Clemens Hoch
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Krankenhäuser waren und sind seit Einführung des sogenannten DRGSystems in der Betriebskostenrefinanzierung seit Jahren erheblich zur Ökonomisierung ihres Verhaltens gezwungen. Dabei war das System damals eigentlich gut gedacht. Ziel war eine leistungsbezogene Vergütung der Krankenhäuser. Heute stellen wir fest, dass Kostensteigerungen bei den Krankenhäusern, die vor allem durch so besondere Ereignisse wie Energiekostensteigerungen, eine Pandemie und vermehrte Personalausfälle eintreten, dann über Leistungs- und Effizienzsteigerungen überhaupt nicht mehr aufgefangen werden können. Wir haben also in weiten Teilen eine Grenze erreicht, was wir unseren Krankenhäusern und Trägern zumuten können. Die Krankenhäuser – das ist eben schon angesprochen worden – im ländlichen Raum stehen dabei häufig unter besonderem wirtschaftlichen Druck; denn neben den limitierenden Rahmenbedingungen für alle Standorte gibt es dort individuelle Einflussfaktoren. Oftmals sind es geringe Fallzahlen, die eine Refinanzierung nicht ermöglichen. Herr Welling, ich bin sehr überrascht, dass Sie sich den Vorschlag einer Expertenkommission derart zueigen machen, woraus jetzt gerade ein Gesetzgebungsverfahren von Bund und Ländern gemeinsam zur Krankenhausreform gerade im ländlichen Raum erarbeitet wird, und Sie sich auch noch dazu versteigen, dass das unter dem Vorgängerbundesgesundheitsminister schon erarbeitet worden wäre, obwohl ein Expertengremium erst nach der letzten Bundestagswahl eingesetzt wurde, das mit wissenschaftlicher Expertise diese Empfehlungen herausgebracht hat. (Abg. Kathrin Anklam-Trapp, SPD: So ist das! – Weitere Zurufe von der SPD) Für die Opposition ist aber der Versuch zulässig, sich mit fremden Federn zu schmücken. (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) Sie muss halt nur davon ausgehen, dass das auch auffällt. Deshalb gehört dazu, für die Krankenhausfinanzierung ist der Bund zuständig. Herr Schnieder, das wissen Sie auch. Sie können Ihren Bruder fragen. Wir begrüßen es deshalb sehr, dass auf der Bundesebene endlich Bewegung in diese Frage kommt, was die letzte Bundesregierung grundsätzlich verschlafen hat. Wir setzen uns nämlich im Land seit Jahren dafür ein, dass wir eine verbesserte Betriebskostenfinanzierung bekommen und vor allem die Vorhaltekosten im ländlichen Raum endlich auch abgebildet werden. (Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Natürlich beteiligen wir uns sehr intensiv in der eingesetzten Arbeitsgruppe, um für die Bürgerinnen und Bürger zukunftsfeste Krankenhausstrukturen in der Fläche vorzuhalten und, ja, die auch angemessen auf die sich wandelnde Gesellschaft, auf eine älter werdende Gesellschaft reagieren können. Das ist die Betriebskostenfinanzierung. Deshalb sind Kliniken auch in ihren Jahresabschlüssen und Fehlbeträgen gerade vor so große Herausforderungen gestellt. Wir als Land leisten die Investitionsfinanzierung. Wir leisten einen wesentlichen Beitrag dazu, dass unsere Krankenhäuser auf einem hohen Standard gehalten und sogar ausgebaut werden. Sie dürfen aber nicht verkennen, dass gesetzlich vorgesehen ist, dass die Instandhaltungsmittel für die Finanzierungen aus den Erlösen zu erbringen sind, und dafür ist wieder der Bund zuständig. Dann kommt hinzu, dass Krankenhäuser – auch das ist vom Bund gewollt – künftig und auch heute schon sehr viele ambulante Leistungen erbringen, und die sind investiv seitens des Landes in der dualen Finanzierung eben nicht förderfähig. Ich will Ihnen aber einmal sagen, wir haben in den letzten zehn Jahren in unsere Krankenhauslandschaft in Rheinland-Pfalz über 1,2 Milliarden Euro alleine in die Investitionskostenförderung hineingebracht. Wir haben in den letzten Jahren – Sie waren immer live dabei und haben immer dagegen gestimmt – die Einzelförderung schrittweise erhöht, zuletzt seit dem Jahr 2019 um 13,8 Millionen Euro jährlich. Im Doppelhaushalt 2023/2024 haben wir sie noch einmal um 9,5 Millionen Euro erhöht, nämlich im Jahr 2023 um 6 Millionen Euro und im Jahr 2024 um 3,5 Millionen Euro. Wir haben die Kofinanzierung im Krankenhausstrukturfonds dargestellt. Das sind noch einmal 103,5 Millionen Euro Landesgeld von den 230 Millionen Euro, die es insgesamt gibt. Dann haben wir etwas gemacht, was an anderer Stelle immer wieder gefordert wird, zu dem ich der Meinung bin, das ist nicht richtig, wenn wir das generell tun, nämlich dass es keinen Eigenanteil für Investitionsmaßnahmen gibt, weil dann einfach alles auf einen großen Haufen gelegt wird und man überhaupt keine Priorisierungsaspekte mehr hat. Wir haben das aber als eines der wenigen Bundesländer an einer Stelle getan, nämlich beim Krankenhauszukunftsfonds. Von den 203 Millionen Euro gibt das Land 61 Millionen Euro, und es gibt keinen Trägeranteil. Wer mir jetzt sagt, es gäbe einen unendlichen Investitionsstau und man müsse nur auf den Eigenanteil verzichten, dann würde das Geld quasi automatisch abfließen, dem sage ich, ja, es ärgert mich wahnsinnig, dass Geld nicht abfließt. In diesem Bereich sind bis jetzt noch nicht einmal 10 % der Summen ausgegeben und abgeflossen, aber wir stehen vor der großen Herausforderung, dass bis zum Jahresende droht, dass Bundesgeld verfällt, wenn die Träger Geld, das sie nichts kostet, nicht ausgeben. Auch dazu befinden wir uns im Gespräch. Unseren Krankenhäusern geht es wirtschaftlich nicht besonders gut. Das liegt vor allem an der Betriebskostenfinanzierung. Wir setzen uns dafür ein, dass es mehr Vorhaltekosten und höhere Erlöse für die aufgelaufenen Kosten und Leistungen, die angeboten werden, gibt. Insgesamt bin ich aber sehr froh, dass unsere Krankenhauslandschaft in Rheinland-Pfalz so gut aufgestellt ist wie sie aufgestellt ist. Vielen Dank. (Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
