Stephan Wefelscheid
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! „Im Namen des Volkes ergeht folgendes Urteil“, wer von uns hat diesen Satz nicht schon einmal gehört oder gelesen? Was bedeutet dies aber? – Dies wird uns dieser Tage wieder vor Augen geführt, wenn händeringend nach Laien gesucht wird, die sich für die nächste Amtsperiode ab dem Jahr 2024 als ehrenamtliche Richter bereit erklären, zusammen mit Berufsrichtern Recht zu sprechen. Ja, zugleich erklären sie sich damit bereit, dieses Ehrenamt gleich für fünf Jahre auszuüben und damit ihrer Bürgerpflicht nachzukommen. Zwölf Sitzungen im Jahr sind vorgesehen, aber es können auch schnell mehr werden, die den ehrenamtlichen Richtern ein hohes Maß an Flexibilität zeitlich und persönlich abverlangen. Etwa 60.000 Schöffen werden bundesweit benötigt. Aktuell sind in RheinlandPfalz 1.620 Hauptschöffen tätig; mit Ersatzschöffen sind es 2.800 Personen, Tendenz steigend. Allein bei mir in Koblenz am dortigen Landgericht werden derzeit 288 ehrenamtliche Richter gebraucht. Hier reden wir nur von den gewählten ehrenamtlichen Richtern. Die Kommunen müssen aber auf ihren Vorschlagslisten das doppelte Kontingent vorschlagen. Mithin reden wir von der Mammutaufgabe, bundesweit 120.000 geeignete Personen auf die Vorschlagslisten zu setzen. Die Kommunen sind sich einig, dass eine Zwangsverpflichtung, ein Ehrenamt für fünf Jahre auszuüben, hier nichts bringt, sondern man auf Freiwilligkeit setzen muss. Mit einer Zwangsverpflichtung von Schöffen, um dem benötigten Bedarf gerecht zu werden, tun wir weder den Personen, den Amtsgerichten noch uns, der Gesellschaft, einen Gefallen. Dabei ist die Lösung relativ einfach: Nutzen wir die Ressourcen, die wir haben, und geben wir älteren Menschen, die Zeit und Lust haben, die Gelegenheit, sich ehrenamtlich in den Dienst der Gesellschaft zu stellen; denn wo haben wir besser die für das Schöffenamt so wichtigen Voraussetzungen von Lebenserfahrung und Menschenkenntnis abgebildet als hier? Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff durch das Urteil in das Leben anderer Menschen. Dies sollte uns allen klar sein. Die Diskussion um die Abschaffung oder Anhebung der Altersgrenze für Schöffen ist nicht neu, das ist uns bewusst. Herr Minister Mertin, (Der Redner dreht sich zur Regierungsbank) der nicht anwesend ist, ich weiß nicht, wer – – – (Staatssekretär Dr. Matthias Frey gibt ein Handzeichen) – Sie vertreten das Ministerium. Dann richten Sie ihm bitte aus, diese Frage ist drängender denn je; denn den Kommunen fehlen hier und jetzt Tausende Schöffen für ihre aufzustellenden Listen. Lokale und überregionale Medien berichten mittlerweile mindestens wöchentlich über das Thema der Suche nach ehrenamtlichen Richtern. Exemplarisch verweise ich auf den Bericht in der Landesschau Rheinland-Pfalz vom 25. Januar 2023 oder den Artikel in der Rhein-Zeitung vom 6. Februar 2023. Bundesweit läuft eine große Kampagne zur Schöffenwahl 2023 mit dem schönen Titel „Wir schöffen das!“. Ja, meine Damen und Herren, wir können es schaffen, dass dieses Ehrenamt mit geeigneten Personen aus unserer Gesellschaft besetzt wird, aber dafür müssen wir unsere Kommunen bei der Listenaufstellung auch bestmöglich unterstützen. Zu den Anforderungen an dieses so wichtige Amt und auch die wiederholten Diskussionen zu der Frage, ob die Altershöchstgrenze für die Zulassung zum Schöffenamt noch zeitgemäß ist oder auf sie verzichtet werden sollte, hat sich Herr Mertin im Rahmen der Sitzungen des Rechtsausschusses vom 24. Januar 2019 und 3. Juni 2022 und zuletzt in der Rhein-Zeitung am 6. Februar 2023 leider ablehnend geäußert. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Richtig!) Richtigerweise führte er an, dass sich die allgemeine Lebenserwartung wie die körperliche und geistige Fitness von Senioren in den vergangenen Jahren grundsätzlich erhöht hat. Er bemühte dann aber leider wieder die seit Ewigkeit kursierende Annahme, dass ein krankheitsbedingter Ausfall mit zunehmendem Alter wahrscheinlicher werden dürfte. Diesen Stillstand in der Argumentation können wir Freie Wähler nicht nachvollziehen, besteht doch in allen Fällen das Risiko, dass ein Strafverfahren platzen kann, weil ein Schöffe krankheitsbedingt für längere Zeit ausfällt. Auch stellt Herr Minister Mertin generell infrage, ob sich eine Anhebung der Altersgrenze im Ergebnis tatsächlich positiv auf die Gewinnung von Schöffen auswirken würde. Worauf er diese Behauptung allerdings gründet, müsste er hier einmal erklären, zeichnet mein Austausch mit dem Seniorenbeirat der Stadt Koblenz oder der Landesseniorenvertretung Rheinland-Pfalz doch ein anderes Bild. Nicht ohne Grund richtete die Europäische Union bereits im Jahr 2012 im Rahmen der Nicosia Conference im Europäischen Jahr des aktiven Alterns an die Mitgliedregierungen den Auftrag, die Teilhabe älterer Menschen auf allen Entscheidungsebenen sicherzustellen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, nehmen wir diesen und den explizit in § 36 Abs. 2 GVG vorgegebenen Auftrag ernst, sorgen wir für eine Ausgestaltung des Schöffenamts, die unsere heutige pluralistische Gesellschaft sachgerecht auf der Richterbank widerspiegelt, und treten wir für die Abschaffung oder zumindest Anhebung der Altershöchstgrenzen auf Bundesebene ein. Das Ehrenamt sollte immer auf Freiwilligkeit setzen und nicht auf Zwang. Erkennen wir auch hier die Zeitenwende, und geben wir älteren Menschen wieder eine Stimme und die Chance, sich zum Wohl unserer Gesellschaft einzubringen. Vielen Dank. (Beifall der FREIEN WÄHLER)
