Ralf Schönborn
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Schöne Debatte. (Heiterkeit bei der CDU) Werte Kollegen, der vorliegende Gesetzentwurf der CDU und der vorliegende Entschließungsantrag legen den Finger an der richtigen Stelle in die Wunde. Angesichts steigender Energiekosten und steigender Personalkosten droht dem ÖPNV eine drastische Unterfinanzierung. Dabei habe ich sehr wohl noch die Zahlen aus dem Haushaltsplan im Kopf. Über den Landeshaushalt sollen 2023 719 Millionen Euro in den laufenden Betrieb des ÖPNV fließen. Das ist auch im Vergleich zum Gesamthaushalt eine ganz erhebliche Summe. Allerdings stammen davon nur 126 Millionen Euro, also 17 %, aus originären Landesmitteln. Frau Ministerin Eder, man kann doch nicht – wie Sie jüngst – ankündigen, dass Rheinland-Pfalz bundesweit eine Vorreiterrolle im ÖPNV einnehmen werde, dann aber nur mit einem Kleckerbetrag um die Ecke kommen. Die Kluft zwischen ehrgeizigen Zielen einerseits und kümmerlichen Finanzmitteln andererseits ist bei dieser Landesregierung in kaum einem Bereich so groß wie beim ÖPNV. Meine Damen und Herren, würde der vorliegende Gesetzentwurf der CDU angenommen, könnte das durchaus helfen, diese Kluft etwas zu verkleinern. Bereits bei der Debatte über das neue Nahverkehrsgesetz 2020/21 hatte meine Fraktion diesen sehr fragwürdigen Passus in § 5 Abs. 1 kritisiert. Der ÖPNV wurde damit zur Pflichtaufgabe der Kommunen, aber nur im Rahmen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit. Das war der Knackpunkt; denn angesichts der chronisch klammen Kassen unserer Kommunen war damit die Unwirksamkeit der neuen Regelung in der Praxis garantiert. Wenn aber nun, wie die CDU vorschlägt, der ÖPNV ohne Einschränkungen zur Pflichtaufgabe erklärt würde, hätte das schon gewichtige Vorteile. Zum einen müssten sich die Kommunen nicht mehr gegenüber der ADD rechtfertigen, wenn sie mehr Mittel für den ÖPNV ausgeben wollen. Zum anderen wäre das Land aufgrund des Konnexitätsprinzips in der Pflicht, den Kommunen die Kosten des ÖPNV zu ersetzen. Natürlich gibt es Gegenargumente. Das Land behandelt seine Pflichten aus dem Konnexitätsprinzip sehr nachlässig. Die Gesetzesänderung ist daher leider keine Garantie, dass das Land tatsächlich tätig wird. Des Weiteren bedeuten mehr Mittel für den ÖPNV in der Praxis vor allem mehr Mittel für die Städte. Ländliche Strukturen profitieren weniger, weil dort einfach andere Voraussetzungen vorliegen. In der Abwägung der Vor- und Nachteile dieser Gesetzesänderung sehen wir aber, dass die Vorteile überwiegen, zumal man für die entstehenden Nachteile Abhilfe schaffen könnte, selbst wenn ich bei dieser Landesregierung wenig Hoffnung habe. In ihrem Entschließungsantrag spricht die CDU-Fraktion noch eine Vielzahl weiterer Punkte an, die aus ihrer Sicht den ÖPNV in Rheinland-Pfalz verbessern sollen. Wie immer gibt es bei solchen Katalogen Punkte, die schlecht sind, und Punkte, die fehlen. In der Kürze der Zeit spreche ich daher nur ein paar Punkte an. Nach dem, was ich zum vorliegenden Gesetzentwurf vorgetragen habe, überrascht es dann nicht, dass wir ebenfalls eine Erhöhung der originären Landesmittel für den ÖPNV befürworten. Wir würden allerdings noch viel deutlicher als die Kollegen von der CDU fordern, dass die zusätzlichen Landesmittel primär in die Verbesserung des Bus- und teilweise auch Bahnverkehrs im ländlichen Raum fließen müssen. Wichtig ist zudem die Feststellung, dass die Finanzierung des 49-Euro-Tickets über 2023 hinaus unklar ist. An der Stelle sehen wir aber den Bund in der Pflicht. Schließlich wollte die Bundesregierung unbedingt das Ticket als punktuelle Entlastung angesichts der vielen Belastungen, die sie uns sonst zumutet. Angesichts der ohnehin schon steigenden Kosten für den ÖPNV können wir es wiederum nicht verstehen, wenn die CDU zusätzliche und vollkommen unnötige Kosten draufsatteln will. (Abg. Marco Weber, FDP: Ja!) Das ist aber der Fall, wenn batteriebetriebene Busse und sogar Wasserstoffbusse eingeplant werden. (Heiterkeit des Abg. Martin Brandl, CDU) Meine Damen und Herren von der CDU, manchmal hilft da schon ein Blick über den Tellerrand oder zumindest über den Rhein. Wiesbaden schafft seine Wasserstoffbusse jetzt wieder ab, weil ein Jahr Praxiserfahrung gezeigt hat, dass diese Busse eben nicht alltagstauglich und in der Handhabung viel zu kompliziert sind. Man höre und staune: Als Ersatz beschafft die hessische Landeshauptstadt (Glocke der Präsidentin) nun 36 umweltfreundliche, zuverlässige und kostengünstige Dieselbusse. Meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion, was also Ihren Entschließungsantrag betrifft, so können wir uns bestenfalls enthalten. Vielen Dank. (Beifall der AfD)
