Jens Münster
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die CDU-Fraktion steht klar für ein respektvolles, diskriminierungsfreies Miteinander und für den Schutz von allen Menschen in unserem Land. Ich glaube, das ist eine Selbstverständlichkeit, und deshalb sollten wir das an dieser Stelle auch noch einmal betonen. (Beifall der CDU) Nach der Anhörung der Expertinnen und Experten im Ausschuss in der vergangenen Woche gilt für uns als CDU-Fraktion allerdings gleichermaßen, der vorliegende Gesetzentwurf überzeugt weder in seiner Notwendigkeit noch in seiner Ausgestaltung. Ein hinreichend belegter legislativer Bedarf wird nicht aufgezeigt, ebenso wenig eine fundierte Analyse darüber, an welcher Stelle tatsächlich Schutzlücken bestehen und in welchem Umfang bestehende Instrumente nicht ausreichen. In diesem Zusammenhang sind für uns als CDU-Fraktion die Stellungnahmen vom Landkreistag und von der Ebene der VG-Bürgermeister besonders überzeugend. Stattdessen schafft der Entwurf durch eine hohe Regelungsdichte und zahlreiche unbestimmte Rechtsbegriffe erhebliche Rechtsunsicherheit für die Verwaltungspraxis. Neue Entschädigungs- und Haftungsrisiken ohne klare Kriterien bergen die Gefahr eines defensiven Verwaltungshandelns, was letztlich zulasten der Bürgernähe geht. (Beifall der CDU) Hinzu kommt eine erhebliche Ausweitung bürokratischer Strukturen, ohne dass deren Nutzen oder Auswirkungen auf Kosten, Personal und Arbeitsfähigkeit der Behörden nachvollziehbar dargelegt werden. Aus rechtsstaatlicher und praktischer Sicht halten wir es als CDU-Fraktion daher für sinnvoller, bestehende Rechtsinstrumente konsequent anzuwenden, bewährte Beschwerde- und Beteiligungsstrukturen zu stärken und an der Stelle, an der tatsächlich Bedarf besteht, gezielt und präzise nachzusteuern. (Beifall der CDU –
