landtag-rlp.de ↗

Susanne Müller

SPD 28.01.2026 Sitzungen 18/101

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer bei einer Wohnungssuche diskriminiert wird, kann sich wehren. Vermieter dürfen keine Unterschiede machen, und wer hier Diskriminierung erfährt, kann sich auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz berufen, das es seit 2006 gibt. Das Problem ist nur, das AGG schützt die Menschen nicht davor, wenn sie in Behörden oder Ämtern unmittelbare Diskriminierungen erfahren. Aus diesem Grund ist der vorliegende Gesetzentwurf für Chancengleichheit, Demokratie und Vielfalt heute in der zweiten Beratung, um diese Schutzlücke zu schließen, insbesondere im Bereich des öffentlich-rechtlichen Handelns in Rheinland-Pfalz. Wir als Koalition wissen, die Stärke einer Demokratie misst sich am Umgang mit ihren Schwächsten. Hautfarbe, Geschlecht, Religion, Herkunft oder sexuelle Identität dürfen nicht darüber entscheiden, wer teilhaben darf oder wer weiterkommt; denn, so haben wir letzte Woche in der Anhörung erfahren, Diskriminierung wirkt sich aus: auf die körperliche Gesundheit, das Arbeitsleben, auf Karrierechancen, das Wohlbefinden. Das, meine Damen und Herren, hat nichts mehr mit den Grundwerten unserer Demokratie und Chancengleichheit zu tun. Wir machen mit diesem Gesetz klar: Da, wo Diskriminierung geschieht, steht der Staat den Menschen und den Bediensteten, die in der öffentlichen Verwaltung arbeiten, schützend zur Seite und sorgt dafür, dass Diskriminierung geahndet wird. Im Ausschuss haben wir die Frage gehört: Wie oft kommt das denn vor? Braucht es das Gesetz denn wirklich? Ich frage dagegen: Kann es für manche Menschen ein bisschen Menschenwürde und ein bisschen Gerechtigkeit geben, und manchmal eben ein bisschen mehr? Sollen wir erst dann von Diskriminierung reden, wenn sich jemand 30-mal beschwert? Nehmen wir ein Problem erst dann ernst, wenn es zu gesundheitlichen Beschwerden kommt? Prävention am Arbeitsplatz heißt doch auch, dass wir für alle Mitarbeitenden ein gutes Arbeitsklima schaffen, sodass der Mensch am Arbeitsplatz gesund bleibt, produktiv ist und vor Benachteiligung und Diskriminierung selbstverständlich geschützt ist. Ziel ist es, ein klares und wirksames Instrumentarium zu schaffen, mit dem wir Schutzlücken, die aus europäischem Recht resultieren, im öffentlichrechtlichen Bereich schließen, Betroffenen echten Rechtsschutz geben und eine Verwaltungskultur der Wertschätzung verankern. Kernpunkte des Gesetzes sind ein umfassendes Diskriminierungsverbot in der unmittelbaren Landesverwaltung und bei Behörden, eine unabhängige Landesantidiskriminierungsstelle, die koordiniert, berät und Missstände sichtbar macht, Verfahrens- und Rechtsschutzmechanismen, die Betroffenen Zugang zu wirksamen Rechtsmitteln eröffnen, konkrete Präventions- und Monitoringpflichten sowie praxisnahe Leitlinien zur Vermeidung willkürlicher Auslegungen. Ich möchte gern noch einmal betonen: Der Grundrechtsschutz ist kein Luxus. Er ist Kern staatlicher Verantwortung. Kostenabwägung oder Bürokratieabbau mögen wichtig sein, aber nicht zulasten elementarer Freiheitsrechte. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Dies wird im Grundgesetz in Artikel 1 ausführlich formuliert: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“, und ihre Achtung sowie ihr Schutz ist die oberste Pflicht „aller staatlichen Gewalt“. Dies ist eine aktive Aufgabe des Staates und damit auch Ausdruck der Fürsorgepflicht der öffentlichen Verwaltung in Bezug auf ihre Mitarbeitenden; denn für viele Menschen sind die sta ttfindenden Diskriminierungen existenzielle Hindernisse. Es geht hier nicht um Ideologie, sondern um Leben, Sicherheit, Teilhabe und schließlich auch um Gesundheit und Wohlergehen. Das neue Gesetz schafft Perspektiven: Schutz vor Benachteiligung, Anerkennung und die institutionellen Instrumente, damit Betroffene nicht alleingelassen werden. Mit dem Gesetz fordern wir klare Regeln, präzise Begriffe, verhältnismäßige Haftungs- und Verfahrensregelungen, Schutz der Beschäftigten durch Fürsorgepflichten und transparente Evaluationsmechanismen. Wenn wir diesen Entwurf annehmen, sichern wir nicht nur Rechte, sondern wir stärken Demokratie und Zusammenhalt. Stimmen Sie für dieses Gesetz. Für eine Verwaltung, die schützt. Für Betroffene, die nicht allein bleiben, und für ein Rheinland-Pfalz, in dem Vielfalt keine Herausforderung, sondern eine Chance ist. Für ein Gesetz, das das Vertrauen in die Arbeit des Staates und seiner Behörden erhöhen wird. Wir freuen uns über Ihre Unterstützung und blicken einer möglichen Evaluation oder Erweiterung des Gesetzes positiv entgegen. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Alle Reden von Susanne Müller Protokoll ↗