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Horst Gies

CDU 28.01.2026 Sitzungen 18/101

Danke schön!) Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Angeln ist für viele Menschen ein großes Hobby. 85.000 Menschen in Rheinland-Pfalz gehen dieser Freizeitbeschäftigung nach. Mit der Reform des Landesfischereigesetzes modernisieren wir diese Verfahrensabläufe. Viele Regeln aus diesem Gesetz stammen tatsächlich noch aus einer Zeit, in der digitale Prozesse kaum oder keine Rolle gespielt haben. Alle wesentlichen Nachweise, vom Fischereischein über die Prüfungszertifikate bis hin zur Fischereiabgabe, sollen künftig digital verfügbar sein. Wer angeln geht, muss jetzt also nur noch sein Smartphone oder eine Karte in der Tasche haben, um das nachweisen zu können. Das Fischereibuch wird digital. Bislang waren Informationen zu Fischereirechten häufig über verschiedene Akten verteilt. Durch das neue digitale Register schaffen wir eine einheitliche, übersichtliche und rechtssichere Dokumentation. Wir führen – der Kollege hat es ausgeführt – den lebenslangen Fischereischein ein. Nach bestandener Prüfung soll künftig also ein einziger Behördengang ausreichen, und die bisherige Pflicht, alle paar Jahre eine Verlängerung zu beantragen, entfällt vollständig. Das entlastet am Ende auch die Verwaltung. Auch die Anerkennung von Fischereischeinen und -prüfungen aus anderen Bundesländern wird damit deutlich vereinfacht. Wir haben an 11.600 ha Gewässer in Rheinland-Pfalz Fischereirecht. Mit der Reform des Landesfischereigesetzes schaffen wir weniger Bürokratie, mehr digitale Lösungen und klare Strukturen. Wir stimmen deshalb gern zu. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP)

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