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Michael Frisch

AfD 02.03.2023 Sitzungen 18/40

Ändern Sie das System!) Das Bundesrecht regelt weiterhin, dass Rheinland-Pfalz – das wissen Sie alle – 4,8 % aller nach Deutschland geflohenen Kriegsflüchtlinge und Asylsuchende aufnimmt. Das Land selbst hat keine eigenen Steuerungsmöglichkeiten bei der Aufnahme von Schutzsuchenden. Die Erstaufnahme erfolgt dann in Landeseinrichtungen, die dauerhafte Unterbringung aber in den Landkreisen und kreisfreien Städten. Die Kommunen sind rechtlich zur Aufnahme und Unterbringung verpflichtet. Das Land unterstützt sie dabei, diese Verpflichtung einzulösen. Der Bund entscheidet über das BAMF über den rechtlichen Schutz. Die Kommunen sind gegebenenfalls für die Rückführung zuständig. Das ist der rechtliche Rahmen, in dem wir uns bei der Frage der Fluchtaufnahme bewegen. Das vergangene Jahr und die weiter anhaltend hohen Flüchtlingszahlen sind zu nennen. Herr Baldauf, an dieser Stelle muss ich Ihnen widersprechen. Es ist nicht so, wie Sie gesagt haben, dass die Zahlen weiter steigen und steigen. Wir haben momentan konstant hohe Zahlen, aber es ist nicht so, dass sie weiter steigen und steigen. Bei allem Alarmismus, den Sie an den Tag legen, würde ich Ihnen an der Stelle empfehlen, wirklich bei den Fakten zu bleiben. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der FDP und vereinzelt bei der SPD) Dieses vergangene Jahr hat die Aufnahmesysteme der Länder, insbesondere der Kommunen, einerseits durch den starken Zuzug aus der Ukraine – über 44.000 Menschen –, andererseits durch seit dem Spätsommer steigende Zahlen bei den Asylbegehrenden sehr stark gefordert und zum Teil an die Grenze gebracht. Ich glaube, ich habe das in diesem Saal und in dem entsprechenden Ausschuss, in dem wir regelmäßig über das Thema sprechen, gesagt. Wie gesagt, wir haben im vergangenen Jahr über 44.000 Menschen aus der Ukraine aufgenommen und 11.585 Asylbegehrende. Für das Jahr 2023 rechnen wir vor allen Dingen im Bereich der Asylbegehrende mit weiterhin hohen Zugängen in der gleichen Zahl, wie wir das im Jahr 2022 gemacht haben. Weil das so ist, sind wir seit Ausbruch des Krieges, seit jetzt einem Jahr entweder wöchentlich oder alle zwei Wochen, je nachdem, wie es die Lage erfordert, im Austausch mit den kommunalen Spitzenverbänden. (Abg. Christian Baldauf, CDU: Und, was sagen die?) Es findet jede Woche oder 14-tägig eine Schalte statt, in der wir uns über die Lage austauschen, die Lage im Land im Blick behalten und vor allem darüber diskutieren, wie wir gemeinsam – mit einem ganz engen Schulterschluss – diese Lage als Land und Kommunen bewerkstelligen können. (Abg. Christian Baldauf, CDU: Sagen Sie mal, was die sagen!) Ich finde, wir haben das im letzten Jahr sehr gut gemacht, Land und Kommunen gemeinsam. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP – Zuruf des Abg. Christian Baldauf, CDU) Das Land nutzt dabei alle Handlungsmöglichkeiten, die wir haben, um diese schwierige Situation, die in den Kommunen besteht, gemeinsam mit den Kommunen bestmöglich zu gestalten. Dazu gehört ganz elementar, dass wir unsere Aufnahmekapazitäten im zurückliegenden Jahr auf 7.450 Plätze mehr als verdoppelt haben. Wir sind weiter dabei, diese auszubauen. Wir bauen gerade eine neue Außenstelle einer Aufnahmeeinrichtung auf dem Hahn mit 600 Plätzen auf, um unsere Kapazität nochmals zu verdoppeln, damit wir die Aufnahme der Kommunen verlässlich, gestreckt und gepuffert bewerkstelligen können. Wir haben seit dem 1. Januar 2023 ein neues Verteilkonzept für die Kommunen auf den Weg gebracht, sodass die Kommunen kalenderwochenweise genau wissen, wie viele Geflüchtete sie aufnehmen müssen. Das ist ein großer Unterschied zu der Situation, wie wir sie in den Jahren 2015/2016 hatten. Damals hatten die Kommunen aufgrund der gegebenen Situation keine Verlässlichkeit und keine Planbarkeit. Wir haben gelernt. Alle Strukturen auf Landesebene, aber auch die kommunalen Strukturen haben aus dieser Situation gelernt. Deswegen haben wir dieses neue Konzept auf den Weg gebracht. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP) Das ändert nichts daran, dass die Kommunen diese Menschen unterbringen müssen und das an vielen Stellen schwierig ist. Ich möchte an dieser Stelle sagen, es ist in den Kommunen sehr schwierig. Es ist aber nicht in allen Kommunen sehr schwierig. Die Situation stellt sich sehr unterschiedlich dar. An der Stelle, an der es schwierig ist, helfen wir. Da sind wir vor Ort und im Gespräch mit den Verantwortlichen vor Ort und schauen, was wir machen können. Darüber hinaus haben wir im letzten Jahr allein an Sondermitteln über die gesetzlichen Grundlagen hinaus 141 Millionen Euro an die rheinlandpfälzischen Kommunen ausbezahlt, um sie dabei zu unterstützen, die Aufnahme und Integration der geflüchteten Menschen zu bewerkstelligen. Ich will an der Stelle sagen, dass der Rechtskreiswechsel für die Ukrainerinnen und Ukrainer aus dem Asylbewerberleistungsgesetz in das SGB II die Kommunen vor allen Dingen finanziell entlastet hat. Das ist etwas, wofür sich die Landesregierung beim Bund sehr stark eingesetzt hat. Letztlich war sie erfolgreich. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP) Ich darf mir noch zwei Bemerkungen zu den Forderungen erlauben, die Sie an den Bund richten. An der Stelle muss man die Realität anerkennen. Wir haben heute eine andere Situation als im Jahr 2015. Wir haben zurzeit mit die höchsten Anerkennungsquoten geflüchteter Menschen, die zu uns kommen, seit jeher. Es sind höhere Anerkennungsquoten als im Jahr 2015. Das ist die Situation, die wir haben. (Zuruf von der CDU: Warum?) Warum ist das so? – Wir haben Menschen, die aus Syrien kommen. Wir haben Menschen, die aus Afghanistan kommen. Die Menschen kommen aus der Ukraine und dem Iran. Deswegen haben wir so hohe Anerkennungsquoten. Das muss man zur Kenntnis nehmen. Man muss seine Forderungen darauf abstellen. (Zuruf des Abg. Michael Frisch, AfD – Zuruf von der CDU) Wir setzen darauf, dass wir Rückführungen unterstützen und organisieren. Es ist bereits angesprochen worden. Das Land Rheinland-Pfalz ist das Land mit den mit Abstand kürzesten Verwaltungsgerichtsverfahren, die es am Ende ermöglichen, dass man möglichst schnell Rechtsklarheit hat, was die Bleibeperspektive der Menschen betrifft. Im Bundesdurchschnitt dauern die Verwaltungsgerichtsverfahren 26 Monate. In Rheinland-Pfalz dauern sie sechs Monate. Das zeigt, wir sind an dieser Stelle sehr gut aufgestellt. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP) Darüber hinaus setzen wir vor allen Dingen auf die freiwillige Ausreise, die sich mittlerweile als das effektivste Mittel erwiesen hat. Ich muss es an dieser Stelle ehrlich sagen. Die Bundesregierung arbeitet jetzt daran, dass wir auf europäischer Ebene zu einem neuen System der Verteilung und Steuerung kommen. Die Bundesregierung arbeitet mit dem neuen Sonderbeauftragten für Migration endlich daran, dass wir wirksame Migrations- und Rücknahmeabkommen mit den Herkunftsstaaten bekommen. Das ist eine Aufgabe – damit komme ich zum Schluss –, die die vormalige Bundesregierung und vor allen Dingen der vormalige Bundesinnenminister aus ideologischen Gründen jahrelang liegen gelassen hat. Jetzt muss es nachgeholt werden. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP – Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD)

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