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Alexander Schweitzer

02.03.2023 Sitzungen 18/40

Vielen Dank, Herr Präsident, das ist sehr freundlich von Ihnen. – Meine Damen und Herren! Ich danke Ihnen für die Debatte und die Gelegenheit, dass wir uns über ein Thema austauschen können, welches mich in den einigen Monaten, in denen ich jetzt wieder für die Themen der Arbeits- und Sozialpolitik des Landes Rheinland-Pfalz zuständig bin, schon intensiv beschäftigt hat. Ich will mir erlauben, wertend zu sagen, die Tonlage, mit der wir über diese Frage miteinander sprechen, ist dem Thema absolut angemessen. Das ist schon eine Wertung, die ich mir herausnehme. Ich will noch sagen, es geht nicht um die Frage der Beurteilung der Integrationsmöglichkeiten und der Integrationsfortschritte der Zielgruppen. Es ist keine Frage, die sich entlang des politischen Spektrums zwischen Links und Rechts entscheidet. Es ist auch keine Frage, die sich zwischen parteipolitischen Farben entscheidet. Wenn ich Ihnen nämlich aus den Gesprächen mit den Kolleginnen und Kollegen in der Arbeits- und Sozialministerkonferenz berichte, werden Sie sehen, die ganze Buntheit der Koalitionsregierungen der Bundesländer findet sich darin wieder. Es geht um eine Frage, die sehr stark etwas mit den Erwerbsbiografien der Persönlichkeiten zu tun hat, über die wir sprechen. Daran richtet sich auch der ganze Themenkomplex insgesamt aus. Es ist so, seit vielen Jahren – tatsächlich, schon länger zurückschauend, als sich die erste Bundesregierung im Jahr 2018 mit dem Thema in einem Koalitionsvertrag befasst hat – werden von einzelnen Berufs- und Personengruppen, die den größten Teil ihres Erwerbslebens in der DDR zurückgelegt haben, rentenrechtliche Forderungen vorgetragen mit dem Ziel, eine verbesserte rentenrechtliche Absicherung in ihrem Alter zu erreichen. Was insbesondere moniert wird, ist, dass damals zum Stichtag des Rentenüberleitungsgesetzes am 1. Januar 1992 Sondertatbestände des DDRRentenrechts nicht berücksichtigt wurden, was sich jetzt in der Lebensphase, in der die Menschen heute sind, nämlich im Rentenbezug, entsprechend negativ für sie auswirkt. Mit in die Diskussion verbunden wurde die Frage, wie es vielen Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern und jüdischen Kontingentflüchtlingen aus der ehemaligen Sowjetunion geht, die ebenfalls in Zusammenhang mit ihrer ganz individuellen Altersabsicherung Härten wahrnehmen. Diese Härten nehmen sie nicht nur persönlich wahr, sondern sind auch tatsächlich festzustellen. All diese Fragen sind – Sie merken es schon an den Begriffen, die ich nutze – ganz klar dem Rentenrecht zuzuordnen. Das ist auch schon von Kollegem Köbler gesagt worden, Kollege Kunz von den FREIEN WÄHLERN hat ebenfalls darauf hingewiesen. Wenn das Problem so klar im Rentenrecht liegt, dann, so die Positionen aller Länder schon seit vielen Jahren – auch hier parteiübergreifend –, sollte doch bitte auch die Lösung im Rentenrecht liegen. Genau das ist die Position, die in den Gesprächen der Arbeits- und Sozialministerkonferenz, aber auch zwischen den Ländern insgesamt und dem Bund, im Bundesrat, aber auch im Bundestag und in vielen öffentlichen Debatten immer wieder vorgetragen wurde. Das hat dann auch dazu geführt, dass man sich in der aktuellen Bundesregierung ebenfalls dazu entschieden hat, es in den Koalitionsvertrag aufzunehmen. Viele der hier Anwesenden haben zu dem Koalitionsvertrag beigetragen und sind deshalb sicherlich davon überzeugt, dass der Bund sich selbst völlig zu Recht adressiert und gesagt hat, das ist eine Frage, die wir auf Bundesebene lösen müssen. Man hat jetzt das Instrument des Fonds – über den ist schon gesprochen worden – gewählt und die Länder eingeladen, sich daran zu beteiligen. Weil Kollege Brandl von der CDU gesagt hat, im Saarland hätte es ein Gespräch darüber gegeben, und Rheinland-Pfalz sei nicht dabei gewesen: Das kann ich aufklären. Tatsächlich war es so, dass die jüngste Arbeits- und Sozialministerkonferenz im Saarland stattfand. Natürlich habe auch ich mich ins Saarland begeben und war dort. Wir haben uns – das kann ich Ihnen verraten – anlässlich dieses Treffens nicht nur mit dem Saarland, sondern mit allen anderen Ländern darüber ausgetauscht, wie wir dazu stehen. Tatsächlich fühle ich mich an der Stelle total berücksichtigt mit meiner Position als rheinland-pfälzischer Vertreter, weil die allermeisten anderen Länder die gleiche Position in ihren Landtagen vortragen, wie ich sie gerade vortrage, nämlich das ist ein Thema, und wir sollten nicht auf Zeit spielen und diese rentenrechtlichen Fragen dort klären, wo sie zu klären sind, nämlich im Rentenrecht. Das ist Aufgabe des Bundes. Diese Position kennt der Bund schon seit vielen Jahren, (Abg. Martin Louis Schmidt, AfD: Es passiert aber nichts!) und ich kann sie an der Stelle heute nur noch einmal bestätigen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

Protokoll ↗