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Matthias Lammert

28.01.2026 Sitzungen 18/101

Nächste Rednerin ist für die Gruppe FREIE WÄHLER Abgeordnete Lisa-Marie Jeckel. 3 Minuten haben Sie, maximal. Abg. Lisa-Marie Jeckel, Gruppe FREIE WÄHLER: Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Diskriminierung durch staatliches Handeln darf es nicht geben. Der Staat ist an Recht, Gesetz und Grundrechte gebunden, und das gilt selbstverständlich auch für die Landesverwaltung. Die Absicht dieses Gesetzes für mehr Chancengleichheit, Demokratie und Vielfalt ist absolut richtig, aber Rechtsstaatlichkeit verlangt nicht nur gute Absichten, sondern Maß, Klarheit und Verhältnismäßigkeit. Aus juristischer Sicht bestehen hier erhebliche Bedenken. Der Gesetzentwurf schafft einen neuen, weitreichenden Regelungskomplex, ohne nachvollziehbar darzulegen, welches konkrete Schutz- oder Vollzugsdefizit damit behoben werden soll. Dabei ist festzuhalten, die Landesverfassung garantiert bereits die Gleichheit vor dem Gesetz. Die Verwaltung ist unmittelbar an die Grundrechte gebunden, und mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, dem Verwaltungsrecht und der Amtshaftung besteht bereits ein dichtes Schutzsystem. Wenn der Gesetzgeber darüber hinausgeht, muss er erklären, warum diese Instrumente nicht ausreichen. Diese Begründung bleibt der Entwurf schuldig. Besonders problematisch ist die hohe Regelungsdichte bei gleichzeitig sehr unbestimmten Rechtsbegriffen. Diskriminierung soll künftig bereits durch Unterlassen vorliegen, durch bloße Zuschreibung eines Merkmals, und sogar Dritte sollen im Wege der sogenannten assoziierten Diskriminierung Ansprüche geltend machen können. Das mag politisch gut gemeint sein, rechtlich ist es hoch problematisch. Recht muss vorhersehbar sein. Verwaltungshandeln darf nicht unter einem dauerhaften Haftungs- und Klagerisiko stehen, das sich kaum noch verlässlich einschätzen lässt. Hinzu kommt ein verschuldungsunabhängiger Schadensersatz kombiniert mit einer deutlich verlängerten Geltendmachungsfrist. Das bedeutet eine erhebliche Ausweitung staatlicher Haftung, ohne dass die finanziellen, personellen und organisatorischen Folgen seriös abgeschätzt wurden. Auch die Funktionsfähigkeit der Verwaltung gerät damit unter Druck. Zusätzliche Prüf-, Dokumentations- und Berichtspflichten binden Ressourcen, die an anderer Stelle fehlen. Ein leistungsfähiger Rechtsstaat braucht aber eine Verwaltung, die handlungsfähig bleibt. Positiv sehen wir FREIE WÄHLER, dass der Entwurf den Diskriminierungsschutz systematisch stärken will und Prävention sowie Sensibilisierungen ausdrücklich betont. Unser Fazit ist daher klar: Das Ziel ist richtig, der Weg ist es in dieser Form nicht. Bevor ich schließe, möchte ich mit Erlaubnis des Präsidenten aus der Stellungnahme des Geschäftsführenden Direktors des Landkreistags RheinlandPfalz, Herrn Göbel, aus dem Anhörverfahren zitieren: „Es ist mit einer erheblichen Ausweitung bürokratischer Belastungen zu rechnen, ohne dass deren Nutzen belastbar dargelegt wird. Aus rechtsstaatlicher Sicht erscheint es vorzugswürdig, bestehende Rechtsinstrumente konsequent anzuwenden und gegebenenfalls punktuell zu präzisieren, anstatt ein neues, umfangreiches Regelungsregime zu etablieren.“ Chancengleichheit entsteht nicht durch Überregulierung, sondern durch klare Regeln, rechtsstaatliche Zurückhaltung und eine funktionierende Verwaltung. Deshalb stehen wir FREIE WÄHLER diesem Gesetzentwurf in seiner derzeitigen Form kritisch gegenüber und lehnen ihn ab. Vielen Dank. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER)

Protokoll ↗