Katharina Binz
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Diskriminierung ist für viele Menschen in unserem Land kein Randphänomen, keine Ausnahme, sondern das ist für sie Alltag, gelebter Alltag, Diskriminierung im Alltag, die belastet, ein Alltag, der nicht dazu führt, dass alle Menschen in unserem Land ihre Potenziale voll ausschöpfen können und dass alle Menschen in unserem Land nach ihrer jeweiligen Fasson glücklich werden können. Genau weil das so ist und weil das in einer demokratischen Gesellschaft nicht gerecht ist, war es richtig und wichtig, dass die Regierungskoalition in ihrem Koalitionsvertrag versprochen hat, für Diskriminierungsfreiheit im Verhältnis zwischen dem Staat und den Menschen in Rheinland-Pfalz zu sorgen. Mit diesem vorliegenden Gesetz lösen wir dieses Versprechen ein. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es gibt Schutzlücken. Abgeordnete Schellhammer hat darauf hingewiesen, und sie hat noch einmal darauf hingewiesen, dass es in den letzten Monaten auch möglich gewesen wäre, sich noch einmal das Rechtsgutachten, das mein Haus in Auftrag gegeben hat und das bereits seit 2017 vorliegt, anzuschauen, in dem ganz klar dargelegt ist, welche Rechtslücken es in diesem Verhältnis auf Landesebene gibt und dass das AGG, das ein wirklich sehr gutes und wichtiges Gesetz ist, nicht vollumfänglich alles regelt. Deshalb gibt es Schutzlücken im Diskriminierungsschutz, und es ist richtig und wichtig, dass heute ein solches Gesetz in diesem Haus vorliegt. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD) Das AGG schützt vor allem im Arbeitsleben und bei privaten Verträgen. Doch beim hoheitlichen Handeln, also wenn staatliche Stellen ihre Aufgaben erfüllen, greift es meist nicht. Genau dort besteht die zentrale Lücke im Diskriminierungsschutz. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD) Es besteht auch kein unmittelbarer Anspruch auf eine Entschädigung. Auch das hat Abgeordnete Schellhammer gesagt. Es gibt zum heutigen Zeitpunkt in der heutigen Rechtslage noch hohe prozessuale Hürden für Betroffene von Diskriminierung. Selbst wenn es zu einem Verfahren kommt, geht es meist nur darum, eine Entscheidung aufzuheben oder festzustellen, dass ein Verstoß vorgelegen hat. Ein Rechtsstaat, der Gleichbehandlung ernst nimmt, darf doch Diskriminierung gerade nicht dort dulden, wo staatliche Macht besonders intensiv wirkt: in Schulen, auf Ämtern, bei der Polizei oder in Behörden. Wir hatten die Anhörung. Dort ist sich auch sehr kritisch mit dem Gesetz auseinandergesetzt worden, aber – auch das hat Pia Schellhammer gesagt – gerade aus der Gewerkschaftsrichtung, von der Gewerkschaft der Polizei, aber auch von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft wurden noch einmal die positiven Aspekte auch für die Beschäftigten in den Behörden und im öffentlichen Dienst hervorgehoben. Es wurde betont, dass das Gesetz einerseits Betroffene stärkt, was schon sehr gut und wichtig ist, und auf der anderen Seite auch für Handlungssicherheit für die handelnden Personen sorgt. Es zeigt klare Wege und Strukturen auf, welche Möglichkeiten es im Fall eines Diskriminierungsvorwurfs gibt – das ist ein schwerwiegender Vorwurf –, wie damit in einer strukturierten Art und Weise umgegangen wird und es dann die Möglichkeit gibt, solche Vorwürfe aus der Welt zu schaffen. Ich finde, das ist ein Vorteil, den wir hiermit im Verhältnis von Staat und Bürgerinnen und Bürgern schaffen. Ich bin aber auch dankbar, dass ein Änderungsantrag gestellt wird, der eine Evaluation des Gesetzes vorsieht; denn auch das ist natürlich wichtig. Wir sind das erste Flächenland in der Bundesrepublik, das dann ein solches Gesetz hat. Ich finde, da ist es absolut angezeigt zu sagen, in ein paar Jahren schaut man sich das noch einmal an, macht eine Evaluation und schaut, dass dieses Gesetz seinen Zweck erfüllt, dass es praktikabel ist, und dass man es bei Bedarf gegebenenfalls anpassen kann. Ich möchte mich bei den Regierungsfraktionen ganz herzlich für das Einbringen dieses Gesetzes bedanken und freue mich, wenn es heute verabschiedet wird; denn damit senden wir ein sehr starkes Signal an die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes, dass dieses Land gegen Diskriminierung steht. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der FDP und vereinzelt bei der SPD)
