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Dr. Matthias Frey

02.03.2023 Sitzungen 18/40

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Schöffinnen und Schöffen übernehmen ein verantwortungsvolles Ehrenamt, das als Bindeglied zwischen Staat und Gesellschaft ein wichtiges Element unseres demokratischen Rechtsstaats darstellt. Diese ehrenamtlichen Richterinnen und Richter übernehmen eine wichtige Aufgabe für unsere Gesellschaft. Sie sind quasi die Verzahnung zwischen Rechtsstaat und Gesellschaft. Dieses Amt erfordert Entscheidungsfreude, Menschenkenntnis und Lebenserfahrung. Es gibt nicht nur die Schöffinnen und Schöffen, über die wir heute diskutieren, sondern in vielen Gerichtsbarkeiten greifen wir auf ehrenamtliche Richterinnen und Richter zurück. Das ist eine hervorragende Verzahnung – ich sagte es bereits – zwischen Gesellschaft und Rechtsstaat. Wir bringen die Kenntnisse dieser Menschen in die Rechtsprechung ein. Die Schöffinnen und Schöffen gerade in der Strafjustiz haben allerdings eine besondere Funktion. Sie sind Teil eines Strafverfahrens, das sich teilweise über Wochen, Monate und im Einzelfall sogar über Jahre hinziehen kann. Das führt zu erheblichen persönlichen Belastungen und ist auch mit Einschränkungen verbunden. Das hat der Gesetzgeber zu Recht gesehen, und er hat im Gerichtsverfassungsgesetz geregelt, dass das Schöffenamt an Personen gehen soll, die das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben bzw. bei Antritt der Amtsperiode noch nicht vollendet haben. Natürlich ist klar, dass dieses Thema immer wieder in einer gewissen Regelmäßigkeit diskutiert wird. Angesichts der steigenden Lebenserwartung und des Umstands, dass ältere Menschen heute oft aktiver und auch gesünder sind als früher, überrascht es nicht, dass diese Frage in einer gewissen Regelmäßigkeit, nämlich im Abstand von fünf Jahren, (Abg. Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER: Wenn gewählt wird!) wenn die kommunalen Gebietskörperschaften, insbesondere die Fraktionen der Räte, auffordern, Personen zu benennen, wieder hier diskutiert wird. Wie bereits darauf hingewiesen worden ist, hat sich im letzten Jahr auch die Justizministerkonferenz mit diesem Thema beschäftigt und die Frage intensiv diskutiert. Man hat sich dagegen ausgesprochen, und das, wie ich finde, mit beachtlichen Argumenten. Ich sagte es bereits, Personen bis zum Alter von 74 Jahren können dieses Amt ausüben. Wenn man einmal dagegenhält, dass die Berufsrichterinnen und Berufsrichter derzeit mit maximal 67 Jahren in den Ruhestand gehen, dann gibt es da bereits eine gewisse Differenz. Zielführender wäre es aus meiner Sicht, dass wir einfach einmal darüber reden, wie wir dieses Schöffenamt in der Bevölkerung stärker verorten können, wie wir Menschen – insbesondere jüngere Menschen – finden, die dieses Amt übernehmen. Ich erinnere daran, dass es in der entsprechenden gesetzlichen Regelung die Bestimmung gibt, dass die Vorschlagsliste, die von den kommunalen Gebietskörperschaften aufgestellt werden soll, alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen soll. Ich denke, das ist der zentrale Punkt, an dem wir auch alle selbst aufgefordert sind, entsprechend Werbung zu machen. Wir sollten nämlich überlegen, welche Gründe es gibt, die dazu führen, dass insbesondere jüngere Menschen diese Schöffentätigkeit nicht annehmen, wobei es natürlich auch jüngere Menschen gibt, die es tun. Ich werde in absehbarer Zeit an zwei durchaus jüngere Personen die Landesehrennadel überreichen, die seit über 15 Jahren eine Schöffentätigkeit ausüben. Es ist nicht so, dass es zu wenige gibt, aber wir könnten insbesondere gerade dort mehr jüngere Menschen gebrauchen. Wir sollten uns überlegen, was sie daran hindert. Liegt es an der persönlichen Lebensplanung? Liegt es am beruflichen Umfeld? Warum werden diese Personen dort nicht aktiv? Ich glaube, dass es sinnvoller wäre, genau dieses Nachwuchspotenzial anzusprechen, jüngere Menschen zu motivieren, dass sie dauerhaft für dieses Amt zur Verfügung stehen. Ich glaube, es ist gerade jetzt an der Zeit, dass Sie und wir alle uns darum kümmern, dass diese Menschen dieses Amt übernehmen. Wie Sie alle auch, bin ich seit vielen Jahren kommunalpolitisch aktiv und bekomme in einer Regelmäßigkeit von fünf Jahren von meiner Verwaltung übersandt, dass ich bitte Personen benennen möge. Dann begebe ich mich auf den Weg, um Personen aus dem Bekanntenkreis, dem Freundeskreis und sonst woher – sei es im Supermarkt, wie letztens geschehen – (Vereinzelt Heiterkeit im Hause) anzusprechen, ob sie dafür nicht zur Verfügung stehen. Wenn man mit den Menschen offen darüber redet, welches wichtige Amt sie hiermit übernehmen können, werden sich viele finden, die das tun. Man muss ihnen nämlich genau erklären, welche wichtige Aufgabe sie für unser Gemeinwesen, für unseren Rechtsstaat übernehmen. Ich bin mir sicher, dass wir damit viel weiterkommen, als darüber zu diskutieren, ob mit 74 Schluss sein soll oder nicht. Die Frage, wie wir mehr Schöffen aus der Breite der Gesellschaft bekommen, sollte die zentrale Frage sein, und nicht die Frage einer vermeintlichen Altersdiskriminierung. Vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Protokoll ↗