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Plenarprotokoll 18/101

28.01.2026 · 225 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: SPD (26)AfD (23)CDU (21)GRÜNE (21)FDP (15)fraktionslos (3)

Hendrik Hering

Ich darf Sie zur 101. Plenarsitzung begrüßen. Gedenken an den verstorbenen Abgeordneten Michael Simon

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Hendrik Hering

Zu Beginn unserer Plenarsitzung erinnern wir an einen Mann, dessen unerwarteter Tod uns sehr betroffen und tieftraurig gemacht hat. Am 31. Dezember 2025 verstarb viel zu früh Michael Simon. Niemanden, der ihn kannte, hat sein Tod unberührt gelassen, weil sich dieser hoch motivierte, integre Kommunal- und Landespolitiker mit Herzblut für die Menschen und dieses Land eingesetzt hat. Es war Michael Simon ein Herzensanliegen, sich für Menschen einzusetzen, die es im Leben schwer hatten, und er hat unsere Solidarität dafür eingefordert. Er hat immer mehr an andere als an sich selbst gedacht. Ich sehe Michael heute noch vor mir. In der letzten Plenarsitzung hat er eine FFP2-Mask e getragen, um andere zu schützen. Wir wissen heute, er hat viel zu wenig an sich selbst gedacht. Die Pflicht, hier zu sein, war ihm wichtiger als seine eigene Gesundheit. Er hat um sein Amt, um seine Person kein Aufsehen gemacht. Er hat die Möglichkeiten, die ein Abgeordneter hat, genutzt, um anderen Menschen zu helfen. Es war Michael Simon ein ganz, ganz wichtiges Anliegen, sich gegen den aufkommenden Rechtsextremismus in der Gesellschaft zu stemmen, und er hat viele von uns – viele können sich daran erinnern – aufgefordert: Ja, wir müssen hier mehr tun, es muss mehr getan werden. Michael Simon hatte einen klaren inneren Kompass. Er hatte Haltung. Deswegen wurde er über Parteigrenzen hinweg respektiert und geachtet. Davon zeugen auch die wirklich bewegenden Einträge in das Kondolenzbuch. Michael Simon war ein Ausnahmepolitiker, und vor allen Dingen war er ein guter Mensch. Wir verlieren einen hoch engagierten, verantwortungsvollen Politiker und Menschen, und wir verlieren einen Freund. Der Landtag von Rheinland-Pfalz wird diesem liebenswürdigen Menschen und Politiker ein ehrendes Andenken bewahren. Ich darf Sie bitten, sich von den Plätzen zu erheben. (Die Anwesenden erheben sich von ihren Plätzen – Stilles Gedenken) Vielen Dank. (Die Anwesenden nehmen ihre Plätze wieder ein)

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Hendrik Hering

Entschuldigt haben sich heute die Kollegen Gregory Scholz und Michael Wagner sowie die Kollegin Marie Wasem. Entschuldigt sind Staatsministerin Binz bis 17 Uhr sowie Staatssekretär Andy Becht und Staatssekretärin Raab. Wir dürfen heute auch neue Kollegen begrüßen. Es ist zunächst – herzlich willkommen bei uns – Janick Pape als Nachfolger des Kollegen Fischer. Herzlich willkommen im Landtag, Herr Pape! (Beifall im Hause) Dann dürfen wir Frau Dr. Claudia Eider begrüßen. Sie ist Nachfolgerin von Michael Simon. Herzlich willkommen bei uns! (Beifall im Hause) Wir dürfen zudem Ruth Greb als Nachfolgerin von David Guthier begrüßen. Herzlich willkommen bei uns! (Beifall im Hause) Und als Gast dürfen wir Oskar begrüßen, (Vereinzelt Heiterkeit im Hause) mit neun Wochen wahrscheinlich einer der jüngsten Gäste des Landtags, die wir je hatten. Dann dürfen wir noch nachträglich zu runden Geburtstagen gratulieren. Am 16. Dezember wurde Christoph Spies 40 Jahre – man darf noch sagen – jung. Herzlichen Glückwunsch nachträglich! (Beifall im Hause) Ebenfalls 40 Jahre jung ist am 31. Dezember Florian Maier geworden. Herzlichen Glückwunsch nachträglich! (Beifall im Hause) Verehrte Kolleginnen und Kollegen, es gibt keinen Widerspruch zur Tagesordnung. Damit stelle ich die Tagesordnung fest. Wir beginnen mit Punkt 1 a) der Tagesordnung: Erster Teil der AKTUELLEN DEBATTE Arbeitnehmerrechte sind kein „Lifestyle“ – Vorstoß gegen Teilzeit diffamiert die Lebensrealität vieler Menschen in Rheinland-Pfalz auf Antrag der Fraktion der SPD – Drucksache 18/13991 – Für die antragstellende Fraktion spricht Abgeordnete Horstmann.

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Lana Horstmann SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lifestyle-Teilzeit, dieser Begriff ist innerhalb weniger Tage bereits zu einem geflügelt en Wort geworden oder besser gesagt zu einem Unwort; denn seit bekannt geworden ist, dass die Mittelstands- und Wirtschaftsunion der CDU auf dem Bundesparteitag einen Antrag mit dem sicher nicht zufällig gewählten Titel „Kein Rechtsanspruch auf Lifestyle-Teilzeit“ einbringen will, hagelt es Kritik von allen Seiten. Jetzt könnte man vielleicht einwenden, klar, dass die SPD und die Gewerkschaften so einen Vorstoß direkt wieder kritisieren. – Das zieht diesmal aber nicht; denn die Kritik kommt auch aus Ihrer eigenen Partei und von Teilen der Wirtschaft, und das vollkommen zu Recht. Ein paar Beispiele. Ich zitiere jeweils mit Erlaubnis des Präsidenten. Dennis Radtke, Vorsitzender des CDU-Arbeitnehmerflügels, sagte ganz klar, hier werde „das Pferd von der falschen Seite aufgezäumt.“ Marcel Fratzscher, Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, warnt: „Eine Einschränkung des Rechtsanspruchs auf Teilzeit würde vielen Unternehmen und der deutschen Wirtschaft großen Schaden zufügen.“ Und Sie, lieber Herr Schnieder, sprachen gar von einer „Schnapsidee“. Ist das also am Ende einfach nur die isolierte Position einer einzelnen CDU-Gruppierung? Ich glaube kaum, (Zuruf von der CDU: Doch! – Unruhe bei der CDU) zumal sich dieser Vorstoß leider in eine ganze Reihe von Debattenbeiträgen der CDU auf Bundes- und Landesebene einreiht, angeführt von ihrem Bundesvorsitzenden Friedrich Merz. (Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD: Hört, hört!) Was mussten sich die deutschen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht alles anhören: (Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD: Ja!) Sie arbeiten zu wenig, sind zu oft krank. (Abg. Jaqueline Rauschkolb, SPD: Ja!) Nicht zu vergessen – das vertiefen wir dann noch im nächsten Tagesordnungspunkt –, wer Bildungsfreistellung bzw. Bildungszeit stärkt, der riskiert damit, dass die Beschäftigten die neu gewonnenen Möglichkeiten – hier zitiere ich Kollegen Dr. Martin aus dem Protokoll des Sozialausschusses – für „Hobbyausbildungen zur Stärkung des Ehrenamtes“ nutzt. (Abg. Michael Hüttner, SPD: Oh! – Weitere Zurufe von der SPD: Oh!) Ganz ehrlich, was ist das denn bitte für ein Bild von unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern? (Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD: Ja!) Faul, krank, Lifestyle-orientiert. (Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD: Ja!) Mal abgesehen davon, dass das mit der Realität nichts zu tun hat, mit der Realität von Millionen fleißigen, hart arbeitenden Beschäftigten in diesem Land, (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP sowie des Abg. Stephan Wefelscheid, Gruppe FREIE WÄHLER) die nebenbei oft noch Ehrenamt, Familie und Pflege stemmen. Sie werden jetzt vermutlich sagen, die sind nicht gemeint. – Fakt ist aber doch, all diese Menschen müssen sich angesprochen fühlen, wenn sie solche Worte hören. Hinzu kommt: Wie wollen Sie denn mit solch einer Grundhaltung Menschen motivieren? Solche Worte sind doch Gift für die Motivation und die Wertschätzung von Arbeitnehmenden, und damit sind sie auch Gift für einen wirtschaftlichen Aufschwung. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Es wirkt da fast schon wie Hohn, wenn Sie als CDU-Fraktion in dieses Plenum auch noch einen Antrag mit dem Titel „Mehr Fachkräfte für Rheinland-Pfalz“ einbringen. Ehrlicher wäre der Titel: Wie vergraulen wir möglichst viele Fachkräfte? (Beifall der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Cornelia Willius-Senzer, FDP –

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Michael Hüttner SPD

So ist es!) Um eines aber auch ganz deutlich zu sagen, und unser Ministerpräsident ist hier auch ganz klar: Wir müssen und wollen unseren Sozialstaat modernisieren, damit er seine Aufgaben auch in Zukunft verlässlich erfüllen kann, aber eben auf Augenhöhe und nah an der Lebensrealität der Menschen. Zwischen guten und schlechten Teilzeitbeschäftigten zu unterscheiden und unsere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ständig zu attackieren, bringt uns keinen Millimeter weiter. (Beifall der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Steven Wink, FDP, und Stephan Wefelscheid, Gruppe FREIE WÄHLER) Wir in Rheinland-Pfalz machen es anders. Wir investieren in kostenfreie und verlässliche Bildung und Kinderbetreuung. Wir unterstützen Unternehmen und stärken die Weiterqualifizierungsmöglichkeiten von Erwerbstätigen. Wir sorgen für gute und tarifgebundene Arbeit. Nicht umsonst haben wir deutschlandweit eine der höchsten Tarifbindungen und eine der niedrigsten Arbeitslosenzahlen. Wir sichern auch die wohnortnahe Pflege- und Pflegepräventions struktur Gemeindeschwesterplus, in unserem Land, unter anderem mit der 135 Pflegestützpunkten und vielem mehr. Wir nehmen die Menschen und ihre Lebenswirklichkeiten ernst. Das ist der rheinland-pfälzische Weg. Herzlichen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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Hendrik Hering

Für die CDU-Fraktion spricht Dr. Martin. (Zuruf des Abg. Michael Hüttner, SPD)

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Dr. Helmut Martin CDU

Herr Präsident, wenn man den Titel der von der SPD beantragten Aktuellen Debatte liest, dann hört man förmlich schon das Wahlkampfgetöse, (Heiterkeit des Abg. Joachim Paul, AfD –

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Pia Schellhammer GRÜNE

Bei Ihrer Aktuellen Debatte ja nicht! Das ist ein Eigentor! – Zuruf des Abg. Michael Hüttner, SPD) und das, was die Kollegin Horstmann eben abgesondert hat, war genau in dasselbe Horn getutet, meine Damen und Herren. Da wird vom Glauben gesprochen. Es könnte ja sein, dass – – – Da werden aus dem Zusammenhang gerissene Zitate gebracht, und dann heißt es noch, wir würden Fachkräfte vergraulen, indem wir einen Antrag einreichen, der die ganzen Defizite, die diese Ampel zu vertreten hat, einmal aufgreift und korrigiert, meine Damen und Herren. (Beifall der CDU – Unruhe und Zurufe von der SPD: Oh! – Zuruf des Abg. Michael Hüttner, SPD) – Die Zwischenrufe machen es nicht besser, Kollege. Also, lassen wir mal die Luft raus und schauen uns an, was wirklich passiert ist. (Abg. Marcus Klein, CDU: Sehr gut!) Da hat eine Vereinigung der Bundes-CDU einen Antrag für den nächsten Parteitag veröffentlicht. (Abg. Michael Hüttner, SPD: Eine unbedeutende Vereinigung!) Dass eine Parteigliederung einen Antrag für einen Parteitag einbringt, ist in einer Volkspartei nichts Ungewöhnliches und im Sinne der innerparteilichen Demokratie sogar gewünscht. Demokratie halten Sie doch eigentlich hoch. (Zuruf des Abg. Gerd Schreiner, CDU) Nur heute merkt man nichts davon. (Beifall der CDU) So etwas soll sogar auch mal in der SPD vorkommen, dass da jemand einen Antrag einreicht. Der Antrag behandelt, meine Damen und Herren – – – (Unruhe bei der SPD – Zuruf des Abg. Dr. Oliver Kusch, SPD) – Hören Sie mal zu. Der Antrag behandelt eine Idee, die nur in der Gesetzgebungskompetenz des Bundes überhaupt umgesetzt werden könnte und im Bundesrat nicht einmal zustimmungspflichtig wäre. Es ist also definitiv kein landesbezogenes Thema, was Sie heute zur Aktuellen Debatte machen, meine Damen und Herren. (Beifall der CDU – Zurufe von der SPD) Zusätzlich – Sie haben es selbst zitiert, Frau Kollegin – (Zuruf von der SPD) hat der Landes- und Fraktionsvorsitzende und Spitzenkandidat der rheinland-pfälzischen CDU, Gordon Schnieder, (Abg. Marcus Klein, CDU: Sehr guter Mann!) sofort sehr eindeutig klargestellt, dass der Antrag von uns nicht unterstützt wird. (Beifall der CDU) Er hat das nicht nur inhaltlich begründet, sondern er hat es auch so verständlich formuliert, dass ich wirklich dachte, auch die SPD würde es verstehen. (Beifall und Heiterkeit bei der CDU –

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Sabine Bätzing-Lichtenthäler SPD

„Schnapsidee“!) Ich glaube ehrlich gesagt, Sie haben es sogar verstanden, aber es passt Ihnen nicht in den Kram; (Heiterkeit der Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD) denn wenn sie es verstanden hätte, dann hätten Sie gemerkt, dass es überhaupt keinen Debattenbedarf dazu hier im Landtag gibt. (Heiterkeit und Zuruf der Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD: Ne!) Gern fasse ich aber noch einmal die Begründung unserer Ablehnung für alle zusammen. Die CDU ist die Partei, die auf Anreize setzt. Wir sollten uns daher darauf konzentrieren, wie es attraktiver wird, in Vollzeit zu arbeiten – dazu habe ich eben keinen Ton gehört. Da geht es um steuerliche Anreize und um die Abgabenlast. Ein Blick auf Rheinland-Pfalz zeigt auch, dass diejenigen, die Vollzeit arbeiten möchten, häufig an unzuverlässigen Öffnungszeiten von Kitas oder Schulen scheitern. (Zuruf von der SPD) Dafür hat seit 35 Jahren allein die SPD im Land die Verantwortung. (Beifall der CDU –

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Michael Hüttner SPD

Wenn es gut läuft, bleibt’s auch so!) Es liegt also an der SPD, dass Vollzeit offensichtlich in viel zu vielen Fällen unattraktiv, wenn nicht sogar unmöglich ist. Meine Damen und Herren, dieses SPD-Versagen, das ist die Lebensrealität vieler Menschen in Rheinland-Pfalz. Die CDU wird dagegen für Verlässlichkeit in der Bildung sorgen, (Heiterkeit der SPD und bei der AfD –

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Joachim Paul AfD

Wahnsinn! Genau!) auch dazu haben wir einen Antrag für dieses Plenum. (Beifall der CDU) Es hat vor diesem Hintergrund also schon fast etwas von einem Kamikazeflug, wenn die SPD ausgerechnet dieses Thema mit so viel Wahlkampfbegleitmusik einbringt. Aber danke, dass Sie mir die Gelegenheit gegeben haben, auf einige der vielen Defizite der SPD-Bildungspolitik noch einmal hinzuweisen. (Zuruf von der SPD: Boah!) Immerhin: Wenn die SPD schon Klimmzüge machen muss, um überhaupt etwas zu kritisieren (Heiterkeit und Zurufe von der SPD) – wie gesagt, Bundeskompetenz, auf Landesebene überhaupt kein Thema, schon gar kein streitiges –, dann zeigt das doch, dass diese SPD an der Landes-CDU wenig zu kritisieren hat und es offensichtlich tunlichst vermeiden will, hier irgendetwas zu debattieren, was sich als echtes Landesthema darstellt, mit dem man sich dann noch einmal auseinandersetzen müsste. (Beifall der CDU) Das wiederum, meine Damen und Herren, diese Sorge der SPD, nur kein landespolitisches Thema ansprechen, die Sorge verstehe ich; denn nach 35 Jahren SPD ist die Bilanz eben so schlecht, dass es kaum etwas gibt, was Sie hier ansprechen könnten. (Beifall der CDU – Zurufe von der SPD) Dass Sie sich dann auch noch an einem Antrag einer Wirtschaftsvereinigung abarbeiten, passt ins Bild. Sie sind die Partei, die hier ein wirtschaftsfeindliches Landesklimaschutzgesetz durchdrückt, und heute wollen Sie auch noch ein wirtschaftsfeindliches Bildungszeitgesetz durchsetzen. (Unruhe bei der SPD) Meine Damen und Herren, da passt es ins Bild, dass Sie sich an diesem Antrag (Glocke des Präsidenten) dermaßen abarbeiten. Deswegen, zusammengefasst: Diese künstliche Aufgeregtheit sollten Sie sich verkneifen. Danke schön. (Beifall der CDU – Heiterkeit der Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD – Zuruf des Abg. Michael Hüttner, SPD)

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Hendrik Hering

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Abgeordneter Köbler. (Unruhe zwischen dem Abg. Joachim Paul, AfD, und der SPD – Glocke des Präsidenten)

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Daniel Köbler GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, die Debatte zeigt, liebe CDU, lieber Kollege Martin, wie meilenweit weg Sie doch von der Lebensrealität, von den Menschen in diesem Land sind; (Heiterkeit und Zurufe von der CDU) denn: Wenn in diesem Land fast jede zweite Frau und jeder achte Mann in Teilzeit arbeiten, dann zeigt die Diskussion, die in der CDU geführt wird, wie weit weg Sie von den Menschen sind. Wenn Sie sagen, dass das die Menschen in Rheinland-Pfalz nicht betrifft, dann zeigt es schon eine gewisse Entrücktheit von der Lebensrealität der Menschen in diesem Land. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und bei der FDP – Zurufe von der CDU) Jetzt haben Sie nur eine kleine Teilzeit zum Thema geredet und dann über viel anderes; hätte ich an Ihrer Stelle vielleicht auch so gemacht. Aber es reiht sich ein. Es reiht sich ein in Äußerungen eines Kanzlers und einer Kanzlerpartei, die von der Lebensrealität der arbeitenden Bevölkerung in diesem Land meilenweit weg sind. Es geht nicht nur um die Frage, dass Sie das Recht auf Teilzeit angreifen. In der Debatte um die telefonische Krankschreibung hat der Kanzler suggeriert, die Leute wären zu oft krank und würden sich vor der Arbeit drücken. Das ist das, was der Kanzler mit Blick auf seine Bevölkerung, für die er einen Eid geschworen hat, sozusagen suggeriert, und was er ihr in dieser Diskussion vorwirft – und das, obwohl wir wissen, dass ein Drittel aller Krankschreibungen auf psychische Belastungen wenige Jahre nach der Corona-Pandemie zurückzuführen und die Krankschreibungen gar nicht auf Höchstständen sind. Dann sagt ein Kanzler, wir würden zu wenig arbeiten; die Bevölkerung in Deutschland und die Bevölkerung in Rheinland-Pfalz wäre zu faul. Das ist schon ein starkes Stück. Ich weiß, dass es Ihnen im Wahlkampf gerade nicht gefällt, weil die ja auch alle wählen gehen. Man muss sich aber auch einmal vorstellen, dass es komplett kontrafaktisch ist. Wir haben in Deutschland den höchsten Erwerbstätigenstand in der Geschichte unseres Landes. Die Menschen arbeiten so viel und so fleißig in diesem Land wie noch nie, meine Damen und Herren. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und bei der FDP) Das ist das, was ich auch erwarte von einer CDU, die den Kanzler stellt und die hier angetreten ist, einmal wieder – einmal wieder erfolglos –, um Regierungsverantwortung zu übernehmen. Sie sind meilenweit weg von der Lebensrealität der Menschen. 54,7 Milliarden Arbeitsstunden werden in Deutschland geleistet, so viel wie noch nie. Wir sind wieder die drittstärkste Volkswirtschaft der Welt, genau weil diese Menschen eben so fleißig sind, wie sie es sind. Ich sage ihnen noch etwas: In der Regierungsverantwortung reicht Schlechtreden eben nicht. Da muss man auch einmal liefern. Wenn das Nächste, was jetzt kommt, ist, dass der Kanzler drauf und dran ist, die Errungenschaften der Arbeitnehmerbewegung wie den 8-Stunden-Tag abzuschaffen, (Zurufe von der CDU –

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Gerd Schreiner CDU

Das ist die Frau Bas!) dann haben Sie schon wieder das nächste Fass aufgemacht. Das ist die Verunsicherung, die in unserem Land zu spüren ist, weil die Menschen das merken. Ihre Anstrengungen, ihre Arbeit wird von der CDU-geführten Bundesregierung, von dem Kanzler nicht gewürdigt, nicht wertgeschätzt und nicht gesehen. Das ist unsere größte Herausforderung, unser größtes Strukturproblem in dieser Zeit. Meine Damen und Herren, was soll ich den Leuten denn sagen? Was sollen wir denn den Frauen sagen, die in Teilzeit arbeiten, um Karriere und Beruf zu vereinbaren? Was soll ich denn meiner Mutter erzählen, die mit 63 Jahren im 8-Stunden-Nachtdienst arbeitet, die jetzt auf 80 % gegangen ist? Was sollen wir denn den Leuten erzählen, die in Deutschland nicht arbeiten dürfen? Was sollen wir eigentlich den Leuten erzählen, die keine Arbeit finden aufgrund der Strukturprobleme und in Qualifizierung müssen oder im Bürgergeldbezug sind? All diese Menschen werden von Kanzler Merz und der CDU doch verachtet und in eine Ecke gestellt nach dem Motto „Ihr wollt nicht arbeiten, Ihr könnt nicht arbeiten, Ihr sollt nicht arbeiten, und Ihr dürft nicht arbeiten“. Meine Damen und Herren, ich bin schon ein paar Jahre in der Politik und ein paar Jahre im Landtag, aber einen Kanzler und eine den Kanzler tragende Partei, die die Menschen, die ihnen einen Auftrag gegeben haben, für die er einen Eid geschworen hat, derart in ihrer Lebensrealität verkennen, habe ich selten erlebt. Deswegen glaube ich, dass er eine Fehlbesetzung ist, und deswegen wird die CDU auch in Rheinland-Pfalz nicht in die Verantwortung kommen. Herzlichen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und bei der FDP)

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Hendrik Hering

Wir dürfen Gäste im Landtag begrüßen. Das sind zunächst Schülerinnen und Schüler der Grund- und Realschule plus aus Gerolstein. Herzlich willkommen bei uns! (Beifall im Hause) Es sind Bürgerinnen und Bürger aus dem Wahlkreis Alzey. Herzlich willkommen bei uns! (Beifall im Hause) Es sind Bürgerinnen und Bürger aus dem Wahlkreis 32, der die Verbandsgemeinden Rhein-Selz, Eich, Wonnegau und Monsheim umfasst. Herzlich willkommen bei uns! (Beifall im Hause) Dann muss ich noch etwas nachholen; es war ein Versäumnis. Wir hatten einen weiteren Geburtstag. Mich entschuldigt nicht, dass es nicht auf der Liste stand. Ich hätte es als Westerwälder wissen müssen. Am 25. Januar ist auch Jennifer Groß 40 Jahre jung geworden. Herzlichen Glückwunsch! (Beifall im Hause) Jetzt hat Herr Dr. Bollinger für die AfD das Wort.

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Dr. Jan Bollinger AfD

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! In gut sieben Wochen wird in Rheinland-Pfalz ein neuer Landtag gewählt, und der derzeit stärksten Fraktion, die noch den Ministerpräsidenten stellt, fällt für ihre letzte Aktuelle Debatte in dieser Wahlperiode kein anderes Thema ein als ein Antrag der Mittelstands- und Wirtschaftsunion für den 38. Bundesparteitag der CDU. Zugegeben, der Begriff „Lifestyle-Teilzeit“ ist selten ungeschickt gewählt. Wer aber an so prominenter Stelle über ungelegte Eier der Bundespolitik diskutieren möchte, der glaubt wohl selbst nicht mehr daran, mit Landesthemen punkten zu können. Allerdings liegt auch hier so viel im Argen, dass Sie nicht glänzen können. Bei der Bildung etwa, einem zentralen Thema für die Menschen in Rheinland-Pfalz, zeigt sich mittlerweile ein dramatischer Niveauverlust. Jede neue IQB-Bildungsstudie offenbart neue Tiefpunkte. „Deutschlands schlimmste Schule“ liegt nach Medienberichten mittlerweile in Rheinland-Pfalz, und wegen der ständigen Eskalationen soll jetzt die Polizei patrouillieren – ein absoluter Kontrollverlust, wie auch das Verschwinden von 900 Migranten aus den Aufnahmeeinrichtungen des Landes, aber darüber sprechen wir später ausführlich. Es ist jedenfalls nachvollziehbar, dass Sie sich in dieser Situation lieber mit der verunglückten Wortwahl der CDU beschäftigen möchten, wobei man diese Aussage natürlich im Zusammenhang mit weiteren ähnlich unterirdischen Äußerungen von höchster Stelle der CDU sehen muss. Meine Damen und Herren, die wirtschaftliche Situation in Deutschland und Rheinland-Pfalz ist mehr als angespannt. Es vergeht nahezu keine Woche ohne dramatische Signale aus der Wirtschaft, vom Handwerksbetrieb bis zum Industriekonzern: von Arbeitsplatzabbau und Insolvenzen bis zu Betriebsschließungen. Die Verantwortlichen scheinen die Union und ihr Bundeskanzler schon ausfindig gemacht zu haben. Es sind nicht primär die überbordende Bürokratie, explodierende Energiekosten, eine erdrückende Steuer- und Abgabenlast, gerade auch durch einen ausufernden Sozialstaat, der unbezahlbar zu werden droht. Das alles nicht zuletzt durch fehlerhafte politische Weichenstellungen wie etwa die Einführung des Bürgergelds, die jahrelange massenhafte Einwanderung in die Sozialsysteme und die Reformunfähigkeit dieser Bundesregierung und ihrer Vorgängerinnen. Nein, es sind die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland, die nach der Ansicht des Bundeskanzlers und weiter Teile der Union zu wenig arbeiten – also diejenigen, meine Damen und Herren, die diese Wirtschaft und diesen Staat noch am Laufen halten. (Zuruf des Abg. Markus Stein, SPD) Sie sind angeblich zu oft und zu lange arbeitsunfähig, was immer den Vorwurf des Krankfeierns beinhaltet, und sie arbeiten bezogen auf die Lebenszeit und die wöchentliche Arbeitszeit auch zu kurz. Solche Vorwürfe, meine Damen und Herren, sind eine Ohrfeige für jeden Arbeitnehmer, der tagtäglich aufsteht, sich über marode Straßen durch den Stau quält oder mit einem dysfunktionalen ÖPNV zur Arbeit fährt, um seine Arbeitsleistung zu erbringen. Umso ungeheuerlicher ist es, dass der Bundeskanzler meint, diese Menschen auch noch auf internationaler Bühne verunglimpfen zu müssen. (Beifall der AfD) Meine Damen und Herren, die gut ausgebildeten, fleißigen Menschen in unserem Land sind in Wahrheit unser wichtigster Standortfaktor. Sie pauschal herabzuwürdigen, wie es die Union in den letzten Wochen und Monaten getan hat, ist in höchstem Maß verantwortungslos. Die hiesige CDU hat sich im Angesicht der umfassenden Kritik schnell von ihren Leuten losgesagt und zur Erkenntnis gefunden, dass das eine „Schnapsidee“ war. Dieses Hin und Her verstärkt den fatalen Eindruck der Beliebigkeit, der sich seit der Bundestagswahl immer weiter vertieft. Dort ist die Union mit einem blauen Programm stärkste politische Kraft geworden und macht seitdem eine vergrünte Politik. Was ist geworden aus der versprochenen Migrationswende, dem Stopp für Familiennachzug, umfassenden Zurückweisungen an der Grenze, (Zuruf von der CDU: Umgesetzt!) Einhaltung der Schuldenbremse oder dem Stopp des Verbrennerverbots? Fehlanzeige; denn Sie lassen sich vom Wahlverlierer SPD am Nasenring durch die Manege ziehen. Das Gleiche droht auch in Rheinland-Pfalz, wo Sie sich wahrscheinlich schon einig sind und wieder über den Tisch ziehen lassen werden. Meine Damen und Herren, ehe ich in der zweiten Runde auf die Unsinnigkeit der Vorwürfe und speziell die als solche bezeichnete „Lifestyle-Teilzeit“ eingehe, ein Hinweis an die SPD: Ebenso wenig wie die Arbeitnehmer sind die Arbeitgeber ein Feind, den es zu bekämpfen gilt, wenn es in diesem Land wieder aufwärts gehen soll. Die polemischen und spalterischen Aussagen der beiden Parteien, die die Geschicke unseres Landes im Bund leiten und das offensichtlich auch in Rheinland-Pfalz beabsichtigen, sind Gift für unser Land. Mehr in der zweiten Runde. (Beifall der AfD)

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Hendrik Hering

Für die FDP-Fraktion hat Abgeordneter Wink das Wort.

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Steven Wink FDP

Verehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Als Erstes bin ich erstaunt darüber, dass Flüchtlinge jetzt auch an Teilzeitquoten schuld sind. Ich komme zurück zum Thema. Wir haben in der Öffentlichkeit viele Debatten darüber geführt. Kommunikativ war das nicht klug. Wir hören, dass wir 200 Stunden weniger arbeiten als Schweizer, wir zu oft krank sind, telefonische Krankmeldungen, jetzt Teilzeit-Lifestyle. Kommunikativ kommt es bei den Menschen eher so an, als seien es faule Menschen. Das verärgert die Menschen und führt zu einer extrem emotionalen Debatte in der Gesellschaft, und zwar zu Recht. Teilzeit ist oftmals für Frauen, auch alleinerziehende Frauen mit Kindern, keine freiwillige Bequemlichkeit. Deshalb finde ich bzw. finden wir es nicht korrekt, wenn man in der Öffentlichkeit über Verbote von irgendetwas spricht, wenn es dann Ausnahmen gibt. Verbote von Teilzeitmodellen, auch wenn es Ausnahmen gäbe, haben das Risiko, dass sich alte, traditionelle Rollenbilder zementieren. Das haben wir auch, weil dann die Frau im Zweifel zu Hause bei den Kindern bleibt, sich nicht mehr weiterentwickelt und wir den Rückzug aus dem Arbeitsmarkt haben. Grundsätzlich – das haben wir die ganzen letzten Jahre immer debattiert – ist es korrekt zu sagen, wir wollen die Potenziale nutzen, indem wir Teilzeitbeschäftigte in die Vollzeit anheben – die Bereiche Demografie, Fachkräftemangel betreffend – und die Teilzeitquoten verringern. Momentan – das ist erstaunlich und ein Anzeichen dafür, dass es gewollt ist – habe wir eine Teilzeitquote, die bei 40 % liegt. Aber das Arbeitsvolumen ist nicht gesunken. Es ist innerhalb der Teilzeit gestiegen. Wir haben momentan im Schnitt 21,8 Stunden bei der Teilzeitquote von 40 %. Das bedeutet, diejenigen, die Teilzeit arbeiten, wollen mehr arbeiten, aber es fehlen ihnen die Möglichkeiten, mehr zu arbeiten. Da sind Verbote der falsche Ansatz. Ich muss nämlich von der anderen Seite kommen, an die Wurzel gehen. Ich muss darüber reden. Sehen Sie es mir nach, als FDP muss ich sagen, Arbeit muss sich lohnen. Da reden wir über Steuern und Abgaben, die müssen runter. Wir reden über Netto-Anreize, zum Beispiel die kalte Progression betreffend, dass ich aber weniger Geld habe, wenn ich mehr arbeite, weil ich in die andere Progressionsstufe komme. Da reden wir von der Reform von Transferleistungen, um mehr Netto-Anreize zu setzen. Wir reden auch über die Vereinbarkeit von Familie und Beruf – das wurde angesprochen –, flexible oder verlässliche Kindergärtenöffnungszeiten, Ganztagsangebote usw. Herr Dr. Martin, der Bund ist nicht ganz raus. Wir reden in diesem Plenum noch über das Thema. Die Landesregierung greift viel an, aber, wenn ich das KiTa-Qualitätsgesetz herausnehme oder Frau Prien, dann könnte ich auch über die Finanzierung oder den Stunden-Fachkräfte-Kinder-Schlüssel, den Bürokratieabbau und sonstige Themen debattieren. Gerade dann, wenn in einem Gewerbegebiet mehrere Unternehmen einen Betriebskindergarten errichten wollen, könnte man bürokratische Hürden abbauen. Arbeitswelt 4.0, flexible Arbeitszeitmodelle und mobiles Arbeiten müssen so an die Lebensrealitäten angepasst werden, dass die Menschen mehr arbeiten können und gleichzeitig mit Betriebsbedürfnissen eine Balance entsteht. Da gibt es durchaus Flexibilität, auch in den Unternehmen. Dazu gehört der Bereich der Aufstiegschancen, beispielsweise wenn es darum geht, mich in Teilzeit weiter- bzw. fortzubilden, um vielleicht den nächsten Step machen zu können. Ich nenne das Beispiel Brückenteilzeit, wenn ich Elternzeit Vollzeit überbrücke usw. und in dieser Zeit Fort- und Weiterbildung nutzen kann, um dann später in der Vollzeit vielleicht sogar einen Karrieresprung zu machen. Wenn ich Einwanderung in den Arbeitsmarkt und dort Teilzeitquoten habe, dann reden wir auch über Berufsanerkennungsverfahren, die wir in den Blick nehmen sollten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, zum Abschluss: Erziehungsfantasien lösen keinen Fachkräftemangel, und sie steigern auch nicht die Produktivität in unserem Land. Die Rahmenbedingungen müssen in 2026 ankommen. Die Landesregierung macht viel. Die Koalition hat viel auf den Weg gebracht. Im Bund gibt es auch die eine oder andere Idee. Aber in dieser Debatte sind Verbote die falschen Ansätze. Wenn das geschieht und die Menschen erkennen, dass sich Mehrarbeit wirklich lohnt und die Rahmenbedingungen passen, dann klappen auch die Steigerung, der Übergang in Vollzeit, und die Produktivität steigert sich. Danke schön. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Hendrik Hering

Für die Gruppe FREIE WÄHLER spricht Abgeordneter Wefelscheid. Abg. Stephan Wefelscheid, Gruppe FREIE WÄHLER: Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gibt manche Dinge, die kann man sich eigentlich nicht ausdenken, wie diesen Antrag der Mittelstands- und Wirtschaftsunion zum kommenden CDU-Parteitag mit dem Titel „Kein Rechtsanspruch auf Lifestyle-Teilzeit“, geschrieben in Schwarz-Rot-Gold, (Abg. Martin Haller, SPD: Die Details machen es!) Fremdschämfaktor 1.000. Meine Damen und Herren, da sieht sich die CDU hier im Land auf der Zielgeraden in die Staatskanzlei, und dann legen die eigenen Leute einem so ein Ei ins Nest, so eine dumme Schnapsidee. (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) – Aber Gordon, mach Dir nichts draus. Ich kenne das Problem. (Heiterkeit im Hause – Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER, der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und bei der AfD –

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Michael Hüttner SPD

Die beste Aussage in fünf Jahren!) – Ja, ich weiß. (Gesang und Heiterkeit im Hause) Es ist so, jeder hat in seinem erweiterten Familienkreis irgendwen, mit dem man nicht zwingend aufs Familienfoto gehen will. (Heiterkeit im Hause – Zurufe der Abg. Michael Hüttner, SPD, und Gerd Schreiner, CDU) Mit Blick auf die Uhr: Ich wollte mich noch inhaltlich äußern. (Zuruf des Abg. Benedikt Oster, SPD: Pointiert gesetzt!)

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Hendrik Hering

Das gibt Zusatzzeit, keine Angst. (Beifall und Heiterkeit im Hause) Abg. Stephan Wefelscheid, Gruppe FREIE WÄHLER: Wenn das mit meiner Wahl nichts wird, dann komme ich nächstes Jahr an Karneval wieder und kann entsprechende Büttenreden halten. (Heiterkeit im Hause) Ich beobachte, was hier in dem Jahr passiert. Meine Damen und Herren, trotz allem habe ich den Anspruch an mich, inhaltlich etwas dazu zu sagen. Im Ernst, Finger weg von dem Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit. Die Teilzeitarbeit hat sich bewährt und ist notwendig; denn die Lebenswirklichkeit – wir haben es gehört – der Menschen im Jahr 2026 ist eine ganz andere, als diese es noch zu Konrad Adenauers Zeit war. Damals war das Lebensmodell ein anderes. Vielfach war es so, die Männer sind arbeiten gegangen, und die Frauen waren zu Hause, haben Hof und Familie gemacht – ohne Besoldung, was wir später bei fehlenden Rentenpunkten gesehen haben. Ich glaube, deswegen ist es gut, dass in modernen Zeiten wie heute viele Frauen arbeiten gehen können und ihre eigene Erwerbsbiografie aufbauen. Diese Teilzeitarbeit ist ein Modell, das gezogen werden kann, um die Schwierigkeit, Familie und Beruf in Einklang zu bringen, zu bewerkstelligen. Deswegen glaube ich, es ist Konsens des Hauses – so habe ich die Debatte verstanden –: Finger weg vom Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit. Das ist ein Modell, das wir in der Gesellschaft brauchen. Das sollte so bleiben. Vielen Dank. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER, der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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Hendrik Hering

Jetzt spricht fraktionsloser Abgeordneter Frisch. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Der belehrt uns jetzt! – Weitere Zurufe von der SPD)

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Michael Frisch fraktionslos

Herr Präsident, meine Damen und Herren! In der Tat eine ziemliche Schnapsidee, Herr Schnieder, die Ihre Parteikollegen vom Wirtschaftsflügel der Union ausgebrütet haben. Verständlich ist, dass Sie als Wahlkämpfer wenig begeistert waren, dass Ihnen die eigenen Leute dermaßen in die Suppe spucken. Immerhin haben Sie es mit Ihrer lautstarken Kritik ins heute journal geschafft, leider geziert mit dem Konterfei ihres Bruders. Ob das jetzt an der Inkompetenz des öffentlich-rechtlichen Fernsehens oder doch an Ihrer weitgehenden Unbekanntheit lag, lassen wir einmal dahingestellt. Auf jeden Fall dürfte das gerade Ihr kleinstes Problem sein. Eine viel größere Wunde, in die die SPD natürlich genüsslich die Finger legt, ist die Tatsache, dass relevante Teile Ihrer Partei hier einen Kurs fahren, der mit dem Selbstbild der CDU als marktwirtschaftliche und familienfreundliche Kraft kaum vereinbar ist. War es nicht die Union, die in der Vergangenheit – übrigens mit Recht – die Grünen immer wieder als Verbotspartei angeprangert hat, als eine Partei, die den Bürgern Vorschriften macht und ihre Freiheiten beschränkt, um die eigenen ideologischen Ziele durchzusetzen? Dass Ihre politischen Mitbewerber die Sache übertreiben, ja falsch darstellen – geschenkt. Auch ohne solches Wahlkampfgetöse bleibt die Forderung ein Skandalon, ein Ärgernis. Würde sie umgesetzt, würde das die Freiheit von Millionen Menschen einschränken, die zweifellos ihre Gründe haben, nicht in Vollzeit zu arbeiten. Wollen Sie sich wirklich anmaßen, darüber zu entscheiden, ob und wann diese Gründe akzeptabel sind? Auch arbeitsmarktpolitisch ist der Vorstoß nicht durchdacht. Wer Teilzeit verbietet, fördert die Schattenwirtschaft und riskiert den totalen Ausstieg aus der Arbeitswelt. Ohnehin erscheint in Zeiten wirtschaftlicher Schwäche und eines massiven Stellenabbaus die Ausweitung von Arbeitszeiten wenig angebracht. Hinzu kommt, dass die KI demnächst viele heute noch von Menschen erledigte Tätigkeiten übernehmen wird. Es besteht also weder Bedarf für eine solche Maßnahme, noch würde sie die gewünschten Effekte erreichen. Im Übrigen, liebe SPD, haben Sie keinen Grund zur Schadenfreude. Sie fordern seit Langem die Abschaffung der Minijobs. Auch die sind Teil der Lebensrealität für viele Menschen, oft die einzige Möglichkeit, die Haushaltskasse aufzubessern oder Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen. (Beifall des Abg. Martin Louis Schmidt, fraktionslos) Dass sie diese Option vollständig beseitigen wollen, zeugt von der gleichen schrägen Denke, von der gleichen staatlichen Anmaßung wie der hier diskutierte Vorschlag der Union. Wer im Glashaus sitzt, sollte bekanntlich nicht mit Steinen werfen. Liebe Kollegen von SPD und CDU, wenn Sie wirklich etwas für Wirtschaft und Arbeitnehmer tun wollen, dann senken Sie Steuern und Abgaben. Sorgen Sie dafür, dass sich Arbeit, auch mehr Arbeit, wieder lohnt. Steigern Sie die Produktivität durch eine Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, und hören Sie auf damit, den Menschen vorschreiben zu wollen, wie sie ihr Leben gestalten. Vielen Dank. (Beifall des Abg. Martin Louis Schmidt, fraktionslos)

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Hendrik Hering

Für die Landesregierung spricht Ministerpräsident Schweitzer.

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Alexander Schweitzer

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich bin den allermeisten Debattenrednern sehr dankbar für die Beiträge, und ich bin auch sehr dankbar für die zum Teil unterhaltsamen Beiträge. Es ist schön, wenn ich das so sagen darf, dass es möglich ist, dass wir in einer Sitzung, obwohl die Landtagswahl nicht so fern ist, noch miteinander lachen. Das zeichnet uns aus. Ich will sagen, diese Debatte hat gezeigt, dass keiner wirklich von dem Vorschlag überzeugt ist. Lieber Herr Dr. Martin, Ihnen war es wirklich anzusehen, dass Sie selbst wissen, das war kein großer Wurf. Ihr Debattenbeitrag hat sich vor allem darin versucht, nach dem Motto deutlich zu machen, gehen Sie weiter, hier gibt es nichts zu sehen; das war nicht wirklich erfolgreich. (Zuruf des Abg. Gerd Schreiner, CDU) Der Versuch, den Eindruck zu erwecken, dieser Vorschlag, der an alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland gerichtet ist, hätte mit den rheinland-pfälzischen Arbeitnehmern nichts zu tun, hat auch nicht wirklich überzeugt. Dass Sie gesagt haben, das hätte keine landespolitische Bedeutung, kann man sicherlich daran messen, dass ich in den letzten Tagen bzw. Stunden in meinen Social-Media-Betrachtungen so ziemlich jeden Kollegen Ihrer Landtagsfraktion darin erlebt habe, wie er sich von diesem Vorschlag distanziert, der gar keine landespolitische Bedeutung hat. Also, insofern ist das ein gewisser Widerspruch. Ich habe mich darüber gefreut, dass Sie uns erklärt haben, was die Mittelstandsvereinigung ist. Dies scheint eine ganz unbedeutende Veranstaltung zu sein. Darum haben Sie sich gestern in Hessen mit denen zum Neujahrsempfang getroffen. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Ich glaube, eigentlich ist ein Konsens im Raum, das war kein guter Vorschlag. Es ist auch nicht klug, eine solche Debatte so aufzuzäumen. Tatsächlich ist es so, weder in Rheinland-Pfalz noch in irgendeinem anderen Bundesland haben wir es mit einer relevanten Größenordnung an Beschäftigten zu tun, die aus Lifestylegründen in Teilzeit gingen. Professor Sell von der Hochschule in Koblenz, der da durchaus ein Wort sehr wissenschaftlich fundiert mitreden kann, glaube ich, hat das nochmals deutlich gemacht: Er geht davon aus, wenn überhaupt, im einstelligen Prozentbereich. Also worüber reden wir überhaupt? Das Problem ist bei solchen Debatten, die mit solchen Überschriften daherkommen, die auch so ein bisschen einen Kulturkampf-Charakter haben, dass ganz viele sich angegriffen fühlen, die wahrscheinlich gar nicht angegriffen werden sollen, nämlich Menschen, die schauen, dass das Leben organisiert ist, die arbeiten, die aus einer Familienphase in den Beruf zurückkehren, die Seniorinnen und Senioren am Arbeitsmarkt sind und sagen, ich bekomme nicht mehr hin, und ich brauche aber ein bisschen etwas, um durch die Phase vor der Alterszeit zu kommen. All sie sind mit gemeint. Ich finde – das will ich schon noch einmal hervorheben –, wenn der Kanzler ein Interesse daran hat – das hat er, und ich unterstütze ihn dabei –, dass die Stimmung in Deutschland besser wird – er hat sich vorgenommen, dass sie zum Sommer besser werden soll, er hat aber den Sommer 2025 gemeint –, und, meine Damen und Herren, wenn man will, dass diese Stimmung besser wird, dann muss man aufpassen, dass man denen, die man dafür braucht, nämlich beschäftigten Menschen, die fleißig sind – ob sie selbstständig sind, ob sie abhängige Beschäftigte sind, ob sie Angestellte sind –, die Hand reicht und nicht eins vor die Nase gibt. Meine Damen und Herren, das ist der große Unterschied. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der Gruppe FREIE WÄHLER) Herr Dr. Martin, ich glaube, dass Sie das eigentlich nicht anders sehen und darum auch nicht über den Vorschlag erfreut sind. Sie haben sich vorgenommen: Was macht man, wenn man eigentlich in einer solchen defensiven Situation ist? Man reitet nach vorne und versucht die, die das kritisieren, ebenfalls anzugreifen. Lassen Sie mich sagen, wir können in Rheinland-Pfalz stolz sein, dass wir einen solchen starken Arbeitsmarkt haben, Platz 3 der Arbeitsmarktentwicklung in ganz Deutschland. Darauf sind wir stolz. Das ist gut so. Wir haben auch eine Teilzeitquote. Das trägt übrigens dazu bei, dass wir in vielen Branchen – Industrie, Handel, Tourismus, Pflege – ganz viele Menschen haben, die überhaupt ihren Job machen können. Wir haben in den letzten Jahren – lassen Sie mich auch das noch einmal sagen –, was das Thema Betreuung angeht, wirklich enorme zusätzliche Entwicklungen im Bereich der Kita-Beschäftigung gehabt. Heute sind es ca. 39.000 Personen, die in den Kitas pädagogisch im frühkindlichen Bereich tätig sind. Es waren noch vor wenigen Jahren, 2013, gerade einmal 26.000. Wir haben im Moment 6.000 Menschen, die als Erzieherinnen und Erzieher in der Ausbildung sind. Viele von denen werden später einmal in Teilzeit arbeiten. Was sollen sie davon halten, wenn wir solche Vorschläge präsentieren? Sie tragen dazu bei, dass andere arbeiten gehen können, und sagen, ich bekomme das vielleicht aber nur in Teilzeit hin. Jetzt werden sie noch angegriffen. Das macht doch hinten und vorne keinen Sinn. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Weil Sie sich immer so darüber wundern, dass Sie mit einer SPD-geführten Landesregierung schon seit vielen Jahren zu tun haben und immer wieder beschwören, dass die SPD so lange regiert: Damit deutet der eine oder andere Finger auf Sie selbst. Das hat auch immer etwas mit Wahlentscheidungen zu tun, meine Damen und Herren. Das ist nicht einfach nur, weil wir das wollen, sondern die Menschen in Rheinland-Pfalz wollten es so. Darum ist es auch ein Kapitel, das Sie sicherlich ein bisschen belastet. Dass die Menschen in Rheinland-Pfalz erleben, dass wir inzwischen seit vielen, vielen Jahren einen Schwerpunkt im Bereich der Kita-Finanzierung setzen und wir in diesem Jahr 2025 inzwischen mehr als 1 Milliarde Euro im Landeshaushalt für frühkindliche Bildung ausgeben – noch vor 20 Jahren waren es 240 Millionen Euro –, zeigt doch einfach, dass es da enorme Entwicklungen gibt. Darum lassen Sie uns doch einfach die gemeinsamen Fortschritte sehen. Lassen Sie uns sehen, wie wichtig es ist, dass wir die Lebensentwürfe von Menschen akzeptieren. Lassen Sie uns doch einfach den Menschen sagen: Ihr geht arbeiten, Ihr bringt Euch ein, und jeder Beitrag ist wichtig. Lasst uns auch nicht vergessen, dass es viele Arbeitgeber gibt, die sagen, die Zufriedenheit bei meinen Beschäftigten ist gewachsen, seit die Kolleginnen und Kollegen in Teilzeit arbeiten können. Das ist doch die Realität am Arbeitsmarkt auch in Rheinland-Pfalz. Deshalb kann ich nur davon abraten, diese Kulturkampfdebatten zu führen, die niemanden weiterbringen. Wer glaubt, dass das Wachstum anschiebt und die Stimmung in Deutschland und in Rheinland-Pfalz verbessert, wenn man den Menschen so kommt, wird immer scheitern. Wir brauchen eine erfolgreiche Bundesregierung, und alle Teile, die sich in der Bundesregierung befinden und dazu beitragen können, sollten das tun. Konzentrieren auf das Gelingen, dieses enorme Reformpaket, das Bärbel Bas vorgestellt hat, entschlossen umsetzen, die Infrastrukturmilliarden in Deutschland auf den Weg bringen, Bürokratie abbauen, Menschen am Arbeitsmarkt immer wieder qualifizieren – darum geht es. Das wäre ein konstruktiver Beitrag. Eigentlich wissen Sie das auch. Deshalb ist es doch gut, dass wir uns heute darüber austauschen und gemeinsam aus Rheinland-Pfalz übergreifend das Signal nach Berlin senden: Das bringt uns weder in Deutschland noch in Rheinland-Pfalz weiter. Diese Debatte braucht kein Mensch, und es ist gut, dass wir uns darüber ausgetauscht haben. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP sowie des Abg. Stephan Wefelscheid, Gruppe FREIE WÄHLER)

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Hendrik Hering

Abgeordnete Bätzing-Lichtenthäler spricht für die SPD-Fraktion.

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Sabine Bätzing-Lichtenthäler SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Schnieder, es ist schon ziemlich bezeichnend, dass Sie in dieser Debatte nicht das Wort ergriffen haben. Es wäre schon interessant gewesen, einmal zu hören, was Sie gestern Abend bei Ihrer Wahlkampfveranstaltung auf dem Schloss in Hessen gesagt haben, die Sie gemeinsam mit der Mittelstands- und Wirtschaftsunion durchgeführt haben. Haben Sie da Ihrem CDU-Wirtschaftsflüge l gesagt, dass sein Vorschlag eine Schnapsidee war? (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Habe ich! Ich habe damit kein Problem!) Ich finde, Sie hätten es hier klarstellen können – die Chance haben Sie gleich noch –, aber stattdessen schicken Sie den armen Dr. Martin in die Bütt, der abzulenken versucht und vor lauter Ablenkung noch die Fakten völlig vergisst, nämlich beispielsweise, dass es die SPD-geführte Landesregierung war, die beitragsfrei ab zwei Jahren eingeführt hat, als Sie noch Kita-Gebühren einführen wollten, meine Damen und Herren. (Beifall der SPD, vereinzelt bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Von daher ist schon einiges und vieles Richtiges gesagt worden. Ich will zwei Punkte noch einmal unterstreichen, weil ich glaube, die Partei mit dem C im Namen hat hier noch ein bisschen Nachholbedarf. Teilzeit als „Lifestyle“ zu diffamieren, also pauschal als ungerechtfertigt und als negativ zu labeln, ist respektlos, und das ist auch respektlos den Frauen gegenüber; (Beifall bei der SPD sowie der Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und Stephan Wefelscheid, Gruppe FREIE WÄHLER) denn Frauen sind mehr als viermal so häufig in Teilzeit beschäftigt wie Männer. Zudem ist dieser Vorschlag kein Zufall. Er passt nämlich ganz stringent in die Zeit des CDU-Vorsitzenden Merz. Nein, Herr Schnieder, dieser Anti-Teilzeit-Vorschlag ist ganz offenbar keine spontane Schnapsidee, wie Sie hier der Öffentlichkeit weismachen wollen. Es war viel zu sauber kalkuliert. Dieser Angriff auf die Arbeitnehmerrechte war bewusst gesetzt und war strategisch gemeint, ein ganz gezielter Angriff auf Teilzeit und auf die Lebenswirklichkeit von Millionen von Menschen, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wenn Sie sich jetzt argumentativ in den Schnapsdunst retten wollen, dann ist es nur eines: eine Nebelkerze, die nicht zündet. (Glocke des Präsidenten) Von daher: Hören Sie mit dieser Linie auf. Nehmen Sie endlich wahr, dass die allermeisten Beschäftigten in Rheinland-Pfalz tolle Arbeitnehmende sind – die in Vollzeit arbeiten oder die so viel arbeiten, wie es ihre Lebensumstände zulassen. (Glocke des Präsidenten) Kontrolliert werden muss da gar nichts. Unseren Arbeitnehmenden zollen wir Respekt, und die CDU sollte sie nicht diffamieren. Herzlichen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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Hendrik Hering

Abgeordneter Dr. Martin spricht für die CDU-Fraktion.

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Dr. Helmut Martin CDU

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst danke ich Kollegin Bätzing-Lichtenthäler für das geäußerte Mitleid. Ich sage aber genauso dazu, Mitleid habe ich allenfalls verdient, weil ich Ihre Rede hören musste. (Beifall der CDU) Um auch einen Punkt klarzustellen: Natürlich hat sich Gordon Schnieder auch bei der MIT sehr klar positioniert: in derselben Weise, wie ich es vorhin zitiert habe. Das zeigt doch wieder Ihre Hilflosigkeit. Sie konstruieren irgendetwas, werfen ein bisschen Dreck, in der Hoffnung, es bleibt schon etwas hängen. (Vereinzelt Beifall bei der CDU) Das ist so armselig, das kann einem schon wieder leidtun, um einmal Ihre Begrifflichkeiten zu wählen. Wir haben den Ministerpräsidenten gehört. (Abg. Michael Hüttner, SPD: Guter Mann!) – Wenigstens Sie sagen das. Wir haben ihn gehört. Er hat einen auf Landesvater gemacht. (Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD: Und er bleibt es! – Beifall der SPD) Sie sind Ministerpräsident. Am Landesvater müssen Sie noch arbeiten. Das lassen wir einmal dahingestellt. (Vereinzelt Beifall bei der CDU) Sich jetzt hinzustellen und zu sagen, an der schlechten Leistungsbilanz der Landesregierung sind eigentlich die Wählerinnen und Wähler schuld, weil sie uns immer gewählt haben, finde ich eine wirklich abenteuerliche Argumentation, meine Damen und Herren. Das ist echt die Krönung. Zu sagen, wir wollen alle, dass die Bundesregierung erfolgreich ist: Dann wäre dieser heutige Debattenantrag wirklich vermeidbar gewesen. Ich habe klar gesagt, er bringt nichts; ich habe nicht gesagt, wenn das umgesetzt würde, würde es auch in Rheinland-Pfalz gelten. Ich kann schon zwischen Bundeskompetenz und dem Wirkungsgebiet von Bundesgesetzen unterscheiden. Ich habe nur gesagt, das bedarf hier keiner Debatte, weil es überhaupt keinen Dissens gibt. Das habe ich gesagt. Dass Sie das nicht richtig zitieren, finde ich gerade kein Zeichen von Stärke. Wir haben Herrn Köbler gehört. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sehr gute Rede!) Da muss ich sagen, er hat die halbe Zeit über Krankschreibungen fabuliert, und die andere Hälfte seiner Rede hat er sich an Merz abgearbeitet. Zum Thema hat er nichts gesagt. (Glocke des Präsidenten) Auch das zeigt wieder, Sie haben überhaupt keinen Ansatzpunkt. Ich glaube, ehrlich gesagt, die wenigsten von Ihnen haben diesen Antrag überhaupt gelesen. Danke schön. (Beifall der CDU)

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Hendrik Hering

Für die AfD-Fraktion hat sich Abgeordneter Paul gemeldet, oder? (Abg. Joachim Paul, AfD: Nein, ich habe mich nicht gemeldet!) – Wahrscheinlich haben Sie nur hineingerufen, aber es ist alles okay. (Abg. Joachim Paul, AfD: Das ist ja auch mein Recht!) – In Maßen. Abgeordneter Bollinger, bitte.

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Dr. Jan Bollinger AfD

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Rede von der Lifestyle-Teilzeit ist eine Frechheit, und sie ist sachlich falsch. Das gilt auch für den zugrundeliegenden Antrag der Mittelstands- und Wirtschaftsunion. Es beginnt damit, dass die bloßen Arbeitszeiten nicht die alleinige Größe sind, um Arbeitsleistung und Produktivität zu bemessen. Darum geht es letztlich. Davon abgesehen wird in Deutschland derzeit so viel gearbeitet wie niemals zuvor. Es war schlichtweg unseriös zu unterstellen, dass sich das Gros der Arbeitnehmer aus Lifestyle-Gründen, was auch immer das sein mag, für ein Teilzeitarbeitszeitmodell entscheidet. Das muss man sich schließlich auch leisten können, und das dürfte bei vielen Menschen im Land nicht der Fall sein. Ganz im Gegenteil gibt es nicht wenige Menschen, die nach familiär bedingten Teilzeitphasen gern wieder Vollzeit arbeiten würden und dazu keine Gelegenheit erhalten. Insofern geht das wirklich an der Lebensrealität vieler Menschen in Deutschland vorbei. Wenn man sich schon wünscht, dass in Deutschland mehr gearbeitet wird, dann sollte man nicht mit pauschalen Vorwürfen um die Ecke kommen, sondern positive Anreize schaffen; denn wenn zum Beispiel zusätzliche Arbeitsleistungen kaum Früchte tragen, weil das Mehr an Brutto durch irrwitzige Abzüge dahinschmilzt, dann motiviert das kaum. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland und RheinlandPfalz sind nämlich keineswegs arbeitsscheu oder faul, sondern sie können rechnen. Dann müssen sich die Verantwortlichen in Bund und Land aber auch zu Reformen durchringen, damit sich zusätzliche Arbeit wieder lohnt. Dazu sind sie offenkundig nicht willens oder in der Lage, sodass solche Schnapsideen herauskommen. Meine Damen und Herren, wir müssen Bürger und Wirtschaft von Bürokratie, Steuern und Abgaben entlasten, für günstige Energiepreise und niedrige Lebenshaltungskosten sorgen und eine leistungsfähige Infrastruktur und ein leistungsorientiertes Bildungswesen vorhalten. Dazu hatten die in Bund und Land regierenden Parteien Jahrzehnte Gelegenheit. Sie sind gescheitert. Bei der Landtagswahl am 22. März können die Bürger jetzt eine alternative Politik wählen – für das eigene Land und für die eigenen Bürger. Danke sehr. (Beifall der AfD)

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Hendrik Hering

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Abgeordneter Köbler.

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Daniel Köbler GRÜNE

Herr Dr. Martin, liebe CDU, ich glaube, das kennen wir alle, dass von der eigenen Partei irgendein Vorschlag oder irgendein Antrag kommt, bei dem wir denken, ach, oh Gott, oh Gott, aber dann ist das so, und man bekommt es um die Ohren gehauen; dann bekommt man es auch im Wahlkampf um die Ohren gehauen. Herr Dr. Martin, Sie haben es nicht verstanden. Das Problem bei der Union ist, dass es nur die Spitze einer Haltung gegen die erwerbsfähige Bevölkerung ist, die wir in Deutschland haben. Deswegen habe ich das Beispiel mit der Diskussion um die Krankschreibung unbedingt noch einmal nennen müssen. Es ist nicht nur in der Bundes-Union so. Sie werden doch nachher beim Bildungsfreistellungsgesetz unterstellen, dass die Menschen Bildungsurlaub nehmen, um ihrem Hobby nachzugehen. Ich kann es doch schon wieder vorzeichnen. Das ist das Problem. So betreiben Sie keine Fachkräftegewinnung. So vergraulen und verunsichern Sie die Menschen. Das zeigt auch, dass Sie den Menschen in diesem Land nicht vertrauen. Ich finde, dann muss man das auch sagen und auch gerade vor Wahlen so sagen, dass das das Bild der Union von den arbeitenden Menschen in diesem Land ist. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP) Wenn ich mich an Herrn Merz zu viel abgearbeitet habe, dann tut mir das leid. Ich weiß noch, wie er damals, bevor er Kanzler war – es war eine bessere Zeit –, immer nach 16-Stunden-Schichten bei BlackRock herauskam, das Hemd durchgeschwitzt, ölverschmiert, (Vereinzelt Heiterkeit bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) so wie er immer angepackt und gearbeitet hat. Sehen Sie es mir also nach. Das zeigt aber, wie weit Sie von der Arbeits- und Lebensrealität der Menschen in diesem Land entfernt sind. Herzlichen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP)

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Hendrik Hering

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist der erste Teil der Aktuellen Debatte beendet. Wir kommen zu Punkt 1 b) der Tagesordnung: Zweiter Teil der AKTUELLEN DEBATTE Bildung, Migration, Inneres – Rheinland-Pfalz braucht Vertrauen, Kontrolle und Sicherheit auf Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/14001 – Für die antragstellende Fraktion spricht deren Vorsitzender Schnieder.

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Gordon Schnieder CDU

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit 35 Jahren trägt die SPD in diesem Land Verantwortung. (Vereinzelt Beifall bei der SPD) Seit 35 Jahren tragen SPD-Ministerinnen und -Minister Verantwortung im Bildungs- und Innenministerium. Wer so lange regiert, muss sich an Ergebnissen messen lassen. Was an vielen Realschulen im Land passiert, ist kein schwieriger Schulalltag mehr, das ist ein sicherheitspolitischer Offenbarungseid dieser Landesregierung, meine Damen und Herren. (Beifall der CDU) Vorgestern, gestern und auch heute gab es wieder erschütternde Nachrichten aus Ludwigshafen: Reizgasangriffe in der Schule, Behandlungen im Krankenhaus. Meine Damen und Herren, wenn Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst wiederholt an Schulen ausrücken, weil dort nicht mehr nur Tafel und Bücher, sondern Reizgas und Gewalt Teil des Alltags sind, wenn Lehrer öffentlich, aber anonymisiert von Angst, von Überforderung, von Klassen, die sie kaum noch betreten wollen, und von einer Schulaufsicht berichten, die Kritik unterdrückt, statt hilft, dann sehen wir das Ergebnis von 35 Jahren SPD-Regierung in diesem Land, von 35 Jahren Verharmlosen, von 35 Jahren falscher Priorität, meine Damen und Herren. (Beifall der CDU) Polizei an Schulen mag im Einzelfall richtig sein, aber wo sind wir eigentlich hingekommen, dass überhaupt über Polizei an Schulen gesprochen werden muss? Das darf nur die letzte Antwort und niemals Ersatz für klare Regeln und funktionierende Strukturen sein. (Beifall der CDU) Meine Damen und Herren, darunter leiden nicht nur die Schwächsten, darunter leiden auch die Leistungsstarken, die, die vorankommen wollen. Aber eines sage ich dabei ganz deutlich: Dass an vielen Schulen trotzdem hervorragende Arbeit geleistet wird, ist nicht das Verdienst der Landesregierung, es ist der Verdienst unserer großartigen Lehrerinnen und Lehrer. Danke an die Lehrerinnen und Lehrer für ihren Einsatz, ihre Geduld und ihre Leidenschaft, die den Laden Tag für Tag zusammenhalten. (Beifall der CDU sowie der Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD) Gerade deshalb dürfen wir sie dort nicht alleinlassen, wo Probleme eskalieren. Herr Ministerpräsident, in Ihrer ersten Regierungserklärung haben Sie das Thema Bildung als Herzensthema ausgerufen. Gut anderthalb Jahre später erleben wir hektische Reparaturversuche mitten im Wahlkampf. Hilferufe von Lehrkräften, Eltern und Schülern wurden über Jahre ignoriert. Trotz öffentlichen Drucks ist nichts, aber auch gar nichts besser geworden. Eine Schule darf doch kein Ort der Angst sein. Wenn Eltern morgens nicht wissen, ob ihre Kinder sicher nach Hause kommen, hat der Staat versagt. Hier geht es nicht um pädagogische Detailfragen, sondern um elementare Sicherheit und staatliche Autorität. (Beifall der CDU) Meine Damen und Herren, neben Bildung geht es auch um Sicherheit und Ordnung im Land. 923 Menschen, zum Teil mit abgelehnten Verfahren, sind aus Aufnahmeeinrichtungen verschwunden. (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) Ihr Aufenthaltsort ist unbekannt. Die Menschen draußen fragen sich zu Recht: Wer behält hier eigentlich den Überblick? Wer sorgt für Ordnung und Kontrolle? Für dieses System des Kontrollverlusts trägt die Ampelregierung und tragen insbesondere SPD und Grüne die Verantwortung. (Beifall der CDU) Wir erleben einen massiven Vertrauensverlust im Land. Vertrauen in staatliches Handeln schwindet. Hinzu kommt dann auch noch, dass Sie Staatssekretäre jahrelang beurlauben (Heiterkeit des Abg. Joachim Paul, AfD) und weiter gleichzeitig – darum geht es im Kern – Pensionsansprüche sammeln lassen. Die Menschen in Rheinland-Pfalz erhalten den Eindruck, hier wird ihr Land zum Selbstbedienungsladen. Ob Untreue oder nicht, das entscheiden andere. Ich möchte einen Staat, dem die Bürgerinnen und Bürger von Rheinland-Pfalz ihr Vertrauen schenken können. Dafür müsste Ihre Landesregierung mit gutem Beispiel vorangehen. Das Gegenteil aber tun Sie. (Beifall der CDU) Was wir bei all diesen Themen in Rheinland-Pfalz erleben, ist kein Zufall. Es ist Systemversagen. Deshalb setze ich mich für einen echten Politikwechsel im Land ein. Unsere Vorschläge liegen auf dem Tisch: starke Schulen statt Hilferufe, mehr Sprachförderung, kleinere Klassen an Brennpunktschulen, eine Taskforce, die im Notfall direkt eingreifen kann, und eine Schulaufsicht, die unterstützt, statt nur zu beschwichtigen, (Beifall der CDU) Ordnung in der Migration (Glocke des Präsidenten) und eine Landesregierung, die endlich wieder Verantwortung übernimmt; denn Rheinland-Pfalz kann mehr, und Rheinland-Pfalz verdient mehr. Und sie verdienen wieder hier eine Landesregierung, der man etwas zutraut und der man vertrauen kann. Vielen Dank. (Beifall der CDU)

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Hendrik Hering

Für die SPD-Fraktion spricht deren Vorsitzende Bätzing-Lichtenthäler.

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Sabine Bätzing-Lichtenthäler SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Schnieder, das war wieder alles so vorhersehbar. Inbrünstig und emotional haben Sie den Untergang von Rheinland-Pfalz beschworen. Sie haben einfach mal alle Themen zusammengeklatscht, von denen Sie denken, dass sie am Wahlkampfstand zünden, aber das funktioniert nicht. Das hat jeder in diesem Saal gemerkt, meine Damen und Herren; (Beifall der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) denn diese Geschichten von Bildung über Sicherheit bis zur Migration fügen sich nicht zu einer Untergangsstory zusammen. (Abg. Marcus Klein, CDU: Doch! Doch! Die Ampel!) Es ergibt sich kein schlüssiges Bild; (Zuruf der Abg. Jennifer Groß, CDU) denn die Menschen in Rheinland-Pfalz leben gern in ihrem Bundesland und werden von einer Koalition regiert, die die Themen anpackt (Vereinzelt Heiterkeit bei der CDU – Zurufe von der CDU: Ach! Ja, ja!) und sehr sachlich abarbeitet, was ansteht, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP – Zurufe von der CDU) – Ja, ich weiß. Lassen Sie mich deswegen auch noch einmal sachlich auf diese Themen schauen. Erst zum Themenkomplex von Gewaltvorfällen an Schulen: Ja, es ist richtig, dass an einzelnen rheinland-pfälzischen Schulen ein Problem mit Gewalt besteht, so wie in anderen Bundesländern auch. Eine Schule, die uns sehr umtreibt, ist die Karolina-Burger-Realschule plus. (Zuruf des Abg. Marcus Klein, CDU) Dort gibt es regelmäßig Vorfälle, die völlig inakzeptabel sind und Maßnahmen erforderlich machen. Entscheidend ist aber, dass die Landesregierung gegensteuert. Auf die Karolina-Burger-Realschule plus bezogen heißt das, es wurden unter anderem personelle Konsequenzen in der Schulaufsicht gezogen, und die Schule wurde personell gestärkt. Grundsätzlich, für ganz Rheinland-Pfalz, wurde ein Maßnahmenpaket für ein gutes Schulklima und gegen Gewalt an Schulen geschnürt. Es beinhaltet mehr Präventionsprojekte, direkte Hilfe für Lehrkräfte und weniger Bürokratie. Ja, es beinhaltet auch Polizeibesuche an Schulen, wenn dies nötig ist; denn wer gewalttätig ist, muss sofort die Konsequenzen spüren. Da ist dann nicht der nette Theaterworkshop zum Herunterkommen geeignet. Liebe Kolleginnen und Kollegen, bei den hier angesprochenen Problemen, die wir angehen, dürfen wir aber eines auch nicht vergessen: In den allermeisten Schulen in Rheinland-Pfalz herrscht ein wertschätzendes Schulklima. Dort können Kinder und Jugendliche gut lernen und sich entwickeln, (Abg. Marcus Klein, CDU: Wo? Wo ist das? Wo?) weil dort jedes Kind im Mittelpunkt steht und weil wir Jahr für Jahr die Zahl der Lehrerinnen und Lehrer erhöhen und viele weitere Maßnahmen vorantreiben, beispielsweise den stetigen Ausbau der Schulsozialarbeit, meine Damen und Herren. (Beifall der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Man kann es zusammenfassen: Diese Koalition setzt auf punktgenaue Maßnahmen statt auf Alarmismus. (Abg. Jennifer Groß, CDU: Setzt auf Versagen!) Diese Landesregierung handelt, während die CDU ein Meldeportal betreibt, das von Eltern, Schülern und Lehrergewerkschaften kritisiert wird. So sieht es aus, meine Damen und Herren. (Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Jetzt folgt ein abrupter Bruch, wie es auch der Titel dieser Aktuellen Debatte verlangt. Nun jetzt also Themenwechsel, neuer Marktplatz, zu Migration und Flüchtlingen in Erstaufnahmeeinrichtungen: Ja, es stimmt, dass mehrere Hundert Asylbewerber aus rheinland-pfälzischen AfA abgängig sind. (Abg. Dirk Herber, CDU: 923!) Das ist von Relevanz. Damit muss sich Verwaltung und Politik beschäftigen, und sie müssen sich damit auseinandersetzen. Was Sie aber verschwiegen haben, Herr Schnieder: Die Erstaufnahmeeinrichtungen in ganz Deutschland sind keine Gefängnisse. Das Verlassen der Einrichtung kann und soll auch nicht untersagt werden, in keinem Bundesland. Daher kommt es überall, in ganz Deutschland, zu Abgängen, meine Damen und Herren. (Zurufe des Abg. Michael Hüttner, SPD, und von der CDU) In dem von Ihnen so sehr geliebten Hessen, wo Sie gestern Abend Ihren Neujahrsempfang hatten, ist die Zahl auch sehr hoch, deutlich höher als in Rheinland-Pfalz. Dort gelten Medien zufolge 1.763 Asylbewerber als abgängig. (Zuruf von der SPD: Oh! Doppelt so viel!) Oder haben Sie einmal geschaut, wie es in Bayern aussieht? Die erfassen erst gar keine Zahlen dazu. (Abg. Michael Hüttner, SPD: Ja, weil sie Angst vor den Zahlen haben!) Das ist doch die Wahrheit, meine Damen und Herren. (Beifall der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das sind die Fakten, lieber Herr Schnieder, die Sie nicht aufgegriffen haben, weil sie nicht zu Ihrer heute zusammenkopierten Geschichte passen. Ich weiß, ja, es ist Wahlkampf, und ja, im Wahlkampf darf man auch mal zuspitzen. Aber eines ist doch unlauter: Dinge zusammenzukonstruieren, nur um sie in 5 Minuten in die Aktuelle Debatte im Plenum zu pressen. Das ist ein billiger Versuch politischer Kommunikation. Das ist Politik, die Vertrauen beschädigt. Ich denke, dass wir gerade in diesen Zeiten mit sachlicher Kritik und konstruktiven Vorschlägen das Vertrauen in den Staat steigern sollten, (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) so, wie es die SPD-geführte Landesregierung tut, meine Damen und Herren. Vielen Dank. (Beifall der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

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Hendrik Hering

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht deren Vorsitzende Schellhammer.

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Pia Schellhammer GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleg:innen! Ja, es ist Wahlkampf. Herr Schnieder, das werde ich Ihnen jetzt nicht vorwerfen. Sie haben hier wirklich einen ganzen Gemischtwarenladen präsentiert. Ich finde, eines hat Ihre Rede sehr, sehr klar gezeigt: dass der Oppositionsmodus Ihnen einfach gut steht. Behalten Sie diesen Modus bei, auch nach der Wahl. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) Aber ich will auch mit mahnenden Worten starten. Ja, wir müssen die Situation an den betroffenen Schulen sehr ernst nehmen. Es kann aber in dieser ganzen Diskussion und Auseinandersetzung nicht sein, dass diese Schulen durch die öffentliche Diskussion stigmatisiert werden, dass Kinder, die beispielsweise ohne Sprachkenntnisse in die Schule kommen, stigmatisiert werden oder die Realschulen plus, an denen so wertvolle Arbeit geleistet wird, stigmatisiert werden. Das kann auch der Wahlkampfmodus nicht rechtfertigen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD) Wir müssen den Sicherheitsbegriff, den Sie in Ihrer Aktuellen Debatte in den Titel eingefügt haben, weiterdenken; denn dies ist nicht nur eine Frage, wenn Straftaten begangen werden, sondern auch eine Frage der Prävention. Wir müssen schauen: Wie können wir ein Klima in Schulgemeinschaften ohne Angst, ohne Ausgrenzung erzeugen? Wie können wir Perspektiven schaffen? Wer nämlich vor Ort in den Schulen ohne Angst vor Mobbing, Diskriminierung oder Gewalt lernen kann, und das in den Schulen erlebt, hat auch Vertrauen in diese Gemeinschaft, in Vielfalt und Fairness. Das ist für unsere Demokratie wichtig, und genau das muss im Schulalltag gelebt werden. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP) Aber wir müssen natürlich die größere Frage dahinter stellen: Was passiert an unseren Schulen? Schulen sind Orte des Lernens und des sozialen Zusammenlebens, und natürlich spiegelt sich das, was in der Gesellschaft passiert, auch an unseren Schulen wider. Wir nehmen mehr Verrohung wahr, das ist spürbar auch im Schulalltag. Wir nehmen mehr Armut wahr, mehr sozialen Druck auf Kinder und Familien, und deshalb müssen wir auch diese sozialen Herausforderungen ansprechen und größere Antworten finden als nur zu sagen, es liegt einzig und allein daran, wer seit 35 Jahren in diesem Bundesland regiert. Das ist eher unterkomplex, aber es ist eben Wahlkampf. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP) Ich möchte noch einmal eine Sache ansprechen, die Ihre Aktuelle Debatte auch suggeriert. Sie nennen im Titel das Wort „Migration“. Vielmehr müssten wir im Bildungskontext doch über Integration sprechen, über Zugang zu Sprache. – Keine Vorschläge dazu eben in der Debatte. Oder wir müssten auch über Zugänge zum Arbeitsmarkt sprechen für die jeweiligen Eltern. Wenn Sie das tatsächlich in diesen Schulkontext als Thema stellen, dann konfrontiere ich Sie gern mit den Zahlen. 2023 wurden bei den Straftaten im Schulkontext insgesamt 1.491 Schüler:innen benannt. Davon waren 1.069 deutsche, und dann eben 113 syrische, 38 bulgarische, 38 ukrainische Schüler. Wenn Sie jetzt also sagen, Sie bringen diese ganze Schuldebatte in den Kontext mit Migration, dann gehen Sie tatsächlich einem Narrativ auf den Leim, das leider von hier rechts außen bedient wird, aber, wie ich finde, einer staatstragenden Partei wie der CDU nicht gut zu Gesichte steht. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP – Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) Vielmehr sind Ursachen für die Probleme, die wir an den Schulen haben, Armut, mentale Belastung, insgesamt die gesellschaftliche Spannung, der Zugang zu Bildung. Insgesamt müssen wir doch diese Dinge wahrnehmen und dürfen es nicht verkürzen auf eine Migrationsfrage. Ich hätte nicht gedacht, dass Sie sich auf das dünne Eis begeben, das Thema mit den AfA zu erwähnen. Herr Schnieder, ich sage Ihnen ganz ehrlich, das ist ein sehr, sehr dünnes Eis. (Zuruf der Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD: Ja! Ja!) Kollegin Bätzing-Lichtenthäler hat es eben auch erwähnt. Sie kritisieren hier eine Praxis, die auch in CDU-geführten Bundesländern angewendet wird. Herr Schnieder, das ist ein Bumerang. Das ist ein Bumerang, der nur auf das Konto von rechts außen einzahlt, und dass Sie diesen Bumerang geworfen haben, zeigt wirklich, Sie sind im Oppositionsmodus. Aber wenn Sie im Oppositionsmodus sind, dann lassen Sie bitte die AfD-Narrative sein. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP – Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) Wir müssen die Herausforderungen an unseren Schulen ernst nehmen. Wir müssen darüber sprechen, wie wir strukturelle Lösungen finden können. Wir sollten nicht über die Defizite einzelner Kinder sprechen, sondern wir sollten darüber sprechen, wie wir insgesamt mit den Herausforderungen unserer Gesellschaft, mit Armutsfragen, Zugang zur Bildung, mit all diesen Fragen umgehen. Wir sollten nicht alles in einem Gemischtwarenladen im Wahlkampf verrühren, sondern tatsächlich zielgenau im Sinne unserer Kinder die Bildungspolitik in Rheinland-Pfalz nach vorne bringen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

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Hendrik Hering

Wir dürfen weitere Gäste im Landtag begrüßen, und zwar zunächst Schülerinnen und Schüler der 10. Klasse der Augustiner-Realschule plus aus Hillesheim. Herzlich willkommen bei uns! (Beifall im Hause) Weiterhin begrüße ich Mitglieder der SPD aus der Verbandsgemeinde Wörrstadt. Herzlich willkommen bei uns! (Beifall im Hause) Jetzt spricht Abgeordneter Paul für die AfD.

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Joachim Paul AfD

Sehr verehrtes Präsidium, liebe Kollegen! Die Lage an unseren Schulen ist ernst, sehr ernst. Dramatische Leistungseinbrüche und Gewaltexzesse bedrohen unsere Zukunft als Bildungsgesellschaft und Wirtschaftsstandort. Bildung ist aber unsere einzige Ressource. Wenn wir nicht mehr über diese wichtige Ressource verfügen, werden wir abhängig. Ein Brandbrief folgt dem nächsten. An diesen Schulen findet überhaupt kein Unterricht mehr statt, der den Namen verdient. Unsere Lehrer sind viel zu häufig mit Streitschlichtung statt mit der Vermittlung von Wissen und Bildung beschäftigt. Sie haben sie zu Vielfaltsdompteuren gemacht. Es darf jetzt keine Leisetreterei mehr geben. Jetzt muss gehandelt werden. Die AfD-Fraktion hat deshalb am Montag die Einführung einer Schuluniform als Pilotprojekt gefordert – (Zuruf des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN) mehr Hogwarts, weniger Joggingbuxe. (Zuruf des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN) Das ist eine von drei Sofortmaßnahmen, die sich hervorragend mit jenen ergänzen, die wir morgen in unserem Bildungsantrag vorstellen. Was hat es mit der Schuluniform auf sich? Wir wollen mehr Konzentration auf die Schule, auf Bildungsziele, auf gemeinschaftliches Erleben und Anstrengen. Das Land soll Schulen die Einführung einer Schuluniform nach britischem Vorbild für Schüler und Lehrer als mögliches Mittel der positiven Veränderung des Schulklimas eröffnen und unterstützen und entsprechend budgetieren. Es handelt sich eben nicht um einen Uniformzwang, wie die Grünen natürlich vermuten, sondern um eine Hilfestellung, eine Hilfestellung der Freiwilligkeit. Das ist als Angebot zu verstehen. Die Schulen sollen, gern in großer Übereinkunft zwischen Schulleitung, Lehrern, Schülern und Eltern, selbst entscheiden dürfen, ob sie einen solchen Testlauf durchführen möchten oder nicht. Wir halten es für sehr wahrscheinlich, dass sich die Zustände dadurch verbessern. Durch das Tragen einer Schuluniform wird das Zusammengehörigkeitsgefühl sowie die Konzentration auf das Lernen und die Schulgemeinschaft gefördert. Mobbing wird reduziert. Schüler messen sich nicht mehr an Markenklamotten, sondern betrachten Schulkameraden als Gefährten in einer Schulgemeinschaft, die beides ermöglicht: gemeinsames gewaltfreies Lernen wie das individuelle Streben nach Leistung und Anstrengung, nach Zielen. Das ist die Grundlage dafür, dass die Wünsche unserer Schüler später auch in Erfüllung gehen können – eine sichere Karriere, Erfüllung, Bildung, Erweiterung des Horizonts. Dass die CDU Bildung und Migration im Titel miteinander verknüpft, ist richtig, ja überfällig. Die Probleme an unseren Schulen hängen nicht nur, aber in erheblichem Maß mit der unkontrollierten Massenzuwanderung zusammen. Deshalb unsere Dauerforderung: Nur wer über ausreichende Deutschkenntnisse verfügt, darf den Regelunterricht besuchen. Über unsere Schulen hat sich ein Tsunami aus verfehlter und aus der Zeit gefallener linker Bildungspolitik und verfehlter Einwanderungspolitik zusammengebraut. Und das ist ja auch klar und folgerichtig – im negativen Sinn –, wenn man viele Tausende von Kindern und Jugendlichen beschulen muss, die aus Kulturen kommen, die unserer doch eher fernstehen. Das sage ich ohne Wertung. Wir alle wollen helfen, auch wir wollen helfen. Aber es geht hier um die Aufnahmekraft und das Machbare. Das kann man so nicht schaffen. Das schafft kein Land der Erde bei gleichbleibender Migrationspolitik. Deshalb: ohne Migrationswende keine Bildungswende. Dass sämtliche Altparteien bei unseren Bürgern hinsichtlich der Migrationspolitik enorm an Vertrauen verloren haben, Herr Schnieder, ist offenkundig. Sie sind in Bedrängnis. Die CDU muss darum ringen, eine bundespolitische Größe zu bleiben. Bildungsminister Teuber trieb es auf die Spitze, als er im Dezember-Plenum erklärte, es wären „kaum“ Asylbewerber an unseren Realschulen plus, es wären Kinder von Menschen mit Migrationshintergrund, die unser Land aufgebaut hätten. Daraufhin habe ich eine Kleine Anfrage gestellt. Wir haben von 2015 bis 2 024 70.000 Kinder und Jugendliche aus dem Ausland neu an unseren Schulen gehabt. – Also „kaum welche“, davon kann wohl keine Rede sein. Bei den Schülern ohne deutsche Staatsangehörigkeit gab es von 2014 auf 2024 an den Realschulen plus eine Steigerung von 8.000 auf 20.000. – So viel zu „kaum welche“. So viel zur Aufrichtigkeit eines Herrn Bildungsminister. Herr Teuber, das ist schlichtweg unseriös, was Sie in dieser Frage abliefern. Der Schulunterricht sollte, wenn er gegen Fake News vorgeht, sich künftig auch mit dem Bildungsminister beschäftigen. Migration ist eine Herausforderung für unser Schulsystem. Es ist eine Belastung geworden. Sie wollen daran nichts ändern, und das ist schlecht für unsere Schüler. Mehr in der zweiten Runde. (Beifall der AfD)

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Hendrik Hering

Für die FDP-Fraktion spricht deren Vorsitzender Wink.

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Steven Wink FDP

Verehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! „RheinlandPfalz braucht Vertrauen, Kontrolle und Sicherheit“, das ist der Titel dieser Debatte. Wenn wir Sicherheit, Bildung und Migration, alles miteinander koppeln, dann sollten wir konkret werden. Natürlich – ich glaube, darin sind wir uns einig – sind Schulen kein gesellschaftlicher Reparaturbetrieb. Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler sollen angstfrei arbeiten, lehren und lernen. Völlig klar, darüber sind wir uns einig. Ja, man hat in den vergangenen Plenarsitzungen schon darüber gesprochen, in Ludwigshafen gibt es einen Brennpunkt, der so nicht sein darf. Gewalt, Sprachdefizite, Bildungsrückstände sind ein inakzeptabler Zustand, was das betrifft. Jetzt müssen wir aber doch kurzfristig, mittelfristig denken in diesen Bereichen. Also, kurzfristig kann der Einsatz von Polizei, wie es angedacht ist, schon etwas nützen. Die Präsenz ist da, kann Sicherheit bedeuten und auch Hemmschwellen erhöhen für die, die gern etwas machen würden. Mittelfristig reden wir doch jetzt bereits schon über Rahmenbedingungen wie organisierte Tagesabläufe, wenn ich Ganztagsangebote nehme. Multiprofessionelle Teams wurden vorhin angesprochen, starke Schulsozialarbeit oder Schulpsychologen, also die mehrgliedrigen Unterstützungsnetzwerke im Aufbau mit der Polizei, kleinere Klassen an Brennpunktschulen. Das alles sind Maßnahmen, die wir umsetzen können, vielleicht auch müssen; denn es zeigt, dass dies Gewalt einfach senken kann. Wichtig wird aber auch sein, Konsequenz zu schaffen. Konsequenz schafft Sicherheit. Wir dürfen Erziehungsmaßnahmen, die Lehrerinnen und Lehrer ergreifen in einem legalen Bereich, selbstverständlich nicht zurücknehmen und müssen ihnen dahin gehend den Rücken stärken. Das hat der Minister in der letzten Sitzung auch getan. Wenn eine Lehrerin oder ein Lehrer eine Erziehungsmaßnahme ergreift, muss sie gestärkt werden, und sie darf nicht zurückgenommen werden. Hier ist es auch wichtig, dass wir regionalisierte Entscheidungen der Schulaufsicht haben oder mehr Entscheidungsgewalt an der Schule selbst, um individuell Entscheidungen treffen zu können. Lassen Sie mich das sagen, auch die Einbindung von Eltern und Jugendhilfe ist in diesem Bereich unverzichtbar, gerade auch der Bereich der Eltern; denn wir kennen auch aus anderen Bereichen, dass heute sehr gern verklagt, beklagt, eingeklagt wird. Auch das ist ein relevantes Thema. Wenn wir jetzt über Sicherheitsaspekte sprechen, dann werden auch hier wieder Bedrohungsszenarien dargestellt: Rheinland-Pfalz absolut unsicher, total schlimm hier bei uns. Aber schauen wir uns die Fakten an. Polizeiliche Kriminalstatistik: Die Straftaten sind so gering wie seit Jahrzehnten nicht mehr. Unser Bundesland ist eines der sichersten Bundesländer in der ganzen Bundesrepublik Deutschland, und das ist ein Fakt. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Rund zwei Drittel aller Straftaten hier bei uns werden aufgeklärt. Die Sicherheit ist auch nicht nur die Polizei, das gehört auch zur Gesamtdebatte. Sicherheit ist Katastrophenschutz. Sicherheit ist Verfassungsschutz. Sicherheit ist parlamentarische Kontrolle. All dies wurde in den letzten Jahren aufgebaut, weiterentwickelt und weiter gestärkt. Bildung, Polizei, Prävention, Zukunftschancen für junge Menschen, all dies ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Bei der Migration setzen Sie auch auf Empörung. Jetzt frage ich Sie: Welche Kontrollinstrumente meinen Sie? Ich darf diese Frage wiederholen. Meinen Sie die aus Bayern, die aus Sachsen, die aus Berlin, wo der Bürokratieabbau scheinbar dazu geführt hat, dass man gar keine Fälle mehr aufschreibt und dann null Fälle in den Büchern stehen hat? Das ist doch kein Kontrollorganismus. Hessen: fast zweimal so hohe Zahlen, wie das bei uns der Fall ist. Welche Kontrolle wollen Sie? Rheinland-Pfalz hat die schnellsten Asylverfahren in der ganzen Republik – ein Fakt, den Sie jedes Mal vergessen. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Rheinland-Pfalz legt die Sieben-Tage-Regel schärfer aus, hier gilt eine DreiTage-Regel. Nach drei Tagen Abgängigkeit gibt es die Streichung der Geldund Sachleistungen, Punkt. Härter ausgelegt als in jedem anderen Bundesland. Rheinland-Pfalz ist im Bereich der freiwilligen Ausreise, auch bei Abschiebungen bundesweit mit vorne dabei. Und wenn Asylbewerber ihr Asylverfahren selbstständig einstellen, dann greift der Rechtsstaat. Ja, dann gibt es auch die anderen Konsequenzen, die dahinterhängen. Auch das wird vollzogen. Aber Sie können doch nicht hingehen und sich über Rheinland-Pfalz empören und sagen, es sei das schlechteste Bundesland, und die Fakten völlig streichen. Die Fakten sind andere. Wenn Sie über verfehlte Migrationspolitik sprechen: Die begann die 2 015 mit falschen Anreizen bei der Integration, mit falschen Anreizen auf dem Arbeitsmarkt. Sie stellen den Kanzler. Sie stellen den Bundesinnenminister. Sie könnten jetzt sofort nach Berlin. Sie haben ja einen so tollen, guten Draht nach Berlin. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie könnten sofort alles aufgreifen, dort ändern und entsprechende Maßnahmen ergreifen. Aber gesamtgesellschaftlich ist es einfach so, dass das zusammengehört, und die Fakten in Rheinland-Pfalz zählen auch dazu. Danke. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Hendrik Hering

Jetzt spricht für die Gruppe FREIE WÄHLER deren Vorsitzender Schwab. Abg. Helge Schwab, Gruppe FREIE WÄHLER: Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Zum großen Finale ein noch größerer Rundumschlag. Bildung, Migration und Inneres in einer Debatte abarbeiten zu wollen, ist schon sehr ambitioniert. Lieber Herr Schnieder, natürlich ist es verständlich, dass Sie es vor dem Hintergrund des Wahlgangs am 22. März noch einmal richtig wissen wollen. Auch aus unserer Sicht hat die Ampel nicht ganz so gut regiert, wie sie es gern selbst darstellt. Da sind auch drastische Formulierungen sehr angebracht. Herr Kollege Schnieder, ergänzend zu Ihren Ausführungen merken wir an, dass auch das Miteinander in diesem Landesparlament hätte besser sein können. (Abg. Andreas Rahm, SPD: Was?) Trotz unterschiedlicher Standpunkte sollte das gemeinsame Ringen um Lösungen – dabei kann man durchaus auch einmal anderer Meinung sein und aneinandergeraten – das Ziel haben, möglichst das Beste für unsere Rheinland-Pfälzer herauszuholen. Die Wahrheit war und ist aber eine andere. (Zuruf des Abg. Damian Lohr, AfD) Sehen wir einmal von den symbolträchtigen Themen ab, hatte ich sehr oft den Eindruck, dass die Landesregierung und die Ampelfraktionen an den Arbeitsergebnissen der Opposition nur sehr wenig Interesse hatten. Das ist noch sehr diplomatisch ausgedrückt. Eigentlich müsste es heißen: Je kleiner die Fraktion, die Gruppe oder die Bündnisse der Fraktionslosen, desto größer die Arroganz der Macht. Aus unserer Sicht hat sich aber auch die CDU-Fraktion nicht mit Ruhm bekleckert, was schon der Blick auf die Tagesordnung dieser Plenarwoche zeigt. Mit Alleingängen erreicht man in der Regel sehr wenig, Herr Schnieder. Wir FREIE WÄHLER hätten uns eine bessere Zusammenarbeit gewünscht, haben dies auch immer wieder signalisiert, aber genau dieses Miteinander wollen Sie leider nicht. Das haben Sie selbst über die Medien kommuniziert. Dabei haben wir vieles gemeinsam, was gerade die Bildungspolitik zeigt. Anders als andere bekennen wir uns zum Leistungsgedanken. Wir sind dagegen, dass Schülerinnen und Schüler vieles können müssen, aber eben nur halb. Das Ergebnis linker Sozial- und Bildungspolitik liegt auf der Hand: Niveauverfall, wo immer man hinschaut. Offenbar hat man sich damit abgefunden, dass die Schul- und Ausbildungseignung auf breiter Front nachlässt. Wir brauchen dringend eine Kehrtwende. Spannend finde ich, dass die CDU die Marktführerschaft in den Punkten Kontrolle und Sicherheit beansprucht. Warum eigentlich? War es nicht die CDU, die maßgeblich zur Verschärfung der Probleme, die wir heute haben, beigetragen hat? Seit 2005, unterbrochen durch dreieinhalb Jahre Ampel, stellen Sie die Bundeskanzler. Mehr dazu im zweiten Teil. Vielen Dank. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER)

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Hendrik Hering

Jetzt spricht fraktionsloser Abgeordneter Hartenfels.

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Andreas Hartenfels fraktionslos

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Schnieder, es ist schon angesprochen worden: In einer Aktuellen Debatte sechs Begriffe unterzubringen in einer Überschrift, wobei jeder einzelne Begriff eine eigene Debatte wert wäre, zeigt schon ein bisschen, dass die Aktuelle Debatte eher der Oberflächlichkeit und dem Wahlkampf geschuldet ist und nicht unbedingt in die Tiefe der Themen einsteigt. Sie sprechen allein drei Ministerien an mit dieser Aktuellen Debatte. Ich möchte mich auf den ersten Begriff fokussieren, damit vielleicht ein bisschen Tiefgang möglich ist, nämlich den Bildungsteil. Bildung ist das originäre landespolitische Thema, und dort liegt natürlich vieles im Argen. Ich möchte jetzt aber nicht den Blick auf die Brennpunktschulen werfen, sondern eher auf den allgemeinen Schulalltag. Ich glaube, der ist nicht mehr von der Qualität, wie vielleicht wir ihn als Schülerinnen und Schüler noch kennengelernt haben. Ich möchte eine Schülerin zu Wort kommen lassen, die letzte Woche in meiner Besuchergruppe war. 12. Klasse, Schülerin eines Gymnasiums in Koblenz, die hat in dieser Besuchergruppe so ein bisschen ihren Alltag geschildert. Erster Punkt: Sie muss immer wieder erleben, dass Lehrkörper weinend vor der Klasse stehen. Ich glaube, das ist verstörend für Schülerinnen und Schüler. Zum Zweiten hat sie angesprochen, Sie muss in ihrem Gymnasium erleben, dass sich auf der letzten Rückbank Schüler, die nicht so lernwillig sind, nicht nur dahin zurückziehen, sondern sich auf die Bank legen und ihr Nickerchen halten – während des Unterrichts. Als dritten Punkt hat sie noch angesprochen, dass von der Decke ihres Schulund Klassenraums Datenstränge und Kabelkanäle herunterhängen, weil die Decke in einem doch sehr baufälligen Zustand ist. (Abg. Marco Weber, FDP: Das ist WLAN!) Jetzt kann man sich vielleicht vom Acker machen und sagen, die hat sich das alles ausgedacht. Das glaube ich nicht, dass sie sich das ausgedacht hat, (Abg. Marco Weber, FDP: Was sagen die Koblenzer denn dazu?) sondern sie hat beschrieben, wo Probleme liegen, weg von dieser ganzen Gewaltdebatte, Reizgas oder Brennpunktschulen, sondern in diesem ganz normalen Alltag, der nicht mehr so funktioniert, wie wir uns das vorstellen. Zum einen: Die bauliche Substanz an vielen Schulen ist einfach richtig schlecht. Zum anderen: Den Schülern Orientierung und Ordnung in einer doch wichtigen Lebensphase mitzugeben, wird natürlich konterkariert, wenn nicht so lernwillige Schüler sich hinten im Klassensaal einfach mal so breitmachen und das demonstrativ nach außen zeigen können. Natürlich ist das wirklich sehr verstörend. Das zeigt, dass wir inzwischen offensichtlich Klassenverbände haben, in denen es den Lehrkörpern und Lehrkräften immer schwerer fällt, den Bildungsauftrag wirklich zu vermitteln. Ich glaube, deswegen müssen wir uns auch hier im Parlament diese Realitäten immer wieder anschauen und versuchen, vor allen Dingen eines zu beheben: Wir müssen deutlich mehr investieren in den Bildungsbereich. Das ist in den letzten Jahren ganz offenkundig viel zu wenig passiert. (Zuruf des Abg. Florian Maier, SPD) Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass wir inzwischen Klassenverbände haben, die deutlich mehr Betreuung von den verschiedensten Stellen brauchen, deutlich mehr Betreuung als früher. Das können wir im Moment offenkundig nicht sicherstellen, und das ist mehr als beunruhigend. (Beifall des Abg. Martin Louis Schmidt, fraktionslos)

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Hendrik Hering

Jetzt spricht für die Landesregierung Staatsminister Ebling.

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Michael Ebling

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Nachdem die antragstellende Fraktion ungefähr ein halbes Dutzend Themen zusammengerührt hat, fällt es ein bisschen schwer, immer den Übergang zu den einzelnen Punkten zu finden, (Abg. Cornelia Willius-Senzer, FDP: Ja, genau! – Zuruf des Abg. Johannes Zehfuß, CDU) aber nichts ist so absurd, als dass es nicht noch von der AfD gekrönt werden könnte, die heute tatsächlich vorschlägt, dass man wieder die AfD-Schulzwangsjacke einführt in Rheinland-Pfalz. (Vereinzelt Heiterkeit im Hause –

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Joachim Paul AfD

Das ist eine Unverschämtheit! Totaler Schwachsinn! Großbritannien!) Mit anderen Worten: Es ist immer noch zu toppen. (Unruhe des Abg. Joachim Paul, AfD –

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Dr. Jan Bollinger AfD

Zwangsjacken für die Sicherheit! –

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Joachim Paul AfD

Das ist eine Frechheit, ist das! – Glocke des Präsidenten) Deswegen ist es vielleicht ganz gut, dass man noch einmal einen Blick auf die Fakten wirft. Die Fakten beginnen damit, dass die Landesregierung im Ausschuss für Integration sehr umfangreich Stellung genommen hat zu der aktuellen Rechtslage und auch zu der aktuellen Situation, und ich füge gern hinzu: auch zur Sicherheitslage um unsere Aufnahmeeinrichtungen. (Anhaltend Unruhe bei der AfD –

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Joachim Paul AfD

Keinerlei Respekt vor irgendwem!) Festzustellen ist: Der Umgang mit Asylbegehrenden – auch in RheinlandPfalz – geschieht selbstverständlich auf der Grundlage von Bundesrecht. Aufnahmeeinrichtungen und die dort lebenden Menschen sind keine Insassen. Für sie gilt wie für alle Menschen in Deutschland das Grundrecht auf Freizügigkeit. Genau deshalb ist es weder ein Skandal noch ein Verstoß noch etwas, was uns aufregen sollte, wenn sich Menschen bewegen. Wenn sie sich bewegen, passiert aber eines sehr konsequent, und auch das ist in der Debatte zum Glück noch einmal deutlich geworden: Sie fallen aus dem Leistungsbezug. Genau das ist das Entscheidende. Wer sich an der Stelle sozusagen nicht nach den aufenthaltsrechtlichen Regeln verhält, wird damit rechnen müssen und muss genauerweise sehr konsequent damit rechnen, dass dann eben auch die Leistung einbehalten wird. Ich glaube, genau das ist eine klare Sprache. Aus der sicherheitspolitischen Sicht will ich noch einmal sagen, wir sind meines Wissens nach immer noch das einzige Bundesland, das in jeder Aufnahmeeinrichtung sogar eine Einsatzgruppe Migration mit Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten vorhält. Das heißt, wir sorgen vor Ort für Sicherheit. Genau deshalb sind auch solche Einrichtungen kein herausstechender, irgendwie gearteter Hotspot für die Kriminalitätsentwicklung. Wir sorgen für Sicherheit. (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Das sieht in Speyer ganz anders aus!) Wir sorgen für Sicherheit im ganzen Land, und wir sorgen für sie auch in und um Aufnahmeeinrichtungen. Das ist die Aufgabe der Polizei, und das nehmen wir auch ernst. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Diese Sicherheit besteht auch an den Schulen. Es ist schon etwas bemüht, wenn man dann von der einzelnen Schule immer wieder versuchen muss – oder will, vielleicht mutmaßlich –, auf viele Schulen zu rekurrieren. Das ist schlichtweg nicht zutreffend. Es ist vollkommen richtig, dass auch die Schulen sichere Orte sind, genauso wie Rheinland-Pfalz bundesweit ein insgesamt sicheres Land ist. Natürlich haben wir Entwicklungen, und die nehmen wir auch ernst. Deswegen haben Kollege Teuber und ich vor wenigen Tagen deutlich gemacht, was es heißt, wenn wir Auffälligkeiten haben. Wir schauen nicht nur hin, sondern wir tun, wir handeln. Wir haben eine ganz klare Haltung dazu. Haltung heißt an dieser Stelle: Für Gewalt ist kein Platz, im ganzen Land nicht und auch an keiner einzelnen Schule. Das ist unsere Richtschnur, und das ziehen wir so durch. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP –

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Michael Hüttner SPD

Sehr gut!) Das bedeutet in Bezug auf die in Rede stehende Burger-Schule in Ludwigshafen – bei der es im Übrigen, ich will das aktuell ergänzen, heute in der Kette einen dritten Vorfall gab mit einem Reizstoff –, dass inzwischen, heute, zwei Tatverdächtige identifiziert worden sind und gegen sie wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt wird. Es handelt sich um Minderjährige und nach meinem Informationsstand auch um Schüler dieser Schule. Das macht deutlich, dass genau das greift, was wir eben angekündigt haben. Wir erhöhen die Präsenz an dieser Schule konsequent. Das machen wir seit dem heutigen Tag, und wir machen es jeden Tag. (Abg. Markus Wolf, CDU: Seit heute? Das ist traurig! – Weitere Zurufe von der CDU) Wir nehmen dann natürlich auch das Recht in Anspruch, dort zu intervenieren, wo es notwendig ist, auch aus der Sicherheitslage heraus oder aus der polizeilichen Betrachtung heraus. Wir identifizieren sehr präzise die mehrfach Auffälligen und ziehen es vor, dann in Fallbesprechungen und Ähnlichem mehr ein Instrumentarium zur Anwendung zu bringen, das genau zu diesen heute schon getätigten Ermittlungserfolgen führt. Das kombinieren wir mit Krisenpräventionsstärkung und natürlich auch mit einem umfassenden Unterstützungsprogramm, wenn es um Präventionsmaßnahmen geht, und ausdrücklich auch mit einer neuen Vertrauensstelle, die das Bildungsministerium eingerichtet hat, sodass wir ein vollumfängliches Netz an Unterstützung, aber natürlich auch an Intervention schaffen, um deutlich zu machen, dass wir dort, wo wir Entwicklungen sehen, die uns natürlich herausfordern und ganz bewusst herausfordern sollen, klar reagieren und an der Stelle schnelle, unbürokratische Hilfe bieten, aber – noch einmal – auch eine klare Haltung haben und null Toleranz gegenüber Gewalt üben. Das ist die Diagnose in Bezug auf die einzelne Schule. Ich will das noch einmal unterstreichen: Das Gesamtlagebild dessen, was wir an Schulen erleben, ist wahrlich kein besorgniserregendes, und es sollte auch nicht alarmistisch dargestellt werden. Die Schulgemeinschaften arbeiten überall erfolgreich. Sie arbeiten mit einer hervorragenden Unterstützung von engagierten Lehrerinnen und Lehrern. Vor allen Dingen ist erst einmal nicht an allen Schulen Polizei notwendig. Wenn sie aber gefordert ist, dann stehen wir selbstverständlich zur Stelle und werden genau das tun, was wir am Beispiel der Ludwigshafener Schule im Moment leisten und leisten müssen. Ich bin dankbar für die gute Zusammenarbeit an dieser Stelle, auch mit dem Bildungsministerium, weil wir eben deutlich machen: In Rheinland-Pfalz lernen wir sicher, und wir gehen gemeinsam vor gegen Gewalt an Schulen. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

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Hendrik Hering

Für die CDU-Fraktion spricht Abgeordneter Schnieder.

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Gordon Schnieder CDU

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das ist eine Aktuelle Debatte, weil es um drei Themenbereiche geht, die die Menschen in diesem Land im Moment ganz arg betreffen und berühren. (Beifall der CDU) Es ist eben nicht nur das Problem an einer Realschule in diesem Land. Wir könnten mit Bad Kreuznach weitermachen, mit Mülheim-Kärlich. Wir können damit weitermachen, wo die ganzen Überlastungsanzeigen herkommen. Wir haben ein strukturelles Problem in diesem Land, was die Bildung betrifft. Wir waren Spitzenreiter in Deutschland, und wir sind heute Abstiegsland Nr. 1. (Abg. Joachim Paul, AfD: Ja, warum denn?) Die Verantwortung tragen Sie, meine Damen und Herren. (Beifall der CDU –

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Joachim Paul AfD

Wegen Euch!) Es berührt die Menschen, dass 923 Migranten abgängig sind, weil wir nicht wissen, wo sie sind, weil wir nicht wissen, wie viele von denen abgelehnt worden sind. Schnelle Prozesse sind toll, aber dann muss ich auch schnell die Konsequenzen ziehen. Ich weiß nicht, wie viele Kriminelle unterwegs sind, und wir wissen nicht, wo sie sind. Ich nehme Ihnen nicht ab, dass Sie das nicht selbst erschüttert, meine Damen und Herren. (Beifall der CDU) Der dritte große Block ist diese Mentalität des Selbstbedienungsladens. Das ist der Fall der beurlaubten Staatssekretäre. Das Beste aus zwei Welten abgreifen: Einmal das hohe Managergehalt, um dann zurückzukehren und in den weichen Sessel der großen Pensionen einzusacken. Das ist doch das, was die Menschen berührt in diesem Land. (Beifall der CDU sowie der Abg. Lisa-Marie Jeckel, Gruppe FREIE WÄHLER) Da reicht es nicht zu sagen: Wir arbeiten wir dran. – Wir wollen mehr als Erklärung. Sie müssen endlich handeln. Das ist nach 35 Jahren offensichtlich nicht mehr der Fall bei Ihnen. Dann hätte ich mir eines gewünscht – denn die Verantwortung trägt die Landesregierung, und zwar an der Spitze –: dass man sich schon zur ersten Aktuellen Debatte hier hinstellt und reingeht. Hier hätten Sie zeigen können, dass Sie Verantwortung dafür übernehmen, Herr Ministerpräsident. Dass Sie das nicht tun, sagt dann alles, meine Damen und Herren. (Beifall der CDU) Die Menschen im Land erwarten, dass Rheinland-Pfalz funktioniert. Das will ich auch. Ich will Ordnung in der Migration, Schutz für unsere Kinder, Rückhalt für unsere Lehrkräfte und Maß und Anstand in der Staatskanzlei, meine Damen und Herren. (Beifall der CDU) Die Menschen werden in Kürze entscheiden, ob sie mit dieser mangelnden Bilanz, dieser fehlenden Verlässlichkeit zufrieden sind, (Glocke des Präsidenten) oder ob sie eben etwas Neues wollen, einen Neuanfang, einen Wechsel. (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) Ich bin für den Wechsel – weil’s jetzt gilt. Vielen Dank. (Beifall der CDU)

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Hendrik Hering

Für die SPD-Fraktion Abgeordnete Bätzing-Lichtenthäler.

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Sabine Bätzing-Lichtenthäler SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Schnieder, auf Ihre zum Teil polemischen Punkte gehe ich gar nicht mehr ein. (Unruhe bei der CDU –

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Michael Hüttner SPD

Sehr gut!) – Ne, lohnt sich nicht. Lohnt sich nicht. (Zuruf des Abg. Johannes Zehfuß, CDU) Ich möchte stattdessen noch auf einen inhaltlichen Punkt eingehen, der meiner Partei und mir persönlich sehr wichtig ist. Wir wollen nämlich, ganz im Sinne der Schulen, und um Probleme vor Ort anzugehen, ein neues Verständnis von Schulaufsicht. Wir wollen – das haben wir auch so in unserem Regierungsprogramm verabschiedet –, dass die Schulaufsicht regionalisiert wird. (Zurufe der Abg. Michael Frisch, fraktionslos, und Dr. Matthias Reuber, CDU) Wir wollen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ADD künftig in regionalen Netzwerken mit klar definierten Zuständigkeiten und Entwicklungszielen arbeiten. (Abg. Dr. Matthias Reuber, CDU: Seit 35 Jahren! – Zuruf des Abg. Lars Rieger, CDU) – Brauchen Sie wieder ein Wasser? (Abg. Lars Rieger, CDU: Ne, machen Sie weiter, damit wir schnell vorankommen!) – Das ist sehr nett von Ihnen, vielen Dank. Das ist der richtige Weg. Das ist der richtige Weg; denn die Schulaufsicht muss Partner der Schulen und der Schulfamilie sein, und dafür muss sie sich einfach räumlich näher heranbewegen. Sie muss nah bei de Leut sein. Ich bin der festen Überzeugung, eine stärkere schulortnahe Organisation berücksichtigt die Besonderheiten vor Ort, sodass die Schulen eine passgenaue Unterstützung erhalten. Das ist im Sinne der Lehrerinnen und Lehrer und der Schülerinnen und Schüler. (Beifall der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, ich fasse diese Debatte, diese gesamte Debatte, die wir heute erlebt haben, noch einmal zusammen. Das Bild, das Sie, Herr Schnieder, von Rheinland-Pfalz zeichnen, entspricht nicht der Realität. (Abg. Michael Hüttner, SPD: So ist es!) Auch die allerneueste SWR-Umfrage belegt das. Sie liefert zwei Botschaften: (Zuruf des Abg. Marcus Klein, CDU) Erstens, Alexander Schweitzer liegt in der Direktwahlfrage 20 Prozentpunkte vor seinem CDU-Herausforderer. Zweitens, eine klare Mehrheit in RheinlandPfalz will weiterhin eine SPD-geführte Landesregierung. Ich bin mir sicher, diese Realität wird sich am 22. März in den Wahlkabinen niederschlagen, meine Damen und Herren. (Beifall der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe von der CDU: Rot-Rot-Grün!)

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Hendrik Hering

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Kollegin Schellhammer.

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Pia Schellhammer GRÜNE

Kollege Schnieder, ich habe darauf gewartet, dass in Ihrer zweiten Runde konkrete Punkte kommen und Sie aus dem Oppositionsmodus ein bisschen rauskommen; denn ich sage Ihnen ganz klar: Es reicht nicht aus, zu kritisieren, um in die Landesregierung einzuziehen, (Zuruf des Abg. Dirk Herber, CDU) sondern man muss auch konkrete Punkte vorschlagen, die man dann besser machen möchte. Und das – ganz ehrlich – haben Sie nicht getan, (Zuruf des Abg. Marcus Klein, CDU) und das muss ich Ihnen an dieser Stelle vorwerfen. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) Dass Sie keine konkreten Punkte vorgeschlagen haben, dass Sie das nicht tun, sagt dann auch alles. Bleiben Sie also im Oppositionsmodus. Wir möchten nicht in den Oppositionsmodus. Deswegen schlage ich für die grüne Fraktion noch ein paar Punkte vor. Ich finde, natürlich müssen wir über die ADD sprechen. Ich finde gut, dass meine Kollegin das hier zur Diskussion gestellt hat. Wir brauchen aber wesentlich mehr Unterstützung, also beispielsweise Familiengrundschulzentren ausweiten, aber auch die Lehrkräfte noch stärker unterstützen. Wir haben die multiprofessionellen Teams ausgeweitet. Wir brauchen auch wesentlich mehr Schulsozialarbeit an unseren weiterführenden Schulen. Wir müssen die Kinder- und Jugendhilfe stärken, nämlich dort, wo Familien armutsgefährdet sind, sodass die Kinder- und Jugendhilfe sie noch viel, viel stärker unterstützt. Wir brauchen einen Pool an Psycholog:innen an unseren Schulen, damit Kinder, die mental belastet sind, auch eine Unterstützung haben. Wir müssen noch schauen, wie wir die Sprachmittlung in den Kitas noch weiter stärken können. Ja, wir haben hier ein Fachkräftethema, aber können wir vielleicht schauen, ob wir ehrenamtliche Sprachmittler:innen in unseren Kitas noch stärker einsetzen? Weitere viele konkrete Punkte. Konkrete Punkte, die es braucht, um zu regieren. Sie haben keine konkreten Punkte vorgelegt. Bleiben Sie im Oppositionsmodus. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD sowie des Abg. Marco Weber, FDP)

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Hendrik Hering

Für die AfD-Fraktion Abgeordneter Paul.

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Joachim Paul AfD

Sehr verehrtes Präsidium, liebe Kollegen! Herr Staatsminister Ebling, Sie haben eben das gemacht, was Sie am besten können: Fake News über die Opposition zu verbreiten. Das ist das, was Sie können. Das ist das, wofür Sie Ressourcen der Bürger verschleudern. Und je größer der Bedeutungsverlust Ihrer Partei – Gott sei Dank, das ist ein Segen für Deutschland –, desto schriller werden die Töne. Sie haben es heute wirklich auch noch gebracht, eine ganze Bildungstradition, nämlich die Schuluniform, gerade im angelsächsischen Bereich, als „Zwangsjacke“ herabzuwürdigen. Was für eine Respektlosigkeit gegenüber unseren europäischen Partnern, die diese lange Schultradition haben. (Zuruf des Abg. Florian Maier, SPD) Das ist geradezu erbärmlich, Ihr Auftritt. Kommen wir jetzt aber zu Ihrem Koalitionspartner, zu Herrn Schnieder. Kommen wir gerade jetzt zu Ihrem Koalitionspartner. Sie spekulieren ja, weiter Minister bleiben zu können. Gut, darf man spekulieren. (Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Was redet der?) Kommen wir zur CDU. Es war die CDU, die die Grenzen 2015 öffnete und Millionen Asyleinwanderer illegal und unkontrolliert in unser Land kommen ließ. Bis heute gibt es keine Migrationswende. Wir haben einen ungebremsten Zustrom, immer noch. Herr Schnieder, hören Sie auf – Sie brauchen mich nicht anzuschauen, den Wähler müssen Sie anschauen –, (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Ich höre Ihnen gar nicht zu!) die Bürger zu täuschen. Ihr Bauchladenantrag ist Wählertäuschung. Sie wollen keine Veränderung. Was Sie wollen, ist, Ihre Füße unter einem größeren Schreibtisch auszustrecken. Das ist das Einzige, was Sie wollen. Sie wollen keine Änderungen. Ihre Politik hat katastrophale Folgen für unser Gesundheits- und Bildungswesen heraufbeschworen, für Mietpreise, Sozialausgaben, für die öffentliche Sicherheit, die gefährdet wird, und den gesellschaftlichen Frieden. Das ist alles auf CDU-Politik zurückzuführen. Machen Sie also den Wählern nichts vor. Mit Ihrer CDU, mit der SchniederCDU, die am linken Rand der CDU angesiedelt ist (Heiterkeit und Unruhe bei der CDU) – ja, im Grunde könnte auch Polenz der Spitzenkandidat sein –, wird es keine Migrationswende geben, (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Sie brauchen Hilfe!) wird es keine Migrationswende geben, und zwar gar keine. (Anhaltend Unruhe bei der CDU) Wer CDU wählt, weil er denkt, dass sich auf diesem Handlungsfeld der Einwanderungs- und Bildungspolitik irgendetwas ändert, wird hinters Licht geführt werden. (Glocke des Präsidenten) – Letzter Satz. Die AfD hat seit Jahren konkrete Vorschläge für den Bildungssektor, für dieses Handlungsfeld gemacht. Seit Jahren sind wir glaubwürdig in der Migrationspolitik. Sie können nicht liefern. Wir werden liefern. Das werden wir morgen zeigen. (Beifall der AfD)

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Hendrik Hering

Jetzt spricht für die Gruppe FREIE WÄHLER Abgeordneter Schwab. Abg. Helge Schwab, Gruppe FREIE WÄHLER: Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Schnieder, dass wir uns heute etwas kritischer mit Ihnen und Ihrer Fraktion auseinandersetzen, haben Sie sich selbst zuzuschreiben. Sie haben sich selbst die Messlatte sehr hoch gesetzt. (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) Wir FREIE WÄHLER hoffen für Sie, dass Sie selbige nach der Landtagswahl nicht direkt wieder reißen; denn große Worte schreien geradezu nach großen Taten. Wir dürfen also alle gemeinsam gespannt sein. (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) Vor allem in den Bereichen Migration und Sicherheit kommt einiges auf Sie zu. Wir brauchen weder Fachkräfteträumereien noch Symbolpolitik. Wir müssen uns der Realität stellen und damit auch der Migration in die Sozialsysteme und der lückenlosen Überwachung derjenigen, die zu uns kommen. Offenbar hat die Landesregierung keine Probleme, wenn Asylanten in großer Zahl abhandenkommen und auch nicht wieder auftauchen. Sicherheit geht definitiv anders. Aufgrund meines beruflichen Hintergrunds sei die Frage gestattet, ob diese sogenannten Abgängigen womöglich ins Land gekommen sind, um gezielt abgängig zu sein, um Schläferzellen zu bilden. Die Ampel scheint derzeit so auf den Kampf gegen Rechts fixiert, dass ihr linkes Auge dabei weniger gut zu sehen vermag. Darüber könnte man hinwegsehen, wenn man nicht den Eindruck hätte, dass die Gefahr durch religiöse Fanatiker unterschätzt wird. Lieber Herr Schnieder, Sie sehen, falls Sie es am 22. März trotz der Bremsfallschirme aus den eigenen Reihen tatsächlich schaffen sollten, kommt einiges auf Sie zu, inklusive der Begradigung der Irrwege in der Wirtschafts- und Klimapolitik. Ich wünsche uns allen, dass wir für Rheinland-Pfalz das Beste bekommen. Vielen Dank. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER)

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Hendrik Hering

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit kommen wir zu Punkt 1 c) der Tagesordnung: Dritter Teil der AKTUELLEN DEBATTE Energiewende konsequent fortsetzen, fossile Abhängigkeiten beenden auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/13982 – Für die antragstellende Fraktion spricht Abgeordnete Schellhammer.

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Pia Schellhammer GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleg:innen! Schauen wir uns die Tiefsttemperaturen in den letzten zehn Tagen an, dann waren es teilweise minus 6 Grad, (Abg. Marco Weber, FDP: Oi, oi, oi!) und da war es schon ganz schön bitterkalt. Und was passiert, damit wir uns zu Hause wohlfühlen? Wir drehen die Heizung auf. Gleichzeitig wissen wir, dass jede zusätzlich verbrauchte Kilowattstunde Gas nicht nur das Klima, sondern auch den Geldbeutel der Menschen belastet. Schauen wir es uns an. Jedes Grad kälter bedeutet ungefähr 6 % mehr Energieverbrauch. 5 Grad kälter – 30 % mehr Verbrauch. Das ist ein sehr, sehr relevantes Thema für viele Menschen in diesem Bundesland. 44 % der Menschen in Rheinland-Pfalz heizen mit Gas, 31 % mit Öl. Das sind umgerechnet 830.000 Haushalte, die mit Gas heizen, und 580.000 Haushalte, die mit Öl heizen, und die sich jetzt, wenn es kalt ist, zu Recht die Frage stellen: Wie sehr belastet das meinen Geldbeutel? Die Frage, dass wir aus den Fossilen aussteigen, ist also nicht nur eine Frage des Klimaschutzes, sondern es ist eine zutiefst soziale Frage: Wie können wir die Menschen und ihren Geldbeutel entlasten? (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD) Diese Frage ist eine zutiefst wirtschaftspolitische Frage. Schauen wir es uns doch an. Die Abhängigkeit von fossilen Quellen ist in Deutschland sehr hoch. 98 % des Mineralöls, 95 % des Erdgases und 100 % der Steinkohle müssen importiert werden. Das kostet horrende Summen. Rund 80 Milliarden Euro werden für diesen Import ausgegeben. Es belastet also unser Land, und es ist eine Wertschöpfung, die nicht hierbleibt. Ich möchte einfach daran erinnern, welchen unglaublichen Preisschock unsere Wirtschaft durch die Abhängigkeit von Russland, von russischem Gas durchleiden musste. Diese Abhängigkeit schadet unserer Wirtschaft. Wenn ich Sie nicht mit Klimaschutz überzeugen kann, dann kann ich Sie aber mit der Frage überzeugen, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien eine ganz klare Antwort darauf ist, dass wir Verlässlichkeit, Sicherheit und Unabhängigkeit hinbekommen. Das muss man in diesen Tagen besonders betonen. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es geht auch um eine Frage des Preisschocks, aber auch eine Frage der Versorgungssicherheit. Deshalb appelliere ich an Sie, dass wir gemeinsam daran arbeiten, dieses Land krisenfest und unabhängig aufzustellen. Umso mehr müssen wir Kurs halten. Hier habe ich so meine Zweifel, wenn es um die CDU geht. Das muss ich ganz klar sagen; denn was macht die Bundesregierung? Sie möchte das 2‑%-Flächenziel bei der Windkraft kippen, versprüht Verunsicherung bei der Photovoltaik, und ansonsten geht es um mehr Gas, mehr Gaskraftwerke; aber auch die Frage der Klimaneutralitätsziele, all das wird jetzt wieder infrage gestellt. All das ist Ausdruck eines Schlingerkurses im Bereich Ausbau der erneuerbaren Energien. Wir haben es doch schon einmal 2016 mit der sogenannten Altmaier-Delle erlebt. Genau davor müssen wir dieses Bundesland, aber auch Deutschland bewahren, damit wir nicht wieder einen Rückschritt bei dem Ausbau der erneuerbaren Energien bekommen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Thomas Wansch, SPD) Wir haben geliefert. 66 % der Stromerzeugung ist aus den erneuerbaren Energien. Wir haben tatsächlich unsere Erwartungen auch im Bereich PV übertroffen, und wir haben bei den Genehmigungen geliefert. (Heiterkeit und Zuruf des Abg. Markus Wolf, CDU: Ja, ja!) Wir haben bei den Genehmigungen geliefert: so viele wie noch nie. Wir haben die Genehmigungsdauer im Schnitt von 39,6 Monaten im Jahr 2021 auf 20,4 Monate im Jahr 2025 reduziert. (Zuruf des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN) Wir haben geliefert. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja, genau!) Natürlich muss es jetzt darum gehen, dass die genehmigten Anlagen auch gebaut werden, selbstverständlich, und die Anlagen müssen dann auch Netzanschlüsse bekommen. Wir sind der einzige Garant dafür, dass dieser Kurs für den Ausbau der erneuerbaren Energien weitergeht. (Zuruf des Abg. Johannes Zehfuß, CDU) Das werden wir auch machen, mit unserer Klimaschutzministerin Katrin Eder. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

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Hendrik Hering

Für die SPD-Fraktion spricht Abgeordneter Müller.

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Patric Müller SPD

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Lassen Sie mich vorwegnehmen, die Frage zum Thema, die die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zwangsläufig mit ihrer Überschrift zur Aktuellen Debatte aufruft, ist keine technische Detailfrage. Sie ist eine Frage von Verantwortung, von Sicherheit und von Generationengerechtigkeit. Es geht nämlich darum, ob wir die Energiewende halbherzig verwalten, oder ob wir sie konsequent zu Ende führen. Ob wir weiter an fossilen Abhängigkeiten festhalten oder endlich den Mut haben, sie hinter uns zu lassen. Fossile Energie war über Jahrzehnte das Rückgrat unserer Wirtschaft, aber sie hat einen Preis – einen Preis für unser Klima, für unsere Gesundheit und – das haben wir in den letzten Jahren drastisch gezeigt bekommen – einen Preis für unsere politische und wirtschaftliche Souveränität. Wer von Energiewende spricht, spricht deshalb nicht nur über Windräder und Solaranlagen. Wir sprechen über Freiheit von Erpressbarkeit, über stabile Energiepreise für unsere Unternehmen und über eine sichere Zukunft für unsere nachfolgenden Generationen. Unsere energiepolitische Abhängigkeit hat uns verwundbar gemacht gegenüber einem Regime in Moskau, das von einem machtbesessenen Autokraten geführt wird, der glaubt, mit Panzern, Raketen und Gaslieferungen Politik machen zu können. (Vizepräsidentin Kathrin Anklam-Trapp übernimmt den Vorsitz) Der brutale Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine hat nicht nur die europäische Friedensordnung erschüttert. Er hat auch offengelegt, wie gefährlich es ist, wenn Demokratien ihre Energieversorgung in die Hände solcher Akteure legen. Plötzlich waren es nicht mehr nur Klimaziele, über die wir diskutiert haben. Es ging um Versorgungssicherheit, um Preisexplosionen, um die Frage, ob ein einzelner Mann im Kreml über unsere Heizkosten, über Produktionsstopps in der Industrie und über die Stabilität unserer Wirtschaft mitentscheidet. Das darf nie wieder passieren. Jede Windkraftanlage, jedes Solardach, jedes Nahwärmenetz ist ein Baustein strategischer Unabhängigkeit. Erneuerbare Energien kennen keine Drohgebärden und keine Erpressung aus geopolitischen Motiven oder aggressiver Zollpolitik. Gerade wir in Rheinland-Pfalz sehen doch, was möglich ist. Unser Land ist Windland, Sonnenland, Vorreiter beim Ausbau der Erneuerbaren, und die Kommunen profitieren direkt. Wertschöpfung bleibt vor Ort. Arbeitsplätze entstehen im Handwerk und im Mittelstand. Mit unseren Industrie- und Chemiestandorten wissen wir: Eine sichere, bezahlbare und klimafreundliche Energieversorgung ist keine ökologische Spielerei, sondern eine wirtschaftliche Notwendigkeit. (Beifall bei der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Der beschleunigte Ausbau von Wind- und Solarenergie und der Abbau von Genehmigungshemmnissen zeigen: Energiepolitik ist heute Sicherheits-, Industrie- und Friedenspolitik zugleich. Diese Linie muss konsequent fortgesetzt werden. Für Rheinland-Pfalz heißt das: Flächen bereitstellen, Verfahren beschleunigen, Netze ausbauen, Speicher ermöglichen und die Bürgerinnen und Bürger beteiligen. Trotzdem hören wir immer wieder, das gehe zu schnell, das sei zu teuer, das Land werde überfordert. Ich aber sage: Überfordernd ist eine Politik, die uns wieder abhängig macht von fossilen Importen aus autoritär regierten Staaten. (Beifall bei der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Überfordernd sind auch Energiepreisschocks, ausgelöst durch geopolitische Krisen. Überfordernd sind Klimaschäden, die unsere Landwirtschaft treffen, unsere Wälder schwächen und unsere Infrastruktur belasten. Die wahren Kosten entstehen nicht durch den Ausbau der Erneuerbaren. Die wahren Kosten entstehen durch das Festhalten am Alten. (Beifall bei der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Energiewende jedoch bedeutet Investitionen in Netze, Speicher, Wasserstoff, Effizienz und klimaneutrale Industrie. Sie bedeutet Innovation, neue Wertschöpfung und sichere Arbeitsplätze. Deshalb entscheiden wir nicht nur über Kilowattstunden. Wir entscheiden darüber, ob wir aus den Fehlern der Vergangenheit lernen, ob wir zulassen, dass autoritäre Regime weiter indirekt Einfluss auf unsere Stabilität haben, oder ob wir uns unabhängig, klimaneutral und wirtschaftlich stark aufstellen und somit unsere Energieversorgung endlich selbst in die Hand nehmen. Für meine Fraktion sage ich: Wir als SPD stehen zu diesem Weg. Wir stehen für eine konsequente Energiewende, für soziale Ausgewogenheit und für eine starke Industrie in einem klimaneutralen Land. (Glocke der Präsidentin) Diesen Kurs werden wir mit unserem Ministerpräsidenten Schweitzer entschlossen weiterverfolgen – für Versorgungssicherheit, für wirtschaftliche Stärke, für Klimaschutz und für die Zukunft. (Glocke der Präsidentin) Und das alles: Aus Liebe zum Land. – Herzlichen Dank. (Beifall der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Jubel und Zurufe von der SPD)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die CDU-Fraktion ist der nächste Redner in der Debatte Abgeordneter Wolf. (Abg. Martin Haller, SPD: Markus, die Messlatte liegt ganz weit oben! Ganz oben liegt die! – Heiterkeit und Zuruf der Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD: Es kommt jetzt auf den Schlusssatz an!)

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Markus Wolf CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Sie als Landesregierung und vorneweg Sie als Grüne haben vor fünf Jahren hohe Erwartungen geweckt: klimaneutrale Landesverwaltung, hohe Ausbauziele für Erneuerbare – aber stattdessen gab es immer neue Zielvorgaben und am Schluss nicht die notwendigen Ergebnisse. Sie haben die Erwartungen der Menschen enttäuscht. Das ist der Stand in Rheinland-Pfalz. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger und Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nö! Ne!) Es geht eben gerade um Richtungsfragen: Mehr nachhaltiger Markt oder eine immer stärkere grüne Planwirtschaft? (Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ei, ei, ei!) Mehr Mut und Vertrauen in die Menschen und in die Akteure in den Kommunen oder weiter mit Misstrauen und Regelungswut und einem goldenen Gängelband der Zuschusstöpfe seitens der Landesregierung? Darüber müssen wir streiten; denn Rheinland-Pfalz braucht eine Energieversorgung, die verlässlich, bezahlbar und klimafreundlich ist. (Beifall der Abg. Christian Baldauf und Janick Pape, CDU) Das gilt im Übrigen auch für die Haushalte, den Mittelstand und die Industrie gleichermaßen. Deswegen ist für uns Energiepolitik auch immer Standortpolitik. Für uns ist eines klar: Die Energiepreise müssen runter. Das ist der entscheidende Punkt. (Beifall der CDU –

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Marco Weber FDP

Ja, Stromsteuer!) – Herr Weber, ich komme noch dazu. Das ist möglich mit einem ausgewogenen Energiemix, der auf einen weiteren Ausbau der Erneuerbaren setzt, aber eben auch wasserstofffähige Gaskraftwerke beinhaltet. Ich bin der Bundesregierung dankbar, dass hierfür endlich die Grundlagen verhandelt sind mit der Europäischen Union und es dort weitergeht, weil diese flexiblen Kraftwerke in Verbindung mit einem weiteren Ausbau von erneuerbaren Energien, Stromspeichern und passgenauen Netzen für ein Gelingen der Energiewende sorgen werden. So schaffen wir den Rahmen für einen funktionierenden Wettbewerb, der über eine Erhöhung des Angebots die Preise wieder nach unten bringt; denn Energie darf kein Luxusgut sein. Dazu gehört für uns die Absenkung der Stromsteuer für alle Unternehmen und für alle Bürgerinnen und Bürgerinnen gleichermaßen. (Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sagen Sie das der Bundesregierung!) Deswegen werden wir uns weiterhin gemeinsam mit Gordon Schnieder dafür einsetzen, dass das vollständig umgesetzt wird. Es ist bitter notwendig. (Beifall der CDU –

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Pia Schellhammer GRÜNE

Ich glaube, das wird in Berlin bei Ihnen nicht gehört!) Wir brauchen den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien, und zwar in allen möglichen Formen, von Photovoltaik über Windenergie, Biomasse, Geothermie bis hin zur Wasserkraft. Wenn Sie titeln „Energiewende konsequent fortsetzen, fossile Abhängigkeiten beenden“, haben Sie eine Aktuelle Debatte benannt, wie ich sie unterschreiben kann. (Zuruf der Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Für uns heißt „konsequent fortsetzen“ aber eben, dass wir alle drei Dimensionen im Blick behalten müssen: sicher, bezahlbar und nachhaltig. Dem wollen wir gerecht werden. Wir brauchen deshalb einen deutlichen, aber eben zielgenauen Zubau an der richtigen Stelle. Der Schlüssel ist am Ende doch ganz klar: Wir brauchen regionale Energiekonzepte in Verbindung mit flexiblen Kraftwerken. So stärken wir die regionale Wertschöpfung und die Versorgungssicherheit. Versorgungssicherheit – auch das wurde bereits angesprochen – ist in diesen Zeiten von enormer Bedeutung. Wir werden als Europa von außen bedroht, und selbst auf engste Verbündete scheint nicht mehr vollends Verlass zu sein. Die Reduzierung von internationalen Abhängigkeiten rückt nochmals stärker in den Fokus. Ich bin deshalb der Bundesregierung dankbar, dass mit dem sogenannten Nordsee-Gipfel vorgestern ermutigende Signale gesendet wurden, (Abg. Marco Weber, FDP: Ei, ei, ei!) nämlich: Der Ausbau der Offshore-Windkraft soll deutlich beschleunigt werden, und das über die europäischen Landesgrenzen hinweg. Genau das ist notwendig, damit wir dort vorankommen – das im Übrigen durch die Bundesregierung, bei der Sie immer alles Schlechte im Bereich der Erneuerbaren vermuten. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja! –

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Pia Schellhammer GRÜNE

Ist auch so! Das ist auch so! Ei, ei, ei!) Ich fand das richtig klasse. Das war ein gutes Signal des Ausbaus erneuerbarer Energien, gerade auch im Offshore-Bereich. (Beifall der CDU) Dieser europäisch integrierte Weg ist der richtige. Er wird Synergien schaffen und insgesamt Entstehungskosten und somit die Preise senken. Die Energiewende wird nämlich nicht gelingen, wenn wir glauben, immer schlauer zu sein als alle anderen. Sie wird nur gelingen, wenn wir im europäischen Verbund jeder seine Stärken einbringen und so gemeinsam Kostenvorteile heben zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger. (Beifall bei der CDU) Dafür aber müssen Sie auch Ihre Hausaufgaben und wir unsere Hausaufgaben machen. Beim PV-Ausbau müssen wir uns noch einmal das Thema Freiflächen anschauen. Die brauchen wir, aber wir müssen viel stärker auch auf bereits versiegelte Flächen setzen, weil wir ansonsten die Landwirtschaft dort ein Stück weit überfordern. Wenn wir über Windkraft sprechen: Da ist es nicht so, wie es der Staatssekretär formuliert hat, dass wir dem Ziel etwas hinterherhinken. (Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aber warum denn?) Sie sind krachend gescheitert. (Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Jetzt sagen Sie doch, warum!) Sie haben sich 500 MW pro Jahr vorgenommen. Sie haben das Regelkonstrukt gekannt, und Sie sind krachend gescheitert. (Beifall der CDU –

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Pia Schellhammer GRÜNE

Ei, ei, ei!) Noch nicht die Hälfte haben Sie auf die Schiene gebracht. Das ist Ihre Bilanz. Wir haben eine Verantwortung für die kommenden Generationen, die Transformation unserer Energieversorgung sicher, bezahlbar und klimagerecht zu gestalten auf Grundlage realistischer Zahlen, (Glocke der Präsidentin) mit wirtschaftlichem Sachverstand und ohne ideologische Scheuklappen. Diesen Weg werden wir als CDU-Landtagsfraktion in diesem Haus fortsetzen. Vielen Dank. (Beifall der CDU)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die AfD-Fraktion ist der nächste Redner Abgeordneter Schönborn.

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Ralf Schönborn AfD

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, aber ich freue mich auf die Aktuelle Debatte der Grünen, die wieder ein politisches Eigentor ist und zeigt, wie sehr sich diese Politik von der Realität und Verantwortung entfernt hat. Sie feiern sich heute, Frau Schellhammer, für die Energiewende, dabei ist die Energiewende unbezahlbar teuer und ein zentraler Treiber des wirtschaftlichen Niedergangs unseres Landes. (Beifall der AfD –

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Carl-Bernhard von Heusinger GRÜNE

NIUS!) Sie entzieht den Bürgern Kaufkraft durch immer höhere Energiepreise, sie schwächt Unternehmen und Industrie in ihrer Wettbewerbsfähigkeit, und sie greift massiv und irreversibel (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Fake News!) in Landschaft und Umwelt ein. Gleichzeitig erhöht diese Energiepolitik das Risiko eines größeren Blackouts mit Folgen, die jede bisherige regionale Versorgungsstörung weit in den Schatten stellen würde. Sie, meine Damen und Herren von Dunkelrot bis CDU, halten hier an einem Narrativ fest, das mit der Realität, mit Versorgungssicherheit und mit Wettbewerbsfähigkeit immer weniger zu tun hat. Nehmen wir doch einmal das Beispiel einer angeblichen energiepolitischen Unabhängigkeit. Anstatt jederzeit über ausreichend steuerbare Kraftwerksleistung zu verfügen, führen Sie Deutschland mit Ihrer einseitigen Fixierung auf Windkraft und Photovoltaik in eine immer größere Abhängigkeit von Wetter, Importen und Notfallmaßnahmen. (Zuruf des Abg. Gerd Schreiner, CDU) Erstens: Sie organisieren Versorgungssicherheit nicht mehr über verlässliche Erzeugung, sondern über Flexibilität der Verbraucher, Lastverschiebung und Einsparungen usw. Ein solches System ist aber mit den Anforderungen eines Industrielands, das auf kontinuierliche, planbare und international wettbewerbsfähige Produktion angewiesen ist, nicht vereinbar. Die jetzt drohende Gasmangellage geht auf das Konto Ihrer falschen Politik. Sollte die tatsächlich eintreffen, ist das ein weiterer schwerer Schlag für unsere Unternehmen. Zweitens hat diese Energiepolitik Deutschland faktisch zu einem Stromimportland gemacht. Allein 2025 kam es zu einem Stromimportüberschuss von gut 21 TWh, selbstverständlich auch aus benachbarten Kern- und Kohlekraftwerken. Drittens macht uns der massive staatliche Energieumbau zunehmend abhängig von Rohstoffen, Vorprodukten und Technologien insbesondere aus China. Der Ausbau von Windkraft, Photovoltaik, Speichern und Netzen führt also zwangsläufig zu einer immer stärkeren Abhängigkeit von strategischen Rohstoffen. Seltene Erden, Germanium, Indium oder Kobalt werden überwiegend importiert, und zwar vor allem aus China. Die sogenannte Energiewende stärkt damit nicht deutsche Wertschöpfung, sondern verlagert wirtschaftliche Macht und industrielle Abhängigkeiten ins Ausland – ein Muster, das sich übrigens bei der E-Auto-Förderpolitik nahtlos fortsetzt. Meine Damen und Herren, auch der behauptete Umweltvorteil der Energiewende ist ein Märchen. Tote Vögel, Fledermäuse, massive Eingriffe in Landschaft und Boden (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) mit Veränderungen des Wasserhaushalts durch riesige Betonfundamente sprechen doch eine völlig andere Sprache als das, was Sie uns hier erzählen wollen. Dazu kommen erhebliche Recyclingprobleme oder eben der Einsatz hoch problematischer Stoffe wie PFAS in Rotorblättern. Sie verschweigen all diese Umweltsünden lieber, weil sie nicht ins grüne Märchen Ihrer sauberen Energiewende passen. (Abg. Joachim Paul, AfD: Genau!) Diese Energiepolitik ist nicht wertschöpfend, sondern führt systematisch zur Vernichtung von Wohlstand. Funktionsfähige Kraftwerke werden politisch stillgelegt oder gleich gesprengt, und damit wird bewusst funktionierende Energieinfrastruktur zerstört. Das ist energiepolitischer Irrsinn, meine Damen und Herren. (Beifall der AfD) Das ist das Gegenteil von Nachhaltigkeit und eine massive Fehlentscheidung zulasten unseres Landes. Gleichzeitig soll ein Billionenbetrag für ein unsicheres, flächenintensives Energiesystem entstehen. Eine weitere Ihrer Behauptungen betrifft die angeblich wettbewerbsfähigen Stromkosten. Wo sind sie denn, meine Damen und Herren? Wir brauchen doch gar nicht darüber zu diskutieren, dass die privaten Haushalte in Deutschland mit die höchsten Strompreise weltweit zahlen. In den USA liegen die Strompreise bei ca. 19 Cent, in Argentinien und China sogar nur bei 8 Cent pro Kilowattstunde. Für industrielle Großverbraucher ist Deutschland im internationalen Vergleich schon längst nicht mehr wettbewerbsfähig. Die Folgen sind eindeutig: steigende Insolvenzzahlen, Produktionsverlagerungen und eine zunehmende Abwanderung energieintensiver Industrie. (Glocke der Präsidentin) Mehr in Runde zwei. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

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Kathrin Anklam-Trapp

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir dürfen Gäste im Landtag begrüßen. Ich freue mich, dass aus der AWO Niederbieber Damen und Herren zu uns gekommen sind, die beim Lehrgang bei der VHS sind, sowie Bürgerinnen und Bürger aus dem Wahlkreis 4, aus der schönen Region Neuwied. Willkommen im Landtag! (Beifall im Hause) Ich darf herzlich Bürgerinnen und Bürger aus dem Wahlkreis Bad Dürkheim begrüßen. Willkommen hier im Rund! (Beifall im Hause) Wir fahren in der Debatte fort. Abgeordneter Weber hat für die FDP-Fraktion das Rederecht.

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Marco Weber FDP

Vielen Dank. – Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist eine spannende Aktuelle Debatte. Nachdem wir heute schon die eine oder andere Wahlkampfrede, verständlicherweise im Endstadium zur Landtagswahl, zu anderen Aktuellen Debatten gehört haben, halte ich es für verkehrt, die aktuellen Gasspeicherstände mit der Situation in Deutschland zu thematisieren und zu begründen. Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen Vorredner, wir können alles kaputtreden. Darin sind wir in Deutschland momentan sehr gut. (Zurufe der Abg. Stephan Wefelscheid, Gruppe FREIE WÄHLER, und Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das können wir alles so machen. Aber wenn wir über Energie, Klima und Kreisläufe reden, dann bin ich als Landwirt und Waldbesitzer fest davon überzeugt, dass wir eine Energiewende in Deutschland und in RheinlandPfalz hinbekommen, die funktioniert, nachhaltig ist und die die Energie, die in Rheinland-Pfalz und in Deutschland vorhanden ist, nutz- und bezahlbar macht. Wir haben in den letzten Jahren, gerade die Speichertechnologien betreffend, vieles erreicht. Aber wir sind noch lange nicht am Ende. Wir haben noch einiges vor uns. Ich will nicht das thematisieren, was im Bundestagswahlkampf im letzten Jahr, zu dieser Zeit vor einem Jahr, der ein oder andere versprochen und nicht eingehalten hat. Ich bringe nur das Stichwort Stromsteuer. Diese Versprechungen, die damals gemacht worden sind, sind bis zum heutigen Tag nicht eingehalten worden. Ich werbe dafür, den Mut und die Kraft in den nächsten Jahren bei dem Thema erneuerbare Energien zu nennen; denn es betrifft jeden Einzelnen, unseren Mittelstand und jeden einzelnen Arbeitsplatz, sich mit dem Thema intensiv zu beschäftigen. Wir können gern über Flächenverbrauch, Photovoltaik und Windkraftausbauzahlen reden. Aber es bringt uns nicht weiter, einfach nur über Zubauund Genehmigungszahlen zu reden und zu diskutieren, sondern letztendlich kommt es darauf an, dass die Anlagen, die gebaut werden, Netz- und Speichertechnologien haben und es bei dem Konsumenten, beim Verbraucher ankommt. Das ist immer noch nicht Standard in Deutschland und leider auch nicht in Rheinland-Pfalz. Nach wie vor haben wir Anlagen nicht am Netz, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall der FDP, vereinzelt bei der SPD und vereinzelt bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Von daher muss dies eine der Aufgaben sein. Ich verstehe es nicht. Ich bekomme es nicht erklärt. Ich zähle die Anlagen auf, die mir einfallen, Biogasanlagen, die vor der Abschaltung stehen oder schon abgeschaltet sind. In Wittlich-Platten, in Monzelfeld, in Heidweiler, in Zemmer oder in Wiesbaum stehen solche Nahwärmenetze vor der Abschaltung oder sind schon abgeschaltet. Wenn wir über Wärmeenergie reden, dann sage ich, bis jetzt und in der Vergangenheit haben es die aktuelle und die vergangene Bundesregierung nicht geschafft, bestehende Anlagen, die 24/7, 365 Tage im Jahr nicht nur Strom, sondern auch Wärme produzieren, nach 20 Jahren diese bestehenden Kapazitäten fortzuführen. Vielmehr schalten wir jede Woche eine Anlage in Rheinland-Pfalz von der Stromproduktion und der regionalen Wärmeproduktion – diese Anlagen tragen dazu bei – ab. Es muss doch im Sinne des Erfinders sein, solche Technologien nicht nur ins Ausland zu transferieren, sondern auch in Deutschland am Netz und in der Produktion zu halten, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN) Von daher wiederhole ich gern die zwei Begrifflichkeiten, Kraft und Mut. Man darf nicht dazu beitragen, es uns schlechtzureden. Wir haben schon vieles in den letzten 20, 25 Jahren beim Thema erneuerbare Energien erreicht, was uns damals nicht zugetraut wurde, bzw. auf den Weg gebracht. Lassen Sie uns alle den Mut und die Kraft aufbringen, weiter den Ausbau der Netze und den Strom in die Steckdose beim Bürger bezahlbar hinzubekommen. Lassen Sie uns heute bitte keine Diskussion führen, die ein Signal nach außen setzt, dass wir dazu beitragen, politisch zu verunsichern. Ich will einen Beitrag dazu leisten, dass wir nicht über politische Verunsicherung, sondern über Stabilität und Bezahlbarkeit reden. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN)

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Kathrin Anklam-Trapp

Der nächste Redner in der Debatte ist Patrick Kunz, Gruppe FREIE WÄHLER. Abg. Patrick Kunz, Gruppe FREIE WÄHLER: Vielen Dank. – Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Energiewende ist eine der größten Aufgaben unserer Zeit. Sie entscheidet über Klimaschutz, wirtschaftliche Stärke und soziale Stabilität. Deshalb müssen wir sie entschlossen, aber auch verantwortungsvoll gestalten. Ich sage ganz klar Ja zur Energiewende. Aber ich sage ebenso klar, der Weg, den die Grünen eingeschlagen haben, ist der falsche. (Zuruf des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN) Rheinland-Pfalz soll fünf Jahre früher klimaneutral werden, als der Bund es vorsieht. Das bleibt ambitioniert. Aber Ambition ersetzt keine Infrastruktur. Wer schneller sein will, muss auch schneller liefern: Netze, Speicher, Steuerungstechnik und Grundlast. Genau das fehlt in Rheinland-Pfalz. Wir können nicht einfach mehr erneuerbare Energie ins System drücken, ohne vorher die Leitungen und die Speicher auszubauen. Das ist, als würde man immer mehr Autos auf die Straße schicken, ohne vorher die Brücken zu verstärken. Am Ende bricht etwas ein, und die Bürgerinnen und Bürger zahlen den Preis. Ich möchte nicht, dass Menschen in Rheinland-Pfalz Angst haben müssen, dass ihre Wohnung kalt bleibt oder der Strom ausfällt. Versorgungssicherheit ist kein Luxus, sondern die Grundlage jeder Energiewende. Ohne sie verlieren wir Akzeptanz, Vertrauen und am Ende auch Tempo. Dabei haben wir in Rheinland-Pfalz eine riesige Chance, die wir endlich nutzen müssen, die Geothermie im Oberrheingraben. Sie liefert grundlastfähige regionale Energie, unabhängig von Wetter und Tageszeit. Sie entlastet Stromnetze, stabilisiert das System und schafft Wertschöpfung vor Ort. Andere Bundesländer investieren massiv in diese Technologie. Wir dagegen reden seit Jahren darüber, ohne wirklich voranzukommen. Wenn wir wirklich schneller sein wollen, dann müssen wir zuerst die Voraussetzungen schaffen, Netze und Speicher ausbauen, Geothermie fördern, Genehmigungen beschleunigen und Versorgungssicherheit garantieren. Eine Energiewende, die Risiken ignoriert, ist keine mutige Energiewende, sie ist eine gefährliche. Eine Energiewende, die Menschen mitnimmt, ist dagegen eine erfolgreiche. Deshalb sage ich, wir brauchen Tempo, aber wir brauchen das richtige Tempo, nicht fünf Jahre schneller als der Bund, sondern fünf Jahre klüger, verlässlicher und realistischer. Mehr dazu im zweiten Teil. Danke. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die Landesregierung spricht Staatsministerin Katrin Eder. (Abg. Markus Wolf, CDU, meldet sich)

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Katrin Eder

Ich habe doch noch gar nichts gesagt, Herr Wolf, weil Sie sich schon wieder melden. Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Gäste! Die Energiepolitik entscheidet heute über Freiheit, Wohlstand und Sicherheit. Die Frage ist: Wollen wir von Energielieferungen aus anderen Ländern unabhängig sein? Wollen wir den Wohlstand in Rheinland-Pfalz erhalten? Die Antwort darauf muss klar ein Ja sein. Wir haben die Unabhängigkeit in den letzten Jahren dank der Erneuerbaren mehr als verdoppelt. Ich will die Zahlen noch einmal benennen. Zwei Drittel des in Rheinland-Pfalz erzeugten Stroms kam im Jahr 2023 aus erneuerbaren Energien, 65,5 %. 2010 waren dies noch 27 %. Gleichzeitig ist der Anteil der Stromimporte zur Deckung des rheinland-pfälzischen Strombedarfs von ca. 35 % in 2013 auf unter 24 % im Jahr 2023 gesunken. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP) Woran liegt das? Das liegt ganz klar am Ausbau der Windenergie. 43 % des hier erzeugten Stroms stammt aus Windkraft. Das ist dreimal so viel wie noch 2011. Windräder auf den Höhen des Hunsrücks, Solaranlagen auf den Dächern, Hallen und Konversionsflächen sind längst Grundlage unserer Energieerzeugung geworden. Sie sind ein Zeichen der wirtschaftlichen Stärke und unseres Wohlstands. Hier gibt es ganz viele Beispiele vor Ort, wie insbesondere Dörfer von der Windenergie profitieren. Der Landesverband Erneuerbare Energien hat errechnet, über 1 Milliarde Euro an regionaler Wertschöpfung ist in Rheinland-Pfalz durch die Erneuerbaren möglich. Erneuerbare Energien bedeuten nicht nur Klimaschutz, sondern auch Einkommen für die Kommunen, Aufträge für das Handwerk und den Mittelstand und günstige Energie für die Menschen. In Rheinland-Pfalz haben wir mittlerweile PV-Anlagen mit einer Leistung von rund 6.000 MW am Netz. Wo stehen die? Diese sind auf den Dächern der Menschen. 250.000 Dachanlagen gibt es landesweit, und hinzu kommen rund 134.000 Batteriespeicher in den Kellern oder Garagen der Menschen, um so auch nachts die Energie aus der PV-Anlage nutzen zu können, übrigens zehnmal mehr Speicher als 2020. Hier hat KIPKI gewirkt. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ebenso hat KIPKI gewirkt bei den rund 74.000 Balkonkraftwerken. Mit einer Leistung von 74 MW hängen sie an Balkonen oder stehen auf Garagen im Land. Aber insbesondere für die Akzeptanz sind die Balkonkraftwerke wichtig. Allein in 2025 wurden rund 29.000 neue Anlagen zugebaut. Windenergieanlagen und Photovoltaik bedeuten Unabhängigkeit. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD) Deutschland gibt jedes Jahr – die Zahl ist bereits genannt worden – rund 81 Milliarden Euro für Energieimporte aus, fossile Energieimporte. 2022 waren es noch 146 Milliarden Euro. Früher war es Gas aus Russland, heute ist es das LNG-Gas von Trump. Es ist doch ein Erfolg, dass wir das reduzieren können und die Energie hier zur Verfügung stellen. Das Geld ist doch besser hier eingesetzt. Würden wir nur einen Bruchteil dieses Gelds in die Zukunftstechnologien Wind, PV, Wasserstoff, Elektromobilität investieren, dann wären dies Investitionen in Freiheit und Unabhängigkeit. Aber was macht die Bundesregierung, Frau Reiche? (Zuruf des Abg. Daniel Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie will den Menschen die Unterstützung für die eigene PV-Anlage streichen. Sie schafft noch mehr Unsicherheit in sowieso unsicheren Zeiten. Windkraftausbau? Ja, ein bisschen. Ein Offshore-Gipfel. Die Ausschreibung im August 2025 hat keinen einzigen Anbieter gebracht. Dann macht man einen Gipfel. Die Kraftwerksstrategie: ein Jahr verzögert. Ja, wir brauchen für die Grundlast eine Kraftwerksstrategie, aber die Wasserstofffähigkeit musste die EU-Kommission durchdrücken, ebenso wie die Anzahl der Gaskraftwerke. Jetzt sind wir genau bei dem Punkt, den die vorherige Bundesregierung machen wollte. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD) Das Gebäudeenergiegesetz soll jetzt einfach umbenannt werden und heißt künftig Gebäudemodernisierungsgesetz. Der Name ist letztendlich total egal. Die Wärmepumpe ist mittlerweile auf Platz 1 der eingebauten Heizungen, aber die Menschen warten. Sie wollen endlich wissen, was da kommt. Das ist keine verlässliche Politik für unseren Wirtschaftsstandort und für die Bürgerinnen und Bürger. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Um Unabhängigkeit zu erreichen, muss man handeln. Das haben wir getan. Wo sich eine Region zusammenschließt, um gemeinsam ein System basierend auf 100 % Erneuerbaren zu entwickeln, muss das weiterhin unterstützt werden, zum Beispiel in der Region Trier unter Federführung der dortigen Stadtwerke. Wir werden weiterhin den Aufbau von Elektrolyseuren unterstützen, zum Beispiel mit dem größten deutschen Elektrolyseur bei der BASF. 37 Millionen Euro an Landesmitteln sind hier geflossen. Wir müssen den Ausbau der Erneuerbaren weiterhin beherzt in die Hand nehmen und auch sehen, dass wir die Flächenkonkurrenzen in den Griff bekommen. Hier hat KIPKI die Modellprojekte gebracht, ob das die Parkplätze von Schwimmbädern sind oder es an anderer Stelle ist. Wir müssen den Netzausbau in den Griff bekommen. Vor allem die Bundesregierung muss den Netzausbau in den Griff bekommen und hier kostenoptimal denken. Deswegen sind wir den Weg der Datenwerkstatt in Abstimmung mit Amprion und den anderen Energieversorgern gegangen. Hier müssen wir konsequent weitergehen, um zu sehen, dass wir die Speicher auch netzdienlich anschließen können. Letztlich müssen wir die Mieterinnen und Mieter und Hausbesitzer noch viel mehr unterstützen und beraten, wie wir das schon bei der Verbraucherzentrale machen, und mit der Wärmewende die Kommunen durch die Energieagentur beraten. Wir müssen den Weg weitergehen, die Genehmigungen zu beschleunigen, zu digitalisieren und schnelle Bescheide zu erteilen. Wir haben die Genehmigungszeiten heute schon halbiert. Man hat das gesehen, eine Mauer einzureißen geht schneller, als sie wieder aufzubauen. Deswegen warne ich davor, den Weg zu gehen. Die Altmaier-Lücke ist bereits genannt worden. Ich will die Zahlen noch einmal nennen. Wir haben 2023 und 2024 insgesamt über 1.000 MW ausgebaut. 2025 waren wir bei 968 MW, also knapp darunter. Man kann aber nicht sagen, dass wir es nicht geschafft haben. Rund 1.430 MW an Windenergie wurden im Land im Jahr 2025 genehmigt, so viel wie noch nie zuvor. Diese Windräder werden in den nächsten zwei Jahren gebaut werden. Die fortschreitende Erderhitzung und die geopolitische Situation zeigen uns den Weg. Wir brauchen klare Ziele bei den erneuerbaren Energien. Lassen Sie uns beherzt ins Morgen gehen statt dem Gestern nachzuhängen. Als Antwort auf das vorhin Gesagte würde ich an dieser Stelle sagen: Aus Liebe zu diesem Planeten, auf dem wir alle leben. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Kathrin Anklam-Trapp

Wir treten in die zweite Runde der Debatte ein. Die Fraktionsvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Abgeordnete Pia Schellhammer, hat das Wort.

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Pia Schellhammer GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Es geht um eine Erfolgsgeschichte, über die wir heute sprechen. Ich bin Klimaschutzministerin Katrin Eder sehr, sehr dankbar, diese vielen Punkte, die wir gemeinsam erreicht haben, noch einmal hier darzustellen. Darin steckt ganz schön viel Hartnäckigkeit. Das sind alles keine SelbstläuferThemen. Ich erinnere mich noch an eine Wahlperiode im Plenarrund, in der der Konsens bei der Frage des Ausbaus erneuerbarer Energien noch nicht so groß war, sondern da hat man noch CDU-Vertreter auf jeder Demo gegen Windkraftanlagen gesehen. Wenn Sie jetzt auch sagen, der Ausbau muss weitergehen: Ich hoffe, das bleibt so, ich habe da aber meine Zweifel. Wir haben gesehen, was die Bundesregierung macht. Ich sage Ihnen ganz klar, ein solcher Gipfel zum Thema Windkraft im Meer macht noch keine konsequente Energiewende. Wir haben die ganze Verunsicherung gesehen, die Ihre Wirtschaftsministerin derzeit an den Tag legt. Welche Perspektive haben wir denn, was das Thema Heizen anbelangt? Welche Perspektive haben wir denn, was unsere Photovoltaik anbelangt? Da ist Ihnen nicht zu trauen. Ich habe Ihre Pirouetten bei den Kursänderungen in diesem Plenarrund schon erlebt. Deswegen ist Ihrem Irrlichtern bei dem Ausbau der Erneuerbaren nicht zu trauen. Wir brauchen einen klaren Kurs, den wir auch weiter halten. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD) Auch Ihre Kritik bei dem Thema Ziele: die Methode, die Sie anwenden oder auf Ihrem Bundesparteitag beschließen wollen, sich einfach keine Ziele mehr zu geben. Eine solche ambitionslose Politik ist niemals unser Anspruch, sich keine Ziele mehr zu geben, sondern wir brauchen immer eine klare Richtschnur, wohin es geht. Ich finde es sehr, sehr arm, dass Sie das an dieser Stelle kritisieren und selbst keine Ziele mehr haben wollen. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD) Ich bin im Land unterwegs und komme in die Situation. Letztens war ich bei einer Bürgerenergiegenossenschaft. Sie haben gesagt, wir haben ganz viele Projekte in der Pipeline, wir würden sie so gern realisieren, aber wir bekommen für diese PV-Anlagen keine Zusage vom Netzbetreiber. Wir könnten noch viel mehr Anlagen realisieren, aber auch da liegt der Ball in Berlin. Wir können Briefe schreiben, wir können sie auch einladen, teilweise bekommen wir auf die Briefe von den Netzbetreibern gar keine Antworten mehr. Das können wir alles machen, aber die Netzbetreiber zu verpflichten, dass sie ihre Hausaufgaben endlich machen, machen Sie das doch bitte in Berlin. Wir könnten schon viel mehr Anlagen auch im Netz in Rheinland-Pfalz haben. (Vereinzelt Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) Weil viele immer sagen, Klimaschutz können wir uns doch gar nicht mehr leisten: (Glocke der Präsidentin) Die Abhängigkeit von den fossilen Brennstoffen können wir uns nicht mehr leisten. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die CDU-Fraktion spricht Abgeordneter Wolf.

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Markus Wolf CDU

Die Abhängigkeit können wir uns nicht mehr leisten. Wir müssen auch etwas dagegen tun, weil wir unsere Schöpfung bewahren müssen und endliche Energieformen aus dem Markt herausnehmen müssen. (Abg. Daniel Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Oh!) Das ist keine neue Erkenntnis. Wir müssen es aber mit wirtschaftlichem Sachverstand und mit klaren, planbaren und erreichbaren Zielen tun. (Beifall der CDU) Dann wird das auch gelingen. Herr Kollege Weber, ja, dafür braucht es Mut, und dafür braucht es Zukunftsoptimismus. Dafür braucht es am Ende Planbarkeit, Ziele, die auch erreichbar sind, und Zusagen, die eingehalten werden. Wenn Sie jetzt sagen, beim Netzausbau macht die Bundesregierung alles falsch: Sie waren Teil der Bundesregierung. (Zurufe der Abg. Pia Schellhammer und Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Auch dort ist vieles nicht so gelaufen, wie es laufen müsste. Jetzt glauben wir einmal daran. Ich glaube daran, dass diese Bundesregierung viele Themen anstößt, die jetzt notwendig sind, um in diesem Bereich etwas zu tun, aber ich will gar nicht auf Sie eingehen. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ziellos!) Ich muss zu Kollegen Schönborn sagen, in dieser Welt, die Sie gerade am Rednerpult beschrieben haben, leben wir nicht. Diese Energiepolitik, die Sie beschrieben haben, gibt es nicht, wenn Sie sagen, niemand macht erneuerbare Energien: Egal ob links- oder rechtsregierte Regierungen auf dieser Welt, von China bis zu vielen anderen Ländern, sie bauen massiv erneuerbare Energien aus. Wenn Sie sagen, die Rohstoffe, die wir dafür brauchen, um das auszubauen, müssen wir importieren: Woher kommen denn Öl, Gas und Uran? Das wächst doch auch nicht im AfD-Fraktionsraum. Das müssen wir doch genauso importieren. Das ist doch eine Welt, die es so nicht gibt, die Sie beschreiben. (Beifall der CDU, der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Wenn Sie sagen, lokale Wertschöpfung gibt es nicht: Sie sind selbst aus dem Rhein-Hunsrück-Kreis und dort Kreistagsmitglied. Ich weiß nicht, wie Sie sich zu Hause die Augen zuhalten, um nicht zu sehen, was in der „Energiekommune des Jahrzehnts“ an Wirtschaftskraft, an Wohlstand entstanden ist durch die Erträge, durch die Windkraft, durch die Nahwärmenetze, durch die Förderprogramme, die darüber finanziert werden, wie viel Dorfgemeinschaftshäuser daran hängen. (Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Wir waren vor Ort, wir haben es uns angeschaut. Diese Welt, die Sie beschrieben haben, gibt es nicht in Rheinland-Pfalz. (Vereinzelt Beifall bei der CDU) Es ist eine Unverschämtheit, was Sie den Menschen erzählen. Wir müssen mit Sachverstand darangehen. Wir brauchen Wirtschaftlichkeit, aber doch nicht einen solchen Blödsinn, wie Sie ihn uns am Rednerpult immer weismachen wollen. (Beifall der CDU, der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Da muss ich sagen, das gibt es nicht. Deswegen brauchen wir einen Ausstieg aus den fossilen Brennstoffen, aber mit wirtschaftlichem Sachverstand und planbaren Daten, nicht mit einer solchen Schwarzmalerei, wie Sie sie hier verbreiten. Es ist wirklich eine Schande. Danke schön. (Beifall der CDU)

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Kathrin Anklam-Trapp

Nächster Redner in der Debatte ist für die AfD-Fraktion Abgeordneter Schönborn.

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Ralf Schönborn AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Wolf, ich habe selten einen solchen Blödsinn gehört, wie Sie ihn hier von sich gegeben haben, dass der Rest der Welt auch auf Regenerative setze. (Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Was macht denn China?) – Ja, auch, aber nicht nur. Da werden auch Kraftwerke gebaut, wie zum Beispiel Kernkraftwerke, nicht wie hier, wo man sich einseitig ausschließlich auf Erneuerbare verlässt und Kernkraft teuer aus dem Ausland importiert. (Beifall der AfD –

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Markus Wolf CDU

Das stimmt doch nicht!) Es ist richtig, was Sie sagen, Frau Ministerin hat die Unabhängigkeit angesprochen und quasi vorangestellt. Diese Unabhängigkeit gibt es aber nicht. Sie haben es selbst gesagt, wir sind in irgendeiner Form immer abhängig vom Ausland, ob das Gasversorgung ist, ob es Uran ist oder ob es Bauteile für ein Windrad sind. Eine Windkraftanlage ist heute ein globales Industrieprodukt mit Zubehörteilen aus China, aus Japan, aus Korea und aus Ecuador, wo das Balsaholz für die Rotorblätter herkommt und Urwald gerodet wird. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch einmal klarmachen, was ich in der ersten Runde angedeutet hat, welche Folgen diese Politik hat, die die CDU hier negiert. Im Jahr 2025 gingen im Schnitt ca. 50 Unternehmen pro Tag in die Insolvenz. 17.600 Unternehmensinsolvenzen und rund 170.000 Arbeitsplätze sind verloren gegangen. Energiepreise sind hier ein wesentlicher Faktor, aber das sollen die Bürger nicht mehr erfahren; denn das Statistische Bundesamt hat die Veröffentlichung vorläufiger Insolvenzzahlen eingestellt. Das muss man sich einmal vorstellen. Die Behörde, die uns über die wirtschaftliche Lage in Deutschland informieren soll, stoppt die Veröffentlichung der Zahlen – nicht wegen technischer Probleme oder Personalmangel, nein, weil diese Zahlen das Versagen der Regierung widerspiegeln. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

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Kathrin Anklam-Trapp

Abgeordneter Marco Weber spricht für die Freien Demokraten.

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Marco Weber FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte dennoch noch einmal den Punkt aufnehmen, dass wir auf der einen Seite erneuerbare Energien abschalten, auf der anderen Seite direkt daneben erneuerbare Energien wieder aufbauen. Ganz plakativ noch einmal: Wir haben die Biogastechnologie, die 24/7, 3 65 Tage im Jahr Gas produzieren kann. Sie kann elektrischen Strom produzieren, und sie kann zu großen Teilen auch Wärme produzieren. Solche Anlagen schalten wir ab, und direkt daneben bauen wir in großem Umfang Freiflächenphotovoltaik auf. Wir versiegeln Fläche. Wir haben damit auch Fläche aus der Produktion genommen, was die Ernährung anbelangt. Die Flächen von über 20 Jahren sind weg. Wir haben auch nur eine Energieform, die wir auf dieser einen Fläche nutzen können. Es muss der Vorrang sein, zuerst belastete Flächen, Dächer, Parkplätze und Industriehallen, mit Photovoltaik zuzubauen. Die Ergebnisse sind alle schön und gut, was den Zubau der Freiflächen-Photovoltaik anbelangt, aber lassen Sie uns doch auch jetzt diese Energien nutzen. Das muss die Richtschnur sein: die Anlagen, die jetzt errichtet sind, ans Netz zu bringen, zu speichern, 24/7 die Energieform zu transportieren und nicht nur weiter zuzubauen. Von daher auch ein Appell nach Berlin, was die Privilegierung von Freiflächen-Photovoltaik anbelangt: Wir brauchen ein Mitspracherecht der Eigentümer und Kommunen bei der Privilegierung. Was im Jahr 2022 in Berlin auf den Weg gebracht worden ist, unter den Bedingungen, die damals mit dem Ukrainekrieg vorherrschten, muss eine Weiterentwicklung erfahren, sodass Kommunen und Betroffene, sprich Landwirte, mit ihren Grundstücken, gerade was die Privilegierung anbelangt, ein Mitspracherecht bekommen. Das sind die Kraft und der Mut, die wir brauchen, um in den nächsten Monaten die erneuerbaren Energien weiter auszubauen. Das wollen wir als Freie Demokraten, als Liberale beibehalten und mit Ihnen zusammen im rheinland-pfälzischen Landtag fortführen. Vielen Dank. (Beifall der FDP und vereinzelt bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Kathrin Anklam-Trapp

Abgeordneter Patrick Kunz spricht für die Gruppe FREIE WÄHLER. Abg. Patrick Kunz, Gruppe FREIE WÄHLER: Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Meine Damen und Herren, lassen Sie mich das eine oder andere bitte noch ergänzen. Es geht mir nicht um ein Dagegen. Es geht um Realismus, um Verantwortung, um die Frage, ob wir ein Energiesystem bauen, das auch dann funktioniert, wenn es draußen dunkel, windstill und kalt ist. Die Grünen tun so, als sei Klimaneutralität vor allem eine Frage des Datums. Aber ein Datum heizt keine Wohnung. Ein Datum stabilisiert kein Netz. Ein Datum ersetzt keine Speicher. Wir brauchen keine Symbolpolitik. (Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist echt Quatsch!) Wir brauchen Systempolitik. Deshalb fordere ich, dass die nächste Landesregierung die nötigen Grundlagen schaffen muss. Wir müssen die Netze ertüchtigen, wir müssen Speichertechnologien massiv ausbauen, und wir müssen Geothermie endlich aus der Schublade holen. Das ist kein Bremsen, das ist die Voraussetzung dafür, dass wir überhaupt beschleunigen können. Ich möchte, dass Rheinland-Pfalz ein Vorreiter wird, ein Vorreiter, der funktioniert, ein Vorreiter, der Versorgungssicherheit garantiert, ein Vorreiter, der den Bürgerinnen und Bürgern nicht Angst macht, sondern Vertrauen gibt. Die Energiewende gelingt nicht durch Wunschdenken, sondern durch solide Planung, nicht durch Überbietungswettbewerbe, sondern durch technische Vernunft. Genau dafür stehe ich heute und in Zukunft ein. Vielen Dank. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER)

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Kathrin Anklam-Trapp

Damit ist die Aussprache zum dritten Teil der Aktuellen Debatte beendet. Wir kommen zu Punkt 2 der Tagesordnung: Landesbildungszeitgesetz (LBZG) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/13330 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Pflege und Transformation – Drucksache 18/13941 – Die CDU hat eine zusätzliche Redezeit beantragt und 8 Minuten Redezeit, die Gruppe FREIE WÄHLER hat 4 Minuten. Lassen Sie mich kurz über das Ausschussverfahren informieren. Die erste Plenarberatung fand in der 97. Sitzung am 13. November 2025 mit Aussprache statt. Es erfolgte Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Pflege und Transformation – federführend – und mitberatend an den Rechtsausschuss. Ein Anhörverfahren wurde durchgeführt. Die Ausschussempfehlung lautet auf unveränderte Annahme. Für die CDU-Fraktion spricht Herr Rieger.

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Lars Rieger CDU

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir debattieren heute erneut, nach der Auswertung des schriftlichen Anhörverfahrens im zuständigen Fachausschuss, über die Ausweitung des Landesbildungszeitgesetzes, konkret über die Einbeziehung von Qualifizierungen für ehrenamtliche Tätigkeiten. Ich möchte gleich zu Beginn klar sagen, die CDU lehnt diesen Gesetzentwurf ab, nicht weil wir Weiterbildung ablehnen, nicht weil wir das Ehrenamt geringschätzen, sondern weil dieser Gesetzentwurf zur falschen Zeit mit falschen Mitteln und zulasten der falschen Gruppe erfolgt. (Beifall der CDU und der Gruppe FREIE WÄHLER) In der Anhörung ist eines sehr deutlich geworden: Die wirtschaftlichen Bedenken sind real, breit gefächert und fundiert. Nahezu alle Wirtschaftsverbände, von der IHK bis zum Handwerk, haben diesen Gesetzentwurf abgelehnt, und das nicht aus Ideologie, sondern aus betrieblicher Erfahrung. Die Landesregierung spricht von einem kleinen Beitrag der Unternehmen. Meine Damen und Herren, wer so argumentiert, zeigt, wie weit er sich von den betrieblichen Realitäten entfernt hat. Das wundert mich insbesondere bei SPD und Grünen in keinster Weise; (Beifall des Abg. Dr. Helmut Martin, CDU) denn die Argumentation basiert auf einem statistischen Durchschnitt, der für viele Betriebe keinerlei Aussagekraft hat. Ja, aktuell nehmen durchschnittlich 1,4 % der Beschäftigten Bildungszeit in Anspruch. Entscheidend ist aber nicht der Landesdurchschnitt, sondern die konkrete Belastung im einzelnen Betrieb. In Schichtbetrieben, in kleinen und mittleren Unternehmen, im Handwerk oder in der Industrie kann die Quote deutlich höher liegen, mit erheblichen organisatorischen und wirtschaftlichen Folgen. Jede Arbeitsstunde zählt, jeder Ausfall muss kompensiert werden, und jede Freistellung verursacht Kosten, ganz gleich, ob diese statistisch klein sind oder schöngerechnet werden. (Beifall bei der CDU) Die Landesregierung selbst räumt in der Gesetzesbegründung ein, dass den Arbeitgebern finanzielle Belastungen entstehen und mit einer steigenden Inanspruchnahme zu rechnen ist. Vor diesem Hintergrund weiterhin mit der Zahl von 1,4 % zu argumentieren, ist schlicht nicht redlich. Wenn es sich, wie behauptet, um ein so geringfügiges Opfer handelt, dann stellt sich eine ganz einfache Frage: Warum übernimmt das Land die Kosten nicht vollständig? Warum gibt es nur eine teilweise Erstattung, und auch das nur für Kleinstbetriebe? Die Antwort ist offensichtlich: weil es eben kein kleines Opfer ist, sondern eine spürbare Belastung für den Wirtschaftsstandort Rheinland-Pfalz. (Beifall der CDU sowie des Abg. Helge Schwab, Gruppe FREIE WÄHLER) Meine Damen und Herren, das Ehrenamt ist wichtig, darüber besteht fraktionsübergreifend Einigkeit. Aber genau deshalb muss man ehrlich bleiben. Ehrenamtliche Qualifizierung hat in der Regel keinen betrieblichen Bezug. Sie dient gesellschaftlichen, sozialen und politischen Zielen, nicht der unmittelbaren Wertschöpfung im Unternehmen. Wenn die SPD-geführte Landesregierung einen gesamtgesellschaftlichen Nutzen behauptet, dann muss die Gesellschaft auch die Kosten tragen. Was hier aber geschieht, ist etwas anderes: Ein Sonderopfer wird einseitig der Wirtschaft auferlegt. Unternehmen werden verpflichtet, Arbeitszeit freizustellen, Produktionsausfälle zu tragen und Organisationsprobleme zu lösen für Zwecke, die außerhalb ihres Einfluss- und Verantwortungsbereichs liegen. Das ist weder fair noch ordnungspolitisch vertretbar. (Beifall der CDU) Gerade in einer Zeit, in der wir über Rezession, Fachkräftemangel und steigende Arbeitslosigkeit sprechen, ist dieses Signal fatal. Die Wirtschaft braucht Entlastung, Planungssicherheit und Vertrauen und nicht zusätzliche gesetzliche Verpflichtungen mit unklarem Nutzen. Niemand bestreitet, dass Unternehmen ein großes Interesse an qualifizierten, motivierten Beschäftigten haben. Betriebliche Weiterbildung ist Teil unternehmerischer Verantwortung und findet tagtäglich statt. Aber sie erfolgt dort, wo sie sinnvoll, notwendig und wirtschaftlich tragfähig ist. Was wir entschieden ablehnen, ist die Annahme, der Gesetzgeber wisse besser als unsere rheinland-pfälzischen Unternehmer, welche Qualifizierung en für ihren Betrieb sinnvoll sind. Diese Haltung ist anmaßend und ignoriert die Erfahrung derjenigen, die Verantwortung für Arbeitsplätze tragen. Dazu passt, dass die SPD-Kollegin Anna Köbberling im Ausschuss die IHK abkanzelte, die sich ungefragt kritisch geäußert habe. (Zuruf von der SPD) Aber was soll man auch von einer Kollegin erwarten, die bis zu ihrem Einzug in den Landtag so gut wie keine wirtschaftspolitischen Erfahrungen sammeln konnte? (Unruhe bei der SPD) Verehrte Kolleginnen und Kollegen, diese Debatte (Anhaltend Unruhe bei der SPD) – Sie können auf der Wiese blöken, jetzt lassen Sie mich einfach ausreden –, (Abg. Benedikt Oster, SPD: Unterirdisch, unterirdisch! Ei, ei, ei! –

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Jaqueline Rauschkolb SPD

Das geht gar nicht! – Weitere Zurufe von der SPD) die wir heute erneut führen, ist auch eine Frage des Gesellschaftsbilds. Wir als CDU sagen, Verantwortung für das Ehrenamt ist eine staatliche Aufgabe, finanziert aus allgemeinen Steuermitteln. Wir sagen auch, Unternehmen sind Teil der Gesellschaft, aber sie sind nicht deren Finanzierungslücke. Dieser Gesetzentwurf verschiebt Verantwortung einseitig, belastet die Wirtschaft in einer ohnehin schwierigen Lage und basiert auf einer fragwürdigen Abwägung von Nutzen und Kosten. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Das hat nix mit Anstand zu tun!) – Von Anstand müssen Sie gerade reden. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Ja, genau! Richtig!) Dass die FDP diesen ideologischen Irrsinn mitmacht – jetzt ist niemand mehr von der FDP da –, (Zuruf von der SPD: Doch! Der Fraktionsvorsitzende! –

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Steven Wink FDP

Mach die Augen auf! – Weiterer Zuruf des Abg. Steven Wink, FDP – Zurufe von der SPD) dass sie für morgen noch eine Aktuelle Debatte unter dem Titel „Blockaden lösen – Wirtschaftswachstum in Rheinland-Pfalz beschleunigen“ eingebracht hat, zeigt, dass sie als rot-grüne Mehrheitsbeschafferin ausgedient hat und deshalb vollkommen zu Recht (Abg. Michael Hüttner, SPD: Das war peinlich!) aus der am vergangenen Donnerstag veröffentlichten Sonntagsfrage zur Landtagswahl verschwunden ist. (Beifall und Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD: Sehr gut!) Ich, respektive die CDU-Landtagsfraktion, wir kommen zu einem klaren Ergebnis: Dieses Gesetz schadet dem Wirtschaftsstandort Rheinland-Pfalz. Es ist zur falschen Zeit eingebracht. Es darf so nicht beschlossen werden. Die CDU-Fraktion wird diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen. (Beifall der CDU sowie des Abg. Peter Stuhlfauth, AfD)

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Kathrin Anklam-Trapp

Zu einer Kurzintervention hat Frau Dr. Anna Köbberling von der SPD-Fraktion das Wort.

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Dr. Anna Köbberling SPD

Sehr geehrter Herr Rieger, ich möchte nur in aller Kürze zu Protokoll geben, dass ich selbstverständlich nie jemanden abkanzle und schon gar nicht die IHK Koblenz oder überhaupt die IHK, zu der ich ein sehr herzliches Verhältnis habe und mit der ich im Dauerkontakt stehe. Nicht umsonst haben wir auch für die übernächste Woche wieder einen Gesprächstermin vereinbart. Im Übrigen möchte ich gern zu Protokoll geben, dass ich vor Einzug in den Landtag vier Jahre lang in entscheidender Position in der Handwerkskammer Koblenz tätig und sieben Jahre lang in der Staatskanzlei als Referentin für die Unternehmenskontakte zuständig war. Danke schön. (Beifall bei der SPD)

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Kathrin Anklam-Trapp

Herr Kollege, wünschen Sie Erwiderung? (Abg. Lars Rieger, CDU: Ja!) – Bitte schön, Herr Rieger.

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Lars Rieger CDU

Liebe Frau Köbberling, (Abg. Jaqueline Rauschkolb, SPD: Ich entschuldige mich! Entschuldigen Sie sich! – Zuruf des Abg. Michael Hüttner, SPD) es ist im Protokoll der Ausschusssitzung nachlesbar, dass Sie die IHK als Ja, Sie waren vier Jahre bei der Handwerkskammer Koblenz tätig. Ich habe es noch einmal nachgelesen. Sie waren Projektleiterin für Rumänien und den Senegal. (Beifall der AfD – Vereinzelt Heiterkeit bei der CDU sowie des Abg. Peter Stuhlfauth, AfD –

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Benedikt Oster SPD

Was soll denn das? – Zuruf von der SPD: Oh! – Zuruf aus dem Hause: Die Leute lachen über Sie! –

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Benedikt Oster SPD

Wo kommen wir denn da hin? – Weitere Zurufe von der SPD – Unruhe im Hause) Wenn das den wirtschaftspolitischen Hintergrund beleuchtet, okay. (Unruhe im Hause – Wortmeldung aus den Reihen der SPD)

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Kathrin Anklam-Trapp

Auf eine Kurzintervention kann man nicht mit einer Kurzintervention erwidern. Wir fahren in der Rednerliste fort. Für die SPD-Fraktion spricht Frau Dr. Katrin Rehak-Nitsche.

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Dr. Katrin Rehak-Nitsche SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Jetzt verlassen wir wieder die persönliche Ebene, gehen zurück zu unserem Geschäft, Politik zu machen, und lassen nicht nur die Kneipe, sondern auch die Kirche im Dorf. Wir wissen inzwischen, liebe CDU, Reformen, sind Ihre Stärke nicht. Hätten Sie in den langen Jahren im Bund, in denen Sie dort in Verantwortung standen, Ihre Arbeit ordentlich gemacht und das Land ordentlich auf die Zukunft vorbereitet, dann hätten wir jetzt ein paar Probleme weniger. Wissen Sie, was der Unterschied zwischen Ihrer und unserer Politik ist? Ihnen wird von irgendeiner Interessengruppe etwas gesagt, und das reicht Ihnen, Sie sind fertig mit Ihrer Meinungsbildung. Differenzierung? Fehlanzeige. Sie sind im Laufe des Diskussionsprozesses, auch nicht im Ausschuss, auf kein einziges unserer Argumente eingegangen. Wir hingegen machen Vorschläge und hören uns dann alle Perspektiven an: Gewerkschaften, Zivilgesellschaft und ja, auch die Unternehmen. Das ist unsere Art, Politik zu machen, mit allen und für alle. Wir suchen nach gemeinsamen Lösungen, die zukunftsorientiert sind. Ich sage es gern noch einmal, Sie verwechseln unsere Kenntnis der Sachlage mit einer gesellschaftspolitischen Position. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Da ist alles verwechselt! Alles!) Das Bildungszeitgesetz, das wir heute in zweiter Lesung beraten, ist ein modernes Gesetz, das die Bedarfe der Beschäftigten ernst nimmt – für Sie ein Fremdwort –, gesellschaftlichen Wandel aufgreift und – hören Sie bitte jetzt genau zu – einen wertvollen Beitrag zur Nachwuchs- und Fachkräftegewinnung von Unternehmen in unserem Bundesland leisten kann. Daher sind wir unter anderem mit den Gewerkschaften einer Meinung, die ausdrücklich sagen, dieses Gesetz kommt genau zur richtigen Zeit. Wir sind uns doch zunächst einmal einig, dass Weiterbildung und ehrenamtliches Engagement heutzutage wichtiger denn je sind: im Sinne der Persönlichkeitsentwicklung, im Sinne der Entwicklung von Kompetenzen, die auch – ja, auch – im beruflichen Kontext und letzten Endes auch für das gesellschaftliche Miteinander und unsere Demokratie von Nutzen sein können. Damit dies gelingt, leistet jede und jeder seinen Beitrag. Auch unsere Unternehmen leisten hier bereits viel. Genau deshalb ist dieses Gesetz eines mit Augenmaß und der ausdrücklichen Zielrichtung, Fachkräfte zu sichern. Kern des Gesetzes ist es, neben anderen Punkten, im Rahmen der Bildungszeit auch die Qualifikation zum Ehrenamt als Freistellungsgrund zu berücksichtigen. Gerade in einem Bundesland wie unserem, das so stark von ehrenamtlichem Engagement geprägt ist, ist es von großer Bedeutung, dass den politischen Bekenntnissen zum Ehrenamt konkrete gesetzliche Regelungen folgen. Das haben beispielsweise auch die Weiterbildungsträger im Rahmen der schriftlichen Anhörung des Sozialausschusses noch einmal ausdrücklich betont. An dieser Stelle möchte ich mich sehr herzlich bedanken für alle eingegangenen differenzierten Stellungnahmen, auch für die explizit kritischen. Lassen Sie mich zur Einordnung noch ein paar Punkte aufgreifen. RheinlandPfalz wäre mit diesem Gesetz bereits das achte Bundesland, das die Ehrenamtsqualifikation berücksichtigt, das achte. Es geht also keineswegs darum, dass wir irgendeinen experimentellen Sonderweg gehen würden. Daneben unterstützen wir in Rheinland-Pfalz kleinere Betriebe bei der Bildungsfreistellung bereits seit Langem auch finanziell. Eine solche Förderung kommt übrigens nur in zwei weiteren Bundesländern vor. Es ist bezeichnend, dass Kollege Dr. Martin im Sozialausschuss kein einziges Mal auf die Belange der Beschäftigten und deren Arbeit eingegangen ist. Dieser Redebeitrag der CDU-Fraktion hätte entlarvender nicht sein können. Beschäftigte und deren Lebenswirklichkeit, deren Belange, deren Bedarfe und Nöte – wir haben es heute Morgen schon gehört – und übrigens auch deren veränderte Erwartungen an eine erfüllende Arbeitstätigkeit spielen bei Ihnen überhaupt keine Rolle. Ob Sie es aber glauben oder nicht, Beschäftigte sind nun einmal keine seelenlosen Maschinen, die man ein- und ausschalten kann und einfach funktionieren. Wir haben Fachkräftemangel. Da muss man doch überlegen, wie man harte Arbeit für die Menschen attraktiv machen kann. Zeter und Mordio zu schreien, hilft dabei null. Ihre Haltung ist doch, Bildungsfreistellung am besten gar nicht; aber wenn es schon sein muss, dann nur für Zwecke, die wirklich unmittelbar berufsbezogen sind. Dass sich aber gerade die Entwicklung von Kompetenzen, die fürs Ehrenamt wichtig sind, auch für den Arbeitgeber auszahlen, sehen Sie nicht, oder Sie wollen es nicht sehen. Das ist so was von 19. Jahrhundert, mit gutem Willen vielleicht noch 20. Um es noch einmal ganz deutlich zu sagen: Alle Rückmeldungen, die uns zu diesem Gesetz erreicht haben, nehmen wir sehr ernst, und wir tauschen uns mit allen Beteiligten und Betroffenen dazu aus. Natürlich werden wir auch sorgsam beobachten, wie sich das in der Praxis auswirkt. Daher sehen wir in der Durchführungsverordnung eine Evaluation vor. Darüber hinaus steht gerade unser Ministerpräsident wie kaum ein Zweiter dafür, unsere Unternehmen und den Wirtschaftsstandort Rheinland-Pfalz tatkräftig und verlässlich zu unterstützen, gerade in herausfordernden Zeiten wie diesen. (Ministerpräsident Alexander Schweitzer: So sieht’s aus!) Wir alle wissen doch, was das Herz eines jeden Unternehmens ist. Das Herz eines jeden Betriebs sind seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, und wenn die gut ausgebildet, motiviert und engagiert sind, dann ist das der Grundpfeiler für den Erfolg, jetzt und in Zukunft. Deswegen stimmen wir dem Bildungszeitgesetz zu. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Abgeordneter Daniel Köbler.

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Daniel Köbler GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Also, Herr Rieger, das war eben eine echte wirtschaftspolitische Geisterstunde. (Zurufe von der SPD und der CDU) Das war schon die Krönung, dass Sie die Kollegin, aber nicht nur die Kollegin, dass Sie Referentinnen einer Wirtschaftskammer derartig diffamieren. Was glauben Sie denn, wer die IHK-Stellungnahme zu diesem Gesetz geschrieben hat? (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP) Referentin einer Wirtschaftskammer. – Also, da hat es bei der Sparkasse übers KNAX-Heftchen-Sammeln hinaus nicht viel weiter gereicht, muss ich sagen. (Zurufe von der CDU) Meine Damen und Herren, das war entlarvend. Entlarvend war der Satz, als Sie gesagt haben, dass Qualifizierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die Wirtschaft ein Opfer sei. Das ist Wirtschaftspolitik aus dem letzten Jahrhundert, und das ist genau die Wirtschaftspolitik, die uns in die Krisen dieses Jahrhunderts gebracht hat. Das ist genau Ihr Problem: dass Sie nicht erkannt haben, dass ein moderner Wirtschaftsstandort genau davon abhängig ist, dass Sie qualifizierte, motivierte Fachkräfte haben, die ihre Leistung erbringen können, und das – Herr Rieger, jetzt sage ich es Ihnen – im Rahmen ihres Lifestyles. Davon profitiert der Wirtschaftsstandort. Davon profitieren die Unternehmen, und davon profitieren auch die Menschen in diesem Land. Deswegen werden wir diesem Gesetz zustimmen, weil es ein modernes Gesetz ist, weil es auf vier Tage Bildungsfreistellung im Jahr einen Rechtsanspruch gibt, auch schon für Auszubildende. Und ja, weil es auch die Möglichkeit gibt, qualifizierende Maßnahmen im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeiten zu geben. Rheinland-Pfalz wäre nichts ohne ehrenamtliche Tätigkeit, vom Sportverein bis zur Freiwilligen Feuerwehr. Auch das wollen wir stärken, weil es am Ende so ist. Kluge Wirtschaftsunternehmen mit einem funktionierenden Geschäftsmodell, die wissen das auch, dass der motivierte, auch ehrenamtlich tätige Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin besser ist fürs Team, besser ist fürs Unternehmen und am Ende auch besser für die Produktivität dieser Unternehmen und damit für den Wirtschaftsstandort Rheinland-Pfalz. Deswegen stimmen wir diesem Gesetz zu. Herzlichen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die AfD-Fraktion spricht Abgeordneter Ziegler.

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Eugen Ziegler AfD

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordnete! Wir haben diesen Gesetzentwurf ausführlich im Ausschuss diskutiert. Die Fronten sind klar, und deshalb will ich es heute ebenso klar sagen: Dieses Gesetz ist kein Beitrag zur Weiterbildung, sondern ein weiteres Beispiel dafür, wie politische Wunschvorstellungen auf dem Rücken der Arbeitgeber ausgetragen werden. Ja, wir erkennen digitale Fortbildungsformate an. Das ist zeitgemäß und sinnvoll. Aber schon hier zeigt sich das Grundproblem dieses Gesetzes. Man vertraut darauf, dass alles schon irgendwie funktionieren wird – Kontrolle, Nachweise, Missbrauchsvermeidung inklusive. Das ist naiv. Der eigentliche Kern dieses Gesetzentwurfs liegt jedoch woanders. Es geht um die Ausweitung der Bildungsfreistellung auf ehrenamtliche Tätigkeiten. Damit kein Missverständnis entsteht: Das Ehrenamt ist wichtig. Ohne Ehrenamtliche würde vieles in unserer Gesellschaft nicht funktionieren. Aber was Sie hier betreiben, ist keine Stärkung des Ehrenamts, es ist ein Etikettenschwindel; denn nicht das Land stärkt das Ehrenamt. Sie zwingen die Arbeitgeber dazu. Arbeitszeit, Lohnkosten, organisatorische Ausfälle, all das sollen Betriebe schultern, damit sich die Landesregierung politisch mit dem Ehrenamt schmücken kann. Warum? Warum sollen Arbeitgeber für gesellschaftspolitische Ziele zahlen, die der Staat selbst nicht finanzieren will? Auf diese Frage haben Sie bis heute keine Antwort geliefert. Stattdessen flüchten Sie sich in wohlklingende Floskeln und moralische Appelle. Konkret reden wir über bis zu fünf bezahlte Arbeitstage pro Jahr für einen in Vollzeit beschäftigten Arbeitnehmer, fünf Tage, an denen Arbeitsleistung fehlt, die aber voll bezahlt werden müssen. Gerade für kleine und mittelständische Betriebe ist das kein Detail, sondern ein echtes Problem. Und das alles in einer Zeit, in der arbeitenden Menschen öffentlich vom Bundeskanzler sogar vorgeworfen wird, sie seien zu oft krank, in der darüber gesprochen wird, dass die Menschen mehr und länger arbeiten müssen. Diese Politik ist widersprüchlich, und sie ist unglaubwürdig. Auf der einen Seite erklären Sie den Bürgern, Arbeit sei das Maß aller Dinge. Auf der anderen Seite schaffen Sie immer neue gesetzliche Ansprüche auf bezahlte Abwesenheit. Schon jetzt sind die Inhalte der Bildungsfreistellung so weit gefasst, dass Arbeitgeber für Fortbildungen zahlen müssen, von denen sie keinerlei Nutzen haben. Jetzt setzen Sie noch einen drauf. Gesellschaftspolitische Schulungen und ehrenamtliche Qualifizierungen sollen ebenfalls finanziert werden. Das hat mit betrieblicher Weiterbildung nichts mehr zu tun. Das ist Ideologie auf Firmenkosten. Besonders dreist ist der Hinweis, das Gesetz verursache kaum Kosten, weil nur wenige Arbeitnehmer den Anspruch nutzen. Gleichzeitig erklären Sie, Ziel des Gesetzes sei es, die Teilnahme deutlich zu erhöhen. Beides zur gleichen Zeit funktioniert nicht. Entweder ist das Gesetz wirkungslos, oder es wird teuer. Alles andere ist Augenwischerei. Die Gewinner dieses Gesetzes sind ganz klar Weiterbildungsträger, Verbände und politische Projekte. Die Verlierer sind ebenso klar Arbeitgeber, Betriebe und die Wirtschaft. Dieses Gesetz ist realitätsfern, wirtschaftsfeindlich und unfair. Es passt perfekt zu einer Politik, die gern verteilt, aber ungern erklärt, wer am Ende die Rechnung bezahlt. Unsere Fraktion lehnt dieses Gesetz entschieden ab. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die FDP-Fraktion spricht Abgeordneter Steven Wink.

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Steven Wink FDP

Verehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Grundsätzlich möchte ich einmal festhalten, dass wir in Zeiten von Transformation, als großer Überbegriff, in Zeiten, in denen Menschen auch mittleren Alters – 5 0, 55 Jahre – teilweise erneut auf Jobsuche gehen müssen, leben, und dass auch diese sich weiterbilden können müssen, weiterentwickeln und sich auch selbst entfalten können müssen. Auch wir Freien Demokraten stehen sehr hinter dem Bestreben, lebenslanges Lernen weiter voranzubringen. Ich selbst durfte über den zweiten Bildungsweg einen weiteren Beruf erlernen; von daher kann ich sagen, es ist nur vorteilhaft. Die Menschen brauchen für die Zukunft echte Chancen. Betriebe benötigen verlässliche und praktikable Regeln. Die Anhörung hat aber gezeigt, dass der eigentliche Kern, der eigentliche Grundgedanke dieses Gesetzes durchaus schon respektiert wird. Es gibt mehrere Punkte. Weiterbildung soll modern und flexibel sein, also in der Form, künftig vielleicht auch digitale Weiterbildungen zu ermöglichen, digitale Formen zu ermöglichen für Menschen in Schichtarbeit, Eltern oder für Menschen, die einfach nicht an Präsenzveranstaltungen teilnehmen können. Positiv wird gesehen, dass dies in Zukunft gefördert und berücksichtigt werden soll. Qualifizierung im Ehrenamt wie zum Beispiel der Rettungsdienst – auch das ist ein Ehrenamt – oder soziale Dienste halten das Land durchaus zusammen. Und klar, natürlich brauchen die auch klare Regeln und klare Rahmenbedingungen. Wir finden es daher richtig, dass in diesem Gesetz das Begleitgremium aktiviert wird. Wirtschaft, Gewerkschaften, Ministerium, Weiterbildungsträger kommen zusammen, definieren später natürlich auch: Was ist der Punkt? Was sind praktikable Regeln? Wo sind Ansätze, sich weiterbilden zu können? Was ist nützlich? Was nützt der Wirtschaft? Somit hat jeder den Fuß in der Tür, wenn es darum geht, zu definieren, welchen Weg man gehen oder beantragen kann. Das wurde hier gar nicht erwähnt: Es wird suggeriert, dass es in dem Gesetz gar nicht mehr der Fall wäre. Das ist aber nicht so. Es gibt auch künftig noch betriebliche Belange, betriebliche Gründe, die einen Ablehnungsgrund darstellen können. Wenn nämlich zum Beispiel in einer Abteilung zwei Leute krank sind, drei sind noch da, und einer will weg, dann funktioniert das nicht. Dann wird diese Maßnahme eben temporär verschoben. Dann kann sie jetzt nicht stattfinden. Das ist ein Ablehnungsgrund, und der bleibt bestehen. Das ist auch gut; denn das hält natürlich die Balance zum einen zwischen der Säule Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer und zum anderen den betrieblichen Belangen, damit es in der Wirtschaft vorangehen kann. Auch das gehört zur Wahrheit. Letztendlich geht es auch um die Evaluierung. Evaluierung schafft nämlich Transparenz. Wir überprüfen damit in Zukunft die Nutzung. Wir überprüfen die Wirkung, die Anträge, die Arbeit des Begleitgremiums, die Bezahlbarkeit und können es natürlich in Zukunft auch weiterentwickeln. Von daher sagen wir, es ist ein Gesetz, das individuelle Freiheiten und auch betriebliche Belange mit einer Überprüfbarkeit und Steuerung aller Partner berücksichtigt, und von daher ein Gesetz, das man heute mittragen kann. Danke. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die Gruppe FREIE WÄHLER spricht Abgeordneter Schwab. Ich erinnere noch einmal daran, Sie haben 4 Minuten Redezeit. Bitte schön. Abg. Helge Schwab, Gruppe FREIE WÄHLER: Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Nur 2 % der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nutzen ihr Recht, Bildungsurlaub zu nehmen. Schon allein deswegen ist es gut und richtig, die gesetzlichen Grundlagen zu evaluieren und gegebenenfalls zu aktualisieren. Dennoch bereitet uns das, was heute zur endgültigen Entscheidung vorgelegt wird, Bauchschmerzen. Wir haben bereits in der 97. Plenarsitzung am 13. November 2025 darauf hingewiesen, dass uns diese Novelle zu weit geht. Auch wenn sie angesichts der tatsächlichen Nutzung der gesetzlichen Möglichkeiten nur als Nebenthema erscheint, passt sie nicht in die derzeitige Zeit. Sie ist ein völlig falsches Signal an Betriebe, die mit schlechten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zurechtkommen müssen. Aus unserer Sicht kann es nicht sein, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für Weiterbildungsangebote bezahlt freigestellt werden müssen, die nichts mit der betrieblichen Praxis zu tun haben. Wir denken, dass Mitarbeiter, die sich in anderen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens engagieren wollen, die Organisation der erforderlichen Weiterbildung selbst in die Hand nehmen können. Es ist nicht zu viel verlangt, zu erwarten, dass bei Bedarf einige Abende oder eben auch ein Wochenende für ein Hobby geopfert werden muss. Das heißt nicht, dass Betriebe ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in diesem Punkt nicht entgegenkommen sollten oder dürfen. Doch dafür braucht es keine Erweiterung des Gesetzes. Das kann betriebsintern geregelt werden, zum Beispiel wenn eine saisonbedingte schlechtere Auftragslage an anderer Stelle Freiräume schafft. Wir FREIEN WÄHLER sagen aber auch, nur wer sich weiterbildet, kann auf Dauer mithalten. Wäre es deshalb nicht sinnvoller, besser für die bereits bestehenden Möglichkeiten zu werben, anstatt sie auszuweiten? Ich habe es im November gesagt: Wir sind froh, dass es ein Bildungsfreistellungsgesetz gibt, und das bereits seit 1993. Wir nehmen zur Kenntnis, dass die Ampel mit ihrem Gesetzentwurf einen Punkt umsetzen will, der im Koalitionsvertrag vereinbart wurde. Wir bleiben skeptisch, hoffen aber dennoch, dass die Novelle wie beabsichtigt tatsächlich das Ehrenamt stärkt und betriebliche Abläufe nicht beeinträchtigt. Wir sind aber – das sage ich noch einmal – nicht der Ansicht, dass das neue Gesetz wirklich zur aktuellen Lage passt. Lars Rieger hat dies in seiner Sachdarstellung perfekt beschrieben. Wir bleiben dabei, dass sich ein Landesbildungszeitgesetz an der Notwendigkeit der beruflichen Weiterbildung orientieren sollte. Wir werden ausschließlich deshalb gegen diese Gesetzesvorlage stimmen. Vielen Dank. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER)

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Kathrin Anklam-Trapp

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir dürfen heute noch einmal Gäste im Rund begrüßen. Zuerst begrüßen wir die Landfrauen aus Sörgenloch. Willkommen im Rund! (Beifall im Hause) Wir freuen uns sehr, dass Mitglieder des Landesnetzwerks diskriminierungsfreies Rheinland-Pfalz bei uns im Plenum sind. Willkommen! (Beifall der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der Gruppe FREIE WÄHLER) Es sind besondere Tage. Wir begrüßen Freunde und Weggefährten von unserem Kollegen Horst Gies. Willkommen im Landtag! (Beifall im Hause) Für die Landesregierung darf ich Staatsministerin Dörte Schall ans Redepult bitten.

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Dörte Schall

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich freue mich sehr, dass Sie gerade noch einmal die ehrenamtlich tätigen Menschen begrüßt haben, die uns von der Tribüne aus zuschauen. Es ist mir ein großes Anliegen, gerade im Bereich der Bildungszeit und des neuen Landesbildungszeitgesetzes darauf hinzuweisen, dass Rheinland-Pfalz ein Ehrenamtsland ist. Bei der Weiterentwicklung des Bildungsfreistellungsgesetzes als Instrument, das es seit über 30 Jahren gibt, geht es eben darum, auch das Ehrenamt mitzunehmen. Es geht nicht nur um Detailfragen. Es geht um die Zukunftsfähigkeit unseres Arbeits- und Wirtschaftsstandorts. Es geht darum, die Qualifikation von Beschäftigten sicherzustellen. Natürlich hören wir den Verbänden zu und haben das auch in der langen Anpassung des Gesetzes getan. Deswegen werden auch weiterhin betriebliche Gründe bei der tatsächlichen Inanspruchnahme von Bildungszeit berücksichtigt. Es gibt keine automatische Freistellung. Es gibt keine Bewilligungsfunktion, und es gibt keinen Eingriff in betriebliche Organisation. Die oft zitierte Inanspruchnahmequote von 1,8 % ist seit Jahren stabil. Ich muss sagen, leider; denn wir wollen die Weiterbildungsbereitschaft erhöhen. Es wird keine explosionshafte massenhafte Inanspruchnahme geben; denn wir lassen das nicht zu. Wir wissen aber, dass gerade kleine Betriebe die Bildungszeit nutzen, um Selbstqualifizierung möglich zu machen, die sie selbst nicht finanzieren können. Ich war in vielen Unternehmen und habe mir das erklären und beschreiben lassen, wie sie dieses Instrument nutzen, um ihre eigenen Beschäftigten gut zu qualifizieren. Wir sind mit der Ehrenamtsqualifikation zudem keine Ausnahme, sondern leider das achte Land, das damit kommt. Zur Kostenaufteilung kann ich Ihnen sagen: Sie ist sinnvoll, und sie ist übrigens auch wirtschaftlich vernünftig. Die Beschäftigten tragen die Kosten für die Weiterbildung. Sie investieren in ihre eigene Qualifikation, in ihre Beschäftigungsfähigkeit. Gleichzeitig werden sie für die Dauer vom Arbeitgeber freigestellt. (Abg. Michael Ludwig, CDU: Und das kostet nichts? – Abg. Helge Schwab, Gruppe FREIE WÄHLER: Wer bezahlt das?) Die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber haben natürlich organisatorischen und finanziellen Aufwand. Die Landesregierung erkennt das ausdrücklich an, und wir beteiligen uns an der pauschalisierten Erstattung der Kosten. (Zuruf aus dem Hause: Ja, für die Kleinstunternehmer!) Die Bildungszeit ist aber kein Sonderopfer. Sie ist eine Investition in die Menschen und damit eben auch in Betriebe, in die Fachkräftesicherung und in die Qualität unseres Standorts. Wir setzen auf klare Kriterien, auf Qualitätssicherung und auf Transparenz. Wie bisher wird es natürlich einen Bericht im Landtag geben, in dem jedes Jahr überprüfbar und verantwortungsvoll über die Gesetzgebung berichtet wird. Die Einbeziehung von Qualifizierung für die ehrenamtliche Tätigkeit ist eine gezielte und sinnvolle Ergänzung. Diese in den Qualifizierungen erworbenen Fähigkeiten – Führungsqualität, Organisationsqualität, Verantwortungsübernahme, Teamfähigkeit – wirken immer in Betriebe hinein. Jeder, der schon einmal ein Bewerbungsgespräch geführt und jemanden eingestellt hat, weiß, dass die Frage nach ehrenamtlicher Tätigkeit ein wesentliches Kriterium bei der Entscheidung für Beschäftigte ist. Deswegen profitieren auch die Unternehmen weiterhin davon, dass Menschen ehrenamtlich tätig sind und sich im Ehrenamt weiterqualifizieren. Rheinland-Pfalz berücksichtigt das in Zukunft, und wir wissen aus den Erfahrungen der anderen Bundesländer, dass der Anteil ehrenamtlicher Qualifikation überschaubar ist. Sie ist praxisbewährt und wirtschaftlich verantwortbar, und sie nutzt den Unternehmen. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten bleibt die Weiterbildung unerlässlich. Wir erleben – natürlich wissen wir das – in den Gesprächen große wirtschaftliche Herausforderungen. Wir sehen den Druck auf die Unternehmen und die Beschäftigten. Umso wichtiger ist es, in diesen Zeiten nicht an der Weiterbildung und Qualifizierung der Beschäftigten zu sparen. Das ist der falsche Weg. Weiterbildung ist kein beliebiger Kostenblock. Sie ist eine strategische Investition in die Produktivität, in die Innovationskraft und in die Wettbewerbsstärke. (Beifall bei der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Wer in der Krise Qualifizierung zurückfährt, verschärft die Probleme von morgen. Unternehmen müssen gerade in schwierigen Zeiten die Qualifik ation ihrer Beschäftigten sehen. Sie müssen in diese investieren. Sie sichern sich dadurch einen Wettbewerbsvorteil. (Zuruf des Abg. Michael Ludwig, CDU) Das Landesbildungszeitgesetz schafft dafür einen modernen, einen verlässlichen und einen planbaren Rahmen; denn die Planung ist von Vorteil. Transformation gelingt eben nicht durch Stillstand. Transformation gelingt nur durch Qualifikation, durch Perspektiven und durch Mitmachen und Anschieben. Wir setzen uns immer und ausdrücklich im Dialog mit den Sozialpartnern und Bildungsträgern auseinander. Natürlich wird auch in Zukunft die Zusammenarbeit mit dem Begleitgremium eine wichtige sein. Gerade dieser partnerschaftliche Ansatz zeugt von Verlässlichkeit. Wir wissen, dass dieses Gesetz praxistauglich ist, und es wird Akzeptanz finden – für Beschäftigte, für die Betriebe und für den Arbeits- und Wirtschaftsstandort Rheinland-Pfalz. Lernen hält den Geist jung und die Zukunft offen. Ich bitte Sie daher um Zustimmung. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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Kathrin Anklam-Trapp

Nach § 34 unserer Geschäftsordnung hat Kollegin Dr. Anna Köbberling das Recht auf eine persönliche Erklärung. Damit erteile ich Abgeordneter Dr. Köbberling das Wort.

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Dr. Anna Köbberling SPD

Danke schön, Frau Präsidentin. – Sehr geehrter Herr Kollege Rieger, zu zwei Punkten möchte ich einfach doch noch einmal Stellung nehmen. Ich habe im Ausschuss gesagt, die IHK hat sich zu dem gerade eben besprochenen Gesetzentwurf ungefragt kritisch geäußert. Das sind zwei Adjektive: ungefragt und kritisch. Beide entsprechen der Wahrheit. Die IHK war nämlich nicht unter den Anzuhörenden. Ich habe gegenübergestellt, welche Anzuhörenden sich kritisch und welche sich positiv zu dem Gesetzentwurf geäußert haben. Wahrheitsgemäß habe ich gesagt, die IHK hat sich kritisch geäußert. Ich habe in die Liste sogar jemanden aufgenommen – bei den kritischen Äußerungen –, der überhaupt nicht zu den Anzuhörenden gehörte, sondern uns ungefragt einen Brief geschrieben hat. Das ist das Gegenteil von despektierlich. Das ist total respektvoll, wenn man eine solche Meinung auch noch mit in seine Überlegungen einbezieht. Zweiter Punkt: Ich möchte noch ein bisschen was über die Projekte der Handwerkskammer Koblenz erzählen. (Abg. Dennis Junk, CDU: Wie lange kann sie denn jetzt reden? –

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Damian Lohr AfD

Das ist keine persönliche Erklärung!) Ich war bei der Handwerkskammer Koblenz persönliche Referentin des Hauptgeschäftsführers. (Abg. Damian Lohr, AfD: Das ist keine persönliche Erklärung!) Hauptgeschäftsführer Karl-Jürgen Wilbert – vielleicht kennt ihn noch jemand – weiß, seine Leute einzuspannen. Ich war dort in nahezu alle Projekte und Maßnahmen, die er im Kopf hatte – das waren viele – eingebunden. (Zuruf des Abg. Dennis Junk, CDU) Ich habe Dutzende von Papieren geschrieben, die anschließend unter seinem Namen, wie das nun einmal ist in einer solchen Chefposition, veröffentlicht wurden. (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) Darüber hinaus war ich für zwei Auslandsprojekte zuständig, und darüber haben Sie sich so ein bisschen abfällig geäußert. Ich möchte Ihnen kurz erzählen, was das ist. Das sind Projekte, die vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit gefördert werden, und zwar sind das sogenannte Twinning-Projekte. Dabei geht es darum, unsere deutschen Interessen umzusetzen und Mehrheiten in der EU zu schaffen. Was bedeutet das? Ich war für Rumänien zuständig. Rumänien war damals noch nicht in der EU. Wir sind eines der wenigen Länder in der EU, das ein duales Ausbildungssystem hat. Wir hatten ein Interesse daran, als Deutschland, dass auch möglichst viele andere Länder in der EU dieses duale Ausbildungssystem haben und mit unterstützen. Auftrag des Twinning-Partners HWK war es, mit ähnlichen Verbänden im Zielland Rumänien zu verhandeln und Rumänien in die Richtung eines dualen Ausbildungssystems zu bringen. Das heißt, ich habe in Rumänien mit Regierungsvertretern, mit Verbändevertretern, mit Unternehmen darüber verhandelt und war sozusagen Botschafterin für unser duales Ausbildungssystem. (Abg. Joachim Paul, AfD: Das können die doch übernehmen!) Wie gesagt: finanziert vom BMZ. Das muss doch irgendeinen Grund haben, dass man so etwas macht. Glauben Sie ernsthaft, man schickt zu solchen Gesprächen Menschen, die keine Ahnung haben, keine Ahnung von Wirtschaft? (Abg. Joachim Paul, AfD: Ja!) Das ist wohl selbsterklärend. Anschließend habe ich dann auch noch ein Projekt im Senegal gemacht. Das ist ganz lustig. Das lief nämlich so: Wir saßen in der Referentenrunde zusammen, und der Hauptgeschäftsführer fragte so lapidar: Wer von Ihnen kann eigentlich Französisch? – Ich habe dann ein bisschen unbedarft mein Händchen gehoben, und schon hatte ich dieses zweite Projekt auch noch gefangen und habe auf Französisch im Senegal solche Gespräche geführt. Sehr geehrter Herr Kollege Rieger, ohne Hintergrundinfos so über mich zu urteilen und so auch über die Entwicklungshilfeprojekte zu sprechen, die unser Land damals finanziert hat, ist despektierlich. Sie sind despektierlich, nicht ich. (Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Steven Wink, FDP) Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns trotz der aufgeheizten Stimmung, die nun einmal siebeneinhalb Wochen vor der Wahl ganz normal ist, miteinander reden und nicht übereinander. Lassen Sie uns ruhig einmal gegenseitig unsere Biografien erzählen und danach fragen, was wir denn eigentlich so gemacht haben in der Vergangenheit, bevor wir Abgeordnete wurden. Ich glaube, dabei wird man nicht dümmer. Schönen Dank. (Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Steven Wink, FDP)

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Kathrin Anklam-Trapp

Damit treten wir in die Abstimmungsfolge ein, und zwar über den Gesetzentwurf – Drucksache 18/13330 – in zweiter Beratung. Die Beschlussempfehlung lautet auf unveränderte Annahme. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer ist dagegen? – Für Enthaltungen ist kein Raum. Damit ist der Gesetzentwurf in der zweiten Beratung mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP gegen die Stimmen der CDU, der AfD und der Gruppe FREIE WÄHLER angenommen. Ich darf Sie einladen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetz seine Zustimmung erteilen will, den bitte ich, sich zu erheben! – (Abg. Johannes Zehfuß, CDU, beginnt sich zu erheben – Vereinzelt Heiterkeit im Hause – Zuruf von der SPD: Bleib ruhig stehen!) Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Danke schön. Für Enthaltungen ist kein Raum. Damit ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP gegen die Stimmen der CDU, der AfD und der Gruppe FREIE WÄHLER auch in der Schlussabstimmung angenommen. Wir kommen zu Punkt 3 der Tagesordnung: Zweites Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/13336 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Familie, Jugend, Integration und Verbraucherschutz – Drucksache 18/13942 – Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Drucksache 18/14022 – Ich darf Ihnen noch eine kurze Information über das Ausschlussverfahren geben. Die erste Plenarberatung fand in der 97. Sitzung im November 2 025 mit Aussprache statt. Der Gesetzentwurf wurde an den Ausschuss für Familie, Jugend, Integration und Verbraucherschutz – federführend – sowie mitberatend an den Rechtsausschuss überwiesen. Im Ausschuss für Familie, Jugend, Integration und Verbraucherschutz wurde ein Anhörverfahren durchgeführt. Die Ausschussempfehlung lautet auf unveränderte Annahme. Es sind besondere Momente, wenn man seine erste Rede hier im Hohen Haus hält. Als Rednerin darf ich für die SPD-Fraktion Dr. Claudia Eider an das Redepult bitten. Sie haben das Wort.

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Dr. Claudia Eider SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit unserem vorliegenden Änderungsantrag wollen wir die Kinder- und Jugendhilfe in Rheinland-Pfalz an drei entscheidenden Stellen konkret, praxisnah und unter Beachtung bundesrechtlicher Vorgaben noch weiter schärfen. Erstens: Wir stärken die Beteiligung junger Menschen. Mit der Neufassung des § 1a Abs. 3 stärken wir die Strukturen für den Landesjugendbeirat. Die Erfahrungen mit dem Landesjugendhilferat zeigen deutlich: Ehrenamtliches Engagement junger Menschen ist wertvoll, aber es braucht professionelle Begleitung, Unterstützung und Entlastung. Die gesetzliche Verankerung einer Geschäftsstelle für den Landesjugendbeirat ist daher kein Luxus, sondern eine notwendige Voraussetzung für wirksame, nachhaltige und gleichberechtigte Beteiligung. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Zweitens: Wir sorgen konsequent für Inklusion. Die Änderung in § 14 Abs. 3 rückt die Jugendhilfeplanung stärker in die Verantwortung, Teilhabe konkret zu gestalten. Künftig sollen Angebote für Mädchen und junge Frauen sowie inklusive Angebote für Kinder und Jugendliche mit und ohne Beeinträchtigungen gesondert dargestellt werden. Damit setzen wir den bundesrechtlichen Auftrag aus § 80 SGB VIII in eine verbindliche landesrechtliche Planung um. Die Jugendhilfeplanung wird so zum aktiven Instrument, um Bedarfe zu erkennen, Zugänglichkeiten zu prüfen und Angebote weiterzuentwickeln. Das ist ein wichtiger Schritt weg von Parallelstrukturen hin zu gelebter Inklusion. Drittens: Wir schaffen Rechtssicherheit bei Ombudsstellen. In § 19a Abs. 2 wird der Haushaltsvorbehalt in der Neufassung gestrichen. Das ist folgerichtig, denn § 9a SGB VIII verpflichtet die Länder bundesgesetzlich zur Sicherstellung von Ombudsstellen. Die drei bereits etablierten Ombudsstellen in Koblenz, Trier und Ludwigshafen sind ein zentrales Instrument zur Wahrung der Rechte junger Menschen und ihrer Familien. Ihre Existenz darf daher nicht unter Finanzierungsvorbehalt stehen, sondern muss verlässlich abgesichert sein. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieser Änderungsantrag stellt eine sinnvolle Präzisierung und Stärkung des vorliegenden Gesetzentwurfs dar. Er verbessert Beteiligung, fördert Inklusion und setzt Bundesrecht konsequent um. Deshalb bitte ich Sie herzlich um Unterstützung für diesen Änderungsantrag. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die CDU-Fraktion spricht Abgeordneter Michael Wäschenbach.

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Michael Wäschenbach CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Wir sprechen heute in zweiter Lesung über die Änderung des Landesgesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes. Wir haben es in der ersten Lesung am 13. November letzten Jahres beraten, und nach der von uns im Familienausschuss am 4. Dezember 2025 beantragten schriftlichen Anhörung wurden am 20. Januar die schriftlichen Stellungnahmen der Anzuhörenden besprochen. Unsere Annahme wurde bestätigt, dass das Gesetz zu weiteren finanzielle n Konsequenzen und bürokratischen Belastungen führt. Das hat insbesondere der Landkreistag in seiner Stellungnahme ausgeführt. Mein Kollege Jens Münster hat dies bereits in der Ausschusssitzung am 20. Januar ausführlich dargelegt. Heute Mittag wurde noch ein Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP eingebracht, der drei kleine Klarstellungen beinhaltet, aber auch eine Konnexitätswirkung auf den Bund entfaltet. (Vizepräsident Matthias Lammert übernimmt den Vorsitz) Wir teilen die Einschätzung des Landkreistags, dass für eine erfolgreiche Umsetzung praxistaugliche Regelungen, klare Zuständigkeiten und eine verlässliche Finanzierung unerlässlich sind. Auch die gemeinsame Verwendung präziser und einheitlicher Begriffe ist fundamental. Die Annahme, der Gesetzentwurf sei kostenneutral, erscheint vor dem Hintergrund zusätzlicher Aufgaben für die Jugendämter nicht realistisch. Wir setzen uns daher für eine transparente Kostenfolgenabschätzung und die konsequente Beachtung des Konnexitätsprinzips ein. Es gibt zusätzliche Aufgaben durch Prüfbereiche, Beschwerdestellen, Berichtspflichten und die Erstellung von Statistiken. Auch der Landesverband privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe (VPK) hat in seiner Stellungnahme am 8. Januar 2026 auf die Kosten hingewiesen und eine bedarfsgerechte Finanzausstattung gefordert, um weitreichende Nachsteuerungen zu vermeiden. Vor diesen wichtigen, aber eher formalen Fragen aus der Vollzugssicht ist jedoch eine Abwägung zur Verbesserung des Kindeswohls und der Teilhabe junger Menschen zu treffen. Die CDU begrüßt die Zielrichtung des Gesetzentwurfs, insbesondere die Stärkung des Kinderschutzes, die Beteiligungsrechte junger Menschen, die Verbesserung für Pflegekinder sowie den Ausbau von Ombudsstrukturen und inklusiven Ansätzen. Diese Anliegen sind für unsere Gesellschaft richtig und notwendig. Wir stören uns auch nicht an sprachlichen Detailformulierungen im Text. Wir werden den Vollzug des Gesetzes aufmerksam verfolgen und die Kommunen bitten, die Umsetzungserfahrungen unmittelbar der Landesregierung mitzuteilen. Letztlich darf der Gesetzesvollzug nicht auf dem Rücken der Kinder und Jugendlichen ausgetragen werden; denn es geht um das Wohl unserer Zukunft, unserer Kinder und Jugendlichen. (Glocke des Präsidenten) Verehrte Zuhörerinnen und Zuhörer, eine gelingende Kinder- und Jugendhilfe liegt uns in der CDU sehr am Herzen. Wir haben die ganze Legislaturperiode für eine verbesserte Kinderpolitik und verbesserten Kinderschutz geworben. (Abg. Marcus Klein, CDU: Sehr richtig!) Wir werden daher dem Gesetz heute nach erneuter Beratung zustimmen und messen das Gesetz an den übergeordneten Zielen eines besseren Lebens unserer Kinder und Jugendlichen. (Beifall der CDU und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Cornelia Willius-Senzer, FDP)

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Matthias Lammert

Nächste Rednerin ist für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Abgeordnete Lisett Stuppy.

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Lisett Stuppy GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will heute vor allem noch einmal eines betonen: Dieses Gesetz ist ein wichtiger Schritt für viele Kinder und junge Menschen sowie ihre Familien in diesem Land, weil wir den Weg hin zu echter Teilhabe in der Kinder- und Jugendhilfe, hin zu einer inklusiven Gesellschaft gestalten. Jedes Kind und jeder junge Mensch hat ein Recht darauf, angenommen, gehört und beteiligt zu werden, ganz unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Behinderung, sexueller Identität oder Lebenslage. Pluralität ist Realität, und diese Realität muss sich auch in unseren Gesetzen widerspiegeln, liebe Kolleginnen und Kollegen. In der Anhörung zum Gesetz haben wir wertvolle Hinweise aus der Praxis bekommen. Deshalb wollen wir das Gesetz nicht an „drei kleinen“ Stellen, sondern, ich finde, an zentralen Stellen verbessern. Einmal ist das die Jugendhilfeplanung. Teilhabemöglichkeiten in Angeboten und Maßnahmen, die sich gleichermaßen an Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung richten, müssen dargestellt, geplant und gesteuert werden. Das schafft Transparenz, Sichtbarkeit und letztendlich die inklusiven Lösungen, die wir genau hier an dieser Stelle mit diesem Gesetz ausdrücken und erreichen wollen. Die regionalen Ombudsstellen – das ist die zweite Stelle –, die Kinder, Jugendliche und ihre Familien unterstützen, wenn Fragen oder Konfliktsituationen im Zusammenhang mit der Kinder- und Jugendhilfe auftreten, wollen wir stärken. Sie leisten unverzichtbare Arbeit, und diese Arbeit darf nicht davon abhängen, wie gerade die Haushaltslage ist. Deshalb sorgen wir mit unserem Änderungsantrag an dieser Stelle für eine dauerhafte finanzielle Absicherung der Ombudsstellen. Zum Dritten, der Landesjugendbeirat. Wir verankern seine Geschäftsstelle fest im Gesetz; denn die Beteiligung an politischen Prozessen und die Bearbeitung von eigenen Schwerpunkten braucht hauptamtliche Unterstützung. Wir meinen es ernst mit der Jugendbeteiligung, und deshalb sichern wir an dieser Stelle diese Strukturen, die auch Jugendbeteiligung wirklich ermöglichen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit den letzten Änderungen haben wir ein ohnehin sehr gutes Gesetz noch besser gemacht, für junge Menschen mit Behinderung, für Kinder in Pflegefamilien. Es schützt Kinder und Jugendliche, es unterstützt ihre Familien, es bündelt und fördert Hilfen passgenauer, setzt auf Prävention, bezieht junge Menschen konsequenter ein und beteiligt sie. Ich freue mich, wenn wir dieses Gesetz gleich gemeinsam beschließen. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

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Matthias Lammert

Nächster Redner ist für die AfD-Fraktion Abgeordneter Damian Lohr.

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Damian Lohr AfD

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Zu diesem Gesetzentwurf: Es gibt sicher logische Punkte, die man umsetzen sollte, Stichwort Ombudsstellen und Pflegekinderwesen. Da haben wir als AfD-Fraktion nichts, was dagegen spricht. Wenn das alleine stehen würde, dann könnten wir diesem Gesetzentwurf auch zustimmen. Leider muss ich aber feststellen, dass dieser Gesetzentwurf wieder eine Ideologiepackung ist. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Macht uns gar nichts!) Es ist wieder eine reine rot-grüne, mehr grüne, muss man sagen, Ideologiepackung. (Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Dann haben wir ja alles richtig gemacht, wenn Sie das kritisieren!) Ich bin jetzt doch wieder ein bisschen überrascht. Im Ausschuss hat sich die CDU noch enthalten. Da habe ich gedacht, na gut, hat die CDU doch zumindest ein bisschen Mut wiedergefunden und gibt jetzt nicht wieder bei diesem ideologischen Gefecht klein bei, das ganz klar von Grün angeführt wird. (Abg. Michael Wäschenbach, CDU: Unfug! –

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Markus Wolf CDU

Da geht’s um Kinder und nicht um ideologische Gefechte!) Der Landesjugendbeirat wurde angesprochen. Natürlich freuen sich die Grünen sehr über den Landesjugendbeirat. An der CDU ist aber schon wieder vorbeigegangen, dass dieses Gremium ein linkes Gremium ist, das nicht nur gegen uns vorgeht, sondern genauso auch gegen die CDU vorgeht. (Abg. Marcus Klein, CDU: Es geht aber da um viel größere, höhere, weitere Regelungen! Das müssen Sie doch auch sehen!) Auch zum Thema Begrifflichkeiten: Sie geben doch wieder die ganzen Begrifflichkeiten auf. So Sachen wie Vater und Mutter sollen zugunsten inklusiver Begriffe gestrichen werden. (Abg. Marcus Klein, CDU: Ach, Quatsch! –

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Joachim Paul AfD

Natürlich!) – Jetzt machen Sie wieder Klamauk da vorne, aber es ist einfach mal wieder bezeichnend. Sie als CDU geben wieder jeden Kampf auf und lassen die Grünen einfach durchmarschieren. (Abg. Marcus Klein, CDU: Wir kämpfen für Kinderrechte!) Man kann doch die Kinderrechtsaspekte einzeln aufgreifen und dann dafür einstehen. (Abg. Marcus Klein, CDU: Indem Sie hier dagegen sind, oder was?) Man kann aber dann doch in toto ein Gesetz ablehnen, wenn es eine Ideologiepackung ist. Ich kann Ihnen auch noch eine Lektüre empfehlen: „Warum Konservative immer verlieren“. (Beifall des Abg. Joachim Paul, AfD) Wenn Sie sich diese Lektüre zu Gemüte führen, ändern Sie vielleicht auch Ihre politische Haltung. (Zuruf der Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das ist ein Ideologiegesetzentwurf. Es gibt einzelne Teilaspekte, denen man durchaus zustimmen könnte, aber das sind vielleicht 20 %. Der Rest ist wieder rot-grüne Mogelpackung, und wir werden den Wähler immer wieder darauf hinweisen, dass die CDU jeden gesellschaftspolitischen Kampf wieder an die Grünen verliert. (Zuruf des Abg. Marcus Klein, CDU) Die einzige Alternative in dieser Frage ist die Alternative für Deutschland. (Zurufe von der SPD) Wir stehen stabil. Wir lassen uns von denen nichts wegnehmen. Wir lehnen den Gesetzentwurf ab. Danke schön. (Beifall der AfD)

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Matthias Lammert

Für die FDP-Fraktion spricht Abgeordnete Cornelia Willius-Senzer.

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Cornelia Willius-Senzer FDP

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Rede, die gerade von Herrn Lohr gehalten wurde, (Abg. Joachim Paul, AfD: Müssen Sie ja nicht mehr lange ertragen!) dass es sich um Ideologie handelt: Ich wusste gar nicht, dass die Ideologie der Grünen ist, für Kinderrechte zu sein. (Abg. Damian Lohr, AfD: Nein, die kapern das nur!) Ich sage Ihnen etwas: Es klingt manchmal wie Quatsch, was da erzählt wird. (Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Es ist Quatsch!) Es geht nämlich um Kinder und nicht um Sprache. Vielleicht haben Sie das nicht ganz gelesen. (Abg. Damian Lohr, AfD: Hören Sie auf, den Scheibenwischer zu machen!) Wir beraten heute in zweiter Lesung das Ausführungsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz. Wir tun das auf einer guten und tragfähigen Grundlage. Bereits in der ersten Lesung und in der Sachverständigenanhörung ist deutlich geworden, Zielrichtung und Grundstruktur dieses Gesetzes finden breite Zustimmung. Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz hat der Bund einen klaren Auftrag formuliert hin zu einer inklusiven, beteiligungsorientierten Kinder- und Jugendhilfe, die alle jungen Menschen in den Blick nimmt. Mit dem vorliegenden Landesgesetz setzen wir diesen Auftrag passgenau für Rheinland-Pfalz um. Die Anhörung hat uns dabei ganz wichtige und wertvolle Hinweise gegeben. Genau deshalb bringen wir heute noch einen Änderungsantrag ein, der diese Anregungen konstruktiv aufgreift. Erstens, wir konkretisieren den Inklusionsbegriff. Zweitens, wir stärken die finanzielle Unterstützung bestehender Strukturen. Viele Anzuhörende haben zu Recht darauf hingewiesen, die Ombudsstrukturen brauchen eine verlässliche finanzielle Grundlage. Drittens, wir verankern die Geschäftsstelle des Landesjugendbeirats. Meine Damen und Herren, dieses Gesetz stärkt die Beteiligung junger Menschen, fördert Inklusion und sorgt für klare Zuständigkeiten. Dieses Gesetz ist ein erster Anstoß für eine inklusivere Kinder- und Jugendhilfe. Uns Freien Demokraten ist aber auch klar, dass wir bei der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen noch nicht am Ende sind. So sollen, können und wollen wir, dass die Jugend selbst über ihre Zukunft entscheidet. Genau deswegen werden wir Freien Demokraten auch über diese Wahlperiode hinaus für das Wahlalter ab 16 Jahren kämpfen. Junge Menschen übernehmen vielfach Verantwortung. Wir wollen, dass sie auch politisch partizipieren können. Vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Matthias Lammert

Nächste Rednerin ist Abgeordnete Lisa-Marie Jeckel für die Gruppe FREIE WÄHLER. Abg. Lisa-Marie Jeckel, Gruppe FREIE WÄHLER: Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Kinder und Jugendliche sind nicht nur unsere Zukunft, sie sind Teil unserer Gegenwart. Der Gesetzentwurf zur Jugendhilfe setzt wichtige Akzente. Er stärkt Teilhabe, Beteiligung und Inklusion – Werte, die wir als FREIE WÄHLER auch ausdrücklich unterstützen. Auch der Änderungsantrag der Regierungsfraktionen greift diese Ziele auf und konkretisiert sie weiter. Mehr Beteiligung junger Menschen, eine stärkere Verankerung von Inklusion und eine bessere Absicherung von Ombudsstellen sind richtige Anliegen. Gerade deshalb müssen wir aber genau hinschauen, wie diese Ziele umgesetzt werden. Mit dem Änderungsantrag werden neue, verbindliche Strukturen geschaffen: eine verpflichtende Geschäftsstelle für den Landesjugendbeirat, zusätzliche Planungspflichten in den Jugendhilfe- sowie Ombudsstellen ohne Haushaltsvorbehalt. Damit wird aus einem ambitionierten Gesetzentwurf ein noch stärker strukturlastiges Regelwerk. Wir FREIE WÄHLER haben von Anfang an gesagt, Beteiligung darf kein Feigenblatt sein. Sie muss in den Kommunen, in den Jugendämtern und in der täglichen Arbeit spürbar werden, nicht vor allem in neuen Gremien, Konzepten und Berichtspflichten. (Glocke des Präsidenten) Die Landesregierung betont weiterhin die Haushaltsneutralität. Doch wir wissen alle, dauerhafte Strukturen, zusätzliche Planungspflichten und neue Verpflichtungen funktionieren nicht zum Nulltarif. Unsere Jugendämter und Kommunen arbeiten bereits heute am Limit. (Glocke des Präsidenten) Mehr Bürokratie bedeutet nicht automatisch mehr Schutz für Kinder und Jugendliche. Kinderschutz braucht vor allem Zeit, Fachkräfte und Handlungsspielräume.

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Matthias Lammert

Frau Kollegin, Sie müssen langsam zum Ende kommen. Sie haben nur 1 Minute. So sind die Regeln. Abg. Lisa-Marie Jeckel, Gruppe FREIE WÄHLER: – Alles klar. Wir FREIE WÄHLER stehen für Beteiligung und Inklusion, aber ebenso klar für Konnexität und Praxisnähe. Genau da besteht noch Nachbesserungsbedarf. Aus diesem Grund enthalten wir uns. Vielen Dank. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER)

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Matthias Lammert

Für die Landesregierung spricht Staatsministerin Katharina Binz.

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Katharina Binz

Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir setzen mit diesem Zweiten Landesgesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes bundesrechtliche Neuerungen des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes konsequent um und gehen zugleich eigene, zukunftsweisende Schritte, die unser rheinland-pfälzisches Profil in der Kinder- und Jugendhilfe weiter schärfen. Es freut mich, dass ich gerade von Abgeordneter Jeckel hören konnte, dass es ein sehr ambitioniertes Gesetz ist. Es freut mich, dass das auch die Opposition so sieht. Es ist auch schön – ich komme gleich noch darauf –, dass der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen noch einen draufsetzt. Wir bekennen uns mit diesem Gesetz ganz eindeutig zur Inklusion und auch zur inklusiven Kinder- und Jugendhilfe. Das ist insbesondere wichtig in dieser Zeit, in der einige – auch Sie von der AfD – immer wieder das Recht auf Inklusion infrage stellen. (Abg. Joachim Paul, AfD: Machen wir gar nicht! – Zuruf des Abg. Damian Lohr, AfD) In diesen Zeiten stellen wir uns ganz eindeutig auf die Seite der Kinder und Jugendlichen und bekennen uns zur inklusiven Kinder- und Jugendhilfe. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie der Abg. Cornelia Willius-Senzer, FDP) Wir schaffen Strukturen, die allen jungen Menschen Teilhabe ermöglichen, und zwar unabhängig von Behinderung, von Herkunft, von Geschlecht oder von Alter. Der Inklusionsbegriff des Gesetzes ist bewusst weit gefasst, und er berücksichtigt auch unterschiedliche Formen von Benachteiligung. Das zweite Profil, das wir diesem Gesetz geben, ist das Thema Beteiligung von jungen Menschen. Wir stärken die Beteiligungsrechte junger Menschen mit diesem Gesetz ganz immens. Der Landesjugendbeirat und der Jugendhilferat werden dauerhaft im Gesetz verankert. Das ist ein ganz wichtiges und ein ganz deutliches Zeichen und Signal an die jungen Menschen im Land: Wir meinen es ernst mit diesen Gremien und mit diesen Strukturen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie der Abg. Cornelia Willius-Senzer, FDP) Kinder und Jugendliche bekommen eine verbindliche Stimme in diesen Fragen. Ich möchte auf den Änderungsantrag der Fraktionen eingehen, und ich möchte den Fraktionen dafür danken, dass sie mit dem Änderungsantrag eine Geschäftsstelle für den Landesjugendbeirat gesetzlich verankern wollen; denn das wissen wir doch alle aus unserem Alltag: Ehrenamt braucht Hauptamt. Vor allen Dingen, wenn es darum geht, jungen Menschen zu ermöglichen, eine wirksame und wahrnehmbare Stimme auf der Landesebene gegenüber Ministerien und Fraktionen zu sein, ist es wichtig, dass sie auch eine Geschäftsstelle bekommen, die sie dabei unterstützt. In diesem Sinne vielen, vielen Dank für diesen Änderungsantrag. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie der Abg. Cornelia Willius-Senzer, FDP) Auch, dass die regionalen Ombudsstellen in die Kinder- und Jugendhilfe aufgenommen werden, ist sehr, sehr wichtig, da wir damit den bundesgesetzlichen Sicherstellungsauftrag umsetzen. Darüber hinaus regeln wir im Gesetz aber noch weitere zentrale Punkte, beispielsweise eine moderne Definition der Familienbildung sowie aktuelle Vorgaben für Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Auch die regelmäßige Erstellung des rheinland-pfälzischen Kinder- und Jugendberichts wird gesetzlich festgeschrieben. Das ist eben keine Bürokratie, sondern das sind wichtige Berichte, die uns immer wieder wichtige Informationen darüber liefern, wie es mit der Lebensrealität junger Menschen in Rheinland-Pfalz aussieht; denn wir müssen uns dann auch in unserer politischen Arbeit an solchen Fakten orientieren können. Insgesamt setzt dieses Gesetz also ein starkes Zeichen für Inklusion, Teilhabe, Vertrauen und Fortschritt. Ich freue mich, wenn Sie zustimmen. Wenn die Mehrheit sogar noch ein bisschen breiter ist, wie Herr Wäschenbach angekündigt hat, freue ich mich umso mehr. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie der Abg. Cornelia Willius-Senzer, FDP)

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Matthias Lammert

Zu einer Kurzintervention erteile ich Abgeordnetem Paul von der AfD das Wort.

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Joachim Paul AfD

Sehr verehrtes Präsidium, liebe Kollegen! Die nächste Ministerin, die Fake News verbreitet. Genauso wenig wie Schuluniformen Zwangsjacken sind, wollen wir keine Inklusion. (Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie wiederholen es jetzt noch einmal! – Staatsminister Michael Ebling: „AfD-Schulzwangsjacken“ habe ich gesagt! Du sollst richtig zitieren! – Weiterer Zuruf des Staatsministers Michael Ebling – Heiterkeit des Redners) – Ja, Sie müssen das gerade sagen. Also, Herr Minister, bitte lassen wir das. Ich denke, die Öffentlichkeit kann sich schon ein Bild von Ihnen machen. Lassen wir das. (Zuruf des Staatsministers Michael Ebling – Zurufe von der SPD –

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Pia Schellhammer GRÜNE

Getroffene Hunde!) Ich will eine Kurzintervention machen bezüglich der Ministerin. Die AfD ist nicht gegen die Inklusion. Die AfD ist für die Teilhabe von behinderten Kindern und Jugendlichen und Menschen im Allgemeinen. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das glauben Sie doch selbst nicht!) Was wir kritisch sehen, ist ein ideologischer Ansatz. Wir sagen auch noch einmal ganz klar, dass die UN-Behindertenrechtskonvention insbesondere Länder verpflichtet, behinderten Menschen Bildungsteilhabe, Betreuungsteilhabe zu ermöglichen, die das nicht haben. Die Bundesrepublik gehört nicht dazu. Wir hatten schon immer Sonder- und Förderschulen. Auch wenn wir uns manchmal schwergetan haben – es ist auch gut, neue Wege zu gehen –, hatten wir es in der Bundesrepublik nie, dass behinderte Menschen und zu inkludierende Menschen komplett ausgeschaltet worden sind, komplett an den Rand gedrängt wurden. Das hatten wir in der Bundesrepublik noch nie, und daran halten wir fest. Was wir nicht wollen, ist Ideologie, die den zu inkludierenden Menschen nicht hilft, die auch den Menschen nicht hilft, die in diesem Zusammenhang lernen wollen. Das will ich noch einmal klarstellen; klare Differenzierung. Bitte verbreiten Sie nicht weiter Fake News. Ich kann mir vorstellen, dass Sie angesichts der Umfragewerte nervös werden, aber bleiben Sie doch ein bisschen fair und sportlich. (Beifall der AfD – Zuruf des Abg. Dr. Oliver Kusch, SPD)

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Matthias Lammert

Zur Erwiderung erteile ich Staatsministerin Binz das Wort.

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Katharina Binz

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Treffer scheint also gesessen zu haben. (Heiterkeit bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Tatsächlich haben Sie einiges zu erklären in diesem Bereich. Ich könnte jetzt – leider habe ich nicht so viel Zeit – (Abg. Joachim Paul, AfD: Sie haben bald mehr Zeit!) einige Beispiele nennen, aber ich beschränke mich auf eines. Das ist das zuletzt sehr prominent gewesene des Spitzenkandidaten der AfD zur Europawahl, der während des Wahlkampfs das Angebot der ARD-Tagesschau in Einfacher Sprache als „Nachrichten für Idioten“ bezeichnet hat. (Abg. Joachim Paul, AfD: Einfache Sprache hilft aber keinem!) Solche Menschen haben Sie in Ihren Reihen. (Abg. Joachim Paul, AfD: Das ist Quatsch! Das ist Quatsch!) Solche Menschen haben Sie nach wie vor in Amt und Würden. Sie werden nicht sanktioniert, es wird geduldet, und so lange kann man getrost behaupten, dass die AfD gegen Inklusion ist. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP – Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD)

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Matthias Lammert

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Wer dem Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, des BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN und der FDP – Drucksache 18/14022 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN und der FDP gegen die Stimmen der AfD und bei Enthaltung der Gruppe FREIE WÄHLER angenommen. Wer dem Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/13336 – unter Berücksichtigung der zuvor beschlossenen Änderungen in zweiter Beratung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP gegen die Stimmen der AfD und bei Enthaltung der Gruppe FREIE WÄHLER in zweiter Beratung angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP gegen die Stimmen der AfD und bei Enthaltung der Gruppe FREIE WÄHLER auch in der Schlussabstimmung angenommen. Wir kommen zu Punkt 4 der Tagesordnung: Landesgesetz für Chancengleichheit, Demokratie und Vielfalt (LCDV) Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Drucksache 18/13626 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Familie, Jugend, Integration und Verbraucherschutz – Drucksache 18/13943 – Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Drucksache 18/14020 – Wir haben eine Redezeit von 5 Minuten je Fraktion, die AfD hat zusätzlich 1 Minute. Ich bitte um Wortmeldungen. – Kollegin Müller von der SPD-Fraktion.

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Susanne Müller SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer bei einer Wohnungssuche diskriminiert wird, kann sich wehren. Vermieter dürfen keine Unterschiede machen, und wer hier Diskriminierung erfährt, kann sich auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz berufen, das es seit 2006 gibt. Das Problem ist nur, das AGG schützt die Menschen nicht davor, wenn sie in Behörden oder Ämtern unmittelbare Diskriminierungen erfahren. Aus diesem Grund ist der vorliegende Gesetzentwurf für Chancengleichheit, Demokratie und Vielfalt heute in der zweiten Beratung, um diese Schutzlücke zu schließen, insbesondere im Bereich des öffentlich-rechtlichen Handelns in Rheinland-Pfalz. Wir als Koalition wissen, die Stärke einer Demokratie misst sich am Umgang mit ihren Schwächsten. Hautfarbe, Geschlecht, Religion, Herkunft oder sexuelle Identität dürfen nicht darüber entscheiden, wer teilhaben darf oder wer weiterkommt; denn, so haben wir letzte Woche in der Anhörung erfahren, Diskriminierung wirkt sich aus: auf die körperliche Gesundheit, das Arbeitsleben, auf Karrierechancen, das Wohlbefinden. Das, meine Damen und Herren, hat nichts mehr mit den Grundwerten unserer Demokratie und Chancengleichheit zu tun. Wir machen mit diesem Gesetz klar: Da, wo Diskriminierung geschieht, steht der Staat den Menschen und den Bediensteten, die in der öffentlichen Verwaltung arbeiten, schützend zur Seite und sorgt dafür, dass Diskriminierung geahndet wird. Im Ausschuss haben wir die Frage gehört: Wie oft kommt das denn vor? Braucht es das Gesetz denn wirklich? Ich frage dagegen: Kann es für manche Menschen ein bisschen Menschenwürde und ein bisschen Gerechtigkeit geben, und manchmal eben ein bisschen mehr? Sollen wir erst dann von Diskriminierung reden, wenn sich jemand 30-mal beschwert? Nehmen wir ein Problem erst dann ernst, wenn es zu gesundheitlichen Beschwerden kommt? Prävention am Arbeitsplatz heißt doch auch, dass wir für alle Mitarbeitenden ein gutes Arbeitsklima schaffen, sodass der Mensch am Arbeitsplatz gesund bleibt, produktiv ist und vor Benachteiligung und Diskriminierung selbstverständlich geschützt ist. Ziel ist es, ein klares und wirksames Instrumentarium zu schaffen, mit dem wir Schutzlücken, die aus europäischem Recht resultieren, im öffentlichrechtlichen Bereich schließen, Betroffenen echten Rechtsschutz geben und eine Verwaltungskultur der Wertschätzung verankern. Kernpunkte des Gesetzes sind ein umfassendes Diskriminierungsverbot in der unmittelbaren Landesverwaltung und bei Behörden, eine unabhängige Landesantidiskriminierungsstelle, die koordiniert, berät und Missstände sichtbar macht, Verfahrens- und Rechtsschutzmechanismen, die Betroffenen Zugang zu wirksamen Rechtsmitteln eröffnen, konkrete Präventions- und Monitoringpflichten sowie praxisnahe Leitlinien zur Vermeidung willkürlicher Auslegungen. Ich möchte gern noch einmal betonen: Der Grundrechtsschutz ist kein Luxus. Er ist Kern staatlicher Verantwortung. Kostenabwägung oder Bürokratieabbau mögen wichtig sein, aber nicht zulasten elementarer Freiheitsrechte. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Dies wird im Grundgesetz in Artikel 1 ausführlich formuliert: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“, und ihre Achtung sowie ihr Schutz ist die oberste Pflicht „aller staatlichen Gewalt“. Dies ist eine aktive Aufgabe des Staates und damit auch Ausdruck der Fürsorgepflicht der öffentlichen Verwaltung in Bezug auf ihre Mitarbeitenden; denn für viele Menschen sind die sta ttfindenden Diskriminierungen existenzielle Hindernisse. Es geht hier nicht um Ideologie, sondern um Leben, Sicherheit, Teilhabe und schließlich auch um Gesundheit und Wohlergehen. Das neue Gesetz schafft Perspektiven: Schutz vor Benachteiligung, Anerkennung und die institutionellen Instrumente, damit Betroffene nicht alleingelassen werden. Mit dem Gesetz fordern wir klare Regeln, präzise Begriffe, verhältnismäßige Haftungs- und Verfahrensregelungen, Schutz der Beschäftigten durch Fürsorgepflichten und transparente Evaluationsmechanismen. Wenn wir diesen Entwurf annehmen, sichern wir nicht nur Rechte, sondern wir stärken Demokratie und Zusammenhalt. Stimmen Sie für dieses Gesetz. Für eine Verwaltung, die schützt. Für Betroffene, die nicht allein bleiben, und für ein Rheinland-Pfalz, in dem Vielfalt keine Herausforderung, sondern eine Chance ist. Für ein Gesetz, das das Vertrauen in die Arbeit des Staates und seiner Behörden erhöhen wird. Wir freuen uns über Ihre Unterstützung und blicken einer möglichen Evaluation oder Erweiterung des Gesetzes positiv entgegen. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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Matthias Lammert

Nächster Redner ist für die CDU-Fraktion Abgeordneter Jens Münster.

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Jens Münster CDU

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die CDU-Fraktion steht klar für ein respektvolles, diskriminierungsfreies Miteinander und für den Schutz von allen Menschen in unserem Land. Ich glaube, das ist eine Selbstverständlichkeit, und deshalb sollten wir das an dieser Stelle auch noch einmal betonen. (Beifall der CDU) Nach der Anhörung der Expertinnen und Experten im Ausschuss in der vergangenen Woche gilt für uns als CDU-Fraktion allerdings gleichermaßen, der vorliegende Gesetzentwurf überzeugt weder in seiner Notwendigkeit noch in seiner Ausgestaltung. Ein hinreichend belegter legislativer Bedarf wird nicht aufgezeigt, ebenso wenig eine fundierte Analyse darüber, an welcher Stelle tatsächlich Schutzlücken bestehen und in welchem Umfang bestehende Instrumente nicht ausreichen. In diesem Zusammenhang sind für uns als CDU-Fraktion die Stellungnahmen vom Landkreistag und von der Ebene der VG-Bürgermeister besonders überzeugend. Stattdessen schafft der Entwurf durch eine hohe Regelungsdichte und zahlreiche unbestimmte Rechtsbegriffe erhebliche Rechtsunsicherheit für die Verwaltungspraxis. Neue Entschädigungs- und Haftungsrisiken ohne klare Kriterien bergen die Gefahr eines defensiven Verwaltungshandelns, was letztlich zulasten der Bürgernähe geht. (Beifall der CDU) Hinzu kommt eine erhebliche Ausweitung bürokratischer Strukturen, ohne dass deren Nutzen oder Auswirkungen auf Kosten, Personal und Arbeitsfähigkeit der Behörden nachvollziehbar dargelegt werden. Aus rechtsstaatlicher und praktischer Sicht halten wir es als CDU-Fraktion daher für sinnvoller, bestehende Rechtsinstrumente konsequent anzuwenden, bewährte Beschwerde- und Beteiligungsstrukturen zu stärken und an der Stelle, an der tatsächlich Bedarf besteht, gezielt und präzise nachzusteuern. (Beifall der CDU –

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Carl-Bernhard von Heusinger GRÜNE

Genau das machen wir!) Ein pauschales, handwerklich unausgereiftes Regelungsregime hilft weder den Betroffenen noch den Verwaltungen. In dieser Form kann der Gesetzentwurf für uns daher nicht überzeugen. Vielen Dank. (Beifall der CDU)

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Matthias Lammert

Nächste Rednerin ist für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Abgeordnete Pia Schellhammer.

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Pia Schellhammer GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleg:innen! Es ist endlich so weit. Ein jahrelanger Kampf dafür, dass wir dieses Gesetz beschließen, hat heute seinen erfolgreichen Abschluss. Wir werden mit diesem Landesgesetz ein klares Bekenntnis aussenden, dass dieses Land gegen Diskriminierung steht. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP) Wenn wir gleich abstimmen, dann werden wir das erste Flächenbundesland sein; denn bislang gilt ein solches Gesetz nur im Land Berlin, da seit viereinhalb Jahren. (Zurufe der Abg. Damian Lohr und Joachim Paul, AfD) Es ist genau zum richtigen Zeitpunkt; denn wir merken doch, was in unserer Gesellschaft gerade passiert. Ressentiments, die Abwertung bestimmter Gruppen werden immer mehr salonfähig. (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) Ich will sagen, die Feindlichkeit und die Straftaten, beispielsweise queerfeindliche Straftaten, haben in unserer Gesellschaft zugenommen, der Rassismus greift um sich, wirklich gezielt werden bestimmte Gruppen und damit auch die Menschen, die diese Merkmale tragen, abgewertet. Genau deshalb ist es so wichtig, dass der Staat einen Vorbildcharakter einnimmt, ein Vorbild ist, dass in den Schulen, an den Hochschulen, aber auch durch die Polizei nicht diskriminiert, sondern klar gesagt wird, hier sind wir merkmalsunabhängig, diskriminierungsfrei, als Staat, als Demokratie. Das ist ein ganz wichtiges Zeichen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP) Die Anhörung hat gezeigt, für von Diskriminierung Betroffene ist es besonders schlimm, wenn sie von dem Staat, der sich eigentlich schützend vor sie stellen muss, diskriminiert werden. Das wiegt doppelt schwer. Wenn wir als Staat eine klare Haltung dazu einnehmen, dass wir nicht diskriminieren, dann schützen und stärken wir auch unsere Demokratie an dieser Stelle. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP) Geschätzter Kollege Münster, ich werfe der CDU an dieser Stelle nicht vor, dass sie für Diskriminierung ist. Ich werfe ihnen aber zwei Dinge vor. Das eine ist, sie leugnen immer noch die Notwendigkeit, dass dieses Gesetz gebraucht wird. Sie haben die ganze Zeit der Gesetzesberatung nicht genutzt, sich noch einmal das Rechtsgutachten, das die Landesregierung 2017 vorgelegt hat, anzuschauen, in dem ganz klar belegt wird, das AGG gilt für den privatrechtlichen Bereich, aber nicht für staatliche Institutionen. Wir haben hier eine Regelungslücke. Ich hätte von Ihnen erwartet, dass Sie sich das Rechtsgutachten anschauen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD und bei der FDP) Wenn Sie sagen, das gibt mehr Bürokratie und Unklarheit, dann hätte ich von Ihnen erwartet, dass Sie sich das im Land Berlin anschauen. Das Gegenteil ist der Fall. Es gibt eine Handlungsklarheit für die Bediensteten im öffentlichen Dienst, was jeweils passiert, wenn eine Beschwerde vorliegt, ein ganz klarer Weg, eine Rechtsklarheit. Es kommt nicht zu mehr Bürokratie, weil sofort klar ist, wie dieses Verfahren aussieht. Ich hätte von Ihnen erwartet, dass Sie sich das anschauen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD und bei der FDP) Dieses Gesetz schließt eine Schutzlücke. Es schafft klare Beschwerde- und Rechtswege. Es ermöglicht im Einzelfall die Entschädigung und Schadensersatz. All das war bisher nicht möglich. Es stärkt die Prävention und strukturelle Veränderungen in der Verwaltung. Es verankert die Landesantidiskriminierungsstelle und fördert in diesem Rahmen Maßnahmen, damit unabhängige zivilgesellschaftliche Beratung für Opfer von Diskriminierung an den Tag gelegt wird. Dieses Gesetz schafft nicht nur diesen Rechtsrahmen, sondern es ist auch ein klarer Appell: Wir wollen nicht diskriminieren. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD und bei der FDP) Ich muss an dieser Stelle erst einmal ein großes Dankeschön sagen. Viele ehrenamtlichen Menschen haben in den vergangenen Jahren dafür gekämpft, dass dieses Gesetz endlich wahr wird. Einige davon sitzen heute auf der Tribüne. Ich bin sehr dankbar für diesen Austausch, dass immer wieder daran erinnert wird, wie wichtig es ist und wie es sich anfühlt, von staatlichen Institutionen diskriminiert zu werden. Das wollen wir abschaffen. Vielen Dank an die vielen Engagierten an dieser Stelle. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD und bei der FDP) Ich will meinen Dank an die Gewerkschaften für den Austausch mit diesen richten. An der Stelle zu sagen, wir brauchen eine Rechtsgrundlage, eine Handlungsorientierung, wir wollen nicht diskriminieren, ist ein wichtiges Zeichen, beispielsweise von der GEW. Aber auch die GdP hat das für die Polizei ganz eindeutig in der Anhörung gesagt: Wir wollen eine Rechtsklarheit haben, weil wir das Ziel dieses Gesetzes teilen. Es ist ein starkes Signal, dass auch diejenigen in den Schulen, bei der Polizei, an den Hochschulen nicht diskriminieren wollen. Dafür ein großes Dankeschön. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD und bei der FDP) Zu guter Letzt sage ich ein großes Dankeschön an das Vielfaltsministerium und unsere Ministerin Katharina Binz. Es waren viele Diskussionen. Es war ein langer Weg. Dieses wunderbare Landesnetzwerk diskriminierungsfreies Rheinland-Pfalz und die Landesantidiskriminierungsstelle sind in diesem Haus vorangebracht worden. (Glocke des Präsidenten) Heute werden wir mit Erfolg sagen, Rheinland-Pfalz ist ein starkes Land für Demokratie, für Chancengleichheit und für Vielfalt. Das zeigen wir auch mit diesem Gesetz. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP)

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Matthias Lammert

Nächster Redner ist Abgeordneter Paul von der AfD-Fraktion. Sie haben 6 Minuten, die Sie nicht ausnutzen müssen.

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Joachim Paul AfD

Mache ich auch nicht. Danke für den Hinweis. Sehr verehrtes Präsidium, liebe Kollegen! Frau Kollegin Schellhammer hat uns aufgerufen, von Berlin zu lernen, einem, muss man sagen, Failed State, in dem linksextremistische Gruppen die Hälfte der Stadt lahmlegen und der Oberbürgermeister oder der Verantwortliche Tennis spielt, sicherlich kein Vorbild. Kommen wir zum Gesetz selbst. Die wesentlichen Gründe für unsere Ablehnung dieses Misstrauens- und Verdächtigungsgesetzes mit grüner Handschrift habe ich bereits in der ersten Lesung im Dezember vergangenen Jahres vorgetragen. Daran hat auch die Expertenanhörung vor einer Woche im zuständigen Fachausschuss nicht das Geringste geändert, im Gegenteil. Besonders die Argumente der kommunalen Ebene haben unsere Auffassung bestärkt, dass dieser Ampelvorstoß sowohl fundamental rechtswidrig ist als auch große Rechtsunsicherheit hinterlassen wird und unsere Verwaltung belastet. Das wollen wir nicht. Dabei entbehrt es nicht einer gewissen Ironie und eines ausgeprägten Zynismus, dass die gescheiterte Ampelregierung zum Abschied ihrer desaströsen Amtszeit noch einmal die ganz große Antidiskriminierungskeule schwingt, diesmal ausgerechnet gegen die eigenen Beamten und Beschäftigten aus der Landesverwaltung und Polizei, vor die man sich doch stellen und denen man doch eigentlich Vertrauen entgegenbringen will. Wer den eigenen Leuten so etwas kurz vor Ladenschluss reinkoffert, liebe SPD, ist von Misstrauen geprägt und von Wokeness getrieben und schielt auf gewisse Wählermilieus. Dem ist der Wille rot-grün verfilzter NGOs und Steuergeldsäufer wichtiger als das Wohl Tausender rechtschaffender Landesbeamter und -bediensteter, die jetzt schon an Leistungsgrenzen stoßen und einfach ins Zwielicht gerückt werden. Aber auch inhaltlich atmet dieses Gesetz den Geist ideologischer Willkür und politischen Kontrollzwangs. Was offiziell als Diskriminierungsschutz daherkommen soll, schafft in Wahrheit neue Diskriminierung. Ein schräger Blick, eine flapsige Formulierung, und schon stecken Sie als Landesbeamter in der Diskriminierungsfalle. In Wirklichkeit, wenn wir schon von Diskriminierung sprechen, sind konservative Lebensentwürfe, sind alle jene von Diskriminierung bedroht – nicht nur, aber auch –, die konservativ leben wollen, die Patrioten sind, die sich gegen den links-woken Zeitgeist stellen; diese werden regelmäßig diskriminiert und diffamiert. Das muss auch gesagt werden. Im Prinzip ist bald fast alles und jeder angreifbar und niemand mehr sicher, weil das Gesetz keine klaren Definitionen und Abgrenzungen schafft, anders als im Strafrecht – eine klassische Verunsicherungsstrategie innerhalb autokratischer Systeme, die wir ablehnen. Selbst wenn wir nicht zwangsläufig mit einer Prozesslawine gegen die Landesverwaltung rechnen müssen, wird die Unsicherheit bei den Behörden dennoch wachsen, die interne Kontrolle zunehmen und die Bürokratie weiter angefacht. Das brauchen wir nicht, mehr Bürokratie und mehr Misstrauen, das lehnen wir ab. (Beifall der AfD) Das haben sowohl der Direktor des Landkreistags, Herr Göbel, als auch der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Montabaur, Herr Richter-Hopprich, in ihren Statements und Antworten im Ausschuss sehr eindrücklich deutlich gemacht: Mehr Bürokratie, mehr Misstrauen, keiner braucht das. Es besteht eine Rechtsunsicherheit, ob dieses Gesetz überhaupt vor einer rechtlichen Prüfung bestehen kann. Wir haben da höchste Zweifel. Beide stellten dort außerdem klar, dass wir in Rheinland-Pfalz überhaupt keine Regelungslücken beim sogenannten Diskriminierungsschutz in der Verwaltung haben, weil er im Grundgesetz, in der Landesverfassung und im Gleichbehandlungsgesetz bereits fest verankert ist. Das haben wir alles auf der Habenseite. Verwaltungsangestellte und -beamte haben sich entsprechend zu verhalten. Das ist schon seit Jahren so. Andernfalls drohen dienst- und strafrechtliche Konsequenzen. Was will man eigentlich noch mehr, wenn man mit der Verwaltung ordentlich umgeht, umgehen will und den Blick für das Machbare, für die Tätigkeiten der Beamten hat? Das reicht den Ampelfraktionen offenkundig nicht. Man will Klientel bedienen, man will in den Medien, in linken Medien gut wegkommen und linksliberal wahrgenommen werden. Das will man. Das atmet alles schon den Geist des Wahlkampfs Sie wollen Ihr Umfeld überregulieren und ideologisch durchmustern. Das lehnen wir ab, weil es eine Belastung unserer Bürokratie ist, weil Sie wollen, dass das Misstrauen herrscht. Ihr Gesetz hilft am Ende keinem einzigen Betroffenen. Es ist reine Symbolpolitik, schafft stattdessen Rechtsunsicherheit und Misstrauen innerhalb der Landesverwaltung. Es sorgt für unkalkulierbare Bürokratie und Schadensersatzrisiken. Es verstößt dabei sogar noch gegen geltendes Europarecht, wie die Anhörung ergab. Dass Kollegin Schellhammer all diese Tatsachen im Ausschuss mit einem süffisanten Grinsen wegwischte, spricht Bände für das gefährliche Demokratieverständnis in Ihren Reihen. (Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Bei Ihrem Wortbeitrag kann man auch nur grinsen!) Wenn Grüne oder SPD in Regierungsverantwortung bleiben sollten, was Gott verhüten möge, wird diese Art der Gesinnungspolitik und Verfolgung, der Herrschaft des Misstrauens in Rheinland-Pfalz noch schlimmer werden. Das sollten sich alle Wähler, freiheitlichen Wähler, konservativen Wähler, Wähler, die woke-links für überholt halten, vor Augen führen, und sie sollten ihre Wahlentscheidung entsprechend ausrichten. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

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Matthias Lammert

Nächste Rednerin ist für die FDP-Fraktion Abgeordnete Cornelia Willius-Senzer.

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Cornelia Willius-Senzer FDP

Herr Präsident, liebe Abgeordnete! Wir diskutieren heute abschließend einen Gesetzentwurf, der das Ziel hat, die Schutzrechte von Bürgerinnen und Bürgern gegenüber der öffentlichen Hand zu stärken und Diskriminierung wirksam zu verhindern. Der zuständige Ausschuss hat sich intensiv mit dem Entwurf befasst und durch eine Sachverständigenanhörung zusätzliche Erkenntnisse gewonnen. Zentrale Fragen der Anhörung waren, ob die bisherigen Schutzrechte gegen Diskriminierung ausreichen und welche Folgen das vorliegende Landesgesetz hätte. Die Antworten darauf fielen unterschiedlich aus. Aus Sicht der von Diskriminierung Betroffenen wurde deutlich gemacht, dass es Schutzlücken gibt, insbesondere im Verhältnis zwischen Staat und Bürgerinnen und Bürgern. In zentralen Bereichen wie Schule, Polizei und Verwaltung fehle ein wirksamer Diskriminierungsschutz, der von Bürgerinnen und Bürgern durchgesetzt werden kann. Konkrete Regelungen, wie wir sie etwa aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz kennen, fehlten hier bislang. Das Landesgesetz für Chancengleichheit, Demokratie und Vielfalt schließe die Lücken und stelle Bürgerinnen und Bürgern wirksame Beschwerdewege zur Verfügung. Auf der anderen Seite betonten Anzuhörende, dass bestehende Regelungen unter Verweis auf die Landesverfassung und das Grundgesetz bereits einen ausreichenden Schutz böten. Sie warnten auch vor unklaren Rechtsfolgen und einem erheblichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Für uns als FDP-Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz war von Anfang an klar, wir nehmen beide Perspektiven ernst. Genau deshalb war es unser Anspruch, ein Gesetz zu schaffen, das den Schutz verbessert, ohne die öffentliche Hand zu überfrachten und ohne pauschales Misstrauen gegenüber Polizei, Schulen und Verwaltung zu säen. Aus Sicht der Freien Demokraten ist uns das auch mit Blick auf unseren Änderungsantrag gelungen. Ich habe es bereits in der ersten Lesung betont, wir gehen bewusst einen anderen Weg als andere Bundesländer; denn wir wollen kein grundsätzliches Misstrauen gegenüber Polizei, Lehrkräften und der öffentlichen Verwaltung. Dafür gibt es in Rheinland-Pfalz auch keinen Anlass. Ein Antidiskriminierungsgesetz darf nicht auf der stillschweigenden Annahme aufbauen, staatliches Handeln sei per se verdächtig. Deswegen gibt es in diesem Gesetz keine Beweislastumkehr. Als FDP-Landtagsfraktion stehen wir zudem für Entbürokratisierung. Wir wollen einen schnellen, leistungsfähigen Staat, der ermöglicht statt verhindert. Deshalb halten wir den Verwaltungsaufwand bewusst niedrig und beschränken den Anwendungsbereich auf die unmittelbare Landesverwaltung. Wir gehen mit unserem Änderungsantrag noch einen entscheidenden Schritt weiter. Wir verankern eine Evaluation im Gesetz. Das war den Anzuhörenden wichtig, das ist uns auch als Freien Demokraten wichtig; denn für uns ist klar, ein Gesetz allein schafft noch keine moderne Verwaltungskultur. Respekt, Sensibilität und Fairness entstehen nicht durch Paragrafen. Sie entstehen durch Bildung, durch Aufklärung und durch eine moderne Fehlerkultur im Staat. Die Evaluation soll deshalb ehrlich beantworten: Schafft dieses Gesetz tatsächlich mehr Schutz für Betroffene? Bleibt der Verwaltungsaufwand verhältnismäßig, und stärkt es das Vertrauen in staatliches Handeln, oder schwächt es dieses? Meine Damen und Herren, mit diesem Gesetz gehen wir einen liberalen Mittelweg. Wir schließen Schutzlücken, ohne die öffentliche Hand zu überfrachten. Wir stärken individuelle Rechte, ohne neue Misstrauensstrukturen zu schaffen. Das ist eine gute Gesetzgebung, die alle Beteiligten im Blick hat. Dafür bitte ich um Ihre Unterstützung. Vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Matthias Lammert

Nächste Rednerin ist für die Gruppe FREIE WÄHLER Abgeordnete Lisa-Marie Jeckel. 3 Minuten haben Sie, maximal. Abg. Lisa-Marie Jeckel, Gruppe FREIE WÄHLER: Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Diskriminierung durch staatliches Handeln darf es nicht geben. Der Staat ist an Recht, Gesetz und Grundrechte gebunden, und das gilt selbstverständlich auch für die Landesverwaltung. Die Absicht dieses Gesetzes für mehr Chancengleichheit, Demokratie und Vielfalt ist absolut richtig, aber Rechtsstaatlichkeit verlangt nicht nur gute Absichten, sondern Maß, Klarheit und Verhältnismäßigkeit. Aus juristischer Sicht bestehen hier erhebliche Bedenken. Der Gesetzentwurf schafft einen neuen, weitreichenden Regelungskomplex, ohne nachvollziehbar darzulegen, welches konkrete Schutz- oder Vollzugsdefizit damit behoben werden soll. Dabei ist festzuhalten, die Landesverfassung garantiert bereits die Gleichheit vor dem Gesetz. Die Verwaltung ist unmittelbar an die Grundrechte gebunden, und mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, dem Verwaltungsrecht und der Amtshaftung besteht bereits ein dichtes Schutzsystem. Wenn der Gesetzgeber darüber hinausgeht, muss er erklären, warum diese Instrumente nicht ausreichen. Diese Begründung bleibt der Entwurf schuldig. Besonders problematisch ist die hohe Regelungsdichte bei gleichzeitig sehr unbestimmten Rechtsbegriffen. Diskriminierung soll künftig bereits durch Unterlassen vorliegen, durch bloße Zuschreibung eines Merkmals, und sogar Dritte sollen im Wege der sogenannten assoziierten Diskriminierung Ansprüche geltend machen können. Das mag politisch gut gemeint sein, rechtlich ist es hoch problematisch. Recht muss vorhersehbar sein. Verwaltungshandeln darf nicht unter einem dauerhaften Haftungs- und Klagerisiko stehen, das sich kaum noch verlässlich einschätzen lässt. Hinzu kommt ein verschuldungsunabhängiger Schadensersatz kombiniert mit einer deutlich verlängerten Geltendmachungsfrist. Das bedeutet eine erhebliche Ausweitung staatlicher Haftung, ohne dass die finanziellen, personellen und organisatorischen Folgen seriös abgeschätzt wurden. Auch die Funktionsfähigkeit der Verwaltung gerät damit unter Druck. Zusätzliche Prüf-, Dokumentations- und Berichtspflichten binden Ressourcen, die an anderer Stelle fehlen. Ein leistungsfähiger Rechtsstaat braucht aber eine Verwaltung, die handlungsfähig bleibt. Positiv sehen wir FREIE WÄHLER, dass der Entwurf den Diskriminierungsschutz systematisch stärken will und Prävention sowie Sensibilisierungen ausdrücklich betont. Unser Fazit ist daher klar: Das Ziel ist richtig, der Weg ist es in dieser Form nicht. Bevor ich schließe, möchte ich mit Erlaubnis des Präsidenten aus der Stellungnahme des Geschäftsführenden Direktors des Landkreistags RheinlandPfalz, Herrn Göbel, aus dem Anhörverfahren zitieren: „Es ist mit einer erheblichen Ausweitung bürokratischer Belastungen zu rechnen, ohne dass deren Nutzen belastbar dargelegt wird. Aus rechtsstaatlicher Sicht erscheint es vorzugswürdig, bestehende Rechtsinstrumente konsequent anzuwenden und gegebenenfalls punktuell zu präzisieren, anstatt ein neues, umfangreiches Regelungsregime zu etablieren.“ Chancengleichheit entsteht nicht durch Überregulierung, sondern durch klare Regeln, rechtsstaatliche Zurückhaltung und eine funktionierende Verwaltung. Deshalb stehen wir FREIE WÄHLER diesem Gesetzentwurf in seiner derzeitigen Form kritisch gegenüber und lehnen ihn ab. Vielen Dank. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER)

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Matthias Lammert

Nächster Redner ist der fraktionslose Abgeordnete Michael Frisch.

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Michael Frisch fraktionslos

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Schauen wir auf die aktuelle Lage unseres Landes. Unsere Wirtschaft befindet sich in einer schweren Krise. Arbeitslosigkeit und Altersarmut steigen, die Geburtenrate ist auf historischem Tiefstand. Das Bildungssystem ist desolat. Innere und äußere Sicherheit sind gefährdet. Das Sozialsystem ist nicht mehr finanzierbar. Staatsschulden und Staatsquote steigen, Abgaben und Steuerlast sind auf Rekordniveau. Wuchernde Bürokratie lähmt Behörden und Wirtschaft. In dieser Lage bringen Sie dieses Gesetz ein, das geeignet ist, Verwaltungshandeln weiter zu erschweren und zu verlangsamen, (Unruhe im Hause – Glocke des Präsidenten) wieder einmal mitgetragen von einer FDP, deren liberale Handschrift hier genauso wenig zu finden ist wie die Partei in den jüngsten Umfragen zur Landtagswahl. (Beifall des Abg. Joachim Paul, AfD) Natürlich müssen Einzelne oder Gruppen vor Diskriminierung und staatlicher Willkür geschützt werden. Diesem Anspruch wird aber bereits mit Artikel 3 Grundgesetz, dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, Artikel 17 Landesverfassung und den bestehenden Pflichten zur Gleichbehandlung in der Verwaltung Genüge getan. Darauf haben wir in der Anhörung insbesondere die Kommunalvertreter hingewiesen. Es gibt also schlichtweg keinen Regelungsbedarf. Verfassungsrechtlich ist Gesetzgebung jedoch nur dann zulässig, wenn sie geeignet, erforderlich und angemessen ist. Meine Damen und Herren, dieses Gesetz geht weit über legitime Interessen und vernunftgeleitete Politik hinaus. Es ist kein Antidiskriminierungsgesetz. Es ist ein politisch-ideologisches Steuerungsinstrument mit unklaren Rechtsbegriffen, überzogener Regelungstiefe und einem Aufbau, der Verwaltungsvorgänge verkompliziert und politisiert. Anders gesagt, er verwandelt politische Programme in justiziable Verwaltungspflichten. Wenn es in § 1 des Gesetzes heißt, Chancengleichheit sei „wesentliches Merkmal der Demokratie in Deutschland“, dann ist das rechtsphilosophisch höchst problematisch. Unsere Verfassung definiert Demokratie über freie Wahlen, Gewaltenteilung, Rechtsstaatlichkeit und Volkssouveränität. Von Chancengleichheit ist hier nicht die Rede. Zweifellos muss ein diskriminierungsfreier Zugang zu Rechten und Chancen gewährleistet sein. Ungerechte Strukturen und Benachteiligungen, die Menschen daran hindern, ihre Potenziale zu entfalten, müssen im Sinne von Chancengerechtigkeit abgebaut werden, aber eine umfassende Chancengleichheit zu schaffen, die sämtliche natürlichen, sozialen und individuellen Unterschiede nivelliert, ist unmöglich und schon gar nicht die Aufgabe des Staates. (Beifall der Abg. Martin Louis Schmidt, fraktionslos, und Joachim Paul, AfD) Würde er dennoch versuchen, dieses Ziel zu erreichen, wären Zwang und erhebliche Eingriffe in die persönliche Freiheit die unvermeidliche Folge. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nein!) – Ich glaube Ihnen, Herr von Heusinger, das ist zu hoch, als dass Sie das verstehen könnten. Meine Damen und Herren, dieses Gesetz bringt eine breite, haftungsbewehrte Ausweitung des Diskriminierungsrechts auf das gesamte Verwaltungshandeln, die real zu mehr bürokratischer Absicherung, mehr Dokumentation und mehr Rechtsunsicherheit führen wird. Einige Stichworte: Unterlassen kann Diskriminierung sein. Für mittelbare Diskriminierung genügt der Anschein. Assoziierte Diskriminierung umfasst Unbeteiligte, die aber klageberechtigt sind. Anscheinend neutrale Kriterien können Diskriminierung sein. (Abg. Joachim Paul, AfD: Wahnsinn!) Das ist eine Komplexität, die Behörden real nicht verarbeiten können, ohne ihr Handeln massiv zu behindern. Hinzu kommt der Aufbau von neuen, klageberechtigten Antidiskriminierungsverbänden, wahrscheinlich weiteren steuerfinanzierten NGOs. (Abg. Joachim Paul, AfD: Genau!) Meine Damen und Herren, das ist kein Bürokratieabbau, das ist verbrannte Erde am Ende einer Legislatur. Was hat die öffentliche Verwaltung Ihnen angetan, dass Sie sie mit einem derartigen ideologischen Unsinn traktieren? Ich danke Ihnen. (Beifall der Abg. Martin Louis Schmidt, fraktionslos, und Joachim Paul, AfD)

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Matthias Lammert

Für die Landesregierung spricht Staatsministerin Katharina Binz.

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Katharina Binz

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Diskriminierung ist für viele Menschen in unserem Land kein Randphänomen, keine Ausnahme, sondern das ist für sie Alltag, gelebter Alltag, Diskriminierung im Alltag, die belastet, ein Alltag, der nicht dazu führt, dass alle Menschen in unserem Land ihre Potenziale voll ausschöpfen können und dass alle Menschen in unserem Land nach ihrer jeweiligen Fasson glücklich werden können. Genau weil das so ist und weil das in einer demokratischen Gesellschaft nicht gerecht ist, war es richtig und wichtig, dass die Regierungskoalition in ihrem Koalitionsvertrag versprochen hat, für Diskriminierungsfreiheit im Verhältnis zwischen dem Staat und den Menschen in Rheinland-Pfalz zu sorgen. Mit diesem vorliegenden Gesetz lösen wir dieses Versprechen ein. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es gibt Schutzlücken. Abgeordnete Schellhammer hat darauf hingewiesen, und sie hat noch einmal darauf hingewiesen, dass es in den letzten Monaten auch möglich gewesen wäre, sich noch einmal das Rechtsgutachten, das mein Haus in Auftrag gegeben hat und das bereits seit 2017 vorliegt, anzuschauen, in dem ganz klar dargelegt ist, welche Rechtslücken es in diesem Verhältnis auf Landesebene gibt und dass das AGG, das ein wirklich sehr gutes und wichtiges Gesetz ist, nicht vollumfänglich alles regelt. Deshalb gibt es Schutzlücken im Diskriminierungsschutz, und es ist richtig und wichtig, dass heute ein solches Gesetz in diesem Haus vorliegt. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD) Das AGG schützt vor allem im Arbeitsleben und bei privaten Verträgen. Doch beim hoheitlichen Handeln, also wenn staatliche Stellen ihre Aufgaben erfüllen, greift es meist nicht. Genau dort besteht die zentrale Lücke im Diskriminierungsschutz. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD) Es besteht auch kein unmittelbarer Anspruch auf eine Entschädigung. Auch das hat Abgeordnete Schellhammer gesagt. Es gibt zum heutigen Zeitpunkt in der heutigen Rechtslage noch hohe prozessuale Hürden für Betroffene von Diskriminierung. Selbst wenn es zu einem Verfahren kommt, geht es meist nur darum, eine Entscheidung aufzuheben oder festzustellen, dass ein Verstoß vorgelegen hat. Ein Rechtsstaat, der Gleichbehandlung ernst nimmt, darf doch Diskriminierung gerade nicht dort dulden, wo staatliche Macht besonders intensiv wirkt: in Schulen, auf Ämtern, bei der Polizei oder in Behörden. Wir hatten die Anhörung. Dort ist sich auch sehr kritisch mit dem Gesetz auseinandergesetzt worden, aber – auch das hat Pia Schellhammer gesagt – gerade aus der Gewerkschaftsrichtung, von der Gewerkschaft der Polizei, aber auch von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft wurden noch einmal die positiven Aspekte auch für die Beschäftigten in den Behörden und im öffentlichen Dienst hervorgehoben. Es wurde betont, dass das Gesetz einerseits Betroffene stärkt, was schon sehr gut und wichtig ist, und auf der anderen Seite auch für Handlungssicherheit für die handelnden Personen sorgt. Es zeigt klare Wege und Strukturen auf, welche Möglichkeiten es im Fall eines Diskriminierungsvorwurfs gibt – das ist ein schwerwiegender Vorwurf –, wie damit in einer strukturierten Art und Weise umgegangen wird und es dann die Möglichkeit gibt, solche Vorwürfe aus der Welt zu schaffen. Ich finde, das ist ein Vorteil, den wir hiermit im Verhältnis von Staat und Bürgerinnen und Bürgern schaffen. Ich bin aber auch dankbar, dass ein Änderungsantrag gestellt wird, der eine Evaluation des Gesetzes vorsieht; denn auch das ist natürlich wichtig. Wir sind das erste Flächenland in der Bundesrepublik, das dann ein solches Gesetz hat. Ich finde, da ist es absolut angezeigt zu sagen, in ein paar Jahren schaut man sich das noch einmal an, macht eine Evaluation und schaut, dass dieses Gesetz seinen Zweck erfüllt, dass es praktikabel ist, und dass man es bei Bedarf gegebenenfalls anpassen kann. Ich möchte mich bei den Regierungsfraktionen ganz herzlich für das Einbringen dieses Gesetzes bedanken und freue mich, wenn es heute verabschiedet wird; denn damit senden wir ein sehr starkes Signal an die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes, dass dieses Land gegen Diskriminierung steht. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der FDP und vereinzelt bei der SPD)

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Matthias Lammert

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit kommen wir zur unmittelbaren Abstimmung. Wer dem Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, des BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN und der FDP – Drucksache 18/14020 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Änderungsantrag ist mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN und der FDP gegen die Stimmen der CDU, der AfD und der Gruppe FREIE WÄHLER angenommen. Wer dem Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/13626 – unter Berücksichtigung der zuvor beschlossenen Änderungen in zweiter Beratung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP gegen die Stimmen der CDU, der AfD und der Gruppe FREIE WÄHLER angenommen. Wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP gegen die Stimmen der CDU, der AfD und der Gruppe FREIE WÄHLER in der Schlussabstimmung angenommen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und bei der SPD) Wir kommen zu Punkt 5 der Tagesordnung: Landesgesetz zur Einführung des Ausbildungsberufs „Verwaltungsfachangestellte kommunaler Vollzugsdienst/Verwaltungsfachangestellter kommunaler Vollzugsdienst“ (Gesetz zur Zukunft des kommunalen Vollzugsdienstes – KomVollZukunftsgesetz) Gesetzentwurf der Fraktion der CDU – Drucksache 18/13373 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 18/13944 – Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/14005 – Zwischen den Fraktionen ist eine Grundredezeit von 5 Minuten vereinbart worden. Die CDU hat 3 Minuten zusätzlich. Ich erteile für die einbringende Fraktion Abgeordnetem Dirk Herber von der CDU-Fraktion das Wort. Sie haben maximal 8 Minuten.

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Dirk Herber CDU

Vielen Dank, Herr Präsident. – Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ende letzten Jahres haben wir unseren Gesetzentwurf in erster Lesung eingebracht und wollten damit nichts weniger als ein Versprechen geben. Ein Versprechen an die Frauen und Männer im Vollzugsdienst: Mit diesem Antrag bekommt Ihr endlich die Ausbildung, die Ihr für Euren gefahrvollen Alltag braucht. Ein Versprechen an die Polizei: Ihr bekommt einen starken Partner, der Euch von Aufgaben entlastet, die Ihr nicht länger allein erfüllen müsst. Vor allem aber ein Versprechen an die Bürgerinnen und Bürger in RheinlandPfalz: Ihr könnt Euch darauf verlassen, dass der Staat seine Kernaufgabe, nämlich den Schutz der Menschen, die in ihm leben, auf allen Ebenen ernst nimmt. (Beifall der CDU) Heute sind wir hier zur abschließenden Beratung über unsere Idee der Fortentwicklung des Kommunalen Vollzugsdienstes, (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Über welche denn eigentlich? – Weiterer Zuruf des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und zwar mit den Erkenntnissen aus einer intensiven Anhörung im Innenausschuss im Gepäck. Wer diese Anhörung aufmerksam verfolgt hat, wird heute unweigerlich feststellen, dass es in der Ausbildung beim Kommunalen Vollzugsdienst unbedingten Handlungsbedarf gibt. Die Anzuhörenden haben uns die Mängel des aktuellen Systems mit einer Deutlichkeit ins Stammbuch geschrieben, die man nicht ignorieren kann: Die bisherige Ausbildung in Form eines nur zehnwöchigen Lehrgangs reicht für die heutigen Anforderungen an kommunale Vollzugsbedienstete nicht mehr aus. Das ist kein Satz aus dem CDU-Wahlprogramm, sondern dieser stammt von Dr. Dietrich Rühle, der es damit in der Anhörung auf den Punkt gebracht hat. Wer heute im Kommunalen Vollzugsdienst Dienst verrichtet, braucht mehr als nur einen Crashkurs. Er braucht ein Fundament. Wir haben zugehört, und wir haben verstanden. Ich hoffe, Sie auch, Herr von Heusinger. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ich habe verstanden, ja!) Wir haben die Hinweise vom Direktor der Hochschule der Polizei, Herrn Lederer, ernst genommen, der völlig zu Recht sagt: Wir sind keine Berufsschule. – Ebenfalls haben wir die Sorgen der kleinen Verbandsgemeinden gehört, dass sie eine solche umfassende Ausbildung nicht für ihren Vollzugsdienst gewährleisten könnten. Genau deshalb legen wir Ihnen heute unseren weitreichenden Änderungsantrag vor. (Heiterkeit und Zuruf des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ein neues Gesetz) Er ist eine Antwort auf das, was wir gehört haben, und beinhaltet die Expertise der Praktiker. Wir bewegen uns weg von unserer Idee eines eigenständigen Ausbildungsberufes hin zur Einführung eines einheitlichen, staatlich anerkannten Ausbildungsgangs nach Landesrecht. Das ist pragmatisch, rechtssicher und hält die Türen für die bewährten Strukturen vor Ort offen. Ich darf Ihnen ein paar Einblicke in die Ausführungen der Anzuhörenden geben. Der Oberbürgermeister David Langner aus Koblenz – das ist wirklich niemand, der allzu verdächtig ist, dass er der CDU nahesteht – unterstützt unser Ansinnen ausdrücklich. Er schreibt in seiner Stellungnahme – ich darf zitieren –: Es wird „sehr begrüßt und unterstützt, dass […] nunmehr eine einheitliche Grundlage für die Qualifizierung neuer Kolleginnen und Kollegen im Bereich des Kommunalen Vollzugsdienstes in Rheinland-Pfalz geschaffen wird.“ Weiter betont er: „Gerade das Zusammenspiel mit der Hochschule der Polizei […] verspricht hierbei eine fundierte und den enormen Anforderungen gerecht werdende Vorbereitung […].“ Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn schon der sozialdemokratische Oberbürgermeister der drittgrößten Stadt des Landes sagt, dass dieser Weg richtig ist, dann können Sie heute sicherlich auch ohne schlechtes Gewissen zustimmen. (Beifall der CDU) Auch die Polizeigewerkschaft hat klargestellt, dass die Polizei entlastet würde, wenn der KVD professioneller aufgestellt wäre. Wir konnten deutlich machen, dass wir damit einen Partner aufwerten wollen und keine Polizei light schaffen. Sogar aus der Bundesstadt Bonn haben wir Rückenwind bekommen. Sascha Hessenbruch nannte unseren Entwurf eine solide Grundlage, um dem Vollzugsdienst in Rheinland-Pfalz mehr Möglichkeiten für eine zeitgemäße Ausund Fortbildung zu geben. Er spricht sogar davon, dass Rheinland-Pfalz damit eine Vorreiterrolle einnehmen würde. Jetzt weiß ich, dass wir in Rheinland-Pfalz nicht für allzu viele Vorreiterrollen bekannt sind, (Zuruf des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN) aber wir wollen es doch einmal versuchen. Ich bin davon überzeugt, Sie hätten Ihren Spaß daran. Sie werden vielleicht gleich sagen: Lassen Sie es uns evaluieren. Dazu sage ich Ihnen aber auch jetzt schon gern deutlich, die Realität auf der Straße wartet nicht auf den nächsten Arbeitskreis im Innenministerium. (Zuruf des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN) Was bedeutet unsere Änderung also konkret? Wir schaffen mit einem neuen § 109a im POG einen klaren Rahmen. Die Ausbildung soll praxisnah und dual aufgebaut sein, ein Teil in der kommunalen Behörde, ein Teil in der Berufsschule oder einer vergleichbaren Einrichtung, und für die zentralen, für die sensiblen Inhalte, die Eigensicherung, die Deeskalation, der Einsatz von unmittelbarem Zwang, setzen wir weiterhin auf die unverzichtbare Expertise der Hochschule der Polizei. Gleichzeitig soll die Kommunalakademie Rheinland-Pfalz, die von den kommunalen Spitzenverbänden getragen ist, die theoretische Ausbildung in Ordnungsrecht und Verwaltungshandeln übernehmen. Ein solches Kooperationsmodell – genau so eines wird von Experten wie Herrn Dr. Rühle gefordert – verbindet die einsatztaktische Höchstqualität der Polizeiausbildung mit der verwaltungsrechtlichen Tiefe und der kommunalen Nähe. So wird aus unserer Idee ein funktionierendes, praxistaugliches System. Wir lassen auch die Flexibilität gerade für kleine Verbandsgemeinden. Ein Soll im Gesetz und eine Ausnahmemöglichkeit stellen sicher, dass Quereinstiege möglich bleiben und die Personalhoheit der Kommunen gewahrt wird. Aber wir setzen den neuen, hohen Standard als Regel. Liebe Kolleginnen und Kollegen der Ampelkoalition, wir liefern Ihnen eine Blaupause – ausgearbeitet, rechtssicher und von der Praxis abgenickt. (Heiterkeit und Zuruf des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es ist traurigerweise davon auszugehen, dass Sie dieses Gesetz heute ablehnen werden, aber die Notwendigkeit einer Änderung können Sie nicht einfach wegstimmen. Die Professionalisierung des Kommunalen Vollzugsdienstes ist eine Frage des Respekts vor diesen Menschen in Uniform, eine Frage der Eigensicherung und eine Frage darüber, was ich den Menschen in unserem Land Bestmögliches an Sicherheit und damit auch an Freiheit bieten kann. (Beifall der CDU) Wenn Sie heute wieder einmal nicht den Mut haben, um diesen Schritt mit uns zu gehen, dann verwalten Sie wie so oft nur den Status quo, aber damit beweist man keinen Führungsanspruch. Damit kann man keine ersten Plätze erreichen. Das ist nur ein Ausdruck festgefahrener Kapitulation auf Raten. Wir wissen, dass die Mehrheitsverhältnisse in diesem Haus noch 53 Tage gegen uns sprechen. Aber wir kämpfen nicht nur um diese Abstimmung, sondern für unsere Idee. Die ist vielleicht nur kurz vorm Tisch, aber sie wird wiederkommen, spätestens in der nächsten Legislaturperiode; denn die Realität wird weiter an die Tür dieses Hauses klopfen, und die Menschen in unserem Land verdienen einen Staat, der seine Versprechen hält. Danke schön. (Beifall der CDU)

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Matthias Lammert

Nächster Redner ist für die SPD-Fraktion Abgeordneter Benedikt Oster.

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Benedikt Oster SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das war schon eine stark subjektive Einschätzung der Anhörung, die von dem abweicht, was, glaube ich, auch schriftlich von den Anzuhörenden in den Protokollen festgehalten ist. (Beifall des Abg. Stephan Wefelscheid, Gruppe FREIE WÄHLER) Deshalb will ich erst einmal so anfangen und positiv herausstellen: Ja, es war eine sehr fachliche und sehr gute praxisbezogene Anhörung. Ich glaube, bis dahin können wir alle mitgehen. Aber was Sie ganz verschwiegen haben – das habe ich in der Anhörung und zum Schluss in der Auswertung auch schon gesagt –: In der Auswertung ging es in keinster Art und Weise um Ihren eigentlich vorgelegten Gesetzentwurf. Die Anhörung ist völlig abgedriftet in eine Gesamtdebatte über den KVD, die inhaltlich gut war. Aber kein Anzuhörender ist irgendeine Nuance auf irgendeinen Paragrafen oder sonst irgendetwas eingegangen. (Abg. Dirk Herber, CDU: Ei, natürlich! Oberbürgermeister Langner!) Sie selbst haben dies am Ende eingestanden. Im Rechtsausschuss haben Sie dann angekündigt, Sie stellen noch einen Änderungsantrag. Also, bei uns im Ausschuss war das überhaupt kein Thema. Weiter stimmt auch die Perspektive, dass alles einstimmig war und alle Anzuhörenden das in Einklang gesagt hätten, de facto nicht. Ich glaube, gerade diejenigen, die aus der Praxis gesprochen haben, haben eine komplett andere Perspektive präsentiert als diejenigen, die in der Verwaltung dafür zuständig sind. Man muss es so deutlich sagen: Die Mehrheit der Anzuhörenden hat Ihren Gesetzesentwurf abgelehnt. Es ist auch so – das habe ich Ihnen in der ersten Lesung bereits gesagt –, wir haben den Eindruck, dass Sie sehr dünn über die Thematik gehen, (Abg. Dirk Herber, CDU: Sagen Sie doch mal was zum Änderungsantrag!) ganz nach dem Motto: Wir regeln das später irgendwann mal in einer Verordnung. – Auf Ihren Änderungsantrag gehe ich auch ein. Das ist kein Änderungsantrag, das ist ein komplett neu geschriebenes Gesetz. (Beifall des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Allein daran sieht man, wie schlecht Ihr erster eingebrachter Gesetzentwurf war. (Abg. Dirk Herber, CDU: Daran sieht man, dass wir darüber nachdenken können, im Gegensatz zu Ihnen!) Meine Damen und Herren, es ist ein subjektiver Schnellschuss, den Sie vor den Landtagswahlen bewusst versuchen. Das haben auch die kommunalen Vertreter, gerade die Verbandsbürgermeister, selbst gesagt. Sie haben gesagt, es würde zu einer Verschlechterung führen. Zur Wahrheit muss man sagen: Wir haben Städte wie Mainz mit über 200.000 Einwohnern, da wird der KVD sicherlich anders betrachtet als in einer Verbandsgemeinde wie Kelberg mit 7.000 Einwohnern. Ich glaube, man sieht, das sind Parallelwelten, und da hat das eine mit dem anderen letztendlich nichts zu tun. Zur Wahrheit gehört – das haben wir nie abgestritten –, dass sich das Aufgabenbild des KVD sicherlich in den letzten Jahren verändert hat. Sie sind stärker in Präsenz, stehen mehr in der Öffentlichkeit. Deshalb ist es gut, dass wir über die Thematik sprechen. Wir sagen nicht, wir lehnen es, aber wir sagen, wir wollen es schrittweise, Stück für Stück weiterentwickeln und nicht so pauschal in einem Schnellschuss, wie Sie es hier tun. Einen Punkt will ich in aller Deutlichkeit sagen: Wenn wir so als regierungstragende Fraktion vorgehen würden, die betroffenen Kommunen in diesem Verfahren, an diesem Gesetzentwurf, den Sie heute vorlegen, nicht beteiligen würden und hinter ihrem Rücken über eine solche kommunale Auswirkung sprechen würden, die Sie herbeiführen wollen, dann würde ich gern einmal hören, was Sie uns vom Rednerpult aus vorwerfen würden, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dann will ich noch ergänzen, Sie haben es gerade so dargestellt, als wäre Einigkeit gewesen, wie man es ausgestalten soll, aber bei der Zeit, wie lange die Ausbildung dauern soll, gab es keine Einstimmigkeit im Ausschuss. Manche haben gesagt, drei Jahre, manche haben gesagt, die zehn Wochen sollen verlängert werden. Das gehört zur Wahrheit. Weiter: Wo sollen wir es ansiedeln? Ein Anzuhörender sagte, es gehört zur Kommunalakademie, der andere sagte, es gehört zur HöV nach Mayen. Es gab aber auch welche, die gesagt haben, es soll zur Polizeihochschule auf dem Hahn gehen. – Drei unterschiedliche Aussagen, die Sie in Ihrer Rede überhaupt nicht wahrgenommen haben. (Zuruf des Abg. Dirk Herber, CDU) Meine Damen und Herren, man sieht, das ist ein Bild, das Sie hier zeichnen, welches nicht zur Anhörung passt. Deshalb lautet unser Appell – so sollten Sie eigentlich aus meiner Sicht auch verfahren –: Ziehen Sie Ihren Antrag zurück. Gehen Sie noch einmal tief in die Materie hinein. Wichtig: Suchen Sie das Gespräch mit den Kommunen; denn um deren Interessenlage geht es. Und dann sollten Sie einen abgestimmten und praxisnahen Vorschlag auf den Tisch legen. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP –

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Michael Hüttner SPD

So ist es! – Zuruf des Abg. Torsten Welling, CDU)

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Matthias Lammert

Nächster Redner ist für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Abgeordneter Carl-Bernhard von Heusinger.

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Carl-Bernhard von Heusinger GRÜNE

Vielen Dank, Herr Präsident. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Herber, Sie haben eben gerade selbst gesagt, dass die Anhörung nicht das ergeben hat, was Sie mit Ihrem ursprünglichen Gesetzentwurf wollten. Deswegen legen Sie den Änderungsantrag vor. Ich verstehe das, ehrlich gesagt, nicht. Was machen Sie denn dann, wenn der Änderungsantrag abgelehnt wird? Ziehen Sie dann Ihren Gesetzentwurf zurück? (Abg. Benedikt Oster, SPD: Das kann er selbst nicht erklären!) Das haben Sie eben gerade selbst gesagt: Der Gesetzentwurf entspricht nicht dem, was die Anhörung ergeben hat. Ich komme darauf zurück. Ursprünglich haben Sie einen Gesetzentwurf vorgelegt mit folgendem Titel: „Landesgesetz zur Einführung des Ausbildungsberufs ‚Verwaltungsfachangestellte kommunaler Vollzugsdienst / Verwaltungsfachangestellter kommunaler Vollzugsdienst‘“. Darin wollten Sie einen dreijährigen Ausbildungsberuf für den Kommunalen Vollzugsdienst, (Abg. Benedikt Oster, SPD: Das wissen die schon nicht mehr! Kurzzeitgedächtnis!) und genau darum ging es in der Anhörung. Um nichts anderes, nur um diesen Gesetzentwurf, und die Anhörung war da zumindest meines Erachtens sehr klar und eindeutig. Einen einheitlichen Wunsch nach dieser verpflichte nden dreijährigen Ausbildung gab es eben nicht. Von niemandem wurde das geäußert. Möglicherweise von Einzelnen, die nicht bei der Anhörung anwesend waren, aber insgesamt gab es das nicht. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Korrekt!) Ebenfalls war Konsens – das haben auch die Ampelfraktionen immer gesagt –, die Anforderungen an den Kommunalen Vollzugsdienst sind in den letzten Jahren gestiegen. Die Aufgaben sind anspruchsvoller geworden, die Situationen komplexer. Aber – das ist meines Erachtens der entscheidende Punkt – daraus folgt eben nicht automatisch, dass alle Kommunen die gleiche Ausbildungslösung brauchen. Die Bedarfe unterscheiden sich – auch das haben wir gehört – zwischen einer großen Stadt und einer Verbandsgemeinde, zwischen Ordnungsaufgaben, Präsenzdiensten oder Sonderlagen. Da liegen Welten dazwischen, und das wurde in der Anhörung sehr plastisch dargestellt. Herr Kollege Herber, Sie haben Herrn Dr. Rühle zitiert. Er hat beispielsweise gesagt, er möchte eine sechs- oder zwölfmonatige Qualifizierung ins Spiel bringen. Frau Laymann dagegen, die Verbandsbürgermeisterin, hat beschrieben, dass das eigentliche Problem gar nicht die Ausbildungsform ist, sondern schlicht das Personal. In der Verbandsgemeinde sind zwei KVD-Beschäftigte für rund 27.000 Einwohner. Das ist solide, aber alles andere als komfortabel. Und jetzt wollen Sie in Ihrem Gesetzentwurf noch einführen, dass es einer gewissen Voraussetzung bedarf, um überhaupt Personal zu bekommen, was in der Verbandsgemeinde sowieso schon schwer zu erhalten ist. Ich verstehe das alles nicht. Ein weiterer Punkt war auch eindeutig in der Anhörung: Der KVD muss klar von der Polizei unterscheidbar sein. Das haben sowohl Frau Raber von der GdP als auch Herr Lederer von der Hochschule der Polizei unmissverständlich klargestellt. Die Hochschule der Polizei ist eben kein geeigneter Ort für die Ausbildung. Nach dieser Anhörung hätte man erwarten können – ich hatte das, ehrlich gesagt, auch so verstanden in Ihren Worten, Herr Kollege Herber –, dass die CDU den Gesetzentwurf erst einmal zurückzieht und in der nächsten Legislatur gemeinsam neu darüber nachdenkt. Stattdessen legen Sie nun diesen Änderungsantrag vor. Dieser Änderungsantrag – der Kollege hat es schon gesagt – ist eigentlich ein völlig neues Gesetz. Er ist gar nicht das, worüber wir in der Anhörung gesprochen haben. (Abg. Benedikt Oster, SPD: So ist es!) Er sieht nämlich jetzt keine dreijährige Ausbildung vor, sondern eine Bestellung zum KVD nur noch nach Absolvierung eines geeigneten Ausbildungslehrgangs. Man weiß nicht, was das ist. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist ein kompletter Kurswechsel, und das Problem ist, auch dieser Ansatz findet sich so in der Anhörung nicht. Niemand, wirklich niemand hat gefordert, die Bestellung zum KVD an eine unbestimmte geeignete Ausbildung zu knüpfen. Aber die CDU will nun, dass das Innenministerium per Verordnung festlegt, welche Ausbildungsgänge als geeignet gelten, welche Zusatzinhalte zu vermitteln sind, welche Einrichtungen anerkannt werden oder wer überhaupt ausbilden darf. Damit schaffen Sie neue Unklarheiten, neue Bürokratie und neue Zugangshürden, ohne, meine Damen und Herren, zuvor geklärt zu haben, wie das Berufsbild des Kommunalen Vollzugsdienstes künftig aussehen soll. Genau hier liegt das Problem. Wir diskutieren über Zulassungen und Ausbildungsanforderungen, ohne zuvor gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden geklärt zu haben, welche Aufgaben, welche Befugnisse und welche Rolle der KVD künftig haben soll. Das ist aus unserer Sicht der falsche Weg. Lassen Sie uns gern darüber sprechen – das haben wir immer gesagt –, wie wir den KVD stärker professionalisieren und weiterentwickeln können, aber bitte gemeinsam mit den Kommunen und nicht über ihre Köpfe hinweg. Deshalb werden wir den ursprünglichen Gesetzentwurf und den Änderungsantrag ablehnen. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

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Matthias Lammert

Nächster Redner ist für die AfD-Fraktion Abgeordneter Peter Stuhlfauth.

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Peter Stuhlfauth AfD

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Die AfD-Landtagsfraktion begrüßt die Initiative dieses Gesetzentwurfs, der eine Professionalisierung des Kommunalen Vollzugsdienstes (KVD) in Rheinland-Pfalz anstrebt. Jahrzehntelang hat die Landesregierung die Sicherheitsbehörden vernachlässigt. Im Vergleich zu anderen Bundesländern sind wir in Rheinland-Pfalz hoffnungslos abgehängt. In Zeiten zunehmender Herausforderungen für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ist es höchste Zeit, den KVD zu stärken. Der Entwurf erweitert die Aus- und Fortbildung an der Hochschule der Polizei (HdP) und führt einen eigenständigen Ausbildungsberuf „Verwaltungsfachangestellter kommunaler Vollzugsdienst“ ein. Das adressiert die derzeitige, oft unzureichende zehnwöchige Qualifizierung und schafft einheitliche Standards. Wir teilen die Zielsetzung, den KVD als ergänzenden Pfeiler der Sicherheitsarchitektur zu etablieren, ohne natürlich die Polizei zu ersetzen. Dennoch werden wir uns bei der Abstimmung enthalten. Unsere Enthaltung ist kein Widerspruch zur Begrüßung der Initiative, sondern ein Signal für mehr Vorsicht und Realismus. Rheinland-Pfalz ist ein Flächenland mit mehr als 2.300 Gemeinden, von Metropolen wie Mainz bis zu kleinen Verbandsgemeinden wie Traben-Trarbach. Eine pauschale gesetzliche Verankerung könnte kleine Kommunen fi nanziell und personell überfordern, ohne dass die tatsächliche Wirksamkeit bewiesen ist. Stattdessen befürworten wir ein Pilotprojekt, das vor einer endgültigen Gesetzesfestlegung die Machbarkeit testet. Dieses Pilotprojekt sollte in ausgewählten Regionen, einer Mischung aus städtischen und ländlichen Gebieten, umgesetzt werden, um Ausbildung, Ausrüstung und Einsatz praxisnah zu evaluieren. Fast alle Experten warnen vor einer zu engen Integration der KVD-Ausbildung in das polizeiliche System der HdP. Sie ist auf die polizeiliche Laufbahn ausgerichtet und erschwert eine klare Abgrenzung zu originären Polizeiaufgaben. Stattdessen empfehlen sie eine kommunale Qualifikation in Kooperation mit Berufsschulen und bundeseinheitlichen Standards. Genau ein solcher Ansatz könnte im Pilotprojekt getestet werden, um unpassende Zuständigkeiten zu vermeiden. Die derzeitige Uneinheitlichkeit in Organisation, Ausstattung und Ausbildung führt zu variierenden Leistungen. Irreführende Uniformen provozieren Verwechslungen, und polizeinahe Befugniserweiterungen lehnen wir ab. Ein Pilotprojekt würde Entlastungspotenzial, klare Rollenabgrenzung und Rechtssicherheit evaluieren und finanzielle Hürden für kleine Kommunen adressieren. In ländlichen Räumen sind generalistische Profile essenziell. Ein neuer Ausbildungsberuf würde die Personalgewinnung vermutlich erschweren, da er Unterschiede nach Kommunengröße und Finanzkraft ignoriert. Heterogene Bedürfnisse erfordern flexible Anpassung, die ein Pilotprojekt in ausgewählten Regionen aufzeigen und skalierbare Lösungen entwickeln könnte, ohne Haushalte zu überfordern. Wir schlagen einen Lehrgang von einem halben bis einem Jahr mit Praktikum an der HdP für polizeinahes Training, Theorie an der Kommunalakademie für verwaltungsnahe Kompetenzen, ergänzt um landesweite Vereinheitlichungen wie einheitliche Bezeichnungen, Uniformen und lageorientierte Ausrüstung – zum Beispiel schusssichere Westen, Einsatzstöcke, Reizstoffsprühgeräte – vor. Ein Pilotprojekt könnte diese Elemente testen, urbane und ländliche Risiken berücksichtigen und verhindern, dass der KVD zur zweiten Polizei wird. Der Entwurf birgt Chancen für einen eigenen Beruf, der Attraktivität steigert und ganzheitliche Prozesse ermöglicht. Wir wissen, dass die KVD-Beamten im Außendienst wesentlich höheren Risiken ausgesetzt sind als ein reiner Schreibtischbeamter. Zusammenfassend sehen wir es als geboten an, der KVD muss von Grund auf neu aufgestellt werden mit einem eigenen Berufsbild, das verwaltungsrechtliche und ordnungsbehördliche Kompetenzen betont, sowie einer lageorientierten Ausrüstung, die landesweit einheitlich ist und Verwechslungen mit der Polizei vermeidet. Wir möchten aber erst ein Pilotprojekt starten, das Ausbildung, Einsatzwertigkeit und Entlastung evaluiert, bevor wir es gesetzlich verankern. Dies schützt vor Fehlinvestitionen und gewährleistet, dass der KVD Bürgernähe und Sicherheit stärkt. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

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Matthias Lammert

Nächster Redner ist für die FDP-Fraktion deren Fraktionsvorsitzender Steven Wink.

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Steven Wink FDP

Verehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Also, ich habe in der Anhörung teilweise auch andere Dinge vernommen. Was völlig klar war – darin waren wir uns auch in der Auswertung parteiübergreifend einig –: dass der Kommunale Vollzugsdienst wichtige Aufgaben übernimmt, dass er ein großer Teil der Sicherheitsstruktur ist und sicherheitsrelevante Aufgaben übernimmt, dass er Präsenz zeigt und auch Ansprechpartner ist in gewissen Situationen. Darüber haben wir gesprochen, und man war sich auch einig darüber, dass man Bedarf sieht im Bereich Ausgestaltung der Ausbildung, aber auch in der – so nenne ich es einmal – Definition des KVD. Also, wie soll er auftreten, wie soll er sein? Das ist in der ganzen Republik völlig unterschiedlich d efiniert und wird für die Kommunen immer wieder unterschiedlich betrachtet. Und auch hier lag ja ein Problem. Also, es gab nicht nur diese eine Idee, die vorgetragen wurde. Es gab diverse Ideen, die vorgetragen wurden. Was aber eben ein Problem war – das wurde jetzt des Öfteren angesprochen –, waren die fachlichen und strukturellen Bedenken. Die Anbindung an die Hochschule der Polizei wurde klar als problematisch angesehen, weil man damit eine zu große Nähe zur Polizei suggeriert und falsche Erwartungen wecken könnte. Kleinere Kommunen haben sich darüber beschwert, dass sie die Flexibilität bei der Personalgewinnung oder Umstrukturierung, Personalbindung verlieren könnten, wenngleich größere Kommunen gesagt haben, für sie wäre es ein Instrument der Professionalisierung. Das ist klar. Das war in der Auswertung der Anhörung zu hören. Was aber noch viel wichtiger war, war die Differenzierung innerhalb der Kommunen, weil ich links unten etwas anderes brauche als vielleicht rechts oben. Also, das war schwierig mit diesem Gesetzentwurf, der auf dem Tisch gelegen hat, und genauso die finanzielle Absicherung, die als unzureichend gesehen wurde, wobei sich, wenn wir als Land alles vorschreiben, vielleicht auch die Frage der Konnexität stellen würde. Auch das müsste man prüfen. Es war völlig klar, dass wir Qualifizierungsmodelle neu ausrichten müssen: modulare Ausbildungsweisen, die Modelle weiterentwickeln und ausbauen, an die Bedarfe anpassen und eventuell auch an eine längere Ausbildung. Aber wir haben jetzt einen fünfseitigen Änderungsantrag, der eine ganze Latte an Zeug ändert, über den eigentlichen Gesetzesantrag hinausgeht, viele Aussagen aufnimmt aus den Antworten der anzuhörenden Personen aus dem Ausschuss. Das Vorgehen ist prinzipiell nicht schlecht, aber wir haben jetzt eine neue Situation vorliegen. Dann wäre es ein bisschen – wie hieß es? – zu überstürzt, jetzt mit einem kompletten Gesetz: fünf Seiten Änderung aus der Anhörung, was man hört, komplett neu strukturiert, und über das stimmen wir jetzt ab. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Das ergibt keinen Sinn!) Also, wir haben jetzt etwas Neues vorliegen. Jetzt müsste man hingehen und sagen, okay, was sagen denn die Experten zu dem neuen Konstrukt? Denn es hat sich ja einiges geändert. Wir haben Module darin, wir haben die Kommunale Akademie mit dabei bzw. kommunale Einrichtungen. Wie sieht man jetzt diesen Gesetzentwurf? Wie sieht man diese Idee? Passt das jetzt zur Praxis? Finden die großen Kommunen das jetzt vielleicht wieder doof, oder finden sie es immer noch gut? Und wie sehen es die kleineren? Also, das wäre jetzt ein bisschen überstürzt. Andere Gesetze macht man auch lieber ein bisschen langsamer, bevor man etwas überstürzt. Hier hätte man etwas Neues, und das würde ich jetzt den Experten noch einmal vorlegen. Man kann darüber debattieren. Es steht vieles darin, was von den sieben Personen im Ausschuss gesagt wurde, es ist aber etwas Neues. Darüber heute abzustimmen, also, nein, das geht so nicht. Das ist ein bisschen schnell. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Gerd Schreiner, CDU – Weitere Zurufe von der CDU)

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Matthias Lammert

Nächster Redner ist für die Gruppe FREIE WÄHLER Abgeordneter Stephan Wefelscheid. Sie haben 3 Minuten. Abg. Stephan Wefelscheid, Gruppe FREIE WÄHLER: Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mir ging es genauso wie Herrn Oster. (Zuruf des Abg. Dirk Herber, CDU) Ich war offensichtlich auch in einer anderen Innenausschusssitzung als die CDU; denn das, was jetzt vorliegt, hat mit dem, was dort eigentlich von den Sachverständigen ausgeführt wurde, wenig zu tun. (Abg. Dirk Herber, CDU: Was?) Ich kann auf das verweisen, was Herr Oster gesagt hat. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Aha! Hört, hört! –

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Dirk Herber CDU

Weil er es auch nicht gelesen hat!) Ich möchte ergänzend noch einen Punkt besonders hervorheben. Meine Damen und Herren, das Gesetz, das Sie ursprünglich vorgelegt hatten, hatte zum Gegenstand den Ausbildungsberuf. Nunmehr geht es um den Ausbildungslehrgang. Sie haben in Ihrem Artikel 1 Änderungen an den §§ 98 und 109 Abs. 4 POG vorgesehen. Bei der Änderung, die Sie jetzt vortragen, findet man eigentlich § 98 nicht mehr, § 109 Abs. 4 nicht, sondern stattdessen soll nach § 109 ein neuer § 109a eingeführt werden. (Abg. Marco Weber, FDP: Was?) Ich bin mir nicht sicher. Das müsste das Präsidium klären, ob das überhaupt ein Änderungsantrag sein kann, weil es materiell betrachtet eigentlich ein Aliud ist. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Absolut!) Das ist etwas anderes. Sie präsentieren uns hier in dem Gewand dieses formalen Gesetzgebungsverfahrens einen anderen Inhalt als den, der eingangs im Gesetzgebungsverfahren eingebracht wurde. Da sind wir bei dem formalen Problem an der Stelle; denn eigentlich hat zu dem, was jetzt beschlossen werden soll, gar keine Anhörung stattgefunden. Die Sachverständigen haben sich zu einem ganz anderen Gegenstand verhalten. Unabhängig von der formalen Frage, die sicherlich zu klären wäre, stellt sich mir natürlich auch die Frage, ob das, was Sie mit dieser Änderung jetzt inhaltlich bezwecken, das ist, was die Sachverständigen gesagt haben. Ich kann mich nicht daran erinnern, dass Kritik daran geäußert wurde, dass zu Beginn der Ausbildung des Kommunalen Vollzugsdienstes wesentliche Änderungen herbeigeführt wurden. Die Hauptkritik richtet sich doch darauf, dass im Laufe der Zeit, dadurch, dass neue Zuständigkeiten auf den KVD zukommen, vielmehr darüber nachgedacht werden müsste, die Ausbildung letztlich mit einer modularen Bauweise zu verstetigen, dass also immer wieder Kurse stattfinden, in denen zu den neuen Aufgaben – sei es im Cannabisgesetz oder anderes – dann auch Schulungen erfolgen können. Dass der Zehn-Wochen-Lehrgang das nicht abschließend kann, ist klar. Ob das aber sinnhaft erscheint, sozusagen zu Beginn der Ausbildung alles hineinzupressen und dann die Jahre später nichts zu tun, das bezweifle ich doch sehr. Ich glaube, es ist besser, sich diesen Zehn-Wochen-Lehrgang anzuschauen – den kann man sicherlich optimieren –, im Nachgang dann aber in modularer Bauweise Lehrgänge anzubieten, die sich auf die aktuelle Gesetzeslage beziehen, um die Menschen dauerhaft zu schulen. Insofern können wir Ihrem Änderungsantrag weder formal noch inhaltlich folgen. Wir lehnen den ab, finden das Thema allerdings schon wichtig und glauben daran, dass es sinnvoll ist, sich dann – das ist Ihre Aufgabe in der nächsten Legislatur – mit der Frage noch einmal neu zu befassen. Vielen Dank. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER sowie der Abg. Benedikt Oster, SPD, und Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –

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Matthias Lammert

Für die Landesregierung erteile ich Staatsminister Michael Ebling das Wort.

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Michael Ebling

Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordnete! Lassen Sie mich vor die Klammer ziehen, weil ich finde, dass es wichtig und geboten ist: Der Kommunale Vollzugsdienst und all die Männer und Frauen, die dafür arbeiten, auch in Rheinland-Pfalz, bei den Kommunen, leisten einen unglaublich wichtigen Beitrag für die Sicherheit. Wir haben ganz bewusst in Rheinland-Pfalz dem Kommunalen Vollzugsdienst Aufgaben zugeschrieben. Wir haben sie im Übrigen auch noch einmal im Blick gehabt, als es um die Veränderung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes ging. In den vergangenen Monaten haben wir noch einmal deutlich gemacht, dass wir diesen Kommunalen Vollzugsdienst stärken, was seine Aufgabenbereiche angeht. Das ist auch richtig so, weil er in der Sicherheitsarchitektur eine klar zugewiesene und damit automatisch wichtige Rolle hat. Deswegen ist es mir wichtig zu betonen, dass jedes Bestreben, den Kommunalen Vollzugsdienst aufzuwerten oder ihn zu professionalisieren, zu unterstützen, immer auch ein ehrenwertes Bestreben ist. Das will ich ausdrücklich sagen. Dennoch wird der Gesetzentwurf dem in keinster Weise gerecht. Es ist zu konstatieren, dass schon der bisher vorliegende Gesetzentwurf, der Gegenstand der Anhörung war – das ist eben noch einmal im vorherigen Wortbeitrag angeklungen, aber auch Kollege Oster hat das deutlich gemacht, und ich sage es jetzt mit meinen Worten –, bei der Expertinnen- und Expertenanhörung schlichtweg durchgefallen ist. Er hat auch aus der kommunalen Praxis heraus, wenn man das aus der Fläche heraus betrachtet, null Zustimmung bekommen. Das beschreibt ein ganz entscheidendes Thema, nämlich dass es in der kommunalen Welt selbst dazu keine einheitliche oder übereinstimmende Auffassung gibt. Das ist im Übrigen auch der Grund dafür, warum bisherige Aufwertungen noch nicht zu dem Erfolg geführt haben. Diesen Punkt löst auch der neue Gesetzentwurf nicht auf. Ganz im Gegenteil: Er schafft am Ende eine Art von Bestimmung par ordre du mufti, die hier dem Haus vorgelegt wird, an den Kommunen und an den kommunalen Bedürfnissen vorbei. Das ist in der Anhörung auch schon beim alten Gesetzentwurf deutlich gewesen, dass es da andere Anforderungen gibt aus der Fläche, aus den Verbandsgemeinden heraus, und dass das letztendlich alles insgesamt zu kurz springt. Insofern gibt es – das ist eben deutlich geworden – gute Gründe, diesem Gesetzentwurf so nicht zuzustimmen, weil er dem Kommunalen Vollzugsdienst, der kommunalen Vollzugsdienstpraxis und am Ende auch der Sicherheit nicht hilft. Deshalb stehe ich ausdrücklich dafür, zu sagen: Das hilft niemandem. Wenn es niemandem hilft, dann muss man nach Antworten suchen. Die habe ich sehr klar gefunden in einer Pressemeldung, die zumindest Abgeordneter Herber hier vermutlich nicht bestreiten wird. In einer Pressemeldung vom 14. Januar der CDU-Landtagsfraktion konnte ich nämlich folgende drei Sätze lesen, zu Äußerungen, die einen anderen Gesetzentwurf betreffen. In dem Fall hat es die FDP getroffen. Da hat der Parlamentarische Geschäftsführer, der geschätzte Herr Abgeordnete Klein – mit Erlaubnis des Präsidenten zitiere ich – das wie folgt beschrieben: (Abg. Marcus Klein, CDU: Das ist immer wertvoll!) „Symbolpolitik – kurz vor der Landtagswahl auf den letzten Drücker – (Abg. Benedikt Oster, SPD: Aha!) hilft hier niemandem; notwendig sind praxistaugliche und rechtssichere Lösungen mit Augenmaß. Deshalb werden wir uns weiterhin für eine Neuregelung mit Hand und Fuß einsetzen.“ (Abg. Benedikt Oster, SPD: Hört, hört! –

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Marcus Klein CDU

Ich weiß noch genau, um was es ging!) Dem ist nichts hinzuzufügen, und deshalb ist es gut, wenn man das ohne Hand und ohne Fuß ablehnt. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP sowie des Abg. Stephan Wefelscheid, Gruppe FREIE WÄHLER)

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Matthias Lammert

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Wir kommen zur Abstimmung, und zwar stimmen wir zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/14005 – ab. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Das neue Gesetz!) Wer dem seine Zustimmung erteilt, den darf ich um das Handzeichen bitten! – Gegenstimmen? – Enthaltungen? Damit ist der Änderungsantrag mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der Gruppe FREIE WÄHLER gegen die Stimmen der CDU bei Enthaltung der AfD abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung über den originären Gesetzentwurf – Drucksache 18/13373 – (Abg. Benedikt Oster, SPD: Das alte Gesetz!) in zweiter Beratung ohne Berücksichtigung der beantragten Änderungen. (Abg. Marcus Klein, CDU: Besser als nix!) Wer dem seine Zustimmung erteilen kann, den darf ich um das Handzeichen bitten! – (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist echt widersprüchliches Verhalten, aber egal!) Gegenstimmen? – Enthaltungen? Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der Gruppe FREIE WÄHLER gegen die Stimmen der CDU bei Enthaltung der AfD abgelehnt. Damit entfällt nach unserer Geschäftsordnung die Schlussabstimmung, und der Gesetzentwurf ist in Gänze abgelehnt worden. Wir kommen zu Punkt 6 der Tagesordnung: Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes über Wohnformen und Teilhabe, LWTG, und Einführung eines „Pflegeplatzfinders“ (Pflegeplatzfindergesetz) Gesetzentwurf der Fraktion der CDU – Drucksache 18/13374 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Pflege und Transformation – Drucksache 18/13945 – Vereinbart ist eine Grundredezeit von 5 Minuten je Fraktion. Die CDU hat zusätzlich 3 Minuten, die AfD 1 Minute. Für die einbringende Fraktion spricht Abgeordnete Anette Moesta.

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Anette Moesta CDU

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Anhörverfahren hat sehr deutlich gemacht: Unsere Auffassung wurde bestätigt. Der digitale Pflegeplatzfinder wird von Fachpraxis, Trägern und Beratungsstellen als sinnvoller und notwendiger Unterstützungsbaustein anerkannt. Er kann Orientierung geben, Zeit sparen und Menschen in hoch belastenden Ausnahmesituationen entlasten. Gleichzeitig – auch das war Konsens – ist er kein Allheilmittel. Er schafft keinen einzigen zusätzlichen Pflegeplatz. Er löst keinen Fachkräftemangel. Er ersetzt keine persönliche Beratung. Genau das haben wir von Anfang an gesagt. Wir alle wissen, Pflegebedürftigkeit tritt in der Regel plötzlich ein. Angehörige stehen unter massivem Zeitdruck, emotional wie organisatorisch. Sozialdienste führen zig Telefonate. Pflegestützpunkte stoßen an ihre Grenze. Genau da setzt der digitale Pflegeplatzfinder an, nicht als Ersatz für Pflegepolitik, sondern als pragmatisches Instrument, das Chaos reduziert und Orientierung schafft. (Beifall der CDU) Verehrte Kolleginnen und Kollegen, was mich besonders irritiert, ist der politische Widerspruch. Die Regierungskoalition hat sich selbst im Koalitionsvertrag zu mehr Transparenz und besseren Unterstützungsstrukturen in der Pflege bekannt. (Abg. Marco Weber, FDP: Ui, ui, ui!) Genannt wird die Entwicklung einer App. Umgesetzt wurde bis heute nichts. Dabei gibt es in Rheinland-Pfalz längst ein funktionierendes Vorbild, ein Beispiel, das tagtäglich zeigt, dass Transparenz wirkt, ohne zusätzliche Bürokratie, ohne Datenschutzprobleme, ohne Überforderung der Einrichtungen: die Frauenhausampel. Jedes Frauenhaus in Rheinland-Pfalz meldet regelmäßig seinen aktuellen Belegungsstatus: frei, teilweise belegt oder ausgelastet, Anzahl der Kinder, sogar eine Altersgrenze wird häufig angegeben. Diese Meldungen erfolgen durch die Einrichtung, getragen von Kooperation, Vertrauen und verbindlicher Netzwerkarbeit und gefördert vom Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration. Sie sehen also, dass eine Ministerin in ihren eigenen Reihen pragmatisch handelt. (Beifall der CDU –

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Marco Weber FDP

Ei, ei, ei!) Es gibt dafür keine starre gesetzliche Pflicht. Es gibt aber auch nur eine überschaubare Zahl von Frauenhäusern. Das ist der Unterschied. Es gibt eine verlässliche Praxis. Die Häuser aktualisieren ihren Status in der Regel täglich, häufig sogar mehrfach täglich. Diese Ampel wird genutzt, und zwar intensiv, von der Polizei, von Gewaltschutz- und Interventionsstellen, von Sozial- und Gesundheitsdiensten und von Betroffenen selbst. Sie spart Zeit, sie verkürzt Wege, sie verhindert Eskalationen, und niemand behauptet, die Frauenhausampel schaffe zusätzliche Plätze. (Zuruf des Abg. Marco Weber, FDP) Sie sorgt aber dafür, dass vorhandene Plätze schneller, gezielter und menschlicher vermittelt werden. Deshalb frage ich Sie ganz offen: Warum soll das, was im Gewaltschutz selbstverständlich ist, in der Pflege plötzlich nicht möglich sein? Warum? (Beifall der CDU) Warum scheitert dies in der Pflege an Schnittstellen, Herr Kollege Winkler? Bei der Pflegeplatzsuche sind ebenfalls Polizei, Sozialdienste, Krankenhäuser, Pflegestützpunkte und Angehörige beteiligt. Auch da geht es um Zeitdruck, um emotionale Ausnahmesituationen, um Menschen, die nicht wochenlang telefonieren können. (Abg. Michael Wäschenbach, CDU: So einfach!) Ein digitaler Pflegeplatzfinder nach diesem Vorbild und dem Vorbild anderer Bundesländer würde Sozialdienste entlasten, Pflegestützpunkte unterstützen, Pflegeeinrichtungen von endlosen Telefonanfragen befreien und erstmals einen realistischen Überblick über die tatsächliche Versorgungslage in Rheinland-Pfalz schaffen. (Beifall der CDU) Aber vielleicht wollen Sie genau das nicht. Während wir über solche pragmatischen Lösungen sprechen, lässt diese Landesregierung gleichzeitig zu, dass Pflegestützpunkte sowie Beratungs- und Koordinierungsstellen ausbluten. Das ist kein Gestalten, das ist Wegsehen. (Beifall der CDU – Vizepräsidentin Kathrin Anklam-Trapp übernimmt den Vorsitz) Genauso schauen Sie bei den aktuell gestiegenen Eigenanteilen in Pflegeheimen weg. 3.222 Euro monatlich im ersten Pflegejahr in Rheinland-Pfalz. Das treibt die Menschen um. Die Menschen haben Angst. Seit Jahren unterstützt das Land keine Investitionen im Pflegebereich mehr und übernimmt auch nicht die Kosten der Ausbildung. Noch nicht einmal für flächendeckendes WLAN in Senioreneinrichtungen sorgen Sie. Auch das ist kein Gestalten. Auch das ist Wegsehen. (Beifall der CDU) Unsere Erwartung ist klar: Stabilisieren Sie endlich die bestehenden Strukturen. Entwickeln Sie die Pflegestützpunkte weiter, und führen Sie den digitalen Pflegeplatzfinder ein – verbindlich, tagesaktuell, landesweit, nicht als Ersatz für Pflegepolitik, sondern als das, was er ist: ein notwendiger Baustein der Unterstützung für Menschen in einer der schwierigsten Situationen Ihres Lebens. Vielen Dank. (Beifall der CDU)

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Kathrin Anklam-Trapp

Die nächste Rednerin in der Debatte ist für die SPD-Fraktion Abgeordnete Horstmann.

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Lana Horstmann SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich zuallererst im Namen der SPD-Landtagsfraktion noch einmal allen Sachverständigen ganz herzlich danken, die dem Sozialausschuss ihre Expertise im Rahmen der schriftlichen Anhörung zur Verfügung gestellt haben, und das auch in relativ kurzer Frist. Die daraus gewonnenen Hinweise gilt es ernst zu nehmen; denn der Grundtenor war: Thema unumstritten wichtig, Idee gut, Umsetzbarkeit in dieser Form aber schwierig. So sieht beispielsweise die PflegeGesellschaft Rheinland-Pfalz – ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin – „die Gefahr, dass Einrichtungen durch eine verpflichtende Echtzeit-Meldepflicht organisatorisch überfordert würden, ohne dass Betroffenen ein tatsächlicher Mehrwert entstünde.“ Und weiter: „Die im Entwurf formulierte Erwartung, Platzverfügbarkeiten in Echtzeit zu melden, halten wir, bei allem Verständnis für das Ziel, für nicht realisierbar.“ Andere Stellungnahmen warnen vor Doppelstrukturen und appellieren, an bestehende digitale Lösungen und Informationswege anzuknüpfen. Auch wird darauf hingewiesen, dass der von Ihnen als CDU-Fraktion so hochgelobte Heimfinder NRW an seine Grenzen stoße, wenn es um die tatsächliche Verfügbarkeit und die individuelle Passgenauigkeit von Plätzen gehe. Vor diesem Hintergrund haben mich die Ausführungen der Kolleginnen und Kollegen der CDU im Sozialausschuss und auch gerade wieder im Plenum dann ehrlicherweise doch etwas überrascht. Der geschätzte Kollege Wäschenbach sprach im Ausschuss von „Scheingründen“ für die Ablehnung und unterstellte, wer etwas nicht wolle, der finde Gründe. Nachzulesen im Ausschussprotokoll. Ich würde daher wirklich empfehlen, die Stellungnahmen der Sachverständigen ein bisschen ernster zu nehmen; denn es ist doch wirklich niemandem damit geholfen, ein unausgereiftes Gesetz zu beschließen, das zwar gut klingt, aber am Ende nur Frustration auslöst, weil es so einfach nicht funktioniert und die Dinge vielleicht sogar eher verkompliziert, statt sie zu vereinfachen. Das ist keine Lappalie. Daher lassen Sie uns die klugen Ansätze, die es bereits gibt, angemessen berücksichtigen, und lassen Sie uns dabei auch die Überlegungen und Diskussionen auf Bundesebene miteinbeziehen. (Abg. Marco Weber, FDP: Sehr gut!) Sie können nicht immer nur von Bürokratieabbau sprechen, aber dann gleichzeitig mit solchen Gesetzen kommen, die Einrichtungen überfordern und Parallelstrukturen aufbauen. In der ersten Beratung hatte ich bereits ausgeführt, dass Ihr Gesetzentwurf viele Fragen offenlässt. Sie sind der Meinung, ein Gesetzentwurf müsse keine konkreten Fragen beantworten. Das sehen wir anders. Rheinland-Pfalz hat gerade in dieser Legislaturperiode die Digitalisierung in der Pflege zu einem echten Schwerpunktthema gemacht und viel vorangebracht, das den Alltag von Beschäftigten, Pflegebedürftigen und Angehörigen erleichtern kann. Diesen Weg gehen wir weiter – zielstrebig, seriös und solide. Ihren Gesetzentwurf lehnen wir ab. Herzlichen Dank. (Beifall der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Abgeordneter Winkler.

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Josef Winkler GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Auch ich habe die Sachverständigengutachten durchgelesen, und wir haben sie auch im Ausschuss diskutiert. Frau Moesta, es ist schon richtig, was Sie gesagt haben, dass die Grundsatzidee von allen gebilligt wurde, dass man also sagt, ein Pflegepla tzfinder könnte eine Lösung sein, die diese schwierige Situation zu bewältigen hilft. Trotzdem ist auch richtig, was Kollegin Horstmann gerade gesagt hat: dass doch auch in einigen Stellungnahmen Anmerkungen waren, die sehr kritisch waren und zumindest Fragezeichen hinterlassen haben, sodass ich jetzt nicht sehe, dass wir heute gepflegt darüber abstimmen könnten. Beispielsweise hat die AOK in ihrer Stellungnahme geschrieben: „Die Umsetzung einer Datenpflege und -vorhaltung ‚in Echtzeit‘ wird voraussichtlich, auch bei einer gesetzlichen Verpflichtung der Einrichtungen zur täglichen Meldung ihrer Auslastungskapazitäten, eine große Herausforderung darstellen.“ Es geht weiter in der Stellungnahme: „Darüber hinaus würde der Blick auf freie Pflegeplätze nur bedingt einen Nutzen für die Pflegeplatzs uchenden entfalten. Denn die Vergabe von Pflegeplätzen ist über die reine Verfügbarkeit des Platzes hinaus häufig von weiteren Kriterien abhängig, die nur im Gespräch und unter Berücksichtigung der individuellen Gegebenheiten [und eben nicht einfach per App] geklärt werden können.“ Die Erfahrung mit der Heimfinder-App in NRW: Da gibt es auch Nutzerbefragungen, die berichten, dass das nur einen ersten Anhaltspunkt gibt. Tatsächliche Verfügbarkeit und individuelle Passgenauigkeit müssen aber erst noch geklärt werden, zum Beispiel je nach Krankheitsbild, das vorliegt, oder ob bei Demenzerkrankten sogenannte Weglauftendenzen vorliegen. Dann ist es natürlich auch so, wenn ein Bett als frei gemeldet ist, heißt das nicht unbedingt, dass es auch belegbar ist, je nach Personalkapazitäten usw. usf. Es sind also schon noch Fragen zu klären, bevor man da voranschreitet. Ich hatte im Ausschuss auch schon gesagt, dass ich mir den Vorschlag, den die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland gemacht hat, zunächst den Pflegeplatzfinder für eine fachliche Ebene freizugeben, beispielsweise für die Pflegestützpunkte, Pflegeberatungen und ambulante Pflegedienste, ihn probeweise einzuführen, um das Zusammenspiel rund um die Pflegeplatzsuche auszuprobieren, und das im Rahmen eines Modellprojekts, gut vorstellen könnte, allerdings nicht mehr in den verbleibenden Wochen dieser Wahlperiode. Deswegen denke ich, mein Fazit aus der schriftlichen Anhörung – wir konnten uns jetzt nicht noch einmal mit den Sachverständigen unterhalten – ist: Prinzipiell ist die Idee gut. Deswegen hatten wir sie auch im Koalitionsvertrag. Es sind aber Hürden zu überwinden. Nichts spricht gegen digitale Lösungen. Allerdings müssen Sie dann auch die Probleme, die ich angerissen habe, tatsächlich angehen. Sonst macht die ganze Sache keinen Sinn. Die Verpflichtung, die Sie vorgeschlagen haben, wurde ebenfalls in mehreren Stellungnahmen kritisch gesehen. Dann bleibt auch noch zu erwähnen, dass es bereits 75 Angebote bundesweit und auf Landesebene gibt, auch schon in Rheinland-Pfalz, sodass auch da vor Doppelstrukturen, Doppelarbeiten usw. zu warnen ist, weil das den Pflegebedürftigen dann nicht hilft, weil sie nicht wissen, welche von diesen Apps sie tatsächlich nutzen sollten, um ihre speziellen Bedürfnisse zu befriedigen. Insofern ist die Lösung, die Sie vorschlagen, für dieses komplexe Problem nicht direkt geeignet. Ich hatte es schon im Ausschuss gesagt, wir haben auch viele Grenzgebiete, das heißt zu anderen Bundesländern. Auch da ist natürlich die Frage, wenn ich jetzt an meinen Heimatlandkreis denke, den Rhein-Lahn-Kreis, dass dort natürlich auch Limburg und so etwas in Betracht kommt. Das ist näher als zurück in Richtung Bad Ems oder Lahnstein. Dafür hätten wir dann keine Datenbank. Insofern muss man da auch über eine Vernetzung nachdenken und nicht einfach überall neue Datenbanken anlegen, und am Ende weiß keiner mehr, auf welche er zugreifen soll. Das wäre eine Aufgabe für die nächste Wahlperiode. Damit komme ich zu dem Schluss, dass wir Ihren Vorschlag heute ablehnen. Prinzipiell ist die Idee nicht schlecht, aber der Umsetzung, die Sie vorschlagen, können wir nicht folgen. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD sowie des Abg. Steven Wink, FDP)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die AfD-Fraktion spricht Abgeordneter Ziegler.

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Eugen Ziegler AfD

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Für die AfDFraktion ist nach der Auswertung des Anhörverfahrens und der Ausschussberatung eines völlig klar: Die Ablehnung dieses Gesetzes ist nicht nur nachvollziehbar, sie ist zwingend. Umso erstaunlicher ist es, mit welcher Selbstverständlichkeit die CDU öffentlich behauptet, die Ablehnung ihres Pflegeplatzfindergesetzes sei kaum zu erklären. Wer so argumentiert, ignoriert entweder die Stellungnahmen der Fachpraxis oder hat sie nie ernsthaft zur Kenntnis genommen. Ja, es stimmt, niemand hat sich im Anhörverfahren grundsätzlich gegen einen digitalen Pflegeplatzfinder ausgesprochen. Auch wir als AfD-Fraktion begrüßen ausdrücklich jede Maßnahme, die Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen Orientierung und Transparenz verschaffen kann. Meine Damen und Herren, zwischen einer guten Idee und einem guten Gesetz liegt aber ein erheblicher Unterschied. Was Sie hier vorlegen, ist kein ausgereiftes Instrument, sondern ein digitalpolitisches Wunschbild. Die Vorstellung, man öffne eine App und finde auf Knopfdruck den passenden Pflegeplatz, mag modern klingen, sie hat aber mit der Realität in unseren Pflegeeinrichtungen nichts zu tun. Pflegeplätze sind keine Hotelzimmer. Ihre Verfügbarkeit hängt nicht von einem Mausklick, sondern von Pflegegrad, individuellen Bedarfen, Personaldecke, Qualifikation, Krankheit, Ausfällen und täglichen Veränderungen ab. Genau diese Komplexität blenden Sie in Ihrem Gesetzentwurf vollständig aus. Der Nutzen eines Pflegeplatzfinders steht und fällt mit der Qualität und Aktualität der Daten. Doch statt diese zentrale Frage im Gesetz selbst zu klären, begnügen Sie sich mit einem Satz: Die Einrichtungen sollen melden, alles Weitere regelt später das Ministerium per Rechtsverordnung. Meine Damen und Herren, so sieht keine verantwortungsvolle Gesetzgebung aus. So sieht politische Arbeitsverweigerung aus; denn was gemeldet werden muss, in welcher Tiefe, in welchem Rhythmus und welcher rechtlichen Verbindlichkeit, alles das entscheidet darüber, ob dieses System hilft oder schadet. Genau dazu schweigt Ihr Gesetzentwurf. (Abg. Marco Weber, FDP: Was?) Die Stellungnahme zeigt eindeutig, eine tagesaktuelle oder gar laufende Meldung ist für viele Einrichtungen organisatorisch kaum leistbar. Sie schaffen also zusätzliche Bürokratie in einem Bereich, der schon heute unter massiver Überlastung leidet. Als wäre das nicht genug, koppeln Sie dieses unausgereifte System auch noch an Sanktionsandrohungen. (Abg. Marco Weber, FDP: Was?) Wer nicht korrekt oder nicht rechtzeitig meldet, muss mit Bußgeldern rechnen. Das ist aus Sicht der AfD-Fraktion inakzeptabel. Ein System, das nur unter Androhung von Strafe funktioniert, ist kein gutes System. Ein funktionierender Pflegeplatzfinder müsste freiwillig genutzt werden, weil er echten Nutzen bringt, nicht weil er gesetzlich erzwungen wird. Meine Damen und Herren, Digitalisierung ersetzt keine Pflegekräfte, sie ersetzt keine Verantwortung und schon gar keine solide Gesetzesarbeit. Wer Politik, wer Pflegepolitik ernst meint, muss die Realität in den Einrichtungen zur Grundlage seines Handelns machen und nicht PR-taugliche Gesetze schreiben. Deshalb lehnt die AfD-Fraktion diesen Gesetzentwurf ab. Nicht, weil wir das Ziel verwerfen, sondern weil wir Symbolpolitik zulasten der Pflege ablehnen. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die FDP-Fraktion spricht Abgeordneter Steven Wink.

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Steven Wink FDP

Verehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Frau Moesta, das Grundansinnen in diesem Antrag, dass jemand, wenn er Hilfe braucht, Hilfe und einen Pflegeplatz sucht, schnelle Orientierung und verlässliche Information ohne Hürden bekommt, ist eigentlich das Ziel, das wir alle teilen. Es kann nicht sein, dass man ewig auf Wartelisten steht, keinen Platz bekommt oder ewig am Suchen ist, wenn Angehörige oder man selbst vielleicht dann die notwendige Hilfe brauchen. Wir sagen aber auch, wenn wir hier als Staat weiter mit einem Gesetz eingreifen, dann sollte es so sein, dass es den Menschen auch nützt, Hilfe bringt und andere nicht zusätzlich belastet, sondern den Alltag erleichtert. Der Gesetzentwurf ist dahin gehend auch nicht zielführend. Warum? Ich möchte den Punkt mit dem verpflichtenden Echtzeitmelder aufgreifen. (Abg. Marco Weber, FDP: Sehr gut!) Er ist einfach schwer umsetzbar – Kollege Winkler hat das eben schon gesagt, das haben wir gehört –, auch weil Pflegeplätze keine statistische Größe sind. Freie Pflegeplätze hängen nicht nur von der Infrastruktur, sondern auch von anderen Faktoren wie Personal, Bedarf, Tagesabläufe etc. ab. Die Anhörung hat gezeigt, dass es nur die Pflegeeinrichtungen wären, die damit in Zukunft belastet wären, und ein weiteres Landesportal auch keine Lösung wäre. Wir haben 70 digitale Portale. Warum Nr. 71? In anderen Bereichen der Politik sagen wir immer, weniger Insellösungen, weniger eigene Modelle, wir müssen alles verzahnen, vernetzen, vereinfachen und zusammenführen. Hier würden wir eine 71. Plattform ins Leben rufen. Vernetzung wäre hier schneller und besser: bessere Schnittstellen, gemeinsame Standards erheben, praxistaugliche Antragssysteme und eine intelligente Nutzung. Wir haben im Haushalt zum Beispiel KI in der Pflege. Auch das wäre ein Thema. Weil ich gesagt habe, dass Pflegeplätze keine statistische Größe sind, sondern von verschiedenen Faktoren abhängen, müssen wir auch über andere Dinge debattieren, zum Beispiel im Bund. Es geht nicht nur um das Gehalt. Klar, das ist immer Thema, aber das ist oftmals nicht Teil der Beschwerde, sondern die Arbeitsbedingungen, der Personalschlüssel, Überlastungen etc. Aber darüber müssen wir auch auf der Bundesebene im Gesamtpaket debattieren. Wichtig hier im Land wäre die Vernetzung, Pflegestützpunkte, Gemeindeschwesternplus, Einrichtungen etc. besser zu verzahnen und nicht viele Insellösungen zu haben. Aber die Verantwortung dafür darf nicht allein bei den Einrichtungen und bei den Pflegekräften selbst landen. Wenn wir was tun, muss es bei uns landen. Neue Pflichten helfen dahin gehend niemandem, das Problem zu lösen. Deshalb noch einmal: Land, Kommune, Bund, Kostenträger und Einrichtungen zusammenrufen, um praxistaugliche Lösungen zu erarbeiten. Diesen Gesetzentwurf würden wir ablehnen. Danke. (Beifall der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN)

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Kathrin Anklam-Trapp

Der nächste Redner in der Debatte ist für die Gruppe FREIE WÄHLER Abgeordneter Patrick Kunz. Abg. Patrick Kunz, Gruppe FREIE WÄHLER: Vielen Dank. – Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Pflegebedürftigkeit trifft Familien oft völlig unerwartet, nach einem Sturz, einem Krankenhausaufenthalt oder einer plötzlichen Diagnose. In solchen Momenten zählt nicht die nächste Woche, sondern der nächste Tag, vor allem bei Katastrophen wie im Ahrtal. Dort mussten auch Pflegebedürftige schnell verlegt werden. Genau dann zeigt sich, wie gut unsere Strukturen wirklich funktionieren, ob Angehörige schnell Orientierung finden, Beratungsstellen zielgerichtet unterstützen können und freie Kapazitäten dort sichtbar werden, wo sie dringend gebraucht werden. Bei meinem letzten Austausch mit Ihnen, Frau Ministerin Schall, wussten Sie ganz genau, wie unterschiedlich manchmal die Realität aussieht. Manche Menschen finden nach zwei Anrufen einen Pflegeplatz, andere benötigen hierfür 58. Andere Bundesländer sind hier weiter. Bayern zeigt mit seinem Pflegeplatzfinder, dass digitale Transparenz funktioniert und Familien spürbar entlastet. Es ist also kein theoretisches Projekt, sondern ein erprobtes Instrument, das auch bei uns funktionieren kann. Der vorliegende Gesetzentwurf setzt an dieser Alltagserfahrung an. Mit § 13a soll eine landesweite, öffentlich zugängliche Plattform entstehen, die freie Pflegeplätze sichtbar macht. Doch wir sollten hier weiterdenken. Ein moderner Pflegeplatzfinder darf nicht nur eine digitale Liste sein, er braucht künstliche Intelligenz, damit er wirklich hilft. Pflegeplatzsuchende müssen ihren individuellen Bedarf eingeben können – Pflegegrad, Demenzversorgung, Kurzzeitpflege, Mobilität, besondere Anforderungen –, und die KI filtert automatisch alle Einrichtungen heraus, die dafür nicht geeignet sind. So entsteht eine passgenaue, realistische Auswahl statt einer frustrierenden Telefonodyssee. Ein solcher Ansatz schafft nicht nur Transparenz für Betroffene, er liefert auch wertvolle Daten für die Pflegeplanung. Wo entstehen Engpässe? Wo fehlen Plätze? Wo müssen wir nachsteuern? Das ersetzt keine zusätzlichen Kapazitäten und kein Personal, aber es schafft die Grundlage, um bessere Entscheidungen zu treffen. Der Aufwand für Einrichtungen darf nicht steigen, und klar, ein freier Platz ist nicht automatisch ein belegbarer Platz. Personalbesetzung, Pflegegrad und laufende Prozesse spielen eine Rolle. Gerade deshalb ist entscheidend, dass die Plattform präzise, aktuell und praxistauglich gestaltet wird. In der Summe ist der Pflegeplatzfinder kein Allheilmittel, aber ein notwendiger, moderner und längst überfälliger Baustein, um Familien in einer Ausnahmesituation schnell und verlässlich zu unterstützen. Deshalb werden wir dem Gesetzentwurf zustimmen. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die Landesregierung spricht Staatsministerin Dörte Schall.

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Dörte Schall

Sehr geehrte Damen und Herren! Uns eint die Sorge darum, was mit uns passiert, wenn wir auf Pflege angewiesen sind. Die meisten von uns eint auch der Wunsch, dass wir gern zu Hause und am besten im Kreis unserer Lieben und unserer Familie alt werden wollen. Deswegen schieben wir die Frage, was ist Pflege, wohin gehen wir, was machen wir, oft zu lange auf. Die Idee des Pflegeplatzfinders ist keine schlechte. Es ist eine gute Idee, die Sie aufgebracht haben. Deswegen gibt es bundesweit 75 Pflegeplatzfinder, die aktuell im Einsatz sind. Die Prognos AG hat das überprüft und festgestellt, dass alle Defizite haben. Alle haben ein Defizit im Bereich des bürokratischen Aufwands und in der Zeit, und zwar in der Zeit, die beide aufwenden, die Einrichtungen und die Betroffenen; denn die Problematik, die eben gut beschrieben wurde, ist genau die, dass der Pflegeplatzfinder nicht den passenden Pflegeplatz hat. Er kann nicht feststellen, welchen Pflegegrad jemand hat oder jemand haben sollte, weil möglicherweise gar keine Pflege beantragt ist. Er kann nicht alle Kriterien berücksichtigen: Doppelzimmer, Pflegestufen, Bedarfe. Ein wichtiger Faktor ist natürlich auch, dass ich mich oder meine Angehörigen sich in der Einrichtung wohlfühlen möchten. Es geht um das Gefühl, das ich habe, wenn ich eine Einrichtung betrete. Zum Thema Frauenhaus sage ich, wenn Sie mir noch zuhören wollen, die Unterschiedlichkeit ist eine andere. Sie haben es selbst gesagt, es gibt wenige Häuser, weniger Häuser, und die Suche erfolgt durch Fachleute. Im Pflegebereich erfolgt die Suche durch Angehörige, die Angst haben, keinen Platz zu finden, die nicht wissen, was die Voraussetzungen sind, möglicherweise gar nicht gemeinsam mit ihren Angehörigen leben und nicht wissen, wie die tatsächlichen Pflegenotwendigkeiten sind. Deswegen hat die Landespflegegesellschaft dagegen votiert und festgestellt, dass es – im Moment jedenfalls – nicht leistbar ist, zusätzliche Arbeit ist und die Mühen eines Anrufs, wenn Menschen glauben, ein Platz sei frei, aber nicht für ihre Angehörigen, den Aufwand weitaus höher gehen lässt. Was wir brauchen, sind Pflegestützpunkte, die, so wie sie jetzt vielerorts arbeiten, noch besser ausgestattet sind, so wie ich es in der Beratung erlebt habe. Ich weiß, es gibt andere, die gute Kontakte haben, die wissen, wo Plätze frei sind und wo Menschen hinpassen. Daran arbeiten wir. Es geht um die Kontakte und die Netzwerke, um die persönliche Beratung, damit wir das beste Angebot für unsere Angehörigen bekommen oder die Menschen für sich selbst das beste Angebot bekommen. Das funktioniert nur, wenn wir bundesweit ein System haben; denn wenn auf der anderen Rheinseite ein Platz ist, kann ich auch dort meine Angehörigen hinschicken, und wenn meine Angehörigen in einem anderen Bundesland wohnen, gilt das natürlich erst recht. Wir brauchen ein System ohne Schnittstellen. Die Mehrfachsuche muss verhindert werden, und die Plattformen, die es jetzt schon gibt, müssen einheitlich vernetzt werden. Deswegen lassen Sie uns uns gemeinsam dafür einsetzen, damit es auf Bundesebene ein System gibt, eine einheitliche Lösung, die sowohl für die Suchenden gute Ergebnisse wie auch für die Einrichtungen einen guten, erfolgreichen Aufwand hat und nicht zusätzliche Bürokratie aufbaut. Vielen Dank. (Beifall der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

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Kathrin Anklam-Trapp

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Dann kommen wir direkt zur Abstimmung. Wer dem Gesetzentwurf der Fraktion der CDU – Drucksache 18/13374 – in zweiter Beratung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der AfD und der FDP gegen die Stimmen der CDU und der Gruppe FREIE WÄHLER abgelehnt. Die Schlussabstimmung entfällt damit. Ich rufe Punkt 7 der Tagesordnung auf: Landesgesetz zur Aufhebung landpachtverkehrsrechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/13510 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Landwirtschaft und Weinbau – Drucksache 18/13946 – Verabredet ist eine Grundredezeit von 3 Minuten je Fraktion. Die erste Plenarberatung fand in der 99. Sitzung am 11. Dezember 2025 ohne Aussprache statt. Es erfolgte die Überweisung an den Ausschuss für Landwirtschaft und Weinbau – federführend – und mitberatend an den Rechtsausschuss. Die Ausschussempfehlung lautet auf unveränderte Annahme. Die erste Rednerin in der Debatte ist für die SPD-Fraktion Jacqueline Rauschkolb. – Bitte schön.

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Jaqueline Rauschkolb SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Landpachtverkehrsgesetz ist älter als ich. Ich denke, in der Zeit hat sich in der Landwirtschaft einiges getan. Es gibt viel Innovation, und wir reden auch heute die ganze Zeit über das Thema Bürokratieabbau. Das, was wir heute machen, entlastet die Behörden, entlastet die Landwirte und ist genau das Richtige zur richtigen Zeit. Ich denke, mehr muss man dazu gar nicht sagen. Es ist ein wichtiger und richtiger Schritt, den wir hiermit heute alle gemeinsam begrüßen. Danke. (Beifall der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die CDU-Fraktion spricht Abgeordneter Johannes Zehfuß.

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Johannes Zehfuß CDU

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Landesgesetz zur Aufhebung landpachtverkehrsrechtlicher Vorschriften ist lange überfällig und somit sinnvoll. Gesetze und Vorschriften, die nur als Fallstricke dienen können und niemals Anwendung in der Praxis finden, sind unnötig. Die Aufhebung ist ein klitzekleiner Schritt zum Bürokratieabbau. Dass dabei das Gender-Mainstreaming in der Konzeption des Gesetzentwurfs geprüft wurde, beruhigt mich ungemein, zeigt aber, was für einen Gesetzentwurf wirklich wichtig ist. Im Agrarausschuss wurde ohne Gegenrede die entsprechende Beschlussempfehlung bei Punkt 1 der Tagesordnung beschlossen. Bei den folgenden weiteren Tagesordnungspunkten im Agrarausschuss wurde allerdings das kleine Quäntchen Bürokratieabbau wieder um ein Vielfaches ins Gegenteil verkehrt: um vollkommen praxisfremde, nicht zielorientierte und an den Bedürfnissen der Bürger vorbei formulierte Verfahren, die zu einer Verdrossenheit führen, die in Fensterreden so oft kritisiert und bedauert werden. Auch darüber sollten wir uns einmal Gedanken machen. Die CDU stimmt dem Entwurf zu. (Beifall der CDU)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Abgeordnete Blatzheim-Roegler.

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Jutta Blatzheim-Roegler GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir befassen uns heute in zweiter Lesung mit dem Landesgesetz zur Aufhebung landpachtverkehrsrechtlicher Vorschriften. Das bisherige Gesetz verpflichte t Verpächterinnen und Verpächter landwirtschaftlicher Flächen, ihre Pachtverträge bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. Diese kann dann Verträge beanstanden, etwa bei einer sogenannten – wenn ich das jetzt zitiere, werden Sie vielleicht merken, dass das Gesetz schon älter ist – „ungesunde[n] Anhäufung von land- und forstwirtschaftlichen Nutzflächen“ oder auch bei unangemessen hohen Pachtzinsen. Aber in der Praxis spielt dieses Gesetz kaum eine Rolle, und das Kriterium der ungesunden Anhäufung ist infolge des Strukturwandels in der Landwirtschaft längst überholt. Gleichzeitig stehen heute andere, wirksame rechtliche Instrumente zur Verfügung, um mögliche Missstände zu verhindern. Was von diesem Gesetz übrig geblieben ist, sind vor allem Bürokratie, ein geringer Nutzen und zusätzlicher Verwaltungsaufwand sowohl für Betriebe als auch für die Verwaltung. Deshalb begrüßen wir Grüne, dass das Gesetz jetzt so behandelt wird, wie wir es vorhaben; denn der Abbau unnötiger Bürokratie bleibt auch in der Landwirtschaft und im Weinbau eine Daueraufgabe. Wir wollen, dass Landwirtinnen und Landwirte, Winzerinnen und Winzer mehr Zeit und Raum haben für das, was zählt, das heißt die Arbeit auf dem Feld, die Arbeit im Stall, im Weinberg, im Hofladen. Dazu sollen die Winzerinnen und Winzer, die Landwirtinnen und Landwirte die entsprechende Zeit haben und nicht ihre Zeit in der – jetzt komme ich noch einmal zu einem alten Ausdruck – Schreibstube verbringen. Wir werden dem Gesetz zustimmen. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die AfD-Fraktion spricht Abgeordneter Ralf Schönborn.

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Ralf Schönborn AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der landwirtschaftliche Bodenmarkt hat sich in den vergangenen Jahrzehnten grundlegend verändert. Größere Bewirtschaftungseinheiten haben dazu geführt, dass eine relevante Zersplitterung von Flächen heute faktisch keine Rolle mehr spielt. Vor diesem Hintergrund ist es folgerichtig, dass das Landpachtverkehrsgesetz und die dazugehörige Landesverordnung aufgehoben und damit Landwirte, Verpächter und Verwaltungen von unnötiger Bürokratie befreit werden. Meine Damen und Herren, wir hatten als AfD-Fraktion zu diesem Thema eine Kleine Anfrage gestellt, die Ihnen allen bekannt sein dürfte. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Nein!) – Nein, Herr Oster, wenn Sie die nicht kennen, haben Sie Ihre Hausaufgaben nicht gemacht. Setzen, 6! (Beifall der AfD –

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Benedikt Oster SPD

Da habe ich die Hausaufgaben gerne nicht gemacht!) Die Landesregierung bestätigt selbst, dass die Anzeigequote bei Landpachtverträgen sehr gering ist und Beanstandungen in jüngerer Zeit nicht bekannt sind. Zudem bestehen weder ein Genehmigungsvorbehalt noch wirksame Sanktionsmöglichkeiten. Das zeigt klar, die praktische Lenkungswirkung dieses Gesetzes ist äußerst begrenzt. Entsprechend sind weder kurz-, mittel- noch langfristig messbare Effekte auf Pachtpreise oder die Vertragsgestaltung zu erwarten. Transparenz bleibt weiterhin über die amtliche Statistik gewährleistet. Die Aufhebung ist richtig, meine Damen und Herren. Wenn wir es aber ernst meinen mit der Entlastung der Bürokratie, der Landwirtschaft, dann muss der Bürokratieabbau in der Landwirtschaft noch deutlich weiter gehen. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die FDP-Fraktion spricht Abgeordneter Marco Weber. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Wie hoch ist die Pacht, die Du zahlst? – Abg. Marco Weber, FDP, begibt sich zum Redepult –

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Marco Weber FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Danke für die Begeisterung für den Redner. Die 3 Minuten schaffe ich nicht. Auch die FDP-Fraktion wird dem Vorhaben zustimmen, aber lassen Sie mich trotzdem zwei, maximal acht Sätze verlieren. Ich arbeite wiederholt mit den Begrifflichkeiten Bürokratieabbau, Mut und Kraft am Rednerpult. Selbst wenn es für den einen oder anderen, der sich in die Thematik eingearbeitet hat, vielleicht eine Kleinigkeit ist: Dennoch sind Gesetze und Verordnungen auch für die Landwirtschaft rechtsverbindlich. Wenn wir dort entschlacken können, müssen wir die parlamentarischen Wege einhalten und die Veränderungen im Parlament verabschieden. Es ist ein Signal. Es ist eine Aufhebung einer Regelung aus dem Jahr 1 986. Von daher ist es eine Vereinfachung für die Landwirte. Sie brauchen nicht mehr der Verwaltung mit einem Dokument nachweisen, dass sie das Land bewirtschaften. Jedem Beitrag zum Bürokratieabbau, zur Vereinfachung und Entlastung von Landwirtschaft und Weinbau wird mit Mut und Kraft der liberalen Fraktion zugestimmt. Vielen Dank. (Beifall der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die Gruppe FREIE WÄHLER spricht Abgeordneter Helge Schwab. Abg. Helge Schwab, Gruppe FREIE WÄHLER: Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Alle, die von Bürokratieabbau sprechen, dürfen sich bei diesem Tagesordnungspunkt wirklich eine Scheibe abschneiden. Wir stimmen diesem Tagesordnungspunkt zu. Danke schön. Weiter so. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER und vereinzelt bei der CDU)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die Landesregierung darf ich Staatsministerin Schmitt das Wort erteilen.

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Daniela Schmitt

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal vielen Dank für das eindeutige Votum. In der Tat setzen wir heute etwas ganz konkret um, über das sonst manchmal nur gesprochen wird. Das ist für die Unternehmen, die Betriebe messbar. Es ist spürbar und somit eine Entlastung für die landwirtschaftlichen Betriebe. Ich will noch einmal sagen, die Aufhebung dieses Landpachtverkehrsgesetzes ist kein symbolischer Akt, sondern eine ganz praktische Entlastung. Es wurde angesprochen, das überholte Gesetz schrieb vor, dass jeder Pachtvertrag für jeden Acker, Weinberg, Wiese zu melden ist, was aber letztendlich keinen Mehrwert bringt. Die Aufhebung setzt um, was regelmäßig gefordert wird. Entsprechend wurde in der vergangenen Woche im Agrar- und im Rechtsausschuss einstimmig für die Aufhebung gestimmt. Unabhängig davon werden wir selbstverständlich den Bürokratieabbau weiterverfolgen und somit die Betriebe ganz konkret entlasten. Vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Kathrin Anklam-Trapp

Damit treten wir direkt in die Abstimmung über den Gesetzentwurf ein. Wer dem Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/13510 – in zweiter Beratung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Der Gesetzentwurf ist einstimmig angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Damit ist der Gesetzentwurf auch in der Schlussabstimmung einstimmig angenommen. Wir kommen zu Punkt 8 der Tagesordnung: Landesgesetz zur Änderung fischereirechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/13519 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt und Forsten – Drucksache 18/13947 – Wir haben eine Grundredezeit von 3 Minuten vereinbart. Eine Information über das Ausschlussverfahren darf ich noch geben. Die erste Plenarberatung fand in der 99. Sitzung 11. Dezember 2025 ohne Aussprache statt. Ausschussüberweisung erfolgte an den Ausschuss für Umwelt und Forsten – federführend – sowie an den Rechtsausschuss – mitberatend –. Die Ausschussempfehlung lautet auf unveränderte Annahme. Für die SPD-Fraktion darf ich Nico Steinbach ans Redepult bitten.

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Nico Steinbach SPD

Vielen Dank. – Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen in zweiter Lesung über das Landesgesetz zur Änderung fischereirechtlicher Vorschriften. Nach Feierabend am Wasser sitzen, den Blick über den Fluss schweifen lassen und den Alltag hinter sich lassen – für viele Menschen in unserem Bundesland ist das ein kleiner, aber wichtiger Ausgleich. Auch unser viel zu früh verstorbener Kollege Michael Simon war Angler und fand am Appelbach immer wieder Ruhe und neue Kraft, ein Ort, der ihm sehr am Herzen lag, auch weil ihm die Fischerei und der Naturschutz zum Beispiel in seiner Funktion als Bachpate sehr am Herzen lagen. Er wäre heute, in diesem Moment mit Sicherheit wieder sehr aufmerksam bei der Sache, weil es sein Herzensanliegen betrifft und er in diesem Bereich äußerst engagiert war. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Für Zehntausende Anglerinnen und Angler in Rheinland-Pfalz machen wir mit der Novellierung des Fischereigesetzes das Angeln spürbar einfacher. Wir bauen Bürokratie ab, modernisieren Verfahren und sorgen dafür, dass ein beliebtes Hobby unkomplizierter und zeitgemäßer ausgeübt werden kann. Ein Bestandteil des Gesetzes ist, dass der Fischereischein nun ein Leben lang gilt. In Zukunft entfällt damit der regelmäßige Gang zur Behörde grundsätzlich. Das bedeutet konkret eine enorme Entlastung für alle Beteiligten. Andere Bundesländer haben mit dieser Regelung bereits sehr gute Erfahrungen gemacht. Junge Menschen dürfen selbstverständlich auch weiterhin in Begleitung eines Fischereischeininhabers angeln gehen. Dafür brauchen sie in Zukunft keinen Jugendfischereischein mehr. Mit diesem Gesetzentwurf modernisieren wir das Fischereirecht konsequent. Digitale Fischereischeine, Onlineverfahren und digitale Abgaben reduzieren spürbar Bürokratie, beschleunigen Abläufe und verbessern die Datenverfügbarkeit. Gleichzeitig entlasten wir damit die Verbandsgemeinden bzw. insgesamt die Kommunen – es sind nicht nur die Verbandsgemeinden, auch die Stadtverwaltungen, aber in der Fläche sind es die Verbandsgemeinden, in den Städten sind es die Städte –, indem das Land die Fischereiabgabe künftig direkt einzieht. Die Anerkennung von Fischereischeinen aus anderen Bundesländern und von vergleichbaren ausländischen Prüfungen sorgt zudem für mehr Einheitlichkeit und Rechtssicherheit. Deswegen machen wir insgesamt das Angeln einfacher und zeitgemäßer. Als SPD-Fraktion halten wir den Gesetzentwurf der Landesregierung deswegen nicht nur für gelungen, sondern für einen wichtigen und notwendigen Schritt im Interesse der Anglerinnen und Angler in Rheinland-Pfalz. Er modernisiert das Fischereirecht und schafft spürbare Erleichterungen in der Praxis. Deshalb bitte ich um Ihre Zustimmung für den Gesetzentwurf und danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die CDU-Fraktion spricht Abgeordneter Horst Gies.

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Horst Gies CDU

Verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer hätte das gedacht, dass ich zum Ende der Zeit hier im Parlament erlebe, dass wir zwei Gesetzentwürfe der Landesregierung, zum einen fischereirechtlicher Art und zum anderen landpachtrechtlicher Art, einstimmig verabschieden werden. Was hätten sich die Jägerinnen und Jäger gefreut, das wäre auch dort gelungen. Umso mehr freue ich mich über Zustimmung unsererseits zu diesem Gesetz. Ich kann sagen, einstimmige Zustimmung, alles gut gemacht. So haben es uns auch die Fischer rückgespiegelt. Ich sage nur, es geht noch. Ich freue mich, dass die CDU komplett zustimmen kann. (Beifall der CDU) Frau Präsidentin, Sie erlauben mir sicherlich, da es mit Sicherheit meine letzte Rede in der Funktion in diesem Landtag ist, dass ich mich nach 15 Jahren von Ihnen verabschiede. Es gibt etliche Kolleginnen und Kollegen, die gleich lange hier sind, und wir haben uns gegenseitig begleitet. Sie wissen, der Ausschuss für Landwirtschaft und Weinbau sowie Umwelt, Jagd und Forst waren meine Themen, die ich in diesen Jahren begleiten und vertreten durfte, eine für mich schöne Zeit, in der wir uns über viele Dinge auseinandergesetzt haben. Ich glaube, es ist verständlich, wenn ich zwei Dinge anspreche, die aus dieser Zeit ganz besonders hervorstechen. Zum einen – das ist noch nicht so lange her – betrifft dies das neue Jagdrecht, über das wir heftig miteinander gestritten und uns auseinandergesetzt haben. Zum anderen und vor allen Dingen war es, was natürlich in der Zeit für mich unvermeidlich war, die Flut am 14. Juli 2021, die meinen Wahlkreis in den beiden Kommunen, Verbandsgemeinden Adenau und Altenahr, in der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler und im Bereich Sinzig – meine Kollegin Petra Schneider – getroffen hat. In dieser Zeit oder überhaupt bis heute, kann ich sagen, war jeder von Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, auch einmal bei uns im Landkreis. Ich glaube, das ist etwas, was nicht selbstverständlich ist, aber dieser Situation geschuldet war. Ich möchte mich dafür bedanken bei all denjenigen, die da waren, die noch da sind, die bisher geholfen haben. Es ist viel geschafft bis zum heutigen Tag, aber wir werden sicherlich noch eine ganze Legislatur brauchen, bis wir wieder da sind, wo wir hinkommen sollten und müssten. Ich möchte bzw. darf mit Blick auf einen lieben Kollegen, der immer wieder sagt, es gibt viel zu tun, der Spaten muss in den Boden, sagen, das trifft nach wie vor für das Ahrtal und meinen Wahlkreis zu. Ich möchte schließen mit einem herzlichen Dankeschön an Sie alle. Es war für mich eine sehr schöne, interessante Zeit. Ich sage Danke schön, ich sage auf Wiedersehen. Ich sage auch, vergessen Sie mir bitte das Ahrtal nicht. Alles Gute. Bleiben Sie gesund. (Beifall im Hause)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Abgeordnete Dr. Heidbreder.

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Dr. Lea Heidbreder GRÜNE

Lieber Kollege Gies, in dem Sinne alles Gute. Ich glaube, das Ahrtal werden wir hier alle nicht vergessen. Ich wünsche Ihnen persönlich, auch vertretend, alles Gute. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD, der CDU, der FDP und der Gruppe FREIE WÄHLER –

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Horst Gies CDU

Danke schön!) Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Angeln ist für viele Menschen ein großes Hobby. 85.000 Menschen in Rheinland-Pfalz gehen dieser Freizeitbeschäftigung nach. Mit der Reform des Landesfischereigesetzes modernisieren wir diese Verfahrensabläufe. Viele Regeln aus diesem Gesetz stammen tatsächlich noch aus einer Zeit, in der digitale Prozesse kaum oder keine Rolle gespielt haben. Alle wesentlichen Nachweise, vom Fischereischein über die Prüfungszertifikate bis hin zur Fischereiabgabe, sollen künftig digital verfügbar sein. Wer angeln geht, muss jetzt also nur noch sein Smartphone oder eine Karte in der Tasche haben, um das nachweisen zu können. Das Fischereibuch wird digital. Bislang waren Informationen zu Fischereirechten häufig über verschiedene Akten verteilt. Durch das neue digitale Register schaffen wir eine einheitliche, übersichtliche und rechtssichere Dokumentation. Wir führen – der Kollege hat es ausgeführt – den lebenslangen Fischereischein ein. Nach bestandener Prüfung soll künftig also ein einziger Behördengang ausreichen, und die bisherige Pflicht, alle paar Jahre eine Verlängerung zu beantragen, entfällt vollständig. Das entlastet am Ende auch die Verwaltung. Auch die Anerkennung von Fischereischeinen und -prüfungen aus anderen Bundesländern wird damit deutlich vereinfacht. Wir haben an 11.600 ha Gewässer in Rheinland-Pfalz Fischereirecht. Mit der Reform des Landesfischereigesetzes schaffen wir weniger Bürokratie, mehr digitale Lösungen und klare Strukturen. Wir stimmen deshalb gern zu. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP)

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Kathrin Anklam-Trapp

Abgeordneter Schönborn spricht für die AfD-Fraktion.

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Ralf Schönborn AfD

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Fischerei leistet einen wichtigen Beitrag zum Erhalt unserer Gewässer und zum Schutz der Lebensräume. Gleichzeitig ermöglicht sie vielen Menschen einen unmittelbaren Zugang zur Natur. Der vorliegende Gesetzentwurf ist insgesamt als Fortschritt zu bewerten. Er entlastet Behörden und Kommunen, reduziert Bürokratie für Freize itfischer und sorgt für mehr Vereinheitlichungen. Besonders positiv hervorzuheben sind die leichtere Anerkennung von Fischereischeinen aus anderen Bundesländern sowie die lebenslange Erteilung des Fischereischeins. Das schafft Planungssicherheit und senkt dauerhaft den Verwaltungsaufwand, was angesichts knapper personeller Ressourcen ausdrücklich zu begrüßen ist. Auch der Wegfall des Jugendfischereischeins stellt eine sinnvolle Erleichterung dar, da die notwendige Sachkunde weiterhin durch die Aufsicht einer fischereiberechtigten Person gewährleistet bleibt. Die Digitalisierung von Verfahren halten wir grundsätzlich für richtig und notwendig. Gleichzeitig müssen Risiken bei der Verarbeitung personenbezogener Daten klar benannt und kritisch begleitet werden. Kritisch sehen wir zudem die Ausweitung der Verordnungsermächtigung des Ministeriums. Zusätzliche Regelungen etwa zu Fangstatistiken oder Markt und Verkehr bergen die Gefahr weiterer Überregulierung. Ebenso im Blick zu behalten sind Änderungen bei Ordnungswidrigkeiten sowie mögliche Kosten digitaler Systeme. Positiv bewerten wir dagegen angekündigte Gebührensenkungen infolge geringeren Verwaltungsaufwands. Insgesamt wird die AfD-Fraktion dem Gesetzentwurf zustimmen. Vielen Dank. Lieber Herr Gies, zum Abschied: Es gibt Menschen im Parlament, die man kennenlernt und nie vergisst. Dazu gehören Sie. Ich werde Ihre Rede zur Ahrtalkatastrophe in der Rheingoldhalle in Mainz in meinem Leben nicht vergessen. Bleiben Sie weiter gesund. Die AfD-Fraktion wünscht Ihnen für die Zukunft alles Gute. (Beifall der AfD)

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Kathrin Anklam-Trapp

Abgeordneter Marco Weber spricht für die FDP-Fraktion.

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Marco Weber FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Da das eine oder andere zur Änderung fischereirechtlicher Vorschriften schon wiederholt aufgeführt worden ist, in Kurzform noch einmal die Begrifflichkeiten: lebenslang gültiger Fischereischein, Abbau von Verwaltung, Entlastung der Kommunen durch Übernahme anderer behördlicher Institutionen, Scheckkartenformat, elektronisches Format des Fischereischeins bzw. auch beispielhaft das Thema Jugendfischereischein, der Vereinfachung erfährt. Wie beim Tagesordnungspunkt davor: Wie gesagt, auch kleine Dinge können die Welt verändern. Was für uns als FDP ganz maßgeblich war, auch mit den Fischereiverbänden in Abstimmung diese Dinge diskutiert und mit der Exekutive so besprochen zu haben. Unsere Rückmeldung ist, dass alle Beteiligten mit den Dingen einverstanden sind. Da die Exekutive gleich in Form des Staatssekretärs zum Redepult kommt, wenn ich das richtig sehe, erlaube ich mir – ich habe die Tagesordnung von morgen im Kopf, ich sehe keinen direkten Einsatz mehr –, da ich als Vorsitzender des Ausschusses für Umwelt und Forsten sehr häufig mit dem Staatssekretär zu diesen Themen in den letzten fünf Jahren emotional diskutieren durfte: Sehr geehrter Herr Erwin Manz, stellvertretend danke für den Austausch, danke für die Zuverlässigkeit. Ich sage das als Ausschussvorsitzender, aber auch als Abgeordneter, weil für Sie bis letzten Freitag das Leben mit dem Ausschussvorsitzenden auch nicht immer einfach war. Ich glaube, der eine oder andere weiß, was damit gemeint ist, aber ich sage Ihnen auch danke für die Begleitung in den letzten fünf Jahren. Danke schön. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Kathrin Anklam-Trapp

Der nächste Redner in der Debatte ist für die Gruppe FREIE WÄHLER Abgeordneter Schwab. Abg. Helge Schwab, Gruppe FREIE WÄHLER: Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Wir FREIE WÄHLER sind grundsätzlich für alles, was das Leben angenehmer und unkomplizierter macht. Dazu gehört die Harmonisierung, Straffung und, wenn möglich, die Streichung von Gesetzen. Genau deshalb begrüßen wir das neue Landesgesetz zur Änderung fischereirechtlicher Vorschriften. Die Anerkennung der Fischereischeine und Fischerprüfungen anderer Bundesländer war längst überfällig. Wir stimmen der Gesetzesvorlage deshalb zu. Lieber Horst, danke für die gemeinsame Zeit im ALW und den Vino de la Casa mit Michael und Dir. Alles Gute für Dich. Bleib gesund! (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER und vereinzelt bei der CDU)

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Kathrin Anklam-Trapp

Staatssekretär Dr. Erwin Manz spricht für die Landesregierung.

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Dr. Erwin Manz

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich will eingangs für die positiven Voten, die ich hier vernommen habe, danken. Ich danke auch dem Ausschussvorsitzenden für die anerkennenden Worte. Es waren in der Tat oft sehr, sehr harte Diskussionen. Sie haben sich selbst heute Morgen noch fortgesetzt, aber ich glaube, davon lebt Demokratie, dass wir auch hart streiten. Mit der Novelle des Fischereigesetzes liegt Ihnen ein modernes, zukunftsorientiertes Gesetz vor. Die Änderungen bringen wesentliche Erleichterungen für Anglerinnen und Angler, aber auch für unsere Fischereibehörden im Land. Damit erleichtern wir den Anglerinnen und Angler die Ausübung dieser Freizeitaktivität, wobei es nicht nur eine Freizeitaktivität ist. Die Anglerinnen und Angler leisten ganz wichtige Beiträge zum Schutz und zur Entwicklung unserer Gewässer. Ich will an dieser Stelle auch den Aktiven draußen im Land Dank sagen für dieses ehrenamtliche Engagement. Wir entlasten auch die Verwaltung von verzichtbaren Aufgaben. Zudem ist der Gesetzentwurf ein weiterer Baustein im Rahmen der Digitalisierung von Verwaltungsprozessen. Der Fischereischein wird künftig lebenslang erteilt. Die Anglerinnen und Angler müssen also nicht jedes Jahr oder alle fünf Jahre bei der Behörde einen neuen Fischereischein beantragen und gegebenenfalls sogar zur Behörde gehen. Auch die Kommunen sparen dadurch Zeit und Arbeit, weil sie nicht mehr fortlaufend Anträge auf Verlängerung erhalten. Das macht Rheinland-Pfalz insgesamt attraktiver für Anglerinnen und Angler. Wir wollen darüber hinaus das Fischereibuch digitalisieren. Jeder soll schnell und einfach erkennen, wem welches Fischereirecht zusteht. Auch das spart allen viel Zeit und Arbeit. Ich will uns Zeit sparen und nur zum Abschluss sagen, der Gesetzentwurf entbürokratisiert deutlich und ermöglicht es rheinland-pfälzischen Anglerinnen und Anglern sowie der Fischereiverwaltung, mit der Zeit zu gehen. Vielen Dank. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP)

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Kathrin Anklam-Trapp

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/13519 – in zweiter Beratung. Wer dem zustimmen möchte, den ich um das Handzeichen! – Danke. Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Beratung einstimmig angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Damit ist der Gesetzentwurf auch in der Schlussabstimmung einstimmig angenommen. Wir kommen zu Punkt 9 der Tagesordnung: Landesverkündungsgesetz (LVkG) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/13560 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses – Drucksache 18/13948 – Wir befinden uns in der zweiten Beratung. Wir haben eine Grundredezeit von 3 Minuten je Fraktion vereinbart. Ich erlaube mir noch, eine Information über das Ausschussverfahren zu geben. Die erste Plenarberatung fand in der 99. Sitzung am 11. Dezember 2 025 ohne Aussprache statt. Der Gesetzentwurf wurde an den Rechtsausschuss überwiesen. Die Ausschussempfehlung lautet auf unveränderte Annahme. Der erste Redner in der Debatte ist für die SPD-Fraktion Abgeordneter Markus Kropfreiter.

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Markus Kropfreiter SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Gesetze wirken nur dann, wenn sie bekannt sind. Darum geht es beim heutigen Landesverkündungsgesetz, und nicht, wie manche Kollegen glauben, um Religion. Es geht darum: Rheinland-Pfalz vollzieht einen wichtigen Schritt in Richtung Digitalisierung. Wir bringen die amtlichen Gesetze und Verordnungen ins digitale Zeitalter. Künftig werden Landesgesetze und Landesverordnungen ausschließlich elektronisch auf einer amtlichen Verkündungsplattform veröffentlicht: rechtssicher, barrierefrei und vor allem für alle frei zugänglich. Das ist ein echter Fortschritt für unsere Demokratie und fördert, was oft gefordert wird, die Transparenz. Ich denke, da wir uns alle einig sind, belasse ich es dabei. Wir werden alle dem Gesetz zustimmen, hoffe ich. Wir stimmen zu. Lassen Sie mich noch kurz etwas Persönliches sagen. Eigentlich würde unser rechtspolitischer Sprecher Christoph Spies hier stehen. Er tritt nicht mehr für den Landtag an, und er ist so solidarisch, dass er mir die Redezeit überlassen hat. Ich will ihm herzlich danken. Er hat mich als neuen Abgeordneten begleitet. Herr Dr. Martin weiß, im Rechtsausschuss war er ein sehr, sehr guter AK-Vorsitzender. Herr Dr. Martin nickt. Lieber Kollege, dafür ganz herzlichen Dank. Ich wünsche Dir für deine Zeit nach dem Landtag alles, alles Gute. Danke schön. (Beifall der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP, der Gruppe FREIE WÄHLER und vereinzelt bei der AfD)

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Kathrin Anklam-Trapp

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich bitte noch einmal um Konzentration. Immer dann, wenn man seine erste Rede hält, ist das ein besonderer Moment. Ich darf für die CDU-Fraktion Abgeordneten Janick Pape ans Redepult bitten.

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Janick Pape CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Landesverkündungsgesetz ist ein sachlich gebotener Modernisierungsschritt für unser Land. Rheinland-Pfalz vollzieht damit, was auf Bundes- und Länderebene schon längst Standard ist: die amtliche elektronische Verkündung von Gesetzen und Verordnungen. Für uns als CDU-Fraktion sind dabei drei Punkte entscheidend. Erstens: Rechtssicherheit. Das Gesetz stellt klar, dass auch die elektronische Verkündung höchsten rechtsstaatlichen Anforderungen genügt. Echtheit, Unveränderbarkeit und Nachvollziehbarkeit werden eindeutig geregelt, ebenso Ersatz- und Notverkündigungen. Das schafft Vertrauen. (Beifall der CDU) Zweitens: Bürgernähe und Transparenz. Verkündungen sind künftig jederzeit kostenlos und barrierefrei zugänglich. Das stärkt die Nachvollziehbarkeit staatlichen Handelns und den offenen Zugang zum Recht. Drittens: Wirtschaftlichkeit und Verantwortung im Umgang mit Steuergeld. Der Wegfall der Papierausgabe spart dauerhaft Kosten, ohne neue finanzielle Belastungen insbesondere auf der kommunalen Ebene zu schaffen. Digitalisierung darf kein Selbstzweck sein. Hier ist sie aber sinnvoll. Das Gesetz ist verfassungsrechtlich abgesichert, praxistauglich und ausgewogen. Die CDU-Fraktion wird dem Gesetzentwurf daher zustimmen. Vielen Dank. (Beifall der CDU und vereinzelt bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Abgeordneter Carl-Bernhard von Heusinger.

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Carl-Bernhard von Heusinger GRÜNE

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte auch ich mich ganz herzlich bei Christoph Spies bedanken. Er war tatsächlich ein sehr, sehr guter AK-Vorsitzender für uns. Gleichzeitig muss ich ehrlich gestehen, ich habe mich immer auf seine sehr fachlich versierten Reden, die er vor mir gehalten hat, verlassen und brauchte nicht so viel Vorbereitungszeit. Jetzt muss ich wieder genauer hinschauen. Vielen Dank, lieber Christoph. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der CDU) Wir haben die Voraussetzungen für dieses Gesetz am 19. Juni 2024 geschaffen, damals noch unter dem verstorbenen Justizminister Mertin, der die Verfassungsänderung auf den Weg gebracht hat, die wir nun heute in Gesetzestext umsetzen. Sie brauchten wir nämlich, damit wir diese amtlich elektronische Verkündung gesetzlich regeln können. Das tun wir hiermit. Damit kommen wir zu einem beschleunigten Ausgabeprozess, verbessern den Zugang zum geltenden Recht, und das Ganze wird unentgeltlich und barrierefrei, meine Vorredner haben es schon gesagt. Ich glaube, gerade für Menschen, die Schwierigkeiten haben, an Informationen zu kommen, ist diese elektronische und digitale Art viel leichter erreichbar. Darüber hinaus verzichten wir auf Papier, Versand und Druck. Das sind natürlich auch Kosten und Ressourcen, die wir einsparen. Mit qualifizierten elektronischen Siegeln, klaren Archivierungsregelungen sowie Not- und Ersatzverkündungen stellt das Gesetz sicher, dass Echtheit, Unveränderbarkeit und Rechtsverbindlichkeit jederzeit gewährleistet sind. In diesem Sinne ist dieses Gesetz ein sinnvoller, notwendiger und zeitgemäßer Schritt. Es stärkt Transparenz, schont Ressourcen und macht unseren Rechtsstaat digitaler. Die grüne Landtagsfraktion wird diesem Gesetz zustimmen. Vielen Dank. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP)

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Kathrin Anklam-Trapp

Nächster Redner in der Debatte ist Abgeordneter Stuhlfauth, AfD-Fraktion.

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Peter Stuhlfauth AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Der Entwurf sieht vor, die bisherige papiergebundene Verkündung von Landesgesetzen und Verordnungen durch eine amtliche elektronische Ausgabe des Gesetzund Verordnungsblatts auf einer Internetplattform zu ersetzen. Landesgesetze werden vom Ministerpräsidenten künftig elektronisch oder schriftlich ausgefertigt und mit qualifizierter elektronischer Signatur gesichert. Bei Landesverordnungen erfolgt es durch die erlassenden Behörden ähnlich. Die elektronische Fassung besitzt volle Rechtswirkung und wird dauerhaft archiviert, ergänzt durch vier beglaubigte Papierausdrucke. Folgeänderungen betreffen unter anderem E-Government-, Bibliotheks- und Archivgesetze. Dieser Entwurf ist ein sinnvoller Schritt für die Modernisierung unserer Verwaltung. Er beschleunigt den Ausgabeprozess, verbessert den öffentlichen Zugang rund um die Uhr und spart Ressourcen – Vorgänge, die auf Bundesebene und in anderen Ländern bereits etablierter Standard sind. Die vorgesehene Nutzung bereits bestehender Strukturen sowie die Sicherungsarchivierung gewährleisten auch in Zukunft Sicherheit und Nachprüfbarkeit. Insgesamt stellt der Gesetzentwurf einen pragmatischen Lösungsvorschlag dar, die Verkündung neuer Gesetze und Verordnungen im Zeitalter der Digitalisierung in Rheinland-Pfalz auf die nächste Stufe zu heben, die Zugänglichkeit und Transparenz für interessierte Bürger zu verbessern, ohne auf den Sicherheitsfaktor der Papierform, wenn auch nur in ausgewählten Archiven, zu verzichten. Insofern begrüßen und unterstützen wir diesen Gesetzentwurf ausdrücklich. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die FDP-Fraktion spricht Abgeordneter Stefan Thoma.

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Stefan Thoma FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Das scheint eigentlich ein relativ unspektakuläres Ding zu sein, über das wir heute sprechen. Keine große Reform, nichts Spektakuläres – aber es ist genau das, was wir brauchen. Es ist der Schritt in die richtige Richtung. Es ist wieder weniger Bürokratie. Es ist wieder weniger Papierkrieg. Es ist wieder ein Schritt in eine digitale Zukunft. Deswegen ist es künftig so, dass wir die Gesetzes- und Verordnungsblätter ausschließlich elektronisch und über eine Verkündungsplattform im Internet bereitstellen. Wir haben gerade eben schon die ganzen Details gehört, und ich will nicht dasselbe nochmals verkünden, was alle anderen schon verkündet haben. Ich will uns allen die Zeit sparen und sagen: Es ist gut, dass wir diesen Schritt gehen, und wir werden dem natürlich zustimmen. (Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die Gruppe FREIE WÄHLER spricht Abgeordneter Stephan Wefelscheid. Abg. Stephan Wefelscheid, Gruppe FREIE WÄHLER: Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir schließen uns vollumfänglich den hervorragenden Ausführungen der Vorredner an und verkünden hiermit, dass wir dem Landesverkündungsgesetz zustimmen werden. Vielen Dank. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER – Zuruf aus dem Hause: Hervorragende Rede!)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die Landesregierung spricht Justizminister Philipp Fernis.

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Philipp Fernis

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Von jedem Einzelnen und mindestens in der Gesamtschau wurde alles zu diesem Gesetz zu Sagende gesagt. Insofern darf ich mich ganz herzlich für die signalisierte breite Zustimmung bedanken. In der Tat, wir bringen auch die Verkündung von Gesetzen und Verordnungen in das digitale Zeitalter. Das ist ein weiterer Modernisierungsschritt. Herzlichen Dank. (Beifall bei der FDP, bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN und bei der Gruppe FREIE WÄHLER)

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Kathrin Anklam-Trapp

Damit lade ich Sie ein, in die Abstimmung über den Gesetzentwurf einzutreten. Wer dem Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/13560 – in zweiter Beratung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Der Gesetzentwurf ist einstimmig angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Damit ist der Gesetzentwurf auch in der Schlussabstimmung einstimmig angenommen. Ich darf ganz kurz informieren: Das Katholische Büro und die Evangelischen Kirchen in Rheinland-Pfalz haben für morgen früh um 8.45 Uhr zu einer kurzen Besinnung in die Kirche St. Peter eingeladen. Zur 102. Plenarsitzung darf ich Sie für morgen um 9.30 Uhr einladen. Jetzt wünsche ich Ihnen einen schönen Abend. Die Sitzung ist geschlossen. Ende der Sitzung: 20.21 Uhr

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