Martin Louis Schmidt
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kollegen! Das Ärzteehepaar Schneider siedelte im Jahr 1988 aus dem kommunistischen Polen in die Bundesrepublik aus. Frau Schneider wurde in Polen von der Polizei gefoltert, ihr Mann von seinem Chef schikaniert. Er befürchtete, ihm könnte etwas untergeschoben werden. Als dann noch die Tochter auf ihrem Heimweg von der Universität von einem Polizisten entführt werden sollte, fassten die Schneiders den Entschluss zur Aussiedlung in die Bundesrepublik Deutschland als deutsche Volkszugehörige gemäß Kriegsfolgenrecht. Aus dem von der Bundesregierung am 18. November 2022 beschlossenen Härtefallfonds für Personen mit gesetzlichen Renten in Grundsicherungsnähe wird das Ehepaar Schneider jedoch keinen Cent erhalten. Warum? – Weil die Schneiders vor dem 1. Januar 1993 in die Bundesrepublik kamen, gelten sie als Aussiedler und nicht als Spätaussiedler. Nur Spätaussiedler werden von den Zahlungen aus dem Härtefallfonds berücksichtigt. Das ist eine künstliche Unterscheidung durch ein willkürliches Datum. Klar ist auch, dass die Bundesregierung davon ausgeht, dass gerade einmal 60.000 Spätaussiedler eine Einmalzahlung erhalten werden. Klar ist nach Überzeugung meiner AfD-Fraktion vor allem, dass es sich bei der aktuellen Ausgestaltung des Härtefallfonds um eine nicht nachvollziehbare Geringschätzung der Arbeits- und Leidensbiografien unzähliger ausgesiedelter Landsleute aus dem Osten handelt, wenn einmalig lediglich bis zu 2.500 Euro gezahlt werden sollen oder 5.000 Euro, sofern sich ein Bundesland an der Stiftung beteiligt. Eine erhebliche Gerechtigkeitslücke tut sich auch hinsichtlich der Ost-WestRentenüberleitung auf. 500.000 Landsleuten aus der einstigen DDR wurden Zusatz- und Betriebsrentenansprüche vorenthalten. Nur ein kleiner Teil davon soll nun mit der erwähnten niedrigen Einmalzahlung abgespeist werden. Während Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit nach Klagen Ende der 1990er-Jahre ihre Sonderrenten ausgezahlt bekamen, sind Berufsgruppen mit Zusatzversorgungssystemen wie Eisenbahner oder Krankenschwestern bislang leer ausgegangen. Das ist ein Skandal. Weil die wenigsten dieser Berufsgruppen von Altersarmut betroffen sind, werden sie nun erneut leer ausgehen. Zum Begriff „Härte“: Ein Härtefall liegt aus unserer Sicht nicht nur vor, wenn jemand von Altersarmut betroffen ist, sondern auch dann, wenn die Lebensleistung nicht anerkannt wird. Das ist der traurige Fall bei den Aussiedlern und Spätaussiedlern, bei zahlreichen Mitbürgern aus der DDR sowie bei den jüdischen Kontingentflüchtlingen. Stellvertretend für das Schicksal vieler eigentlich sehr gut ausgebildeter jüdischer Kontingentflüchtlinge sei hier auf die Familie der Journalistin Erica Zingher – der Vater Jurist, die Mutter Ärztin – verwiesen. Weder die zu Sowjetzeiten erworbenen Ausbildungen der Großeltern noch das Studium der Eltern wurden anerkannt. Die Folge: Die Familie bestritt ihren Lebensunterhalt mit schlecht bezahlten Tätigkeiten. Aus dem Forschungsprojekt „Zuwanderer aus Russland und anderen GUSStaaten“ zu jüdischen Zuwanderern, durchgeführt im Referat Migrationsund Integrationsforschung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, geht Folgendes hervor: Der Anteil an Wissenschaftlern und Technikern in dieser Gruppe ist auffällig hoch. Bei den Wissenschaftlern liegt die Quote mit 18 % höher als bei den hiesigen Deutschen mit 15 % und mehr als doppelt so hoch wie bei den in Deutschland lebenden Ausländern. Da sind es 8 %. 16 % der 18- bis 60-jährigen jüdischen Zuwanderer haben beispielsweise den Beruf des Physikers, Mathematikers oder Ingenieurs erlernt, also alles Qualifikationen, die wir bei uns dringend benötigen. An dieser Stelle möchte ich auf einen grundlegenden Einwand eingehen, der die finanziell ohnehin extrem angespannte Situation unserer Rentenkassen als Ausgangspunkt hat. Warum sollen vor diesem Hintergrund – so wird häufig gefragt – überhaupt Fremdrentenansprüche geltend gemacht werden können? Oder anders gesagt: Warum sollen die genannten drei Gruppen aus dem Härtefallfonds angemessen entschädigt werden? Bei den Aussiedlern und Spätaussiedlern geht es vor allem um Solidarität mit infolge des Zweiten Weltkriegs unverschuldet kollektiv diskriminierten deutschen Minderheiten, die jahrzehntelang Opfer kommunistischer Unterdrückung waren. Diese im ureigenen Bewusstsein in die Urheimat der Vorfahren zurückgekehrten Landsleute haben eine nachweislich höhere Geburtenrate als die bundesdeutsche Stammbevölkerung, verzeichnen von daher eine positive Rentenbilanz und sind in der Regel gut integriert. Was unsere rentenrechtlich massiv benachteiligten Mitbürger aus dem Gebiet der früheren DDR betrifft, geht es ganz klar um soziale Gerechtigkeit. Auch sie sind Opfer einer kommunistischen Diktatur und wollen und müssen hinsichtlich ihrer Lebensleistung anerkannt werden, sowohl symbolpolitisch als auch nach Möglichkeit konkret finanziell. In Bezug auf die jüdischen Kontingentflüchtlinge ist hervorzuheben, dass es sich um eine geschichtspolitisch begründete Zuwanderungspolitik im besten Sinne handelt, nämlich um einen Zuzug vielfach hochgebildeter Fachkräfte, die bzw. deren Familien Opfer zweier schrecklicher Diktaturen waren, des Nationalsozialismus und des Kommunismus. Befremdlich ist der Umgang des Bundes und der Länder mit der aufgezeigten Thematik. Die CDU/CSU, seit dem Jahr 2005 im Bund die Regierung anführend, hat erst im Jahr 2018 die Initiative ergriffen und einen Kompromiss ausgehandelt. Dieser Kompromiss wurde nun von der Ampelregierung in Berlin verworfen. Der Bund kürzt die Mittel um die Hälfte und entlässt die Länder aus ihrer Verantwortung. Statt 2 Milliarden Euro verbleiben gerade einmal 500 Millionen Euro. Rheinland-Pfalz verweigert sich bislang einer finanziellen Beteiligung am Härtefallfonds, wie die Landesregierung am 5. Januar auf Antrag der AfD-Fraktion im Ausschuss für Arbeit, Soziales, Pflege und Transformation bekräftigte. Es ist allerdings nicht so, dass Rheinland-Pfalz mit dem Härtefallfonds bzw. den anspruchsberechtigten Gruppen nichts zu tun hat. Wie Große Anfragen der AfD-Fraktion ergaben, (Glocke der Präsidentin) lebten im Jahr 2019 in unserem Bundesland 153.000 Aussiedler und Spätaussiedler sowie weitere 80.000 Personen als Nachkommen von mindestens einem Aussiedler-Elternteil, also knapp 6 % der Gesamtbevölkerung. Ich komme zum Schluss. – Außerdem gelangten allein zwischen Januar 1950 und September 1990, also noch vor der Wiedervereinigung, rund 200.000 DDRÜbersiedler und -Flüchtlinge nach Rheinland-Pfalz. Ferner lebt bei uns eine erhebliche Zahl an jüdischen Kontingentflüchtlingen. (Glocke der Präsidentin) Ich möchte Sie bitten, unserem wichtigen Antrag zuzustimmen. Die Zeit läuft allmählich ab. Wir haben nur noch bis zum 31. März Zeit, uns als RheinlandPfalz einzubringen. Vielen Dank. (Beifall der AfD)
