Benedikt Oster
Da habe ich die Hausaufgaben gerne nicht gemacht!) Die Landesregierung bestätigt selbst, dass die Anzeigequote bei Landpachtverträgen sehr gering ist und Beanstandungen in jüngerer Zeit nicht bekannt sind. Zudem bestehen weder ein Genehmigungsvorbehalt noch wirksame Sanktionsmöglichkeiten. Das zeigt klar, die praktische Lenkungswirkung dieses Gesetzes ist äußerst begrenzt. Entsprechend sind weder kurz-, mittel- noch langfristig messbare Effekte auf Pachtpreise oder die Vertragsgestaltung zu erwarten. Transparenz bleibt weiterhin über die amtliche Statistik gewährleistet. Die Aufhebung ist richtig, meine Damen und Herren. Wenn wir es aber ernst meinen mit der Entlastung der Bürokratie, der Landwirtschaft, dann muss der Bürokratieabbau in der Landwirtschaft noch deutlich weiter gehen. Vielen Dank. (Beifall der AfD)
