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Pia Schellhammer

GRÜNE 28.01.2026 Sitzungen 18/101

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleg:innen! Es ist endlich so weit. Ein jahrelanger Kampf dafür, dass wir dieses Gesetz beschließen, hat heute seinen erfolgreichen Abschluss. Wir werden mit diesem Landesgesetz ein klares Bekenntnis aussenden, dass dieses Land gegen Diskriminierung steht. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP) Wenn wir gleich abstimmen, dann werden wir das erste Flächenbundesland sein; denn bislang gilt ein solches Gesetz nur im Land Berlin, da seit viereinhalb Jahren. (Zurufe der Abg. Damian Lohr und Joachim Paul, AfD) Es ist genau zum richtigen Zeitpunkt; denn wir merken doch, was in unserer Gesellschaft gerade passiert. Ressentiments, die Abwertung bestimmter Gruppen werden immer mehr salonfähig. (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) Ich will sagen, die Feindlichkeit und die Straftaten, beispielsweise queerfeindliche Straftaten, haben in unserer Gesellschaft zugenommen, der Rassismus greift um sich, wirklich gezielt werden bestimmte Gruppen und damit auch die Menschen, die diese Merkmale tragen, abgewertet. Genau deshalb ist es so wichtig, dass der Staat einen Vorbildcharakter einnimmt, ein Vorbild ist, dass in den Schulen, an den Hochschulen, aber auch durch die Polizei nicht diskriminiert, sondern klar gesagt wird, hier sind wir merkmalsunabhängig, diskriminierungsfrei, als Staat, als Demokratie. Das ist ein ganz wichtiges Zeichen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP) Die Anhörung hat gezeigt, für von Diskriminierung Betroffene ist es besonders schlimm, wenn sie von dem Staat, der sich eigentlich schützend vor sie stellen muss, diskriminiert werden. Das wiegt doppelt schwer. Wenn wir als Staat eine klare Haltung dazu einnehmen, dass wir nicht diskriminieren, dann schützen und stärken wir auch unsere Demokratie an dieser Stelle. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP) Geschätzter Kollege Münster, ich werfe der CDU an dieser Stelle nicht vor, dass sie für Diskriminierung ist. Ich werfe ihnen aber zwei Dinge vor. Das eine ist, sie leugnen immer noch die Notwendigkeit, dass dieses Gesetz gebraucht wird. Sie haben die ganze Zeit der Gesetzesberatung nicht genutzt, sich noch einmal das Rechtsgutachten, das die Landesregierung 2017 vorgelegt hat, anzuschauen, in dem ganz klar belegt wird, das AGG gilt für den privatrechtlichen Bereich, aber nicht für staatliche Institutionen. Wir haben hier eine Regelungslücke. Ich hätte von Ihnen erwartet, dass Sie sich das Rechtsgutachten anschauen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD und bei der FDP) Wenn Sie sagen, das gibt mehr Bürokratie und Unklarheit, dann hätte ich von Ihnen erwartet, dass Sie sich das im Land Berlin anschauen. Das Gegenteil ist der Fall. Es gibt eine Handlungsklarheit für die Bediensteten im öffentlichen Dienst, was jeweils passiert, wenn eine Beschwerde vorliegt, ein ganz klarer Weg, eine Rechtsklarheit. Es kommt nicht zu mehr Bürokratie, weil sofort klar ist, wie dieses Verfahren aussieht. Ich hätte von Ihnen erwartet, dass Sie sich das anschauen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD und bei der FDP) Dieses Gesetz schließt eine Schutzlücke. Es schafft klare Beschwerde- und Rechtswege. Es ermöglicht im Einzelfall die Entschädigung und Schadensersatz. All das war bisher nicht möglich. Es stärkt die Prävention und strukturelle Veränderungen in der Verwaltung. Es verankert die Landesantidiskriminierungsstelle und fördert in diesem Rahmen Maßnahmen, damit unabhängige zivilgesellschaftliche Beratung für Opfer von Diskriminierung an den Tag gelegt wird. Dieses Gesetz schafft nicht nur diesen Rechtsrahmen, sondern es ist auch ein klarer Appell: Wir wollen nicht diskriminieren. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD und bei der FDP) Ich muss an dieser Stelle erst einmal ein großes Dankeschön sagen. Viele ehrenamtlichen Menschen haben in den vergangenen Jahren dafür gekämpft, dass dieses Gesetz endlich wahr wird. Einige davon sitzen heute auf der Tribüne. Ich bin sehr dankbar für diesen Austausch, dass immer wieder daran erinnert wird, wie wichtig es ist und wie es sich anfühlt, von staatlichen Institutionen diskriminiert zu werden. Das wollen wir abschaffen. Vielen Dank an die vielen Engagierten an dieser Stelle. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD und bei der FDP) Ich will meinen Dank an die Gewerkschaften für den Austausch mit diesen richten. An der Stelle zu sagen, wir brauchen eine Rechtsgrundlage, eine Handlungsorientierung, wir wollen nicht diskriminieren, ist ein wichtiges Zeichen, beispielsweise von der GEW. Aber auch die GdP hat das für die Polizei ganz eindeutig in der Anhörung gesagt: Wir wollen eine Rechtsklarheit haben, weil wir das Ziel dieses Gesetzes teilen. Es ist ein starkes Signal, dass auch diejenigen in den Schulen, bei der Polizei, an den Hochschulen nicht diskriminieren wollen. Dafür ein großes Dankeschön. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD und bei der FDP) Zu guter Letzt sage ich ein großes Dankeschön an das Vielfaltsministerium und unsere Ministerin Katharina Binz. Es waren viele Diskussionen. Es war ein langer Weg. Dieses wunderbare Landesnetzwerk diskriminierungsfreies Rheinland-Pfalz und die Landesantidiskriminierungsstelle sind in diesem Haus vorangebracht worden. (Glocke des Präsidenten) Heute werden wir mit Erfolg sagen, Rheinland-Pfalz ist ein starkes Land für Demokratie, für Chancengleichheit und für Vielfalt. Das zeigen wir auch mit diesem Gesetz. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP)

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