Dirk Herber
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Die Polizei ist der unermüdliche Garant der Inneren Sicherheit in unserem Rechtsstaat. Nur weil unsere Polizei rund um die Uhr für unsere Sicherheit sorgt, können wir als Gesellschaft tatsächlich auch frei leben. Unsere Polizistinnen und Polizisten verdienen dafür nicht nur unsere politische Wertschätzung und unsere Rückendeckung, sondern vor allem verdienen sie auch gesellschaftliche Anerkennung und Dankbarkeit. Zur Bewältigung des steigenden Einsatzgeschehens und der immer neuen Herausforderungen der polizeilichen Arbeit gibt es mehrere Handlungsstränge, auf die wir von diesem Hause aus Einfluss nehmen können. Die Anzahl des Personals, das wir unseren Sicherheitskräften zur Verfügung stellen, die Fortbildung und Qualifizierung und das rechtliche Handwerkszeug sind hierfür Beispiele. Heute geht es aber um eine angemessene Ausstattung mit einer Technik innerhalb der Führungs- und Einsatzmittel, die moderne Polizeiarbeit überhaupt erst möglich macht. Der Polizei steht eine Vielzahl an potenziellen und bewährten Führungs- und Einsatzmitteln zur Verfügung. Niemand, der auch nur einen Hauch von Verstand für die polizeiliche Arbeit aufbringen kann, wird auf die Idee kommen, die persönliche Ausstattung einzelner Polizisten mit den Klassikern wie Handfesseln, Reizstoffsprühgerät, Einsatzstock und Schusswaffe überhaupt infrage zu stellen. Sie sind ohne Zweifel für die polizeiliche Einsatzbewältigung und insbesondere für die Eigensicherung unverzichtbar. Ein kleines Gedankenexperiment: Die Vorstellung, dass beispielsweise lediglich eine Dienstwaffe pro Streifenwagenbesatzung vorhanden wäre (Heiterkeit des Abg. Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER) und eine Mannausstattung gegebenenfalls angestrebt werde, verdeutlicht, wie selbstverständlich es ist, dass alle Beamtinnen und Beamten mit den notwendigen Führungs- und Einsatzmitteln ausgestattet werden. (Beifall der CDU und bei den FREIEN WÄHLERN) Richten wir aber den Blick auf die vergleichsweise modernen Führungs- und Einsatzmittel wie die Ausstattung unserer Polizisten mit Bodycams, dann gerät diese Gewissheit offenbar bei einigen ins Wanken. Die Ausstattung unserer Polizei mit Bodycams hat sich seit den ersten Gehversuchen in den Jahren 2015 und 2016 nicht nur bewährt, nein, sie ist tatsächlich in kurzer Zeit zu einem unverzichtbaren Führungs- und Einsatzmittel geworden, das dringend allen Polizeibeamtinnen und -beamten zur Verfügung gestellt werden sollte. (Beifall der CDU und bei den FREIEN WÄHLERN) Was sagen die polizeilichen Anwender zu ihren Erfahrungen mit Bodycams? – Sie bestätigen den taktischen Nutzen der Bodycam ausdrücklich, und sie heben insbesondere die sehr hohe Deeskalationsfähigkeit der Bodycams hervor, auch wenn die evaluierten Modelle hinsichtlich Bild- und Tonqualität sowie der Bedienbarkeit noch Luft nach oben aufgewiesen hatten. Welche Argumente sprechen also für den Einsatz von Bodycams? – Die Ausstattung der Polizei mit Bodycams unterstützt sie effektiv bei der Erfüllung ihres präventiven, aber auch ihres repressiven Auftrags. Für die Repression spricht selbstredend, dass durch das von Bodycams aufgezeichnete Bildund Tonmaterial die polizeiliche Ermittlungsarbeit ermöglicht bzw. erleichtert wird. Durch diese Möglichkeit der Dokumentation des polizeilichen Einsatzgeschehens können Tathandlungen aufgezeichnet und Tatverdächtige identifiziert werden. Die sich anschließenden Ermittlungen können durch zusätzliche Sachbeweise objektiviert werden, die Aufklärungsquote wird dadurch gesteigert und somit die Qualität der polizeilichen Ermittlungsarbeit verbessert. Der Präventionsgedanke liefert aber aus meiner Sicht noch viel gewichtigere Argumente. Unbestritten ist die abschreckende Wirkung der offen getragenen Bodycam auf das polizeiliche Gegenüber. Auf diese Weise lassen sich Gefahren für unsere Polizeibeamtinnen und -beamten etwa in Form von Widerstandshandlungen und sonstigen tätlichen Angriffen reduzieren, und es sind insbesondere tumultartige Einsätze wie jüngst in Trier, in denen unsere Polizeibeamten auf jedes Mittel zurückgreifen können müssen, das ihre eigene Sicherheit erhöht. Im Einsatz war eine einzelne Bodycam, Kollege Streit hat es erwähnt. Auch wenn es schwer messbar ist, wird aber eines deutlich: Die aus der Praxis bestätigte deeskalierende Wirkung der offen getragenen Bodycam kann einen entscheidenden Anteil daran haben, ob Angriffe auf die Polizei überhaupt stattfinden. Die Bodycam trägt also erheblich zum Schutz von Leib und Leben der eingesetzten Polizeibeamtinnen und -beamten bei. Es darf also überhaupt kein Zweifel daran bestehen, dass eine Mannausstattung mit Bodycams für eine moderne Polizeiarbeit und insbesondere zur Erhöhung der Eigensicherung jeder Polizeibeamtin und jedes Polizeibeamten unerlässlich ist. (Beifall der CDU) Deswegen hatten wir diese Forderung bereits in unserem Landtagswahlkampf erhoben, und wir werden auch künftig weiter dazu stehen. Herr Minister, erlauben Sie mir noch einen Satz. Die Presse können Sie. Es liest sich in den Überschriften nämlich tatsächlich so, als wären am Dienstag 382 Bodycams vom Himmel gefallen. Es waren aber schon einige da. Jetzt wollen Sie 48 dazukaufen. (Glocke des Präsidenten – Zuruf des Abg. Michael Hüttner, SPD) – Ja, Sie haben es auch so formuliert: Es sind 382 neue Bodycams gekauft worden. Die haben wir jetzt insgesamt. Sie sind nicht zusätzlich gekommen, sondern die haben wir insgesamt. (Abg. Christian Baldauf, CDU: So ist das!) Im Innenausschuss wussten Sie noch nicht, wann sie kommen. 250 sind schon da. Bei 3.971 VZÄ, die wir im polizeilichen Einzeldienst haben, (Glocke des Präsidenten) kommen wir also auf eine Quote von 10 : 1, also jeder zehnte Polizeibeamte bekommt eine Bodycam, so wie es in Trier der Fall war. Wir bleiben also beim Status quo und entwickeln unsere Polizei an dieser Stelle nicht weiter. (Beifall der CDU und bei den FREIEN WÄHLERN)
