Michael Wäschenbach
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Wir sprechen heute in zweiter Lesung über die Änderung des Landesgesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes. Wir haben es in der ersten Lesung am 13. November letzten Jahres beraten, und nach der von uns im Familienausschuss am 4. Dezember 2025 beantragten schriftlichen Anhörung wurden am 20. Januar die schriftlichen Stellungnahmen der Anzuhörenden besprochen. Unsere Annahme wurde bestätigt, dass das Gesetz zu weiteren finanzielle n Konsequenzen und bürokratischen Belastungen führt. Das hat insbesondere der Landkreistag in seiner Stellungnahme ausgeführt. Mein Kollege Jens Münster hat dies bereits in der Ausschusssitzung am 20. Januar ausführlich dargelegt. Heute Mittag wurde noch ein Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP eingebracht, der drei kleine Klarstellungen beinhaltet, aber auch eine Konnexitätswirkung auf den Bund entfaltet. (Vizepräsident Matthias Lammert übernimmt den Vorsitz) Wir teilen die Einschätzung des Landkreistags, dass für eine erfolgreiche Umsetzung praxistaugliche Regelungen, klare Zuständigkeiten und eine verlässliche Finanzierung unerlässlich sind. Auch die gemeinsame Verwendung präziser und einheitlicher Begriffe ist fundamental. Die Annahme, der Gesetzentwurf sei kostenneutral, erscheint vor dem Hintergrund zusätzlicher Aufgaben für die Jugendämter nicht realistisch. Wir setzen uns daher für eine transparente Kostenfolgenabschätzung und die konsequente Beachtung des Konnexitätsprinzips ein. Es gibt zusätzliche Aufgaben durch Prüfbereiche, Beschwerdestellen, Berichtspflichten und die Erstellung von Statistiken. Auch der Landesverband privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe (VPK) hat in seiner Stellungnahme am 8. Januar 2026 auf die Kosten hingewiesen und eine bedarfsgerechte Finanzausstattung gefordert, um weitreichende Nachsteuerungen zu vermeiden. Vor diesen wichtigen, aber eher formalen Fragen aus der Vollzugssicht ist jedoch eine Abwägung zur Verbesserung des Kindeswohls und der Teilhabe junger Menschen zu treffen. Die CDU begrüßt die Zielrichtung des Gesetzentwurfs, insbesondere die Stärkung des Kinderschutzes, die Beteiligungsrechte junger Menschen, die Verbesserung für Pflegekinder sowie den Ausbau von Ombudsstrukturen und inklusiven Ansätzen. Diese Anliegen sind für unsere Gesellschaft richtig und notwendig. Wir stören uns auch nicht an sprachlichen Detailformulierungen im Text. Wir werden den Vollzug des Gesetzes aufmerksam verfolgen und die Kommunen bitten, die Umsetzungserfahrungen unmittelbar der Landesregierung mitzuteilen. Letztlich darf der Gesetzesvollzug nicht auf dem Rücken der Kinder und Jugendlichen ausgetragen werden; denn es geht um das Wohl unserer Zukunft, unserer Kinder und Jugendlichen. (Glocke des Präsidenten) Verehrte Zuhörerinnen und Zuhörer, eine gelingende Kinder- und Jugendhilfe liegt uns in der CDU sehr am Herzen. Wir haben die ganze Legislaturperiode für eine verbesserte Kinderpolitik und verbesserten Kinderschutz geworben. (Abg. Marcus Klein, CDU: Sehr richtig!) Wir werden daher dem Gesetz heute nach erneuter Beratung zustimmen und messen das Gesetz an den übergeordneten Zielen eines besseren Lebens unserer Kinder und Jugendlichen. (Beifall der CDU und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Cornelia Willius-Senzer, FDP)
