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Joachim Paul

AfD 28.01.2026 Sitzungen 18/101

Mache ich auch nicht. Danke für den Hinweis. Sehr verehrtes Präsidium, liebe Kollegen! Frau Kollegin Schellhammer hat uns aufgerufen, von Berlin zu lernen, einem, muss man sagen, Failed State, in dem linksextremistische Gruppen die Hälfte der Stadt lahmlegen und der Oberbürgermeister oder der Verantwortliche Tennis spielt, sicherlich kein Vorbild. Kommen wir zum Gesetz selbst. Die wesentlichen Gründe für unsere Ablehnung dieses Misstrauens- und Verdächtigungsgesetzes mit grüner Handschrift habe ich bereits in der ersten Lesung im Dezember vergangenen Jahres vorgetragen. Daran hat auch die Expertenanhörung vor einer Woche im zuständigen Fachausschuss nicht das Geringste geändert, im Gegenteil. Besonders die Argumente der kommunalen Ebene haben unsere Auffassung bestärkt, dass dieser Ampelvorstoß sowohl fundamental rechtswidrig ist als auch große Rechtsunsicherheit hinterlassen wird und unsere Verwaltung belastet. Das wollen wir nicht. Dabei entbehrt es nicht einer gewissen Ironie und eines ausgeprägten Zynismus, dass die gescheiterte Ampelregierung zum Abschied ihrer desaströsen Amtszeit noch einmal die ganz große Antidiskriminierungskeule schwingt, diesmal ausgerechnet gegen die eigenen Beamten und Beschäftigten aus der Landesverwaltung und Polizei, vor die man sich doch stellen und denen man doch eigentlich Vertrauen entgegenbringen will. Wer den eigenen Leuten so etwas kurz vor Ladenschluss reinkoffert, liebe SPD, ist von Misstrauen geprägt und von Wokeness getrieben und schielt auf gewisse Wählermilieus. Dem ist der Wille rot-grün verfilzter NGOs und Steuergeldsäufer wichtiger als das Wohl Tausender rechtschaffender Landesbeamter und -bediensteter, die jetzt schon an Leistungsgrenzen stoßen und einfach ins Zwielicht gerückt werden. Aber auch inhaltlich atmet dieses Gesetz den Geist ideologischer Willkür und politischen Kontrollzwangs. Was offiziell als Diskriminierungsschutz daherkommen soll, schafft in Wahrheit neue Diskriminierung. Ein schräger Blick, eine flapsige Formulierung, und schon stecken Sie als Landesbeamter in der Diskriminierungsfalle. In Wirklichkeit, wenn wir schon von Diskriminierung sprechen, sind konservative Lebensentwürfe, sind alle jene von Diskriminierung bedroht – nicht nur, aber auch –, die konservativ leben wollen, die Patrioten sind, die sich gegen den links-woken Zeitgeist stellen; diese werden regelmäßig diskriminiert und diffamiert. Das muss auch gesagt werden. Im Prinzip ist bald fast alles und jeder angreifbar und niemand mehr sicher, weil das Gesetz keine klaren Definitionen und Abgrenzungen schafft, anders als im Strafrecht – eine klassische Verunsicherungsstrategie innerhalb autokratischer Systeme, die wir ablehnen. Selbst wenn wir nicht zwangsläufig mit einer Prozesslawine gegen die Landesverwaltung rechnen müssen, wird die Unsicherheit bei den Behörden dennoch wachsen, die interne Kontrolle zunehmen und die Bürokratie weiter angefacht. Das brauchen wir nicht, mehr Bürokratie und mehr Misstrauen, das lehnen wir ab. (Beifall der AfD) Das haben sowohl der Direktor des Landkreistags, Herr Göbel, als auch der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Montabaur, Herr Richter-Hopprich, in ihren Statements und Antworten im Ausschuss sehr eindrücklich deutlich gemacht: Mehr Bürokratie, mehr Misstrauen, keiner braucht das. Es besteht eine Rechtsunsicherheit, ob dieses Gesetz überhaupt vor einer rechtlichen Prüfung bestehen kann. Wir haben da höchste Zweifel. Beide stellten dort außerdem klar, dass wir in Rheinland-Pfalz überhaupt keine Regelungslücken beim sogenannten Diskriminierungsschutz in der Verwaltung haben, weil er im Grundgesetz, in der Landesverfassung und im Gleichbehandlungsgesetz bereits fest verankert ist. Das haben wir alles auf der Habenseite. Verwaltungsangestellte und -beamte haben sich entsprechend zu verhalten. Das ist schon seit Jahren so. Andernfalls drohen dienst- und strafrechtliche Konsequenzen. Was will man eigentlich noch mehr, wenn man mit der Verwaltung ordentlich umgeht, umgehen will und den Blick für das Machbare, für die Tätigkeiten der Beamten hat? Das reicht den Ampelfraktionen offenkundig nicht. Man will Klientel bedienen, man will in den Medien, in linken Medien gut wegkommen und linksliberal wahrgenommen werden. Das will man. Das atmet alles schon den Geist des Wahlkampfs Sie wollen Ihr Umfeld überregulieren und ideologisch durchmustern. Das lehnen wir ab, weil es eine Belastung unserer Bürokratie ist, weil Sie wollen, dass das Misstrauen herrscht. Ihr Gesetz hilft am Ende keinem einzigen Betroffenen. Es ist reine Symbolpolitik, schafft stattdessen Rechtsunsicherheit und Misstrauen innerhalb der Landesverwaltung. Es sorgt für unkalkulierbare Bürokratie und Schadensersatzrisiken. Es verstößt dabei sogar noch gegen geltendes Europarecht, wie die Anhörung ergab. Dass Kollegin Schellhammer all diese Tatsachen im Ausschuss mit einem süffisanten Grinsen wegwischte, spricht Bände für das gefährliche Demokratieverständnis in Ihren Reihen. (Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Bei Ihrem Wortbeitrag kann man auch nur grinsen!) Wenn Grüne oder SPD in Regierungsverantwortung bleiben sollten, was Gott verhüten möge, wird diese Art der Gesinnungspolitik und Verfolgung, der Herrschaft des Misstrauens in Rheinland-Pfalz noch schlimmer werden. Das sollten sich alle Wähler, freiheitlichen Wähler, konservativen Wähler, Wähler, die woke-links für überholt halten, vor Augen führen, und sie sollten ihre Wahlentscheidung entsprechend ausrichten. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

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