Benedikt Oster
Erstens brauche ich keine Belehrung zur Geschäftsordnung. Natürlich können Sie Entschließungsanträge stellen, aber es sagt viel darüber aus, wenn die Substanz in Ihrem Gesetz nicht genug beziffert ist. Zweitens können wir natürlich gerne in den Ausschuss gehen und dazu eine Anhörung machen. (Zurufe der Abg. Lars Rieger, CDU, und Michael Frisch, AfD) Wir haben bereits in der letzten Periode im Wirtschafts- und Verkehrsausschuss eine Anhörung zum Nahverkehrsgesetz gehabt. Es ist nicht so, wie Sie es gerade dargestellt haben, dass wir unsere Herzen verschließen und nicht auf die Themen eingehen. (Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Das können wir alles gerne machen. Daher also die herzliche Einladung: Lassen Sie uns in den Ausschuss gehen, und lassen Sie uns darüber reden. Ein Punkt aber noch zur Konnexität. Es ist doch so, wie ich es eben schon einmal sagte, auch wenn Sie es nicht hören wollen: Es ist eine Aufgabe der Kommunen. Das heißt, wir müssten doch mit den Kommunen gemeinsam über die finanziellen Rahmenbedingungen sprechen, und nicht, das Land macht eine Kostenfolgenabschätzung über die Geldströme und Finanzströme der Kommunen. Wir können doch nicht in deren Kassenbücher schauen. Das müssen wir, wenn überhaupt, gemeinsam machen. Deshalb ist das, was Sie da fordern, nach wie vor an den Haaren herbeigezogen. (Beifall der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)
