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Johannes Zehfuß

CDU 28.01.2026 Sitzungen 18/101

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Landesgesetz zur Aufhebung landpachtverkehrsrechtlicher Vorschriften ist lange überfällig und somit sinnvoll. Gesetze und Vorschriften, die nur als Fallstricke dienen können und niemals Anwendung in der Praxis finden, sind unnötig. Die Aufhebung ist ein klitzekleiner Schritt zum Bürokratieabbau. Dass dabei das Gender-Mainstreaming in der Konzeption des Gesetzentwurfs geprüft wurde, beruhigt mich ungemein, zeigt aber, was für einen Gesetzentwurf wirklich wichtig ist. Im Agrarausschuss wurde ohne Gegenrede die entsprechende Beschlussempfehlung bei Punkt 1 der Tagesordnung beschlossen. Bei den folgenden weiteren Tagesordnungspunkten im Agrarausschuss wurde allerdings das kleine Quäntchen Bürokratieabbau wieder um ein Vielfaches ins Gegenteil verkehrt: um vollkommen praxisfremde, nicht zielorientierte und an den Bedürfnissen der Bürger vorbei formulierte Verfahren, die zu einer Verdrossenheit führen, die in Fensterreden so oft kritisiert und bedauert werden. Auch darüber sollten wir uns einmal Gedanken machen. Die CDU stimmt dem Entwurf zu. (Beifall der CDU)

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