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Carl-Bernhard von Heusinger

GRÜNE 02.03.2023 Sitzungen 18/40

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Vorkommnisse in Trier haben uns alle fassungslos gemacht. Etwa 40 Menschen haben sich offenbar zusammengerauft, die Polizisten bedroht, und aus dieser Gruppe heraus wurde mit Glas und Gegenständen auf die Polizisten geworfen. Wir haben das alles schon im Innenausschuss gehört, und auch von dieser Stelle noch einmal herzlichen Dank für den Einsatz an die beteiligten Polizistinnen und Polizisten und schnelle Genesung den Verletzten. Wir Grünen haben zusammen mit SPD und FDP genau deshalb einen Sonderinnenausschuss beantragt, um die Angriffe auf die Polizei in Trier zu thematisieren; denn eines ist doch klar, sehr geehrte Damen und Herren: Wenn Polizistinnen und Polizisten oder Einsatzkräfte durch Gewaltanwendung bei Einsätzen bedroht oder verletzt werden oder sich mit Warnschüssen retten müssen, ist das absolut nicht akzeptabel. Nun meinen die FREIEN WÄHLER, die Lösung aller Probleme sei die Bodycam. Sie wollen mehr Bodycams zur Vorbeugung. Der Antrag der FREIEN WÄHLER ist aber nicht nur, wie ich finde, erledigt; denn wir haben die Bodycams bereits, sondern er greift auch viel zu kurz. Es wurde bereits darauf hingewiesen, dass die Bodycams nunmehr für jedes Einsatzfahrzeug geliefert wurden und jedes Einsatzfahrzeug ab sofort mit einer Bodycam ausgestattet ist. Die Lieferung war schon längst angekündigt, das wurde auch in den Haushaltsberatungen mitgeteilt, und für Lieferengpässe kann man die Landesregierung weiß Gott nicht verantwortlich machen. Eigentlich könnten Sie den Antrag also auch zurückziehen; denn es geht viel zu weit, jeden einzelnen Beamten mit einer Bodycam auszurüsten. Polizistinnen und Polizisten sind in Teams unterwegs. In Teams kann eine Person zuständig sein für die Bodycam, weitere Personen für die Aufnahme von Personalien etc. Es macht überhaupt keinen Sinn, jeden einzelnen Polizisten und jede einzelne Polizistin mit einer Bodycam auszurüsten. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP – Zuruf des Abg. Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER) Ihr Antrag greift aber auch viel zu kurz. Es ist unbestritten, dass Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte aufgrund ihres Berufs mit einer entsprechenden Ausrüstung ausgestattet werden müssen. Auch ist das bei uns in RheinlandPfalz der Fall. Die Polizei verfügt über Helme, schusssichere Westen, diverse Waffen und auch über Bodycams. Dass die Ausstattung bei den Vorfällen in Trier kein Kritikpunkt war, wurde selbst von Polizistinnen und Polizisten bestätigt. Sehr geehrte Damen und Herren, eigentlich geht es aber doch um etwas ganz anderes. Es geht darum, dass solche Angriffe wie in Trier bereits im Vorfeld verhindert werden müssen. (Zuruf von der SPD: Genau!) Natürlich können Bodycams zur Verhinderung von Gewalt gegenüber Polizistinnen und Polizisten beitragen. Das Pilotprojekt zur Bodycam wurde in Rheinland-Pfalz wissenschaftlich begleitet. Es ist belegt, dass die Bodycam eine deeskalitative Wirkung haben kann, und zwar vor allen Dingen dann, wenn das Gegenüber zu rationalem Verhalten fähig ist und weder Alkohol noch sonstige Drogen oder sonstige Substanzen Einfluss ausüben. Ob und inwieweit die Tatverdächtigen in Trier berauscht waren, ist nicht bekannt. Im Innenausschuss wurde jedenfalls berichtet, dass auch Alkohol im Spiel gewesen sein kann. Genau dann, wenn Alkohol im Spiel ist, ist die Bodycam im Rahmen der Gefahrenabwehr aber kein Allheilmittel, sehr geehrte Damen und Herren. Nur die Ausrüstung und nur Bodycams helfen nicht allein, die Gewalt gegen Einsatzkräfte einzudämmen. Da ist auch der Alternativantrag der AfD nicht zielführend. Die AfD will sowohl Bodycams mit Pre-Recording-Funktion als auch eine dauerhafte Videoüberwachung durch installierte Kameras auf den Dächern von Einsatzfahrzeugen. In dem Pilotprojekt zur Einführung der Bodycam in Rheinland-Pfalz wurde das Pre-Recording unter die Lupe genommen. Professor Zöller hat in seinem Rechtsgutachten sehr klar festgestellt, dass diese Funktion auf erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken stößt, weil sie einer anlasslosen Überwachung gleichkommt. Deswegen ist in unserem Polizeigesetz klipp und klar geregelt, dass das Pre-Recording unzulässig ist. Dann will die AfD auch noch 360-Grad-Kameras auf Einsatzfahrzeugen installieren. Das hätte wohl selbst George Orwell gruselig gefunden. (Heiterkeit des Abg. Jens Guth, SPD) Wenn das Pre-Recording eine anlasslose Überwachung darstellt, dann erst recht die Kameraüberwachung auf Streifenwagen. Deshalb greift es zu kurz, wenn man nach Ereignissen allein die Ausrüstung der Polizei oder das Strafrecht als Lösungsmittel heranzieht, ganz abgesehen von den eben erwähnten verfassungsrechtlichen Bedenken. Die Anwendung von Gewalt gegen Einsatzkräfte ist in den letzten Jahren bundesweit sicherlich tendenziell gestiegen. Trotzdem – das möchte ich ausdrücklich betonen – genießen Rettungskräfte, Polizistinnen und Polizisten in unserer Gesellschaft ein sehr hohes Ansehen. Gruppenphänomene wie in Trier, Koblenz oder Berlin sind, auch wenn sie in letzter Zeit vermehrt vorkommen, Einzelphänomene. Die allermeisten Menschen in Deutschland, bei uns in Rheinland-Pfalz und auch in Trier haben Respekt für die Polizei und die Einsatzkräfte. Wie eingangs erwähnt, (Glocke des Präsidenten) halte ich es aber für wichtig, herauszufinden, warum es zu Gewaltangriffen kommt. (Zurufe von der CDU: Oh!) Ich finde, dazu sollten Gespräche vor Ort geführt werden, etwa im Rahmen der Kriminalpräventiven Räte, an runden Tischen oder auch, indem man mit den jeweiligen Gruppen in Kontakt tritt. Zudem sollten verstärkt Kampagnen eingesetzt werden, (Glocke des Präsidenten) um den Menschen hinter der Uniform darzustellen.

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