Cornelia Willius-Senzer
Herr Präsident, liebe Abgeordnete! Wir diskutieren heute abschließend einen Gesetzentwurf, der das Ziel hat, die Schutzrechte von Bürgerinnen und Bürgern gegenüber der öffentlichen Hand zu stärken und Diskriminierung wirksam zu verhindern. Der zuständige Ausschuss hat sich intensiv mit dem Entwurf befasst und durch eine Sachverständigenanhörung zusätzliche Erkenntnisse gewonnen. Zentrale Fragen der Anhörung waren, ob die bisherigen Schutzrechte gegen Diskriminierung ausreichen und welche Folgen das vorliegende Landesgesetz hätte. Die Antworten darauf fielen unterschiedlich aus. Aus Sicht der von Diskriminierung Betroffenen wurde deutlich gemacht, dass es Schutzlücken gibt, insbesondere im Verhältnis zwischen Staat und Bürgerinnen und Bürgern. In zentralen Bereichen wie Schule, Polizei und Verwaltung fehle ein wirksamer Diskriminierungsschutz, der von Bürgerinnen und Bürgern durchgesetzt werden kann. Konkrete Regelungen, wie wir sie etwa aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz kennen, fehlten hier bislang. Das Landesgesetz für Chancengleichheit, Demokratie und Vielfalt schließe die Lücken und stelle Bürgerinnen und Bürgern wirksame Beschwerdewege zur Verfügung. Auf der anderen Seite betonten Anzuhörende, dass bestehende Regelungen unter Verweis auf die Landesverfassung und das Grundgesetz bereits einen ausreichenden Schutz böten. Sie warnten auch vor unklaren Rechtsfolgen und einem erheblichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Für uns als FDP-Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz war von Anfang an klar, wir nehmen beide Perspektiven ernst. Genau deshalb war es unser Anspruch, ein Gesetz zu schaffen, das den Schutz verbessert, ohne die öffentliche Hand zu überfrachten und ohne pauschales Misstrauen gegenüber Polizei, Schulen und Verwaltung zu säen. Aus Sicht der Freien Demokraten ist uns das auch mit Blick auf unseren Änderungsantrag gelungen. Ich habe es bereits in der ersten Lesung betont, wir gehen bewusst einen anderen Weg als andere Bundesländer; denn wir wollen kein grundsätzliches Misstrauen gegenüber Polizei, Lehrkräften und der öffentlichen Verwaltung. Dafür gibt es in Rheinland-Pfalz auch keinen Anlass. Ein Antidiskriminierungsgesetz darf nicht auf der stillschweigenden Annahme aufbauen, staatliches Handeln sei per se verdächtig. Deswegen gibt es in diesem Gesetz keine Beweislastumkehr. Als FDP-Landtagsfraktion stehen wir zudem für Entbürokratisierung. Wir wollen einen schnellen, leistungsfähigen Staat, der ermöglicht statt verhindert. Deshalb halten wir den Verwaltungsaufwand bewusst niedrig und beschränken den Anwendungsbereich auf die unmittelbare Landesverwaltung. Wir gehen mit unserem Änderungsantrag noch einen entscheidenden Schritt weiter. Wir verankern eine Evaluation im Gesetz. Das war den Anzuhörenden wichtig, das ist uns auch als Freien Demokraten wichtig; denn für uns ist klar, ein Gesetz allein schafft noch keine moderne Verwaltungskultur. Respekt, Sensibilität und Fairness entstehen nicht durch Paragrafen. Sie entstehen durch Bildung, durch Aufklärung und durch eine moderne Fehlerkultur im Staat. Die Evaluation soll deshalb ehrlich beantworten: Schafft dieses Gesetz tatsächlich mehr Schutz für Betroffene? Bleibt der Verwaltungsaufwand verhältnismäßig, und stärkt es das Vertrauen in staatliches Handeln, oder schwächt es dieses? Meine Damen und Herren, mit diesem Gesetz gehen wir einen liberalen Mittelweg. Wir schließen Schutzlücken, ohne die öffentliche Hand zu überfrachten. Wir stärken individuelle Rechte, ohne neue Misstrauensstrukturen zu schaffen. Das ist eine gute Gesetzgebung, die alle Beteiligten im Blick hat. Dafür bitte ich um Ihre Unterstützung. Vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
