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Dr. Katrin Rehak-Nitsche

SPD 28.01.2026 Sitzungen 18/101

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Jetzt verlassen wir wieder die persönliche Ebene, gehen zurück zu unserem Geschäft, Politik zu machen, und lassen nicht nur die Kneipe, sondern auch die Kirche im Dorf. Wir wissen inzwischen, liebe CDU, Reformen, sind Ihre Stärke nicht. Hätten Sie in den langen Jahren im Bund, in denen Sie dort in Verantwortung standen, Ihre Arbeit ordentlich gemacht und das Land ordentlich auf die Zukunft vorbereitet, dann hätten wir jetzt ein paar Probleme weniger. Wissen Sie, was der Unterschied zwischen Ihrer und unserer Politik ist? Ihnen wird von irgendeiner Interessengruppe etwas gesagt, und das reicht Ihnen, Sie sind fertig mit Ihrer Meinungsbildung. Differenzierung? Fehlanzeige. Sie sind im Laufe des Diskussionsprozesses, auch nicht im Ausschuss, auf kein einziges unserer Argumente eingegangen. Wir hingegen machen Vorschläge und hören uns dann alle Perspektiven an: Gewerkschaften, Zivilgesellschaft und ja, auch die Unternehmen. Das ist unsere Art, Politik zu machen, mit allen und für alle. Wir suchen nach gemeinsamen Lösungen, die zukunftsorientiert sind. Ich sage es gern noch einmal, Sie verwechseln unsere Kenntnis der Sachlage mit einer gesellschaftspolitischen Position. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Da ist alles verwechselt! Alles!) Das Bildungszeitgesetz, das wir heute in zweiter Lesung beraten, ist ein modernes Gesetz, das die Bedarfe der Beschäftigten ernst nimmt – für Sie ein Fremdwort –, gesellschaftlichen Wandel aufgreift und – hören Sie bitte jetzt genau zu – einen wertvollen Beitrag zur Nachwuchs- und Fachkräftegewinnung von Unternehmen in unserem Bundesland leisten kann. Daher sind wir unter anderem mit den Gewerkschaften einer Meinung, die ausdrücklich sagen, dieses Gesetz kommt genau zur richtigen Zeit. Wir sind uns doch zunächst einmal einig, dass Weiterbildung und ehrenamtliches Engagement heutzutage wichtiger denn je sind: im Sinne der Persönlichkeitsentwicklung, im Sinne der Entwicklung von Kompetenzen, die auch – ja, auch – im beruflichen Kontext und letzten Endes auch für das gesellschaftliche Miteinander und unsere Demokratie von Nutzen sein können. Damit dies gelingt, leistet jede und jeder seinen Beitrag. Auch unsere Unternehmen leisten hier bereits viel. Genau deshalb ist dieses Gesetz eines mit Augenmaß und der ausdrücklichen Zielrichtung, Fachkräfte zu sichern. Kern des Gesetzes ist es, neben anderen Punkten, im Rahmen der Bildungszeit auch die Qualifikation zum Ehrenamt als Freistellungsgrund zu berücksichtigen. Gerade in einem Bundesland wie unserem, das so stark von ehrenamtlichem Engagement geprägt ist, ist es von großer Bedeutung, dass den politischen Bekenntnissen zum Ehrenamt konkrete gesetzliche Regelungen folgen. Das haben beispielsweise auch die Weiterbildungsträger im Rahmen der schriftlichen Anhörung des Sozialausschusses noch einmal ausdrücklich betont. An dieser Stelle möchte ich mich sehr herzlich bedanken für alle eingegangenen differenzierten Stellungnahmen, auch für die explizit kritischen. Lassen Sie mich zur Einordnung noch ein paar Punkte aufgreifen. RheinlandPfalz wäre mit diesem Gesetz bereits das achte Bundesland, das die Ehrenamtsqualifikation berücksichtigt, das achte. Es geht also keineswegs darum, dass wir irgendeinen experimentellen Sonderweg gehen würden. Daneben unterstützen wir in Rheinland-Pfalz kleinere Betriebe bei der Bildungsfreistellung bereits seit Langem auch finanziell. Eine solche Förderung kommt übrigens nur in zwei weiteren Bundesländern vor. Es ist bezeichnend, dass Kollege Dr. Martin im Sozialausschuss kein einziges Mal auf die Belange der Beschäftigten und deren Arbeit eingegangen ist. Dieser Redebeitrag der CDU-Fraktion hätte entlarvender nicht sein können. Beschäftigte und deren Lebenswirklichkeit, deren Belange, deren Bedarfe und Nöte – wir haben es heute Morgen schon gehört – und übrigens auch deren veränderte Erwartungen an eine erfüllende Arbeitstätigkeit spielen bei Ihnen überhaupt keine Rolle. Ob Sie es aber glauben oder nicht, Beschäftigte sind nun einmal keine seelenlosen Maschinen, die man ein- und ausschalten kann und einfach funktionieren. Wir haben Fachkräftemangel. Da muss man doch überlegen, wie man harte Arbeit für die Menschen attraktiv machen kann. Zeter und Mordio zu schreien, hilft dabei null. Ihre Haltung ist doch, Bildungsfreistellung am besten gar nicht; aber wenn es schon sein muss, dann nur für Zwecke, die wirklich unmittelbar berufsbezogen sind. Dass sich aber gerade die Entwicklung von Kompetenzen, die fürs Ehrenamt wichtig sind, auch für den Arbeitgeber auszahlen, sehen Sie nicht, oder Sie wollen es nicht sehen. Das ist so was von 19. Jahrhundert, mit gutem Willen vielleicht noch 20. Um es noch einmal ganz deutlich zu sagen: Alle Rückmeldungen, die uns zu diesem Gesetz erreicht haben, nehmen wir sehr ernst, und wir tauschen uns mit allen Beteiligten und Betroffenen dazu aus. Natürlich werden wir auch sorgsam beobachten, wie sich das in der Praxis auswirkt. Daher sehen wir in der Durchführungsverordnung eine Evaluation vor. Darüber hinaus steht gerade unser Ministerpräsident wie kaum ein Zweiter dafür, unsere Unternehmen und den Wirtschaftsstandort Rheinland-Pfalz tatkräftig und verlässlich zu unterstützen, gerade in herausfordernden Zeiten wie diesen. (Ministerpräsident Alexander Schweitzer: So sieht’s aus!) Wir alle wissen doch, was das Herz eines jeden Unternehmens ist. Das Herz eines jeden Betriebs sind seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, und wenn die gut ausgebildet, motiviert und engagiert sind, dann ist das der Grundpfeiler für den Erfolg, jetzt und in Zukunft. Deswegen stimmen wir dem Bildungszeitgesetz zu. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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