesregierung spricht Staatsminister Hoch.
Clemens Hoch
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Krankenhäuser waren und sind seit Einführung des sogenannten DRGSystems in der Betriebskostenrefinanzierung seit Jahren erheblich zur Ökonomisierung ihres Verhaltens gezwungen. Dabei war das System damals eigentlich gut gedacht. Ziel war eine leistungsbezogene Vergütung der Krankenhäuser. Heute stellen wir fest, dass Kostensteigerungen bei den Krankenhäusern, die vor allem durch so besondere Ereignisse wie Energiekostensteigerungen, eine Pandemie und vermehrte Personalausfälle eintreten, dann über Leistungs- und Effizienzsteigerungen überhaupt nicht mehr aufgefangen werden können. Wir haben also in weiten Teilen eine Grenze erreicht, was wir unseren Krankenhäusern und Trägern zumuten können. Die Krankenhäuser – das ist eben schon angesprochen worden – im ländlichen Raum stehen dabei häufig unter besonderem wirtschaftlichen Druck; denn neben den limitierenden Rahmenbedingungen für alle Standorte gibt es dort individuelle Einflussfaktoren. Oftmals sind es geringe Fallzahlen, die eine Refinanzierung nicht ermöglichen. Herr Welling, ich bin sehr überrascht, dass Sie sich den Vorschlag einer Expertenkommission derart zueigen machen, woraus jetzt gerade ein Gesetzgebungsverfahren von Bund und Ländern gemeinsam zur Krankenhausreform gerade im ländlichen Raum erarbeitet wird, und Sie sich auch noch dazu versteigen, dass das unter dem Vorgängerbundesgesundheitsminister schon erarbeitet worden wäre, obwohl ein Expertengremium erst nach der letzten Bundestagswahl eingesetzt wurde, das mit wissenschaftlicher Expertise diese Empfehlungen herausgebracht hat. (Abg. Kathrin Anklam-Trapp, SPD: So ist das! – Weitere Zurufe von der SPD) Für die Opposition ist aber der Versuch zulässig, sich mit fremden Federn zu schmücken. (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) Sie muss halt nur davon ausgehen, dass das auch auffällt. Deshalb gehört dazu, für die Krankenhausfinanzierung ist der Bund zuständig. Herr Schnieder, das wissen Sie auch. Sie können Ihren Bruder fragen. Wir begrüßen es deshalb sehr, dass auf der Bundesebene endlich Bewegung in diese Frage kommt, was die letzte Bundesregierung grundsätzlich verschlafen hat. Wir setzen uns nämlich im Land seit Jahren dafür ein, dass wir eine verbesserte Betriebskostenfinanzierung bekommen und vor allem die Vorhaltekosten im ländlichen Raum endlich auch abgebildet werden. (Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Natürlich beteiligen wir uns sehr intensiv in der eingesetzten Arbeitsgruppe, um für die Bürgerinnen und Bürger zukunftsfeste Krankenhausstrukturen in der Fläche vorzuhalten und, ja, die auch angemessen auf die sich wandelnde Gesellschaft, auf eine älter werdende Gesellschaft reagieren können. Das ist die Betriebskostenfinanzierung. Deshalb sind Kliniken auch in ihren Jahresabschlüssen und Fehlbeträgen gerade vor so große Herausforderungen gestellt. Wir als Land leisten die Investitionsfinanzierung. Wir leisten einen wesentlichen Beitrag dazu, dass unsere Krankenhäuser auf einem hohen Standard gehalten und sogar ausgebaut werden. Sie dürfen aber nicht verkennen, dass gesetzlich vorgesehen ist, dass die Instandhaltungsmittel für die Finanzierungen aus den Erlösen zu erbringen sind, und dafür ist wieder der Bund zuständig. Dann kommt hinzu, dass Krankenhäuser – auch das ist vom Bund gewollt – künftig und auch heute schon sehr viele ambulante Leistungen erbringen, und die sind investiv seitens des Landes in der dualen Finanzierung eben nicht förderfähig. Ich will Ihnen aber einmal sagen, wir haben in den letzten zehn Jahren in unsere Krankenhauslandschaft in Rheinland-Pfalz über 1,2 Milliarden Euro alleine in die Investitionskostenförderung hineingebracht. Wir haben in den letzten Jahren – Sie waren immer live dabei und haben immer dagegen gestimmt – die Einzelförderung schrittweise erhöht, zuletzt seit dem Jahr 2019 um 13,8 Millionen Euro jährlich. Im Doppelhaushalt 2023/2024 haben wir sie noch einmal um 9,5 Millionen Euro erhöht, nämlich im Jahr 2023 um 6 Millionen Euro und im Jahr 2024 um 3,5 Millionen Euro. Wir haben die Kofinanzierung im Krankenhausstrukturfonds dargestellt. Das sind noch einmal 103,5 Millionen Euro Landesgeld von den 230 Millionen Euro, die es insgesamt gibt. Dann haben wir etwas gemacht, was an anderer Stelle immer wieder gefordert wird, zu dem ich der Meinung bin, das ist nicht richtig, wenn wir das generell tun, nämlich dass es keinen Eigenanteil für Investitionsmaßnahmen gibt, weil dann einfach alles auf einen großen Haufen gelegt wird und man überhaupt keine Priorisierungsaspekte mehr hat. Wir haben das aber als eines der wenigen Bundesländer an einer Stelle getan, nämlich beim Krankenhauszukunftsfonds. Von den 203 Millionen Euro gibt das Land 61 Millionen Euro, und es gibt keinen Trägeranteil. Wer mir jetzt sagt, es gäbe einen unendlichen Investitionsstau und man müsse nur auf den Eigenanteil verzichten, dann würde das Geld quasi automatisch abfließen, dem sage ich, ja, es ärgert mich wahnsinnig, dass Geld nicht abfließt. In diesem Bereich sind bis jetzt noch nicht einmal 10 % der Summen ausgegeben und abgeflossen, aber wir stehen vor der großen Herausforderung, dass bis zum Jahresende droht, dass Bundesgeld verfällt, wenn die Träger Geld, das sie nichts kostet, nicht ausgeben. Auch dazu befinden wir uns im Gespräch. Unseren Krankenhäusern geht es wirtschaftlich nicht besonders gut. Das liegt vor allem an der Betriebskostenfinanzierung. Wir setzen uns dafür ein, dass es mehr Vorhaltekosten und höhere Erlöse für die aufgelaufenen Kosten und Leistungen, die angeboten werden, gibt. Insgesamt bin ich aber sehr froh, dass unsere Krankenhauslandschaft in Rheinland-Pfalz so gut aufgestellt ist wie sie aufgestellt ist. Vielen Dank. (Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Matthias Lammert
Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit wären wir am Ende von Tagesordnungspunkt 9. Dazu liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Mit der Aussprache hat sich der Tagesordnungspunkt erledigt. Wir kommen jetzt zu Punkt 10 der Tagesordnung: Altershöchstgrenzen bei Schöffen abschaffen Antrag der Fraktion FREIE WÄHLER – Drucksache 18/5550 – Es wurde eine Grundredezeit von 5 Minuten vereinbart. Es spricht Abgeordneter Stephan Wefelscheid für die antragstellende Fraktion der FREIEN WÄHLER.
Stephan Wefelscheid FREIE WÄHLER
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! „Im Namen des Volkes ergeht folgendes Urteil“, wer von uns hat diesen Satz nicht schon einmal gehört oder gelesen? Was bedeutet dies aber? – Dies wird uns dieser Tage wieder vor Augen geführt, wenn händeringend nach Laien gesucht wird, die sich für die nächste Amtsperiode ab dem Jahr 2024 als ehrenamtliche Richter bereit erklären, zusammen mit Berufsrichtern Recht zu sprechen. Ja, zugleich erklären sie sich damit bereit, dieses Ehrenamt gleich für fünf Jahre auszuüben und damit ihrer Bürgerpflicht nachzukommen. Zwölf Sitzungen im Jahr sind vorgesehen, aber es können auch schnell mehr werden, die den ehrenamtlichen Richtern ein hohes Maß an Flexibilität zeitlich und persönlich abverlangen. Etwa 60.000 Schöffen werden bundesweit benötigt. Aktuell sind in RheinlandPfalz 1.620 Hauptschöffen tätig; mit Ersatzschöffen sind es 2.800 Personen, Tendenz steigend. Allein bei mir in Koblenz am dortigen Landgericht werden derzeit 288 ehrenamtliche Richter gebraucht. Hier reden wir nur von den gewählten ehrenamtlichen Richtern. Die Kommunen müssen aber auf ihren Vorschlagslisten das doppelte Kontingent vorschlagen. Mithin reden wir von der Mammutaufgabe, bundesweit 120.000 geeignete Personen auf die Vorschlagslisten zu setzen. Die Kommunen sind sich einig, dass eine Zwangsverpflichtung, ein Ehrenamt für fünf Jahre auszuüben, hier nichts bringt, sondern man auf Freiwilligkeit setzen muss. Mit einer Zwangsverpflichtung von Schöffen, um dem benötigten Bedarf gerecht zu werden, tun wir weder den Personen, den Amtsgerichten noch uns, der Gesellschaft, einen Gefallen. Dabei ist die Lösung relativ einfach: Nutzen wir die Ressourcen, die wir haben, und geben wir älteren Menschen, die Zeit und Lust haben, die Gelegenheit, sich ehrenamtlich in den Dienst der Gesellschaft zu stellen; denn wo haben wir besser die für das Schöffenamt so wichtigen Voraussetzungen von Lebenserfahrung und Menschenkenntnis abgebildet als hier? Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff durch das Urteil in das Leben anderer Menschen. Dies sollte uns allen klar sein. Die Diskussion um die Abschaffung oder Anhebung der Altersgrenze für Schöffen ist nicht neu, das ist uns bewusst. Herr Minister Mertin, (Der Redner dreht sich zur Regierungsbank) der nicht anwesend ist, ich weiß nicht, wer – – – (Staatssekretär Dr. Matthias Frey gibt ein Handzeichen) – Sie vertreten das Ministerium. Dann richten Sie ihm bitte aus, diese Frage ist drängender denn je; denn den Kommunen fehlen hier und jetzt Tausende Schöffen für ihre aufzustellenden Listen. Lokale und überregionale Medien berichten mittlerweile mindestens wöchentlich über das Thema der Suche nach ehrenamtlichen Richtern. Exemplarisch verweise ich auf den Bericht in der Landesschau Rheinland-Pfalz vom 25. Januar 2023 oder den Artikel in der Rhein-Zeitung vom 6. Februar 2023. Bundesweit läuft eine große Kampagne zur Schöffenwahl 2023 mit dem schönen Titel „Wir schöffen das!“. Ja, meine Damen und Herren, wir können es schaffen, dass dieses Ehrenamt mit geeigneten Personen aus unserer Gesellschaft besetzt wird, aber dafür müssen wir unsere Kommunen bei der Listenaufstellung auch bestmöglich unterstützen. Zu den Anforderungen an dieses so wichtige Amt und auch die wiederholten Diskussionen zu der Frage, ob die Altershöchstgrenze für die Zulassung zum Schöffenamt noch zeitgemäß ist oder auf sie verzichtet werden sollte, hat sich Herr Mertin im Rahmen der Sitzungen des Rechtsausschusses vom 24. Januar 2019 und 3. Juni 2022 und zuletzt in der Rhein-Zeitung am 6. Februar 2023 leider ablehnend geäußert. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Richtig!) Richtigerweise führte er an, dass sich die allgemeine Lebenserwartung wie die körperliche und geistige Fitness von Senioren in den vergangenen Jahren grundsätzlich erhöht hat. Er bemühte dann aber leider wieder die seit Ewigkeit kursierende Annahme, dass ein krankheitsbedingter Ausfall mit zunehmendem Alter wahrscheinlicher werden dürfte. Diesen Stillstand in der Argumentation können wir Freie Wähler nicht nachvollziehen, besteht doch in allen Fällen das Risiko, dass ein Strafverfahren platzen kann, weil ein Schöffe krankheitsbedingt für längere Zeit ausfällt. Auch stellt Herr Minister Mertin generell infrage, ob sich eine Anhebung der Altersgrenze im Ergebnis tatsächlich positiv auf die Gewinnung von Schöffen auswirken würde. Worauf er diese Behauptung allerdings gründet, müsste er hier einmal erklären, zeichnet mein Austausch mit dem Seniorenbeirat der Stadt Koblenz oder der Landesseniorenvertretung Rheinland-Pfalz doch ein anderes Bild. Nicht ohne Grund richtete die Europäische Union bereits im Jahr 2012 im Rahmen der Nicosia Conference im Europäischen Jahr des aktiven Alterns an die Mitgliedregierungen den Auftrag, die Teilhabe älterer Menschen auf allen Entscheidungsebenen sicherzustellen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, nehmen wir diesen und den explizit in § 36 Abs. 2 GVG vorgegebenen Auftrag ernst, sorgen wir für eine Ausgestaltung des Schöffenamts, die unsere heutige pluralistische Gesellschaft sachgerecht auf der Richterbank widerspiegelt, und treten wir für die Abschaffung oder zumindest Anhebung der Altershöchstgrenzen auf Bundesebene ein. Das Ehrenamt sollte immer auf Freiwilligkeit setzen und nicht auf Zwang. Erkennen wir auch hier die Zeitenwende, und geben wir älteren Menschen wieder eine Stimme und die Chance, sich zum Wohl unserer Gesellschaft einzubringen. Vielen Dank. (Beifall der FREIEN WÄHLER)
Matthias Lammert
Für die SPD-Fraktion spricht Abgeordneter Christoph Spies.
Christoph Spies SPD
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Vielen Dank, Herr Kollege Wefelscheid, dass Sie den Antrag heute gestellt haben. Er ist sehr aktuell im Hinblick auf die Schöffenwahl. Auch ist das Thema aufgrund des Amts sehr wichtig. Es stand bereits mehrfach auf der Tagesordnung des Rechtsausschusses – auch das haben Sie schon gesagt –, im Jahr 2019, wir hatten es im Mai 2022 auf die Tagesordnung gesetzt. Ich teile auch Ihre Aussage, dass Schöffinnen und Schöffen ein verantwortungsvolles Ehrenamt wahrnehmen. Das Amt erfordert Entscheidungsfreude, Menschenkenntnis und Lebenserfahrung. Uns sollte jedoch allen klar sein, dass die Tätigkeit als Schöffin und Schöffe gerade bei umfangreichen Strafverfahren vielfältige Belastungen und Einschränkungen in beruflicher und privater Hinsicht mit sich bringen kann. Wir als SPD-Fraktion bedanken uns in diesem Zusammenhang bei allen Schöffinnen und Schöffen für den Einsatz für unseren Rechtsstaat. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) In Ihrem Antrag schreiben Sie, dass die Altersgrenze mit europäischem und deutschem Recht unvereinbar wäre. In diesem Punkt muss ich Ihnen deutlich widersprechen. Das ist aus meiner Sicht fachlich falsch. Warum? – Die Beeinträchtigung von subjektiven Rechten, hier zum Beispiel Ausübung des Schöffenamts, kann durch gesetzliche Höchstaltersgrenzen aufgrund legitimer Zwecke gerechtfertigt werden. Im Hinblick auf Grundrechtsbeeinträchtigungen hat das Bundesverfassungsgericht in zahlreichen Fällen Höchstaltersgrenzen zur Sicherung der Leistungsfähigkeit sowie zur Wahrung einer bestimmten ausgewogenen Altersstruktur als gerechtfertigt angesehen. Dabei gesteht das Verfassungsgericht dem Gesetzgeber ausdrücklich eine Typisierungsbefugnis zu, die es zulässt, an bestimmte Altersgrenzen pauschal anzuknüpfen. Auch die EU-Diskriminierungsrichtlinie sieht Rechtfertigungsmöglichkeiten für Ungleichbehandlungen vor, insbesondere Artikel 4 und 6 der Richtlinie 2000/78/EG. Sie führen aber im Ergebnis nicht zu strengeren Maßstäben, sondern entsprechen den vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Anforderungen an die Rechtfertigung von Altersgrenzen. Diese finden wir in der Begründung zu § 33 GVG: „Die Einführung einer Altersgrenze ist geboten, weil die Mitwirkung in der Strafrechtspflege eine große körperliche Spannkraft und geistige Beweglichkeit erfordert.“ Auch wenn der demografische Wandel und die zunehmende Vitalität vieler älterer Menschen unbestritten ist, muss berücksichtigt werden, dass die Mitwirkung vor allem in langen Strafrechtsverfahren in körperlicher und geistiger Hinsicht besonders hohe Anforderungen stellt, weswegen es gerade einer entsprechenden Typisierung bedarf. Das Bundesverfassungsgericht hat ebenfalls flexible Ausgestaltungen von Höchstaltersgrenzen angeraten. Diese kann man zum Beispiel dadurch erreichen, dass die Norm auf Rechtsfolgeseite als Ermessensvorschrift – „kann“ oder „soll“ – gefasst wird. Folge davon wäre, dass nicht allein die mit der Höchstaltersgrenze verbundene Typisierung die Rechtsfolge auslöst, sondern vielmehr eine Einzelfallprüfung stattfinden kann. Die Literatur sieht die flexible Höchstaltersgrenze nach § 33 Abs. 2 GVG genau als ein solches Beispiel an. Danach „sollen“ Personen nicht zum Amt des Schöffen berufen werden, „die das siebzigste Lebensjahr vollendet haben oder es zu Beginn der Amtsperiode vollenden würden“. Durch die SollVorschrift wird die Rechtsfolge der Nichtberufung insoweit aufgeweicht, als sie nur in der Regel eintreten soll, Abweichungen von der Rechtsfolge der Nichtberufung im Einzelfall aber zulässt. Gerade die einschlägige Kommentierung zu § 33 GVG verdeutlicht dies: „Während § 32 die absolute Unfähigkeit zum Schöffenamt regelt, enthalten die §§ 33 und 34 Tatbestände, bei deren Vorliegen eine Person nicht zum Schöfzum Schöffen voll wirksam und es ergeben sich im Gegensatz zu § 32 keine Besetzungsprobleme“, so der Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung. Es können also bereits heute Personen, welche das 70. Lebensjahr vollendet haben, im Einzelfall Schöffinnen und Schöffen werden. Ebenfalls ist zu bedenken, dass es für Schöffinnen und Schöffen keine bindende Altersgrenze wie im Richterwahlgesetz gibt, die zum Ausscheiden aus dem Amt führen. (Glocke des Präsidenten) Besagte Personen können nach geltendem Recht am Ende der Amtsperiode bis zu 74 Jahre alt sein, ohne dass von der Soll-Vorschrift Gebrauch gemacht wurde. Aus den dargelegten Gründen kann man Ihrem Antrag leider nicht zustimmen. Wir sollten auch die Folgen zum Beispiel eines gesundheitlichen Ausfalls einer Schöffin oder eines Schöffen genau bedenken, der zum Neuaufrollen der Hauptverhandlung führen würde. (Glocke des Präsidenten) Deswegen bin ich beim Minister. Wir sollten uns lieber Gedanken darüber machen, wie wir zum Beispiel über Informationskampagnen mehr Menschen für dieses Amt begeistern können. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Matthias Lammert
Nächster Redner auf der Redeliste ist Abgeordneter Dr. Helmut Martin für die CDU-Fraktion.
Dr. Helmut Martin CDU
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Schöffen sind Laienrichter. Schöffen üben nach dem Gesetz in der Hauptverhandlung und bei diesbezüglicher Entscheidungsfindung nach dem Gesetz das Richteramt in vollem Umfang mit gleichen Rechten wie Berufsrichter aus. Sowohl beim Amtsgericht als auch beim Landgericht gibt es Besetzungen, bei denen die Schöffen den Berufsrichter bzw. die Berufsrichterin überstimmen können. Es ist also richtig und wichtig, dass wir uns Gedanken darüber machen, wer in welchem Verfahren Schöffe werden kann oder werden sollte; denn es geht um die Anforderungen und Grundsätze eines fairen, eines rechtsstaatlichen Verfahrens, das die Opferinteressen und die Rechte der Angeklagten schützt. Die Antwort auf die Frage einer Altersbeschränkung bei den Schöffen darf man sich deswegen nicht leicht machen. Wir haben das in der CDU-Fraktion und in der Partei daher sehr intensiv diskutiert, und zwar nicht erst auf den Antrag der FREIEN WÄHLER hin. Vielmehr hatten wir schon im letzten Sommer – es klang eben an – im Rechtsausschuss einen Berichtsantrag zu diesem Thema gestellt, auch weil die Justizministerkonferenz das Thema bereits im Jahr 2018 zur Prüfung an das Bundesministerium übertragen und Sachsen letztes Jahr einen Antrag auf Anhebung der Altersgrenze – also nicht, wie es die FREIEN WÄHLER wollen, auf komplette Abschaffung, aber immerhin auf Anhebung der Altersgrenze – gestellt hatte. Es gab also auch da schon Grund, das intensiv zu beleuchten. Die Justizministerinnen und Justizminister haben letztes Jahr eine Anhebung der Altersgrenze abgelehnt. Wir schließen uns für heute diesem Votum an. (Beifall bei der CDU) Folgende Überlegungen leiten uns dabei. Das Schöffenamt geht mit einer hohen Verantwortung einher – das klang mehrfach an –, was auch aus der gleichrangigen Stellung im Verhältnis zu den Berufsrichtern folgt, und es stellt hohe Anforderungen an die auszuwählenden Personen, vor allem hinsichtlich Menschenkenntnis und Lebenserfahrung; auch das wurde schon erwähnt. Diesbezüglich stimme ich ausdrücklich der Begründung des Antrags zu. Deswegen halten wir es zum Beispiel für richtig, dass es eine Altersuntergrenze gibt, dass nämlich Schöffen mindestens 25 Jahre alt sein sollen. Das ist richtig und wird auch von den FREIEN WÄHLERN, wenn ich es richtig verstehe, mit dem Antrag nicht in Zweifel gezogen, (Beifall bei der CDU) auch wenn es sicherlich Fälle gibt, in denen unter 25 Jahre alte Menschen schon die notwendige Reife hätten. (Zuruf des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Eine gesetzliche Regelung muss bei Altersbestimmungen aber immer eine typisierende Betrachtung zugrunde legen. Das gilt für Mindest- und auch für Höchstalter. Die Antragsbegründung verweist weiter auf die vermeintlich altersfreundlichere Regelung im Kaiserreich, in der Weimarer Republik und den Anfängen der Bundesrepublik, die dann mit der Einführung der altersdiskriminierenden Altershöchstgrenze, wie es in der Begründung heißt, ins Gegenteil verkehrt worden sei. Die Begründung erwähnt aber nicht, dass die Lebenserwartung im Kaiserreich bei unter 50 Jahren lag und nur ca. 5 % der Bevölkerung überhaupt 70 Jahre alt wurden, meine Damen und Herren. Man muss schon immer das Gesamtbild sehen, wenn man so argumentiert wie die FREIEN WÄHLER. (Beifall bei der CDU) Der Gesetzgeber, der die Altershöchstgrenze im Jahr 1975 bei Schöffen – nur bei Schöffen und nicht bei anderen Laienrichtern – eingeführt hat, hat also auf den erfreulichen Anstieg der Lebenserwartung reagiert. Er hat nicht altersdiskriminiert; denn es gibt im Strafprozess gute Gründe für eine Altersbegrenzung speziell und besonders eben nur bei Strafprozessen. Nur bei Strafprozessen gilt, ein solcher Prozess kann platzen, wenn ein Richter oder eine Richterin, also auch ein Schöffe, für längere Zeit ausfällt. Strafprozesse können zudem über Jahre andauern. Nach derzeitiger Einschätzung und bei typisierender Betrachtung wird ein krankheitsbedingter Ausfall oder ein kräftemäßiger Abfall mit zunehmendem Alter wahrscheinlicher. Eine komplette Aufhebung der Altersgrenze ist daher abzuwägen mit den Grundsätzen und Anforderungen einer funktionierenden Strafrechtspflege. Zudem ist zu bedenken – hier komme ich gerne auf das, was Kollege Wefelscheid gesagt hat –, man muss auch mitberücksichtigen, dass die Schöffen möglichst einen gewissen Querschnitt durch die Gesellschaft abbilden sollten. Sie haben es gesagt, „Im Namen des Volkes“ ist die Einstiegsformel. Deshalb sollten wir uns eher Gedanken machen, wie wir das Amt attraktiver machen auch für Jüngere, die noch voll im Berufsleben stehen, anstatt jetzt diese unbestrittenen Schwierigkeiten, die Liste zu füllen, mit dem bequemen Ausweg lösen, dass wir einfach die Altersgrenze nach oben aufheben (Glocke des Präsidenten) und damit – wir wissen doch alle, dass das die Folge wäre – quasi eine Überalterung fördern würden; denn es läuft doch in der Praxis so, wer auf der Liste ist und sich nicht wehrt, wird schon aus Bequemlichkeit einfach immer wieder nominiert. Das kann nicht die Lösung sein. Ihre Begründung soeben in der Rede hat deutlich gezeigt, eigentlich geht es Ihnen darum, praktische Probleme zu lösen (Glocke des Präsidenten) und Lücken zu füllen. Das wird dem Thema nicht gerecht. Vielen Dank. (Beifall der CDU)
Matthias Lammert
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Abgeordneter von Heusinger.
Carl-Bernhard von Heusinger GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wie so oft bei juristischen Themen wurde vieles schon gesagt, vor allen Dingen wieder vom Kollegen Spies. Die Altersgrenze für Schöffen möchten die FREIEN WÄHLER abschaffen oder zumindest auf 75 Jahre festsetzen. Derzeit liegt sie – wir haben es gehört – bei 70 Jahren, was allerdings auch nicht statisch ist. Die Diskussion um die Altersgrenze bei Schöffinnen und Schöffen ist nicht neu. Wir haben es schon gehört, im Rechtsausschuss haben wir uns im Juni vergangenen Jahres zuletzt damit befasst, und das Thema wurde in den Jahren 2018 und 2022 auf der Justizministerkonferenz behandelt. Der länderübergreifende Austausch hat ergeben, dass es keinen Anlass für eine Änderung der Altersgrenze gibt. Die FREIEN WÄHLER behaupten in ihrem Antrag, dass die Altersbegrenzung willkürlich sei. Das ist aber gerade nicht der Fall. Zum einen unterliegen auch Berufsrichterinnen und Berufsrichter einer Altersgrenze. In der Regel gehen Sie mit Vollendung des 67. Lebensjahres in den Ruhestand. Schöffinnen und Schöffen werden den Verfahren, an denen sie teilnehmen sollen, zugelost. Das bedeutet, dass ältere Schöffinnen und Schöffen in einem komplexen Strafverfahren landen können, das mehrere Jahre dauert. Es kann gut sein, dass betagtere Schöffinnen und Schöffen in dieser Zeit krankheitsbedingt ausfallen und langwierige Prozesse somit zu platzen drohen. Das wäre weder für die Opfer zumutbar noch würde man damit dem Beschleunigungsgebot Rechnung tragen, das in der StPO festgeschrieben ist. Stellen Sie sich vor, ein Sexualstraftäter muss aus der Untersuchungshaft entlassen werden, weil eine Hauptverhandlung wegen alters- und krankheitsbedingten Zeitverzugs zu lange dauerte. Das kann der Gesetzgeber nicht verantworten, und das kann auch nicht gewollt sein. Der Gesetzgeber trägt die Verantwortung dafür, dass dieses Risiko gering gehalten wird. Daher ist die Altersgrenze bei Schöffinnen und Schöffen nicht willkürlich, sondern sinnvoll und geboten. Mit steigendem Alter steigt die Wahrscheinlichkeit für Erkrankungen; daran hat auch der demografische Wandel nichts geändert, und im Rechtsausschuss im Juni vergangenen Jahres hat der Justizminister etwas Wichtiges gesagt, was ich teile. Er sagte – ich zitiere –: Es ist fraglich, ob die Abschaffung der Altersgrenze tatsächlich dazu beitragen würde, mehr Schöffinnen und Schöffen zu gewinnen; vielmehr sollten jüngere Menschen für das Ehrenamt begeistert werden, etwa durch gezielte Informations- und Werbekampagnen. – Dem schließe ich mich voll und ganz an. Im Zusammenhang mit der Schöffenwahl 2023 ist der Bundesverband ehrenamtlicher Richterinnen und Richter an dieser Stelle bereits aktiv. Es gibt zum Beispiel eine sehr gute Website – www.schoeffenwahl-2023.de –, die über das Amt informiert und bei jungen Menschen das Interesse für das Schöffenamt wecken soll. Der Bundesverband versucht derzeit auch, einen Landesverband in Rheinland-Pfalz aufzubauen. Auch ein solcher Verband mit Ansprechstellen vor Ort kann bei der Akquise von Schöffinnen und Schöffen hilfreich sein. Ich bin daher nicht davon überzeugt, dass der Antrag der FREIEN WÄHLER, die Altersgrenze für Schöffinnen und Schöffen abzuschaffen, in die richtige Richtung geht. Dem gegenüber stehen die Interessen der Opfer in Strafverfahren und die Verantwortung des Gesetzgebers, aber auch der Allgemeinheit, Hauptverhandlungen nicht endlos laufen zu lassen. Vielmehr sollte der Fokus auf der Gewinnung von jüngeren Menschen liegen, und deshalb lehnt die Grünen-Fraktion den Antrag der FREIEN WÄHLER ab. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sehr richtig!)
Matthias Lammert
Für die AfD-Fraktion erteile ich Abgeordnetem Stuhlfauth das Wort.
Peter Stuhlfauth AfD
Herr Präsident, werte Damen und Herren! Das Ehrenamt des Schöffen ist ein wichtiges Element unserer Strafrechtspflege. Durch die Beteiligung der Schöffen an Strafprozessen an Amts- und Landgerichten soll eine bürgernahe Justiz eine bürgernahe Rechtsprechung im Strafprozess gewährleisten und nach außen hin demonstriert werden. Als Schöffen beim Amtsgericht kommt ihnen beim Jugendschöffengericht besondere Bedeutung zu, da dort in der Regel zwei Schöffen und ein hauptamtlicher Richter Recht sprechen und dadurch die Laienrichter den hauptamtlichen Richter überstimmen können. Gerade deshalb ist es für die Rechtspflege besonders wichtig, Schöffen von Reife und Lebenserfahrung zu finden und den hauptamtlichen Richtern zur Seite zu stellen. Als Mindestalter sieht der Gesetzgeber hier 25 Jahre vor, bedingt durch die Lebenserfahrung und das Gerechtigkeitsempfinden. Unter Berücksichtigung der herrschenden Lebensbedingungen und des demografischen Wandels im Land wird es jedoch zunehmend schwieriger, diese Ansprüche zu erfüllen. Eine Vollzeittätigkeit ist oft nur noch schwer mit einem Ehrenamt in Verbindung zu bringen, und auch Familien sind bei steigenden Preisen, Rekordsteuerlasten und sinkender Kaufkraft des Gelds auf ein zweites Gehalt angewiesen. Die Motivation für die Ehrenämter ist in allen Bereichen rückläufig, nicht zuletzt wegen rückläufiger Wertschätzung und Anerkennung durch Dritte. Dass dieses Problem praktisch allgegenwärtig ist, zeigt an anderer Stelle auch die gerade erst geführte Aussprache um die Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften, eben um auch die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verbessern. Erschwerend für das Amt des Schöffen kommt nun noch hinzu, dass die geltenden Altersbeschränkungen für ehrenamtliche Richter absolut nicht mehr zeitgemäß sind, wie der vorliegende Entschließungsantrag zutreffend hervorhebt. Der Staat beraubt sich derzeit praktisch selbst per Gesetz der Möglichkeit, der wachsenden Gruppe der über 69-Jährigen eine Möglichkeit zur Teilnahme an der Strafrechtspflege einzuräumen. Dabei fällt die gültige Regelung praktisch vollkommen aus der Zeit. Die Rente mit 67 ist Realität, ein Hinausschieben des Renteneintritts gar mit 70 wird ständig diskutiert. Woher soll also der Nachwuchs kommen? Freiberufler auch in juristischen Berufen verschieben ihren Renteneintritt immer öfter, teilweise bis weit in die Siebziger, sei es aus Leidenschaft oder finanzieller Erforderlichkeit. Oder schauen Sie sich doch die Parteien an. Bezirksverbände, Kreisverbände, Ortsverbände werden immer älter. Noch schlimmer ist es in den Vereinen. Ohne die über 70-Jährigen geht dort gar nichts mehr. (Zurufe von der SPD) Warum soll also auch ein Schöffe nicht mit Vollendung des 70. Lebensjahres für sein Ehrenamt befähigt sein? (Zuruf von der SPD: Quatsch!) Die Praxis zeigt eindeutig, dass eine Novellierung der geltenden Regelungen für ein Höchstalter von ehrenamtlichen Richtern angebracht ist. Jenseits der 65, jenseits der 70 zählt man heute noch lange nicht zum alten Eisen. Wer sich fit hält und vital fühlt, wer dazu noch über eine reichhaltige Lebenserfahrung verfügt, der sollte auch mit über 69 noch als ehrenamtlicher Richter seinen Beitrag leisten können. Unabhängig von der Soll-Vorschrift – – – Herr Spies, wie stelle ich mir das vor? – Bewerbungsgespräch, Eignungstest, das ist nicht zielführend, das schreckt noch mehr ab. (Zurufe von der SPD) – Ja, ja klar. Es müssen die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, damit die Strafrechtspflege künftig auch auf die Erfahrung von Mitbürgern zugreifen kann, (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Von Mitbürgern!) die das 70. Lebensjahr vollendet haben. Deshalb unterstützen wir diesen Antrag. Danke. (Beifall der AfD)
Matthias Lammert
Nächste Rednerin ist für die FDP-Fraktion Abgeordnete Cornelia WilliusSenzer. (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Das hat Herr Hüttner gerade noch gesagt, dass Eure Leute vor Ort überaltern!)
Cornelia Willius-Senzer FDP
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Schöffinnen und Schöffen nehmen eine bedeutende Rolle in unserem Verständnis eines rechtsstaatlich geführten Strafverfahrens ein und stellen als ehrenamtliche Richterinnen und Richter ein wichtiges Bindeglied zwischen Bürgern und Justiz als Teil einer Rechtsprechung im Namen des Volkes dar. Insofern schätze ich die diesem Antrag zugrunde liegenden Bemühungen, die Teilhabe unserer Bürgerinnen und Bürger an diesem Amt zu unterstützen. Auch besteht unzweifelhaft ein Bedarf. Allerdings halte ich die im Antrag vorgeschlagene Abhilfe durch eine Abschaffung der Altersgrenze oder deren hilfsweise vorgeschlagene Anhebung auf 75 Jahre bei der Einsetzung ins Amt nicht für zielführend. Selbstverständlich können insbesondere Seniorinnen und Senioren eine beträchtliche Lebenserfahrung in die Verhandlung einbringen und so vor allem den jungen Richterinnen und Richtern mit Weitsicht und Weisheit eine Hilfestellung bieten. Allerdings ist die Lebenserfahrung nur ein Faktor unter vielen. Sind es nicht auch gerade junge Menschen, die durch ihre weltoffenen Ansichten und den Wunsch zur Verbesserung die Sicht auf die Dinge verändern können und uns notwendige Denkanstöße geben? Gewünscht und am besten ist im Ergebnis also ein möglichst ausgewogener Anteil von Alt und Jung. In unserer aktuellen Situation muss der Fokus daher vielmehr darauf liegen, mehr junge Menschen für das Amt der Schöffinnen und Schöffen zu begeistern und dem demografischen Wandel entgegenzuwirken. Die Abschaffung der Altershöchstgrenze oder auch die Anhebung der Jahre bei der Einsetzung ins Amt ist daher eher kontraproduktiv. Entgegen der Ansicht im vorliegenden Antrag stellt die bestehende Altershöchstgrenze auch keine Form einer Altersdiskriminierung dar. Mit der bestehenden Gesetzeslage könnte ein Schöffe oder eine Schöffin bis zum Ausscheiden aus dem Amt 74 Jahre alt sein. Demgegenüber scheidet eine Berufsrichterin oder ein Berufsrichter bereits mit 67 Jahren aus dem Amt aus und geht in Pension. Diese schon deutlich höhere Grenze rechtfertigt sich auch durch die Notwendigkeit einer funktionsfähigen Strafrechtspflege. Insbesondere bei längeren Verfahren mit vielen Verhandlungsterminen – das wurde vorhin schon angesprochen – kann der Ausfall eines Verfahrensbeteiligten und damit auch einer ehrenamtlichen Richterin oder eines ehrenamtlichen Richters eine Verzögerung, im schlimmsten Fall ein Scheitern des Verfahrens bedeuten, wenn es nicht innerhalb der vorgesehenen Frist fortgesetzt werden kann. So dürfte nicht selten die kognitive und physische Leistungsfähigkeit im hohen Alter eher abnehmen. Das muss im Einzelfall natürlich nicht zutreffen. Wie Sie sehen, bin ich ganz offensichtlich eine Ausnahme. (Zuruf von der AfD: Aha, aha!) Für die Festlegung einer Altersgrenze ist eine diesbezüglich generalisierende Betrachtung aber unumgänglich. Eine individuelle Eignungsprüfung eines jeden Bewerbers kann nicht ernsthaft gewollt sein. Auch möchte ich abschließend erwähnen, dass die von der Altershöchstgrenze betroffenen Personen natürlich an den zumeist öffentlichen Verhandlungen als Zuschauerinnen oder als Zuschauer teilnehmen können und die Rechtsprechung so als Teil der Öffentlichkeit kontrollieren können. Eine aktive Teilnahme in ehrenamtlichen Funktionen bleibt auch in vielen anderen Bereichen des täglichen Lebens nach wie vor möglich. Als Alterspräsidentin dieses Landtags kann ich Ihnen also sagen, die im Antrag vorgeschlagene Abschaffung der Altersgrenze oder auch deren hilfsweise vorgeschlagene Anhebung auf 75 Jahre bei der Einsetzung ins Amt ist keine Lösung und schafft auch keine echte Abhilfe. Wir müssen vielmehr viele jungen Menschen für eine ehrenamtliche und verantwortungsvolle Mitarbeit in der Dritten Gewalt motivieren. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Matthias Lammert
Zu einer Kurzintervention erteile ich Abgeordnetem Stephan Wefelscheid von den FREIEN WÄHLERN das Wort. (Abg. Michael Frisch, AfD: Du bist zu jung für diese Frage, Stephan!)
Stephan Wefelscheid FREIE WÄHLER
Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich wollte vielleicht noch einmal zur Wissensfortbildung beitragen. Ich habe nämlich schon zweimal dem Richterwahlausschuss angehört, bei dem die kommunalen Vorschlagslisten eingehen. Frau Kollegin, wenn Sie behaupten, dass eben keine Individualbetrachtung stattfindet, dann ist das falsch, weil wir im Richterwahlausschuss genau Name für Name durchgehen. Das ist sozusagen der Check der Leute, (Abg. Michael Frisch, AfD: Ganz genau!) weswegen wir genau wissen, wer die Leute sind. Darüber wird dann in vertraulicher Sitzung gesprochen, und es wird überlegt, ob Leute auch die Tauglichkeit besitzen. Insofern stimmt die Ausführung, die Sie gerade getätigt haben, nicht. (Beifall der FREIEN WÄHLER und bei der AfD)
Matthias Lammert
Frau Willius-Senzer, wollen Sie erwidern? (Abg. Cornelia Willius-Senzer, FDP: Nein!) – Nein, auf eine Erwiderung wird verzichtet. Dann spricht nun für die Landesregierung Herr Staatssekretär Dr. Matthias Frey.
Dr. Matthias Frey
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Schöffinnen und Schöffen übernehmen ein verantwortungsvolles Ehrenamt, das als Bindeglied zwischen Staat und Gesellschaft ein wichtiges Element unseres demokratischen Rechtsstaats darstellt. Diese ehrenamtlichen Richterinnen und Richter übernehmen eine wichtige Aufgabe für unsere Gesellschaft. Sie sind quasi die Verzahnung zwischen Rechtsstaat und Gesellschaft. Dieses Amt erfordert Entscheidungsfreude, Menschenkenntnis und Lebenserfahrung. Es gibt nicht nur die Schöffinnen und Schöffen, über die wir heute diskutieren, sondern in vielen Gerichtsbarkeiten greifen wir auf ehrenamtliche Richterinnen und Richter zurück. Das ist eine hervorragende Verzahnung – ich sagte es bereits – zwischen Gesellschaft und Rechtsstaat. Wir bringen die Kenntnisse dieser Menschen in die Rechtsprechung ein. Die Schöffinnen und Schöffen gerade in der Strafjustiz haben allerdings eine besondere Funktion. Sie sind Teil eines Strafverfahrens, das sich teilweise über Wochen, Monate und im Einzelfall sogar über Jahre hinziehen kann. Das führt zu erheblichen persönlichen Belastungen und ist auch mit Einschränkungen verbunden. Das hat der Gesetzgeber zu Recht gesehen, und er hat im Gerichtsverfassungsgesetz geregelt, dass das Schöffenamt an Personen gehen soll, die das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben bzw. bei Antritt der Amtsperiode noch nicht vollendet haben. Natürlich ist klar, dass dieses Thema immer wieder in einer gewissen Regelmäßigkeit diskutiert wird. Angesichts der steigenden Lebenserwartung und des Umstands, dass ältere Menschen heute oft aktiver und auch gesünder sind als früher, überrascht es nicht, dass diese Frage in einer gewissen Regelmäßigkeit, nämlich im Abstand von fünf Jahren, (Abg. Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER: Wenn gewählt wird!) wenn die kommunalen Gebietskörperschaften, insbesondere die Fraktionen der Räte, auffordern, Personen zu benennen, wieder hier diskutiert wird. Wie bereits darauf hingewiesen worden ist, hat sich im letzten Jahr auch die Justizministerkonferenz mit diesem Thema beschäftigt und die Frage intensiv diskutiert. Man hat sich dagegen ausgesprochen, und das, wie ich finde, mit beachtlichen Argumenten. Ich sagte es bereits, Personen bis zum Alter von 74 Jahren können dieses Amt ausüben. Wenn man einmal dagegenhält, dass die Berufsrichterinnen und Berufsrichter derzeit mit maximal 67 Jahren in den Ruhestand gehen, dann gibt es da bereits eine gewisse Differenz. Zielführender wäre es aus meiner Sicht, dass wir einfach einmal darüber reden, wie wir dieses Schöffenamt in der Bevölkerung stärker verorten können, wie wir Menschen – insbesondere jüngere Menschen – finden, die dieses Amt übernehmen. Ich erinnere daran, dass es in der entsprechenden gesetzlichen Regelung die Bestimmung gibt, dass die Vorschlagsliste, die von den kommunalen Gebietskörperschaften aufgestellt werden soll, alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen soll. Ich denke, das ist der zentrale Punkt, an dem wir auch alle selbst aufgefordert sind, entsprechend Werbung zu machen. Wir sollten nämlich überlegen, welche Gründe es gibt, die dazu führen, dass insbesondere jüngere Menschen diese Schöffentätigkeit nicht annehmen, wobei es natürlich auch jüngere Menschen gibt, die es tun. Ich werde in absehbarer Zeit an zwei durchaus jüngere Personen die Landesehrennadel überreichen, die seit über 15 Jahren eine Schöffentätigkeit ausüben. Es ist nicht so, dass es zu wenige gibt, aber wir könnten insbesondere gerade dort mehr jüngere Menschen gebrauchen. Wir sollten uns überlegen, was sie daran hindert. Liegt es an der persönlichen Lebensplanung? Liegt es am beruflichen Umfeld? Warum werden diese Personen dort nicht aktiv? Ich glaube, dass es sinnvoller wäre, genau dieses Nachwuchspotenzial anzusprechen, jüngere Menschen zu motivieren, dass sie dauerhaft für dieses Amt zur Verfügung stehen. Ich glaube, es ist gerade jetzt an der Zeit, dass Sie und wir alle uns darum kümmern, dass diese Menschen dieses Amt übernehmen. Wie Sie alle auch, bin ich seit vielen Jahren kommunalpolitisch aktiv und bekomme in einer Regelmäßigkeit von fünf Jahren von meiner Verwaltung übersandt, dass ich bitte Personen benennen möge. Dann begebe ich mich auf den Weg, um Personen aus dem Bekanntenkreis, dem Freundeskreis und sonst woher – sei es im Supermarkt, wie letztens geschehen – (Vereinzelt Heiterkeit im Hause) anzusprechen, ob sie dafür nicht zur Verfügung stehen. Wenn man mit den Menschen offen darüber redet, welches wichtige Amt sie hiermit übernehmen können, werden sich viele finden, die das tun. Man muss ihnen nämlich genau erklären, welche wichtige Aufgabe sie für unser Gemeinwesen, für unseren Rechtsstaat übernehmen. Ich bin mir sicher, dass wir damit viel weiterkommen, als darüber zu diskutieren, ob mit 74 Schluss sein soll oder nicht. Die Frage, wie wir mehr Schöffen aus der Breite der Gesellschaft bekommen, sollte die zentrale Frage sein, und nicht die Frage einer vermeintlichen Altersdiskriminierung. Vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Matthias Lammert
Wir sind am Ende der Debatte zu Tagesordnungspunkt 10. Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Wir kommen damit zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der FREIEN WÄHLER. Wer dem Antrag – Drucksache 18/5550 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP gegen die Stimmen der AfD und der FREIEN WÄHLER abgelehnt. Damit kommen wir zu Punkt 11 der Tagesordnung: Flüchtlingspolitik ehrlich denken – Kommunen und Gesellschaft entlasten Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/5571 – dazu: Verantwortungsvolles, verlässliches und koordiniertes Vorgehen von Land und Kommunen bei der Bewältigung der Herausforderung in der Aufnahme von Geflüchteten in Rheinland-Pfalz Antrag (Alternativantrag) der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Drucksache 18/5636 – Der Alternativantrag der Koalitionsfraktionen ist kürzlich eingegangen. Es wurde eine Redezeit von 5 Minuten vereinbart. Die CDU hat 3 Zusatzminuten und damit 8 Minuten zur Verfügung. Zunächst erteile ich für die antragstellende Fraktion dem Fraktionsvorsitzenden der CDU-Landtagsfraktion, Christian Baldauf, das Wort.
Christian Baldauf CDU
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zitat: „Dies ist unser Dilemma: Wir wollen helfen. Unser Herz ist weit. Aber unsere Möglichkeiten sind endlich.“ Das waren die Worte des damaligen Bundespräsidenten Joachim Gauck in seiner Rede zum 25. Jahrestag der Deutschen Einheit im Oktober 2015. Er hat damit treffend zum Ausdruck gebracht, wo die Probleme liegen, damals wie heute. Es geht nicht darum, dass wir nicht helfen wollen. Es geht schon gar nicht darum, dass wir niemandem helfen wollen. Das Gegenteil ist richtig. Das hat unser Land und haben die Menschen in unserem Land über Jahrzehnte unter Beweis gestellt, mit großen Anstrengungen unserer Kommunen und beispielgebendem ehrenamtlichen Engagement gegenüber Menschen in Not. (Beifall der CDU) Meine sehr geehrten Damen und Herren, es geht also um die Frage, wie vielen Menschen wir helfen können. Millionen finden hier Zuflucht und Hilfe: Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine und Syrien, Flüchtlinge aus Afghanistan, der Türkei oder dem Iran und aus vielen anderen Ländern. Neben Polen hat kein anderes Land so viele Menschen aus der Ukraine aufgenommen wie Deutschland, über 1 Million. Das ist eine gewaltige Leistung, eine gewaltige Kraftanstrengung, und wir werden auch künftig an der Seite der Ukrainerinnen und Ukrainer stehen, bedingungslos an der Seite der Ukrainerinnen und Ukrainer stehen, die vor Putins Granaten und Raketen flüchten müssen. (Beifall der CDU) Meine sehr geehrten Damen und Herren, Rheinland-Pfalz hat im vergangenen Jahr rund 58.000 Flüchtlinge aufgenommen. Im Jahr zuvor waren es 53.000. An diesen Zahlen zeigt sich, dass es um viel mehr geht als nur darum, für Zehntausende Menschen das Essen und Trinken am ersten, am zweiten, am dritten und am vierten Tag zu organisieren, um viel mehr, als für junge Menschen, für jede Frau, für jeden Mann, für jedes Kind ein ordentliches Bett unter einem ordentlichen Dach bereitzustellen. Bereits hier haben wir ein gewaltiges Problem. Unsere Kommunen sind am Limit. Ihre sächlichen, personellen und finanziellen Ressourcen sind begrenzt. Die Unterbringungskapazitäten sind ausgeschöpft. Es mangelt allerorten an Wohnraum. Städte und Gemeinden brauchen dringend Entlastungen und Hilfe. (Beifall der CDU sowie des Abg. Dr. Herbert Drumm, FREIE WÄHLER) Meine sehr geehrten Damen und Herren, es geht um mehr, um die Frage, wie wir die diejenigen, die hierherkommen, ordentlich versorgen, und diejenigen, die bleiben dürfen, ordentlich integrieren können. Wo haben sie zumindest nächstes Jahr ihre Wohnung? Wo gehen die Kinder in die Schule oder in den Kindergarten? Wie gewährleisten wir eine angemessene Gesundheitsversorgung, wie eine soziale Betreuung? Wenn wir 50.000 bis 60.000 Menschen aufnehmen, entspricht das zum Beispiel der Stadt Neustadt an der Weinstraße mit seinen rund 53.000 Einwohnern. Setzt sich das fort, heißt das, dass allein in Rheinland-Pfalz jedes Jahr die Infrastruktur einer Stadt wie Neustadt neu geschaffen werden muss. Ich denke, schon an diesem praktischen Beispiel wird die Dimension dessen deutlich, was geleistet wird. Natürlich haben wir gegenwärtig eine besondere Situation aufgrund der Fluchtbewegung aus der Ukraine, das ist richtig. Genauso richtig ist aber auch, dass die Asylbewerberzahlen aktuell von Monat zu Monat steigen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sollten uns in der Flüchtlingspolitik endlich ehrlich machen. (Beifall der CDU sowie des Abg. Dr. Herbert Drumm, FREIE WÄHLER) Ja, wir müssen als wohlhabendes Land viel bei der Aufnahme von Verfolgten leisten, wir können dabei viel leisten, und wir leisten viel. Den Eindruck zu erwecken, als ob das beliebig erweiterbar wäre, (Abg. Josef Winkler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wer macht das denn?) ist aber falsch, zumal die Zuwanderung von Flüchtlingen zunehmend auf eine Mangelsituation in den unterschiedlichsten Bereichen trifft. Allein in Worms fehlen 800 Kitaplätze, 1.000 Menschen stehen dort auf der Warteliste für eine Wohnung. Laut Bertelsmann Stiftung brauchen wir allein Tausende von zusätzlichen Fachkräften bis zum Jahr 2030 in den hiesigen Kitas. Immer mehr Krankenhäuser müssen aufgrund von Unterfinanzierung und fehlenden Ärzten, wie wir es gestern besprochen haben, schließen. Das Gleiche gilt im Übrigen auch für die Pflege. (Staatsministerin Katharina Binz: Was hat das denn mit Flüchtlingen zu tun?) – Das hat viel mit Flüchtlingen zu tun, werte Frau Ministerin, weil es mir nicht darum geht, dass wir nur über Unterbringung reden, sondern wenn die Menschen zu uns kommen, auch darüber reden, was wir mit den Menschen machen, sodass sie sich hier auch integrieren können, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall der CDU) Machen wir uns nichts vor, hier liegt insgesamt gesehen großer sozialer Sprengstoff. Wir werden die gewachsene Hilfskultur in unserem Land nur aufrechterhalten können, wenn die Aufnahme- und Integrationsfähigkeit nicht überdehnt wird. Ohne eine deutliche Begrenzung der Zuwanderung insbesondere von Asylbewerbern wird das nicht gelingen, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall der CDU und bei der AfD sowie des Abg. Dr. Herbert Drumm, FREIE WÄHLER) Deshalb erwarten wir vom Bund: Erstens, die Migrationskrise muss endlich Chefsache im Kanzleramt werden. Zweitens die Einführung lageangepasster vorübergehender Grenzkontrollen der deutschen Binnengrenzen; denn die Drittstaatenregelung wird derzeit extrem ausgehöhlt, meine sehr geehrten Damen und Herren. Zu viele Schengenstaaten winken Flüchtlinge einfach durch. Drittens erwarten wir eine Reduzierung von Fehlanreizen. Deshalb fordern wir Sachleistungen für Asylbewerber statt Geldleistungen. (Abg. Josef Winkler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Olle Kamelle!) Viertens erwarten wir die Bereitstellung von mehr nutzbaren Bundesimmobilien zur Unterbringung von Flüchtlingen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, in Bezug auf die Landesregierung fordert die CDU-Fraktion: Erstatten Sie die Kosten der Kommunen für Unterbringung, Integration und gesundheitliche Versorgung der Asylbewerber und Kriegsflüchtlinge vollständig. Das ist das Entscheidende, vollständig. (Beifall der CDU) Bis dahin müssen auch solche Haushalte von der Kommunalaufsicht genehmigt werden, die aufgrund der Ausgaben für Flüchtlinge unausgeglichen sind. Es kann nicht sein, dass durch diese steigenden Kosten plötzlich durch die ADD Haushalte nicht mehr funktionieren können. Beteiligen Sie sich an der Finanzierung des aktuellen Personalmehrbedarfs der kommunalen Ausländerbehörden. Setzen Sie Asylentscheidungen konsequent um. Wer keine Aufenthaltsgenehmigung, keinen Aufenthaltsstatus erlangt, muss in sein Heimatland zurückgeführt werden. (Beifall der CDU sowie der Abg. Michael Frisch und Martin Louis Schmidt, AfD) Zu guter Letzt sage ich, stimmen Sie endlich der bereits im Jahr 2019 vom Bundestag beschlossenen Einstufung von Algerien, Marokko und Tunesien sowie Georgien als sichere Herkunftsländer zu. (Abg. Josef Winkler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Was soll das denn jetzt bringen?) Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich sage noch einen Satz in meiner zehnsekündigen Redezeit zu Ihrem Antrag, mehr brauche ich nicht. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: 10 Sekunden sind vorbei!) Außer Lobhudelei finde ich hier keinen einzigen Lösungsansatz. Herzlichen Dank. (Beifall der CDU sowie der Abg. Martin Louis Schmidt, AfD, und Dr. Herbert Drumm, FREIE WÄHLER)
Matthias Lammert
Nächste Rednerin ist für die SPD-Fraktion Abgeordnete Anke Simon.
Anke Simon SPD
Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Baldauf, als ich Ihren Antrag das erste Mal gelesen habe, dachte ich: Ist der wirklich von der CDU? Wo ist das „C“ der Partei geblieben? (Abg. Michael Frisch, AfD: Ach!) Wo ist der Satz von Frau Merkel – „Wir schaffen das!“ – geblieben? (Zurufe von der CDU: Oh! Ach Gott!) Ich sage Ihnen aber, der Ruck nach rechts zahlt sich nicht bei der CDU, sondern bei anderen Parteien aus. (Zuruf von der CDU: Ach!) Dazu passt auch die Aussage von Bettina Dickes im Oeffentlichen Anzeiger vom 28. Februar – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten –: „Das Boot ist voll.“ Plakate aus vergangenen Zeiten kommen mir in den Sinn. Die Forderung von Gordon Schnieder, ebenfalls im Oeffentlichen Anzeiger vom 28. Februar zu lesen – ich zitiere noch einmal mit Erlaubnis des Präsidenten –: Er ging auf die Flüchtlingskrise ein, sprach sich für eine Zuzugsbegrenzung aus und für die schnelle Abschiebung von straffälligen Asylbewerbern. (Dr. Christoph Gensch, CDU: Guter Mann!) Die Zugangsbegrenzung von Asylbewerbern widerspricht dem Asylrecht. (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) Sie wissen das, gerade Sie, Herr Baldauf. Straffällige Asylbewerber entspricht, kriminelle Ausländer raus. Sie bedienen sich bewusst rechter Stammtischparolen, (Abg. Dr. Christoph Gensch, CDU: In welcher Blase leben Sie?) um komplizierte Zusammenhänge zu vereinfachen, (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Ich habe Gerhard Schröder aus dem Jahr ’97 zitiert!) und nehmen die Spaltung der Gesellschaft in Kauf. Populismus pur, Herr Schnieder. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP –
Gordon Schnieder CDU
Gerhard Schröder!) Dann in der Überschrift – Herr Baldauf, Sie haben es noch einmal wiederholt –: (Vizepräsidentin Astrid Schmitt übernimmt den Vorsitz) „Flüchtlingspolitik ehrlich denken.“ Halten Sie uns für unehrlich? (Abg. Michael Frisch, AfD: Ja! – Zuruf von der CDU: Ja!) Was soll das? Im demokratischen Diskurs kommt es zu unterschiedlichen Ansichten, und es gilt, darüber zu diskutieren, aber anderen Unehrlichkeit zu unterstellen, na ja, das lässt tief blicken. (Abg. Michael Frisch, AfD: Realitätsfremdheit!) Demokraten sollten zusammenhalten und auf allen Ebenen um Lösungen ringen. Das ist nicht einfach. (Unruhe im Hause) Auch wir sehen die Herausforderungen. (Abg. Dirk Herber, CDU: Sie haben keine Lösungen!) Wie Sie in unserem Alternativantrag sehen, haben wir uns bereits auf den Weg gemacht und unterstützen die Kommunen auf vielfältige Weise. Wir sind uns einig, dass in den Kommunen zu wenig Wohnraum zur Verfügung steht. Warum lehnt Bettina Dickes aber zum Beispiel Containerdörfer ab? (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Ist das das, was Sie wollen?) Wenn Kommunen nicht von den Förderprogrammen zur Mietraumförderung – – – (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Wollen Sie Menschen in Containern?) – Hören Sie zu, Herr Schnieder. Die Förderprogramme zur Mietraumförderung gibt es schon seit 2015, und scheinbar haben nicht alle davon Gebrauch gemacht; denn für diesen sozialen Wohnungsbau mit den entsprechenden Programmen haben dann im Jahr 2019 fünf Städte eine Kooperationsvereinbarung unterschrieben. (Zuruf des Abg. Christian Baldauf, CDU) Weitere Kommunen waren dazu willkommen. Wer hat sie denn genutzt? In den Jahren 2021 und 2022 standen 588 Millionen Euro zur Verfügung. Ausgegeben wurden 220 Millionen Euro. Das haben Sie selbst in Ihrer Anfrage mitgeteilt bekommen. Das Land hat für die Kommunen standardisierte Unterkünfte in Holzbauweise für Flüchtlinge geplant und kostenfrei die Planung zur Verfügung gestellt. Ich glaube, auch das wurde nur von ganz wenigen genutzt. Es gibt aber auch positive Beispiele wie in Mandern. In dem Dorf wurden 60 ukrainische Flüchtlinge in leer stehenden Häusern aufgenommen, und sie werden mit einem tollen Konzept betreut. Vor sechs Tagen berichtete der SWR, dass die Hilfsbereitschaft ungebrochen ist. Des Weiteren hat das Integrationsministerium, wie in unserem Antrag genannt, die Erstaufnahmekapazität verdoppelt und die Zuweisung an die Kommunen verlangsamt, um ihnen die Möglichkeit zu geben, weitere Unterkünfte und Unterbringungsmöglichkeiten zu schaffen. Auch das Land findet nicht ohne Weiteres große Liegenschaften, um die Kapazitäten zu erhöhen. Außerdem ist eine dezentrale Verteilung für die Menschen die bessere Lösung. Wir werden die Kommunen weiterhin bei den Aufgaben unterstützen. Dann möchte ich noch auf einen Punkt in Ihrem Antrag eingehen, der mir realitätsfremd erscheint: Sachleistungen statt Geldleistungen, um Fehlanreize des Zuzugs abzuschaffen. (Abg. Ralf Schönborn, AfD: Geht in anderen Ländern auch!) Erstens fliehen die Menschen, weil in ihrem Land – Ukraine, Syrien, Afghanistan und auch Türkei – Krieg oder Verfolgung herrschen. Zweitens stelle ich mir den Aufwand für die kommunalen Verwaltungen vor, wenn sie jeden Monat Gutscheine für Sachleistungen ausgeben müssten. (Abg. Peter Stuhlfauth, AfD: Kommt die Hälfte wieder!) Wir haben jetzt schon zu wenig Personal. Wer soll das also machen? Ein populistischer Vorschlag. Für die Praxis ist er nicht zu Ende gedacht. Alle anderen Forderungen gegenüber Bund und EU sind bereits auf dem Weg. (Heiterkeit des Abgeordneten Michael Frisch, AfD) Es wird eine Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit Bundeskanzler Scholz geben, und Bundeskanzler Scholz spricht mit den Ländern, die ihre abgelehnten Asylbewerber nicht mehr aufnehmen, was unter CDU-geführter Bundesregierung auch schon hätte passieren können. (Abg. Lars Rieger, CDU: Alles von der SPD blockiert!) Lassen Sie uns auf allen Ebenen sachlich die Notwendigkeiten diskutieren und pragmatische Lösungen für alles suchen. In Ihrem Antrag steht unter Punkt I. das Essenzielle: „Menschen in Not helfen.“ (Glocke der Präsidentin) Wenn die demokratischen Parteien gemeinsam die Herausforderungen angehen und in der Bevölkerung unser Tun erklären, (Zuruf des Abg. Dirk Herber, CDU) dann können wir das schaffen. Das heißt, verantwortungsvolles, verlässliches und koordiniertes Vorgehen von Land und Kommunen bei der Bewältigung der Herausforderung und der Aufnahme von Geflüchteten im Land. Ich komme zum Ende. Wir sind ein starkes Land und müssen Haltung zeigen. Danke schön. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)
Astrid Schmitt
Zu einer Kurzintervention erteile ich Abgeordnetem Baldauf das Wort. (Abg. Sven Teuber, SPD: Werden Sie jetzt integrationspolitischer Sprecher?)
Christian Baldauf CDU
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bedanke mich dafür, dass Sie das „C“ in der CDU angesprochen haben. Dann kann ich Ihnen noch einmal ganz deutlich erklären, was wir damit meinen. Für uns ist es immer wichtig, dass wir denen helfen, die tatsächlich unserer Hilfe bedürfen. (Abg. Jaqueline Rauschkolb, SPD: Ach so! Wer entscheidet das?) Meine sehr geehrten Damen und Herren, für uns ist es aber genauso wichtig, dass im Zusammenhalt der eigenen Gesellschaft nicht der Eindruck vermittelt wird, dass gegen dieses Prinzip verstoßen wird und wir dieses Prinzip in Europa nicht sauber durchsetzen können. (Beifall der CDU sowie der Abg. Helge Schwab und Dr. Herbert Drumm, FREIE WÄHLER) Ich will Ihnen einmal die Situation beschreiben, (Zuruf des Abg. Peter Stuhlfauth, AfD) bevor wir in dieser wunderbaren Plenardebatte wieder über ein Wolkenkuckucksheim reden. (Zuruf des Abg. Sven Teuber, SPD) Zitat von einem, der im Übrigen in Istanbul sitzt und bewirbt, dass er entsprechende Flüchtlingsströme über die ungarische Grenze bringt – ich kann Ihnen sogar die WhatsApp-Nachricht zeigen, ich kann Ihnen sogar die Adresse zeigen, so offiziell läuft das –: (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Was?) Die Route ist ganz einfach. Istanbul Flughafen, Direktflug nach Serbien. Da es zwischen Türkei und Serbien keine Visaabkommen gibt, ist die Einreise nur mit einem Reisepass möglich. Von dort aus werden die Personen – vermehrt Afghanen, Pakistaner und Kurden – mit Transportern abgeholt und bis zur österreichischen Grenze gebracht und mit einer Trittleiter, 2,50 m hoch, über die Grenze nach Deutschland geschmuggelt. Kostenfaktor liegt bei 5.000 bis 7.000 Euro pro Person, und man ist innerhalb von zwei Tagen in Deutschland, Frankreich, England, Belgien, Schweiz. Ich kenne viele Kurden und Afghanen, die das so gemacht haben. – (Zuruf der Abg. Heike Scharfenberger, SPD) Meine sehr geehrten Damen und Herren, das sind keine Einzelfälle. Tatsächlich wäre es erforderlich, dass man es europäisch löst und europäisch regelt. Seit 2015 funktioniert das aber nicht. (Zurufe der Abg. Dr. Oliver Kusch, Sven Teuber und Jaqueline Rauschkolb, SPD) Deshalb kann es nur so sein, dass wir selbst vorübergehend dafür sorgen, dass solche Personen nicht in die Lage versetzt werden, (Zuruf des Abg. Sven Teuber, SPD – Unruhe im Hause) unabhängig von irgendwelchen Asylbegehren und anderen Dingen hierherzukommen. (Unruhe im Hause – Glocke der Präsidentin) Das ist das Problem, und das reißt unsere Gesellschaft auseinander, Frau Kollegin. (Zuruf der Abg. Jaqueline Rauschkolb, SPD – Weitere Zurufe von der SPD) Herzlichen Dank. (Beifall der CDU und bei der AfD)
Astrid Schmitt
Das Wort zur Erwiderung erteile ich Abgeordneter Anke Simon.
Anke Simon SPD
Vielen Dank, Herr Baldauf, dass Sie an dem kleinen Buchstaben „C“ noch einmal eine ganz andere Rede aufgebaut haben; (Heiterkeit bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) denn die hat mit meiner Rede sonst eigentlich nichts zu tun, außer dass ich das „C“ erwähnt habe. Natürlich sind wir uns einig, dass unsere Außengrenzen gesichert werden müssen. (Zurufe aus dem Hause: Oh! Aha! –
Michael Frisch AfD
Ach, das ist aber ganz was Neues! Die deutschen Außengrenzen?) Die Außengrenze der EU liegt aber zwischen Österreich und Serbien und nicht zwischen Serbien und Deutschland. (Abg. Lars Rieger, CDU: Erzählen Sie das mal Frau Faeser!) – Frau Faeser ist da sehr stringent in der Richtung, und wir machen das auch. (Heiterkeit und Beifall bei der CDU und bei der AfD – Unruhe im Hause –
Michael Frisch AfD
Ist das Ihr Ernst?) Ich finde, Sie sind überhaupt nicht auf meine Rede eingegangen, aber das kennen wir eigentlich schon. Wir haben rechtsstaatliche Verfahren, und die sollen auch richtig durchgeführt werden. Da sind wir bei Ihnen. (Anhaltend Unruhe im Hause) Ansonsten hat das Land Rheinland-Pfalz mit der Außengrenze nichts zu tun. Alle anderen Dinge habe ich in meiner Rede schon erwähnt. Danke. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)
Astrid Schmitt
Liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor ich dem nächsten Redner das Wort erteile, freue ich mich, dass wir ganz besondere Gäste bei uns im Landtag begrüßen dürfen. Es sind Gäste des Landtagspräsidenten und des Abgeordneten Roger Lewentz. Ich begrüße ganz herzlich vier Vertreter des THW aus Rheinland-Pfalz. Sie waren jetzt zehn Tage im Rettungseinsatz in der Türkei. Ich glaube, ich darf im Namen des gesamten Landtags meinen Dank und meine Anerkennung aussprechen. Herzlich willkommen! (Anhaltend Beifall im Hause) Vielen Dank. – Wir setzen die Debatte fort, und ich darf dem nächsten Redner, Abgeordnetem Winkler von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, das Wort erteilen.
Josef Winkler GRÜNE
Vielen Dank, sehr geehrte Frau Präsidentin. – Sehr geehrter Herr Baldauf, Sie haben sehr wortreich den aus Ihrer Sicht zunehmenden sozialen Sprengstoff beklagt. Da würde ich mir natürlich von einer verantwortungsbewussten Opposition wünschen, dass sie einen Löscheimer und nicht die Streichholzschachtel mit ans Redepult bringt. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und bei der FDP) In Ihrem Antrag beschreiben Sie allerdings richtigerweise, dass sich die weltpolitische Lage auch auf Rheinland-Pfalz auswirkt. Die Zahl der Geflüchteten ist im vergangenen Jahr sehr stark angestiegen. Der weit überwiegende Teil, rund 80 %, sind aus der Ukraine zu uns gekommen. (Abg. Michael Frisch, AfD: Die Zahlen sind rückläufig!) In Ihrem vorliegenden Antrag werden allerdings viele Dinge miteinander vermischt. Das hat man auch in Ihrem Vortrag gemerkt. Es wird beschrieben, dass Wohnraum knapp ist, Schulen und Kitas teils mit Personalmangel zu kämpfen haben (Abg. Christian Baldauf, CDU: Ist ja auch so!) und psychosoziale und medizinische Versorgung der Geflüchteten Not tun. Sie hätten auch noch die Wetterentwicklung des letzten Jahres beschreiben können. (Unruhe im Hause – Zuruf des Abg. Michael Frisch, AfD) Nichts davon ist falsch, aber konkrete und geeignete Lösungsvorschläge kann ich in Ihrem Antrag wirklich nicht erkennen. Stattdessen wird wiederum darauf verwiesen, dass die Versorgung der Geflüchteten einen zeitlichen Vorlauf braucht, zusätzliches Geld allein nicht helfe und kurzfristige Abhilfe in der momentanen Situation nicht möglich ist. Alles Zitate aus Ihrem Antrag. So ist es. Wo sind denn aber Ihre Lösungsvorschläge, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU? (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) Die Forderungen an die Landesregierung, die Sie vortragen, lassen mich relativ ratlos zurück. Es ist von Zuzugsbegrenzung für Asylsuchende und vorübergehenden Binnengrenzkontrollen die Rede, die so lange aufrechterhalten werden sollen, bis eine europäische Lösung gefunden ist. (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Fordern wir schon seit Jahren!) Da diese kurzfristig nicht gefunden werden wird – wurde sie auch in den 16 Jahren unionsgeführter Regierung nicht –, bedeutete das faktisch eine dauerhafte Einführung von Binnengrenzkontrollen. Diese Forderung ist ein eklatanter Widerspruch zu den Richtlinien der EU und würde seitens der EU-Kommission in Form eines Vertragsverletzungsverfahrens (Zuruf des Abg. Thomas Weiner, CDU) sicher zeitnah vor den Europäischen Gerichtshof gebracht werden. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP) Außerdem ist, wenn eine Person an der Grenze oder im Inland um Asyl nachsucht, eine direkte Zurückschiebung oder -weisung in der Regel nicht möglich, zumal zunächst im Rahmen des Dublin-Verfahrens vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge festgestellt werden muss, welches Land überhaupt für die Prüfung des Asylantrags zuständig ist. (Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Da dies jedoch momentan nicht direkt an der Grenze möglich ist, jedenfalls nicht an der deutschen, kommt demnach grundsätzlich eine Zurückschiebung oder -weisung nur in Betracht, wenn entweder kein Ayslantrag gestellt wird oder ein Asylantrag in Deutschland bereits rechtskräftig abgelehnt wurde. Das hilft also auch wieder nicht weiter. (Abg. Michael Frisch, AfD: Gegenüber Österreich geht das!) Erinnern Sie sich außerdem einmal kurz an die Situation, die wir in den Grenzgebieten von Rheinland-Pfalz hatten, als wir diese Binnengrenzkontrollen europäischer Art in Luxemburg usw. usf. hatten, und daran, was das für die Pendlerinnen und Pendler in unserem Land bedeutet hat, sowohl für die Einpedler als auch die Auspendler, und das Ganze zweimal am Tag. Es würde also einen ziemlichen Rattenschwanz nach sich ziehen, der Ihnen aber natürlich völlig egal ist. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP – Zuruf von der CDU: Lösungen!) Andere Forderungen der CDU, beispielsweise nach einem weiteren zusätzlichen Bauprogramm oder dem Evergreen Sachleistungen vor Geldleistungen, haben keinerlei unmittelbare positive Auswirkung. Einziger Soforteffekt für die Kommunen wäre ein hoher Verwaltungsaufwand, der zusätzlich da ist. Sie wollen also das, was Sie sonst an allen anderen Stellen beklagen, im Flüchtlingsbereich wieder aufbauen. Das ist nicht glaubwürdig, meine Damen und Herren. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP) Es ist also ziemlich viel Unsinn in Ihrem Antrag zu lesen. Deswegen haben wir einen Alternativantrag vorgelegt, weil ich gar nicht dazu komme – nachdem ich mich zu alldem schon geäußert habe –, alles, (Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) was wir und die Landesregierung schon machen und was wir auch schon im Landtag beschlossen haben, sodass es finanziert wird, einzeln vorzutragen. Ein paar wenige Punkte werde ich noch nennen. Die Landesregierung arbeitet sehr eng mit den Kommunen zusammen und unterstützt sie in ihren Aufgaben. (Zuruf aus dem Hause: Ui, ui, ui!) Wenn man die regulären Mittel und die erheblichen Sondermittel von Bund und Land zusammenzählt, waren es im Jahr 2022 insgesamt fast 200 Millionen Euro, genau 198 Millionen Euro. Zudem unterstützt das Land die Ausländerbehörden personell. Zusätzlich zu den 425 kommunalen Planstellen bei den Ausländerbehörden gibt das Land weitere 71 Stellen dazu. An vielen anderen Punkten gibt es weiteres Geld: für die psychosoziale Versorgung in den AfA, für den Spracherwerb, für die Arbeit der Migrationsfachdienste usw. usf. Soweit ich das beobachten kann, steht die Landesregierung in einem engen, intensiven und kontinuierlichen Austausch mit den Kommunen (Glocke der Präsidentin) und deren Spitzenverbänden. Ich kann nur bestätigen, dass ich das gut finde und mittragen kann und dass die Landesregierung auf diesem Weg weitergehen sollte. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)
Astrid Schmitt
Für die Fraktion der AfD spricht Fraktionsvorsitzender Frisch.
Michael Frisch AfD
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Vor gerade einmal fünf Wochen hat die CDU-Fraktion unseren Antrag für eine realitätsbewusste und verantwortungsvolle Asylpolitik einstimmig abgelehnt. (Zuruf von der CDU: Richtig!) Jetzt bringt sie einen eigenen Antrag ein, der exakt die gleiche Zielsetzung verfolgt und bis in die Details hinein ähnliche Forderungen erhebt. (Abg. Marco Weber, FDP: Ei, ei, ei!) Die CDU schlägt unter anderem vor – ich zitiere –: „Eine vorübergehende Zuzugsbegrenzung bei den Asylbewerbern durch die Einführung von Binnengrenzkontrollen zu den europäischen Nachbarländern zu gewährleisten.“ Gut so! Das gehört seit Jahren zum Kernprogramm der Alternative für Deutschland. (Abg. Marco Weber, FDP: Ei, ei, ei!) Sie wollen eine „Harmonisierung der Sozialleistungen in der EU, um eine Endlich haben auch Sie verstanden. Ich zitiere aus unserem Antrag vom Januar: (Abg. Sven Teuber, SPD: Zum Teufel mit dem Antrag!) [Asylrechts] in Verbindung mit dem nahezu unbeschränkten Zugang zu weit überdurchschnittlichen Sozialleistungen erhebliche Migrationsfehlanreize schafft.“ gegenüber Geldleistungen gegeben wird.“ Wir haben gefordert, die „Asylreduzieren und wenn möglich in Form von Sachleistungen zu erbringen.“ Sie wollen, dass die Landesregierung „Asylentscheidungen konsequent umsetzt“ und diejenigen, die keinen Aufenthaltsstatus erlangen, in ihr Heimatland zurückführt, „sofern keine besonderen Hinderungsgründe vorliegen.“ Bei uns hieß das: „die kommunalen Ausländerbehörden [sind] anzuweisen, und in der Regel die schnellstmögliche Abschiebung der ausreisepflichtigen Person anzustrengen.“ (Abg. Josef Winkler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Vergleichende Literaturwissenschaft!) Die Liste solcher Übereinstimmungen ließe sich um viele weitere Punkte fortsetzen. Ich nenne nur die Stichworte, erhebliche Belastungen der Kommunen durch fehlende Wohnraumkapazitäten, zusätzlich zu schaffende Plätze in Kitas und Schulen und die Herausforderungen durch soziale Betreuung und Gesundheitsversorgung, die hohe Zahl an vollziehbar ausreisepflichtigen Personen und nicht zuletzt die Forderung, unsere begrenzten Ressourcen für die tatsächlich von Krieg oder politischer Verfolgung bedrohten Menschen zu verwenden. (Beifall der AfD) Meine Damen und Herren von der CDU, Ihr Antrag ist jedoch nicht nur eine weitgehende Übernahme der von der AfD seit jeher vertretenen asylpolitischen Agenda, er bedeutet auch eine radikale Abkehr von der Asylpolitik der Ära Merkel. (Abg. Marco Weber, FDP: Hui! – Zuruf von der SPD: Aha!) Klammheimlich distanzieren sie sich von dem, was Ihre eigene Partei sechs Jahre lang angerichtet hat, (Abg. Christian Baldauf, CDU: Wir haben einmal 200.000 gesagt!) massenhafte illegale Einwanderung aus uns völlig fremden Kulturen, zunehmende Überlastung unserer Sozialsysteme, steigende Kriminalität, Parallelgesellschaften und vieles andere mehr. Davon wollen Sie jetzt nichts mehr wissen und versuchen sich angesichts der nicht mehr zu leugnenden Probleme (Zuruf des Abg. Sven Teuber, SPD) aus der Verantwortung zu stehlen. Dabei setzen Sie einmal mehr auf die Vergesslichkeit der Wähler und hoffen, dass niemand diese Scheinheiligkeit bemerkt. (Abg. Sven Teuber, SPD: Alle schauen unter die Tische!) Meine Damen und Herren, Kollege Herber hat im Januar zu Beginn seiner Rede festgestellt, die Union arbeite aus einer anderen Geisteshaltung als die AfD. (Abg. Gordon Schnieder, CDU: So ist das! – Zurufe von der CDU: Genau! –
Claus-René Schick SPD
Das merkt man aber nicht!) In der Tat, wir haben eine andere Haltung als die CDU. Wir als AfD haben auch im Asylbereich immer für eine Politik der Vernunft im Interesse unserer Bürger und unseres Landes gekämpft. Die Haltung der CDU dagegen bestand darin, dass Frau Merkel die Schleusen geöffnet hat, eine christdemokratisch geführte Bundesregierung Millionen illegal ins Land gelassen hat und unionsregierte Bundesländer diese Politik bis heute fortsetzen. Sie haben die Probleme erst herbeigeführt, dann verleugnet und sich selbst in der Opposition immer wieder der Asylpolitik der Ampel angebiedert. Ihre Haltung ist eine Haltung des Wegschauens, des Verdrängens und vor allem der folgenlosen Sonntagsreden. Deshalb haben wir wirklich eine andere Haltung als Sie. (Beifall der AfD) Wenn es Ihnen jetzt aber wirklich ernst ist mit einer neuen, einer besseren Asylpolitik, dann beweisen Sie das, indem sie den Schulterschluss mit denen suchen, die unser Land vor den katastrophalen Folgen einer anhaltenden ungesteuerten Zuwanderung bewahren wollen. Solange Sie sich dem verweigern, sind Sie mitverantwortlich dafür, dass Rote und Grüne unter tätiger Mithilfe der FDP ihre verhängnisvolle Zuwanderungsagenda weiter vorantreiben können. Wenn sich nichts Grundlegendes ändert, werden wir in diesem Jahr mehr Asylzuwanderung haben als je zuvor. Dazu kommen demnächst zahllose sogenannte Klimaflüchtlinge aus aller Welt, von deren Aufnahme die Ampel schon jetzt spricht. (Abg. Martin Haller, SPD: Es gibt aber gar keinen Klimawandel! Das passt doch jetzt gar nicht!) Bundesinnenministerin Faeser erklärt, Asylmigranten seien kein Problem (Glocke der Präsidentin) für den Wohnungsmarkt, und SPD-Kollege Stein beruhigt Schüler in Hargesheim, an Geld für all das mangle es nun wirklich nicht. (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Irrsinn!) Meine Damen und Herren von der CDU, stoppen Sie diesen Wahnsinn gemeinsam mit uns und allen vernünftigen Kräften, (Zurufe von der CDU) bevor es zu spät ist. Wir stimmen Ihrem Antrag gerne zu. Vielen Dank. (Beifall der AfD)
Astrid Schmitt
Liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor ich der nächsten Rednerin – – – (Abg. Cornelia Willius-Senzer, FDP, begibt sich zum Redepult) – Frau Willius-Senzer, einen kleinen Moment noch. Ich wollte noch Gäste bei uns begrüßen, und zwar sind das Schülerinnen und Schüler der HermannGmeiner-Realschule plus aus Daaden, die 10. Jahrgangsstufe, auch hier das Schulklassenprogramm. Seien Sie uns alle ganz herzlich willkommen! (Beifall im Hause) Liebe Frau Kollegin, jetzt haben Sie das Wort für die FDP-Fraktion.
Cornelia Willius-Senzer FDP
– Da freue ich mich doch sehr. (Abg. Jaqueline Rauschkolb, SPD: Wir uns auch!) Das Pult ist ein bisschen hoch. Alexander, warst Du das vorhin? (Staatsminister Alexander Schweitzer: Ich war nicht dran!) Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Kollegen! Weltweit fliehen Menschen vor Verfolgung, Krieg, Gewalt, Armut, Diskriminierung, Respektlosigkeit, Perspektivlosigkeit und auf der Suche nach einem Leben in Würde. 57.473 Menschen haben im Jahr 2022 in Rheinland-Pfalz Schutz und Zuflucht gesucht und gefunden. Von ihnen sind 44.284, also gut drei Viertel, vor Wladimir Putins Bomben nach Rheinland-Pfalz geflohen. Vor wenigen Monaten sind wir im Plenum zusammengekommen, um über die Fluchtaufnahme zu sprechen. Ich kann Ihnen allen sagen, dass ich nach der Debatte sehr stolz auf diesen Landtag war. Die demokratischen Fraktionen haben zusammengestanden, die große Solidarität mit Geflüchteten in Rheinland-Pfalz gelobt, finanzielle Unterstützung für die Kommunen auf den Weg gebracht und die enge Abstimmung mit den Kommunen betont. Das war der Situation angemessen, zielorientiert und sachlich. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir haben diese Debatte vor dem Hintergrund geführt, dass wir in den rheinland-pfälzischen Kommunen ähnlich viele Menschen aufgenommen haben wie es im Jahr 2015 der Fall gewesen ist. Der Unterschied: Statt uns wie damals in Parlamenten politisch aufgeheizte Debatten auf dem Rücken Geflüchteter zu leisten, verwendeten die Verantwortlichen in Land und Kommunen heute alle Kraft einzig und allein darauf, Menschen Schutz zu bieten und Hilfe zu leisten. Darauf bin ich stolz. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Bis gestern dachte ich, wir hätten dazugelernt. Dann habe ich eine BILDSchlagzeile gesehen: (Heiterkeit des Abg. Michael Frisch, AfD) JETZT.“ Der Unterbringungs- und Versorgungskollaps solle jetzt durch die Abweisung von Asylbegehrenden an der Grenze verhindert werden. Ich will dazu eines deutlich feststellen: Ja, die Kommunen sind derzeit mit der Fluchtaufnahme extrem stark belastet. Lieber Herr Baldauf, schuld daran sind nicht die Asylbegehrenden. Wir haben im Jahr 2015 dreimal so viele Asylbegehrende in Deutschland aufgenommen, wie es im Jahr 2022 der Fall war. (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Ampelregierung, nicht die CDU!) Schuld daran sind allein die Bomben Wladimir Putins, die Fluchtbewegungen aus der Ukraine auslösen. (Abg. Michael Frisch, AfD: Das sind doch gar nicht die Ukrainer, die die Zahlen ausmachen!) Ich erwarte, dass wir das auch künftig so klar benennen. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie haben gestern mit dem Aufruf in der BILD deutlich gemacht, worum es Ihnen eigentlich geht. Ihnen geht es nicht um unsere Kommunen. Ihnen geht es nicht um die Geflüchteten. Ihnen geht es einzig und allein um eine möglichst große Boulevardschlagzeile vor der letzten Plenarsitzung Ihrer Amtszeit als Fraktionsvorsitzender der Christlich Demokratischen Union. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Heiterkeit des Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER – Zuruf von der SPD: Ui, ui, ui!) Das ist angesichts der politischen Lage sehr bedauerlich. Nun konkret zum Antrag. Sie machen nur sehr wenige Punkte auf landespolitischer Ebene. Dazu gehören mit Einschränkungen kommunalfinanzielle Fragen und die Rückführungen. Das muss an dieser Stelle ebenfalls klar gesagt sein: In keinem anderen Bundesland dieser Republik herrscht in Asylsachen so schnell Rechtssicherheit wie in Rheinland-Pfalz, bei allen Entscheidungen, sogar binnen zwei Wochen. (Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, das ist ein Verdienst von Justizminister Herbert Mertin und dieser Ampelkoalition. (Beifall der FDP, der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –
Martin Haller SPD
Bester Mann!) Ich bin der Landesregierung dankbar, wie zielorientiert sie bei der Fluchtaufnahme mit den Kommunen zusammenarbeitet. Die entsprechende finanzielle Ausstattung zu gewährleisten, ist ein Dauerlauf. Ich bin sicher, dass wir auch weiterhin mit dem Bund Lösungen finden, damit die Kosten gedeckt sind. Damit wir weiter zielorientiert bleiben und nicht dem Drang verfallen, einfach nur schnelle BILD-Schlagzeilen zu produzieren, lehnen wir den CDU-Antrag ab und stimmen dem Alternativantrag der Koalition zu. Vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –
Astrid Schmitt
Für die Fraktion der FREIEN WÄHLER spricht Fraktionsvorsitzender Dr. Streit.
Dr. Joachim Streit FREIE WÄHLER
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was wollen wir, und was können wir? Das sind die zwei wichtigsten Fragen in der Flüchtlingsdebatte. (Zuruf des Abg. Philipp Fernis, FDP) Die zwei zusammenhängenden Fragen geben einen Hinweis auf das Dilemma, das die CDU in ihrem Antrag skizziert. Die erste Erklärung würde lauten, dass wir dann Hilfe schenken, wenn wir sie in vergleichbaren Situationen selbst erwarten würden. Das ist ein nicht unerheblicher Bestandteil vom Wesen unseres Menschseins. Die zweite Erklärung ist technokratischer Natur: Weil wir es können, wenn wir auf allen Ebenen zusammenhalten, EU, Bund, Länder, Kommunen und Zivilgesellschaft. Bei der seit dem Jahr 2015 anhaltenden Diskussion um Flüchtlinge müssen wir uns nüchtern immer wieder diese beiden Ebenen vor Augen halten. Was wollen wir, und was können wir mit den uns zur Verfügung stehenden Mitteln tatsächlich gewährleisten? Können und Wollen bewegen sich aber nicht immer im selben Rhythmus, sondern verkanten sich bis zu einem Grad, der gesellschaftspolitischen Sprengstoff birgt. Unlängst hat ein grüner Landrat aus Bayern seinem Unmut Luft gemacht; die Kommunen hätten keine Kapazitäten mehr, Schulen und Sportvereine würden bereits umfunktioniert, und das Verständnis der Gemeinden für die Marschrichtung, weiter, mehr und alles machbar, wäre verflogen. Meine Damen und Herren, wir stehen an einem Punkt, an dem auf kommunaler Seite das Können massiven Einfluss auf das Wollen hat, und zwar insbesondere deswegen, weil sich unsere Bundesregierung der Illusion hingibt, dass das Wollen das Können uneingeschränkt ermöglicht. Das ist aber nicht der Fall; denn wir leben in der Realität. Politik nennt man zu Recht die Kunst des Machbaren. Machbar, steuerbar, finanzierbar, all das trifft jedoch auf die Flüchtlingssituation vieler unserer Gemeinden im Moment nicht mehr zu. Still nickend hören sich Bund und Land die Sorgen und Nöte kommunaler Verantwortlicher an und akzeptieren schulterzuckend den Verlust des Machbaren derjenigen, die vor Ort die Unterbringung der Flüchtlinge verantworten. Wir FREIEN WÄHLER haben schon im letzten Jahr mehrfach die Verlängerung des § 13 b Baugesetzbuch verlangt, der in der Flüchtlingskrise des Jahres 2015 den Kommunen die schnelle Umsetzung von Baugebieten ermöglicht hatte. Das Land kann sich beim Thema „Flüchtlinge“ nicht mehr länger einen schlanken Fuß machen und alles auf die Kommunen verlagern. Der von Bundesinnenministerin Faeser abgehaltene Flüchtlingsgipfel war ergebnislos und peinlich. (Abg. Michael Frisch, AfD: So ist es!) Rheinland-Pfalz sollte sich nicht dieselbe Blöße geben. In der Verantwortlichkeit des Landes steht dabei der Bau von ausreichend sozialem Wohnbau, um auch denjenigen eine Perspektive zu geben, die dauerhaft nicht mehr in ihr Heimatland zurückkehren können, ohne dabei in Konkurrenz zu einheimischen Geringverdienern zu treten, wie zuletzt in Lörrach geschehen, oder, wenn ich auf die Sporthallen schaue, in Worms. In der Verantwortlichkeit des Landes steht die Mitfinanzierung des zusätzlichen kommunalen Personals, das die verschiedenen Flüchtlingsströme notwendig gemacht haben. Auch wenn ich auf das Förderprogramm der ISB schaue, das nur den Umbau von vorhandenem Wohnraum fördert, brauchen wir eine Landesförderung, die den Neubau von Wohnraum für Flüchtlinge in den Fokus nimmt und hier Räume schafft. In der Verantwortlichkeit des Landes steht die Ausbildung von zusätzlichen Erziehern und Lehrern, um die Integration der Zugezogenen auf hohem Niveau zu standardisieren. Darüber hinaus brauchen wir dringend Ankerzentren für Flüchtlinge, um den weiteren Verlauf des Asylverfahrens effizient steuern zu können. Dazu gehört – darauf hat mein Kollege Stephan Wefelscheid bereits aufmerksam gemacht –, dass die Residenzpflicht für Asylsuchende nicht bereits nach drei Monaten wegfallen darf, sondern wir eine Beschränkung der Freizügigkeit, ähnlich wie damals bei den Russlanddeutschen, von zwei Jahren nach der Anerkennung benötigen. Ich möchte abschließend eine Diskrepanz verdeutlichen, die mich im politischen Raum immer spürbarer irritiert. Politiker in Bund und Land betonen, wie wichtig es sei, dass die Bundesrepublik und Rheinland-Pfalz eine Willkommenskultur leben. Doch diejenigen, die vor Ort für die Umsetzung zuständig sind und ihr Bestes geben, um Geflüchteten tatsächlich ein besseres Leben zu schenken, lässt man im Regen stehen. (Glocke der Präsidentin) Hier brechen Anspruch und Wirklichkeit. Das darf nicht sein. (Beifall der FREIEN WÄHLER)
Astrid Schmitt
Für die Landesregierung erteile ich Staatsministerin Binz das Wort.
Katharina Binz
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich möchte zuerst aufgrund des vorliegenden Antrags der CDU-Fraktion den rechtlichen Rahmen verdeutlichen, in dem die Fluchtaufnahme erfolgt. Es beginnt damit, dass das Asylrecht ein Grundrecht ist, das sowohl verfassungsrechtlich als auch europarechtlich fundiert ist. Daran ändern vermehrte Binnengrenzkontrollen nichts. Sehr geehrter Herr Baldauf, zu dem Thema der Binnengrenzkontrollen muss ich ein bisschen mein Unverständnis über Ihre Äußerungen äußern; denn es scheint Ihnen entgangen zu sein, dass es Binnengrenzkontrollen zu Österreich gibt. Sie werden praktiziert. (Abg. Christian Baldauf, CDU: Was ist mit der Schweiz?) Ich durfte mich vor zwei Wochen auf dem Flüchtlingsgipfel der Bundesinnenministerin darüber informieren, dass es die Grenzkontrollen zu Österreich gibt. Mit den anderen Ländern steht man in einer sehr guten Zusammenarbeit. Das war die Aussage des Präsidenten der Bundespolizei. An anderer Stelle sagt man, man setzt auf Kooperation, weil das Zusammenspiel mit den Kolleginnen und Kollegen auf der anderen Grenzseite sehr gut funktioniert. Im Fall von Österreich hat man sich entschieden, diese Grenzkontrollen einzuziehen. Deswegen läuft Ihre Forderung an dieser Stelle ins Leere; denn das, was Sie fordern, wird schon praktiziert. Ehrlich gesagt verstehe ich ich Ihre Aussage nicht, ausgenommen von der Regelung, also ausgenommen von dem Grenzübertritt oder von dem Abwehren des Grenzübertritts, sind Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention. Wie soll das ein Beamter der Bundespolizei in dem Moment nachvollziehen? Um das zu überprüfen, sind unsere Asylverfahren da. (Zuruf des Abg. Christian Baldauf, CDU) Dafür ist das BAMF zuständig. Das ist das gesamte Verfahren, was wir danach durchführen. Das kann nicht bei der Grenzkontrolle passieren. An der Stelle muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen, diese vermeintliche Lösung, die Sie aufmachen, ist in sich selbst vollkommen unlogisch. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP –
Michael Frisch AfD
Ändern Sie das System!) Das Bundesrecht regelt weiterhin, dass Rheinland-Pfalz – das wissen Sie alle – 4,8 % aller nach Deutschland geflohenen Kriegsflüchtlinge und Asylsuchende aufnimmt. Das Land selbst hat keine eigenen Steuerungsmöglichkeiten bei der Aufnahme von Schutzsuchenden. Die Erstaufnahme erfolgt dann in Landeseinrichtungen, die dauerhafte Unterbringung aber in den Landkreisen und kreisfreien Städten. Die Kommunen sind rechtlich zur Aufnahme und Unterbringung verpflichtet. Das Land unterstützt sie dabei, diese Verpflichtung einzulösen. Der Bund entscheidet über das BAMF über den rechtlichen Schutz. Die Kommunen sind gegebenenfalls für die Rückführung zuständig. Das ist der rechtliche Rahmen, in dem wir uns bei der Frage der Fluchtaufnahme bewegen. Das vergangene Jahr und die weiter anhaltend hohen Flüchtlingszahlen sind zu nennen. Herr Baldauf, an dieser Stelle muss ich Ihnen widersprechen. Es ist nicht so, wie Sie gesagt haben, dass die Zahlen weiter steigen und steigen. Wir haben momentan konstant hohe Zahlen, aber es ist nicht so, dass sie weiter steigen und steigen. Bei allem Alarmismus, den Sie an den Tag legen, würde ich Ihnen an der Stelle empfehlen, wirklich bei den Fakten zu bleiben. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der FDP und vereinzelt bei der SPD) Dieses vergangene Jahr hat die Aufnahmesysteme der Länder, insbesondere der Kommunen, einerseits durch den starken Zuzug aus der Ukraine – über 44.000 Menschen –, andererseits durch seit dem Spätsommer steigende Zahlen bei den Asylbegehrenden sehr stark gefordert und zum Teil an die Grenze gebracht. Ich glaube, ich habe das in diesem Saal und in dem entsprechenden Ausschuss, in dem wir regelmäßig über das Thema sprechen, gesagt. Wie gesagt, wir haben im vergangenen Jahr über 44.000 Menschen aus der Ukraine aufgenommen und 11.585 Asylbegehrende. Für das Jahr 2023 rechnen wir vor allen Dingen im Bereich der Asylbegehrende mit weiterhin hohen Zugängen in der gleichen Zahl, wie wir das im Jahr 2022 gemacht haben. Weil das so ist, sind wir seit Ausbruch des Krieges, seit jetzt einem Jahr entweder wöchentlich oder alle zwei Wochen, je nachdem, wie es die Lage erfordert, im Austausch mit den kommunalen Spitzenverbänden. (Abg. Christian Baldauf, CDU: Und, was sagen die?) Es findet jede Woche oder 14-tägig eine Schalte statt, in der wir uns über die Lage austauschen, die Lage im Land im Blick behalten und vor allem darüber diskutieren, wie wir gemeinsam – mit einem ganz engen Schulterschluss – diese Lage als Land und Kommunen bewerkstelligen können. (Abg. Christian Baldauf, CDU: Sagen Sie mal, was die sagen!) Ich finde, wir haben das im letzten Jahr sehr gut gemacht, Land und Kommunen gemeinsam. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP – Zuruf des Abg. Christian Baldauf, CDU) Das Land nutzt dabei alle Handlungsmöglichkeiten, die wir haben, um diese schwierige Situation, die in den Kommunen besteht, gemeinsam mit den Kommunen bestmöglich zu gestalten. Dazu gehört ganz elementar, dass wir unsere Aufnahmekapazitäten im zurückliegenden Jahr auf 7.450 Plätze mehr als verdoppelt haben. Wir sind weiter dabei, diese auszubauen. Wir bauen gerade eine neue Außenstelle einer Aufnahmeeinrichtung auf dem Hahn mit 600 Plätzen auf, um unsere Kapazität nochmals zu verdoppeln, damit wir die Aufnahme der Kommunen verlässlich, gestreckt und gepuffert bewerkstelligen können. Wir haben seit dem 1. Januar 2023 ein neues Verteilkonzept für die Kommunen auf den Weg gebracht, sodass die Kommunen kalenderwochenweise genau wissen, wie viele Geflüchtete sie aufnehmen müssen. Das ist ein großer Unterschied zu der Situation, wie wir sie in den Jahren 2015/2016 hatten. Damals hatten die Kommunen aufgrund der gegebenen Situation keine Verlässlichkeit und keine Planbarkeit. Wir haben gelernt. Alle Strukturen auf Landesebene, aber auch die kommunalen Strukturen haben aus dieser Situation gelernt. Deswegen haben wir dieses neue Konzept auf den Weg gebracht. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP) Das ändert nichts daran, dass die Kommunen diese Menschen unterbringen müssen und das an vielen Stellen schwierig ist. Ich möchte an dieser Stelle sagen, es ist in den Kommunen sehr schwierig. Es ist aber nicht in allen Kommunen sehr schwierig. Die Situation stellt sich sehr unterschiedlich dar. An der Stelle, an der es schwierig ist, helfen wir. Da sind wir vor Ort und im Gespräch mit den Verantwortlichen vor Ort und schauen, was wir machen können. Darüber hinaus haben wir im letzten Jahr allein an Sondermitteln über die gesetzlichen Grundlagen hinaus 141 Millionen Euro an die rheinlandpfälzischen Kommunen ausbezahlt, um sie dabei zu unterstützen, die Aufnahme und Integration der geflüchteten Menschen zu bewerkstelligen. Ich will an der Stelle sagen, dass der Rechtskreiswechsel für die Ukrainerinnen und Ukrainer aus dem Asylbewerberleistungsgesetz in das SGB II die Kommunen vor allen Dingen finanziell entlastet hat. Das ist etwas, wofür sich die Landesregierung beim Bund sehr stark eingesetzt hat. Letztlich war sie erfolgreich. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP) Ich darf mir noch zwei Bemerkungen zu den Forderungen erlauben, die Sie an den Bund richten. An der Stelle muss man die Realität anerkennen. Wir haben heute eine andere Situation als im Jahr 2015. Wir haben zurzeit mit die höchsten Anerkennungsquoten geflüchteter Menschen, die zu uns kommen, seit jeher. Es sind höhere Anerkennungsquoten als im Jahr 2015. Das ist die Situation, die wir haben. (Zuruf von der CDU: Warum?) Warum ist das so? – Wir haben Menschen, die aus Syrien kommen. Wir haben Menschen, die aus Afghanistan kommen. Die Menschen kommen aus der Ukraine und dem Iran. Deswegen haben wir so hohe Anerkennungsquoten. Das muss man zur Kenntnis nehmen. Man muss seine Forderungen darauf abstellen. (Zuruf des Abg. Michael Frisch, AfD – Zuruf von der CDU) Wir setzen darauf, dass wir Rückführungen unterstützen und organisieren. Es ist bereits angesprochen worden. Das Land Rheinland-Pfalz ist das Land mit den mit Abstand kürzesten Verwaltungsgerichtsverfahren, die es am Ende ermöglichen, dass man möglichst schnell Rechtsklarheit hat, was die Bleibeperspektive der Menschen betrifft. Im Bundesdurchschnitt dauern die Verwaltungsgerichtsverfahren 26 Monate. In Rheinland-Pfalz dauern sie sechs Monate. Das zeigt, wir sind an dieser Stelle sehr gut aufgestellt. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP) Darüber hinaus setzen wir vor allen Dingen auf die freiwillige Ausreise, die sich mittlerweile als das effektivste Mittel erwiesen hat. Ich muss es an dieser Stelle ehrlich sagen. Die Bundesregierung arbeitet jetzt daran, dass wir auf europäischer Ebene zu einem neuen System der Verteilung und Steuerung kommen. Die Bundesregierung arbeitet mit dem neuen Sonderbeauftragten für Migration endlich daran, dass wir wirksame Migrations- und Rücknahmeabkommen mit den Herkunftsstaaten bekommen. Das ist eine Aufgabe – damit komme ich zum Schluss –, die die vormalige Bundesregierung und vor allen Dingen der vormalige Bundesinnenminister aus ideologischen Gründen jahrelang liegen gelassen hat. Jetzt muss es nachgeholt werden. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP – Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD)
Astrid Schmitt
Zu einer Kurzintervention erteile ich Abgeordnetem Frisch das Wort. (Abg. Michael Frisch, AfD: Gibt es eine verlängerte Redezeit aufgrund der längeren Redezeit der Regierung?) – Sie haben zunächst einmal Ihre Kurzintervention angemeldet. Man könnte es zusammen machen. Ich will Sie informieren. Dann machen wir das an der Stelle. Herr Kollege, theoretisch hätten Sie auch den Anspruch auf die weitere Redezeit. Die Landesregierung hatte eine zusätzliche Redezeit von 4 Minuten und 20 Sekunden. Die steht natürlich allen Fraktionen zur Verfügung. Herr Kollege Frisch, vielleicht können Sie das jetzt einbeziehen.
Michael Frisch AfD
– Gerne. Vielen Dank, Frau Präsidentin. Frau Ministerin, Sie wissen, dass die Flüchtlinge aus der Ukraine nicht durch unser Asylsystem laufen. Wenn Sie von einer großen Anerkennungsquote sprechen, dann sind die Menschen aus der Ukraine überhaupt nicht inkludiert. Sie wissen – das haben Sie im Ausschuss selbst gesagt –, die Zahlen sind rückläufig. Das heißt, der momentane Anstieg an Asylzuwanderung sind nicht die Menschen aus der Ukraine, sondern das sind die Flüchtlinge, die aus aller Welt nach wie vor und in immer größerer Zahl nach Deutschland kommen. Sie haben sich hier zum wiederholten Mal auf gesetzliche Regelungen zurückgezogen. Das ist zunächst einmal korrekt. Niemand wirft Ihnen vor, dass Sie sich nicht an Recht und Gesetz halten. Genau dort liegt aber doch das Problem. Wenn wir feststellen – das ist ganz, ganz offensichtlich so –, dass Gesetze dysfunktional sind und sie nicht mehr den Zweck erfüllen, zu dem sie einmal gemacht worden sind, dann muss man diese Gesetze ändern. Es hat doch keinen Zweck, eine Vogel-Strauß-Politik zu betreiben, so zu tun, als ob alles rund laufen würde, und den Status quo einfach beizubehalten. Es ist natürlich auch nicht so wie Sie sagen, dass die Bundesregierung an diesen Dingen arbeiten würde. Ganz im Gegenteil ist es doch gerade die Bundesregierung, die auch auf europäischer Ebene permanent auf der Bremse steht, was diese Fragen betrifft. Die Italiener, die Ungarn, aber auch die Dänen und die Schweden (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Österreich!) und andere sind längst dabei, sich hier neu aufzustellen. Nur Deutschland spielt den Geisterfahrer in der Asylpolitik. Dafür ist Ihre Ampelregierung in Berlin verantwortlich und niemand sonst. (Beifall der AfD) Es kann nicht sein, dass Sie sich auf Gesetze beziehen, deren Änderung verweigern und ansonsten die Missstände verwalten und die Probleme verteilen. Verteilen zulasten unserer Kommunen, zulasten unserer Bürger. Das ist schlichtweg eine verantwortungslose Politik, die wir seit Jahren anprangern und die endlich beendet werden muss, meine Damen und Herren. (Beifall der AfD) Es ist nicht allein mit Geld getan. Natürlich können Sie jetzt noch einmal in den Landeshaushalt greifen, in die Steuergelder unserer Bürger, die Sie verwalten und vergeben. Mit diesem Geld sind aber doch die Probleme in den Kommunen nicht gelöst. Geld baut nicht von heute auf morgen Unterkünfte. Geld baut nicht von heute auf morgen Schulen, schafft schon gar keine Fachkräfte, die in allen Bereichen erforderlich sind. Das kann und wird so nicht funktionieren. Auch deshalb ist diese Politik, die Sie betreiben, völlig verantwortungslos. Vor allem aber können Sie eine Frage nicht beantworten, Frau Ministerin. Wie soll es denn weitergehen? Selbst wenn Sie jetzt noch einmal vorübergehend die Probleme ein Stück weit beheben, Sie sagen selbst, die Flüchtlingsströme werden nicht abreißen, sofern man nicht die Rahmenbedingungen an den europäischen Außengrenzen, auch an den deutschen Grenzen, verändert. Dann werden wir in diesem Jahr, im nächsten Jahr und die kommenden zehn Jahre weiter einen solchen Zustrom haben. Was wollen Sie denn damit machen? Wollen Sie auch diese Menschen weiter im Land verteilen, ohne ernsthaft zu prüfen, ob sie wirklich ein Bleiberecht in Deutschland und in Rheinland-Pfalz haben? Auf diese entscheidende Frage haben Sie keine Antwort, meine Damen und Herren. (Beifall der AfD) Deshalb kann ich nur noch einmal sagen, es freut mich in der Tat – das sage ich ganz ehrlich –, dass auch die CDU-Fraktion jetzt offensichtlich verstanden hat, vor welchen Herausforderungen wir stehen, und dass es nicht damit getan ist, die Augen zu verschließen und einfach so weiterzumachen wie bisher. Vielen Dank. (Beifall der AfD)
Astrid Schmitt
Liebe Kolleginnen und Kollegen, da Abgeordneter Frisch so nett war, seine Kurzintervention an die zusätzliche Redezeit zu koppeln, ist es jetzt so, dass die Ministerin selbstverständlich das Erwiderungsrecht hat. (Unruhe bei der SPD, bei der CDU und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Wir brauchen keine Diskussion über diese Entscheidung. Wir hatten das zusammengefasst. Er hatte eine Kurzintervention angemeldet und hat zusätzliche Redezeit von der ihm zur Verfügung stehenden Redezeit genutzt. Ministerin Binz hat die Möglichkeit der Erwiderung. – Darauf verzichtet sie. Wir haben noch eine weitere Wortmeldung, die ich bisher gesehen habe. Abgeordneter Winkler, Sie haben 4 Minuten und 20 Sekunden.
Josef Winkler GRÜNE
Frau Präsidentin, es wird kürzer. – Nach diesem Redebeitrag von Herrn Frisch, wie auch immer man den im Einzelnen bewerten will, möchte ich mich noch einmal an die CDU-Fraktion richten. Wir haben aus unseren Reihen der regierungstragenden Fraktionen einige Punkte in Ihrem Antrag ausgemacht und Ihnen dargelegt, was wir daran wenig nützlich bis wenig hilfreich finden. Herr Frisch hingegen hat Ihnen eins zu eins, Punkt für Punkt vorargumentiert, was Sie alles in Ihrem Antrag stehen haben, das man in der AfD zustimmungsfähig findet. Nachdem die AfD angekündigt hat, dass sie Ihrem Antrag zustimmt, nachdem Sie diesen Beitrag eben gehört haben, mache ich Ihnen einen Vorschlag zur Güte: Stimmen Sie doch einfach unserem Entschließungsantrag zu, und ziehen Sie Ihren zurück. Danke. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)
Astrid Schmitt
Liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen sehe ich nicht mehr. Wir kommen zur Abstimmung über die vorliegenden Anträge. Zunächst stimmen wir über den Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/5571 – ab. Wer dem Antrag seine Zustimmung gegeben möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP gegen die Stimmen der CDU, der AfD und der FREIEN WÄHLER abgelehnt. Wir stimmen sodann über den Alternativantrag der Fraktionen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP – Drucksache 18/5636 – ab. (Unruhe bei der SPD und bei der CDU) – Wenn ich noch einmal um Ihre Aufmerksamkeit bitten dürfte. Wir stimmen jetzt über den Alternativantrag der Fraktionen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP – Drucksache 18/5636 – ab. Wer dem Antrag seine Zustimmung gegeben möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP gegen die Stimmen der CDU, der AfD und der FREIEN WÄHLER angenommen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich darf Punkt 12 der Tagesordnung aufrufen: Landesbeteiligung am Fonds zur Abmilderung von Härtefällen im Rentenrecht Antrag der Fraktion der AfD – Drucksache 18/5566 – Es wurde eine Grundredezeit von 5 Minuten vereinbart. Die AfD-Fraktion hat 6,5 Minuten. Zunächst zur Begründung Abgeordneter Martin Louis Schmidt für die AfDFraktion. Bitte schön.
Martin Louis Schmidt AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kollegen! Das Ärzteehepaar Schneider siedelte im Jahr 1988 aus dem kommunistischen Polen in die Bundesrepublik aus. Frau Schneider wurde in Polen von der Polizei gefoltert, ihr Mann von seinem Chef schikaniert. Er befürchtete, ihm könnte etwas untergeschoben werden. Als dann noch die Tochter auf ihrem Heimweg von der Universität von einem Polizisten entführt werden sollte, fassten die Schneiders den Entschluss zur Aussiedlung in die Bundesrepublik Deutschland als deutsche Volkszugehörige gemäß Kriegsfolgenrecht. Aus dem von der Bundesregierung am 18. November 2022 beschlossenen Härtefallfonds für Personen mit gesetzlichen Renten in Grundsicherungsnähe wird das Ehepaar Schneider jedoch keinen Cent erhalten. Warum? – Weil die Schneiders vor dem 1. Januar 1993 in die Bundesrepublik kamen, gelten sie als Aussiedler und nicht als Spätaussiedler. Nur Spätaussiedler werden von den Zahlungen aus dem Härtefallfonds berücksichtigt. Das ist eine künstliche Unterscheidung durch ein willkürliches Datum. Klar ist auch, dass die Bundesregierung davon ausgeht, dass gerade einmal 60.000 Spätaussiedler eine Einmalzahlung erhalten werden. Klar ist nach Überzeugung meiner AfD-Fraktion vor allem, dass es sich bei der aktuellen Ausgestaltung des Härtefallfonds um eine nicht nachvollziehbare Geringschätzung der Arbeits- und Leidensbiografien unzähliger ausgesiedelter Landsleute aus dem Osten handelt, wenn einmalig lediglich bis zu 2.500 Euro gezahlt werden sollen oder 5.000 Euro, sofern sich ein Bundesland an der Stiftung beteiligt. Eine erhebliche Gerechtigkeitslücke tut sich auch hinsichtlich der Ost-WestRentenüberleitung auf. 500.000 Landsleuten aus der einstigen DDR wurden Zusatz- und Betriebsrentenansprüche vorenthalten. Nur ein kleiner Teil davon soll nun mit der erwähnten niedrigen Einmalzahlung abgespeist werden. Während Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit nach Klagen Ende der 1990er-Jahre ihre Sonderrenten ausgezahlt bekamen, sind Berufsgruppen mit Zusatzversorgungssystemen wie Eisenbahner oder Krankenschwestern bislang leer ausgegangen. Das ist ein Skandal. Weil die wenigsten dieser Berufsgruppen von Altersarmut betroffen sind, werden sie nun erneut leer ausgehen. Zum Begriff „Härte“: Ein Härtefall liegt aus unserer Sicht nicht nur vor, wenn jemand von Altersarmut betroffen ist, sondern auch dann, wenn die Lebensleistung nicht anerkannt wird. Das ist der traurige Fall bei den Aussiedlern und Spätaussiedlern, bei zahlreichen Mitbürgern aus der DDR sowie bei den jüdischen Kontingentflüchtlingen. Stellvertretend für das Schicksal vieler eigentlich sehr gut ausgebildeter jüdischer Kontingentflüchtlinge sei hier auf die Familie der Journalistin Erica Zingher – der Vater Jurist, die Mutter Ärztin – verwiesen. Weder die zu Sowjetzeiten erworbenen Ausbildungen der Großeltern noch das Studium der Eltern wurden anerkannt. Die Folge: Die Familie bestritt ihren Lebensunterhalt mit schlecht bezahlten Tätigkeiten. Aus dem Forschungsprojekt „Zuwanderer aus Russland und anderen GUSStaaten“ zu jüdischen Zuwanderern, durchgeführt im Referat Migrationsund Integrationsforschung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, geht Folgendes hervor: Der Anteil an Wissenschaftlern und Technikern in dieser Gruppe ist auffällig hoch. Bei den Wissenschaftlern liegt die Quote mit 18 % höher als bei den hiesigen Deutschen mit 15 % und mehr als doppelt so hoch wie bei den in Deutschland lebenden Ausländern. Da sind es 8 %. 16 % der 18- bis 60-jährigen jüdischen Zuwanderer haben beispielsweise den Beruf des Physikers, Mathematikers oder Ingenieurs erlernt, also alles Qualifikationen, die wir bei uns dringend benötigen. An dieser Stelle möchte ich auf einen grundlegenden Einwand eingehen, der die finanziell ohnehin extrem angespannte Situation unserer Rentenkassen als Ausgangspunkt hat. Warum sollen vor diesem Hintergrund – so wird häufig gefragt – überhaupt Fremdrentenansprüche geltend gemacht werden können? Oder anders gesagt: Warum sollen die genannten drei Gruppen aus dem Härtefallfonds angemessen entschädigt werden? Bei den Aussiedlern und Spätaussiedlern geht es vor allem um Solidarität mit infolge des Zweiten Weltkriegs unverschuldet kollektiv diskriminierten deutschen Minderheiten, die jahrzehntelang Opfer kommunistischer Unterdrückung waren. Diese im ureigenen Bewusstsein in die Urheimat der Vorfahren zurückgekehrten Landsleute haben eine nachweislich höhere Geburtenrate als die bundesdeutsche Stammbevölkerung, verzeichnen von daher eine positive Rentenbilanz und sind in der Regel gut integriert. Was unsere rentenrechtlich massiv benachteiligten Mitbürger aus dem Gebiet der früheren DDR betrifft, geht es ganz klar um soziale Gerechtigkeit. Auch sie sind Opfer einer kommunistischen Diktatur und wollen und müssen hinsichtlich ihrer Lebensleistung anerkannt werden, sowohl symbolpolitisch als auch nach Möglichkeit konkret finanziell. In Bezug auf die jüdischen Kontingentflüchtlinge ist hervorzuheben, dass es sich um eine geschichtspolitisch begründete Zuwanderungspolitik im besten Sinne handelt, nämlich um einen Zuzug vielfach hochgebildeter Fachkräfte, die bzw. deren Familien Opfer zweier schrecklicher Diktaturen waren, des Nationalsozialismus und des Kommunismus. Befremdlich ist der Umgang des Bundes und der Länder mit der aufgezeigten Thematik. Die CDU/CSU, seit dem Jahr 2005 im Bund die Regierung anführend, hat erst im Jahr 2018 die Initiative ergriffen und einen Kompromiss ausgehandelt. Dieser Kompromiss wurde nun von der Ampelregierung in Berlin verworfen. Der Bund kürzt die Mittel um die Hälfte und entlässt die Länder aus ihrer Verantwortung. Statt 2 Milliarden Euro verbleiben gerade einmal 500 Millionen Euro. Rheinland-Pfalz verweigert sich bislang einer finanziellen Beteiligung am Härtefallfonds, wie die Landesregierung am 5. Januar auf Antrag der AfD-Fraktion im Ausschuss für Arbeit, Soziales, Pflege und Transformation bekräftigte. Es ist allerdings nicht so, dass Rheinland-Pfalz mit dem Härtefallfonds bzw. den anspruchsberechtigten Gruppen nichts zu tun hat. Wie Große Anfragen der AfD-Fraktion ergaben, (Glocke der Präsidentin) lebten im Jahr 2019 in unserem Bundesland 153.000 Aussiedler und Spätaussiedler sowie weitere 80.000 Personen als Nachkommen von mindestens einem Aussiedler-Elternteil, also knapp 6 % der Gesamtbevölkerung. Ich komme zum Schluss. – Außerdem gelangten allein zwischen Januar 1950 und September 1990, also noch vor der Wiedervereinigung, rund 200.000 DDRÜbersiedler und -Flüchtlinge nach Rheinland-Pfalz. Ferner lebt bei uns eine erhebliche Zahl an jüdischen Kontingentflüchtlingen. (Glocke der Präsidentin) Ich möchte Sie bitten, unserem wichtigen Antrag zuzustimmen. Die Zeit läuft allmählich ab. Wir haben nur noch bis zum 31. März Zeit, uns als RheinlandPfalz einzubringen. Vielen Dank. (Beifall der AfD)
Astrid Schmitt
Für die regierungstragenden Fraktionen erteile ich Abgeordnetem Köbler das Wort.
Daniel Köbler GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Thema der Rentenüberleitungen, das jüdische Kontingentflüchtlinge, Spätaussiedler und auch ehemalige Bürger der DDR angeht, ist ein Thema, das seit vielen Jahren insbesondere den Bundestag erreicht hat und betrifft und zum Teil auch eine große Wahrnehmung erfahren hat, weil es zu wahrgenommenen Ungerechtigkeiten nach der Deutschen Einheit und der Anerkennung von Rentenversicherungsanwartschaften kam, die als nicht ausreichend empfunden wurden und tatsächlich in vielen Fällen auch nicht ausreichend sind. (Vizepräsident Matthias Lammert übernimmt den Vorsitz) Das Thema ist im Deutschen Bundestag aus guten Gründen in der Regel parteiübergreifend angegangen worden. Es gab schon in der vorherigen Koalition die Verabredung, eine Lösung zu finden. Dies ist jetzt von der Ampelkoalition quasi vollendet worden und vom Deutschen Bundestag mit der Gründung der Stiftung für Härtefälle beschlossen worden. Bemerkenswert ist beispielsweise, dass die parlamentarische Initiative im Jahr 2018 aus einem Antrag im Deutschen Bundestag entsprungen ist, der von FDP, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellt wurde. Allein an der Konstellation sieht man, glaube ich, dass es sich nicht zur parteipolitischen Profilierung eignet. In der Arbeitsgruppe des Deutschen Bundestags haben auch alle demokratischen Fraktionen mitgearbeitet. Sie kam zu dem Ergebnis, dass der Bund diese Stiftung gründet, von der in begründeten Fällen Einmalzahlungen von 2.500 Euro gewährt werden können, wenn der Antrag bis zum 30. September 2023 gestellt wird. Ich will nicht verhehlen, dass wir uns durchaus auch hätten vorstellen können, insgesamt an das Fremdenrentenrecht heranzugehen, das meines Wissen von 1992 ist, weil das eine oder andere reformierungsbedürftig wäre, aber, liebe Kollegen von der AfD, da hätten Sie erst Recht nicht mitgemacht, weil dann wäre es nicht nur um Rentenansprüche von der hier genannten Personengruppe gegangen, sondern dann wäre es um Rentenansprüche von allen Zugezogenen gegangen, die sozusagen im Ausland Berufserfahrung gehabt hätten. Das wurde auch nicht weiterverfolgt, weil man den interfraktionellen Konsens in der Frage haben wollte. Jetzt hat die AfD im Sozialausschuss das Thema schon angesprochen. Herr Schmidt, da wundere ich mich jetzt doch, dass Sie im Ausschuss die Ausführungen der Landesregierung zur Kenntnis genommen und sich nicht weiter artikuliert haben. Ich finde aber, hier muss man sehen, die Rentenpolitik ist nach dem Grundgesetz und der staatlichen Zuteilung eindeutig dem Bund zugeordnet und damit eine Bundesfrage. Wenn wir jetzt anfangen, rentenpolitische Ansprüche/Forderungen mit Landesmitteln auszugleichen, stellt sich die Frage, wo so etwas aufgehört. Deswegen ist die Frage, wie dieser Fonds ausgestattet wird, keine parteipolitische Auseinandersetzung, sondern ein klassischer Bund-Länder-Konflikt. Als Landespolitiker finde ich, ist es unsere Aufgabe, klarzustellen, dass wir der Auffassung sind, wenn der Bund für Rentenleistungen zuständig ist, dass der Bund aus unserer Perspektive auch dafür zuständig ist, Härtefälle zu regeln. Übrigens haben wir auch Härtefallfonds in Rheinland-Pfalz. Die sind uns also nicht gänzlich fremd, aber die haben wir als Land gemacht, und die bezahlen wir als Land. Da fragen wir auch nicht den Bund und sagen: Gib uns mal die Hälfte. – Das ist meines Wissens keine Frage von Rot, Grün, Schwarz oder Gelb. Es gibt deswegen neben Rheinland-Pfalz bisher 14 andere Bundesländer, die diesem Fonds aus gesamtstaatlichen föderalen Erwägungen nicht beitreten. Der Grund ist nicht, dass sie das politisch inhaltlich ablehnen, sondern sie lehnen das systematisch ab. Dann befinden sich noch ein paar Widersprüche in Ihrem Antrag. Die Landesregierung möge erklären, dass der Fonds unzulänglich ist. Das fordern Sie, aber Sie fordern gleichzeitig, die Landesregierung möge dem Fonds beitreten. Ich finde, Sie müssten sich entscheiden. Entweder lehnen sie ihn ab, oder Sie wollen, dass wir ihn unterstützen. Das Zweite ist, Sie sprechen von verbreiteter Altersarmut. Sehen Sie es mir nach, 2.500 Euro sind ein wichtiger Beitrag und ein wichtiges Symbol bei Härtefällen, aber mit einer Einmalzahlung von 2.500 Euro werden Sie der Altersarmut in diesem Land nicht begegnen. Im Gegensatz dazu hat die AfD jüngst beispielsweise die Grundrente im Deutschen Bundestag abgelehnt. (Glocke des Präsidenten) Also, sprechen Sie hier nicht von Altersarmut an einer Stelle, wenn Sie ansonsten wenig beizutragen haben. Herzlichen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)
Matthias Lammert
Für eine Kurzintervention erteile ich zunächst Abgeordnetem Schmidt von der AfD-Fraktion das Wort.
Martin Louis Schmidt AfD
Herr Kollege Köbler! Zunächst einmal ein Punkt, bei dem ich mit Ihnen einer Meinung bin, nämlich dass sich dieses Thema besonders wenig für einen einseitig parteipolitischen Blickwinkel eignet. Ich denke aber, dass aus meiner Rede deutlich geworden ist, dass wir das so sehen. Das ist auch ein Appell, sich daran zu beteiligen. Aus meiner Rede wurde auch deutlich, dass wir die Summen, die jetzt geplant sind, für viel zu niedrig halten. Wenigstens sollten aber das Land RheinlandPfalz und andere Bundesländer im Rahmen der Möglichkeiten – das ist eben eine Beteiligung an der entsprechenden Stiftung, die man noch bis Ende März zusagen kann – das so weit aufstocken, dass es doch ein bisschen mehr ist. Letztendlich ist klar, das ist mehr eine symbolpolitische als eine wirkliche finanzielle Unterstützung, aber ich denke, man sollte als Bundesland da auch das tun, was irgendwie möglich ist. Sie haben auch auf die Debatten im Bundestag verwiesen. Da habe ich ein Zitat von Ihrem Parteikollegen Markus Kurth aus der Januar-Debatte – ich zitiere –: „Darum ist es besonders wichtig, dass jetzt alle Länder noch mal in sich gehen und sich an diesem Fonds beteiligen.“ Auch die Grünen im Bundestag gehen offensichtlich davon aus, dass diese Mittel viel zu gering sind. Deswegen appelliere ich auch hier parteiübergreifend, dass wir das tun, weil wir für die Gruppen, die hier genannt sind, eine besondere Verantwortung haben. Ich habe das dargelegt. Ich appelliere an alle Fraktionen, gerade auch an die CDU, von der ich weiß, dass bei ihr Aussiedlerinteressen doch eine gewisse Rolle spielen. Die Grünen haben eine andere Herangehensweise, aber da geht es eben auch darum, bestimmte große gesellschaftliche Gruppen stärker einzubeziehen. Sie kennen alle die immer noch nicht vollendete innere Einheit. Wir haben damit viele Probleme. Auch das wäre ein wichtiges Signal an die Aussiedler. Ich würde sagen, die Gruppe der Aussiedler ist in weiten Teilen sehr gut integriert. Bei den Spätaussiedlern sehen wir jetzt vor dem Hintergrund des Ukraine-Kriegs doch auch Probleme bei der Integration. (Glocke des Präsidenten) Da wäre das auch ein wertvolles Signal. Zu den jüdischen Flüchtlingen habe ich einiges gesagt, was unterstreicht, warum das eine sehr wichtige Gruppe ist, die man entsprechend entschädigen sollte. Danke. (Beifall der AfD)
Matthias Lammert
Zur Erwiderung erteile ich Abgeordnetem Köbler von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.
Daniel Köbler GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident, vielen Dank. – Ich denke, das ist ein illustres Beispiel für das, was ich gerade gesagt habe. Das ist ein klassischer BundLänder-Konflikt. Deswegen bin ich mit dem Kollegen des Bundestags eben nicht einer Meinung. Die rentenpolitischen Fragen sind eine klare Bundeszuständigkeit. Dann ist die Refinanzierung zunächst einmal auch eine klare Bundeszuständigkeit. Mit dem Kollegen bin ich aber ganz klar einer Meinung, dass wir diesen Fonds bundesweit machen, das aber nur ein erster Schritt ist und wir auch über das Fremdrentenrecht reden müssen, um die Anerkennung von im Ausland erworbenen Rentenansprüchen in Deutschland zu verbessern, und wir bei der Grundsicherung im Alter und bei der Grundrente armutssichernde Renteninstrumente für alle gemeinsam einziehen müssen. Da ist wieder Einigkeit in den Inhalten. Deswegen ist das kein Widerspruch zu meiner Aussage von eben. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)
Matthias Lammert
Wir fahren dann in der Debatte fort. Ich erteile Abgeordnetem Brandl von der CDU-Fraktion das Wort.
Martin Brandl CDU
Herr Präsident, herzlichen Dank. – Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir sollten uns einfach noch einmal die Situation klarmachen, die dieses Parlament für sich als Positionsbestimmung gegeben hat. Im Jahr 2018 haben wir auf unseren Antrag hin einen gemeinsamen Antrag aller demokratischen Fraktionen beschlossen, der besagte, wir wollen die Leistung und die Geschichte von Aussiedlern stärker wertschätzen und insbesondere auch die Bedürfnisse und Leistungen der Aussiedler stärker berücksichtigen. Das war ein übergreifender, ich glaube sogar einstimmiger Beschluss, den dieser Landtag getroffen hat. Das ist unsere Positionsbestimmung. Darum geht es heute. Es geht darum, Wertschätzung gerade diesen Deutschen aus Russland, diesen Spätaussiedlern zukommen zu lassen und hier das klare Signal zu senden: Jawohl, sie sind zentraler Bestandteil unserer Gesellschaft; sie gehören zu uns, und sie brauchen mehr Wertschätzung auch aus der Mitte dieses Parlaments. (Beifall der CDU –
Michael Frisch AfD
Da stimme ich Ihnen zu!) Ein zentraler Punkt, den gerade diese Bevölkerungsgruppe immer wieder vorbringt und der für viel Kopfschütteln und viel Frustration sorgt, ist tatsächlich die Ungerechtigkeit im Hinblick auf die Rentenüberleitung. Diese Diskussion ist natürlich dort weit verbreitet. Die Forderung ist auch schon alt, sodass es nicht erst seit der letzten Legislaturperiode, lieber Kollege Köbler, sondern schon viel länger Verhandlungen gegeben hat, es Verhandlungen gibt, wie man tatsächlich dieses Problem angehen und wie man auch eine Wertschätzung, eine Honorierung für genau diese Lebensleistung ausdrücken kann. Die Große Koalition hat in der letzten Periode in Berlin beschlossen, es sollen 2 Milliarden Euro in die Hand genommen werden, um diese Ungerechtigkeit ein Stück weit abzumildern. Das ist ein Stück weit eine symbolische Geste, ein symbolischer Betrag, um tatsächlich noch einmal Wertschätzung auszudrücken. Das sind 2 Milliarden Euro für Spätaussiedler, jüdische Zuwanderer und andere Härtefälle in Bezug auf die Ostrenten. 1 Milliarde Euro hätte damals schon von den Ländern kommen sollen. Die Bundesregierung hat versucht, die Länder zu überzeugen. Das geht aus der Drucksache 20/5168 hervor. Damals wurden mit vielen Staatskanzleien und Ministerien seitens der Bundesregierung noch einmal Gespräche geführt. Spannend finde ich, dass Rheinland-Pfalz in dem Zusammenhang nicht aufgelistet ist. Das Saarland wurde angerufen. Herr Minister Schweitzer, Sie nicht. Ich weiß nicht, vielleicht hat es da Gespräche gegeben. Offensichtlich ist es der Bundesregierung aber nicht gelungen, die Länder zu überzeugen. Kollege Köbler hat eben noch einmal dargestellt, welche grundsätzliche Erwägungen dazu wahrscheinlich geleitet haben. Es ist auch so, dass das durchaus widersprüchlich ist. Ihre eigene Fraktion im Bundestag, Herr Kollege Schmidt, hat auch von Ungerechtigkeiten gesprochen, wenn sich die Länder beteiligen, nämlich dass es in dem einen Bundesland letztendlich zu einer höheren Entschädigungsleistung kommt als in einem anderen Bundesland. (Zuruf des Abg. Martin Louis Schmidt, AfD) Das ist ein Stück weit tatsächlich ein zweischneidiges Schwert. Es wäre sinnvoll gewesen, wenn sich alle Länder beteiligt hätten, um diesen Betrag deutlich aufzustocken. (Abg. Martin Louis Schmidt, AfD: Genau!) Das wäre genau unserem Beschluss, den wir hier im Parlament zusammen getätigt haben, gerecht geworden. Stattdessen sind es jetzt nur 500 Millionen Euro geworden. 500 Millionen Euro sind eben nur ein Viertel der ursprünglichen Summe. Das ist kein starkes Zeichen, sondern leider nur ein schwaches Zeichen. (Abg. Martin Louis Schmidt, AfD: So ist es!) Nichtsdestotrotz ist es ein Zeichen. Genauso müssen wir es hier verstehen, und so müssen wir es hier auch kommunizieren. Das ist das, was ich auch noch einmal ein Stück weit von der Landesregierung erwarte. Dass diese Dinge kommuniziert werden, dass man versucht, auf dieses sehr kurzfristige Antragsende im September 2023 hinweisen, dass man seitens der Landesregierung auch noch einmal die Kommunikation genau mit dieser Bevölkerungsgruppe aufnimmt und sagt: Bitte nehmt Euer Recht wahr, stellt diese Anträge, beteiligt Euch daran, dass es jetzt tatsächlich diese 500 Millionen Euro gibt. – Das wäre meine Erwartung, die sich insbesondere aus dem hier gefassten gemeinsamen Beschluss ergibt; denn wir müssen und wollen die Leistung und Geschichte von Aussiedlern mehr wertschätzen. Wir müssen die Bedürfnisse und Leistungen der Aussiedler stärker berücksichtigen, so wie wir das hier beschlossen haben. Deshalb formuliere ich hiermit genau die Erwartung an die Landesregierung, dass sie diese Dinge kommunikativ vorantreibt. Herzlichen Dank. (Beifall der CDU)
Matthias Lammert
Nächster Redner ist für die FREIEN WÄHLER Abgeordneter Patrick Kunz.
Patrick Kunz FREIE WÄHLER
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Heute spreche ich zu Ihnen zum Antrag der Fraktion der AfD zur Landesbeteiligung am Fonds zur Abmilderung von Härtefällen im Rentenrecht. Meine Damen und Herren, wie Sie wissen, ist es Aufgabe des Bundes, sich um die Rentenversicherung und deren Regelungen zu kümmern. Die Länder dürfen hier nicht in einen gegenseitigen Konkurrenzkampf treten, nur um am Ende zu zeigen, wer die bessere Rente zahlt. Ein solcher Wettbewerb hätte gravierende Auswirkungen auf den Arbeitsplatz. Daher sollte dieser vermieden werden. Schon heute ist es üblich, dass Menschen in Rheinland-Pfalz leben und in Hessen arbeiten und somit eine höhere Rente erhalten. Jedoch sollten politische Einflüsse nicht dazu führen, dass dieser Wohn-Arbeitsplatz-Transfermarkt angeheizt wird. Doch werfen wir einen Blick in den Rentenatlas 2022 der Deutschen Rentenversicherung Bund. Aus diesem geht hervor, dass Rheinland-Pfalz mit 1.492 Euro zu den Bundesländern gehört, in denen es durchschnittlich die höchsten Renten gibt. Daher ist es umso wichtiger, dass wir uns auf die Unterstützung derjenigen konzentrieren, die aufgrund von Härtefällen im Rentenrecht in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind. Es lässt sich vermuten, dass in diesem Antrag bestimmte Bundesländer im Fokus stehen, jedoch sollte nicht vergessen werden, dass jedes Bundesland eigene Themen und Herausforderungen hat, die es zu bewältigen gilt. Eine isolierte Betrachtung einzelner Bundesländer und deren Beteiligung am Fonds zur Abmilderung von Härtefällen im Rentenrecht greift hier zu kurz. Weiter würde dies die Notwendigkeit einer gemeinschaftlichen Zusammenarbeit und Unterstützung vernachlässigen. Es gilt, die individuellen Bedürfnisse und Anforderungen jedes Bundeslands zu berücksichtigen und in einer umfassenden kooperativen Lösung zu integrieren. Darüber hinaus lässt sich konstatieren, dass dieser Antrag eher dem linkspolitischen Spektrum zugeordnet wird. Es ist daher bemerkenswert, dass sich die AfD hiermit auseinandersetzt, da es sich um ein politisches Thema handelt, das in ihrer ideologischen Ausrichtung eher untypisch ist. (Heiterkeit und Zuruf des Abg. Michael Frisch, AfD: Nein!) Wie von mir eingangs erwähnt, handelt es sich um ein bundespolitisches Thema. Deswegen fordern die FREIEN WÄHLER die Fraktion der AfD auf, dieses Thema vielleicht doch noch einmal mit ihrer Bundestagsfraktion zu besprechen. Wir lehnen den vorliegenden Antrag der AfD ab. Danke. (Beifall der FREIEN WÄHLER)
Matthias Lammert
Bevor ich die Landesregierung aufrufe, darf ich Gäste bei uns im Landtag begrüßen, und zwar Schülerinnen und Schüler des Cusanus-Gymnasiums Wittlich, 13. Jahrgangsstufe, Leistungskurs Sozialkunde. Seien Sie uns herzlich willkommen im Landtag! (Beifall im Hause) Jetzt erteile ich Staatsminister Schweitzer für die Landesregierung das Wort.
Alexander Schweitzer
Vielen Dank, Herr Präsident, das ist sehr freundlich von Ihnen. – Meine Damen und Herren! Ich danke Ihnen für die Debatte und die Gelegenheit, dass wir uns über ein Thema austauschen können, welches mich in den einigen Monaten, in denen ich jetzt wieder für die Themen der Arbeits- und Sozialpolitik des Landes Rheinland-Pfalz zuständig bin, schon intensiv beschäftigt hat. Ich will mir erlauben, wertend zu sagen, die Tonlage, mit der wir über diese Frage miteinander sprechen, ist dem Thema absolut angemessen. Das ist schon eine Wertung, die ich mir herausnehme. Ich will noch sagen, es geht nicht um die Frage der Beurteilung der Integrationsmöglichkeiten und der Integrationsfortschritte der Zielgruppen. Es ist keine Frage, die sich entlang des politischen Spektrums zwischen Links und Rechts entscheidet. Es ist auch keine Frage, die sich zwischen parteipolitischen Farben entscheidet. Wenn ich Ihnen nämlich aus den Gesprächen mit den Kolleginnen und Kollegen in der Arbeits- und Sozialministerkonferenz berichte, werden Sie sehen, die ganze Buntheit der Koalitionsregierungen der Bundesländer findet sich darin wieder. Es geht um eine Frage, die sehr stark etwas mit den Erwerbsbiografien der Persönlichkeiten zu tun hat, über die wir sprechen. Daran richtet sich auch der ganze Themenkomplex insgesamt aus. Es ist so, seit vielen Jahren – tatsächlich, schon länger zurückschauend, als sich die erste Bundesregierung im Jahr 2018 mit dem Thema in einem Koalitionsvertrag befasst hat – werden von einzelnen Berufs- und Personengruppen, die den größten Teil ihres Erwerbslebens in der DDR zurückgelegt haben, rentenrechtliche Forderungen vorgetragen mit dem Ziel, eine verbesserte rentenrechtliche Absicherung in ihrem Alter zu erreichen. Was insbesondere moniert wird, ist, dass damals zum Stichtag des Rentenüberleitungsgesetzes am 1. Januar 1992 Sondertatbestände des DDRRentenrechts nicht berücksichtigt wurden, was sich jetzt in der Lebensphase, in der die Menschen heute sind, nämlich im Rentenbezug, entsprechend negativ für sie auswirkt. Mit in die Diskussion verbunden wurde die Frage, wie es vielen Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern und jüdischen Kontingentflüchtlingen aus der ehemaligen Sowjetunion geht, die ebenfalls in Zusammenhang mit ihrer ganz individuellen Altersabsicherung Härten wahrnehmen. Diese Härten nehmen sie nicht nur persönlich wahr, sondern sind auch tatsächlich festzustellen. All diese Fragen sind – Sie merken es schon an den Begriffen, die ich nutze – ganz klar dem Rentenrecht zuzuordnen. Das ist auch schon von Kollegem Köbler gesagt worden, Kollege Kunz von den FREIEN WÄHLERN hat ebenfalls darauf hingewiesen. Wenn das Problem so klar im Rentenrecht liegt, dann, so die Positionen aller Länder schon seit vielen Jahren – auch hier parteiübergreifend –, sollte doch bitte auch die Lösung im Rentenrecht liegen. Genau das ist die Position, die in den Gesprächen der Arbeits- und Sozialministerkonferenz, aber auch zwischen den Ländern insgesamt und dem Bund, im Bundesrat, aber auch im Bundestag und in vielen öffentlichen Debatten immer wieder vorgetragen wurde. Das hat dann auch dazu geführt, dass man sich in der aktuellen Bundesregierung ebenfalls dazu entschieden hat, es in den Koalitionsvertrag aufzunehmen. Viele der hier Anwesenden haben zu dem Koalitionsvertrag beigetragen und sind deshalb sicherlich davon überzeugt, dass der Bund sich selbst völlig zu Recht adressiert und gesagt hat, das ist eine Frage, die wir auf Bundesebene lösen müssen. Man hat jetzt das Instrument des Fonds – über den ist schon gesprochen worden – gewählt und die Länder eingeladen, sich daran zu beteiligen. Weil Kollege Brandl von der CDU gesagt hat, im Saarland hätte es ein Gespräch darüber gegeben, und Rheinland-Pfalz sei nicht dabei gewesen: Das kann ich aufklären. Tatsächlich war es so, dass die jüngste Arbeits- und Sozialministerkonferenz im Saarland stattfand. Natürlich habe auch ich mich ins Saarland begeben und war dort. Wir haben uns – das kann ich Ihnen verraten – anlässlich dieses Treffens nicht nur mit dem Saarland, sondern mit allen anderen Ländern darüber ausgetauscht, wie wir dazu stehen. Tatsächlich fühle ich mich an der Stelle total berücksichtigt mit meiner Position als rheinland-pfälzischer Vertreter, weil die allermeisten anderen Länder die gleiche Position in ihren Landtagen vortragen, wie ich sie gerade vortrage, nämlich das ist ein Thema, und wir sollten nicht auf Zeit spielen und diese rentenrechtlichen Fragen dort klären, wo sie zu klären sind, nämlich im Rentenrecht. Das ist Aufgabe des Bundes. Diese Position kennt der Bund schon seit vielen Jahren, (Abg. Martin Louis Schmidt, AfD: Es passiert aber nichts!) und ich kann sie an der Stelle heute nur noch einmal bestätigen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)
Matthias Lammert
Zu einer Kurzintervention erteile ich noch einmal Martin Brandl von der CDUFraktion das Wort.
Martin Brandl CDU
Herr Minister Schweitzer, nur noch einmal ganz kurz, weil ich darum gebeten hatte, ob man prüfen kann, ob sich die Landesregierung engagieren kann gerade im Hinblick auf die Kommunikation der Lösung und sie noch einmal mit der Zielgruppe Kontakt aufnehmen und die Kommunikation verstärken kann. Das wäre wirklich ein expliziter Wunsch. Trotz dieses Themas, dass Rente natürlich eine Bundesangelegenheit ist – das wurde auch entsprechend diskutiert –, sehe ich durchaus die Möglichkeit, gerade auch aufgrund des gemeinsamen Beschlusses hier, nochmals seitens der Landesregierung ein Stück weit nach vorne zu gehen und zu sagen, jawohl, wir wollen das kommunizieren, weil wir den Menschen helfen wollen, die in Rheinland-Pfalz wohnen. Wir haben tatsächlich eine nicht unbeachtliche Anzahl von Bürgern, die genau von diesem Fonds profitieren würden. Ich will es noch einmal formulieren – das wäre meine Erwartung, das wäre meine Bitte –: Ich würde Sie auffordern, im nächsten halben Jahr entsprechend tätig zu werden.
Matthias Lammert
Erwiderung gewünscht? – Herr Staatsminister Schweitzer, bitte.
Alexander Schweitzer
Herr Kollege Brandl, ich kann das gerne mit aufnehmen. Natürlich ist es so, dass wir diese Gespräche – ich habe jetzt über den politischen Bereich gesprochen – nicht nur unter den Landesregierungen führen, sondern natürlich auch mit der Zivilgesellschaft insgesamt. Wir antworten auf Schreiben, wir gehen auf Gesprächswünsche ein, wir führen selbst Gespräche. Das findet also alles schon statt. Wenn Sie erlauben, würde ich gerne vorschlagen, dass wir uns demnächst im Sozialpolitischen Ausschuss, in dem das Thema schon einmal eine Rolle gespielt hat, nochmals als Landesregierung dazu äußern, wie wir in dem Verfahren mit den Ländern und gegenüber dem Bund weiter agieren. Gerne will ich Ihnen dann noch einmal aufdröseln, wo wir auch gerade in der Kommunikation schon Gespräche geführt haben und vielleicht noch weitere Gespräche führen. Selbstverständlich gilt, jede der betroffenen Gruppen weiß sich in der Landesregierung zu Hause, wenn es darum geht, Informationen und Unterstützung bei der Antragstellung zu bekommen. Das ist zumindest auf der kommunikativen Ebene für uns nicht nur kein Problem, sondern das machen wir sehr gerne. Ich bin auch gerne bereit, im Ausschuss vorzutragen, wo wir in der Kommunikation womöglich noch intensiver werden können. Danke schön. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)
Matthias Lammert
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit kommen wir zur Abstimmung. Wer dem Antrag der Fraktion der AfD – Drucksache 18/5566 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der FREIEN WÄHLER gegen die Stimmen der AfD abgelehnt. Wir kommen zu Punkt 13 der Tagesordnung: Angriff auf Rettungskräfte und Polizisten verdeutlicht: Flächendeckende Einführung von Bodycams ist überfällig Antrag der Fraktion FREIE WÄHLER – Entschließung – – Drucksache 18/5558 – dazu: Flächendeckend Bodycams mit Pre-Recordingfunktion bei der Polizei einführen und 360 Grad hochauflösende Kameras auf allen Einsatzfahrzeugen installieren Antrag (Alternativantrag) der Fraktion der AfD – Drucksache 18/5609 – Wir haben eine Grundredezeit von 5 Minuten. Für die antragstellende Fraktion spricht der Fraktionsvorsitzende der FREIEN WÄHLER, Dr. Streit.
Dr. Joachim Streit FREIE WÄHLER
Vielen Dank, Herr Präsident. – Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Die Gewalt gegen die gesamte Blaulichtfamilie nimmt unerträgliche Züge an. Der Angriff auf die Polizisten von rund 40 Personen in der Nacht zum 17. Februar vor einer Diskothek in Trier hat dies auf abstoßende Weise unterstrichen. Wenn sich ein eigentlich unbeteiligter Mob zusammenrottet, um mit Flaschen, Besen, Schaufeln und einem Einkaufswagen Beamte zu attackieren, hat die Verrohung unserer Gesellschaft eine Dimension erreicht, die mit wohlfeilen Bekenntnissen zu den Frauen und Männern, die unser demokratisches System mit ihrem Leben schützen, nicht mehr zu korrigieren ist. (Abg. Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER: Richtig!) Meine Damen und Herren, es ist Zeit zu handeln. In der Sondersitzung des Innenausschusses am vergangenen Mittwoch wurde berichtet, dass bei der Strafverfolgung der Täter lediglich auf Aufnahmen einer Bodycam zurückgegriffen werden kann. Derweil waren jedoch 13 Polizeibeamte am Einsatz beteiligt. Für die weiteren Ermittlungen sind Polizei und Staatsanwaltschaft insbesondere auf Handyvideos von Passanten angewiesen. 900 externe Sequenzen werden ausgewertet. Gut, dass es diese gibt. Ich sage aber auch ganz deutlich: Dieser Zustand wird unseren Polizeibehörden und den Polizisten nicht gerecht. Auf unsere Kleine Anfrage im Januar hin erklärte das Innenministerium, dass von den in einem Pilotprojekt seinerzeit angeschafften 250 Bodycams lediglich 168 einsatzbereit sind. Im Bestand befanden sich nur noch 183 Geräte. Wenn der Innenminister dann jede Verantwortung von sich weist, indem er meint, bei der verzögerten Lieferung der weiteren 130 Bodycams über keine Einflussmöglichkeiten zu verfügen, entgegnete ich: Ja, nachdem es auf der heutigen Tagesordnung stand, ging es doch auch. 382 sind da. Man kann auch etwas früher bestellen, und man muss vor allen Dingen mehr bestellen. (Beifall der FREIEN WÄHLER) Was die rheinland-pfälzische Polizei endlich braucht, ist die flächendeckende Einführung von Bodycams. Lassen Sie mich flächendeckend unmissverständlich definieren, weil wir da dann auseinanderliegen: (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ah! Was wollen Sie denn?) Jeder Polizeibeamte, (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Jeder!) der sich im Einsatz befindet, muss künftig mit einem entsprechenden Gerät ausgestattet sein. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Jeder! Das wird ja immer besser!) Die Bodycam muss zur Standardausrüstung werden. (Beifall der FREIEN WÄHLER und vereinzelt bei der CDU) Dafür gibt es zwei gute Gründe. Bodycams haben zunächst eine präventive Wirkung und schützen die Menschen im Einsatz. Ein potenzieller Straftäter überlegt sich die Beleidigung oder den tätlichen Angriff auf Beamte zweimal, wenn er genau weiß, dass er dabei gefilmt und seine Handlung dokumentiert wird. Außerdem sind sie zwingend notwendig, um den Beamten das eigene Rüstzeug an die Hand zu geben, Kriminelle im Nachgang selbstständig identifizieren zu können. Bodycams stärken somit die Autorität von Polizisten vor und nach einer Straftat. Herr Ebling, nachdem Sie im Innenausschuss Lieferprobleme beklagt haben, die außerhalb Ihres Einflussbereichs liegen, kann ich Ihnen empfehlen: Bestellen Sie gleich nach, sodass genügend Bodycams für alle sich im Einsatz befindlichen Polizeikräfte vorhanden sind, (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Meine Güte!) und am besten bestellen Sie gleich noch alles mit, was Polizisten zur sicheren Ausübung ihres Berufs benötigen. Konkret müssen diejenigen, die unser System unter Einsatz ihrer physischen und psychischen Gesundheit schützen, so ausgestattet sein, dass sie selbst über ein Höchstmaß an Schutz verfügen. Das sollte eine Selbstverständlichkeit sein. (Glocke des Präsidenten – Beifall der FREIEN WÄHLER) Meine Damen und Herren, ich möchte mit einer grundsätzlichen Bemerkung schließen. Im besagten Innenausschuss war man sich fraktionsübergreifend einig, dass die Uhr fünf nach zwölf geschlagen hat. Teile der Gesellschaft haben ein Eigenleben entwickelt, das sich auf unserem moralischen Kompass nicht mehr verorten lässt. Einig war man sich hinsichtlich der Verurteilung des Hasses gegenüber staatlichen Institutionen. Damit die Staatsanwaltschaft wegen schweren Landfriedensbruchs anklagen kann und die Richter auch zu dem Strafmaß treten, das generalpräventiv und abschreckend wirkt, bedarf es wieder der praktischen Ebene, und genau hier können wir mit der Bereitstellung von ausreichend Bodycams unseren Beitrag leisten. An dieser Stelle darf ich anfügen, dass wir für den Einsatz von Bodycams in Wohnungen sind, (Glocke des Präsidenten) und gerade dort ist es wichtig, dass jeder Polizist eine Bodycam am Körper trägt. (Beifall der FREIEN WÄHLER)
Matthias Lammert
Nächster Redner ist für die SPD-Fraktion Abgeordneter Michael Hüttner.
Michael Hüttner SPD
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! In mehreren Sitzungen des Innenausschusses haben Herr Innenminister Ebling oder auch der frühere Innenminister Lewentz angekündigt, dass wir jetzt im Frühjahr neue Bodycams erwarten. Sie waren für März angekündigt, weil es Lieferschwierigkeiten gibt. Nun, jetzt waren sie im Februar schon da, und das ist insgesamt eine sehr gute Situation; denn wir haben jetzt mit den neu gelieferten 382 Bodycams die Situation, dass jede Streifenwagenbesatzung mit einer Bodycam ausgestattet werden kann. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Bodycams sind ein wichtiger Baustein, aber das ist nicht alles. Sie sind ein wichtiger Baustein des polizeilichen Alltags. Sie zeichnen sowohl die Handlungen und Aussagen der Polizei auf als auch des Gegenübers und können wichtige Erkenntnisse im Rahmen des Ermittlungsverfahrens beitragen. Sie können auch deeskalierend wirken. Das Land Rheinland-Pfalz – diesen Exkurs gestatten Sie mir – ist stets, was das Material betrifft, auf einem sehr forschen Weg, und es geht nicht einfach darum, Herr Dr. Streit, zu sagen, macht einfach alles, sondern es geht darum, das zu machen, was sinnvoll und notwendig ist. Das Land Rheinland-Pfalz war das zweite Bundesland nach Hessen, das die Bodycam eingeführt hat, und – lassen Sie mich auch das noch anführen – beim Taser waren wir das erste Bundesland. Bei der Schutzausrüstung für Terrorlagen waren wir ganz früh dabei, die neue Schutzwesten-Generation ist eingeführt worden, neue Streifenwagen sind eingeführt worden. Also, ein hervorragendes Material für die Polizei ist vorhanden, und damit kann man einen guten Job machen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie uns einmal einen Blick zurückwerfen. Es war ein stufenweiser Einstieg, was die Bodycam betrifft. In Hessen gab es ein Modellprojekt, das war auch recht erfolgreich. Daraufhin hat der Innenminister damals gesagt, wir probieren es auch in zwei unserer Städte aus. Nach einer erfolgreichen Situation wurde es auf die Ober- und auf die Mittelzentren ausgeweitet, weil man Erfahrungen gesammelt hatte, und in der Folge war mit 2017 der Aufschlag für das gesamte Bundesland vorhanden. Undiskutiert war die Bodycam deswegen aber nicht; denn damals wurde schon von vielen gesagt, dass man nicht nur eine Aufzeichnung von einer Situation macht, sondern sie hat auch eine Einflussnahme auf das Verhalten des Polizisten – darauf komme ich gleich noch einmal zu sprechen –, und es können auch unbeteiligte Dritte dabei betroffen werden, und auch das muss man im Rahmen des Datenschutzes sehr genau beobachten. Dementsprechend ist die Situation schon so, dass wir nach der flächendeckenden Ausweitung auch eine Evaluation gemacht haben. Die Hochschule der Polizei hat festgestellt, dass der taktische Nutzen der Bodycam für die Einsatzkräfte bestätigt wurde und man eine hohe Deeskalationsfähigkeit sah. Es gibt aber – das sagt die Studie aus Nordrhein-Westfalen – auch ausreichend Fälle, bei denen die Bodycam-Träger eher nicht kräftig genug ihre Aussage dokumentiert haben und eher angegriffen wurden in der Situation. Deswegen ist es auch nicht sinnvoll, dass jeder eine Bodycam trägt. Übrigens, wenn Sie von „jedem“ reden, müssen wir überlegen: Sind es die 4.000 Beamte der Schutzpolizei, oder ist es jeder Polizist? Wir können auch mit dem Kriminaldauerdienst rausgehen. Oder ist es auch jeder andere, und dann haben wir 10.000? Also, ein bisschen muss man die Kirche auch im Dorf lassen. (Zuruf des Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER) Ein weiterer wichtiger Punkt aber ist die Situation, dass damals bei der Evaluation auch gesagt wurde, die Bild- und Tonqualität der ersten Generation ist nicht ausreichend, wir brauchen eine verbesserte Situation. Deswegen ist es gut, dass das Ministerium nun die Geräte der zweiten Generation bestellt hat, die jetzt auch geliefert wurden; denn sie werden künftig dafür Sorge tragen, dass auch wirklich ein qualifiziertes Material da ist. Es macht wenig Sinn, dort mit veraltetem Material zu arbeiten, und da hilft es auch nichts, wenn jeder eine solche Kamera tragen würde. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Land setzt darüber hinaus nicht nur auf Material, sondern es leistet eine gute Ausbildung auf der Basis des Studiums, und auch bei all diesen Geräten, die ich eben schon genannt habe, gibt es entsprechende Fortbildungen. Auch das gehört dazu. Der Umgang mit diesen Gerätschaften muss gleichermaßen geschult sein, und dementsprechend ist die Situation in Rheinland-Pfalz gut aufgestellt. Lassen Sie mich kurz noch einen Satz zu einem Antrag sagen, der zusätzlich noch eingereicht wurde. Dieser Antrag ist natürlich in Gänze abzulehnen, weil 360-Grad-Kameras definitiv alle Unbeteiligten mit aufzeichnen, und das kann natürlich nicht im Sinne des Datenschutzes sein. Dementsprechend muss man zu diesem Antrag nicht mehr sagen. Meine Damen und Herren, mit 382 neuen Kameras und den weiteren bestellten wird es so sein, dass jede Streifenwagenbesatzung ein solches Gerät hat. (Glocke des Präsidenten) Alle mobilen Einsatzkommandos werden ebenfalls ein solches Gerät haben können, und so wird in Zukunft eine bessere, größere Sicherheit für die Polizei, aber auch für das Gegenüber und die Ermittlungen vorhanden sein. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Matthias Lammert
Bevor wir in der Debatte fortfahren, darf ich weitere Gäste bei uns im Landtag begrüßen, und zwar Landfrauen aus Waldböckelheim. Herzlich willkommen bei uns! (Beifall im Hause) Es sind, glaube ich, auch einige Landmänner dabei, wenn ich es richtig sehe. (Heiterkeit im Hause) Das freut uns, aber sie sind in der deutlichen Minderheit. Als nächstem Redner erteile ich Kollegem Dirk Herber von der CDU-Fraktion das Wort.
Dirk Herber CDU
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Die Polizei ist der unermüdliche Garant der Inneren Sicherheit in unserem Rechtsstaat. Nur weil unsere Polizei rund um die Uhr für unsere Sicherheit sorgt, können wir als Gesellschaft tatsächlich auch frei leben. Unsere Polizistinnen und Polizisten verdienen dafür nicht nur unsere politische Wertschätzung und unsere Rückendeckung, sondern vor allem verdienen sie auch gesellschaftliche Anerkennung und Dankbarkeit. Zur Bewältigung des steigenden Einsatzgeschehens und der immer neuen Herausforderungen der polizeilichen Arbeit gibt es mehrere Handlungsstränge, auf die wir von diesem Hause aus Einfluss nehmen können. Die Anzahl des Personals, das wir unseren Sicherheitskräften zur Verfügung stellen, die Fortbildung und Qualifizierung und das rechtliche Handwerkszeug sind hierfür Beispiele. Heute geht es aber um eine angemessene Ausstattung mit einer Technik innerhalb der Führungs- und Einsatzmittel, die moderne Polizeiarbeit überhaupt erst möglich macht. Der Polizei steht eine Vielzahl an potenziellen und bewährten Führungs- und Einsatzmitteln zur Verfügung. Niemand, der auch nur einen Hauch von Verstand für die polizeiliche Arbeit aufbringen kann, wird auf die Idee kommen, die persönliche Ausstattung einzelner Polizisten mit den Klassikern wie Handfesseln, Reizstoffsprühgerät, Einsatzstock und Schusswaffe überhaupt infrage zu stellen. Sie sind ohne Zweifel für die polizeiliche Einsatzbewältigung und insbesondere für die Eigensicherung unverzichtbar. Ein kleines Gedankenexperiment: Die Vorstellung, dass beispielsweise lediglich eine Dienstwaffe pro Streifenwagenbesatzung vorhanden wäre (Heiterkeit des Abg. Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER) und eine Mannausstattung gegebenenfalls angestrebt werde, verdeutlicht, wie selbstverständlich es ist, dass alle Beamtinnen und Beamten mit den notwendigen Führungs- und Einsatzmitteln ausgestattet werden. (Beifall der CDU und bei den FREIEN WÄHLERN) Richten wir aber den Blick auf die vergleichsweise modernen Führungs- und Einsatzmittel wie die Ausstattung unserer Polizisten mit Bodycams, dann gerät diese Gewissheit offenbar bei einigen ins Wanken. Die Ausstattung unserer Polizei mit Bodycams hat sich seit den ersten Gehversuchen in den Jahren 2015 und 2016 nicht nur bewährt, nein, sie ist tatsächlich in kurzer Zeit zu einem unverzichtbaren Führungs- und Einsatzmittel geworden, das dringend allen Polizeibeamtinnen und -beamten zur Verfügung gestellt werden sollte. (Beifall der CDU und bei den FREIEN WÄHLERN) Was sagen die polizeilichen Anwender zu ihren Erfahrungen mit Bodycams? – Sie bestätigen den taktischen Nutzen der Bodycam ausdrücklich, und sie heben insbesondere die sehr hohe Deeskalationsfähigkeit der Bodycams hervor, auch wenn die evaluierten Modelle hinsichtlich Bild- und Tonqualität sowie der Bedienbarkeit noch Luft nach oben aufgewiesen hatten. Welche Argumente sprechen also für den Einsatz von Bodycams? – Die Ausstattung der Polizei mit Bodycams unterstützt sie effektiv bei der Erfüllung ihres präventiven, aber auch ihres repressiven Auftrags. Für die Repression spricht selbstredend, dass durch das von Bodycams aufgezeichnete Bildund Tonmaterial die polizeiliche Ermittlungsarbeit ermöglicht bzw. erleichtert wird. Durch diese Möglichkeit der Dokumentation des polizeilichen Einsatzgeschehens können Tathandlungen aufgezeichnet und Tatverdächtige identifiziert werden. Die sich anschließenden Ermittlungen können durch zusätzliche Sachbeweise objektiviert werden, die Aufklärungsquote wird dadurch gesteigert und somit die Qualität der polizeilichen Ermittlungsarbeit verbessert. Der Präventionsgedanke liefert aber aus meiner Sicht noch viel gewichtigere Argumente. Unbestritten ist die abschreckende Wirkung der offen getragenen Bodycam auf das polizeiliche Gegenüber. Auf diese Weise lassen sich Gefahren für unsere Polizeibeamtinnen und -beamten etwa in Form von Widerstandshandlungen und sonstigen tätlichen Angriffen reduzieren, und es sind insbesondere tumultartige Einsätze wie jüngst in Trier, in denen unsere Polizeibeamten auf jedes Mittel zurückgreifen können müssen, das ihre eigene Sicherheit erhöht. Im Einsatz war eine einzelne Bodycam, Kollege Streit hat es erwähnt. Auch wenn es schwer messbar ist, wird aber eines deutlich: Die aus der Praxis bestätigte deeskalierende Wirkung der offen getragenen Bodycam kann einen entscheidenden Anteil daran haben, ob Angriffe auf die Polizei überhaupt stattfinden. Die Bodycam trägt also erheblich zum Schutz von Leib und Leben der eingesetzten Polizeibeamtinnen und -beamten bei. Es darf also überhaupt kein Zweifel daran bestehen, dass eine Mannausstattung mit Bodycams für eine moderne Polizeiarbeit und insbesondere zur Erhöhung der Eigensicherung jeder Polizeibeamtin und jedes Polizeibeamten unerlässlich ist. (Beifall der CDU) Deswegen hatten wir diese Forderung bereits in unserem Landtagswahlkampf erhoben, und wir werden auch künftig weiter dazu stehen. Herr Minister, erlauben Sie mir noch einen Satz. Die Presse können Sie. Es liest sich in den Überschriften nämlich tatsächlich so, als wären am Dienstag 382 Bodycams vom Himmel gefallen. Es waren aber schon einige da. Jetzt wollen Sie 48 dazukaufen. (Glocke des Präsidenten – Zuruf des Abg. Michael Hüttner, SPD) – Ja, Sie haben es auch so formuliert: Es sind 382 neue Bodycams gekauft worden. Die haben wir jetzt insgesamt. Sie sind nicht zusätzlich gekommen, sondern die haben wir insgesamt. (Abg. Christian Baldauf, CDU: So ist das!) Im Innenausschuss wussten Sie noch nicht, wann sie kommen. 250 sind schon da. Bei 3.971 VZÄ, die wir im polizeilichen Einzeldienst haben, (Glocke des Präsidenten) kommen wir also auf eine Quote von 10 : 1, also jeder zehnte Polizeibeamte bekommt eine Bodycam, so wie es in Trier der Fall war. Wir bleiben also beim Status quo und entwickeln unsere Polizei an dieser Stelle nicht weiter. (Beifall der CDU und bei den FREIEN WÄHLERN)
Matthias Lammert
Nächster Redner ist für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Abgeordneter von Heusinger.
Carl-Bernhard von Heusinger GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Vorkommnisse in Trier haben uns alle fassungslos gemacht. Etwa 40 Menschen haben sich offenbar zusammengerauft, die Polizisten bedroht, und aus dieser Gruppe heraus wurde mit Glas und Gegenständen auf die Polizisten geworfen. Wir haben das alles schon im Innenausschuss gehört, und auch von dieser Stelle noch einmal herzlichen Dank für den Einsatz an die beteiligten Polizistinnen und Polizisten und schnelle Genesung den Verletzten. Wir Grünen haben zusammen mit SPD und FDP genau deshalb einen Sonderinnenausschuss beantragt, um die Angriffe auf die Polizei in Trier zu thematisieren; denn eines ist doch klar, sehr geehrte Damen und Herren: Wenn Polizistinnen und Polizisten oder Einsatzkräfte durch Gewaltanwendung bei Einsätzen bedroht oder verletzt werden oder sich mit Warnschüssen retten müssen, ist das absolut nicht akzeptabel. Nun meinen die FREIEN WÄHLER, die Lösung aller Probleme sei die Bodycam. Sie wollen mehr Bodycams zur Vorbeugung. Der Antrag der FREIEN WÄHLER ist aber nicht nur, wie ich finde, erledigt; denn wir haben die Bodycams bereits, sondern er greift auch viel zu kurz. Es wurde bereits darauf hingewiesen, dass die Bodycams nunmehr für jedes Einsatzfahrzeug geliefert wurden und jedes Einsatzfahrzeug ab sofort mit einer Bodycam ausgestattet ist. Die Lieferung war schon längst angekündigt, das wurde auch in den Haushaltsberatungen mitgeteilt, und für Lieferengpässe kann man die Landesregierung weiß Gott nicht verantwortlich machen. Eigentlich könnten Sie den Antrag also auch zurückziehen; denn es geht viel zu weit, jeden einzelnen Beamten mit einer Bodycam auszurüsten. Polizistinnen und Polizisten sind in Teams unterwegs. In Teams kann eine Person zuständig sein für die Bodycam, weitere Personen für die Aufnahme von Personalien etc. Es macht überhaupt keinen Sinn, jeden einzelnen Polizisten und jede einzelne Polizistin mit einer Bodycam auszurüsten. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP – Zuruf des Abg. Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER) Ihr Antrag greift aber auch viel zu kurz. Es ist unbestritten, dass Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte aufgrund ihres Berufs mit einer entsprechenden Ausrüstung ausgestattet werden müssen. Auch ist das bei uns in RheinlandPfalz der Fall. Die Polizei verfügt über Helme, schusssichere Westen, diverse Waffen und auch über Bodycams. Dass die Ausstattung bei den Vorfällen in Trier kein Kritikpunkt war, wurde selbst von Polizistinnen und Polizisten bestätigt. Sehr geehrte Damen und Herren, eigentlich geht es aber doch um etwas ganz anderes. Es geht darum, dass solche Angriffe wie in Trier bereits im Vorfeld verhindert werden müssen. (Zuruf von der SPD: Genau!) Natürlich können Bodycams zur Verhinderung von Gewalt gegenüber Polizistinnen und Polizisten beitragen. Das Pilotprojekt zur Bodycam wurde in Rheinland-Pfalz wissenschaftlich begleitet. Es ist belegt, dass die Bodycam eine deeskalitative Wirkung haben kann, und zwar vor allen Dingen dann, wenn das Gegenüber zu rationalem Verhalten fähig ist und weder Alkohol noch sonstige Drogen oder sonstige Substanzen Einfluss ausüben. Ob und inwieweit die Tatverdächtigen in Trier berauscht waren, ist nicht bekannt. Im Innenausschuss wurde jedenfalls berichtet, dass auch Alkohol im Spiel gewesen sein kann. Genau dann, wenn Alkohol im Spiel ist, ist die Bodycam im Rahmen der Gefahrenabwehr aber kein Allheilmittel, sehr geehrte Damen und Herren. Nur die Ausrüstung und nur Bodycams helfen nicht allein, die Gewalt gegen Einsatzkräfte einzudämmen. Da ist auch der Alternativantrag der AfD nicht zielführend. Die AfD will sowohl Bodycams mit Pre-Recording-Funktion als auch eine dauerhafte Videoüberwachung durch installierte Kameras auf den Dächern von Einsatzfahrzeugen. In dem Pilotprojekt zur Einführung der Bodycam in Rheinland-Pfalz wurde das Pre-Recording unter die Lupe genommen. Professor Zöller hat in seinem Rechtsgutachten sehr klar festgestellt, dass diese Funktion auf erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken stößt, weil sie einer anlasslosen Überwachung gleichkommt. Deswegen ist in unserem Polizeigesetz klipp und klar geregelt, dass das Pre-Recording unzulässig ist. Dann will die AfD auch noch 360-Grad-Kameras auf Einsatzfahrzeugen installieren. Das hätte wohl selbst George Orwell gruselig gefunden. (Heiterkeit des Abg. Jens Guth, SPD) Wenn das Pre-Recording eine anlasslose Überwachung darstellt, dann erst recht die Kameraüberwachung auf Streifenwagen. Deshalb greift es zu kurz, wenn man nach Ereignissen allein die Ausrüstung der Polizei oder das Strafrecht als Lösungsmittel heranzieht, ganz abgesehen von den eben erwähnten verfassungsrechtlichen Bedenken. Die Anwendung von Gewalt gegen Einsatzkräfte ist in den letzten Jahren bundesweit sicherlich tendenziell gestiegen. Trotzdem – das möchte ich ausdrücklich betonen – genießen Rettungskräfte, Polizistinnen und Polizisten in unserer Gesellschaft ein sehr hohes Ansehen. Gruppenphänomene wie in Trier, Koblenz oder Berlin sind, auch wenn sie in letzter Zeit vermehrt vorkommen, Einzelphänomene. Die allermeisten Menschen in Deutschland, bei uns in Rheinland-Pfalz und auch in Trier haben Respekt für die Polizei und die Einsatzkräfte. Wie eingangs erwähnt, (Glocke des Präsidenten) halte ich es aber für wichtig, herauszufinden, warum es zu Gewaltangriffen kommt. (Zurufe von der CDU: Oh!) Ich finde, dazu sollten Gespräche vor Ort geführt werden, etwa im Rahmen der Kriminalpräventiven Räte, an runden Tischen oder auch, indem man mit den jeweiligen Gruppen in Kontakt tritt. Zudem sollten verstärkt Kampagnen eingesetzt werden, (Glocke des Präsidenten) um den Menschen hinter der Uniform darzustellen.
Matthias Lammert
Herr Kollege, Ihre Redezeit ist deutlich überschritten.
Carl-Bernhard von Heusinger GRÜNE
Deswegen lehnen wir beide Anträge ab. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP)
Matthias Lammert
Für die AfD-Fraktion erteile ich Abgeordnetem Dr. Bollinger das Wort.
Dr. Jan Bollinger AfD
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Unsere Einsatz- und Rettungskräfte leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Sicherheit und zum Wohlergehen unserer Gesellschaft und riskieren dafür täglich ihre Gesundheit und ihr Leben, um Menschen in Not zu helfen und Krisensituationen zu bewältigen. Dafür möchte ihnen an dieser Stelle auch im Namen unserer Fraktion meinen Dank und meinen Respekt aussprechen. (Beifall der AfD) Es ist daher absolut inakzeptabel, wenn Einsatzkräfte in der Ausübung ihres Dienstes am Wohlergehen unserer Gesellschaft angegriffen und verletzt werden. Leider sind die jüngsten Vorfälle aus Trier, Koblenz und anderen Orten Beispiele für das zutiefst verwerfliche Phänomen, dass unsere Einsatz- und Sicherheitskräfte immer öfter verbalen und auch körperlichen Übergriffen ausgesetzt sind. Dabei ist es wichtig zu betonen, dass diese Gewalttaten nicht nur physischer Natur sind. Falschbeschuldigungen, Sachbeschädigungen und Rechtsstreitigkeiten können den Ruf und die Arbeitsleistung der Einsatzkräfte nachhaltig beeinträchtigen. Meine Damen und Herren, deshalb ist es unsere Pflicht und Schuldigkeit, unsere Einsatzkräfte in jeder Hinsicht maximal zu unterstützen. Wir müssen sicherstellen, dass sie respektiert werden und ihre Arbeit gewürdigt wird. Auch müssen wir sie wirksam vor Gewalt und Übergriffen schützen. Wir als AfD haben daher schon in der letzten Wahlperiode einen flächendeckenden Einsatz von funktionsfähigen Bodycams gefordert, um strafbare Handlungen aufzuzeichnen. Letzte Woche erklärte Innenminister Ebling in der Sondersitzung des Innenausschusses, dass bereits Bodycams bestellt worden seien, die Bestellung also bereits in die Wege geleitet sei, sie jedoch aufgrund von Problemen verspätet geliefert werden. Nach Meldungen vom gestrigen Tag sind sie nun durch den Hersteller versendet worden. Meine Damen und Herren, trotzdem ist es gut, dass wir heute über dieses Thema reden, da es aus unserer Sicht weiteren Handlungsbedarf gibt. Schon seit dem Jahr 2020 fordern wir die Einführung der Bodycam mit Pre-RecordingFunktion, die bei den baden-württembergischen Kollegen bereits seit dem Jahr 2019 eingesetzt wird. Zum damaligen Zeitpunkt, im Jahr 2020, konnten wir schon auf eine positive Einsatzerfahrung in Baden-Württemberg verweisen, die bis heute andauert. Durch das Vorhalten der Aufnahmen der letzten 30 Sekunden vor Aktivierung der Kamera konnten Polizeibeamte in schwierigen Lagen besser geschützt werden. Sollte es zu einer Eskalationslage oder Gewalttat kommen, können die Beamten damit beweisen, dass sie angemessen und rechtmäßig gehandelt haben. Gleichzeitig könnte dies auch dazu beitragen, Falschbehauptungen oder Vorwürfe gegen Polizeibeamte zu vermeiden bzw. zu widerlegen. Dazu muss beim Pre-Recording die Aufnahme von Video- oder Audiosequenzen in privaten Räumen datenschutzrechtlich geprüft und gegebenenfalls der Rechtsrahmen angepasst werden. Durch die Verwendung von Bodycams mit Pre-RecordingFunktion könnten Polizeibeamte in Zukunft besser geschützt, die Zusammenarbeit mit der Öffentlichkeit verbessert und das Vertrauen in die Polizei gestärkt werden. Liebe FREIE WÄHLER, Sie reden in Ihrem Antrag gleich im ersten Satz auch von Rettungskräften und Feuerwehrangehörigen. Denen werden Sie nun aber nicht allen eine Bodycam anheften wollen. Schließlich reden wir hier immer noch vom Ehrenamt. Gleichzeitig haben die jüngsten Vorfälle – auch in Rheinland-Pfalz – aber gezeigt, dass auch bei Rettungskräften und Feuerwehren Handlungsbedarf besteht. Wir schlagen daher vor, dass bei den Einsatzfahrzeugen von Rettungsdienst, Feuerwehr und Polizei hochauflösende 360-Grad-Kameras auf den Dächern installiert werden, wie es auch die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) für die Polizei kürzlich gefordert hat. Nein, Herr Kollege von Heusinger, diese Kameras sollen nicht dauerhaft laufen, sondern automatisch eingeschaltet werden, sobald die Einsatzfahrt beginnt, (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist doch dauerhaft!) beim Einschalten von Blaulicht und Martinshorn. Dann können sie dazu beitragen, Unfälle während der Fahrt aufzuzeichnen und somit bei der Schuldfrage zu helfen und darüber hinaus dokumentieren, wenn Einsatzfahrzeuge während der Fahrt oder am Einsatzort von Personen mit Gegenständen beworfen oder angegriffen werden. Ihre Aufzeichnungen können dann auch als Beweismittel dienen und dazu beitragen, Tatverdächtige zu identifizieren und zur Rechenschaft zu ziehen. Sie können daher auch als Abschreckung für aggressive Personen dienen. Die Silvesterkrawalle nicht nur in Berlin, sondern auch in Koblenz und der jüngste Zwischenfall in Trier, bei dem ebenfalls mit Gegenständen geworfen wurde, belegen die Dringlichkeit dieser Maßnahme. Wir haben deshalb einen Alternativantrag eingebracht, in dem wir die Einführung von Bodycams mit Pre-Recording-Funktion und die Ausrüstung der Einsatzfahrzeuge (Glocke des Präsidenten) mit 360-Grad-Dachkameras fordern und bitten um Ihre Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall der AfD)
Matthias Lammert
Für die FDP-Fraktion spricht deren Fraktionsvorsitzender Philipp Fernis.
Philipp Fernis FDP
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es besteht glücklicherweise große Einigkeit in diesem Hause, dass Angriffe auf Polizeibeamte, aber auch auf Angehörige der Rettungsdienste und auf Feuerwehrkräfte inakzeptable Grenzüberschreitungen und schwere Straftaten sind, die konsequent verfolgt werden müssen. Gerade diejenigen, die in den Einsatz gehen für die Gesellschaft und unsere Rechtsordnung und um Menschen zu schützen, müssen wir bestmöglich davor schützen, Opfer solcher Angriffe zu werden. Deswegen ist es eine sehr erfreuliche Entwicklung, dass, noch bevor wir diesen Tagesordnungspunkt aufgerufen haben, die bereits angekündigte Beschaffung einer größeren Stückzahl der modernen Bodycams, die auch einige technische Schwächen der ersten Generation – es ist in der Debatte angeklungen – ausmerzen werden, erfolgreich abgeschlossen werden konnte. Das heißt, dass jetzt trotz Lieferschwierigkeiten die entsprechende Ausstattung vorhanden ist. Wir werden das weiter beobachten und uns weiter miteinander austauschen müssen. Bisher ist eine stark fachliche Auffassung, dass eine Bodycam pro Streifenwagen ausreicht, um die Dinge zu dokumentieren, die gegebenenfalls zu dokumentieren sind. Das macht auch mit Blick allein darauf, dass es technische Geräte sind, Sinn. Sie müssen immer wieder aufgeladen werden, die Videos müssen ausgewertet werden usw. Dies zur Mannausstattung zu machen wie sonst die persönliche Ausrüstung jedes einzelnen Polizeibeamten, macht aus unserer Sicht ganz praktisch, jenseits von Budgetfragen keinen Sinn, sondern es ist eine Ausstattung, mit der man auf der Dienststelle nach Zusammensetzung der Streifen die Beamtinnen und Beamten mit Bodycams ausstatten und dafür sorgen kann, dass diese im Einsatz zur Verfügung stehen. Rheinland-Pfalz war hierbei wie bei einer ganzen Reihe von Modernisierungsmaßnahmen, was die Ausrüstung unserer Polizei angeht, sehr weit vorne. Beim Modellprojekt der Bodycam mit wissenschaftlicher Begleitung waren wir eines der ersten Bundesländer. Ich will auch auf andere Einsatzmittel verweisen, bei denen Rheinland-Pfalz als erstes Bundesland in die Erprobung bzw. dann auch in die flächendeckende Einführung gegangen ist. Wir waren die Ersten, die mit einem wissenschaftlich begleiteten Projekt das Distanzelektroimpulsgerät – die meisten nennen es beim Markennamen Taser – evaluiert und dann flächendeckend bei der Schutzpolizei eingeführt haben. Derzeit läuft die Einführung im Bereich der Kriminalpolizeien. Im Bereich der Ausstattung für lebensbedrohliche Einsatzlagen hat RheinlandPfalz für eine flächendeckende moderne Ausstattung gesorgt. Daran ist erkennbar, die Landesregierung – natürlich unterstützt durch das Parlament, insbesondere durch das Bereitstellen der erforderlichen Haushaltsmittel – versucht, die Dinge, die sinnvoll und möglich sind, für Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte zu deren Schutz und Sicherheit in den Einsatz zu bringen. Nur, wenn ich dann höre, was die Fantasie der AfD der Rundumüberwachung ist, die Sie hier skizziert haben, wird es mir ein bisschen gruselig, Herr Dr. Bollinger. (Abg. Michael Frisch, AfD: Quatsch!) Ja, es ist in hohem Maße verwerflich und unverträglich, dass es dazu kommt, dass auch Feuerwehr und Rettungskräfte angegriffen werden. Zugleich, wovon reden wir? – Wenn wir davon sprechen, dass wir Einsatzfahrzeuge des Rettungsdienstes und Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr mit hochauflösenden 360-Grad-Kameras ausstatten, reden wir davon, Bilder von Menschen in hilfloser Lage, in emotionalen Ausnahmesituationen, in Situationen, in denen Ärzte und Sanitäter um deren Leben kämpfen – Bilder, die übrigens aus gutem Grund einem besonderen auch strafrechtlichen Schutz unterliegen –, standardmäßig bei jeder Ausfahrt anzufertigen. Das ist nun wirklich eine Grenzüberschreitung gegenüber Bürgerrechten, die in diesem Hause auf den klaren Widerstand der Freien Demokraten treffen wird. (Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Deswegen ist es gut, dass sich unser Innenministerium konsequent darum kümmert, die Ausstattung der Polizei zu modernisieren, jetzt mit Bodycams in allen Streifenwagen. Ich bin sicher, wenn es weiteren Anlass gibt, wird man diesen Weg weitergehen. Nur eine Debatte – das habe ich an dieser Stelle schon unmittelbar nach den Ereignissen von Trier gesagt – müssen wir alle miteinander, gemeinsam führen. Das ist die Debatte darüber, was sich gesellschaftlich verändert hat und – ich will es in aller Klarheit sagen – was gesellschaftlich schiefläuft, was einen Beitrag dazu leistet, dass es vermehrt zu solchen Übergriffen kommt. Kollegen von der AfD, dann kann ich Ihnen einen Hinweis nicht ersparen. Der parlamentarische Arm all derjenigen, die diesen Staat aggressiv ablehnen, sitzt hier in Ihren Reihen. (Abg. Michael Frisch, AfD: Ja, ja!) Auch das ist Teil dieser gesellschaftlichen Auseinandersetzung. Herzlichen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –
Michael Frisch AfD
Das zieht nicht mehr, Herr Fernis! Legen Sie mal eine neue Platte auf! – Unruhe im Hause)
Matthias Lammert
Zu einer Kurzintervention erteile ich Abgeordnetem Dr. Bollinger von der AfD das Wort. (Anhaltend Unruhe im Hause) – Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind gleich am Ende. Dr. Bollinger.
Dr. Jan Bollinger AfD
Herr Fernis, von Ihnen erwarte ich eigentlich gar nichts, aber Sie schaffen es, diese niedrigen Erwartungen immer noch zu unterbieten. (Anhaltend Unruhe im Hause) Nachweislich gehen die meisten Angriffe auf unseren Staat vom linksextremen Spektrum aus, (Zurufe von der SPD: Oh! – Weitere Zurufe von der SPD) und dieses wird gefüttert – – – (Anhaltend Unruhe im Hause – Glocke des Präsidenten) Dazu gibt es – – – (Anhaltend Unruhe im Hause) – Liebe Kollegen, ich habe offensichtlich ins Schwarze getroffen, wenn Sie so herumplärren. (Abg. Kathrin Anklam-Trapp, SPD: Nein! – Weitere Zurufe aus dem Hause) Tatsache ist, dazu, dass Angriffe auf Politiker, auf Einsatzkräfte primär aus dem linksextremen Spektrum (Zurufe der Abg. Sven Teuber, SPD, und Peter Stuhlfauth, AfD – Anhaltend Unruhe im Hause) und damit aus den Reihen Ihrer Hätschelkinder von Linken, Roten und Grünen hervorgehen – da sind Sie der Steigbügelhalter, Herr Fernis –, gibt es Anfragen und Antworten auch dieser Landesregierung. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Sie sind der Steigbügelhalter der Rechten!) Daher kehren Sie vor der eigenen Tür, und erzählen Sie hier keinen Unsinn. Vielen Dank. (Beifall der AfD – Anhaltend Unruhe im Hause)
Matthias Lammert
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein bisschen den Geräuschpegel herunterfahren. (Abg. Michael Hüttner, SPD: Bei dem dummen Zeug! – Anhaltend Unruhe im Hause) Zur Erwiderung erteile ich Abgeordnetem Fernis das Wort.
Philipp Fernis FDP
Herr Kollege Bollinger, auch in diesem Hause gibt es eine wenn auch nicht formalisierte, dann doch eingeübte Aufgabenverteilung. (Heiterkeit der Abg. Kathrin Anklam-Trapp, SPD) Das mit dem Unsinn machen Sie, das mit dem Richtigstellen mache danach ich. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von der SPD: Sehr gut!) Jetzt haben Sie meine Partei als Steigbügelhalter bezeichnet. Steigbügel haben etwas mit Reitsport zu tun. Da denkt man unweigerlich – bei dem, was Sie hier erzählt haben, und wenn man sich anschaut, wer auf Aufruf von Frau Wagenknecht und Frau Schwarzer, unterstützt von Vertretern Ihrer Partei, in Berlin gemeinsam marschiert ist und unerträglichen Unfug über den verbrecherischen Angriffskrieg Russlands in der Ukraine vertreten hat – daran, dass sich am Ende diejenigen, die diesen Staat ablehnen, aus welchen Gründen auch immer, irgendwann wieder in einer gemeinsamen Geisteshaltung treffen. Deswegen ist im Übrigen vollkommen irrelevant, welche Farbe irgendjemand trägt und welche Überzeugung ihn eint, diesen Staat, diese Demokratie abzulehnen und diese Geisteshaltung zu verbreiten. In diesem Parlament – das will ich noch einmal klar betonen – sind Sie es – das konnte man heute in den Wortbeiträgen wieder hören –, die eine aggressive Ablehnung unserer freiheitlich-demokratischen Ordnung (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf aus dem Hause: Jawohl! –
Michael Frisch AfD
Ach, dummes Zeug! Das ist dummes Zeug, was Sie da reden! – Zuruf des Abg. Peter Stuhlfauth, AfD) und der in dieser freiheitlich-parlamentarischen Ordnung getroffenen Entscheidungen vor sich hertragen. Deswegen sind Sie natürlich geistige Unterstützer derjenigen, (Abg. Michael Frisch, AfD: Übelste Verleumdung, was Sie hier machen!) die diesen Staat aggressiv ablehnen, und aus Worten werden manchmal Taten, (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –
Michael Frisch AfD
Das ist Hetze!) und das müssen Sie sich hier anhören. Das gehört zu den Stärken dieser Demokratie, und ich werde das Ihnen immer wieder sagen. Ich bin Ihnen für jede Blaue Karte, die mir die Gelegenheit gibt, das noch einmal zu tun, von Herzen dankbar. Danke schön. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –
Dr. Jan Bollinger AfD
Unsinn! – Unruhe bei der SPD und bei der AfD)
Matthias Lammert
Wir fahren in der Debatte fort. Für die Landesregierung? – Herr Minister, Sie hatten sich nicht gemeldet. Sie melden sich? – Gut, wir wissen es nicht, es könnte auch jemand anderes reden. Es spricht Staatsminister – – – (Anhaltend Unruhe bei der SPD und bei der AfD – Glocke des Präsidenten) Liebe Kolleginnen und Kollegen, Staatsminister Ebling hat jetzt das Wort, und wir beruhigen uns jetzt einmal ein bisschen. Es ist der letzte Tagesordnungspunkt. (Anhaltend Unruhe bei der SPD und bei der AfD) Herr Frisch, ich bitte auch Sie, die Lautstärke jetzt einzudämmen, ebenfalls die Koalition. (Anhaltend Unruhe bei der SPD und bei der AfD –
Michael Frisch AfD
Das ist unsäglich, Herr Präsident!) Herr Ebling, Sie haben das Wort.
Michael Ebling
Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordnete! (Unruhe im Hause) Ich darf zunächst einfach ein Dankeschön sagen. Ein Dankeschön dafür, dass es an Klarheit nicht mangelt, dass wir es verurteilen, wenn diejenigen, die das Gewaltmonopol des Staates vertreten, unsere Polizistinnen und Polizisten, angegriffen werden, dass das eine abscheuliche Tat ist, es dafür keine Rechtfertigung gibt, es so ziemlich das Letzte ist, was wir auf der moralischen Stufe unserer Zivilisation ertragen wollen, und wir in all diesen schwierigen Situationen Tag für Tag hinter den Beamtinnen und Beamten stehen. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP sowie der Abg. Gerd Schreiner und Markus Wolf, CDU) Das ist gut, und das ist ein wichtiges Selbstverständnis an dieser Stelle. Deshalb bin ich dankbar, dass es auch diese Sondersitzung des Innenausschusses gegeben hat, weil es uns die Möglichkeit gibt, darüber zu sprechen, wenn es – wie anlassbezogen – zu einem Gewaltexzess gekommen ist, und deutlich zu machen, dass wir helfende Hände, seien sie von den Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, den Rettungskräften oder sonstigen Einsatzkräften, eben nicht schlagen. Auch wenn, leider, das Bemühen da war, es zu relativieren, gehört zu dieser Botschaft der Nacht von Trier aber auch ein Zweites genauso deutlich hinzu: Ein robuster Polizeieinsatz mit beherzten und hoch qualifizierten Beamtinnen und Beamten hat Schlimmeres verhindert. Die Lage wurde gewendet und die Situation beendet. Auch das ist ein Erfolg rheinland-pfälzischer Polizeiarbeit gewesen. Das gilt es im Zusammenhang auszusprechen und nicht nur darüber zu reden, dass es zu Gewaltexzessen kam. Nein, es kam auch zu einem erfolgreichen Polizeieinsatz, der genau diese Situation beendet hat und sich mit erfolgreichen Ermittlungen der Justiz und der rheinland-pfälzischen Polizei in der konsequenten Ermittlung der Täterinnen und Täter fortsetzt. Das ist Kante Rechtsstaat, und das ist das, was wir in Rheinland-Pfalz haben. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Dazu gehört, dass die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten auch im bundesweiten Vergleich hervorragend ausgestattet sind. Dazu gehört, dass wir eine Debatte zu der Frage, wie wehrhaft, wie robust Polizeiarbeit ist, nicht an einem einzigen Einsatzmittel festmachen können. Eine so enge Betrachtung kann man wirklich nur – ich sage es jetzt einmal so – im wie auch immer akademisch geprägten Raum führen. Die hat mit der Lebenswirklichkeit der Beamtinnen und Beamten und der Lebenswirklichkeit von Lagen und Einsätzen relativ wenig zu tun. Natürlich ist das zu erwähnen, von der Motorisierung bis zu den Schutzausrüstungen, von Distanzelektroimpulsgeräten – lieber Philipp Fernis, ich sage das vornehme Wort, auch wenn es vielleicht bei den anderen Taser heißt – bis zu den Schutzausstattungen für lebensbedrohliche Einsatzlagen. All das gehört zusammengedacht, und das ist immer noch nicht abschließend gemeint, wenn ich nur daran denke, dass wir auch schon wieder in die Ausschreibung für neue Waffen für die Beamtinnen und Beamten gehen. Dazu gehört, dass es vorbildlich war, in Rheinland-Pfalz schon im Jahr 2017 flächendeckend Bodycams einzuführen. Das darf dann wenigstens einmal erwähnt werden, wenn jetzt gefühlt schon zum sechsundachzigtausendsten Mal darauf herumgehackt wird, dass eine Bestellung tatsächlich verzögert eingetroffen ist. Wen wollen Sie eigentlich mit dieser Kritik treffen, dass ein rechtzeitig bestelltes Einsatzmittel, ein ausreichend finanziertes Einsatzmittel, ein nach den Bedarfen ermitteltes Einsatzmittel nun aufgrund eines Herstellers zu spät gekommen ist? Wen wollen Sie mit der Kritik jetzt treffen? Irgendjemanden hier in diesem Saal? Ich verstehe es einfach nicht. Nehmen Sie sich doch bitte selbst ernst, Herr Dr. Streit. Ich lese Ihren Antrag, und ich darf ihn, mit Erlaubnis des Präsidenten, vielleicht auch noch einmal kurz verlesen. Unter II. steht: „Vor diesem Hintergrund fordert der Landtag die Landesregierung auf, in Absprache mit den Polizeibehörden so viele Bodycams anzuschaffen, wie nötig sind, um alle eingesetzten Polizeibehörden so viele Bodycams anzuschaffen, wie nötig sind.“ Genau das ist passiert. Der Antrag ist erledigt. Wir haben es geschafft. Es stehen inzwischen auch 430 Bodycams künftig zur Verfügung. Wir haben die Voraussetzungen geschaffen, dass es nicht nur in jeder Streifenbesatzung eine gibt, sondern es auch Pools bei den Polizeidirektionen gibt, in der Ausbildung sowieso. Insofern stehen wir doch jetzt einfach einmal dazu. Es gibt diese Ausrüstung, sie macht Sinn, sie ist ausreichend vorhanden im Sinne der Empfehlung der Polizeibehörden. Das haben wir jetzt erreicht. Wenn man jetzt noch die Größe hätte, einfach zu sagen, es ist erfüllt, noch bevor wir es beantragt haben, wäre es irgendwie demokratisch ein bisschen fairer, als jetzt zum siebenundfünfzigsten Mal zu erzählen, dass da jetzt ein Päckchen ein bisschen zu spät kam. Das wissen wir inzwischen auch. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Entscheidend bleibt bei allen Einsatzmitteln gerade nicht die Anzahl, sondern entscheidend bleibt bei allen Einsatzmitteln die Wahlmöglichkeit, je nach Lage zu dem Einsatzmittel zu greifen, was in dem Moment geboten und richtig ist. Eines ist wirklich nicht geboten, nämlich dass wir aus jeder Lebenssituation, aus jedem Einsatzfahrzeug heraus 380-Grad-Filme machen. (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: 380 Grad?) – Nein, 360, Sie haben vollkommen recht. Das sei Ihnen zugestanden. Was richtig ist, muss richtig bleiben. Richtig bleibt aber bitte auch: Bei einer Dauerüberwachung, einer Dauervideoschleife ist die Grenze vom Rechtsstaat weit überschritten. (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Soll doch gar nicht dauerhaft sein!) Das ist ein Überwachungsstaat. Das ist die Grenze, die wir hier im demokratischen Raum auch miteinander ziehen dürfen. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP –
Michael Frisch AfD
Das haben wir gar nicht gefordert!) Ich bin sehr dankbar, dass wir mehr als nur Debatten dazu machen. Deswegen wollte ich noch einmal deutlich machen, an welchen Stellen überall Schutzausrüstung greift, wo sie – auch immer wieder neu – beschafft und auch immer wieder auf Lagen angepasst wird. Ich bin aber auch dankbar, dass wir mit der Landesregierung auch mit der Kampagne „Respekt. Bitte!“ ein Instrument haben, um noch einmal deutlich zu machen, dass wir eines auch brauchen, nämlich eine starke Zivilgesellschaft, Menschen in unserer Gesellschaft, die sich mit uns in der gleichen Klarheit verständigen, dass wir jede Gewalt gegen Einsatzkräfte ablehnen, dass es dafür keinen Rechtfertigungsgrund gibt, und dass wir diese Zivilgesellschaft so robust machen, dass diejenigen, die uns helfen wollen, auch spüren, dass sie auf der richtigen Seite stehen und im Übrigen auch den richtigen Beruf ergriffen haben. Es ist eine wunderbare Aufgabe, anderen in schwierigen Situationen helfen zu können, ob man dafür bei der Feuerwehr, beim Rettungsdienst oder bei der Polizei ist. Das zu unterstützen, muss unser gemeinsamer Auftrag bleiben. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Matthias Lammert
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit wären wir am Ende von Tagesordnungspunkt 13. Wir kommen dann zur Abstimmung zunächst über den Antrag der Fraktion der FREIEN WÄHLER. (Unruhe im Hause) Zunächst stimmen wir über den Entschließungsantrag der Fraktion der FREIEN WÄHLER ab. Wer dem Antrag der Fraktion der FREIEN WÄHLER – Drucksache 18/5558 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP gegen die Stimmen der CDU und der FREIEN WÄHLER bei Stimmenthaltung der AfD abgelehnt. Wir stimmen dann noch über den Alternativantrag der Fraktion der AfD ab. Wer dem Antrag der Fraktion der AfD – Drucksache 18/5609 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der FREIEN WÄHLER gegen die Stimmen der AfD abgelehnt. Wir sind am Ende der Tagesordnung. Tagesordnungspunkt 14 ist eine Aussprache der AfD gewesen, die sie zurückgezogen hat. Vermutlich im nächsten Plenum, aber heute steht sie auf jeden Fall nicht mehr auf der Tagesordnung. Damit ist die Tagesordnung für heute zu Ende. Ich darf Sie zur nächsten Plenarsitzung am Mittwoch, dem 29. März, einladen und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag. Danke schön. Ende der Sitzung: 16.14 Uhr
