Carl-Bernhard von Heusinger
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wie so oft bei juristischen Themen wurde vieles schon gesagt, vor allen Dingen wieder vom Kollegen Spies. Die Altersgrenze für Schöffen möchten die FREIEN WÄHLER abschaffen oder zumindest auf 75 Jahre festsetzen. Derzeit liegt sie – wir haben es gehört – bei 70 Jahren, was allerdings auch nicht statisch ist. Die Diskussion um die Altersgrenze bei Schöffinnen und Schöffen ist nicht neu. Wir haben es schon gehört, im Rechtsausschuss haben wir uns im Juni vergangenen Jahres zuletzt damit befasst, und das Thema wurde in den Jahren 2018 und 2022 auf der Justizministerkonferenz behandelt. Der länderübergreifende Austausch hat ergeben, dass es keinen Anlass für eine Änderung der Altersgrenze gibt. Die FREIEN WÄHLER behaupten in ihrem Antrag, dass die Altersbegrenzung willkürlich sei. Das ist aber gerade nicht der Fall. Zum einen unterliegen auch Berufsrichterinnen und Berufsrichter einer Altersgrenze. In der Regel gehen Sie mit Vollendung des 67. Lebensjahres in den Ruhestand. Schöffinnen und Schöffen werden den Verfahren, an denen sie teilnehmen sollen, zugelost. Das bedeutet, dass ältere Schöffinnen und Schöffen in einem komplexen Strafverfahren landen können, das mehrere Jahre dauert. Es kann gut sein, dass betagtere Schöffinnen und Schöffen in dieser Zeit krankheitsbedingt ausfallen und langwierige Prozesse somit zu platzen drohen. Das wäre weder für die Opfer zumutbar noch würde man damit dem Beschleunigungsgebot Rechnung tragen, das in der StPO festgeschrieben ist. Stellen Sie sich vor, ein Sexualstraftäter muss aus der Untersuchungshaft entlassen werden, weil eine Hauptverhandlung wegen alters- und krankheitsbedingten Zeitverzugs zu lange dauerte. Das kann der Gesetzgeber nicht verantworten, und das kann auch nicht gewollt sein. Der Gesetzgeber trägt die Verantwortung dafür, dass dieses Risiko gering gehalten wird. Daher ist die Altersgrenze bei Schöffinnen und Schöffen nicht willkürlich, sondern sinnvoll und geboten. Mit steigendem Alter steigt die Wahrscheinlichkeit für Erkrankungen; daran hat auch der demografische Wandel nichts geändert, und im Rechtsausschuss im Juni vergangenen Jahres hat der Justizminister etwas Wichtiges gesagt, was ich teile. Er sagte – ich zitiere –: Es ist fraglich, ob die Abschaffung der Altersgrenze tatsächlich dazu beitragen würde, mehr Schöffinnen und Schöffen zu gewinnen; vielmehr sollten jüngere Menschen für das Ehrenamt begeistert werden, etwa durch gezielte Informations- und Werbekampagnen. – Dem schließe ich mich voll und ganz an. Im Zusammenhang mit der Schöffenwahl 2023 ist der Bundesverband ehrenamtlicher Richterinnen und Richter an dieser Stelle bereits aktiv. Es gibt zum Beispiel eine sehr gute Website – www.schoeffenwahl-2023.de –, die über das Amt informiert und bei jungen Menschen das Interesse für das Schöffenamt wecken soll. Der Bundesverband versucht derzeit auch, einen Landesverband in Rheinland-Pfalz aufzubauen. Auch ein solcher Verband mit Ansprechstellen vor Ort kann bei der Akquise von Schöffinnen und Schöffen hilfreich sein. Ich bin daher nicht davon überzeugt, dass der Antrag der FREIEN WÄHLER, die Altersgrenze für Schöffinnen und Schöffen abzuschaffen, in die richtige Richtung geht. Dem gegenüber stehen die Interessen der Opfer in Strafverfahren und die Verantwortung des Gesetzgebers, aber auch der Allgemeinheit, Hauptverhandlungen nicht endlos laufen zu lassen. Vielmehr sollte der Fokus auf der Gewinnung von jüngeren Menschen liegen, und deshalb lehnt die Grünen-Fraktion den Antrag der FREIEN WÄHLER ab. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sehr richtig!)
