Daniel Köbler
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Thema der Rentenüberleitungen, das jüdische Kontingentflüchtlinge, Spätaussiedler und auch ehemalige Bürger der DDR angeht, ist ein Thema, das seit vielen Jahren insbesondere den Bundestag erreicht hat und betrifft und zum Teil auch eine große Wahrnehmung erfahren hat, weil es zu wahrgenommenen Ungerechtigkeiten nach der Deutschen Einheit und der Anerkennung von Rentenversicherungsanwartschaften kam, die als nicht ausreichend empfunden wurden und tatsächlich in vielen Fällen auch nicht ausreichend sind. (Vizepräsident Matthias Lammert übernimmt den Vorsitz) Das Thema ist im Deutschen Bundestag aus guten Gründen in der Regel parteiübergreifend angegangen worden. Es gab schon in der vorherigen Koalition die Verabredung, eine Lösung zu finden. Dies ist jetzt von der Ampelkoalition quasi vollendet worden und vom Deutschen Bundestag mit der Gründung der Stiftung für Härtefälle beschlossen worden. Bemerkenswert ist beispielsweise, dass die parlamentarische Initiative im Jahr 2018 aus einem Antrag im Deutschen Bundestag entsprungen ist, der von FDP, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellt wurde. Allein an der Konstellation sieht man, glaube ich, dass es sich nicht zur parteipolitischen Profilierung eignet. In der Arbeitsgruppe des Deutschen Bundestags haben auch alle demokratischen Fraktionen mitgearbeitet. Sie kam zu dem Ergebnis, dass der Bund diese Stiftung gründet, von der in begründeten Fällen Einmalzahlungen von 2.500 Euro gewährt werden können, wenn der Antrag bis zum 30. September 2023 gestellt wird. Ich will nicht verhehlen, dass wir uns durchaus auch hätten vorstellen können, insgesamt an das Fremdenrentenrecht heranzugehen, das meines Wissen von 1992 ist, weil das eine oder andere reformierungsbedürftig wäre, aber, liebe Kollegen von der AfD, da hätten Sie erst Recht nicht mitgemacht, weil dann wäre es nicht nur um Rentenansprüche von der hier genannten Personengruppe gegangen, sondern dann wäre es um Rentenansprüche von allen Zugezogenen gegangen, die sozusagen im Ausland Berufserfahrung gehabt hätten. Das wurde auch nicht weiterverfolgt, weil man den interfraktionellen Konsens in der Frage haben wollte. Jetzt hat die AfD im Sozialausschuss das Thema schon angesprochen. Herr Schmidt, da wundere ich mich jetzt doch, dass Sie im Ausschuss die Ausführungen der Landesregierung zur Kenntnis genommen und sich nicht weiter artikuliert haben. Ich finde aber, hier muss man sehen, die Rentenpolitik ist nach dem Grundgesetz und der staatlichen Zuteilung eindeutig dem Bund zugeordnet und damit eine Bundesfrage. Wenn wir jetzt anfangen, rentenpolitische Ansprüche/Forderungen mit Landesmitteln auszugleichen, stellt sich die Frage, wo so etwas aufgehört. Deswegen ist die Frage, wie dieser Fonds ausgestattet wird, keine parteipolitische Auseinandersetzung, sondern ein klassischer Bund-Länder-Konflikt. Als Landespolitiker finde ich, ist es unsere Aufgabe, klarzustellen, dass wir der Auffassung sind, wenn der Bund für Rentenleistungen zuständig ist, dass der Bund aus unserer Perspektive auch dafür zuständig ist, Härtefälle zu regeln. Übrigens haben wir auch Härtefallfonds in Rheinland-Pfalz. Die sind uns also nicht gänzlich fremd, aber die haben wir als Land gemacht, und die bezahlen wir als Land. Da fragen wir auch nicht den Bund und sagen: Gib uns mal die Hälfte. – Das ist meines Wissens keine Frage von Rot, Grün, Schwarz oder Gelb. Es gibt deswegen neben Rheinland-Pfalz bisher 14 andere Bundesländer, die diesem Fonds aus gesamtstaatlichen föderalen Erwägungen nicht beitreten. Der Grund ist nicht, dass sie das politisch inhaltlich ablehnen, sondern sie lehnen das systematisch ab. Dann befinden sich noch ein paar Widersprüche in Ihrem Antrag. Die Landesregierung möge erklären, dass der Fonds unzulänglich ist. Das fordern Sie, aber Sie fordern gleichzeitig, die Landesregierung möge dem Fonds beitreten. Ich finde, Sie müssten sich entscheiden. Entweder lehnen sie ihn ab, oder Sie wollen, dass wir ihn unterstützen. Das Zweite ist, Sie sprechen von verbreiteter Altersarmut. Sehen Sie es mir nach, 2.500 Euro sind ein wichtiger Beitrag und ein wichtiges Symbol bei Härtefällen, aber mit einer Einmalzahlung von 2.500 Euro werden Sie der Altersarmut in diesem Land nicht begegnen. Im Gegensatz dazu hat die AfD jüngst beispielsweise die Grundrente im Deutschen Bundestag abgelehnt. (Glocke des Präsidenten) Also, sprechen Sie hier nicht von Altersarmut an einer Stelle, wenn Sie ansonsten wenig beizutragen haben. Herzlichen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)
