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Carl-Bernhard von Heusinger

GRÜNE 28.01.2026 Sitzungen 18/101

Vielen Dank, Herr Präsident. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Herber, Sie haben eben gerade selbst gesagt, dass die Anhörung nicht das ergeben hat, was Sie mit Ihrem ursprünglichen Gesetzentwurf wollten. Deswegen legen Sie den Änderungsantrag vor. Ich verstehe das, ehrlich gesagt, nicht. Was machen Sie denn dann, wenn der Änderungsantrag abgelehnt wird? Ziehen Sie dann Ihren Gesetzentwurf zurück? (Abg. Benedikt Oster, SPD: Das kann er selbst nicht erklären!) Das haben Sie eben gerade selbst gesagt: Der Gesetzentwurf entspricht nicht dem, was die Anhörung ergeben hat. Ich komme darauf zurück. Ursprünglich haben Sie einen Gesetzentwurf vorgelegt mit folgendem Titel: „Landesgesetz zur Einführung des Ausbildungsberufs ‚Verwaltungsfachangestellte kommunaler Vollzugsdienst / Verwaltungsfachangestellter kommunaler Vollzugsdienst‘“. Darin wollten Sie einen dreijährigen Ausbildungsberuf für den Kommunalen Vollzugsdienst, (Abg. Benedikt Oster, SPD: Das wissen die schon nicht mehr! Kurzzeitgedächtnis!) und genau darum ging es in der Anhörung. Um nichts anderes, nur um diesen Gesetzentwurf, und die Anhörung war da zumindest meines Erachtens sehr klar und eindeutig. Einen einheitlichen Wunsch nach dieser verpflichte nden dreijährigen Ausbildung gab es eben nicht. Von niemandem wurde das geäußert. Möglicherweise von Einzelnen, die nicht bei der Anhörung anwesend waren, aber insgesamt gab es das nicht. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Korrekt!) Ebenfalls war Konsens – das haben auch die Ampelfraktionen immer gesagt –, die Anforderungen an den Kommunalen Vollzugsdienst sind in den letzten Jahren gestiegen. Die Aufgaben sind anspruchsvoller geworden, die Situationen komplexer. Aber – das ist meines Erachtens der entscheidende Punkt – daraus folgt eben nicht automatisch, dass alle Kommunen die gleiche Ausbildungslösung brauchen. Die Bedarfe unterscheiden sich – auch das haben wir gehört – zwischen einer großen Stadt und einer Verbandsgemeinde, zwischen Ordnungsaufgaben, Präsenzdiensten oder Sonderlagen. Da liegen Welten dazwischen, und das wurde in der Anhörung sehr plastisch dargestellt. Herr Kollege Herber, Sie haben Herrn Dr. Rühle zitiert. Er hat beispielsweise gesagt, er möchte eine sechs- oder zwölfmonatige Qualifizierung ins Spiel bringen. Frau Laymann dagegen, die Verbandsbürgermeisterin, hat beschrieben, dass das eigentliche Problem gar nicht die Ausbildungsform ist, sondern schlicht das Personal. In der Verbandsgemeinde sind zwei KVD-Beschäftigte für rund 27.000 Einwohner. Das ist solide, aber alles andere als komfortabel. Und jetzt wollen Sie in Ihrem Gesetzentwurf noch einführen, dass es einer gewissen Voraussetzung bedarf, um überhaupt Personal zu bekommen, was in der Verbandsgemeinde sowieso schon schwer zu erhalten ist. Ich verstehe das alles nicht. Ein weiterer Punkt war auch eindeutig in der Anhörung: Der KVD muss klar von der Polizei unterscheidbar sein. Das haben sowohl Frau Raber von der GdP als auch Herr Lederer von der Hochschule der Polizei unmissverständlich klargestellt. Die Hochschule der Polizei ist eben kein geeigneter Ort für die Ausbildung. Nach dieser Anhörung hätte man erwarten können – ich hatte das, ehrlich gesagt, auch so verstanden in Ihren Worten, Herr Kollege Herber –, dass die CDU den Gesetzentwurf erst einmal zurückzieht und in der nächsten Legislatur gemeinsam neu darüber nachdenkt. Stattdessen legen Sie nun diesen Änderungsantrag vor. Dieser Änderungsantrag – der Kollege hat es schon gesagt – ist eigentlich ein völlig neues Gesetz. Er ist gar nicht das, worüber wir in der Anhörung gesprochen haben. (Abg. Benedikt Oster, SPD: So ist es!) Er sieht nämlich jetzt keine dreijährige Ausbildung vor, sondern eine Bestellung zum KVD nur noch nach Absolvierung eines geeigneten Ausbildungslehrgangs. Man weiß nicht, was das ist. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist ein kompletter Kurswechsel, und das Problem ist, auch dieser Ansatz findet sich so in der Anhörung nicht. Niemand, wirklich niemand hat gefordert, die Bestellung zum KVD an eine unbestimmte geeignete Ausbildung zu knüpfen. Aber die CDU will nun, dass das Innenministerium per Verordnung festlegt, welche Ausbildungsgänge als geeignet gelten, welche Zusatzinhalte zu vermitteln sind, welche Einrichtungen anerkannt werden oder wer überhaupt ausbilden darf. Damit schaffen Sie neue Unklarheiten, neue Bürokratie und neue Zugangshürden, ohne, meine Damen und Herren, zuvor geklärt zu haben, wie das Berufsbild des Kommunalen Vollzugsdienstes künftig aussehen soll. Genau hier liegt das Problem. Wir diskutieren über Zulassungen und Ausbildungsanforderungen, ohne zuvor gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden geklärt zu haben, welche Aufgaben, welche Befugnisse und welche Rolle der KVD künftig haben soll. Das ist aus unserer Sicht der falsche Weg. Lassen Sie uns gern darüber sprechen – das haben wir immer gesagt –, wie wir den KVD stärker professionalisieren und weiterentwickeln können, aber bitte gemeinsam mit den Kommunen und nicht über ihre Köpfe hinweg. Deshalb werden wir den ursprünglichen Gesetzentwurf und den Änderungsantrag ablehnen. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

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